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AN/0780/2018

Nutzerkreis und Nutzung des Bildungs- und Teilhabepakets

Die Linke. Anfrage nach § 4 17.05.2018

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Nächste Beratung: Jugendhilfeausschuss, Sitzung am 12.06.2018, TOP 6.2.1

Linke Anfrage nach § 4

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Linke Anfrage nach § 4

2020 Zeichen

Die Linke.-Fraktion · Postfach 103564 · 50475 Köln 
 
An die Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
An den Ausschussvorsitzenden 
Dr. Ralf Heinen 
 
 
Rathaus, Spanischer Bau 
 50667 Köln 
Postanschrift: 
Postfach 103564 · 50475 Köln 
Tel: 0221/221-27840 · Fax: 0221/221-27841 
E-mail: DieLinke@stadt-koeln.de 
Fraktionsvorstand 
 
 
Eingang beim Büro der Oberbürgermeisterin: 17.05.2018 
AN/0780/2018 
Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Jugendhilfeausschuss 12.06.2018 
 
Nutzerkreis und Nutzung des Bildungs- und Teilhabepakets 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
sehr geehrter Herr Dr. Heinen, 
die Fraktion DIE LINKE bittet Sie, folgende Anfrage auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung 
des Jugendhilfeausschusses zu setzen. 
In den letzten beiden Jahren ist die Nutzung des Bildungs- und Teilhabepakets offenbar auch in 
Köln gestiegen. Dazu hat DIE LINKE folgende Fragen: 
1. Wie viele Leistungsberechtigte gibt es? Bitte nach Rechtskreisen für die Jahre 2015 bis 
2017 aufschlüsseln. 
2. Wie viele Anträge wurden in den letzten drei Jahren (2015-2017) zu den unterschiedlichen 
Leistungen gestellt und wie viele davon bewilligt? Bitte die Tabelle nach Rechtskreisen 
aufschlüsseln. 
3. Was waren die häufigsten Gründe für die Ablehnung einzelner Anträge zu den 
unterschiedlichen Leistungen? 
4. In der Mitteilung 0748/2017 an den Ausschuss für Soziales und Senioren ist ein 
Rechtskreis „Geringverdiener“ angeführt, der 2016 über 500 Leistungsempfänger umfasste. 
Wie definiert sich dieser Rechtskreis „Geringverdiener“ in Abgrenzung zum Rechtskreis 
„SGB II“, der auch die sog. Aufstocker enthält, deren Arbeitsentgelt unter den SGB II-
Leistungen bleibt? 
5. Wie erreichen die Informationen über die Leistungsberechtigung und Leistungsarten den 
Personenkreis aus dem Rechtskreis „Geringverdiener“, die – anders als sog. Aufstocker – 
keinen Kontakt zum Jobcenter oder Sozialamt haben? 
Mit freundlichen Grüßen

Gez. 
Michael Weisenstein 
Fraktionsgeschäftsführer

Beratungsverlauf (1)

12.06.2018 Jugendhilfeausschuss
TOP 6.2.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0780/2018
Typ
Die Linke. Anfrage nach § 4
Datum
17.05.2018
Erstellt
17.05.2018 10:27