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0098/2024

Beantwortung von Nachfragen zur Präsentation der Schulentwicklungsplanung Köln 2023

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 10.01.2024

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Nächste Beratung: Ausschuss Schule und Weiterbildung, Sitzung am 22.01.2024, TOP 2.2

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

4514 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
IV/IV/2 
 
Vorlagen-Nummer  10.01.2024 
 0098/2024 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss Schule und Weiterbildung 22.01.2024 
 
Beantwortung von Nachfragen zur Präsentation der Schulentwicklungsplanung Köln 
2023 
In der Sitzung des Ausschusses für Schule und Weiterbildung am 20.11.2023 hat die Verwal-
tung ausgewählte Ergebnisse der „Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2023“ 
(3033/2023) präsentiert. In der anschließenden angeregten Diskussion konnte ein Großteil der 
Rückfragen unmittelbar beantwortet werden, zu einem kleineren Teil der Fragen war eine (er-
gänzende) schriftliche Beantwortung zur Sitzung am 22.01.2024 zugesagt worden, was hiermit 
gerne eingelöst wird. 
 
(1) Bärbel Hölzing (Bündnis 90/ Die Grünen) bittet um Informationen zum „Frankfurter Mo-
dell“, auf das in der „Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2023“ hingewie-
sen wird 
(2) Constanze Aengenvoort (CDU) möchte wissen, wie viele Grundschulplätze beispiels-
weise pro 100 Wohnungen in einem Wohn-/Neubau-/Nachverdichtungsgebiet schulent-
wicklungsplanerisch kalkuliert werden. 
 
Antwort der Verwaltung 
(1) Die Verwaltung verweist in der „Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2023“ 
auf den programmatischen Titel „Frankfurt macht Schule“ und lehnt daran ihr „Köln plant 
Schule“ an. Kommunale Schulentwicklungsplaner*innen stehen landes- und bundesweit 
in einem engen fachlichen Austausch. Hinter „Frankfurt macht Schule“ (vergleiche 
https://www.isep.frankfurt-macht-schule.de/) verbirgt sich ein vorbildhafter Ansatz zur 
schulentwicklungsplanerischen Gestaltung der kommunalen Schul - und Bildungsland-
schaft, der sich u.a. durch zwei interessante Bestandteile auszeichnet. 
 
 Schulentwicklungsplanung wird ausdrücklich kommunikativ und beteiligungsorien-
tiert ausgestaltet, was sich zum Beispiel durch die Realisierung von Schulentwick-
lungsplanungskonferenzen auf teilregionaler Ebene ausdrückt. Dieses Vorgehen 
hat die Kölner Schulentwicklungsplanung bestärkt, ihren schon länger bestehenden 
Vorsatz, bei ausreichenden Ressourcen noch transparenter, diskursiver und betei-
ligungsorientierter zu agieren, in die Tat umzusetzen. In diesem Kontext ist, wie 
dargelegt, vorgesehen, ab 2024 schrittweise aktiv auf die Bezirke zuzugehen und

2 
 
im Rahmen einer kontinuierlichen Schulentwicklungsplanung systematisch ins Ge-
spräch zu gehen, um Perspektiven und Ideen für die Schullandschaft vor Ort aus-
zutauschen. 
 
 Die statistisch-analytischen Bestandteile von Schulentwicklungsplanung werden in 
Frankfurt/M. durch die Etablierung eines EDV-Tools und das Einbringen externer 
Expertise verstärkt. Wie in Frankfurt/M. setzen sich kommunale Schulentwicklungs-
planer*innen in vielen Städten, neben Köln z.B. auch Düsseldorf und Bielefeld, da-
mit auseinander, wie angesichts hoher und wachsender Komplexität der gesell-
schaftlichen und schulpolitischen Herausforderungen Analysen und Prognosen 
noch weiter verbessert und technisch unterstützt, automatisierter und weniger ein-
zelpersonenabhängig realisiert werden können. In diesem Zusammenhang sieht 
auch die Kölner Verwaltung die externe Ausschreibung und Umsetzung eines mo-
dernen, unterstützenden EDV -Tools für schulentwicklungsplanerische Analysen 
und Prognosen vor.  
 
(2) In der vorliegenden „Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2023“ wird in 
Kapiteln 2.2 (Schülerzahlenerwartung nach kleinräumiger Bevölkerungsprognose bis 
2035) und 2.3 (Schulplatzbedarfe in großen neuen Wohnbaugebieten) ausführlich darge-
legt, dass die Schulentwicklungsplanung für Prognosen zur erforderlichen Bildungsinfra-
struktur in Neubaugebieten (neben kleinräumigen Bevölkerungsprognosedaten) auf Er-
fahrungswerte zurückgreift. Dafür ist in der Vergangenheit für eine Reihe von mittlerweile 
bezogenen Neubaugebieten statistisch exakt nachvollzogen worden, wie viele Kinder und 
Jugendliche welchen Alters wann in das Gebiet neu zugezogen sind. Danach waren zeit-
weilig 2,5% der Gesamtbewohnerschaft Kinder im Einschulungsalter von 6 Jahren. Bei 
einem Neubaugebiet mit 100 Wohnungen ergibt sich daher folgende überschlägige Kal-
kulation: 100 [Wohnungen] x 2,3 [Bewohner*innen je Wohneinheit] x 2,5% [6-Jährige] = 
5,75. Es wäre in diesem Beispiel also mit (in der Spitze und zeitweilig) 6 Kindern zu rech-
nen, die wohnortnah mi t einem Grundschulplatz in den Eingangsklassen zu versorgen 
wären.  
 
 
Gez. Voigtsberger

Beratungsverlauf (1)

22.01.2024 Ausschuss Schule und Weiterbildung
TOP 2.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0098/2024
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
10.01.2024
Erstellt
08.01.2024 08:04