Mandari Insight

1839/2021

Trägerschaft der Jugendeinrichtung im Sürther Feld Köln Rodenkirchen

Mitteilung Ausschuss 02.08.2021

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen), Sitzung am 06.09.2021, TOP 10.2.2

Mitteilung Ausschuss

· application/pdf

Ansehen

Mitteilung Ausschuss

3643 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
IV/512/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 1839/2021 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Jugendhilfeausschuss 15.06.2021 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 06.09.2021 
 
Trägerschaft der Jugendeinrichtung im Sürther Feld Köln Rodenkirchen 
Am 10.09.2009 wurde der Planauftrag, für den Bau einer Jugendeinrichtung im Baugebiet „Sürther 
Feld“ vom Rat der Stadt Köln beschlossen (Vorlagen-NR 2032/2009). 
 
Der Investor „Projektgesellschaft OSK Bildung Sürther Feld GmbH &Co KG“ baut im „Sürther Feld“ 
eine inklusive, weiterführende Schule. Mieterin ist die „Offene Schule Köln“. Auf der angrenzenden 
Sporthalle entstehen auch die Räumlichkeiten für eine bezirksübergreifende, inklusive Jugendeinrich-
tung, in einer Größe von 300 qm². Der erste Spatenstich fand im Oktober 2020 statt, die Fertigstel-
lung und Inbetriebnahme ist für August 2022 geplant. 
 
Die Trägerschaft der neuen Jugendeinrichtung übernimmt die „Offene Schule Köln“, zu deren Gesell-
schaftern seit Gründung im Jahr 2012 „miteinander leben e.V. gehört. 
Es kann auf eine Interessensbekundung verzichtet werden, weil es sich hier um einen privaten Inves-
tor handelt, der die Offene Schule Köln baut und welche die „OSK“ als Mieterin betreiben wird. Im 
Rahmen der Schulplanung bestand seinerzeit das Anliegen an den privaten Investor, eine Jugendein-
richtung in den Schulbau zu integrieren, inklusive der Nutzung des Schulhofes und der Mensa. Diese 
inklusive Jugendeinrichtung bietet Jugendlichen stadtweit ein Angebot. 
 
Die OSK ist eine inklusive Gesamtschule in freier, privater Trägerschaft und eine staatliche anerkann-
te Ersatzschule nach §17 für Gesamtschulen und §§100 ff für staatlich anerkannte Ersatzschulen, 
gemäß dem Schulgesetz Nordrhein-Westfalen. An der OSK können alle Abschlüsse der Sekundar-
stufe I und Sekundarstufe II erworben werden, eine Berufspraxisstufe für Schülerinnen und Schüler 
mit dem sonderpädagogischen Förderbedarf Geistige Entwicklung ist ebenfalls Bestandteil. 
Die Leitideen der Inklusion und eines Lernens in größtmöglicher Freiheit durchdringen alle Strukturen 
der OSK. Als eine „Schule für alle“ ermöglicht sie seit ihrer Gründung im Jahr 2012 individuelles Ler-
nen, in dem sie die Unterstützung für die vielfältigen Bedarfe der Schülerinnen und Schüler auf allen 
Ebenen verankert hat. 
 
Der Verein „miteinander leben e.V.“ ist ein anerkannter Träger der freien Jugendhilfe und setzt sich 
seit 1965 für Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit Behinderungen ein. In den verschiedenen in-
klusiven Einrichtungen gilt die Selbstverständlichkeit der Teilhabe. 
Der Verein leistet einen Beitrag zur Verwirklichung einer inklusiven Gesellschaft, in der niemand auf-
grund seiner Behinderung ausgeschlossen wird und gehörte dabei zu den Vorreitern des Inklusions-
gedankens. 
 
Der Träger der sich im Bau befindenden Jugendeinrichtung wird ein quartiersorientiertes, inklusives 
und ein zu den bestehenden Jugendeinrichtungen in angrenzenden Stadtteilen komplementäres An-
gebot umsetzen. 
Es wird eine enge inhaltliche Abstimmung mit dem von „miteinander leben e.V.“ betriebenen Jugend-

2 
 
haus Sürth und mit weiteren Jugendeinrichtungen im Kölner Süden angestrebt. Hier würde es zu 
deutlichen Synergieeffekten durch eine Bündelung der Fachlichkeit der Einrichtungen kommen. 
Darüber hinaus können Angebote und Öffnungszeiten der Einrichtungen aufeinander abgestimmt und 
damit eine größere Themenvielfalt umgesetzt werden. 
 
Der Träger besitzt die fachliche Kompetenz für die inklusive Ausrichtung und den Betrieb einer Ju-
gendeinrichtung und ist im Sozialraum verortet.

Beratungsverlauf (2)

15.06.2021 Jugendhilfeausschuss
TOP 8.4.3 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
06.09.2021 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 10.2.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Freiheit

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
1839/2021
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
02.08.2021
Erstellt
17.05.2021 08:19