3108/2021
Verkehrssituation Butzweiler Hof
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Mitteilung BV
3017 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/66/662/2 Vorlagen-Nummer 3108/2021 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 04.10.2021 Verkehrssituation Butzweiler Hof hier: Beschluss der Bezirksvertretung Ehrenfeld in der Sitzung am 28.06.2021, TOP 3.3 Beschluss: „Die Bezirksvertretung Ehrenfeld dankt den Petenten für die Eingabe und beauftragt die Verwaltung zu prüfen, ob die regelmäßige Reinigung der Bertha-Sander-Str. auch ohne Reinigungsverpflichtung erfolgen kann und ob für die Butzweilerhofallee der bisherige Reinigungsturnus ausreichend ist. Zu- dem beauftragt sie die Verwaltung zu prüfen, ob die Einrichtung einer Tempo-30-Zone innerhalb der Butzweilerstraße, Hugo-Eckener-Straße, Mathias-Brüggen-Straße, Von-Hünefeld-Straße sowie Alte Escher Straße erfolgen kann (im Anschluss an die bestehende Tempo-30-Zone). […].“ Mitteilung der Verwaltung: Seit der im Amtsblatt Nr. 6 vom 17.02.2021 veröffentlichten Widmung ist die Bertha-Sander-Straße gemäß der Straßenreinigungssatzung der Stadt Köln durch die Anlieger*innen zu reinigen. Eine regelmäßige Reinigung der Bertha-Sander-Straße ist über die Aufnahme in die gebührenfinan- zierte Reinigung grundsätzlich möglich. Hierüber ist auch eine Erhöhung der Reinigungsfrequenz (bspw. auf mehr als einmal pro Woche) möglich. Dies kann durch die Bezirksvertretung beschlossen werden. Der Beschluss der Bezirksvertretung gründet im Normalfall auf der Prüfung der zuständigen Dienststelle, welche auf Antrag der Bezirksvertretung den Einzelfall auf Machbarkeit, Sinnhaftigkeit, Erfahrungserkenntnisse und Wirtschaftlichkeit untersucht. Die zurzeit stattfindende Anliegerreinigung kann auf Grund der haushaltswirtschaftlichen Lage nicht durch eine haushaltsfinanzierte Reinigung übernommen oder ergänzt werden. Bezüglich der Butzweilerhof-Allee liegt die Reinigungsverantwortung zurzeit bei dem Erschließer der Straße. Die Übergabe an die Stadt ist bisher nicht erfolgt. Eine vorübergehende verstärkte Ver- schmutzung resultiert aus den stattfindenden Bautätigkeiten. Für die Beseitigung dieser Verschmut- zungen ist der Bauträger gemäß Verursacherprinzip zuständig. Für die nicht betroffenen Bereiche hält die AWB eine Erhöhung der Reinigungsleistung auf Grund der noch stattfindenden Bautätigkeiten für verfrüht. Hinsichtlich der Einrichtung einer Tempo 30-Zone innerhalb der Butzweilerstraße, Hugo-Eckener- Straße, Mathias-Brüggen-Straße, Von-Hünefeld-Straße sowie Alte Escher Straße werden die Anfor- derungen an eine Tempo 30-Zone nicht erfüllt. Die bestehenden Tempo 30-Zonen umschließen be- reits die vorliegenden Wohngebiete. Für eine zusätzliche Geschwindigkeitsbeschränkung liegen keine Gefahrenlagen vor, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung erheblich übersteigen. Dem- nach ist die gewünschte Beschränkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit im Bereich Butzweiler- hof nach Ausübung des pflichtgemäßen Ermessens der Verwaltung sachlich unbegründet.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3108/2021
- Typ
- Mitteilung BV
- Datum
- 17.09.2021
- Erstellt
- 27.08.2021 10:50