3160/2021
Beschränkungen der Infrastruktur im Zusammenhang mit der Störfallverordnung ( Seveso – III – Richtlinie )/ Umgang mit der Asche aus der Klärschlammverbrennung
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2021-09-01 Karte inkl. Legende BR Köln mit Störfallbetrieben
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Quelle: Bezirksregierung Köln Quelle: Bezirksregierung Köln
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/57/572 AN/1750/2021 Vorlagen-Nummer 30.09.2021 3160/2021 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Klima, Umwelt und Grün 07.10.2021 Beschränkungen der Infrastruktur im Zusammenhang mit der Störfallverordnung ( Seveso – III – Richtlinie )/ Umgang mit der Asche aus der Klärschlammverbrennung DIE LINKE Fraktion im Rat der Stadt Köln hat gebeten für die nächste Sitzung des Ausschusses Kli- ma, Umwelt und Grün am 02. September 2021 Fragen bzgl. der Beschränkungen der Infrastruktur im Zusammenhang mit der Störfallverordnung aufzunehmen. Die Verwaltung nimmt in Zusammenarbeit mit den Stadtentwässerungsbetrieben Köln AöR und der Bezirksregierung Köln wie folgt Stellung zu den Fragen: 1) Für welche Bereiche in oder im Umfeld von Köln Merkenich bestehen derzeit Beschränkungen für die Infrastruktur im Zusammenhang mit der Störfallverordnung? Wir bitten um eine detaillierte Auflistung, unter Angabe der Art der Beschränkungen. Alle Störfallbetriebe befinden sich in der Zuständigkeit der Oberen Immissionsschutzbehörde (Be- zirksregierung Köln). In Merkenich selbst gibt es keine Betriebsbereiche im Sinne des § 3 Abs. 5a des BImSchG. Im Um- feld gibt es dagegen Betriebsbereiche, deren Achtungsabstände nach dem Leitfaden KAS-18 sich auch auf Merkenich erstrecken. Bei den Betriebsbereichen handelt es sich um die in Niehl gelegenen Firmen • REMONDIS Industrie Service GmbH & Co. KG • Deutsche Infineum GmbH & Co. KG • Vinnolit GmbH & Co. KG • Wacker Chemie AG sowie rechtsrheinisch im Chempark Leverkusen gelegene Betriebsbereiche. Aus dem in der Anlage beigefügten Kartenausschnitt ist ersichtlich, welche Bereiche von Merkenich durch Achtungsabstände überdeckt sind. Angemessene Sicherheitsabstände im Sinne des § 3 Abs. 5c BImSchG, die sich auf das Stadtgebiet Köln-Merkenich erstrecken, sind nach den der Bezirksre- gierung Köln vorliegenden Information bisher nicht gutachterlich ermittelt worden. Bestehende Beschränkungen können den Festsetzungen in den entsprechenden Bebauungsplänen entnommen werde. 2) Welche bestehenden Verfahren zur Phosphorrückgewinnung, die mit Beschränkungen für die Inf- rastruktur, im Zusammenhang mit der Störfallverordnung verbunden sind, gibt es? Es wird bundesweit eine große Anzahl von Verfahren untersucht oder erprobt. Es sind den Stadtent- wässerungsbetrieben Köln AöR (Steb) keine Verfahren darunter bekannt, die der Störfallverordnung unterliegen. Ob die geplante Anlage der Störfall-Verordnung (12. BImSchV) unterliegen wird, wird die Genehmigungsbehörde prüfen. Die Störfall-Verordnung gilt für Betriebsbereiche, d. h. jeweils den gesamten Betriebsstandort mit Produktions- oder Lageranlagen, in denen gefährliche Stoffe in be- stimmten Mengen gehandhabt werden. 2 3) Welche möglichen alternativen Verfahren gibt es zu den unter 2. Erfragten? Es ist aktuell ein breites Spektrum an Verfahren in der Erprobung. Wichtig ist, dass am Ende die ge- setzlichen Vorgaben zur Phosphorrückgewinnung eingehalten werden können. Für das Projekt in Merkenich stehen heute viele Parameter rund um die Phosphor-Rückgewinnung noch nicht fest. Ei- nes ist aber sicher: Es wird kein Verfahren sein, dass unter die Regelungen der Störfallverordnung fällt. Aufgrund der Vielzahl der Verfahren, nachfolgend der Verweis auf ein großes Forschungsprojekt, das aussichtsreiche Verfahren identifizieren soll: www.bmbf-rephor.de 4) Wo sollen welche Aschen und sonstigen Rückstände der Klärschlammverbrennung in Merkenich zwischengelagert werden? An der Klärschlammverbrennung wird die entstehende Asche in geschlossenen Silos gelagert wer- den. Die Dimensionierung richtet sich nach den Anforderungen der Abfuhr. Sie werden unmittelbar neben der KVA errichtet. 5) Wie sieht der derzeitige Zeitstrahl zur Realisierung einer lokalen Klärschlammverbrennung und des Phosphorrecyclings aus? (Mit anderen Worten, wann besteht über welchen Realisierungsschritt Klarheit über Datum und Standort?) Die Klärschlammverbrennungsanlage soll 2028 in den Probebetrieb gehen, damit Anfang 2029 der reguläre Betrieb sicher gelingt. Die ausstehenden Beschlüsse der Partnergemeinden sollen bis De- zember 2021 vorliegen, damit die KLAR GmbH im Januar 2022 gegründet werden kann. Als Standort für die Klärschlammverbrennung selbst ist Merkenich gesetzt. Für das Phosphorrecycling ist noch keine Standortentscheidung absehbar. Vor 2023 wird es keine Vorentscheidung über ein Verfahren geben. Damit gibt es auch noch keine Entscheidung zum etwai- gen Standort und dem weiteren Vorgehen; diese Fragen stehen auf der Agenda, sobald sich ab- zeichnet, welches Recyclingverfahren zum Einsatz kommt. Anlage Kartenausschnitt mit Störfallbetrieben gez. Wolfgramm
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3160/2021
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 30.09.2021
- Erstellt
- 01.09.2021 10:54