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AN/1724/2024

Änderungsantrag der SPD-Fraktion "Haushaltsplanberatungen - Streetworker"

Änderungsantrag nach § 13 der GeschO Rat 05.12.2024

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 7 (Porz), Sitzung am 05.12.2024

Änderungsantrag SPD - Haushalt Streetworker

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Änderungsantrag SPD - Haushalt Streetworker

3710 Zeichen

Gleichlautend:  
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
Rathaus 
50667 Köln 
 
Frau Bezirksbürgermeisterin 
Sabine Stiller 
Friedrich-Ebert-Ufer 64-70 
51143 Köln 
 
SPD -Fraktion in der 
Bezirksvertretung Porz  
Friedrich-Ebert-Ufer 64-70 
51143 Köln-Porz 
fon 0221. 221 97303 
fax 0221. 221 97304 
mail 
SPD-BV7@stadt-koeln.de  
web www.porzspd.de   
 
 
 
Köln-Porz, 04.12.2024 
Dringlichkeitsantrag zur Sitzung der Bezirksvertretung Porz am 05.12.2024 
Die Bezirksvertretung Porz bittet den Rat der Stadt Köln, die Anzahl der derzeit vier 
Streetworkern im Bereich des Bezirks Porz auch im neuen Haushalt 2025/2026 
sicherzustellen. 
Begründung der Dringlichkeit: Der neue Haushalt wurde eingebracht. Mit seiner 
Verabschiedung ist in wenigen Wochen zu rechnen. Die Anzahl der Streetworker in 
Porz soll danach von derzeit vier auf zwei Streetworker verringert werden.  
Begründung: 
Angesichts des Haushaltsentwurfes für 2025/2026 ist zu besorgen, dass im 
Stadtbezirks Porz zwei Streetworkerstellen für die Zielgruppe der 14- 27 -Jährigen 
entfallen. Diese wurden in Trägerschaft der Stadt Köln, angesiedelt beim Amt für 
Kinder, Jugend und Familie in Kooperation mit einem freien Träger der 
Wohlfahrtspflege finanziert. Bei diesen Streetworkern löste die Stadt Köln eine 
Aufgabe ein, die ihr im Rahmen des Bürgergeldes als kommunaler Partner in einem 
Jobcenter in gemeinsamer Trägerschaft übertragen war. Nach § 16 h 
Sozialgesetzbuch soll sich nämlich der kommunale Träger um die Förderung schwer zu 
erreichender junger Menschen bemühen, die ohne Hilfen eine schulische, 
ausbildungsbezogene oder berufliche Qualifikation nicht abschließen können und die 
auch anders nicht ins Arbeitsleben einmünden können. Bei den über den § 16 h SGB 
II angesprochenen jungen Menschen handelt es sich um Jugendliche und junge 
Erwachsene, die von Sozialsystemen überhaupt nicht mehr erreicht werden. Sie haben 
oft Probleme, Sozialleistungen zu beantragen oder mitwirkend anzunehmen und 
können deswegen die entsprechenden Beratungen zu Schul- und Berufsausbildung gar 
nicht erst erhalten. Ihnen soll über § 16 h SGB II eine Unterstützung zuteilwerden, 
um individuelle Schwierigkeiten zu überwinden, die oft in der häuslichen Situation 
begründet sind. Es gilt das langfristige Ziel, diese jungen Menschen in die Lage zu

versetzen, eine schulische oder ausbildungsbezogene Qualifikation zu erwerben z.B. 
durch eine Heranführung an den nachträglichen Schulabschluss oder die 
Berufsberatung. 
Angesichts einer besorgniserregenden Anzahl von Jugendlichen ohne Schulabschluss 
und ohne Ausbildung können die Lebenslagen Jugendlicher speziell in Porz nicht 
ignoriert werden. Im Kölner Lebenslagenbericht hat die Stadt Köln festgestellt, dass 
z.B. in Porz-Finkenberg die schlechteste Teilhabe am Arbeitsmarkt und eine niedrige 
Bildungsteilhabe zu verzeichnen ist. Andere Stadtteile von Porz weisen ebenso 
problematische Lebenslagen aus. Es geht nicht an, ausgerechnet diejenigen 
Jugendlichen nicht mehr durch Streetworker aufzufangen, die überhaupt nicht in der 
Lage sind, einen Schulabschluss geschweige denn einen Berufsabschluss zu machen. 
Sie bedürfen der Hilfe, die Wege in die Institutionen zu finden, die den 
Lebensunterhalt sicherstellen und die ihnen helfen, einen Schulabschluss auch als 
Schulverweigerer nachzuholen und ein weiteres Ziel auf dem Arbeitsmarkt 
anzustreben. Hier ist die niederschwellige aufsuchende Hilfe von Streetworkern 
dringend erforderlich, wenn der Personenkreis von „verloren gegangenen 
Jugendlichen“ nicht gänzlich aufgegeben und weitere Jugendliche vor dem 
„Verlorengehen“ nicht bewahrt werden sollen. 
 
Jutta Komorowski                  
Fraktionsvorsitzende

Beratungsverlauf (1)

05.12.2024 Bezirksvertretung 7 (Porz)
Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/1724/2024
Typ
Änderungsantrag nach § 13 der GeschO Rat
Datum
05.12.2024
Erstellt
05.12.2024 08:12