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A-W/0065/2020

Bahnhof Roxel: Zuwegung vom Nottulner Landweg

Antrag an die BV West 25.11.2020

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-West, Sitzung am 20.01.2022, TOP 7.2

Originalantrag

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Stellungnahme der Verwaltung vom 09.12.2021

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Originalantrag

1550 Zeichen

Fraktion in der 
Bezirksvertretung 
Münster-West 
 
Mitglieder der SPD-Fraktion: 
Beate Kretzschmar, Vorsitzende 
Alexander Bliefernich 
Stephan Brinktrine 
 
 
 
 
 
          A-W/0065/2020 
 
Herrn 
Bezirksbürgermeister des Stadtbezirks Münster-West 
Jörg Nathaus 
Pantaleonplatz 7 
48161 Münster 
 
 
 
 
Münster, 24.11.2020 
 
Bahnhof Roxel: Zuwegung vom Nottulner Landweg 
 
 
 
Die Bezirksvertretung Münster-West möge beschließen: 
 
1. Der Fuß- und Radweg an der Pienersallee zwischen Bahnhof Roxel und Nottulner Land-
weg wird beleuchtet. 
2. Die Verwaltung prüft erneut den Bau eines Fuß- und Radweges, der den Bahnhof und 
den Nottulner Landweg unmittelbar verbindet. 
 
 
Begründung: 
 
1. Viele Menschen, die im Gewerbegebiet Nottulner Landweg arbeiten und wohnen, nutzen 
gern die Bahnanbindung nach Roxel oder die Buslinie 1, die am Bahnhof hält. Allerdings 
klagen Bürgerinnen und Bürger, dass der Weg vom Nottulner Landweg v. a. in der dunk-
len Jahreszeit gefährlich ist, weil nur ein Umweg über die viel befahrene und nicht be-
leuchtete Pienersallee zum Bahnhof führt. 
 
2. Eine Zuwegung bietet sowohl Pendlern als auch Roxeler Bürger*innen aus den östlichen 
Bereichen des Stadtteils eine zeitsparende und sichere Alternative, den Bahnhof zu er-
reichen. Die Verwaltung hat den Antrag bereits 2015 abgelehnt aus Kostengründen. Soll 
allerdings die Verkehrswende umgesetzt und der ÖPNV attraktiver werden, dann führt an 
mehr Investitionen zur fußläufigen Anbindung von Bahnhöfen kein Weg vorbei. 
 
 
 
 
Gez.  
Beate Kretzschmar

Stellungnahme der Verwaltung vom 09.12.2021

4680 Zeichen

Sc Wins A-w/0065 ho2

66.31.0113
Herr Blankemeyer

09.12.2021
6699

Amt für Bürger- und Ratsservice
Bezirksvertretung Münster - West

STADT MÜNSTER
\ 28. DEZ.

Amt für &

Bezirksverwaltung Münster - West

über Herrn Stadtbaurat Denstorff

Bahnhof Roxel: Zuwegung vom Nottulner Landweg

Antrag Ifd. Nr. A-W/0065/2020 der SPD-Fraktion aus der Bezirksvertretung Münster-
West vom 24.11.2020

Die Verwaltung wurde mit dem Antrag der SPD-Fraktion gebeten zu prüfen, ob sowohl der
Geh- und Radweg an der Pienersallee zwischen Bahnhof Roxel und dem Nottulner
Landweg beleuchtet werden kann, als auch ob der Bahnhof Roxel durch den Bau eines
neuen Geh- und Radweges mit dem Nottulner Landweges verbunden werden kann.

1) Beleuchtung für den bestehenden Geh- und Radweg:

Die nachfolgende Abbildung zeigt die vorhandene Straßenbeleuchtung im Bereich der
Pienersallee mit dem DB-Haltepunkt und dem Nottulner Landweg.

Die Pienersallee als Landstraße 529. ist im Abschnitt zwischen dem Haltepunkt und dem
Nottulner Landweg in der Baulast des Landesbetriebes Straßen NRW und außerhalb der
geschlossen Ortschaft.

Die Sicherung des Straßenverkehrs in den Abend- und Nachtstunden ist die wichtigste
Aufgabe der Straßenbeleuchtung.

Es besteht jedoch für die Kommunen grundsätzlich keine Pflicht, Straßen zu beleuchten,
dies ist im StrWG NRW (Straßen Wege Gesetz) ableitbar. Die Rechtsprechung geht von
Verkehrssicherungspflicht i. S. einer Beleuchtungspflicht für folgende Bereiche aus:

e gefährlichen Straßenkreuzungen und — Einmündungen
®e scharfen Kurven

e Fußgängerüberwegen

e Baustellen

« Gefällestrecken

e unvorhersehbare Straßenverengungen

e längeren Tunnelbauwerken

e Verkehrsinseln

Bis auf vorgenannte Bereiche obliegt es der Kommune zu entscheiden, welche Bereiche
beleuchtet werden sollen.

Wichtiges Kriterium für eine Straßenbeleuchtung ist hierbei, ob.es sich um einen
geschlossenen Ortsbereich (innerhalb einer Ortstafel, umgangssprachlich auch Ortsschild
bezeichnet) handelt. Folgende Kriterien werden für die Installation einer
Straßenbeleuchtung in Münster bisher angewendet.

e gewidmete Straßen mit Bebauung (innerhalb einer geschlossen Ortschaft)

«e Baugebiete (innerhalb einer geschlossen Ortschaft)

e Geh- und Radwege (innerhalb einer geschlossen Ortschaft)

Folgende Bereiche in Münster werden in der Regel nicht beleuchtet

» Anbaufreie Straßen

e Straßen außerhalb geschlossener Ortschaften

e Bundes- und Landstraßen in der Baulast Straßen NRW

e Wege durch Schutzgebiete

e Wege durch Grünanlagen /Parkanlagen (mit Ausnahme von Verkehswegen gem. B-
Plan)

e \Wege in Räumen mit besonderer Bedeutung für den Artenschutz

e Wirtschaftswege

e Geh- und Radwege außerhalb geschlossener Ortschaften

Der Landesbetrieb Straßen NRW als Baulasträger für Bundes- und Landstraßen
(außerhalb einer geschlossenen Ortslage) beleuchtet grundsätzlich diese Straßen und
begleitende Rad- und Fußwege nicht.

2) Bau eines neuen Geh- und Radweges

Eine Verbindung zwischen dem Bahnhof Roxel und dem Nottulner Landweg wurde 2015
(A-W/0021/2015) bereits durch die Verwaltung geprüft. Ausgelöst durch den Antrag A-
W/0065/2020 wurde der beschriebene Sachverhalt erneut von der Verwaltung geprüft.
Das Ergebnis dieser Prüfung wird im Folgenden erläutert:

Die Verkehrsplanung von Münster sieht grundsätzlich den Bedarf einer Wegeverbindung
zwischen dem Nottulner Landweg und dem Bahnhaltepunkt Roxel. Analog zum
Prüfungsergebnis von 2015 könnte ein Geh- und Radweg über das Flurstück 175 den
Bahnhaltepunkt mit dem Nottulner Landweg verbinden. Bei einer genaueren Prüfung ist
aufgefallen, dass es sich bei den Flurstücken 172 und 174 (siehe Abbildung) laut
Bebauungsplan Nr. 273 um so genannte GFL AE-Flächen handelt, wodurch Geh- und
Fahrrechte nicht für die Öffentlichkeit vorgesehen sind. Die Planung eines Geh- und
Radweges über diese Flurstücke würde daher eine Änderung des vorhandenen
Bebauungsplanes von Nöten machen.

Aufgrund des hohen Aufwandes und der bereits 2015 dargelegten nicht unerheblichen
Kosten, sowie des Eingriffs in Natur und Landschaft, sieht die Verwaltung den Bau eines
Geh- und Radweges nach Abwägung aller Argumente weiterhin als nicht verhältnismäßig
für eine Wegeersparnis von ca. 250 man.

Das Flurstück 175 ist mittelfristig gemäß Gewerbeflächenentwicklungskonzept für eine
(nicht-störende) gewerbliche Entwicklung vorgesehen. Es wird daher von Seiten der
Verwaltung vorgeschlagen diese Entwicklung abzuwarten, um dann im Zuge der
gewerblichen Entwicklung eine Verbindung, für Fußgänger und Radfahrer, zwischen dem
Nottulner Landweg und dem Bahnhaltepunkt Roxel herzustellen.

Der o.g. Antrag wird damit als erledigt angesehen.

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I

edlem
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Beratungsverlauf (1)

20.01.2022 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 7.2 Antrag Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Pienersallee
  • Nottulner Landweg

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
A-W/0065/2020
Typ
Antrag an die BV West
Datum
25.11.2020
Erstellt
25.11.2020 09:21