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AN/1283/2022

Präventionsmaßnahme gegen die Verbreitung von Darstellungen sexualisierter Gewalt an Kindern und Jugendlichen

FDP/KSG Antrag nach § 3 11.08.2022

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Nächste Beratung: Jugendhilfeausschuss, Sitzung am 30.08.2022, TOP 5.2.2

FDP Antrag nach § 3

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FDP Antrag nach § 3

5493 Zeichen

www.FDP-Koeln.de 
 
An die Oberbürgermeisterin 
Frau Henriette Reker 
 
An den Vorsitzenden  
des Jugendhilfeausschusses 
Dr. Ralf Heinen 
 
 
Rathaus · 50667 Köln  
Fon 0221. 221-23830 
Fax 0221. 221-23833 
fdp-fraktion@stadt-koeln.de 
www.fdp-koeln.de 
 
 
 
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin:  
AN/1283/2022 
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Jugendhilfeausschuss 30.08.2022 
 
Präventionsmaßnahme gegen die Verbreitung von Darstellungen sexualisierter Gewalt 
an Kindern und Jugendlichen 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
sehr geehrter Herr Vorsitzender, 
 
Die FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln bittet Sie, folgenden Antrag auf die Tagesordnung 
der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 30.08.2022 zu setzen. 
 
Beschluss: 
 
Die Verwaltung wird beauftragt, 
 
1. als Präventionsmaßnahme gegen die Verbreitung von Darstellungen sexualisierter 
Gewalt an Kindern und Jugendlichen jeweils eine Aufklärungs- und Sensibilisierungs-
kampagne für Kinder und Jugendliche und insbesondere eine für Eltern zu entwickeln 
und diese dauerhaft zu etablieren, 
 
2. alle verfügbaren städtischen Medien zur Bewerbung und Durchführung dieser Kam-
pagne einzusetzen und dabei mit geeigneten Akteuren zu kooperieren (Kölnbäder 
GmbH, KVB etc.), 
 
3. zur Unterstützung und Umsetzung der Beschlüsse 1 bis 2 sich von den auf diesem 
Bereich spezialisierten freien Trägern beraten lassen und mit diesen eng zusammen-
zuarbeiten, 
 
4. sofern der Entwurf und die Durchführung der Kampagne zweckmäßigerweise von ei-
nem in diesem Bereich spezialisierten freien Träger durchgeführt werden könnte, die-
sen vorrangig mit den Beschlüssen 1 bis 2 zu beauftragen und diesem dafür die be-
nötigten Mittel zur Verfügung zu stellen. 
 
 
FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln

- 2 - 
www.FDP-Koeln.de 
 
 
Begründung: 
 
Bereits aus der Mitteilung an den Jugendhilfeausschuss zum Jugendkriminalitätsbericht 
2020 des Polizeipräsidiums Köln ging hervor, dass zwar die Jugendkriminalität insgesamt 
zurückgegangen ist, jedoch die Anzahl der Tatverdächtigen in Hinblick auf Straftaten gegen 
die sexuelle Selbstbestimmung kaum rückläufig ist. Mehr als jeder 5. Tatverdächtige eines 
Delikts gegen die sexuelle Selbstbestimmung ist unter 21 Jahre alt. Dabei sind die meisten 
Tatverdächtigen bei Begehung der Tat zwischen 14-18 Jahre alt. 
 
Die daraufhin gestellte Anfrage der FDP-Fraktion insbesondere im Hinblick auf die Ursachen 
(AN/0954/2021) wurde in Abstimmung mit dem Polizeipräsidium Köln dahingehend beant-
wortet, dass Kinder und Jugendliche bei der „Verbreitung kinder- bzw. jugendpornographi-
scher Inhalte“ nicht hinreichend sensibilisiert seien. Während die Fähigkeit von Kindern und 
Jugendlichen mit Technik, Programmen, Applikationen etc. umzugehen, stetig steigen wür-
de, entwickele sich kaum ein Gefühl für Gefahren im Internet. Kinder und Jugendliche wür-
den zunehmend von Tätern im Netz kontaktiert und zum Übersenden von Nackt- bzw. por-
nographischen Aufnahmen überredet. Aufgrund der fehlenden Weitsicht würden sie nicht nur 
entsprechendes Material „unlöschbar“ ins Netz einstellen und damit die Täter auf der Suche 
nach Material unterstützen, sondern damit zugleich selbst den Straftatbestand der „Verbrei-
tung kinder- bzw. jugendpornographischer Inhalte“ erfüllen. Während hier gegen eigentliche 
Opfer Ermittlungen eingeleitet werden müssten, verbreite sich insbesondere unter Jugendli-
chen im Netz eine Sorglosigkeit, welche im schlimmeren Fall eine Verrohung in Bezug auf 
die Intimsphäre oder Leiden anderer bedeutet. Missbrauchsdarstellungen würden „zum 
Spaß“ oder aufgrund sozialer Rahmenbedingungen („um cool zu sein“) verbreitet. Aus poli-
zeilicher Sicht sei es wichtig, die digitale Kompetenz von Kindern, Jugendlichen und auch 
deren Eltern im Hinblick auf dieses Thema zu steigern. 
 
Im April diesen Jahres wurde die Polizeiliche Kriminalstatistik für das Jahr 2021 veröffent-
licht, welche diese besorgniserregende Entwicklung bestätigte: Laut dieser Statistik waren im 
Jahr 2021 fast 40% der Tatverdächtigten bei der Verbreitung von Darstellung sexualisierter 
Gewalt über das Internet jünger als 18 Jahre. Als Tatverdächtigte erfasst wurden 1.944 Kin-
der (2020: 775) und 3.063 Jugendliche (2020: 1.333), die aktiv Missbrauchsdarstellungen 
über Smartphones usw. verschickt haben. 
 
Zielgruppe für wirksame Aufklärungsarbeit müssen neben den Kindern und Jugendlichen 
auch insbesondere Eltern sein: Der sorglose Umgang mit Bildmaterial und die fehlende Sen-
sibilisierung in diesem Bereich wird oft von den Eltern vorgelebt und von Kindern bereits in 
sehr jungem Alter verinnerlicht. Durch die andauernde Verfügbarkeit von insbesondere 
Smartphones mit Kamerafunktion werden Kinder von den eigenen Eltern nahezu in jeder 
Situation fotografiert und die Fotos anschließend leichtfertig an Freunde und Verwandte 
übersandt oder sogar öffentlich in sozialen Netzwerken geteilt. Auf diese Art und Weise ver-
lernen Kinder bereits im Vorschulalter, mit ihrem Recht am eigenen Bild richtig umzugehen. 
 
Eine Umsetzung dieser vom Polizeipräsidium Köln als dringend notwendig erachteten An-
sprache und Aufklärung der Kinder, Jugendlichen und Eltern ist aufgrund der sich stetig ver-
schlimmernden Situation und der verheerenden Folgen für das Kindeswohl unverzüglich 
geboten. 
 
Mit freundlichen Grüßen

- 3 - 
www.FDP-Koeln.de 
Gez. Ulrich Breite Chantal Schalla 
Fraktionsgeschäftsführer Jugendpolitische Sprecherin

Beratungsverlauf (1)

30.08.2022 Jugendhilfeausschuss
TOP 5.2.2 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/1283/2022
Typ
FDP/KSG Antrag nach § 3
Datum
11.08.2022
Erstellt
01.07.2022 10:50