AN/1180/2017
Neue Abstandsregelungen für Spielhallen auf Basis des Glückspielstaatsvertrages zum 01.12.2017
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Anfrage SPD AN-1180-2017
2334 Zeichen
SPD-Fraktion
in der Bezirksvertretung Kalk
SPD-Bezirksfraktion Kalk, Kalker Hauptstraße 247 - 273, 51103 Köln
Herrn
Bezirksbürgermeister
Marco Pagano
Frau
Oberbürgermeisterin
Henriette Reker
Bezirksrathaus Kalk
Kalker Hauptstraße 247-273
51103 Köln
Telefon (02 21) 221 98 302
Telefax (02 21) 221 98 927
E-Mail: spd-bv8@stadt-koeln.de
Internet: www.koelnspd.de
Markus Klein
Fraktionsvorsitzender
Telefon 0171 8276215
Telefax (02 21) 221 98 927
E-Mail: markus_klein@koeln.de
Eingang beim Bezirksbürgermeister: 30.08.2017
AN/1180/2017
Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates
Gremium Datum der Sitzung
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 07.09.2017, TOP 9.2.1
Neue Abstandsregelungen für Spielhallen auf Basis des Glückspielstaatsvertra-
ges zum 01.12.2017
Anfrage der SPD-Fraktion vom 30.08.2017
Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister,
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,
wir bitten Sie, folgende Anfrage in die Tagesordnung der nächsten Sitzung der Be-
zirksvertretung Kalk aufzunehmen:
Zum 01.12.2017 kommt es auf Basis des 2012 beschlossenen Glückspielstaatsver-
trags zu Änderungen. Dieser Vertrag hat u.a. das Ziel, den Betrieb und die Ausbrei-
tung von Spielhallen einzugrenzen und zu erschweren. So soll es zwischen Spielhal-
len einen Mindestabstand von 350 Metern geben.
Die SPD-Fraktion unterstützt diese Verschärfung, da es in den vergangenen Jahren
einer starken Konzentration von Spielhallen im Stadtbezirk Kalk gekommen ist und
Maßnahmen wie die Anpassung von Bebauungsplänen schwierig und nicht immer
erfolgsversprechend sind.
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Durch die neuen Regelungen stellt sich die Frage nach den Konsequenzen. Nach
Medienberichten sollen landesweit ca. 70% der Spielhallen schließen müssen.
Vor diesem Hintergrund fragt die SPD-Fraktion:
1. Wie trifft die Stadtverwaltung die Auswahl über die zu schließenden Spielhal-
len in Köln bzw. dem Stadtbezirk Kalk?
2. Wie viele Einrichtungen werden im Stadtbezirk Kalk, differenziert nach Stadt-
teilen, voraussichtlich schließen müssen?
3. Wie stellt die Stadtverwaltung sicher, dass durch die Nutzung möglicher juris-
tischer Schlupflöcher Schließungen von Spielhallen verhindert werden kön-
nen?
Mit freundlichen Grüßen
gez. Markus Klein
Markus Klein
Fraktionsvorsitzender
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (1)
- Kalker Hauptstraße 247
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Details
- Aktenzeichen
- AN/1180/2017
- Typ
- Anfrage nach § 4 der GeschO des Rates
- Datum
- 31.08.2017
- Erstellt
- 31.08.2017 09:05