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Nutzerkreis und Nutzung des Bildungs- und Teilhabepakets

Die Linke. Anfrage nach § 4 AN/0780/2018 vom 17.05.2018

Stand: Am 06.11.2018 im Jugendhilfeausschuss beraten. Ergebnis: Sache ist erledigt.

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  • Linke Anfrage nach § 4

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    Die Linke.-Fraktion · Postfach 103564 · 50475 Köln An die Oberbürgermeisterin Henriette Reker An den Ausschussvorsitzenden Dr. Ralf Heinen Rathaus, Spanischer Bau 50667 Köln Postanschrift: Postfach 103564 · 50475 Köln Tel: 0221/221-27840 · Fax: 0221/221-27841 E-mail: DieLinke@stadt-koeln.de Fraktionsvorstand Eingang beim Büro der Oberbürgermeisterin: 17.05.2018 AN/0780/2018 Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Jugendhilfeausschuss 12.06.2018 Nutzerkreis und Nutzung des Bildungs- und Teilhabepakets Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, sehr geehrter Herr Dr. Heinen, die Fraktion DIE LINKE bittet Sie, folgende Anfrage auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Jugendhilfeausschusses zu setzen. In den letzten beiden Jahren ist die Nutzung des Bildungs- und Teilhabepakets offenbar auch in Köln gestiegen. Dazu hat DIE LINKE folgende Fragen: 1. Wie viele Leistungsberechtigte gibt es? Bitte nach Rechtskreisen für die Jahre 2015 bis 2017 aufschlüsseln. 2. Wie viele Anträge wurden in den letzten drei Jahren (2015-2017) zu den unterschiedlichen Leistungen gestellt und wie viele davon bewilligt? Bitte die Tabelle nach Rechtskreisen aufschlüsseln. 3. Was waren die häufigsten Gründe für die Ablehnung einzelner Anträge zu den unterschiedlichen Leistungen? 4. In der Mitteilung 0748/2017 an den Ausschuss für Soziales und Senioren ist ein Rechtskreis „Geringverdiener“ angeführt, der 2016 über 500 Leistungsempfänger umfasste. Wie definiert sich dieser Rechtskreis „Geringverdiener“ in Abgrenzung zum Rechtskreis „SGB II“, der auch die sog. Aufstocker enthält, deren Arbeitsentgelt unter den SGB II- Leistungen bleibt? 5. Wie erreichen die Informationen über die Leistungsberechtigung und Leistungsarten den Personenkreis aus dem Rechtskreis „Geringverdiener“, die – anders als sog. Aufstocker – keinen Kontakt zum Jobcenter oder Sozialamt haben? Mit freundlichen Grüßen Gez. Michael Weisenstein Fraktionsgeschäftsführer

Beratungsverlauf

  1. 06.11.2018

    Jugendhilfeausschuss

    TOP 6.1.1, Entscheidung. Ergebnis: Sache ist erledigt

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