AN/0439/2025
Betr: „Neugestaltung Kierberger Straße“
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Antrag nach § 3 (Grüne BV2)
2785 Zeichen
Bündnis 9 0 /Die Grünen BV Rodenkirchen Industriestr. 1 61 - Haus 1 – 5 0999 Köln R.109 gruene -bv2@stadt -koeln.de 0 22 1 22192309 Herrn Bezirksbürgermeister Manfred Giesen Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Eingang beim Bezirksbürgermeister: AN/0439/2025 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 12.05.2025 Neugestaltung Kierberger Straße Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen bittet den folgenden Antrag auf die Tagesordnung der BV Rodenkirchen zu setzen: Die Verwaltung möge prüfen, inwieweit der Verkehrsraum und die Verkehrsführung im Abschnitt der Kierberger Str. geändert werden kann. Dabei möge sie u.a. die fol- genden Leitideen überprüfen. a.) Umwandlung der beiden Straßen um den Platz zu einspurigen gegenläufigen Ein- bahnstraßen; b.) Einer der beiden Einbahnstraßenabschnitte - bevorzugt im nördlichen- ist für den Radverkehr in Gegenrichtung zu öffnen und die Führung dort hinreichend abzusi- chern (ggf. durch eine bauliche Abtrennung). Zu prüfen ist auf der südl. Seite der Kierberger Str., ob die linke Fahrspur dauerhaft in Parkbuchten (ggf. auch Querpar- ken), z.B. für weitere Ladezonen, umgewandelt werden kann. c.) Hilfsweise, als Ultima Ratio, ist für den nördlichen Teil zu prüfen, ob das derzei- tige Längsparken durch Querparken und teilweise Inanspruchnahme des Bürger- steiges, ersetzt werden kann und ob eine ausreichende Restgehwegbreite (mindes- tens 2,5m) sichergestellt werden kann. Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Bezirksvertretung Köln-Rodenkirchen d.) Alternativ zu c.) Beibehaltung des Längsparkens und Aufwertung des breiten Bürgersteigs z.B. durch Anpflanzung von weiteren Bäumen und einer Sitzgelegen- heit. Begründung: Die Einrichtung weiterer Parkplätze wird unterstütz. Deren Schaffung darf nicht die Sicher- heit des dortigen Fuß- und Radverkehrs beeinträchtigen. Die teilweise Inanspruchnahme eines Bürgersteigs darf nur Ultima ratio sein. Um ausreichend Platz für etwaige Parkplätze zu generieren, ist daher eine Änderung der Verkehrsführung erforderlich. Durch den Wegfall von jeweils einer Fahrbahn kann erfor- derlicher Platz gewonnen werden. Gleichzeitig ist der dortige Radverkehr hinreichend sicher zu führen. Die Achse Gottesweg / Kierbergerstr. ist im Radwegenetz des Bezirks enthalten. Als wichtige Ost-West Tan- gente für den Radverkehr muss diese Achse sicher und gut befahrbar sein. Daher ist, so- weit dort das Längsparken im besagten Bereich durch Querparken ersetzt würde, die Rad- wegeführung durch begleitende Maßnahmen abzusichern. Weitere Begründung erfolgt mündlich. gez. Ismail gez. Krautz
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (3)
- Kierberger Straße
- Industriestraße 1
- Gottesweg
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Details
- Aktenzeichen
- AN/0439/2025
- Typ
- Antrag nach § 3 BV2 (Grüne)
- Datum
- 12.05.2025
- Erstellt
- 10.04.2025 19:13