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AN/1180/2017

Neue Abstandsregelungen für Spielhallen auf Basis des Glückspielstaatsvertrages zum 01.12.2017

Anfrage nach § 4 der GeschO des Rates 31.08.2017

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 8 (Kalk), Sitzung am 07.09.2017, TOP 9.2.1

Anfrage SPD AN-1180-2017

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Anfrage SPD AN-1180-2017

2334 Zeichen

SPD-Fraktion  
in der Bezirksvertretung Kalk 
 
SPD-Bezirksfraktion Kalk, Kalker Hauptstraße 247 - 273, 51103 Köln 
    
 
 
 
 
Herrn 
Bezirksbürgermeister 
Marco Pagano 
 
Frau 
Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
Bezirksrathaus Kalk 
Kalker Hauptstraße 247-273 
51103 Köln 
Telefon (02 21) 221 98 302 
Telefax (02 21) 221 98 927 
E-Mail: spd-bv8@stadt-koeln.de 
Internet: www.koelnspd.de 
 
Markus Klein 
Fraktionsvorsitzender 
Telefon 0171 8276215 
Telefax (02 21) 221 98 927 
E-Mail: markus_klein@koeln.de 
 
 
 Eingang beim Bezirksbürgermeister: 30.08.2017 
 AN/1180/2017 
 
Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates 
 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 07.09.2017, TOP 9.2.1 
 
Neue Abstandsregelungen für Spielhallen auf Basis des Glückspielstaatsvertra-
ges zum 01.12.2017 
Anfrage der SPD-Fraktion vom 30.08.2017 
 
 
Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, 
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
 
wir bitten Sie, folgende Anfrage in die Tagesordnung der nächsten Sitzung der Be-
zirksvertretung Kalk aufzunehmen: 
 
Zum 01.12.2017 kommt es auf Basis des 2012 beschlossenen Glückspielstaatsver-
trags zu Änderungen. Dieser Vertrag hat u.a. das Ziel, den Betrieb und die Ausbrei-
tung von Spielhallen einzugrenzen und zu erschweren. So soll es zwischen Spielhal-
len einen Mindestabstand von 350 Metern geben. 
 
Die SPD-Fraktion unterstützt diese Verschärfung, da es in den vergangenen Jahren 
einer starken Konzentration von Spielhallen im Stadtbezirk Kalk gekommen ist und 
Maßnahmen wie die Anpassung von Bebauungsplänen schwierig und nicht immer 
erfolgsversprechend sind.

2 
Durch die neuen Regelungen stellt sich die Frage nach den Konsequenzen. Nach 
Medienberichten sollen landesweit ca. 70% der Spielhallen schließen müssen.  
 
Vor diesem Hintergrund fragt die SPD-Fraktion: 
 
1. Wie trifft die Stadtverwaltung die Auswahl über die zu schließenden Spielhal-
len in Köln bzw. dem Stadtbezirk Kalk? 
 
2. Wie viele Einrichtungen werden im Stadtbezirk Kalk, differenziert nach Stadt-
teilen, voraussichtlich schließen müssen? 
 
3. Wie stellt die Stadtverwaltung sicher, dass durch die Nutzung möglicher juris-
tischer Schlupflöcher Schließungen von Spielhallen verhindert werden kön-
nen?  
 
 
 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
gez. Markus Klein 
 
Markus Klein 
Fraktionsvorsitzender

Beratungsverlauf (1)

07.09.2017 Bezirksvertretung 8 (Kalk)
TOP 9.2.1 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Kalker Hauptstraße 247

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Details

Aktenzeichen
AN/1180/2017
Typ
Anfrage nach § 4 der GeschO des Rates
Datum
31.08.2017
Erstellt
31.08.2017 09:05