0098/2024
Beantwortung von Nachfragen zur Präsentation der Schulentwicklungsplanung Köln 2023
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
4514 Zeichen
Dezernat, Dienststelle IV/IV/2 Vorlagen-Nummer 10.01.2024 0098/2024 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Schule und Weiterbildung 22.01.2024 Beantwortung von Nachfragen zur Präsentation der Schulentwicklungsplanung Köln 2023 In der Sitzung des Ausschusses für Schule und Weiterbildung am 20.11.2023 hat die Verwal- tung ausgewählte Ergebnisse der „Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2023“ (3033/2023) präsentiert. In der anschließenden angeregten Diskussion konnte ein Großteil der Rückfragen unmittelbar beantwortet werden, zu einem kleineren Teil der Fragen war eine (er- gänzende) schriftliche Beantwortung zur Sitzung am 22.01.2024 zugesagt worden, was hiermit gerne eingelöst wird. (1) Bärbel Hölzing (Bündnis 90/ Die Grünen) bittet um Informationen zum „Frankfurter Mo- dell“, auf das in der „Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2023“ hingewie- sen wird (2) Constanze Aengenvoort (CDU) möchte wissen, wie viele Grundschulplätze beispiels- weise pro 100 Wohnungen in einem Wohn-/Neubau-/Nachverdichtungsgebiet schulent- wicklungsplanerisch kalkuliert werden. Antwort der Verwaltung (1) Die Verwaltung verweist in der „Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2023“ auf den programmatischen Titel „Frankfurt macht Schule“ und lehnt daran ihr „Köln plant Schule“ an. Kommunale Schulentwicklungsplaner*innen stehen landes- und bundesweit in einem engen fachlichen Austausch. Hinter „Frankfurt macht Schule“ (vergleiche https://www.isep.frankfurt-macht-schule.de/) verbirgt sich ein vorbildhafter Ansatz zur schulentwicklungsplanerischen Gestaltung der kommunalen Schul - und Bildungsland- schaft, der sich u.a. durch zwei interessante Bestandteile auszeichnet. Schulentwicklungsplanung wird ausdrücklich kommunikativ und beteiligungsorien- tiert ausgestaltet, was sich zum Beispiel durch die Realisierung von Schulentwick- lungsplanungskonferenzen auf teilregionaler Ebene ausdrückt. Dieses Vorgehen hat die Kölner Schulentwicklungsplanung bestärkt, ihren schon länger bestehenden Vorsatz, bei ausreichenden Ressourcen noch transparenter, diskursiver und betei- ligungsorientierter zu agieren, in die Tat umzusetzen. In diesem Kontext ist, wie dargelegt, vorgesehen, ab 2024 schrittweise aktiv auf die Bezirke zuzugehen und 2 im Rahmen einer kontinuierlichen Schulentwicklungsplanung systematisch ins Ge- spräch zu gehen, um Perspektiven und Ideen für die Schullandschaft vor Ort aus- zutauschen. Die statistisch-analytischen Bestandteile von Schulentwicklungsplanung werden in Frankfurt/M. durch die Etablierung eines EDV-Tools und das Einbringen externer Expertise verstärkt. Wie in Frankfurt/M. setzen sich kommunale Schulentwicklungs- planer*innen in vielen Städten, neben Köln z.B. auch Düsseldorf und Bielefeld, da- mit auseinander, wie angesichts hoher und wachsender Komplexität der gesell- schaftlichen und schulpolitischen Herausforderungen Analysen und Prognosen noch weiter verbessert und technisch unterstützt, automatisierter und weniger ein- zelpersonenabhängig realisiert werden können. In diesem Zusammenhang sieht auch die Kölner Verwaltung die externe Ausschreibung und Umsetzung eines mo- dernen, unterstützenden EDV -Tools für schulentwicklungsplanerische Analysen und Prognosen vor. (2) In der vorliegenden „Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2023“ wird in Kapiteln 2.2 (Schülerzahlenerwartung nach kleinräumiger Bevölkerungsprognose bis 2035) und 2.3 (Schulplatzbedarfe in großen neuen Wohnbaugebieten) ausführlich darge- legt, dass die Schulentwicklungsplanung für Prognosen zur erforderlichen Bildungsinfra- struktur in Neubaugebieten (neben kleinräumigen Bevölkerungsprognosedaten) auf Er- fahrungswerte zurückgreift. Dafür ist in der Vergangenheit für eine Reihe von mittlerweile bezogenen Neubaugebieten statistisch exakt nachvollzogen worden, wie viele Kinder und Jugendliche welchen Alters wann in das Gebiet neu zugezogen sind. Danach waren zeit- weilig 2,5% der Gesamtbewohnerschaft Kinder im Einschulungsalter von 6 Jahren. Bei einem Neubaugebiet mit 100 Wohnungen ergibt sich daher folgende überschlägige Kal- kulation: 100 [Wohnungen] x 2,3 [Bewohner*innen je Wohneinheit] x 2,5% [6-Jährige] = 5,75. Es wäre in diesem Beispiel also mit (in der Spitze und zeitweilig) 6 Kindern zu rech- nen, die wohnortnah mi t einem Grundschulplatz in den Eingangsklassen zu versorgen wären. Gez. Voigtsberger
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0098/2024
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 10.01.2024
- Erstellt
- 08.01.2024 08:04