3443/2023
Mitteilung zur Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - "Bürgereingabe nach § 24 GO– „Anschaffung umsetzbarer Fußballtore - auf Grünfläche zwischen Mommsenstraße und Neuenhöfer Allee“, Aktenzeichen 131/23 B
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Anlage 2 Antwortschreiben
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Die Ämter und Dienststellen der Stadtverwaltung finden Sie unter www.stadt-koeln.de. Fragen zu den Dienstleistungen der Stadt Köln beantwortet Ihnen montags - freitags von 7 - 18 Uhr das Bürgertelefon unter der einheitlichen Behördenrufnummer 115 oder 0221/221-0 / 2 Stadt Köln, 02-1-4, 50605 Köln Bürgeramt Innenstadt Anregungen und Beschwerden an Rat und Bezirksvertretungen Bezirksrathaus Innenstadt Ludwigstraße 8, 50667 Köln www.stadt.koeln Auskunft Frau T: 0221 221-, F: 0221 221-6569933 geschaeftsstelle-anregungen-beschwerden@stadt- koeln.de Sprechzeiten Montag bis Freitag : 08.00 bis 12.00 Uhr und nach Vereinbarung Ihr Schreiben Mein Zeichen Datum 131/23 16.10.2023 Bürgereingabe nach § 24 GO– „Anschaffung umsetzbarer Fußballtore - auf Grünfläche zwischen Mommsenstraße und Neuenhöfer Allee“, Aktenzeichen 131/23 B Sehr geehrte, vielen Dank für Ihre E-Mail vom 07.07.2023. Inzwischen liegen mir Stellungnahmen von den zuständigen Fachämtern vor, die ich Ihnen hiermit gerne weitergebe: Stellungnahme vom Amt für Landschaftspflege und Grünflächen: „Grundsätzlich sind Ball- spiele, so auch Fußball auf den Wiesen der öffentlichen Grünflächen, insoweit erlaubt, als an- dere Personen hierdurch nicht gefährdet oder mehr als den Umständen nach unvermeidbar behindert oder die Anlagen sowie deren Anpflanzung und Ausstattung hierdurch nicht geschä- digt werden können. Siehe: Kölner Stadtordnung (KSO) §24 Absatz 1. Es spricht also grundsätzlich nichts dagegen, wenn Bürger*innen die Grünanlage zum Fuß- ballspielen nutzen und hierzu beispielsweise kleinere Fußballtore, die nicht fest mit der Grün- fläche verbunden sind aufstellen, sofern diese nach Spielende wieder mitgenommen werden. Das „Lagern“ von Gegenständen auf städtischen Flächen ist nach §3 Abs. 2 KSO verboten. Der Lärmschutz muss natürlich berücksichtigt werden.“ Stellungnahme vom Amt für Kinder, Jugend und Familie: „Im dicht bebauten Stadtteil Sülz gibt es drei Bolzplätze und in Lindenthal und in Klettenberg ebenfalls jeweils einen Bolzplatz. So- mit stehen den Kindern und Jugendlichen fünf Bolzplätze in zumutbarem Radius zur Verfü- gung. Somit kommen für diesen Bereich ungefähr 446 Kinder auf einen Bolzplatz. Ebenso gibt es umliegend viele große Wiesen, auf denen das Bolzen ebenfalls möglich ist. In Sülz ist der Bau einer Skateanlage in Planung. Die Fläche hierfür wurde bereits an das Amt für Kinder, Jugend und Familie übertragen und wurde zuvor als Parkplatzfläche neben der Kleingartenanlage im Beethovenpark genutzt. - 2 - Ebenso freuen wir uns, dass es möglich ist den seit einigen Jahren überwiegend unbebauten Spielplatz Klettenbergpark/Luxenburger Straße auszubauen. Hier wird ein Angebot, beson- ders für größere Kinder und Jugendliche realisiert, mit dem Schwerpunkt auf Parcours Ca- listhenic. Aber auch eine Slackline, Tischtennis und ansprechende Aufenthaltsmöglichkeiten werden hier demnächst vorhanden sein. Weitere Bolzplätze sind aus fachlicher Sicht in Sülz nicht erforderlich.“ Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen konnte. Falls Sie noch fachli- che Fragen haben, können Sie sich gerne an das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen per E-Mail: gruenflaechenamt@stadt-koeln.de und das Amt für Kinder, Jungend und Familie per E-Mail: jugendamt@stadt-koeln.de wenden. Ihre Eingabe sowie dieses Antwortschreiben werden der Bezirksvertretung Lindenthal zur Kenntnis gegeben. Sollten Sie eine Beratung der Angelegenheit in der Bezirksvertretung Lindenthal wünschen, teilen Sie dies bitte der Geschäftsstelle für Anregungen und Beschwerden an Rat und Be- zirksvertretung, geschaeftsstelle-anregungen-beschwerden@stadt-koeln.de mit. Für Ihr bürgerschaftliches Engagement danke ich Ihnen. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag gez. Dr. Ulrich Höver
Mitteilung BV
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Dezernat, Dienststelle I/02/02-1 Vorlagen-Nummer 3443/2023 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 04.12.2023 Mitteilung zur Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - "Anschaffung umsetzbarer Fußballtore - auf Grünfläche zwischen Mommsenstraße und Neuenhöfer Allee", Aktenzeichen 131/23 B Die Bürgereingabe und das Antwortschreiben werden der Bezirksvertretung Lindenthal hiermit zur Kenntnis gegeben. Hinweis: Sofern eine Beschlussvorlage gewünscht wird, kann diese über die Geschäftsführung der Be- zirksvertretung mit einem entsprechenden Auszug aus der Niederschrift bei der Geschäfts- stelle für Anregungen und Beschwerden angefordert werden. Darüber hinaus steht es der Bezirksvertretung selbstverständlich frei - auch ohne Vorliegen einer Beschlussvorlage – die Petenten oder die Fachverwaltung zur Sitzung einzuladen und einen politischen Beschluss zu fassen. gez. Dr. Ulrich Höver
Anlage 1 Eingabe
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Von:
Gesendet: Freitag, 7. Juli 2023 20:44
An: Weitekamp, Cornelia <Cornelia.Weitekamp@STADT-KOELN.DE>
Betreff: Re: AW: Ihr Vorschlag zum Fußball für Kinder an der Euskirchener Straße
Bürgerantrag §24 GO. Köln, 05.07.2023
Antragsgegenstand:
Fußballtore auf dem Grünstück zwischen dem Anfang Mommsenstraße und der Neuenhöfer Allle neben dem dortigen Spielplatz
(noch kein Landschaftsschutzgebiet)
Hiermit beantrage ich zwei umsetzbare Tore für oben genannte Grünfläche.
Anbieten würden sich Tore, die mit einer Bodenhülse befestigt werden, ähnlich wie das Tor (siehe Beispielbild), somit könnte man
die Tore Wochen weise auf zwei verschiedenen Abschnitten der Grünfläche umsetzen, um der Grünfläche die Möglichkeit zu geben
sich wieder von der Nutzung zu erholen.
Siehe Bild im Anhang.
Begründung:
In Lindenthal gibt es über 11000 Kinder im Alter von 6-14 Jahren, die, laut Spielplatzlandkarte herausgegeben von der Stadt Köln,
11 Bolzplätze zur Verfügung haben also 1000 Kinder auf einen Bolzplatz.
Im Vergleich ist diese Zahl in Ehrenfeld bei 432 Kinder im Alter von 6-14 Jahren.
Sie sehen also es gibt starken Nachholbedarf im Stadtteil Lindenthal den sogenannten Strassenfußball, also das Recht auf das freie
Spiel in der kinderfreundlichen Kommune auszubauen.
Mit hoffnungsvollen Grüßen
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (5)
- Ludwigstraße 8
- Euskirchener Straße
- Neuenhöfer Allee
- Mommsenstraße
- Klettenbergpark
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Details
- Aktenzeichen
- 3443/2023
- Typ
- Mitteilung BV
- Datum
- 30.10.2023
- Erstellt
- 26.10.2023 13:03