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2551/2019

TBS Zukunftswerkstatt

Beschlussvorlage Ausschuss 03.09.2019

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Nächste Beratung: Jugendhilfeausschuss, Sitzung am 17.09.2019, TOP 2.3.2

Anlage TBS Förderprogramm

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Beschlussvorlage Ausschuss

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Anlage TBS Förderprogramm

3649 Zeichen

Förderprogramm TBS -Zukunftswerkstatt 
Teilhabe – Berufsorientierung - Sprachförderung  
 
 
1. Handlungsfeld 
 
Bildung, Teilhabe und Partizipation 
 
 
2. Zielgruppe 
 
Flüchtlinge und neuzugewanderte Jugendliche/ junge Erwachsenen* im Alter von 
16-27J. mit Jugendhilfebedarf, gemäß §13, SGB VIII unabhängig vom 
Aufenthaltsstatus. 
Die Maßnahme ist ein Angebot für Menschen des Kölner Stadtgebietes.  
 
 
3. Förderzweck 
 
 Berufliche Orientierung 
 Sprachförderung 
 Integration und Teilhabe 
 
 
4.  Förderziele 
 
Erstellung von Bewerbungsunterlagen, Portfolio 
Erhöhung des Sprachstandniveaus / Zertifizierung 
Schaffung / Vermittlung in weiterführende 
- schulische / berufsvorbereitende Anschlussperspektiven 
- soziale Unterstützungs- / Eingliederungsangebote   
 
5.  Projektstruktur 
 
Die TBS - Zukunftswerkstatt ist ein ganzheitliches, niedrigschwelliges 
Qualifizierung- und Bildungsangebot. 
 
5.1 
Das Projekt beinhaltet 4 Angebotsmodule (s. 5.4) Teilnahmedauer,    
Kombinationsmöglichkeiten und zeitliche Nutzung des Angebotes bleiben bei 
erfolgter Anmeldung flexibel um individuelle, bedarfsgerechte Unterstützung zu 
gewährleisten. 
 
5.2 TeilnehmerInnenplätze 
 
20 Plätze 
Mindestauslastung ab der 2. Hälfte des Maßnahmezeitraumes:80% 
 
5.3 Methodische Umsetzung  
 
Werkpädagogisches Angebot   
Einzelcoaching     
Trainingsangebot (Sprachförderung) 
Sozial- und Bewerbungstraining

6. Maßnahmedauer 
 
Die Dauer der Maßnahme ist auf maximal 12 Monate begrenzt 
 
7. Was muss der Antrag enthalten? 
 
Der Antrag muss die folgenden Punkte enthalten: 
 Name, Anschrift, E-Mail, Telefon und Bankverbindung; bei juristischen 
Personen ist der/die Vertretungsberechtigte zu nennen 
 Unterschrift 
 Beschreibung des Vorhabens / Konzept: fachliche Leitlinien / Standards / 
Förder-  Querschnittsziele, Methoden, Handlungsziele, S.M.A.R.T. 
 Konzept Evaluation, Muss- Kriterien  
 Qualifikationsnachweis des Personals  
 Mietvertrag 
 Kosten und Finanzierungsplan, incl. Darstellung 10% Eigenanteil 
 beantragte oder bereits bewilligte Drittmittel und auch städtische Zuschüsse 
 Erklärung, dass mit dem Vorhaben noch nicht begonnen wurde (Der vorzeitige 
Maßnahmebeginn kann schriftlich beantragt werden) 
 Erklärung über die Berechtigung zum Vorsteuerabzug gemäß §15 
Umsatzsteuergesetz 
 Datenschutzerklärung 
 
8. Förder-und Finanzierungsart 
Die Höhe der Zuwendung ergibt sich aus dem Fehlbedarf zur Finanzierung des 
Vorhabens, den der/die Fördermittelempfänger/in nicht durch eigene oder fremde 
Mittel decken kann (Fehlbedarfsfinanzierung). Es können max. 90% der 
Gesamtkosten bezuschusst werden. Die Gesamtkosten inkl. des eigen-u. 
drittmittelfinanzierten Teils sind nachzuweisen. 
 
 
Förderfähige Aufwendungen:  
- Personalkosten 
- Sachkosten (Honorarkosten, Materialkosten) 
- Overhead  
 
9. Höchstfördersumme 
 
Die maximale Fördersumme  beträgt 80.000 Euro.pro Kalenderjahr. 
 
10. Verwendungsnachweis 
Folgende Nachweise sind spätestens 3 Monate nach Abschluss der Maßnahme 
einzureichen: 
a) zahlenmäßiger Nachweis (Finanzbericht: Einzelkosten mit Summen, weitere 
bewilligte Zuwendungen, Teilnehmerbeiträge, Eigenanteil) 
b) Evaluation

c) Statistik      
d) Sachbericht 
e) Versicherung über die Richtigkeit der Angaben und zur Aufbewahrung der Belege 
Auf der Grundlage des Verwendungsnachweises erfolgt jährlich ein 
Wirksamkeitsdialog.  
 
11. Der Antrag ist zu richten:  
 
Stadt Köln 
Amt für Kinder, Jugend und Familie 
Kinderinteressen und Jugendförderung- 
Sachgebiet Jugendberufshilfe 
Ottmar-Pohl-Platz 1 
51103 Köln 
 
 Über die Anträge wird in der Reihenfolge des Eingangs beschieden.

Beschlussvorlage Ausschuss

5773 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
IV/51/512 
 
Vorlagen-Nummer 
 2551/2019 
Freigabedatum  03.09.2019 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
TBS Zukunftswerkstatt 
Beschlussorgan 
Jugendhilfeausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Jugendhilfeausschuss beschließt das Förderprogramm: 
TBS- Zukunftswerkstatt (Teilhabe - Bildung - Sprachförderung) im Umfang von 80.000 Euro. Der För-
derzeitraum endet zum 31.12.2019. 
Entsprechende Mittel stehen im Haushalt unter Teilplan 0604, Teilplanzeile 15, Transferaufwendun-
gen zur Verfügung. 
 
 
Jugendhilfeausschuss 17.09.2019

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja          % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  80.000 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
 
Begründung: 
Das Amt für Kinder, Jugend und Familie entwickelte das vorliegende Förderprogramm (Anlage) für 
die Zielgruppe der nicht mehr vollzeitschulpflichtigen Flüchtlinge und Neuzugewanderten in Köln mit 
Jugendhilfebedarf gemäß § 13 SGB VIII (16-27J.).  
 
Flüchtlinge und neuzugewanderte junge Menschen gehören aufgrund ihrer multiplen Problemlagen 
wie u.a. Traumatisierungen, Bewältigung von schwierigen Wohn- und Familiensituationen, ungeklär-
tem Aufenthaltsstatus und mangelnden Sprach- und kulturellen Kenntnissen zu der Gruppe mit be-
sonderen sozialen und individuellen Benachteiligungen mit erhöhtem Förderbedarf.  
 
Das Förderprogramm ist ein ganzheitliches, niedrigschwelliges und werkpädagogisches Qualifizie-
rungs-und Bildungsangebot mit dem Ziel der schulischen, beruflichen und sozialen Integration. Es 
richtet sich sowohl an Flüchtlinge, die noch berufsschulpflichtig sind, wie auch an diejenigen, die nach 
ihrem Besuch im Berufskolleg konkrete Hilfen bei ihrer beruflichen Integration brauchen. Der Über-
gang von der schulischen Bildung hin zur beruflichen Ausbildung ist für die Zielgruppe oftmals ohne 
Unterstützung nicht zu bewältigen. Die Ausbildungsreife ist häufig nicht gegeben und das Sprachni-
veau entspricht noch nicht den Anforderungen der Berufsfachschule.  
 
Die Angebotsmodule sollen flexibel kombinierbar sein, um die Förderung auf die individuellen Be-
darfslagen der Teilnehmenden abzustimmen. Das Konzept sieht Sprachförderung  für alle Sprach-
standniveaus vor und soll zeitlich flexibel sowie passend zu den jeweiligen Lebens- und schulischen 
Bedingungen der Teilnehmenden nutzbar sein. Die berufliche Orientierung und das Jobcoaching fin-
den in Form von Gruppenangeboten statt. Zudem muss aufgrund der multiplen Problemlagen eine 
engmaschige, stabilisierende Einzelbegleitung gewährleistet sein. Das werkpädagogische Angebot 
bietet genderübergreifend die Möglichkeit kulturspezifische Ressourcen der Zielgruppe zu nutzen und 
praxisnah sprachliche Fertigkeiten zu fördern.   
Der Geltungsbereich des SGB VIII (§ 6) setzt bei volljährigen Teilnehmenden mindestens den Status 
der Duldung oder einen rechtmäßigen Aufenthalt, sowie in beiden Fällen voraus, dass der gewöhnli-

3 
che Aufenthalt im Inland liegt. Vor Aufnahme der Teilnehmenden muss daher ein positives Votum der 
Ausländerbehörde eingeholt werden. 
 
Im Unterschied zum SGB VIII unterliegen entsprechende Förderungen aus dem SGB II+III den sich 
immer wieder verändernden Rechtsgrundlagen und Zugangsbedingungen und können sich deshalb 
nur bedingt flexibel am vorliegenden Jugendhilfebedarf orientieren. 
Nach aktueller Rechtslage muss für den Zugang zu Angeboten aus SGB II eine Aufenthaltserlaubnis 
vorliegen. Angebote aus SGB III, wie z.B. Integrationskurse oder berufsfachbezogene Sprachförde-
rung sind abhängig vom Herkunftsland und in der Regel von einer Aufenthaltserlaubnis. Bei Vorliegen 
eines Duldungsstatus schränken sich die Teilhabemöglichkeiten ein. Zudem sind die Angebote kon-
zeptionell nicht auf den Jugendhilfebedarf der Zielgruppe zugeschnitten.  
 
Welche Auswirkungen die Beschlüsse des Bundesrates vom 28.06.2019 zum Asylbewerberleis-
tungsgesetz, der Ausbildungsduldung und Ausländerbeschäftigungsförderung auf die Zugangsbedin-
gungen der Angebote der Agentur für Arbeit /Jobcenters, sowie auf die konkrete kommunale Umset-
zung haben, ist aktuell noch nicht abzusehen.  
Das vorgelegte Förderprogramm unterscheidet sich damit hinsichtlich der aktuell geltenden Zugangs-
bedingungen von SGB II+III und gewährleistet Kontinuität, da es unabhängig von aktuellen Recht-
sprechungen ist. Es schließt im Bereich Übergang Schule/ Beruf mit seinem auf die Jugendhilfebe-
darfe der Zielgruppe abgestimmten niedrigschwelligem Konzept eine Angebotslücke um Abbrüche 
von Bildungsketten zu verhindern.  
 
Das Amt für Vielfalt und Integration wird für Köln das Landesprogramm des MKFFI  „Gemeinsam 
klappts“ (Teilprogramm des Landesprogrammes „Durchstarten in Ausbildung und Arbeit“, MAGS) für 
junge Flüchtlinge, Alter 18-27 Jahren, mit Duldungsstatus und Aufenthaltsgestattung unabhängig von 
ihrer Bleibeperspektive umsetzen. Das vorgelegte Förderprogramm entspricht in wesentlichen Teilbe-
reichen den Zielsetzungen der Landesinitiative und hat zudem die Möglichkeit die Altersspanne der 
16-18- jährigen zu berücksichtigen. Ein positives Votum des Amtes für Integration und Vielfalt liegt 
vor.

Beratungsverlauf (1)

17.09.2019 Jugendhilfeausschuss
TOP 2.3.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2551/2019
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
03.09.2019
Erstellt
23.07.2019 10:58