V/0365/2015
Neubau der DEK-Düker nördlich der Wolbecker Straße im Zuge des DEK-Ausbaues
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Beschlussvorlage
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V/0365/2015 DER OBERBÜRGERMEISTER Tiefbauamt Betrifft Neubau der DEK-Düker nördlich der Wolbecker Straße im Zuge des DEK-Ausbaues der Innenstadtstrecke Erneuerung der Schmutzwasserkanalisation in der Wolbecker Straße zwischen DEK-Brücke und Andreas-Hofer-Straße Beratungsfolge 21.05.2015 Bezirksvertretung Münster-Ost Anhörung 09.06.2015 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 09.06.2015 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Der vom Ingenieur -Büro S&P Consult / Bochum im Auftrag des Tiefbauamtes aufgestellten Pl a- nung und der baulichen Ausführung zum Neubau des DEK -Dükers und zur Erneuerung der Schmutzwasserkanalisation in der Wolbecker Straße zw ischen DEK Brücke und Andreas -Hofer- Straße wird zugestimmt. II. Finanzielle Auswirkungen: Es wird zur Kenntnis genommen, dass durch die Investition in der Produktgruppe 1101 Ausza h- lungen für Baukosten in Höhe von 2.400.000 € anfallen: münsterNETZ und die Telekom beteiligen sich mit ca. 700.000 € an der Maßnahme (DEK -Düker ca. 400.000,- €, Erneuerung SW-Kanal ca. 300.000,- €). Die o. g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: Teilfinanzplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 1101 Abwasserbeseitigung Investitionsmaßnahme 4101 Kanalbau beim Ausbau DEK Vorlagen-Nr.: V/0365/2015 Auskunft erteilt: Herr Grimm Ruf: 492 66 00 E-Mail: Grimm@stadt-muenster.de Datum: 29.04.2015 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0365/2015 Auszahlungen 2015 200.000 2016 2.000.000 2017 200.000 Einzahlungen 2016 700.000 Saldo: 1.700.000 Als Folgekosten fallen jährliche Abschreibungen von rd. 21.250 € an. Da die vorhandene Anlage (Schmutzwasserkanal in der Wolbecker Straße) ersetzt wird, entstehen nur zusätzliche Unterhaltungskosten für den Neubau des DEK-Dükers in Höhe von 14.000 €. Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2015 bei den o.g. Pro- duktgruppen veranschlagt. Die über den Haushaltsansatz hinaus erforderlichen Mittel werden aus dem Gesamtbudget 1101 im Rahmen der flexiblen Haushaltsführung nach §9 (1) der Haushalt s- satzung gedeckt. Begründung: 1. Voraussetzungen Mit der Vorlage V/0813/2011 am 17.01.2012 wurde der Bau des DEK -Dükers nördlich der Wolbecker Straße bereits beschlossen. Ein weiterer Gegenstand der damaligen Vorlage ist der zwischenzeitlich fertig gestellte Düker nördlich der DEK-Brücke Schillerstraße. Das Schmutzwasser-Kanalnetz in Mauritz und Gremmendorf-West und das innerstädtische Kanalnetz sind nur durch den neuen Düker n ördlich der Schillerstraße verbunden. Der ge- plante Düker, als zweite Netzverbindung, erhöht die Betriebssicherheit zur Schmutzwa s- serentsorgung der Gebiete östlich des DEK. Mit den Erfahrungen des Starkniederschlagsereignisses am 28.07.2014 wurde die Kana l- netzkonzeption überprüft. Das außergewöhnliche Regenereignis führte zu einer erhebl i- chen hydraulischen Belastung des Pumpwerkes an der Wolbecker Straße. Nur durch die mobile Pumpe des THW und einer Behelfsdruckleitung über der DEK-Brücke Wolbecker Straße konnte der Schmutzwasserbetrieb aufrechterhalten werden. Es ist nun vorgesehen, durch das Dükerrohr zwei statt einer Druckleitung zu verlegen. Durch Schiebersteuerungen können die Pumpwerke Wolbecker Straße und Lütkenbecker Weg auf eine oder beide geschaltet werden, so dass auch bei extremer hydraulischer B e- lastung die Entsorgungssicherheit gewährleistet ist. In der früheren Vorlage wurden die Baukosten für den Düker Wolbecker Straße mit 1.250.000,- € beziffert. Die Kostenbeteiligung von 300.000 € war dabei nicht berücksichtigt. Die Kostensteigerung resultiert im Wesentlichen aus der Erneuerung des SW-Kanals in der Wolbecker Straße und dem Bau einer doppelten statt einer einzelnen Druckleitung. Nahezu zeitgleich wird das WSA Rheine in einem Abstand von ca. 65 Meter in nördliche Richtung den Lohausdüker bauen. Aus planungs - und vergaberechtlichen Gründen konnte sich das WSA Rheine nicht dem Wunsch des Tiefbauamtes nach einer gemeinsamen Baumaßnahme anschließen. 2. Beschreibung der Baumaßnahme Durch den Einbau von zwei Abwasserdruckleitungen DN 300 in den Düker ist für die D ü- kergröße ein Rohrquerschnitt DN 1800 statt DN 1400 notwendig. - 3 - V/0365/2015 Das Schutzrohr wird im unterirdischen Vortrieb eingebaut. Dazu s ind Start- und Zielgruben in einer Tiefe von jeweils ca. 15 Metern erforderlich. Zusätzlich werden eine Wasserleitung DN 200, eine Gasleitung DN 300 und 12 Kabelrohre der münsterNetz, sowie 6 Kabelleerrohre der Telekom in das Dükerrohr eingebaut. Der Schmutzwasserkanal Ei 300/450 (Baujahr 1937 / Schadensklasse 2) in der Wolbecker Straße wird zwischen der Einmündung der Andreas -Hofer-Straße und der DEK -Brücke durch Steinzeugrohre DN 300 bzw. DN 500 aufgrund der festgestellten Schäden (Versätze, Korrosion, Muffenspalt u.a.) und der zukünftigen höheren hydraulischen und biochem i- schen Belastungen erneuert. Dazu werden ca. 160 Meter DN 500 als Freigefällekanal ve r- legt. Die Grundstücksanschlussleitungen werden ebenfalls vollständig erneuert. 3. Ausschreibung und Bau: Es handelt sich um eine gemeinsame Maßnahme des Tiefbauamtes, münsterNETZ und der Telekom. Die Ausführung erfolgt in Abstimmung mit der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung in Rhei- ne. Die WSA -Projekte „Erneuerung Lohausdüker“ und „Erneuerung der DEK -Brücke Wol- becker Straße“ wurden berücksichtigt. Die Arbeiten am Freigefällekanal in der Wolbecker Straße sollen in den Sommerferien 2016 ausgeführt werden. Während der Bauzeit wird die durchgängige DEK -Leinpfadführung bauzeitlich angepasst und gesichert. Ebenso wird die Erreichbarkeit des Leinpfades von der Wolbecker Straße auf beiden DEK -Seiten für die Radfahrer und Fußgänger gewährleistet. In der Ausschre i- bung wird diese Anforderung entsprechend gesichert. In der Ausführung wird ein besonderes Augenm erk auf eine so gering wie mögliche Ba u- lärmbelästigung für die Anlieger gelegt, ebenso, wie dies beim Bau des Dükers nördlich der DEK-Brücke Schillerstraße in 2013/2014 praktiziert wurde. Die Anlieger und die Öffentlichkeit werden vor Baubeginn durch die Baubeteiligten und das WSA Rheine über die anstehenden Bauvorhaben informiert. Die Ausschreibung erfolgt nach der Zustimmung im AUKB im II/III. Quartal 2015. Der Baustart ist zu Beginn des IV. Quartals 2015 vorgesehen. Die Bauzeit wird auf 18 Mo- nate geschätzt und das Bauende liegt im I. Quartal 2017. Nach der derzeitigen Terminplanung des WSV sollen die Arbeiten an der DEK -Brücke Wolbecker Straße im III. Quartal 2017 begonnen werden. 4. Beiträge Dritter / Zuschüsse: Die Wiederherstellung der Wo lbecker Straße nach den Kanalisationsarbeiten erfolgt in Baugrubenbreite und ist nicht beitragsauslösend im Sinne des KAG -Gesetzes. Im Zusam- menhang mit der Erneuerung der DEK -Brücke Wolbecker Straße werden die Verkehrsa n- lagen vom WSA Rheine gemäß der Planfeststellung vollständig erneuert. münsterNETZ beteiligt sich mit ca. 500.000, - € an den Ingenieur - und Bauleistungen, die Telekom mit ca. 200.000 €. Die Kostenvereinbarungen sind noch nicht abschließend au s- - 4 - V/0365/2015 gehandelt. 5. Genehmigungen / Vereinbarungen: Der Antrag zur strom- und schifffahrtspolizeilichen Genehmigungen wurde gestellt. Wasserrechtliche Genehmigungen gemäß § 58.1 LWG sind nicht erforderlich. 6. Liegenschaftliche Regelungen: Die erforderlichen liegenschaftlichen Regelungen werden mit der WSV der zeit ausgehan- delt. In Vertretung gez. Schultheiß Stadtdirektor
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Nr. Art der Änderung Datum Name
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INGENIEURE 44801 Bochum geprüft:
ED » FE IIZRIISEN SI bearbeitet |30.03.2015 | Borchardt
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Beratungsverlauf (3)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (4)
- Wolbecker Straße
- Andreas-Hofer-Straße
- Schillerstraße
- Lütkenbecker Weg
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Details
- Aktenzeichen
- V/0365/2015
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 29.04.2015
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37