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0479/2023

Beantwortung einer Anfrage: Einfluss einer Gesamtschule Neubrück auf Nachverdichtungsbedarfe an Gymnasien im Sj. 23/24

Beantwortung einer mündl. Anfrage (BV) 27.02.2023

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 8 (Kalk), Sitzung am 09.03.2023, TOP 9.1.5

Beantwortung e. mündl. Anfrage (BV)

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Ansehen

Beantwortung e. mündl. Anfrage (BV)

4548 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
IV/IV/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 0479/2023 
Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 09.03.2023 
 
Beantwortung einer Anfrage: Einfluss einer Gesamtschule Neubrück auf 
Nachverdichtungsbedarfe an Gymnasien im Sj. 23/24 
 
Beantwortung einer mündlichen Nachfrage aus der 16. Sitzung der Bezirksver-
tretung Kalk vom 26.01.2023 
 
 
Bezirksvertreter Robyns (SPD-Fraktion) fragt bei der Schulverwaltung zu TOP 10.2.11 
Mitteilung zu DE 4030/2022 - schulrechtliche Änderung mehrerer Gymnasien ab 
den Schuljahren 2023/24 und 2024/25 (0045/2023) an, ob die schulrechtliche Errich-
tung einer Gesamtschule am Standort Helene -Weber-Platz zum Schuljahr 2023/2024 
bei gleichzeitiger auslaufender Schließung der Kurt -Tucholsky-Schule zumindest eine 
der Zügigkeitserweiterungen für 2023/2024 der genannten Gymnasien ni cht mehr 
notwendig gemacht hätte. 
 
Antwort: 
Da die Stadt Köln aufgrund des Schulbaunotstandes in den vergangenen Jahren wie-
derholt Mehrklassen an städtischen Gymnasien bei knappen Raumkapazitäten ein-
richten musste, hat die Bezirksregierung Köln deutlich ge macht, dass sie zum Schul-
jahr 2023/24 keine Mehrklassen mehr nach dem bisherigen Verfahren genehmigen 
wird. Zur Bewältigung der Aufgabe, kurzfristig neue Gymnasialplätze inklusive Fach-
räume und weiterer benötigter Infrastruktur zu schaffen, wurde durch die  Oberbürger-
meisterin eine Task Force Schulplätze 2023/24 einberufen. Die Task Force hatte das 
Ziel, nach Möglichkeit an potentiellen Gymnasialstandorten, durch Bereitstellung von 
Schulcontainern und/oder Anmietungen, die räumlichen Voraussetzungen dafür zu  
schaffen, dass ausreichend viele Eingangsklassen und Gymnasialplätze im Rahmen 
von Zügigkeitserweiterungen der Schulen zur Verfügung stehen. Dies sollte insgesamt

2 
 
eine Entlastung im Gymnasialbereich schaffen. Die Verwaltung rechnete zum Schul-
jahr 2023/24 mit geschätzt 4.250 Schüler*innen an Gymnasien in Köln und damit mit 
einer etwa vergleichbar hohen Nachfrage nach Gymnasialplätzen wie im Schuljahr 
2022/23. Ohne die Nachverdichtungsmaßnahmen bestand die Gefahr, dass zum 
kommenden Schuljahr bis zu 125 Gymnasialplätze fehlen.   
 
Um das Schulplatzkontingent für die städtischen Gymnasien, teilweise im Vorgriff auf 
geplante Baumaßnahmen, unter anderem zum kommenden Schuljahr deutlich zu er-
weitern, hat die Task Force in einem intensiven Prüfprozess alle Gymnasialschul-
standorte bewertet. Dies war auch unabhängig einer schulrechtlichen Errichtung einer 
Gesamtschule am Standort Helene-Weber-Platz unabdinglich. 
 
Aus diesem Grund hätte eine mögliche „Gesamtschule Helene -Weber-Platz“ nach 
Einschätzung der Verwaltung keinen oder nur einen sehr geringen Einfluss auf den 
Bedarf an zusätzlichen Gymnasialplätzen und somit auf die Beschlüsse zu Vorlage 
4030/2022 gehabt. 
 
Exkursion Elternbefragung: 
Das integrierte System der Gesamtschule bietet auch die gymnasiale  Oberstufe an 
und somit können an Gesamtschulen dieselben Schulabschlüsse erlangt werden wie 
an Gymnasien. Trotzdem wird die Schulform Gymnasium von Eltern, die für ihr Kind 
den Schulabschluss der Allgemeinen Hochschulreife oder die Fachhochschulreife an-
streben, so deutlich bevorzugt, dass man hier nicht von einer Austauschbarkeit der 
beiden Schulformen sprechen kann. Die Ergebnisse der aktuellen Elternbefragung 
2022 belegen dieses Phänomen. Sie belegen außerdem, dass Gesamtschulen insbe-
sondere für diejenig en Kinder attraktive Optionen sind, die eine (erweiterte) Haupt - 
oder Realschulempfehlung erwarten. Die Schulverwaltung erfasst, welche Schulform-
empfehlung Kinder bei der Anmeldung an Gesamtschulen mitbringen. Kinder mit 
Gymnasialempfehlungen melden sich zu 80% auch an Gymnasien an, 11% entschei-
den sich für die Gesamtschule. Man könnte die Entscheidung für die Gesamtschule 
bei Kindern mit Gymnasialempfehlung eine „Überzeugungstat“ nennen.  
Zum Vergleich: Kinder mit (erweiterter) Realschulempfehlung wählen z u 47% eine 
Gesamtschule und zu 26% eine Realschule an. Kinder mit (erweiterter) Hauptschul-
empfehlung wählen zu 44% eine Gesamtschule und zu 17% eine Hauptschule an. 
Das System der Gesamtschule lebt von der Heterogenität ihrer Schülerschaft. Da die 
Anmeldungen von Kindern mit Gymnasialempfehlung an Gesamtschulen verhältnis-

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mäßig gering sind, erhalten diese Kinder aufgrund des Heterogenitätsgebots an Ge-
samtschulen ihren gewünschten Gesamtschulplatz mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit.

Beratungsverlauf (1)

09.03.2023 Bezirksvertretung 8 (Kalk)
TOP 9.1.5 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Helene-Weber-Platz

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Details

Aktenzeichen
0479/2023
Typ
Beantwortung einer mündl. Anfrage (BV)
Datum
27.02.2023
Erstellt
03.02.2023 13:11