AN/1724/2024
Änderungsantrag der SPD-Fraktion "Haushaltsplanberatungen - Streetworker"
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Änderungsantrag SPD - Haushalt Streetworker
3710 Zeichen
Gleichlautend: Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Rathaus 50667 Köln Frau Bezirksbürgermeisterin Sabine Stiller Friedrich-Ebert-Ufer 64-70 51143 Köln SPD -Fraktion in der Bezirksvertretung Porz Friedrich-Ebert-Ufer 64-70 51143 Köln-Porz fon 0221. 221 97303 fax 0221. 221 97304 mail SPD-BV7@stadt-koeln.de web www.porzspd.de Köln-Porz, 04.12.2024 Dringlichkeitsantrag zur Sitzung der Bezirksvertretung Porz am 05.12.2024 Die Bezirksvertretung Porz bittet den Rat der Stadt Köln, die Anzahl der derzeit vier Streetworkern im Bereich des Bezirks Porz auch im neuen Haushalt 2025/2026 sicherzustellen. Begründung der Dringlichkeit: Der neue Haushalt wurde eingebracht. Mit seiner Verabschiedung ist in wenigen Wochen zu rechnen. Die Anzahl der Streetworker in Porz soll danach von derzeit vier auf zwei Streetworker verringert werden. Begründung: Angesichts des Haushaltsentwurfes für 2025/2026 ist zu besorgen, dass im Stadtbezirks Porz zwei Streetworkerstellen für die Zielgruppe der 14- 27 -Jährigen entfallen. Diese wurden in Trägerschaft der Stadt Köln, angesiedelt beim Amt für Kinder, Jugend und Familie in Kooperation mit einem freien Träger der Wohlfahrtspflege finanziert. Bei diesen Streetworkern löste die Stadt Köln eine Aufgabe ein, die ihr im Rahmen des Bürgergeldes als kommunaler Partner in einem Jobcenter in gemeinsamer Trägerschaft übertragen war. Nach § 16 h Sozialgesetzbuch soll sich nämlich der kommunale Träger um die Förderung schwer zu erreichender junger Menschen bemühen, die ohne Hilfen eine schulische, ausbildungsbezogene oder berufliche Qualifikation nicht abschließen können und die auch anders nicht ins Arbeitsleben einmünden können. Bei den über den § 16 h SGB II angesprochenen jungen Menschen handelt es sich um Jugendliche und junge Erwachsene, die von Sozialsystemen überhaupt nicht mehr erreicht werden. Sie haben oft Probleme, Sozialleistungen zu beantragen oder mitwirkend anzunehmen und können deswegen die entsprechenden Beratungen zu Schul- und Berufsausbildung gar nicht erst erhalten. Ihnen soll über § 16 h SGB II eine Unterstützung zuteilwerden, um individuelle Schwierigkeiten zu überwinden, die oft in der häuslichen Situation begründet sind. Es gilt das langfristige Ziel, diese jungen Menschen in die Lage zu versetzen, eine schulische oder ausbildungsbezogene Qualifikation zu erwerben z.B. durch eine Heranführung an den nachträglichen Schulabschluss oder die Berufsberatung. Angesichts einer besorgniserregenden Anzahl von Jugendlichen ohne Schulabschluss und ohne Ausbildung können die Lebenslagen Jugendlicher speziell in Porz nicht ignoriert werden. Im Kölner Lebenslagenbericht hat die Stadt Köln festgestellt, dass z.B. in Porz-Finkenberg die schlechteste Teilhabe am Arbeitsmarkt und eine niedrige Bildungsteilhabe zu verzeichnen ist. Andere Stadtteile von Porz weisen ebenso problematische Lebenslagen aus. Es geht nicht an, ausgerechnet diejenigen Jugendlichen nicht mehr durch Streetworker aufzufangen, die überhaupt nicht in der Lage sind, einen Schulabschluss geschweige denn einen Berufsabschluss zu machen. Sie bedürfen der Hilfe, die Wege in die Institutionen zu finden, die den Lebensunterhalt sicherstellen und die ihnen helfen, einen Schulabschluss auch als Schulverweigerer nachzuholen und ein weiteres Ziel auf dem Arbeitsmarkt anzustreben. Hier ist die niederschwellige aufsuchende Hilfe von Streetworkern dringend erforderlich, wenn der Personenkreis von „verloren gegangenen Jugendlichen“ nicht gänzlich aufgegeben und weitere Jugendliche vor dem „Verlorengehen“ nicht bewahrt werden sollen. Jutta Komorowski Fraktionsvorsitzende
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/1724/2024
- Typ
- Änderungsantrag nach § 13 der GeschO Rat
- Datum
- 05.12.2024
- Erstellt
- 05.12.2024 08:12