1406/2021
Eine Armutskonferenz für Köln – ein Leben in Teilhabe für alle (AN/1158/2020)
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Stellungnahme zu einem Antrag (Ausschuss)
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/V/3 Vorlagen-Nummer 15.04.2021 1406/2021 Stellungnahme zu einem Antrag öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Soziales und Senioren 15.04.2021 Eine Armutskonferenz für Köln – ein Leben in Teilhabe für alle (AN/1158/2020) Der nachstehende Antrag der SPD-Fraktion ist am 10.09.2020 vom Rat an den Ausschuss für Sozia- les und Senioren verwiesen worden: Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung, 1. eine regelmäßige Kölner Armutskonferenz in die Wege zu leiten, die das Ziel hat, die Lebenssituation von armen oder armutsgefährdeten Menschen zu verbessern. Die Armutskonferenz muss darauf hinarbeiten, konkrete kommunale Handlungsoptionen zu präsentieren und zu evaluieren, mit denen die Verwaltung die Bekämpfung von Armut angehen kann. Hierzu bedarf es eines regelmäßigen Turnus der Konferenz sowie einer größeren Präsenz dieses Problems in der kommunalen und politischen Öffentlichkeit. 2. In der Kölner Armutskonferenz sollen Ratsfrauen und -herren, Expert*inn en, wichtige Akteure wie die Wohnungsbaugesellschaften, Wohlfahrtsverbände, Interessenvertretungen, Initiativen usw. vertreten sein. Außerdem ist es wichtig, dass von Armut betroffene Menschen selbst an der Konferenz teilnehmen und ihre Belange vertreten u nd diskutieren können. Die Verwaltung nimmt zu dem Antrag wie folgt Stellung: Der Bedarf für eine „Armutskonferenz“ zur Verbesserung der Lebenssituation von armen oder ar- mutsgefährdeten Menschen wird nicht gesehen. Deshalb sollte dem Antrag nicht zugestimmt werden. Begründung: Es existieren bereits eine große Anzahl an Gremien, die sich mit der Verbesserung der Teilha- bechancen von armen und armutsgefährdeten Menschen in der Stadt Köln beschäftigen wie z.B. die Gremien der Seniorenpolitik, der Wohnungslosenpolitik, Gesundheitskonferenzen, Stadtteilkonferen- zen, diverse Beiräte und nicht zuletzt auch die politischen Gremien des Rates der Stadt Köln. Auch im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe und Bildungsbereich gibt es viele Gremien. Aktuell wird der 1. Kölner Lebenslagenbericht 2020 (in den letzten beiden Jahren; durch das ISG er- stellt) in den Gremien des Rates beraten. Der Bericht wurde von der Konzepterstellung bis hin zur Bewertung der Ergebnisse mit einer breiten Beteiligung auch mit Vertreter*innen der Politik und der Wohlfahrtsverbände bzw. der Träger erstellt. Die Ergebnisse wurden im Rahmen einer Fachveran- staltung am 12.04.2021 der Politik und der LIGA der Wohlfahrtsverbände bzw. Trägern vorgestellt. An der Veranstaltung haben weit über 100 Personen aus allen Bereichen teilgenommen. Der Bericht zeigt unter anderem, dass Köln vor ähnlichen Herausforderungen steht wie andere Groß- städte: Arme Menschen, Alleinerziehende, kinderreiche Familien und Menschen mit Migrationshinter- grund sind häufiger in ihren Lebensbedingungen und Teilhabechancen eingeschränkt. Gleichzeitig sehen wir, dass in Köln prekäre Lebenslagen, abgesehen vom Kölnberg, häufiger in nördlichen und 2 rechtsrheinischen Stadtteilen vorkommen. Der demographische Wandel wird in Köln dazu führen, dass Köln jünger, älter und bunter zugleich wird, der Anteil der Menschen im erwerbsfähigen Alter nimmt ab. Mit dem Lebenslagenbericht liegt damit eine sehr gute Analyse der Ausgangslage vor. Wir wissen jetzt, wo wir stehen. Gemäß des Steuerungsverständnisses des Dezernats V gilt es nun, vor dem Hintergrund bereits umgesetzter Maßnahmen/Angebote (Bestand), die Ergebnisse zu bewerten, die Ziele zu bestimmen (unter Berücksichtigung bestehender Zielsysteme) und daran anknüpfend Strate- gien und die notwendigen Maßnahmen zu planen und umzusetzen. Diese Arbeitsschritte sollen ebenfalls in einem integrierten und beteiligungsorientierten Verfahren erfolgen. Mit der Umsetzung wird sofort nach dem Beschluss zum Lebenslagenbericht und dem wei- teren Vorgehen begonnen. In dieser Umsetzung werden auch die im Antrag genannten Akteursgrup- pen in verschiedenen Formaten, ggf. auch im Rahmen eines großen Plenums (Sozialplanungskonfe- renz), einbezogen. Die in diesem Prozess entwickelten Strategien und Handlungsvorschläge sollen dann durch Verwaltungsvorlagen oder politische Anträge in den Ausschüssen und im Rat beraten werden. Schließlich sollten neben einem regelmäßigen Controlling der Maßnahmen (vgl. Fördermanagement) in regelmäßigen Abständen die Analyse der Ergebnisse aktualisiert und erneut bewertet werden. Aus Sicht der Verwaltung braucht es mehr als eine – wie im Antrag geforderte "Armutskonferenz" im "regelmäßigen Turnus" – um konkrete Verbesserungen der Teilhabechancen von benachteiligten Gruppen zu erreichen. Das oben beschriebene Vorgehen einer integrierten strategischen Sozialpla- nung wird als effektiver angesehen. Regelmäßige Konferenzen mit Beteiligung von Politik, Trägern der Wohlfahrtspflege und ggf. auch den Bürger*innen sind im Rahmen der Sozialplanung ebenfalls vorgesehen. Darüber hinaus sind die Ergebnisse mit den im Programm Lebenswerte Veedel geplan- ten Sozialraumgebietsplanung zu verbinden. Auch in diesem Rahmen werden bereits regelmäßig Sozialraumkonferenzen durchgeführt (mit breiter Beteiligung von Politik, Trägern und Bürger*innen). Diese sollen zukünftig weiter durchgeführt werden und enger mit der stadtweiten Sozialplanung ver- schränkt werden. Die Ergebnisse der integrierten strategischen Sozialplanung werden den Gremien erneut zur Be- schlussfassung vorgelegt. Gez. Dr. Rau
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1406/2021
- Typ
- Stellungnahme zu e. Antrag (Ausschuss)
- Datum
- 15.04.2021
- Erstellt
- 15.04.2021 09:04