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2779/2020

Haushaltsneutrale Umschichtung von Transferaufwendungen 2020

Eilentscheidung Hauptausschuss 23.11.2020

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 03.12.2020, TOP 4.3

Anlage 2, Vorabauszug 27792020 TOP 5.2

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Anlage 1 zu 2779-2020

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Dringlichkeitsvorlage Hauptausschuss

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Anlage 2, Vorabauszug 27792020 TOP 5.2

726 Zeichen

ffff 
 
Geschäftsführung  
Hauptausschuss 
Frau Piszczan  
Telefon:  (0221) 221 26014  
Fax:   (0221) 221 26570 
E-Mail:   giulia.piszczan@stadt -koeln.de 
Datum: 26.11.2020 
Auszug 
aus dem Entwurf der Niederschrift der 1. Sitzung des 
Hauptausschusses  vom 23.11.2020  
öffentlich 
5.2 Haushaltsneutrale Umschichtung von Transferaufwendungen 2020 
2779/2020 
Beschluss: 
Der Hauptschuss genehmigt die haushaltsneutrale Umschichtung von 124.500 Euro 
innerhalb des Teilplans 0416 – Kulturförderung aus der Teilplanzeile 15 – Trans-
feraufwendungen in die Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleis-
tungen mit Verwendung der Mittel gemäß der beigefügten Anlage. 
 
 
Abstimmungsergebnis: 
Einstimmig zugestimmt.

Anlage 1 zu 2779-2020

1084 Zeichen

Anlage zu 2779/2020 -Haushaltsneutrale Umschichtung von Transferaufwendungen 2020
Bezeichnung Sachkonto 
Ist Betrag Sachkonto 
Soll Betrag
Rolltreppen Ebertplatz
(TPZ 15 - Ebertplatz - Weiterentwicklung Interimskonzept 
in TPZ 13 Werkverträge/Honorare)
531700 -50.000 € 529300 50.000 €
Plakatierung Kunstsäulen über Ströer
(TPZ 15 - Projektförderung Sonstige Kunstinitiativen in 
TPZ 13 Honorare)
531700 -24.000 € 529900 24.000 €
Betreuung Fachbeirat Bildende Kunst (TPZ 15- 
Projektförderung Sonstige Kunstinitiativen in TPZ 13 
Honorare)
531700 -2.000 € 529900 2.000 €
Lichtkunst Ebertplatz
(TPZ 15 - Ebertplatz - Weiterentwicklung Interimskonzept 
in TPZ 13 Honorare)
531700 -45.000 € 529900 45.000 €
Betreuung Fachbeirat Filmkultur
(TPZ 15 - Projektförderung Filmkultur in TPZ 13 
Honorare)
531700 -1.500 € 529900 1.500 €
Betreuung Fachbeirat Popkultur
(TPZ 15 - Projektförderderung Popkultur in TPZ 13 
Honorare)
531700 -2.000 € 529900 2.000 €
-74.500 € 74.500 €
Gesamt -124.500 € 124.500 €
Ebertplatz- Weiterentwicklung Interimskonzept
Projektförderung Sonstige Kunstinitiativen

Dringlichkeitsvorlage Hauptausschuss

4477 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VII/41 
 
Vorlagen-Nummer 
 2779/2020 
Freigabedatum 
23.11.2020  
Dringlichkeitsentscheidung und Genehmigung zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Entscheidung durch den Hauptausschuss gemäß § 60 Absatz 1, Satz 1 GO NRW und Genehmigung 
durch den Rat gemäß § 60 Absatz 1, Satz 5 GO NRW. 
Betreff 
Haushaltsneutrale Umschichtung von Transferaufwendungen 2020 
Gremium Datum Zuständigkeit 
Hauptausschuss 23.11.2020 Entscheidung 
Rat 03.12.2020 Genehmigung (DE) 
 
 
Begründung der Dringlichkeit: 
Die finanztechnische Notwendigkeit von Umbuchungen lässt sich erst später im Jahr beurteilen, so-
dass die Beschlussfassung im vorliegenden Fall für die letzte Sitzung des Ausschusses Kunst und 
Kultur vorgesehen war. Um die Mittel wie beschrieben für die in der Anlage genannten kulturelle Zwe-
cke in 2020 einsetzen zu können, ist eine Beschlussfassung noch vor dem Jahreswechsel notwendig. 
 
 
 
Beschluss: 
Der Hauptschuss genehmigt die haushaltsneutrale Umschichtung von 124.500 Euro innerhalb des 
Teilplans 0416 – Kulturförderung aus der Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen in die Teilplanzei-
le 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen mit Verwendung der Mittel gemäß der beige-
fügten Anlage. 
 
 
Beschluss des Rates: 
Der Rat genehmigt gemäß § 60 Absatz 1 Satz 5 GO NW vorstehende Dringlichkeitsentscheidung des 
Hauptausschusses.

2 
 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  124.500   € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
 
Das Kulturamt bewirtschaftet Mittel aus unterschiedlichen Teilplanzeilen innerhalb des Teilplans 0416 
– Kulturförderung. Dazu gehören die Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen, aus welcher die Zu-
schüsse an Kulturbetriebe (Betriebskosten- und Projektzuschüsse) geleistet werden sowie die Teil-
planzeile 13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleitung. 
 
Gemäß § 8 der Haushaltsatzung der Stadt Köln für das Haushaltsjahr 2020 ist die Mittelverwendung 
verbindlich, sofern in den Erläuterungen zu den Teilergebnisplänen eine Aufteilung des in Teilplanzei-
le 15 – Transferaufwendungen veranschlagten Gesamtbetrages auf einzelne Zuwendungsempfän-
ger/Projekte vorgenommen wurde.  
 
Für die Mittelverwendung im Teilplan 0416 – Kulturförderung sind folgende Einzelpositionen von die-
ser Regelung betroffen, da aus diesen anteilig eine haushaltsneutrale Umschichtung der Mittel in fol-
gender Höhe notwendig ist: 
 
Ebertplatz- Weiterentwicklung Interimskonzept     - 50.000 Euro 
Projektförderung Sonstige Kunstinitiativen      - 74.500 Euro 
Gesamt        - 124.500 Euro

3 
 
Im Ergebnis sollen also Mittel, welche ursprünglich für Transferaufwendungen (Zuschüsse) verbind-
lich vorgesehen waren, für kulturelle Sach- und Dienstleitungen aufgewendet werden.  
 
Die haushaltsneutrale Umschichtung aus den genannten Einzelpositionen in die Teilplanzeile 13 – 
Aufwendungen für Sach- und Dienstleitungen ist notwendig, um dort ein ausreichendes Budget zu 
gewährleisten.  
 
Die Mittel werden weiterhin zur Kulturförderung eingesetzt (siehe Anlage), diese können jedoch auf-
grund ihrer Verwendung nicht als Zuschüsse ausgezahlt werden, da es sich um Ansprüche aus (Ho-
norar-) Verträgen und Beauftragungen für Dienstleistungen handelt. Daher sind die Auszahlungen 
zwingend aus den Sachkonten der Teilplanzeile 13 zu tätigen, um die sachkontengerechte Buchung 
sicherzustellen.  
Der Zusatzaufwand in der Teilplanzeile 13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleitungen kann nicht 
mit den dort vorhandenen Mitteln kompensiert werden, da diese größtenteils zweckgebunden sind 
und für die allgemeine Bewirtschaftung benötigt werden. 
 
 
Anlage: tabellarische Übersicht zu den Einzelpositionen

Beratungsverlauf (2)

23.11.2020 Hauptausschuss
TOP 5.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
03.12.2020 Rat
TOP 4.3 Genehmigung (DE/EilE) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2779/2020
Typ
Eilentscheidung Hauptausschuss
Datum
23.11.2020
Erstellt
04.09.2020 10:39