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Neue Abstandsregelungen für Spielhallen auf Basis des Glückspielstaatsvertrages zum 01.12.2017
Anfrage nach § 4 der GeschO des Rates AN/1180/2017 vom 31.08.2017
Stand: Am 07.09.2017 in der Bezirksvertretung 8 (Kalk) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Anfrage SPD AN-1180-2017
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SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Kalk SPD-Bezirksfraktion Kalk, Kalker Hauptstraße 247 - 273, 51103 Köln Herrn Bezirksbürgermeister Marco Pagano Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Bezirksrathaus Kalk Kalker Hauptstraße 247-273 51103 Köln Telefon (02 21) 221 98 302 Telefax (02 21) 221 98 927 E-Mail: spd-bv8@stadt-koeln.de Internet: www.koelnspd.de Markus Klein Fraktionsvorsitzender Telefon 0171 8276215 Telefax (02 21) 221 98 927 E-Mail: markus_klein@koeln.de Eingang beim Bezirksbürgermeister: 30.08.2017 AN/1180/2017 Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 8 (Kalk) 07.09.2017, TOP 9.2.1 Neue Abstandsregelungen für Spielhallen auf Basis des Glückspielstaatsvertra- ges zum 01.12.2017 Anfrage der SPD-Fraktion vom 30.08.2017 Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, wir bitten Sie, folgende Anfrage in die Tagesordnung der nächsten Sitzung der Be- zirksvertretung Kalk aufzunehmen: Zum 01.12.2017 kommt es auf Basis des 2012 beschlossenen Glückspielstaatsver- trags zu Änderungen. Dieser Vertrag hat u.a. das Ziel, den Betrieb und die Ausbrei- tung von Spielhallen einzugrenzen und zu erschweren. So soll es zwischen Spielhal- len einen Mindestabstand von 350 Metern geben. Die SPD-Fraktion unterstützt diese Verschärfung, da es in den vergangenen Jahren einer starken Konzentration von Spielhallen im Stadtbezirk Kalk gekommen ist und Maßnahmen wie die Anpassung von Bebauungsplänen schwierig und nicht immer erfolgsversprechend sind. 2 Durch die neuen Regelungen stellt sich die Frage nach den Konsequenzen. Nach Medienberichten sollen landesweit ca. 70% der Spielhallen schließen müssen. Vor diesem Hintergrund fragt die SPD-Fraktion: 1. Wie trifft die Stadtverwaltung die Auswahl über die zu schließenden Spielhal- len in Köln bzw. dem Stadtbezirk Kalk? 2. Wie viele Einrichtungen werden im Stadtbezirk Kalk, differenziert nach Stadt- teilen, voraussichtlich schließen müssen? 3. Wie stellt die Stadtverwaltung sicher, dass durch die Nutzung möglicher juris- tischer Schlupflöcher Schließungen von Spielhallen verhindert werden kön- nen? Mit freundlichen Grüßen gez. Markus Klein Markus Klein Fraktionsvorsitzender
Beratungsverlauf
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