0479/2023
Beantwortung einer Anfrage: Einfluss einer Gesamtschule Neubrück auf Nachverdichtungsbedarfe an Gymnasien im Sj. 23/24
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Beantwortung e. mündl. Anfrage (BV)
4548 Zeichen
Dezernat, Dienststelle IV/IV/2 Vorlagen-Nummer 0479/2023 Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 8 (Kalk) 09.03.2023 Beantwortung einer Anfrage: Einfluss einer Gesamtschule Neubrück auf Nachverdichtungsbedarfe an Gymnasien im Sj. 23/24 Beantwortung einer mündlichen Nachfrage aus der 16. Sitzung der Bezirksver- tretung Kalk vom 26.01.2023 Bezirksvertreter Robyns (SPD-Fraktion) fragt bei der Schulverwaltung zu TOP 10.2.11 Mitteilung zu DE 4030/2022 - schulrechtliche Änderung mehrerer Gymnasien ab den Schuljahren 2023/24 und 2024/25 (0045/2023) an, ob die schulrechtliche Errich- tung einer Gesamtschule am Standort Helene -Weber-Platz zum Schuljahr 2023/2024 bei gleichzeitiger auslaufender Schließung der Kurt -Tucholsky-Schule zumindest eine der Zügigkeitserweiterungen für 2023/2024 der genannten Gymnasien ni cht mehr notwendig gemacht hätte. Antwort: Da die Stadt Köln aufgrund des Schulbaunotstandes in den vergangenen Jahren wie- derholt Mehrklassen an städtischen Gymnasien bei knappen Raumkapazitäten ein- richten musste, hat die Bezirksregierung Köln deutlich ge macht, dass sie zum Schul- jahr 2023/24 keine Mehrklassen mehr nach dem bisherigen Verfahren genehmigen wird. Zur Bewältigung der Aufgabe, kurzfristig neue Gymnasialplätze inklusive Fach- räume und weiterer benötigter Infrastruktur zu schaffen, wurde durch die Oberbürger- meisterin eine Task Force Schulplätze 2023/24 einberufen. Die Task Force hatte das Ziel, nach Möglichkeit an potentiellen Gymnasialstandorten, durch Bereitstellung von Schulcontainern und/oder Anmietungen, die räumlichen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass ausreichend viele Eingangsklassen und Gymnasialplätze im Rahmen von Zügigkeitserweiterungen der Schulen zur Verfügung stehen. Dies sollte insgesamt 2 eine Entlastung im Gymnasialbereich schaffen. Die Verwaltung rechnete zum Schul- jahr 2023/24 mit geschätzt 4.250 Schüler*innen an Gymnasien in Köln und damit mit einer etwa vergleichbar hohen Nachfrage nach Gymnasialplätzen wie im Schuljahr 2022/23. Ohne die Nachverdichtungsmaßnahmen bestand die Gefahr, dass zum kommenden Schuljahr bis zu 125 Gymnasialplätze fehlen. Um das Schulplatzkontingent für die städtischen Gymnasien, teilweise im Vorgriff auf geplante Baumaßnahmen, unter anderem zum kommenden Schuljahr deutlich zu er- weitern, hat die Task Force in einem intensiven Prüfprozess alle Gymnasialschul- standorte bewertet. Dies war auch unabhängig einer schulrechtlichen Errichtung einer Gesamtschule am Standort Helene-Weber-Platz unabdinglich. Aus diesem Grund hätte eine mögliche „Gesamtschule Helene -Weber-Platz“ nach Einschätzung der Verwaltung keinen oder nur einen sehr geringen Einfluss auf den Bedarf an zusätzlichen Gymnasialplätzen und somit auf die Beschlüsse zu Vorlage 4030/2022 gehabt. Exkursion Elternbefragung: Das integrierte System der Gesamtschule bietet auch die gymnasiale Oberstufe an und somit können an Gesamtschulen dieselben Schulabschlüsse erlangt werden wie an Gymnasien. Trotzdem wird die Schulform Gymnasium von Eltern, die für ihr Kind den Schulabschluss der Allgemeinen Hochschulreife oder die Fachhochschulreife an- streben, so deutlich bevorzugt, dass man hier nicht von einer Austauschbarkeit der beiden Schulformen sprechen kann. Die Ergebnisse der aktuellen Elternbefragung 2022 belegen dieses Phänomen. Sie belegen außerdem, dass Gesamtschulen insbe- sondere für diejenig en Kinder attraktive Optionen sind, die eine (erweiterte) Haupt - oder Realschulempfehlung erwarten. Die Schulverwaltung erfasst, welche Schulform- empfehlung Kinder bei der Anmeldung an Gesamtschulen mitbringen. Kinder mit Gymnasialempfehlungen melden sich zu 80% auch an Gymnasien an, 11% entschei- den sich für die Gesamtschule. Man könnte die Entscheidung für die Gesamtschule bei Kindern mit Gymnasialempfehlung eine „Überzeugungstat“ nennen. Zum Vergleich: Kinder mit (erweiterter) Realschulempfehlung wählen z u 47% eine Gesamtschule und zu 26% eine Realschule an. Kinder mit (erweiterter) Hauptschul- empfehlung wählen zu 44% eine Gesamtschule und zu 17% eine Hauptschule an. Das System der Gesamtschule lebt von der Heterogenität ihrer Schülerschaft. Da die Anmeldungen von Kindern mit Gymnasialempfehlung an Gesamtschulen verhältnis- 3 mäßig gering sind, erhalten diese Kinder aufgrund des Heterogenitätsgebots an Ge- samtschulen ihren gewünschten Gesamtschulplatz mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (1)
- Helene-Weber-Platz
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Details
- Aktenzeichen
- 0479/2023
- Typ
- Beantwortung einer mündl. Anfrage (BV)
- Datum
- 27.02.2023
- Erstellt
- 03.02.2023 13:11