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3889/2017

Sachstand Ausgleichszahlung BAB 3

Mitteilung Ausschuss 11.12.2017

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Nächste Beratung: Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales, Sitzung am 11.12.2017, TOP 4.8

Mitteilung Ausschuss

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Mitteilung Ausschuss

2092 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
I/32/325 
 
Vorlagen-Nummer 
 3889/2017 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 11.12.2017 
 
Sachstand Ausgleichszahlung BAB 3 
Bezüglich des vom Rat der Stadt Köln beschlossenen „Freiwilligen Ausgleichsprogramms BAB 3“ 
können zum Stichtag 08.12.2017 folgende Zahlen mitgeteilt werden: 
 
Die Antragsmenge gliedert sich wie folgt: 
 
- Anträge über das Online-Formular    =  14.402 Anträge 
 
- Anträge über das PDF-Dokument per Mail oder Fax =    2.505 Anträge 
(1.396 Anträge per Mail und 1.109 per Fax) 
 
- Sonstige Anträge      =  10.953 Anträge  
 
Gesamtmenge      =  27.860 Anträge 
 
 
 
Anmerkung: 
Die zuvor angegebene Gesamtmenge der Anträge umfasst sämtliche bei der Bußgeldstelle einge-
gangenen Gesuche. Sie beinhaltet somit auch alle nicht korrekt bzw. unzutreffend oder mehrfach 
gestellten Anträge. 
 
 
Darüber hinaus wurden bislang 5.773 Vorgänge an die Bezirksregierung Köln abgegeben. Hierbei 
handelt es sich um 
 
- 1.639 Verfahren mit Punkt(en) und Fahrverbot (Fahrverbote sind entweder schon vollstreckt 
oder die Vollstreckung wurde ganz oder teilweise ausgesetzt) 
 
sowie 
- 4.134 Verfahren mit Punkt(en) ohne Fahrverbot. 
 
 
 
Außerdem sind zwischenzeitlich bereits 17.347 Anträge zur Auszahlung angewiesen worden. Dies 
entspricht einem Gesamtbetrag von 1.378.440,94 Euro.

2 
 
 
 
 
Das vom Rat der Stadt Köln am 14.02.2017 beschlossene freiwillige Ausgleichsprogramm wird mit 
dem 31.12.2017 enden. Somit wird mit Jahresanfang 2018 feststehen, in welcher Höhe die zur Reali-
sierung des Ausgleichsprogrammes bereit gestellten Mittel abgeflossen sind. 
 
Die Verwaltung wird zur Ratssitzung am 06.02.2018 ein Konzept vorlegen, für welche konkreten Pro-
jekte dieser Differenzbetrag verwendet werden soll. Wie angekündigt, wird es sich um Projekte aus 
dem Bereich Verkehrssicherheit und Verbesserung für den Fahrradverkehr handeln. Aus haushalts-
rechtlichen Gründen kann eine Beschlussfassung erst im Jahr  
2018 erfolgen.

Beratungsverlauf (1)

11.12.2017 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales
TOP 4.8 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3889/2017
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
11.12.2017
Erstellt
08.12.2017 10:25