Mandari Insight

4318/2022

Beschluss zur Weiterführung des Verfahrens zum Bebauungplan Nr. 76370/03 mit dem Arbeitstitel: Nachtigallenstraße in Köln-Porz

Beschlussvorlage Ausschuss 10.01.2023

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Bezirksvertretung 7 (Porz), Sitzung am 02.02.2023, TOP 7.3

Beschlussvorlage Ausschuss

· application/pdf

Ansehen

Anlage 2_Entwurf September 2022

· application/pdf

Ansehen

Anlage 1_Geltungsbereich

· application/pdf

Ansehen

Sachstandsbericht Rat /Ausschuss

· application/pdf

Ansehen

Anlage 3_Entwurf Einleitungsbeschluss

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage Ausschuss

6867 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VI/613 
 
Vorlagen-Nummer 
 4318/2022 
Freigabedatum 10.01.2023 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Beschluss zur Weiterführung des Verfahrens zum Bebauungplan Nr. 76370/03 mit dem 
Arbeitstitel: Nachtigallenstraße in Köln-Porz  
Beschlussorgan 
Stadtentwicklungsausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt – vorbehaltlich der Zustimmung der Bezirksvertretung 
Porz - das überarbeite Entwurfskonzept (Anlage 2) zur Kenntnis und beauftragt die Verwal-
tung die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 BauGB durchzuführen.  
 
Alternative:  
Das Bebauungsplanverfahren wird nicht weitergeführt und die Fläche nicht zu Wohnbauzwe-
cken entwickelt. 
 
Stadtentwicklungsausschuss 02.02.2023 
Bezirksvertretung 7 (Porz) 02.02.2023

2 
Begründung: 
Hintergrund: 
 
In dem infrastrukturell gut erschlossenen Stadtteil Porz-Wahn soll nördlich des Zentrums eine 
vorhandene landwirtschaftliche Fläche (teils in städtischem, teils in privatem Eigentum) in 
Bauland überführt werden, um dringend benötigten Wohnraum zu schaffen. Durch die Er-
schließung des Plangebietes "Nachtigallenstraße" soll die vorhandene Freifläche zwischen 
der Bestandsbebauung an der Frankfurter Straße und dem Hallenbad Wahn sowie dem 
Schulzentrum Wahn einer Wohnnutzung zugeführt und der bestehende Siedlungskörper ar-
rondiert werden. Mit dem Ziel eine geschlossene Stadtkante in Form eines lebenswerten 
Wohnquartiers zu schaffen wurde am 01.10.2015 durch den Stadtentwicklungsausschuss der 
Einleitungsbeschluss gefasst (Vorlagen-Nr. 1337/2015). 
 
Die Planung, auf deren Basis der Einleitungsbeschluss gefasst wurde, sah auf der Fläche 174 
Wohneinheiten vor, die in etwa hälftig in Einfamilienhäusern und hälftig in einem Geschoss-
wohnungsbaubaukörper untergebracht waren (siehe Anlage 3). Nach Kooperativem Bau-
landmodell geforderte öffentliche Grün- und Spielflächen sowie Plätze für die Kinderbetreuung 
waren in der Konzeption noch nicht enthalten. Nachdem die frühzeitige Beteiligung der Träger 
öffentlicher Belange und Behörden nach § 4 Absatz 1 BauGB durchgeführt wurde, ruhte das 
Verfahren, da sich die beiden Vorhabenträgerinnen Interhomes AG und BIP Bautrend Immobi-
lienentwicklungs GmbH unter einer gemeinsamen GmbH firmieren mussten. Ebenso fanden 
umfangreiche Verhandlungen mit dem Liegenschaftsamt der Stadt Köln statt. Schließlich wur-
de der Verkauf auch im Liegenschaftsausschuss in der Sitzung vom 18.06.2020 behan-
delt(Vorlagen-Nr.: 3338/2019). Aus dieser Sitzung ging die Vorgabe hervor, dass der städte-
bauliche Entwurf überarbeitet werden soll, mit dem Ziel an der Nachtigallenstraße eine höhere 
Ausnutzung der städtischen Flächen zu ermöglichen. 
 
In der darauf folgenden Überarbeitungsphase wurde unter mehrfacher Beteiligung verschie-
dener Fachdienststellen der Entwurf mit dem Stand aus September 2022 erstellt (siehe Anla-
ge 2). Dieser sieht mit insgesamt 325 Wohneinheiten, die zum größten Teil in Geschosswoh-
nungsbauten untergebracht sind, eine deutlich größere Dichte gegenüber der Ursprungspla-
nung vor. In Verbindung mit den Forderungen nach Kooperativem Baulandmodell ist darüber 
hinaus ein großzügiger öffentlicher Grünzug von 7.480 m², der nicht nur eine Verbindungs-
funktion aufweist, sondern ebenfalls ein Ort der Gemeinschaft für die Quartiersbewohner-
schaft, aber auch die angrenzende Wahner Bevölkerung darstellen wird, entstanden. Zusätz-
lich erweitert sich das Angebot an öffentlichen Spielflächen sowie an Kinderbetreuungsplätzen 
durch die Unterbringung eines öffentlichen Spielplatzes und einer vierzügigen Kindertages-
stätte. Darüber hinaus überzeugt das überarbeitete Entwurfskonzept mit einem deutlichen 
Zugewinn an räumlichen Qualitäten. Die ursprüngliche Planung entlang von Eigentumsgren-
zen wurde aufgegeben und ein zusammenhängendes Stadtquartier entwickelt. Mitunter über-
zeugt der Entwurf durch eine klare Adressbildung zur Nachtigallenstraße, einer behutsamen 
Einbindung in die Nachbarschaft der westlich angrenzenden Reihenhäuser, sowie einer ab-
nehmenden Dichte und Durchlässigkeit zum unmittelbar nördlich angrenzenden Freiraum. 
Insbesondere im Kontext des Klimawandels, dem ausgerufenen Klimanotstand innerhalb der 
Stadt Köln sowie den beschlossenen Klimaleitlinien überzeugt die Weiterentwicklung des 
Entwurfes. Der ursprünglich vorgesehene Anteil an Einfamilienhausbebauung schien im 
Rahmen einer nachhaltigen Stadtentwicklung nicht mehr zeitgemäß. Die Forderung nach ei-
ner höheren Ausnutzung und Dichte – insbesondere der städtischen Grundstücke – wird ins-
besondere auch aus Perspektive der Stadtentwicklung befürwortet. Gleichwohl soll auch im 
Segment der Einfamilienhausbebauung weiter ein Angebot geschaffen werden, sodass die 
vorliegende Überarbeitung eine ausgewogene Verteilung hinsichtlich der unterschiedlichen 
Typologien an Ein- und Mehrfamilienhäusern bereithält und sich behutsam in die vorhandene 
Struktur integriert. Insgesamt besteht nun die Möglichkeit auf Grundlage des vorliegenden 
Entwurfes ein nachhaltiges und lebendiges Quartier zu entwickeln. 
 
Das anliegende Konzept wurde am 06.09.2022 dem Gestaltungsbeirat vorgestellt. Im Grund-
satz wurde der städtebaulichen Struktur zugestimmt. Insbesondere die Schaffung einer gro-
ßen zusammenhängenden zentralen Grünfläche wurde sehr positiv aufgefasst. Überarbei-
tungsbedarf wird in Bezug auf die Schaffung einer Ost-West-Anbindung, die Geschossigkeit 
sowie die Stellung der Baukörper entlang der Nachtigallenstraße und die Auftaktsituation ins

3 
Quartier gesehen. 
Die anwesenden Mitglieder der Bezirksvertretung Porz schlossen sich der Einschätzung des 
Gestaltungsbeirats im Rahmen eines Fachgesprächs am 14.12.2022 weitgehend an. Der 
Grundstruktur wurde zugestimmt und die Herstellung einer öffentlichen Grün- und Spielfläche 
positiv aufgefasst, bezüglich der Geschossigkeit der Baukörper an der Nachtigallenstraße 
wurde ein Überarbeitungsbedarf festgestellt.  
 
Die Verwaltung schlägt vor, das Bebauungsplanverfahren fortzusetzen und den Ent-
wurf mit dem Stand von September 2022 zunächst der Öffentlichkeit zu präsentieren 
sowie diesen auch vor dem Hintergrund der Maßgaben aus dem Gestaltungsbeirat zu 
diskutieren.  
 
Ausblick: 
Nach der Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs.1 BauGB, 
gemäß Einleitungsbeschluss in Form einer Abendveranstaltung (Modell 2), wird der Entwurf 
nach den Maßgaben aus dem Gestaltungsbeirat angepasst und zusammen mit den Ergebnis-
sen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung ein Vorgabenbeschluss eingeholt. Auf Basis dessen 
wird dann mit der Ausarbeitung eines Bebauungsplanentwurfs begonnen. 
 
 
Anlagen 
 
Anlage 1 Geltungsbereich 
Anlage 2 Städtebaulicher Entwurf mit Stand von September 2022 
Anlage 3 Entwurf zum Einleitungsbeschluss

Anlage 2_Entwurf September 2022

1164 Zeichen

© Luca Selva AG | Architekten ETH BSA SIA%HEDXXQJVSODQYHUIDKUHQ1DFKWLJDOOHQVWUDVVH.|OQ3RU]:DKQ
300.0 m2
299.0 m2
500.0 m2
416.0 m2
403.0 m2
351.0 m2
492.0 m2
Öffentliche SpielnÊDIF  0N2
958.5 m2
Öffentliche
FreinÊDIF
10 EFH
Öffentliche
FreinÊDIF
Öffentliche
FreinÊDIF
KITA
Aussen-SpielnÊDIF
1110m2
253.0 m2
348.0 m2
369.5 m2
325.0 m2
420.0 m2
420.0 m2
420.0 m2
387.0 m2
253.0 m2
974.0 m2
384.0 m2
V
VI
III
1 260 m2
1 260 m2
2 457 m2 2 080 m2
VI
1 794 m2
V
2 500 m2
2 418 m2
V
IV
VII
1 300 m2
1 548 m2
V
1375 m2
IV
1 265 m2
21 EFH
V
IV
1 390 m2
2 460 m2
V
IV
1 476 m2
1 500 m2
II
1948 m2
1 260 m2
III
Einfahrt & Ausfahrt
Tiefgarage 100PP
Einbahnstrasse
Einbahnstrasse
Einbahnstrasse
Müll Standort
UnternVSCFIÊMUFS
Standplatz 6m x 15m
768 m2
Müll Standort
UnternVSCFIÊMUFS
Standplatz 6m x 15m
Stellplätze für Bring- und Holverkehr Kita
Parkbucht für Hol und Bringverkehr
Stellplätze Carsharing + E-Mobility
4-zügige Kita
Einfahrt & Ausfahrt
Tiefgarage 110PP
II
III
Flächen/Zahlen
GFTOTAL
GF/90
WE*2,3  
Öffentliche GrünnÊDIF
Öffentliche SpielnÊDIF
$QODJH
6WlGWHEDXOLFKHU(QWZXUI
6WDQG6HSWHPEHU
%OLFN5LFKWXQJ6G:HVWHQ
%OLFN5LFKWXQJ1RUG2VWHQ

Anlage 1_Geltungsbereich

409 Zeichen

Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung von0LWJOLHGHUQGHV5DWHVGHU$XVVFKVVHXQGGHU%H]LUNVYHUtretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zuGLHVHP7DJHVRUGQXQJVSXQNWQLFKWWHLOQHKPHQGUIHQ
Anlage 1
0D‰VWDEN
StadtplanungsamtGeltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 76370/031DFKWLJDOOHQVWUD‰HLQ.|OQ3RU]:DKQKHLGH
0 10050 200300 Meter
)UDQNIXUWHU6WUD‰H

Sachstandsbericht Rat /Ausschuss

912 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VI/613 
 
 
Vorlagen-Nummer 
4318/2022
Stand: 11.05.2023 
Sachstandsbericht  
Beschluss zur Weiterführung des Verfahrens zum Bebauungplan Nr. 76370/03 mit dem 
Arbeitstitel: Nachtigallenstraße in Köln-Porz 
Status    in Bearbeitung 
 
    erledigt 
 
 
Aktueller Bearbeitungsstand: Beschluss Stadtentwicklungsausschuss 02.02.2023 
Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt – vorbehaltlich der Zustimmung der Bezirksvertretung 
Porz - das überarbeite Entwurfskonzept (Anlage 2) zur Kenntnis und beauftragt die Verwal-
tung die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 BauGB durchzuführen.  
 
Abstimmungsergebnis: 
 
Einstimmig zugestimmt. 
 
Nächste Schritte: 
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB wurde in Form einer Abend-
veranstaltung (Modell 2) am 22.03.2023 durchgeführt. 
Der nächste Schritt stellt die Einholung des Vorgabenbeschlusses dar.

Anlage 3_Entwurf Einleitungsbeschluss

42 Zeichen

Anlage 3
Entwurf zum 
Einleitungsbeschluss

Beratungsverlauf (2)

02.02.2023 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 5.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
02.02.2023 Bezirksvertretung 7 (Porz)
TOP 7.3 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
4318/2022
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
10.01.2023
Erstellt
20.12.2022 11:01