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2578/2025

Bürgereingabe nach § 24 GO– Quartier Schlebuscher Weg in Köln Höhenhaus zukunftsfähig umbauen, Aktenzeichen 57/25

Mitteilung BV 19.08.2025

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 9 (Mülheim), Sitzung am 08.09.2025, TOP 10.2.21

Mitteilung BV

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Anlage 1 Eingabe

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Anlage 2 Antwortschreiben

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Mitteilung BV

874 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
I/02/02-1 
 
Vorlagen-Nummer 
 2578/2025 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 08.09.2025 
 
Bürgereingabe nach § 24 GO– Quartier Schlebuscher Weg in Köln Höhenhaus 
zukunftsfähig umbauen, Aktenzeichen 57/25 
Die Bürgereingabe und das Antwortschreiben werden der Bezirksvertretung Mülheim hiermit 
zur Kenntnis gegeben. 
 
Hinweis: 
 
Sofern eine Beschlussvorlage gewünscht wird, kann diese über die Geschäftsführung der Be-
zirksvertretung mit einem entsprechenden Auszug aus der Niederschrift bei der Geschäfts-
stelle für Anregungen und Beschwerden angefordert werden. 
 
Darüber hinaus steht es der Bezirksvertretung selbstverständlich frei – auch ohne Vorliegen 
einer Beschlussvorlage – die Petenten oder die Fachverwaltung zur Sitzung einzuladen und 
einen politischen Beschluss zu fassen. 
 
gez. Brohl

Anlage 1 Eingabe

2760 Zeichen

Von: online-formularversand@stadt-koeln.de <online-formularversand@stadt-koeln.de>  
Gesendet: Sonntag, 4. Mai 2025 20:22 
An: 02-1/4 Geschäftsstelle Anregungen und Beschwerden <geschaeftsstelle-anregungen-
beschwerden@stadt-koeln.de> 
Betreff: Kontakt Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden 
 
Folgende Information oder Nachricht wurde über das Online-Formular 'Kontakt 
Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden' am 04.05.2025 
20:21:31 an Sie geschickt 
Anliegen:  
Wie kann das Quartier Schlebuscher Weg in Köln Höhenhaus mit seinen 
denkmalgeschützten Finnenhäusern und den sanierungsbedürftigen Mehrfamilienhäusern 
zukunftsfähig umgebaut bzw. erneuert werden. 
 
Das Quartier Schlebuscher Weg in Köln Höhenhaus mit seinen Mehrparteienhäusern sollte 
in einem Bebauungsplanverfahren zusammen mit den angrenzenden denkmalgeschützten 
Häusern betrachtet werden. 
Neben der Verkehrsinfrastruktur muss auch eine neue Energieversorgung bzw. 
Wärmeversorgung des Viertels mit geplant werden. Hier ergeben sich besondere 
Herausforderungen, um die denkmalgeschützten Häuser in eine CO2 neutrale Zukunft zu 
führen.  
Eine energetische Sanierung der Finnenhäuser ist nur eingeschränkt möglich. Die Fassaden 
und Dachflächen können außenseitig nicht nachträglich gedämmt werden und eine 
Innendämmung inkl. Fußbodenheizung ist nur mit hohen Kosten und Verlust von Wohnraum 
möglich. Die energetischen Maßnahmen im Innenraum wären auch nur realisierbar, wenn 
die Bewohner während der Bauphase ausziehen.  
Im Winter werden deshalb höhere Heiztemperaturen für eine ausreichende 
Wärmeversorgung benötigt. Ein rein wärmepumpenbasiertes Heizkonzept ist damit nicht 
effizient realisierbar. Zusätzlich ist die Installation von PV-Flächen nur im Rahmen der 
denkmalrechtlichen Vorgaben und damit stark eingeschränkt möglich.  
Für eine mögliche Lösung kann gerade die Mischung aus denkmalgeschützten 
Doppelhäusern und Mehrparteienhäusern mit den vorhandenen Grünflächen günstig sein. 
Bei der aktuellen Bebauung mit den dazwischenliegenden umfangreichen Grünflächen 
würde sich ein Energiekonzept mit einer Kombination aus Biogas und Photovoltaik Flächen 
anbieten. Das Biogas könnte aus lokalen Bioabfällen und Grünschnitt im Sommer durch 
Fermentation gewonnen und für die Wintermonate eingelagert werden. Photovoltaik Flächen 
können für die Warmwasser- und Stromversorgung im Frühjahr, Sommer und Herbst genutzt 
werden. Ein entsprechender Modellversuch könnte wegweisend für solche Quartiere sein.  
Wir beantragen deshalb eine Prüfung und Überarbeitung des städtebaulichen 
Planungskonzepts, um die Aspekte CO2 neutrale Energieversorgung des Quartiers unter der 
besonderen Berücksichtigung des Denkmalschutzes im Viertel.

Anlage 2 Antwortschreiben

2837 Zeichen

Die Ämter und Dienststellen der Stadtverwaltung finden Sie unter www.stadt.koeln. Fragen zu den 
Dienstleistungen der Stadt Köln beantwortet Ihnen montags bis freitags, 7 - 18 Uhr, das Bürgertelefon unter der 
einheitlichen Behördenrufnummer 115 oder 0221/221-0. 
Seite 1/2 
Stadt Köln, 02-1-4, 50605 Köln 
Bürgeramt Innenstadt 
Anregungen und Beschwerden an Rat und 
Bezirksvertretungen  
Bezirksrathaus Innenstadt 
Ludwigstraße 8, 50667 Köln  
www.stadt.koeln 
Auskunft  
Frau  
T: 0221 221- 
geschaeftsstelle-anregungen-beschwerden@stadt-
koeln.de 
Sprechzeiten  
Montag bis Freitag : 08.00 bis 12.00 Uhr 
und nach Vereinbarung 
Herrn 
 
Ihr Schreiben Mein Zeichen Datum 
 57/25 31.07.2025 
Bürgereingabe nach § 24 GO– „Quartier Schlebuscher Weg in Köln Höhenhaus 
zukunftsfähig umbauen“, Aktenzeichen 57/25 
Sehr geehrter Herr   , 
vielen Dank für Ihr Schreiben vom 04.05.2025. Wie ich Ihnen im Rahmen der Ein-
gangsbestätigung mitgeteilt habe, war vorerst eine Stellungnahme beim Stadtpla-
nungsamt einzuholen. Diese liegt nun wie folgt vor:  
„Beim Bebauungsplanverfahren Quartier Schlebuscher Weg handelt es sich um einen 
vorhabenbezogenen Bebauungsplan, der in enger Abstimmung mit einer Investorin 
aufgestellt wird. Das Verfahren ruht derzeit, ist aber schon sehr weit fortgeschritten. 
Durch einen notwendigen Investorinnenwechsel wurde nicht daran gearbeitet. Nun 
soll es zeitnah weitergehen und ein Abschluss gefunden werden um städtebauliche 
Missstände zu beheben.  
Im Rahmen eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans wird die Energieversorgung 
eines Quartiers durch die Investorin geregelt. Alle Vorhaben in Köln unterliegen be-
reits den vom Rat der Stadt Köln beschlossenen Klimaschutzleitlinien. Da sich das 
Vorhaben auf einem privaten Grundstück befindet kann im Sinne der Gleichbehand-
lung von Investorinnen kein Modellversuch verlangt werden.  
Photovoltaik wird bereits im Rahmen der Klimaleitlinien im Quartier Schlebuscher Weg 
umgesetzt werden müssen. Eine Biogasanlage in einem Wohngebiet widerspricht auf 
Grund ihrer Auswirkungen (Verkehr, Lärm, Geruch) den Anforderungen an gesunde 
Wohnverhältnisse.“ 
Sollten Sie noch fachliche Fragen haben, können Sie sich gerne unmittelbar wenden 
an das Stadtplanungsamt, Frau    , unter der Telefonnummer 0221/221-    oder per E-
Mail: stadtplanungsamt@stadt-koeln.de.

Seite 2/2 
Ihr Schreiben sowie dieses Antwortschreiben werden der Bezirksvertretung Mülheim 
zur Kenntnis weitergegeben. Möchten Sie eine Beratung der Angelegenheit in der Be-
zirksvertretung, teilen Sie dies bitte der Geschäftsstelle für Anregungen und Be-
schwerden an Rat und Bezirksvertretung, geschaeftsstelle-anregungen-beschwer-
den@stadt-koeln.de mit.  
Für Ihr bürgerschaftliches Engagement danke ich Ihnen.  
Mit freundlichen Grüßen  
Im Auftrag  
 
gez. Dr. Ulrich Höver  
Amtsleiter

Beratungsverlauf (1)

08.09.2025 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
TOP 10.2.21 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

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Details

Aktenzeichen
2578/2025
Typ
Mitteilung BV
Datum
19.08.2025
Erstellt
19.08.2025 07:11