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3443/2023

Mitteilung zur Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - "Bürgereingabe nach § 24 GO– „Anschaffung umsetzbarer Fußballtore - auf Grünfläche zwischen Mommsenstraße und Neuenhöfer Allee“, Aktenzeichen 131/23 B

Mitteilung BV 30.10.2023

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 3 (Lindenthal), Sitzung am 04.12.2023, TOP 5.1.1

Anlage 2 Antwortschreiben

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Mitteilung BV

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Anlage 1 Eingabe

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Anlage 2 Antwortschreiben

3837 Zeichen

Die Ämter und Dienststellen der Stadtverwaltung finden Sie unter www.stadt-koeln.de. Fragen zu den 
Dienstleistungen der Stadt Köln beantwortet Ihnen montags - freitags von 7 - 18 Uhr das Bürgertelefon unter der 
einheitlichen Behördenrufnummer 115 oder 0221/221-0 
/ 2 
Stadt Köln, 02-1-4, 50605 Köln 
Bürgeramt Innenstadt 
Anregungen und Beschwerden an Rat und 
Bezirksvertretungen  
Bezirksrathaus Innenstadt 
Ludwigstraße 8, 50667 Köln  
www.stadt.koeln 
Auskunft  
Frau  
T: 0221 221-, F: 0221 221-6569933  
geschaeftsstelle-anregungen-beschwerden@stadt-
koeln.de 
Sprechzeiten  
Montag bis Freitag : 08.00 bis 12.00 Uhr 
und nach Vereinbarung 
 
Ihr Schreiben Mein Zeichen Datum 
 131/23 16.10.2023 
Bürgereingabe nach § 24 GO– „Anschaffung umsetzbarer Fußballtore - auf Grünfläche 
zwischen Mommsenstraße und Neuenhöfer Allee“, Aktenzeichen 131/23 B 
Sehr geehrte, 
vielen Dank für Ihre E-Mail vom 07.07.2023. 
Inzwischen liegen mir Stellungnahmen von den zuständigen Fachämtern vor, die ich Ihnen 
hiermit gerne weitergebe: 
Stellungnahme vom Amt für Landschaftspflege und Grünflächen: „Grundsätzlich sind Ball-
spiele, so auch Fußball auf den Wiesen der öffentlichen Grünflächen, insoweit erlaubt, als an-
dere Personen hierdurch nicht gefährdet oder mehr als den Umständen nach unvermeidbar 
behindert oder die Anlagen sowie deren Anpflanzung und Ausstattung hierdurch nicht geschä-
digt werden können. Siehe: Kölner Stadtordnung (KSO) §24 Absatz 1. 
Es spricht also grundsätzlich nichts dagegen, wenn Bürger*innen die Grünanlage zum Fuß-
ballspielen nutzen und hierzu beispielsweise kleinere Fußballtore, die nicht fest mit der Grün-
fläche verbunden sind aufstellen, sofern diese nach Spielende wieder mitgenommen werden. 
Das „Lagern“ von Gegenständen auf städtischen Flächen ist nach §3 Abs. 2 KSO verboten. 
Der Lärmschutz muss natürlich berücksichtigt werden.“ 
Stellungnahme vom Amt für Kinder, Jugend und Familie: „Im dicht bebauten Stadtteil Sülz gibt 
es drei Bolzplätze und in Lindenthal und in Klettenberg ebenfalls jeweils einen Bolzplatz. So-
mit stehen den Kindern und Jugendlichen fünf Bolzplätze in zumutbarem Radius zur Verfü-
gung. Somit kommen für diesen Bereich ungefähr 446 Kinder auf einen Bolzplatz. Ebenso gibt 
es umliegend viele große Wiesen, auf denen das Bolzen ebenfalls möglich ist. 
In Sülz ist der Bau einer Skateanlage in Planung. Die Fläche hierfür wurde bereits an das Amt 
für Kinder, Jugend und Familie übertragen und wurde zuvor als Parkplatzfläche neben der 
Kleingartenanlage im Beethovenpark genutzt.

- 2 - 
 
Ebenso freuen wir uns, dass es möglich ist den seit einigen Jahren überwiegend unbebauten 
Spielplatz Klettenbergpark/Luxenburger Straße auszubauen. Hier wird ein Angebot, beson-
ders für größere Kinder und Jugendliche realisiert, mit dem Schwerpunkt auf Parcours Ca-
listhenic. Aber auch eine Slackline, Tischtennis und ansprechende Aufenthaltsmöglichkeiten 
werden hier demnächst vorhanden sein. 
Weitere Bolzplätze sind aus fachlicher Sicht in Sülz nicht erforderlich.“ 
Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen konnte. Falls Sie noch fachli-
che Fragen haben, können Sie sich gerne an das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen 
per E-Mail: gruenflaechenamt@stadt-koeln.de und das Amt für Kinder, Jungend und Familie 
per E-Mail: jugendamt@stadt-koeln.de wenden. 
Ihre Eingabe sowie dieses Antwortschreiben werden der Bezirksvertretung Lindenthal zur 
Kenntnis gegeben. 
Sollten Sie eine Beratung der Angelegenheit in der Bezirksvertretung Lindenthal wünschen, 
teilen Sie dies bitte der Geschäftsstelle für Anregungen und Beschwerden an Rat und Be-
zirksvertretung, geschaeftsstelle-anregungen-beschwerden@stadt-koeln.de mit. 
Für Ihr bürgerschaftliches Engagement danke ich Ihnen. 
Mit freundlichen Grüßen 
 
Im Auftrag 
gez. Dr. Ulrich Höver

Mitteilung BV

948 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
I/02/02-1 
 
Vorlagen-Nummer 
 3443/2023 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 04.12.2023 
 
Mitteilung zur Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - "Anschaffung umsetzbarer 
Fußballtore - auf Grünfläche zwischen Mommsenstraße und Neuenhöfer Allee", 
Aktenzeichen 131/23 B 
Die Bürgereingabe und das Antwortschreiben werden der Bezirksvertretung Lindenthal hiermit 
zur Kenntnis gegeben. 
 
Hinweis: 
 
Sofern eine Beschlussvorlage gewünscht wird, kann diese über die Geschäftsführung der Be-
zirksvertretung mit einem entsprechenden Auszug aus der Niederschrift bei der Geschäfts-
stelle für Anregungen und Beschwerden angefordert werden. 
 
Darüber hinaus steht es der Bezirksvertretung selbstverständlich frei - auch ohne Vorliegen 
einer Beschlussvorlage – die Petenten oder die Fachverwaltung zur Sitzung einzuladen und 
einen politischen Beschluss zu fassen. 
 
gez. Dr. Ulrich Höver

Anlage 1 Eingabe

1431 Zeichen

Von:  
Gesendet: Freitag, 7. Juli 2023 20:44 
An: Weitekamp, Cornelia <Cornelia.Weitekamp@STADT-KOELN.DE> 
Betreff: Re: AW: Ihr Vorschlag zum Fußball für Kinder an der Euskirchener Straße 
 
Bürgerantrag §24 GO.                                                                                         Köln, 05.07.2023 
     
 
 
 
 
 
Antragsgegenstand: 
Fußballtore auf dem Grünstück zwischen dem Anfang Mommsenstraße und der Neuenhöfer Allle neben dem dortigen Spielplatz 
(noch kein Landschaftsschutzgebiet) 
 
 
Hiermit beantrage ich zwei umsetzbare Tore für oben genannte Grünfläche. 
Anbieten würden sich Tore, die mit einer Bodenhülse befestigt werden, ähnlich wie das Tor (siehe Beispielbild), somit könnte man 
die Tore Wochen weise auf zwei verschiedenen Abschnitten der Grünfläche umsetzen, um der Grünfläche die Möglichkeit zu geben 
sich wieder von der Nutzung zu erholen. 
Siehe Bild im Anhang. 
 
  
Begründung: 
In Lindenthal gibt es über 11000 Kinder im Alter von 6-14 Jahren, die, laut Spielplatzlandkarte herausgegeben von der Stadt Köln, 
11 Bolzplätze zur Verfügung haben also 1000 Kinder auf einen Bolzplatz. 
 
Im Vergleich ist diese Zahl in Ehrenfeld bei 432 Kinder im Alter von 6-14 Jahren. 
 
Sie sehen also es gibt starken Nachholbedarf im Stadtteil Lindenthal den sogenannten Strassenfußball, also das Recht auf das freie 
Spiel in der kinderfreundlichen Kommune auszubauen. 
 
Mit hoffnungsvollen Grüßen

Beratungsverlauf (1)

04.12.2023 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)
TOP 5.1.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (5)

  • Ludwigstraße 8
  • Euskirchener Straße
  • Neuenhöfer Allee
  • Mommsenstraße
  • Klettenbergpark

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
3443/2023
Typ
Mitteilung BV
Datum
30.10.2023
Erstellt
26.10.2023 13:03