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Sachstand Ausgleichszahlung BAB 3

Mitteilung Ausschuss 3889/2017 vom 11.12.2017

Stand: Am 11.12.2017 im Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/32/325 Vorlagen-Nummer 3889/2017 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 11.12.2017 Sachstand Ausgleichszahlung BAB 3 Bezüglich des vom Rat der Stadt Köln beschlossenen „Freiwilligen Ausgleichsprogramms BAB 3“ können zum Stichtag 08.12.2017 folgende Zahlen mitgeteilt werden: Die Antragsmenge gliedert sich wie folgt: - Anträge über das Online-Formular = 14.402 Anträge - Anträge über das PDF-Dokument per Mail oder Fax = 2.505 Anträge (1.396 Anträge per Mail und 1.109 per Fax) - Sonstige Anträge = 10.953 Anträge Gesamtmenge = 27.860 Anträge Anmerkung: Die zuvor angegebene Gesamtmenge der Anträge umfasst sämtliche bei der Bußgeldstelle einge- gangenen Gesuche. Sie beinhaltet somit auch alle nicht korrekt bzw. unzutreffend oder mehrfach gestellten Anträge. Darüber hinaus wurden bislang 5.773 Vorgänge an die Bezirksregierung Köln abgegeben. Hierbei handelt es sich um - 1.639 Verfahren mit Punkt(en) und Fahrverbot (Fahrverbote sind entweder schon vollstreckt oder die Vollstreckung wurde ganz oder teilweise ausgesetzt) sowie - 4.134 Verfahren mit Punkt(en) ohne Fahrverbot. Außerdem sind zwischenzeitlich bereits 17.347 Anträge zur Auszahlung angewiesen worden. Dies entspricht einem Gesamtbetrag von 1.378.440,94 Euro. 2 Das vom Rat der Stadt Köln am 14.02.2017 beschlossene freiwillige Ausgleichsprogramm wird mit dem 31.12.2017 enden. Somit wird mit Jahresanfang 2018 feststehen, in welcher Höhe die zur Reali- sierung des Ausgleichsprogrammes bereit gestellten Mittel abgeflossen sind. Die Verwaltung wird zur Ratssitzung am 06.02.2018 ein Konzept vorlegen, für welche konkreten Pro- jekte dieser Differenzbetrag verwendet werden soll. Wie angekündigt, wird es sich um Projekte aus dem Bereich Verkehrssicherheit und Verbesserung für den Fahrradverkehr handeln. Aus haushalts- rechtlichen Gründen kann eine Beschlussfassung erst im Jahr 2018 erfolgen.

Beratungsverlauf

  1. 11.12.2017

    Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales

    TOP 4.8, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen

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