4318/2022
Beschluss zur Weiterführung des Verfahrens zum Bebauungplan Nr. 76370/03 mit dem Arbeitstitel: Nachtigallenstraße in Köln-Porz
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Beschlussvorlage Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle VI/613 Vorlagen-Nummer 4318/2022 Freigabedatum 10.01.2023 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Beschluss zur Weiterführung des Verfahrens zum Bebauungplan Nr. 76370/03 mit dem Arbeitstitel: Nachtigallenstraße in Köln-Porz Beschlussorgan Stadtentwicklungsausschuss Gremium Datum Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt – vorbehaltlich der Zustimmung der Bezirksvertretung Porz - das überarbeite Entwurfskonzept (Anlage 2) zur Kenntnis und beauftragt die Verwal- tung die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 BauGB durchzuführen. Alternative: Das Bebauungsplanverfahren wird nicht weitergeführt und die Fläche nicht zu Wohnbauzwe- cken entwickelt. Stadtentwicklungsausschuss 02.02.2023 Bezirksvertretung 7 (Porz) 02.02.2023 2 Begründung: Hintergrund: In dem infrastrukturell gut erschlossenen Stadtteil Porz-Wahn soll nördlich des Zentrums eine vorhandene landwirtschaftliche Fläche (teils in städtischem, teils in privatem Eigentum) in Bauland überführt werden, um dringend benötigten Wohnraum zu schaffen. Durch die Er- schließung des Plangebietes "Nachtigallenstraße" soll die vorhandene Freifläche zwischen der Bestandsbebauung an der Frankfurter Straße und dem Hallenbad Wahn sowie dem Schulzentrum Wahn einer Wohnnutzung zugeführt und der bestehende Siedlungskörper ar- rondiert werden. Mit dem Ziel eine geschlossene Stadtkante in Form eines lebenswerten Wohnquartiers zu schaffen wurde am 01.10.2015 durch den Stadtentwicklungsausschuss der Einleitungsbeschluss gefasst (Vorlagen-Nr. 1337/2015). Die Planung, auf deren Basis der Einleitungsbeschluss gefasst wurde, sah auf der Fläche 174 Wohneinheiten vor, die in etwa hälftig in Einfamilienhäusern und hälftig in einem Geschoss- wohnungsbaubaukörper untergebracht waren (siehe Anlage 3). Nach Kooperativem Bau- landmodell geforderte öffentliche Grün- und Spielflächen sowie Plätze für die Kinderbetreuung waren in der Konzeption noch nicht enthalten. Nachdem die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und Behörden nach § 4 Absatz 1 BauGB durchgeführt wurde, ruhte das Verfahren, da sich die beiden Vorhabenträgerinnen Interhomes AG und BIP Bautrend Immobi- lienentwicklungs GmbH unter einer gemeinsamen GmbH firmieren mussten. Ebenso fanden umfangreiche Verhandlungen mit dem Liegenschaftsamt der Stadt Köln statt. Schließlich wur- de der Verkauf auch im Liegenschaftsausschuss in der Sitzung vom 18.06.2020 behan- delt(Vorlagen-Nr.: 3338/2019). Aus dieser Sitzung ging die Vorgabe hervor, dass der städte- bauliche Entwurf überarbeitet werden soll, mit dem Ziel an der Nachtigallenstraße eine höhere Ausnutzung der städtischen Flächen zu ermöglichen. In der darauf folgenden Überarbeitungsphase wurde unter mehrfacher Beteiligung verschie- dener Fachdienststellen der Entwurf mit dem Stand aus September 2022 erstellt (siehe Anla- ge 2). Dieser sieht mit insgesamt 325 Wohneinheiten, die zum größten Teil in Geschosswoh- nungsbauten untergebracht sind, eine deutlich größere Dichte gegenüber der Ursprungspla- nung vor. In Verbindung mit den Forderungen nach Kooperativem Baulandmodell ist darüber hinaus ein großzügiger öffentlicher Grünzug von 7.480 m², der nicht nur eine Verbindungs- funktion aufweist, sondern ebenfalls ein Ort der Gemeinschaft für die Quartiersbewohner- schaft, aber auch die angrenzende Wahner Bevölkerung darstellen wird, entstanden. Zusätz- lich erweitert sich das Angebot an öffentlichen Spielflächen sowie an Kinderbetreuungsplätzen durch die Unterbringung eines öffentlichen Spielplatzes und einer vierzügigen Kindertages- stätte. Darüber hinaus überzeugt das überarbeitete Entwurfskonzept mit einem deutlichen Zugewinn an räumlichen Qualitäten. Die ursprüngliche Planung entlang von Eigentumsgren- zen wurde aufgegeben und ein zusammenhängendes Stadtquartier entwickelt. Mitunter über- zeugt der Entwurf durch eine klare Adressbildung zur Nachtigallenstraße, einer behutsamen Einbindung in die Nachbarschaft der westlich angrenzenden Reihenhäuser, sowie einer ab- nehmenden Dichte und Durchlässigkeit zum unmittelbar nördlich angrenzenden Freiraum. Insbesondere im Kontext des Klimawandels, dem ausgerufenen Klimanotstand innerhalb der Stadt Köln sowie den beschlossenen Klimaleitlinien überzeugt die Weiterentwicklung des Entwurfes. Der ursprünglich vorgesehene Anteil an Einfamilienhausbebauung schien im Rahmen einer nachhaltigen Stadtentwicklung nicht mehr zeitgemäß. Die Forderung nach ei- ner höheren Ausnutzung und Dichte – insbesondere der städtischen Grundstücke – wird ins- besondere auch aus Perspektive der Stadtentwicklung befürwortet. Gleichwohl soll auch im Segment der Einfamilienhausbebauung weiter ein Angebot geschaffen werden, sodass die vorliegende Überarbeitung eine ausgewogene Verteilung hinsichtlich der unterschiedlichen Typologien an Ein- und Mehrfamilienhäusern bereithält und sich behutsam in die vorhandene Struktur integriert. Insgesamt besteht nun die Möglichkeit auf Grundlage des vorliegenden Entwurfes ein nachhaltiges und lebendiges Quartier zu entwickeln. Das anliegende Konzept wurde am 06.09.2022 dem Gestaltungsbeirat vorgestellt. Im Grund- satz wurde der städtebaulichen Struktur zugestimmt. Insbesondere die Schaffung einer gro- ßen zusammenhängenden zentralen Grünfläche wurde sehr positiv aufgefasst. Überarbei- tungsbedarf wird in Bezug auf die Schaffung einer Ost-West-Anbindung, die Geschossigkeit sowie die Stellung der Baukörper entlang der Nachtigallenstraße und die Auftaktsituation ins 3 Quartier gesehen. Die anwesenden Mitglieder der Bezirksvertretung Porz schlossen sich der Einschätzung des Gestaltungsbeirats im Rahmen eines Fachgesprächs am 14.12.2022 weitgehend an. Der Grundstruktur wurde zugestimmt und die Herstellung einer öffentlichen Grün- und Spielfläche positiv aufgefasst, bezüglich der Geschossigkeit der Baukörper an der Nachtigallenstraße wurde ein Überarbeitungsbedarf festgestellt. Die Verwaltung schlägt vor, das Bebauungsplanverfahren fortzusetzen und den Ent- wurf mit dem Stand von September 2022 zunächst der Öffentlichkeit zu präsentieren sowie diesen auch vor dem Hintergrund der Maßgaben aus dem Gestaltungsbeirat zu diskutieren. Ausblick: Nach der Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs.1 BauGB, gemäß Einleitungsbeschluss in Form einer Abendveranstaltung (Modell 2), wird der Entwurf nach den Maßgaben aus dem Gestaltungsbeirat angepasst und zusammen mit den Ergebnis- sen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung ein Vorgabenbeschluss eingeholt. Auf Basis dessen wird dann mit der Ausarbeitung eines Bebauungsplanentwurfs begonnen. Anlagen Anlage 1 Geltungsbereich Anlage 2 Städtebaulicher Entwurf mit Stand von September 2022 Anlage 3 Entwurf zum Einleitungsbeschluss
Anlage 2_Entwurf September 2022
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© Luca Selva AG | Architekten ETH BSA SIA%HEDXXQJVSODQYHUIDKUHQ1DFKWLJDOOHQVWUDVVH.|OQ3RU]:DKQ 300.0 m2 299.0 m2 500.0 m2 416.0 m2 403.0 m2 351.0 m2 492.0 m2 Öffentliche SpielnÊDIF 0N2 958.5 m2 Öffentliche FreinÊDIF 10 EFH Öffentliche FreinÊDIF Öffentliche FreinÊDIF KITA Aussen-SpielnÊDIF 1110m2 253.0 m2 348.0 m2 369.5 m2 325.0 m2 420.0 m2 420.0 m2 420.0 m2 387.0 m2 253.0 m2 974.0 m2 384.0 m2 V VI III 1 260 m2 1 260 m2 2 457 m2 2 080 m2 VI 1 794 m2 V 2 500 m2 2 418 m2 V IV VII 1 300 m2 1 548 m2 V 1375 m2 IV 1 265 m2 21 EFH V IV 1 390 m2 2 460 m2 V IV 1 476 m2 1 500 m2 II 1948 m2 1 260 m2 III Einfahrt & Ausfahrt Tiefgarage 100PP Einbahnstrasse Einbahnstrasse Einbahnstrasse Müll Standort UnternVSCFIÊMUFS Standplatz 6m x 15m 768 m2 Müll Standort UnternVSCFIÊMUFS Standplatz 6m x 15m Stellplätze für Bring- und Holverkehr Kita Parkbucht für Hol und Bringverkehr Stellplätze Carsharing + E-Mobility 4-zügige Kita Einfahrt & Ausfahrt Tiefgarage 110PP II III Flächen/Zahlen GFTOTAL GF/90 WE*2,3 Öffentliche GrünnÊDIF Öffentliche SpielnÊDIF $QODJH 6WlGWHEDXOLFKHU(QWZXUI 6WDQG6HSWHPEHU %OLFN5LFKWXQJ6G:HVWHQ %OLFN5LFKWXQJ1RUG2VWHQ
Anlage 1_Geltungsbereich
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Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung von0LWJOLHGHUQGHV5DWHVGHU$XVVFKVVHXQGGHU%H]LUNVYHUtretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zuGLHVHP7DJHVRUGQXQJVSXQNWQLFKWWHLOQHKPHQGUIHQ Anlage 1 0DVWDEN StadtplanungsamtGeltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 76370/031DFKWLJDOOHQVWUDHLQ.|OQ3RU]:DKQKHLGH 0 10050 200300 Meter )UDQNIXUWHU6WUDH
Sachstandsbericht Rat /Ausschuss
912 Zeichen
Dezernat, Dienststelle
VI/613
Vorlagen-Nummer
4318/2022
Stand: 11.05.2023
Sachstandsbericht
Beschluss zur Weiterführung des Verfahrens zum Bebauungplan Nr. 76370/03 mit dem
Arbeitstitel: Nachtigallenstraße in Köln-Porz
Status in Bearbeitung
erledigt
Aktueller Bearbeitungsstand: Beschluss Stadtentwicklungsausschuss 02.02.2023
Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt – vorbehaltlich der Zustimmung der Bezirksvertretung
Porz - das überarbeite Entwurfskonzept (Anlage 2) zur Kenntnis und beauftragt die Verwal-
tung die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 BauGB durchzuführen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Nächste Schritte:
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB wurde in Form einer Abend-
veranstaltung (Modell 2) am 22.03.2023 durchgeführt.
Der nächste Schritt stellt die Einholung des Vorgabenbeschlusses dar.
Anlage 3_Entwurf Einleitungsbeschluss
42 Zeichen
Anlage 3 Entwurf zum Einleitungsbeschluss
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 4318/2022
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 10.01.2023
- Erstellt
- 20.12.2022 11:01