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3160/2021

Beschränkungen der Infrastruktur im Zusammenhang mit der Störfallverordnung ( Seveso – III – Richtlinie )/ Umgang mit der Asche aus der Klärschlammverbrennung

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 30.09.2021

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Nächste Beratung: Ausschuss Klima, Umwelt und Grün, Sitzung am 07.10.2021, TOP 1.2.1

2021-09-01 Karte inkl. Legende BR Köln mit Störfallbetrieben

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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2021-09-01 Karte inkl. Legende BR Köln mit Störfallbetrieben

60 Zeichen

Quelle: Bezirksregierung Köln

Quelle: Bezirksregierung Köln

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

4866 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VIII/57/572 
AN/1750/2021 
Vorlagen-Nummer  30.09.2021 
 3160/2021 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss Klima, Umwelt und Grün 07.10.2021 
 
Beschränkungen der Infrastruktur im Zusammenhang mit der Störfallverordnung ( Seveso – III 
– Richtlinie )/ Umgang mit der Asche aus der Klärschlammverbrennung 
 
DIE LINKE Fraktion im Rat der Stadt Köln hat gebeten für die nächste Sitzung des Ausschusses Kli-
ma, Umwelt und Grün am 02. September 2021 Fragen bzgl. der Beschränkungen der Infrastruktur im 
Zusammenhang mit der Störfallverordnung aufzunehmen. 
 
Die Verwaltung nimmt in Zusammenarbeit mit den Stadtentwässerungsbetrieben Köln AöR und der 
Bezirksregierung Köln wie folgt Stellung zu den Fragen: 
 
1) Für welche Bereiche in oder im Umfeld von Köln Merkenich bestehen derzeit Beschränkungen für 
die Infrastruktur im Zusammenhang mit der Störfallverordnung? 
Wir bitten um eine detaillierte Auflistung, unter Angabe der Art der Beschränkungen. 
 
Alle Störfallbetriebe befinden sich in der Zuständigkeit der Oberen Immissionsschutzbehörde (Be-
zirksregierung Köln).  
In Merkenich selbst gibt es keine Betriebsbereiche im Sinne des § 3 Abs. 5a des BImSchG. Im Um-
feld gibt es dagegen Betriebsbereiche, deren Achtungsabstände nach dem Leitfaden KAS-18 sich 
auch auf Merkenich erstrecken. Bei den Betriebsbereichen handelt es sich um die in Niehl gelegenen 
Firmen  
• REMONDIS Industrie Service GmbH & Co. KG 
• Deutsche Infineum GmbH & Co. KG 
• Vinnolit GmbH & Co. KG 
• Wacker Chemie AG 
sowie rechtsrheinisch im Chempark Leverkusen gelegene Betriebsbereiche. 
Aus dem in der Anlage beigefügten Kartenausschnitt ist ersichtlich, welche Bereiche von Merkenich 
durch Achtungsabstände überdeckt sind. Angemessene Sicherheitsabstände im Sinne des § 3 Abs. 
5c BImSchG, die sich auf das Stadtgebiet Köln-Merkenich erstrecken, sind nach den der Bezirksre-
gierung Köln vorliegenden Information bisher nicht gutachterlich ermittelt worden. 
Bestehende Beschränkungen können den Festsetzungen in den entsprechenden Bebauungsplänen 
entnommen werde. 
 
2) Welche bestehenden Verfahren zur Phosphorrückgewinnung, die mit Beschränkungen für die Inf-
rastruktur, im Zusammenhang mit der Störfallverordnung verbunden sind, gibt es? 
 
Es wird bundesweit eine große Anzahl von Verfahren untersucht oder erprobt. Es sind den Stadtent-
wässerungsbetrieben Köln AöR (Steb) keine Verfahren darunter bekannt, die der Störfallverordnung 
unterliegen. Ob die geplante Anlage der Störfall-Verordnung (12. BImSchV) unterliegen wird, wird die 
Genehmigungsbehörde prüfen. Die Störfall-Verordnung gilt für Betriebsbereiche, d. h. jeweils den 
gesamten Betriebsstandort mit Produktions- oder Lageranlagen, in denen gefährliche Stoffe in be-
stimmten Mengen gehandhabt werden.

2 
 
 
3) Welche möglichen alternativen Verfahren gibt es zu den unter 2. Erfragten? 
 
Es ist aktuell ein breites Spektrum an Verfahren in der Erprobung. Wichtig ist, dass am Ende die ge-
setzlichen Vorgaben zur Phosphorrückgewinnung eingehalten werden können. Für das Projekt in 
Merkenich stehen heute viele Parameter rund um die Phosphor-Rückgewinnung noch nicht fest. Ei-
nes ist aber sicher: Es wird kein Verfahren sein, dass unter die Regelungen der Störfallverordnung 
fällt. 
Aufgrund der Vielzahl der Verfahren, nachfolgend der Verweis auf ein großes Forschungsprojekt, das 
aussichtsreiche Verfahren identifizieren soll: www.bmbf-rephor.de 
 
4) Wo sollen welche Aschen und sonstigen Rückstände der Klärschlammverbrennung in Merkenich 
zwischengelagert werden? 
 
An der Klärschlammverbrennung wird die entstehende Asche in geschlossenen Silos gelagert wer-
den. Die Dimensionierung richtet sich nach den Anforderungen der Abfuhr. Sie werden unmittelbar 
neben der KVA errichtet.  
 
5) Wie sieht der derzeitige Zeitstrahl zur Realisierung einer lokalen Klärschlammverbrennung und des 
Phosphorrecyclings aus?  
(Mit anderen Worten, wann besteht über welchen Realisierungsschritt Klarheit über Datum und 
Standort?) 
 
Die Klärschlammverbrennungsanlage soll 2028 in den Probebetrieb gehen, damit Anfang 2029 der 
reguläre Betrieb sicher gelingt. Die ausstehenden Beschlüsse der Partnergemeinden sollen bis De-
zember 2021 vorliegen, damit die KLAR GmbH im Januar 2022 gegründet werden kann. Als Standort 
für die Klärschlammverbrennung selbst ist Merkenich gesetzt. 
Für das Phosphorrecycling ist noch keine Standortentscheidung absehbar. Vor 2023 wird es keine 
Vorentscheidung über ein Verfahren geben. Damit gibt es auch noch keine Entscheidung zum etwai-
gen Standort und dem weiteren Vorgehen; diese Fragen stehen auf der Agenda, sobald sich ab-
zeichnet, welches Recyclingverfahren zum Einsatz kommt.  
 
Anlage 
Kartenausschnitt mit Störfallbetrieben 
 
gez. Wolfgramm

Beratungsverlauf (1)

07.10.2021 Ausschuss Klima, Umwelt und Grün
TOP 1.2.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3160/2021
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
30.09.2021
Erstellt
01.09.2021 10:54