2551/2019
TBS Zukunftswerkstatt
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Anlage TBS Förderprogramm
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Förderprogramm TBS -Zukunftswerkstatt Teilhabe – Berufsorientierung - Sprachförderung 1. Handlungsfeld Bildung, Teilhabe und Partizipation 2. Zielgruppe Flüchtlinge und neuzugewanderte Jugendliche/ junge Erwachsenen* im Alter von 16-27J. mit Jugendhilfebedarf, gemäß §13, SGB VIII unabhängig vom Aufenthaltsstatus. Die Maßnahme ist ein Angebot für Menschen des Kölner Stadtgebietes. 3. Förderzweck Berufliche Orientierung Sprachförderung Integration und Teilhabe 4. Förderziele Erstellung von Bewerbungsunterlagen, Portfolio Erhöhung des Sprachstandniveaus / Zertifizierung Schaffung / Vermittlung in weiterführende - schulische / berufsvorbereitende Anschlussperspektiven - soziale Unterstützungs- / Eingliederungsangebote 5. Projektstruktur Die TBS - Zukunftswerkstatt ist ein ganzheitliches, niedrigschwelliges Qualifizierung- und Bildungsangebot. 5.1 Das Projekt beinhaltet 4 Angebotsmodule (s. 5.4) Teilnahmedauer, Kombinationsmöglichkeiten und zeitliche Nutzung des Angebotes bleiben bei erfolgter Anmeldung flexibel um individuelle, bedarfsgerechte Unterstützung zu gewährleisten. 5.2 TeilnehmerInnenplätze 20 Plätze Mindestauslastung ab der 2. Hälfte des Maßnahmezeitraumes:80% 5.3 Methodische Umsetzung Werkpädagogisches Angebot Einzelcoaching Trainingsangebot (Sprachförderung) Sozial- und Bewerbungstraining 6. Maßnahmedauer Die Dauer der Maßnahme ist auf maximal 12 Monate begrenzt 7. Was muss der Antrag enthalten? Der Antrag muss die folgenden Punkte enthalten: Name, Anschrift, E-Mail, Telefon und Bankverbindung; bei juristischen Personen ist der/die Vertretungsberechtigte zu nennen Unterschrift Beschreibung des Vorhabens / Konzept: fachliche Leitlinien / Standards / Förder- Querschnittsziele, Methoden, Handlungsziele, S.M.A.R.T. Konzept Evaluation, Muss- Kriterien Qualifikationsnachweis des Personals Mietvertrag Kosten und Finanzierungsplan, incl. Darstellung 10% Eigenanteil beantragte oder bereits bewilligte Drittmittel und auch städtische Zuschüsse Erklärung, dass mit dem Vorhaben noch nicht begonnen wurde (Der vorzeitige Maßnahmebeginn kann schriftlich beantragt werden) Erklärung über die Berechtigung zum Vorsteuerabzug gemäß §15 Umsatzsteuergesetz Datenschutzerklärung 8. Förder-und Finanzierungsart Die Höhe der Zuwendung ergibt sich aus dem Fehlbedarf zur Finanzierung des Vorhabens, den der/die Fördermittelempfänger/in nicht durch eigene oder fremde Mittel decken kann (Fehlbedarfsfinanzierung). Es können max. 90% der Gesamtkosten bezuschusst werden. Die Gesamtkosten inkl. des eigen-u. drittmittelfinanzierten Teils sind nachzuweisen. Förderfähige Aufwendungen: - Personalkosten - Sachkosten (Honorarkosten, Materialkosten) - Overhead 9. Höchstfördersumme Die maximale Fördersumme beträgt 80.000 Euro.pro Kalenderjahr. 10. Verwendungsnachweis Folgende Nachweise sind spätestens 3 Monate nach Abschluss der Maßnahme einzureichen: a) zahlenmäßiger Nachweis (Finanzbericht: Einzelkosten mit Summen, weitere bewilligte Zuwendungen, Teilnehmerbeiträge, Eigenanteil) b) Evaluation c) Statistik d) Sachbericht e) Versicherung über die Richtigkeit der Angaben und zur Aufbewahrung der Belege Auf der Grundlage des Verwendungsnachweises erfolgt jährlich ein Wirksamkeitsdialog. 11. Der Antrag ist zu richten: Stadt Köln Amt für Kinder, Jugend und Familie Kinderinteressen und Jugendförderung- Sachgebiet Jugendberufshilfe Ottmar-Pohl-Platz 1 51103 Köln Über die Anträge wird in der Reihenfolge des Eingangs beschieden.
Beschlussvorlage Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/51/512 Vorlagen-Nummer 2551/2019 Freigabedatum 03.09.2019 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff TBS Zukunftswerkstatt Beschlussorgan Jugendhilfeausschuss Gremium Datum Beschluss: Der Jugendhilfeausschuss beschließt das Förderprogramm: TBS- Zukunftswerkstatt (Teilhabe - Bildung - Sprachförderung) im Umfang von 80.000 Euro. Der För- derzeitraum endet zum 31.12.2019. Entsprechende Mittel stehen im Haushalt unter Teilplan 0604, Teilplanzeile 15, Transferaufwendun- gen zur Verfügung. Jugendhilfeausschuss 17.09.2019 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 80.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Begründung: Das Amt für Kinder, Jugend und Familie entwickelte das vorliegende Förderprogramm (Anlage) für die Zielgruppe der nicht mehr vollzeitschulpflichtigen Flüchtlinge und Neuzugewanderten in Köln mit Jugendhilfebedarf gemäß § 13 SGB VIII (16-27J.). Flüchtlinge und neuzugewanderte junge Menschen gehören aufgrund ihrer multiplen Problemlagen wie u.a. Traumatisierungen, Bewältigung von schwierigen Wohn- und Familiensituationen, ungeklär- tem Aufenthaltsstatus und mangelnden Sprach- und kulturellen Kenntnissen zu der Gruppe mit be- sonderen sozialen und individuellen Benachteiligungen mit erhöhtem Förderbedarf. Das Förderprogramm ist ein ganzheitliches, niedrigschwelliges und werkpädagogisches Qualifizie- rungs-und Bildungsangebot mit dem Ziel der schulischen, beruflichen und sozialen Integration. Es richtet sich sowohl an Flüchtlinge, die noch berufsschulpflichtig sind, wie auch an diejenigen, die nach ihrem Besuch im Berufskolleg konkrete Hilfen bei ihrer beruflichen Integration brauchen. Der Über- gang von der schulischen Bildung hin zur beruflichen Ausbildung ist für die Zielgruppe oftmals ohne Unterstützung nicht zu bewältigen. Die Ausbildungsreife ist häufig nicht gegeben und das Sprachni- veau entspricht noch nicht den Anforderungen der Berufsfachschule. Die Angebotsmodule sollen flexibel kombinierbar sein, um die Förderung auf die individuellen Be- darfslagen der Teilnehmenden abzustimmen. Das Konzept sieht Sprachförderung für alle Sprach- standniveaus vor und soll zeitlich flexibel sowie passend zu den jeweiligen Lebens- und schulischen Bedingungen der Teilnehmenden nutzbar sein. Die berufliche Orientierung und das Jobcoaching fin- den in Form von Gruppenangeboten statt. Zudem muss aufgrund der multiplen Problemlagen eine engmaschige, stabilisierende Einzelbegleitung gewährleistet sein. Das werkpädagogische Angebot bietet genderübergreifend die Möglichkeit kulturspezifische Ressourcen der Zielgruppe zu nutzen und praxisnah sprachliche Fertigkeiten zu fördern. Der Geltungsbereich des SGB VIII (§ 6) setzt bei volljährigen Teilnehmenden mindestens den Status der Duldung oder einen rechtmäßigen Aufenthalt, sowie in beiden Fällen voraus, dass der gewöhnli- 3 che Aufenthalt im Inland liegt. Vor Aufnahme der Teilnehmenden muss daher ein positives Votum der Ausländerbehörde eingeholt werden. Im Unterschied zum SGB VIII unterliegen entsprechende Förderungen aus dem SGB II+III den sich immer wieder verändernden Rechtsgrundlagen und Zugangsbedingungen und können sich deshalb nur bedingt flexibel am vorliegenden Jugendhilfebedarf orientieren. Nach aktueller Rechtslage muss für den Zugang zu Angeboten aus SGB II eine Aufenthaltserlaubnis vorliegen. Angebote aus SGB III, wie z.B. Integrationskurse oder berufsfachbezogene Sprachförde- rung sind abhängig vom Herkunftsland und in der Regel von einer Aufenthaltserlaubnis. Bei Vorliegen eines Duldungsstatus schränken sich die Teilhabemöglichkeiten ein. Zudem sind die Angebote kon- zeptionell nicht auf den Jugendhilfebedarf der Zielgruppe zugeschnitten. Welche Auswirkungen die Beschlüsse des Bundesrates vom 28.06.2019 zum Asylbewerberleis- tungsgesetz, der Ausbildungsduldung und Ausländerbeschäftigungsförderung auf die Zugangsbedin- gungen der Angebote der Agentur für Arbeit /Jobcenters, sowie auf die konkrete kommunale Umset- zung haben, ist aktuell noch nicht abzusehen. Das vorgelegte Förderprogramm unterscheidet sich damit hinsichtlich der aktuell geltenden Zugangs- bedingungen von SGB II+III und gewährleistet Kontinuität, da es unabhängig von aktuellen Recht- sprechungen ist. Es schließt im Bereich Übergang Schule/ Beruf mit seinem auf die Jugendhilfebe- darfe der Zielgruppe abgestimmten niedrigschwelligem Konzept eine Angebotslücke um Abbrüche von Bildungsketten zu verhindern. Das Amt für Vielfalt und Integration wird für Köln das Landesprogramm des MKFFI „Gemeinsam klappts“ (Teilprogramm des Landesprogrammes „Durchstarten in Ausbildung und Arbeit“, MAGS) für junge Flüchtlinge, Alter 18-27 Jahren, mit Duldungsstatus und Aufenthaltsgestattung unabhängig von ihrer Bleibeperspektive umsetzen. Das vorgelegte Förderprogramm entspricht in wesentlichen Teilbe- reichen den Zielsetzungen der Landesinitiative und hat zudem die Möglichkeit die Altersspanne der 16-18- jährigen zu berücksichtigen. Ein positives Votum des Amtes für Integration und Vielfalt liegt vor.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2551/2019
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 03.09.2019
- Erstellt
- 23.07.2019 10:58