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2259/2025

Mitteilung über die Erhöhung der Investitionsauszahlungen gemäß § 25 Abs. 1 Nr. 2 KomHVO NRW i.V.m. § 12 der Haushaltssatzung der Stadt Köln für die Haushaltsjahre 2025 und 2026hier: Neugestaltung Parkanlage Glashüttenstraße

Haushaltsrechtl. Unterrichtung d. Rates 21.08.2025

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 04.09.2025, TOP 7.2.3

Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates

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Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates

7194 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
IX/15/152 
 
Vorlagen-Nummer           21.08.2025 
 2259/2025 
Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Finanzausschuss 01.09.2025 
Bezirksvertretung 7 (Porz) 02.09.2025 
Rat 04.09.2025 
 
Mitteilung über die Erhöhung der Investitionsauszahlungen gemäß § 25 Abs. 1 Nr. 2 
KomHVO NRW i.V.m. § 12 der Haushaltssatzung der Stadt Köln für die Haushaltsjahre 
2025 und 2026 
hier: Gestaltung Parkanlage Glashüttenstraße in Porz 
Der Rat nimmt die Kostenerhöhung der Maßnahme „Gestaltung Parkanlage Glashütten-
straße“ in Porz-Mitte in Höhe von voraussichtlich 1.010.074 € brutto zur Kenntnis. Die Ge-
samtkosten für die Maßnahme steigen somit auf voraussichtlich 6.588.187 € statt zuvor 
5.578.113 €. 
 
Begründung: 
 
Der Ausbau der Grünfläche Glashüttenstraße ist Bestandteil des Integrierten Stadtentwick-
lungskonzeptes (ISEK) Porz-Mitte, das am 27.09.2018 erstmalig vom Rat der Stadt Köln be-
schlossen wurde sowie auch wesentlicher Bestandteil der Fortschreibung des Integrierten 
Stadtentwicklungskonzeptes ist. Der Ratsbeschluss hierzu (Vorlage 0953/2022) erfolgte am 
08.09.2022.  
 
Die Umgestaltung des Freiraumes im Plangebiet, die von einer Parkplatzfläche mit angren-
zender Grünfläche zu einer öffentlichen Grünanlage mit Spiel- und Bolzplatz, Pumptrack so-
wie weiteren Bewegungsangeboten führt, ist eine der wichtigsten Maßnahmen zur Verbesse-
rung der Grün- und Freiflächen innerhalb des Entwicklungskonzeptes. Ziel ist es, den teil-
weise bestehenden Freiraum zwischen Berger-, Glashütten- und Philipp-Reis-Straße sowohl 
gestalterisch als auch sozial und ökologisch aufzuwerten. Dabei soll die Fläche als grüner 
Korridor und wichtige innerstädtische Verbindung gestärkt werden und gilt daher förderrecht-
lich als Beitrag zu Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel. 
 
Der Bedarfsfeststellungsbeschluss zur Planung der Maßnahme erfolgte am 13.06.2019 durch 
die Bezirksvertretung Porz (Vorlage 1456/2019). Der erweiterten Planungs-, Bau- und Mittel-
freigabebeschlusses zur weiteren Planung, Umsetzung und Finanzierung der Maßnahme er-
folgte am 16.03.2023 durch die Bezirksvertretung Porz (Vorlage 3630/2022). Mit Zuwen-
dungsbescheid vom 18.10.2023 wurden für die Fördermaßnahme Mittel aus dem Europäi-
schen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) sowie Städtebaufördermittel von Bund und 
Land in Höhe von 3.828.344,66 € bewilligt (Förderquote: 82%). Damit wurden zuwendungsfä-

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hige Gesamtkosten in Höhe von 4.668.713,00 € anerkannt. Der Eigenanteil der Stadt Köln be-
trug inklusive aller nicht förderfähigen Kosten 1.749.768,24 €. Der Bewilligungszeitraum der 
Maßnahme endet am 31.10.2027. Die vorbereitenden Baumaßnahmen starteten im Septem-
ber 2024. 
 
Die Kostenerhöhung ist auf zusätzliche Kosten für die sachgerechte Entsorgung des belaste-
ten Materials bei der Abtragung des vorhandenen Hügels an der Ostseite der Grünfläche zu-
rückzuführen. An dieser Stelle soll unter anderem ein Kinderspielplatz entstehen. Aufgrund 
vorheriger Bodengutachten war eine Belastung in diesem Bereich zunächst nicht zu erwarten. 
Die tatsächlichen Kostensteigerungen konnten erst im Verlauf der Ausführung ermittelt wer-
den. Die Entsorgung des belasteten Materials war jedoch alternativlos, um die Fördermittel 
und den Zuwendungszweck zu sichern. 
 
Im April 2025 wurde beim Fördergeber ein Antrag auf Genehmigung der Kostenänderung ge-
stellt, verbunden mit der Bitte um Prüfung, ob eine Nachbewilligung von Fördermitteln für die-
ses Förderprojekt möglich ist. Für den maßgeblichen Förderprogrammaufruf „Wohnviertel im 
Wandel“ hat das Land NRW im Rahmen eines Erlasses vom 15.05.2025 die grundsätzliche 
Möglichkeit zur Anerkennung von Mehrkosten in Aussicht gestellt. Die Entscheidung des För-
dergebers bleibt abzuwarten. 
 
Insofern erhöht sich der Eigenanteil der Stadt Köln durch die Kostenerhöhung auf voraussicht-
lich 2.759.843 €. Nachträglich bewilligte Fördermittel können diesen Betrag entsprechend re-
duzieren. 
 
Der aktuelle Zeit-Maßnahmenplan sieht die Durchführung der Umbaumaßnahme von August 
2024 bis voraussichtlich Oktober 2025 vor.  
 
Finanzierung:  
 
Durch die Kostenerhöhung der Baumaßnahme von 1.010.074,40 € sind die Kosten von 
5.578.112,90 € auf 6.588.187,30 € gestiegen.  
 
Einschließlich des Haushaltsjahres 2024 wurden bereits 608.125,04 € dieser ausstehenden 
Mittel verausgabt, so dass noch ein Restbetrag von 5.980.062,26 € zu finanzieren ist. Davon 
sind 5.923.944,26 € im Haushaltsjahr 2025 fällig; 28.059 € in 2026 sowie weitere 28.059 € in 
2027. 
 
Im Teilfinanzplan des Amtes Stadtentwicklung und Statistik der Produktgruppe 0902 – Stadt-
entwicklung steht für die Finanzierung der zusätzlich notwendigen Auszahlung in Höhe von 
1.010.074,40 € im Hpl. 2025/2026 bei Finanzstelle 1502-0902-7-5223 ISEK Porz-Mitte – Glas-
hüttenstraße, Teilplanzeile 08 – Auszahlungen für Tiefbaumaßnahmen, eine entsprechende 
Auszahlungsermächtigung bereit.  
 
In den Haushaltsjahren 2026 und 2027 werden jeweils 28.059 € für die Entwicklungspflege 
benötigt. Die in 2026 benötigten Mittel sind im Hpl. 2025/2026 im Teilfinanzplan des Amtes für 
Stadtentwicklung und Statistik in der Produktgruppe 0902 – Stadtentwicklung in der Teilplan-
zeile 8 – Auszahlungen für Baumaßnahmen bei der Finanzstelle 1502-0902-7-5223, ISEK 
Porz-Mitte – Glashüttenstraße, berücksichtigt. 
 
Die in 2027 benötigten Mittel wird das Dezernat für Stadtentwicklung, Wirtschaft, Digitalisie-
rung und Regionales im Rahmen des Haushaltsplanaufstellungsprozesses 2027 ff. innerhalb 
des dann zugewiesenen Budgets im Teilfinanzplan des Amtes für Stadtentwicklung und Sta-
tistik in der Produktgruppe 0902 - Stadtentwicklung, in der Teilplanzeile 8 – Auszahlungen für 
Baumaßnahmen, die erforderlichen Mittel, ggf. durch Umschichtungen, vorsehen. 
 
Die zur Maßnahmenfinanzierung ab dem Haushalt 2025 benötigten Auszahlungsermächtigun-
gen i.H.v. 1.772.293 € wurden vom Dezernat für Stadtentwicklung, Wirtschaft, Digitalisierung 
und Regionales im Zuge des Haushaltsplanaufstellungsprozesses 2025/2026 ff. innerhalb des 
dann zugewiesenen Budgets im Teilfinanzplan des Amtes für Stadtentwicklung und Statistik in

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der Produktgruppe 0902 - Stadtentwicklung, in der Teilplanzeile 8 – Auszahlungen für Bau-
maßnahmen, ggfs. durch Umschichtungen, vorgesehen. 
 
Die Mehrkosten stellen eine Investition im als Festwert bewerteten städtischen Grünvermögen 
dar. Da für den Festwert Grün gemäß den Vorschriften des Neuen Kommunalen Finanzmana-
gements (NKF) keine Abschreibungen zu verbuchen sind, fällt im Gegenzug für Neu- und Er-
satzinvestitionen im Festwert neben der Investition gleichzeitig in voller Höhe Aufwand in der 
konsumtiven Ergebnisrechnung an. Korrespondierende Zuwendungen (Fördermittel) wirken 
sich gleichfalls ertragswirksam aus. 
 
Die zusätzlich erforderlichen Ermächtigungen für den Festwertaufwand stehen im Teilergeb-
nisplan des Amtes für Landschaftspflege und Grünflächen in der Produktgruppe 1301, Öffent-
liches Grün, Wald- und Forstwirtschaft, Erholungsanlagen, in der Teilplanzeile 16, sonstige 
ordentliche Aufwendungen, im Hpl. 2025/2026 zur Verfügung. 
 
 
gez. Reker

Beratungsverlauf (3)

01.09.2025 Finanzausschuss
TOP 6.2.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
02.09.2025 Bezirksvertretung 7 (Porz)
TOP 10.2.11 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
04.09.2025 Rat
TOP 7.2.3 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2259/2025
Typ
Haushaltsrechtl. Unterrichtung d. Rates
Datum
21.08.2025
Erstellt
10.07.2025 11:35