A-W/0065/2020
Bahnhof Roxel: Zuwegung vom Nottulner Landweg
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Originalantrag
1550 Zeichen
Fraktion in der
Bezirksvertretung
Münster-West
Mitglieder der SPD-Fraktion:
Beate Kretzschmar, Vorsitzende
Alexander Bliefernich
Stephan Brinktrine
A-W/0065/2020
Herrn
Bezirksbürgermeister des Stadtbezirks Münster-West
Jörg Nathaus
Pantaleonplatz 7
48161 Münster
Münster, 24.11.2020
Bahnhof Roxel: Zuwegung vom Nottulner Landweg
Die Bezirksvertretung Münster-West möge beschließen:
1. Der Fuß- und Radweg an der Pienersallee zwischen Bahnhof Roxel und Nottulner Land-
weg wird beleuchtet.
2. Die Verwaltung prüft erneut den Bau eines Fuß- und Radweges, der den Bahnhof und
den Nottulner Landweg unmittelbar verbindet.
Begründung:
1. Viele Menschen, die im Gewerbegebiet Nottulner Landweg arbeiten und wohnen, nutzen
gern die Bahnanbindung nach Roxel oder die Buslinie 1, die am Bahnhof hält. Allerdings
klagen Bürgerinnen und Bürger, dass der Weg vom Nottulner Landweg v. a. in der dunk-
len Jahreszeit gefährlich ist, weil nur ein Umweg über die viel befahrene und nicht be-
leuchtete Pienersallee zum Bahnhof führt.
2. Eine Zuwegung bietet sowohl Pendlern als auch Roxeler Bürger*innen aus den östlichen
Bereichen des Stadtteils eine zeitsparende und sichere Alternative, den Bahnhof zu er-
reichen. Die Verwaltung hat den Antrag bereits 2015 abgelehnt aus Kostengründen. Soll
allerdings die Verkehrswende umgesetzt und der ÖPNV attraktiver werden, dann führt an
mehr Investitionen zur fußläufigen Anbindung von Bahnhöfen kein Weg vorbei.
Gez.
Beate Kretzschmar
Stellungnahme der Verwaltung vom 09.12.2021
4680 Zeichen
Sc Wins A-w/0065 ho2 66.31.0113 Herr Blankemeyer 09.12.2021 6699 Amt für Bürger- und Ratsservice Bezirksvertretung Münster - West STADT MÜNSTER \ 28. DEZ. Amt für & Bezirksverwaltung Münster - West über Herrn Stadtbaurat Denstorff Bahnhof Roxel: Zuwegung vom Nottulner Landweg Antrag Ifd. Nr. A-W/0065/2020 der SPD-Fraktion aus der Bezirksvertretung Münster- West vom 24.11.2020 Die Verwaltung wurde mit dem Antrag der SPD-Fraktion gebeten zu prüfen, ob sowohl der Geh- und Radweg an der Pienersallee zwischen Bahnhof Roxel und dem Nottulner Landweg beleuchtet werden kann, als auch ob der Bahnhof Roxel durch den Bau eines neuen Geh- und Radweges mit dem Nottulner Landweges verbunden werden kann. 1) Beleuchtung für den bestehenden Geh- und Radweg: Die nachfolgende Abbildung zeigt die vorhandene Straßenbeleuchtung im Bereich der Pienersallee mit dem DB-Haltepunkt und dem Nottulner Landweg. Die Pienersallee als Landstraße 529. ist im Abschnitt zwischen dem Haltepunkt und dem Nottulner Landweg in der Baulast des Landesbetriebes Straßen NRW und außerhalb der geschlossen Ortschaft. Die Sicherung des Straßenverkehrs in den Abend- und Nachtstunden ist die wichtigste Aufgabe der Straßenbeleuchtung. Es besteht jedoch für die Kommunen grundsätzlich keine Pflicht, Straßen zu beleuchten, dies ist im StrWG NRW (Straßen Wege Gesetz) ableitbar. Die Rechtsprechung geht von Verkehrssicherungspflicht i. S. einer Beleuchtungspflicht für folgende Bereiche aus: e gefährlichen Straßenkreuzungen und — Einmündungen ®e scharfen Kurven e Fußgängerüberwegen e Baustellen « Gefällestrecken e unvorhersehbare Straßenverengungen e längeren Tunnelbauwerken e Verkehrsinseln Bis auf vorgenannte Bereiche obliegt es der Kommune zu entscheiden, welche Bereiche beleuchtet werden sollen. Wichtiges Kriterium für eine Straßenbeleuchtung ist hierbei, ob.es sich um einen geschlossenen Ortsbereich (innerhalb einer Ortstafel, umgangssprachlich auch Ortsschild bezeichnet) handelt. Folgende Kriterien werden für die Installation einer Straßenbeleuchtung in Münster bisher angewendet. e gewidmete Straßen mit Bebauung (innerhalb einer geschlossen Ortschaft) «e Baugebiete (innerhalb einer geschlossen Ortschaft) e Geh- und Radwege (innerhalb einer geschlossen Ortschaft) Folgende Bereiche in Münster werden in der Regel nicht beleuchtet » Anbaufreie Straßen e Straßen außerhalb geschlossener Ortschaften e Bundes- und Landstraßen in der Baulast Straßen NRW e Wege durch Schutzgebiete e Wege durch Grünanlagen /Parkanlagen (mit Ausnahme von Verkehswegen gem. B- Plan) e \Wege in Räumen mit besonderer Bedeutung für den Artenschutz e Wirtschaftswege e Geh- und Radwege außerhalb geschlossener Ortschaften Der Landesbetrieb Straßen NRW als Baulasträger für Bundes- und Landstraßen (außerhalb einer geschlossenen Ortslage) beleuchtet grundsätzlich diese Straßen und begleitende Rad- und Fußwege nicht. 2) Bau eines neuen Geh- und Radweges Eine Verbindung zwischen dem Bahnhof Roxel und dem Nottulner Landweg wurde 2015 (A-W/0021/2015) bereits durch die Verwaltung geprüft. Ausgelöst durch den Antrag A- W/0065/2020 wurde der beschriebene Sachverhalt erneut von der Verwaltung geprüft. Das Ergebnis dieser Prüfung wird im Folgenden erläutert: Die Verkehrsplanung von Münster sieht grundsätzlich den Bedarf einer Wegeverbindung zwischen dem Nottulner Landweg und dem Bahnhaltepunkt Roxel. Analog zum Prüfungsergebnis von 2015 könnte ein Geh- und Radweg über das Flurstück 175 den Bahnhaltepunkt mit dem Nottulner Landweg verbinden. Bei einer genaueren Prüfung ist aufgefallen, dass es sich bei den Flurstücken 172 und 174 (siehe Abbildung) laut Bebauungsplan Nr. 273 um so genannte GFL AE-Flächen handelt, wodurch Geh- und Fahrrechte nicht für die Öffentlichkeit vorgesehen sind. Die Planung eines Geh- und Radweges über diese Flurstücke würde daher eine Änderung des vorhandenen Bebauungsplanes von Nöten machen. Aufgrund des hohen Aufwandes und der bereits 2015 dargelegten nicht unerheblichen Kosten, sowie des Eingriffs in Natur und Landschaft, sieht die Verwaltung den Bau eines Geh- und Radweges nach Abwägung aller Argumente weiterhin als nicht verhältnismäßig für eine Wegeersparnis von ca. 250 man. Das Flurstück 175 ist mittelfristig gemäß Gewerbeflächenentwicklungskonzept für eine (nicht-störende) gewerbliche Entwicklung vorgesehen. Es wird daher von Seiten der Verwaltung vorgeschlagen diese Entwicklung abzuwarten, um dann im Zuge der gewerblichen Entwicklung eine Verbindung, für Fußgänger und Radfahrer, zwischen dem Nottulner Landweg und dem Bahnhaltepunkt Roxel herzustellen. Der o.g. Antrag wird damit als erledigt angesehen. \ I edlem \ \ \
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (2)
- Pienersallee
- Nottulner Landweg
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Details
- Aktenzeichen
- A-W/0065/2020
- Typ
- Antrag an die BV West
- Datum
- 25.11.2020
- Erstellt
- 25.11.2020 09:21