2578/2025
Bürgereingabe nach § 24 GO– Quartier Schlebuscher Weg in Köln Höhenhaus zukunftsfähig umbauen, Aktenzeichen 57/25
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Mitteilung BV
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Dezernat, Dienststelle I/02/02-1 Vorlagen-Nummer 2578/2025 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 08.09.2025 Bürgereingabe nach § 24 GO– Quartier Schlebuscher Weg in Köln Höhenhaus zukunftsfähig umbauen, Aktenzeichen 57/25 Die Bürgereingabe und das Antwortschreiben werden der Bezirksvertretung Mülheim hiermit zur Kenntnis gegeben. Hinweis: Sofern eine Beschlussvorlage gewünscht wird, kann diese über die Geschäftsführung der Be- zirksvertretung mit einem entsprechenden Auszug aus der Niederschrift bei der Geschäfts- stelle für Anregungen und Beschwerden angefordert werden. Darüber hinaus steht es der Bezirksvertretung selbstverständlich frei – auch ohne Vorliegen einer Beschlussvorlage – die Petenten oder die Fachverwaltung zur Sitzung einzuladen und einen politischen Beschluss zu fassen. gez. Brohl
Anlage 1 Eingabe
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Von: online-formularversand@stadt-koeln.de <online-formularversand@stadt-koeln.de> Gesendet: Sonntag, 4. Mai 2025 20:22 An: 02-1/4 Geschäftsstelle Anregungen und Beschwerden <geschaeftsstelle-anregungen- beschwerden@stadt-koeln.de> Betreff: Kontakt Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden Folgende Information oder Nachricht wurde über das Online-Formular 'Kontakt Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden' am 04.05.2025 20:21:31 an Sie geschickt Anliegen: Wie kann das Quartier Schlebuscher Weg in Köln Höhenhaus mit seinen denkmalgeschützten Finnenhäusern und den sanierungsbedürftigen Mehrfamilienhäusern zukunftsfähig umgebaut bzw. erneuert werden. Das Quartier Schlebuscher Weg in Köln Höhenhaus mit seinen Mehrparteienhäusern sollte in einem Bebauungsplanverfahren zusammen mit den angrenzenden denkmalgeschützten Häusern betrachtet werden. Neben der Verkehrsinfrastruktur muss auch eine neue Energieversorgung bzw. Wärmeversorgung des Viertels mit geplant werden. Hier ergeben sich besondere Herausforderungen, um die denkmalgeschützten Häuser in eine CO2 neutrale Zukunft zu führen. Eine energetische Sanierung der Finnenhäuser ist nur eingeschränkt möglich. Die Fassaden und Dachflächen können außenseitig nicht nachträglich gedämmt werden und eine Innendämmung inkl. Fußbodenheizung ist nur mit hohen Kosten und Verlust von Wohnraum möglich. Die energetischen Maßnahmen im Innenraum wären auch nur realisierbar, wenn die Bewohner während der Bauphase ausziehen. Im Winter werden deshalb höhere Heiztemperaturen für eine ausreichende Wärmeversorgung benötigt. Ein rein wärmepumpenbasiertes Heizkonzept ist damit nicht effizient realisierbar. Zusätzlich ist die Installation von PV-Flächen nur im Rahmen der denkmalrechtlichen Vorgaben und damit stark eingeschränkt möglich. Für eine mögliche Lösung kann gerade die Mischung aus denkmalgeschützten Doppelhäusern und Mehrparteienhäusern mit den vorhandenen Grünflächen günstig sein. Bei der aktuellen Bebauung mit den dazwischenliegenden umfangreichen Grünflächen würde sich ein Energiekonzept mit einer Kombination aus Biogas und Photovoltaik Flächen anbieten. Das Biogas könnte aus lokalen Bioabfällen und Grünschnitt im Sommer durch Fermentation gewonnen und für die Wintermonate eingelagert werden. Photovoltaik Flächen können für die Warmwasser- und Stromversorgung im Frühjahr, Sommer und Herbst genutzt werden. Ein entsprechender Modellversuch könnte wegweisend für solche Quartiere sein. Wir beantragen deshalb eine Prüfung und Überarbeitung des städtebaulichen Planungskonzepts, um die Aspekte CO2 neutrale Energieversorgung des Quartiers unter der besonderen Berücksichtigung des Denkmalschutzes im Viertel.
Anlage 2 Antwortschreiben
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Die Ämter und Dienststellen der Stadtverwaltung finden Sie unter www.stadt.koeln. Fragen zu den Dienstleistungen der Stadt Köln beantwortet Ihnen montags bis freitags, 7 - 18 Uhr, das Bürgertelefon unter der einheitlichen Behördenrufnummer 115 oder 0221/221-0. Seite 1/2 Stadt Köln, 02-1-4, 50605 Köln Bürgeramt Innenstadt Anregungen und Beschwerden an Rat und Bezirksvertretungen Bezirksrathaus Innenstadt Ludwigstraße 8, 50667 Köln www.stadt.koeln Auskunft Frau T: 0221 221- geschaeftsstelle-anregungen-beschwerden@stadt- koeln.de Sprechzeiten Montag bis Freitag : 08.00 bis 12.00 Uhr und nach Vereinbarung Herrn Ihr Schreiben Mein Zeichen Datum 57/25 31.07.2025 Bürgereingabe nach § 24 GO– „Quartier Schlebuscher Weg in Köln Höhenhaus zukunftsfähig umbauen“, Aktenzeichen 57/25 Sehr geehrter Herr , vielen Dank für Ihr Schreiben vom 04.05.2025. Wie ich Ihnen im Rahmen der Ein- gangsbestätigung mitgeteilt habe, war vorerst eine Stellungnahme beim Stadtpla- nungsamt einzuholen. Diese liegt nun wie folgt vor: „Beim Bebauungsplanverfahren Quartier Schlebuscher Weg handelt es sich um einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan, der in enger Abstimmung mit einer Investorin aufgestellt wird. Das Verfahren ruht derzeit, ist aber schon sehr weit fortgeschritten. Durch einen notwendigen Investorinnenwechsel wurde nicht daran gearbeitet. Nun soll es zeitnah weitergehen und ein Abschluss gefunden werden um städtebauliche Missstände zu beheben. Im Rahmen eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans wird die Energieversorgung eines Quartiers durch die Investorin geregelt. Alle Vorhaben in Köln unterliegen be- reits den vom Rat der Stadt Köln beschlossenen Klimaschutzleitlinien. Da sich das Vorhaben auf einem privaten Grundstück befindet kann im Sinne der Gleichbehand- lung von Investorinnen kein Modellversuch verlangt werden. Photovoltaik wird bereits im Rahmen der Klimaleitlinien im Quartier Schlebuscher Weg umgesetzt werden müssen. Eine Biogasanlage in einem Wohngebiet widerspricht auf Grund ihrer Auswirkungen (Verkehr, Lärm, Geruch) den Anforderungen an gesunde Wohnverhältnisse.“ Sollten Sie noch fachliche Fragen haben, können Sie sich gerne unmittelbar wenden an das Stadtplanungsamt, Frau , unter der Telefonnummer 0221/221- oder per E- Mail: stadtplanungsamt@stadt-koeln.de. Seite 2/2 Ihr Schreiben sowie dieses Antwortschreiben werden der Bezirksvertretung Mülheim zur Kenntnis weitergegeben. Möchten Sie eine Beratung der Angelegenheit in der Be- zirksvertretung, teilen Sie dies bitte der Geschäftsstelle für Anregungen und Be- schwerden an Rat und Bezirksvertretung, geschaeftsstelle-anregungen-beschwer- den@stadt-koeln.de mit. Für Ihr bürgerschaftliches Engagement danke ich Ihnen. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag gez. Dr. Ulrich Höver Amtsleiter
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2578/2025
- Typ
- Mitteilung BV
- Datum
- 19.08.2025
- Erstellt
- 19.08.2025 07:11