AN/1283/2022
Präventionsmaßnahme gegen die Verbreitung von Darstellungen sexualisierter Gewalt an Kindern und Jugendlichen
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FDP Antrag nach § 3
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www.FDP-Koeln.de An die Oberbürgermeisterin Frau Henriette Reker An den Vorsitzenden des Jugendhilfeausschusses Dr. Ralf Heinen Rathaus · 50667 Köln Fon 0221. 221-23830 Fax 0221. 221-23833 fdp-fraktion@stadt-koeln.de www.fdp-koeln.de Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: AN/1283/2022 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Jugendhilfeausschuss 30.08.2022 Präventionsmaßnahme gegen die Verbreitung von Darstellungen sexualisierter Gewalt an Kindern und Jugendlichen Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, sehr geehrter Herr Vorsitzender, Die FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln bittet Sie, folgenden Antrag auf die Tagesordnung der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 30.08.2022 zu setzen. Beschluss: Die Verwaltung wird beauftragt, 1. als Präventionsmaßnahme gegen die Verbreitung von Darstellungen sexualisierter Gewalt an Kindern und Jugendlichen jeweils eine Aufklärungs- und Sensibilisierungs- kampagne für Kinder und Jugendliche und insbesondere eine für Eltern zu entwickeln und diese dauerhaft zu etablieren, 2. alle verfügbaren städtischen Medien zur Bewerbung und Durchführung dieser Kam- pagne einzusetzen und dabei mit geeigneten Akteuren zu kooperieren (Kölnbäder GmbH, KVB etc.), 3. zur Unterstützung und Umsetzung der Beschlüsse 1 bis 2 sich von den auf diesem Bereich spezialisierten freien Trägern beraten lassen und mit diesen eng zusammen- zuarbeiten, 4. sofern der Entwurf und die Durchführung der Kampagne zweckmäßigerweise von ei- nem in diesem Bereich spezialisierten freien Träger durchgeführt werden könnte, die- sen vorrangig mit den Beschlüssen 1 bis 2 zu beauftragen und diesem dafür die be- nötigten Mittel zur Verfügung zu stellen. FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln - 2 - www.FDP-Koeln.de Begründung: Bereits aus der Mitteilung an den Jugendhilfeausschuss zum Jugendkriminalitätsbericht 2020 des Polizeipräsidiums Köln ging hervor, dass zwar die Jugendkriminalität insgesamt zurückgegangen ist, jedoch die Anzahl der Tatverdächtigen in Hinblick auf Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung kaum rückläufig ist. Mehr als jeder 5. Tatverdächtige eines Delikts gegen die sexuelle Selbstbestimmung ist unter 21 Jahre alt. Dabei sind die meisten Tatverdächtigen bei Begehung der Tat zwischen 14-18 Jahre alt. Die daraufhin gestellte Anfrage der FDP-Fraktion insbesondere im Hinblick auf die Ursachen (AN/0954/2021) wurde in Abstimmung mit dem Polizeipräsidium Köln dahingehend beant- wortet, dass Kinder und Jugendliche bei der „Verbreitung kinder- bzw. jugendpornographi- scher Inhalte“ nicht hinreichend sensibilisiert seien. Während die Fähigkeit von Kindern und Jugendlichen mit Technik, Programmen, Applikationen etc. umzugehen, stetig steigen wür- de, entwickele sich kaum ein Gefühl für Gefahren im Internet. Kinder und Jugendliche wür- den zunehmend von Tätern im Netz kontaktiert und zum Übersenden von Nackt- bzw. por- nographischen Aufnahmen überredet. Aufgrund der fehlenden Weitsicht würden sie nicht nur entsprechendes Material „unlöschbar“ ins Netz einstellen und damit die Täter auf der Suche nach Material unterstützen, sondern damit zugleich selbst den Straftatbestand der „Verbrei- tung kinder- bzw. jugendpornographischer Inhalte“ erfüllen. Während hier gegen eigentliche Opfer Ermittlungen eingeleitet werden müssten, verbreite sich insbesondere unter Jugendli- chen im Netz eine Sorglosigkeit, welche im schlimmeren Fall eine Verrohung in Bezug auf die Intimsphäre oder Leiden anderer bedeutet. Missbrauchsdarstellungen würden „zum Spaß“ oder aufgrund sozialer Rahmenbedingungen („um cool zu sein“) verbreitet. Aus poli- zeilicher Sicht sei es wichtig, die digitale Kompetenz von Kindern, Jugendlichen und auch deren Eltern im Hinblick auf dieses Thema zu steigern. Im April diesen Jahres wurde die Polizeiliche Kriminalstatistik für das Jahr 2021 veröffent- licht, welche diese besorgniserregende Entwicklung bestätigte: Laut dieser Statistik waren im Jahr 2021 fast 40% der Tatverdächtigten bei der Verbreitung von Darstellung sexualisierter Gewalt über das Internet jünger als 18 Jahre. Als Tatverdächtigte erfasst wurden 1.944 Kin- der (2020: 775) und 3.063 Jugendliche (2020: 1.333), die aktiv Missbrauchsdarstellungen über Smartphones usw. verschickt haben. Zielgruppe für wirksame Aufklärungsarbeit müssen neben den Kindern und Jugendlichen auch insbesondere Eltern sein: Der sorglose Umgang mit Bildmaterial und die fehlende Sen- sibilisierung in diesem Bereich wird oft von den Eltern vorgelebt und von Kindern bereits in sehr jungem Alter verinnerlicht. Durch die andauernde Verfügbarkeit von insbesondere Smartphones mit Kamerafunktion werden Kinder von den eigenen Eltern nahezu in jeder Situation fotografiert und die Fotos anschließend leichtfertig an Freunde und Verwandte übersandt oder sogar öffentlich in sozialen Netzwerken geteilt. Auf diese Art und Weise ver- lernen Kinder bereits im Vorschulalter, mit ihrem Recht am eigenen Bild richtig umzugehen. Eine Umsetzung dieser vom Polizeipräsidium Köln als dringend notwendig erachteten An- sprache und Aufklärung der Kinder, Jugendlichen und Eltern ist aufgrund der sich stetig ver- schlimmernden Situation und der verheerenden Folgen für das Kindeswohl unverzüglich geboten. Mit freundlichen Grüßen - 3 - www.FDP-Koeln.de Gez. Ulrich Breite Chantal Schalla Fraktionsgeschäftsführer Jugendpolitische Sprecherin
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/1283/2022
- Typ
- FDP/KSG Antrag nach § 3
- Datum
- 11.08.2022
- Erstellt
- 01.07.2022 10:50