BV5/067/2025
Bericht über Sicherheitskonzepte für Veranstaltungen im Stadtbezirk 5
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Anfrage
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BV5/067/2025 Fraktion Bündnis 90/Die Grünen der Bezirksvertretung 5 X öffentlich nicht öffentlich Düsseldorf, 09.04.2025 An den Bezirksbürgermeister des Stadtbezirks 5 Anfrage zur Sitzung der Bezirksvertretung 5 am 29. April 2025 Betrifft: Bericht über Sicherheitskonzepte für Veranstaltungen im Stadtbezirk 5 (Anfrage Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 9. April 2025) Zur Sitzung der Bezirksvertretung 5 am 25.02.2025 ste llten die Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen und der FDP den Antrag „Bericht der Ordnungsbehörden über Sicherheitskonzepte bei Veranstaltungen im Stadtbezirk“ (Sitzungs - unterlage BV5/032/2025). Gegen die Stimmen der antragstellenden Fraktionen wurde dieser Antrag bei der Feststellung der Tagesordnung in die nichtöffentliche Sitzung geschoben. Bereits in der Sitzung selbst, haben die antragstellenden Fraktionen darauf hingewiesen, dass eine öffentliche Behandlung des Themas im Allgemeinen (öffentlichen) Interesse liegt und die Verwaltung selbst es in der Hand habe, bei einer Annahme des Antrags zwischen öffentlich darstellbaren Sachverhalten und nichtöffentlichen Sachverhalten zu unterscheiden. Es besteht der Grund zur Sorge, dass die Verschiebung des von der Verwaltung in öffentlicher Tagesordnung gesetzten Tagesordnungspunktes auf die nicht - öffentliche Tagesordnung eventuell nicht mit der Intention der Gemeindeordnung NRW vereinbar war. Gemäß der Gemeindeordnung NRW, § 48 Tagesordnung und Öffentlichkeit der Ratssitzungen, gilt auch für die Sitzungen der Bezirksvertretung 5 sinngemäß: „… Die Sitzungen des Rates sind öffentlich. Durch die Geschäftsordnung kann die Öffentlichkeit für Angelegenheiten einer bestimmten Art ausgeschlossen werden. Auf Antrag des Bürgermeisters oder eines Ratsmitglieds kann für einzelne Angelegenheiten die Öffentlichkeit ausgeschlossen werden. Anträge auf Ausschluss der Öffentlichkeit dürfen nur in nichtöffentlicher Sitzung begründet und beraten werden. Falls dem Antrag stattgegebe n wird, ist die Öffentlichkeit in geeigneter Weise zu unterrichten, dass in nichtöffentlicher Sitzung weiterverhandelt wird. …“ Hinsichtlich des Themas Sicherheit bei Veranstaltungen hat die Pressestelle der Landeshauptstadt Düsseldorf am 06.02.2024 die fo lgende Mitteilung heraus - gegeben: „Polizei und Ordnungsamt sorgen gemeinsam für Sicherheit an Karneval Seite 2 Ordnungsdezernentin Britta Zur und Leiter der Polizeiinspektion Mitte Thorsten Fleiß stellten Vorbereitungen für die Karnevalstage vor - darunter die bewährte Aktion ‚scherbenfreie Altstadt‘" (https://www.duesseldorf.de/medienportal/pressedienst- einzelansicht/pld/polizei-und-ordnungsamt-sorgen-gemeinsam-fuer- sicherheit-an-karneval - aufgerufen am 07.04.2025) Vor diesem Hintergrund bitte ich namens meiner Fraktion um die Beantwortung folgender Fragen: 1. Sind für die Verwaltung Gründe erkennbar, warum das Thema Sicherheit bei öffentlichen Freiluftveranstaltungen im Bezirk 5 nicht vergleichbar der öffentlichen Information zum Straßenkarneval im öffentlichen Sitzungsteil hätte behandelt werden können? 2. Wäre die Verwaltung bereit in einer der nächsten Sitzungen zu berichten, wie sie die Thematik Sicherheit bei Freiluftveranstaltungen im Stadtbezirk 5 bearbeitet? 3. Zu welcher Sitzung wäre ein solcher Bericht möglich? gez. Waldemar M. Fröhlich
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- BV5/067/2025
- Typ
- Anfrage
- Datum
- 09.04.2025
- Erstellt
- 09.04.2025 10:34