2779/2020
Haushaltsneutrale Umschichtung von Transferaufwendungen 2020
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Anlage 2, Vorabauszug 27792020 TOP 5.2
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ffff Geschäftsführung Hauptausschuss Frau Piszczan Telefon: (0221) 221 26014 Fax: (0221) 221 26570 E-Mail: giulia.piszczan@stadt -koeln.de Datum: 26.11.2020 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der 1. Sitzung des Hauptausschusses vom 23.11.2020 öffentlich 5.2 Haushaltsneutrale Umschichtung von Transferaufwendungen 2020 2779/2020 Beschluss: Der Hauptschuss genehmigt die haushaltsneutrale Umschichtung von 124.500 Euro innerhalb des Teilplans 0416 – Kulturförderung aus der Teilplanzeile 15 – Trans- feraufwendungen in die Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleis- tungen mit Verwendung der Mittel gemäß der beigefügten Anlage. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt.
Anlage 1 zu 2779-2020
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Anlage zu 2779/2020 -Haushaltsneutrale Umschichtung von Transferaufwendungen 2020 Bezeichnung Sachkonto Ist Betrag Sachkonto Soll Betrag Rolltreppen Ebertplatz (TPZ 15 - Ebertplatz - Weiterentwicklung Interimskonzept in TPZ 13 Werkverträge/Honorare) 531700 -50.000 € 529300 50.000 € Plakatierung Kunstsäulen über Ströer (TPZ 15 - Projektförderung Sonstige Kunstinitiativen in TPZ 13 Honorare) 531700 -24.000 € 529900 24.000 € Betreuung Fachbeirat Bildende Kunst (TPZ 15- Projektförderung Sonstige Kunstinitiativen in TPZ 13 Honorare) 531700 -2.000 € 529900 2.000 € Lichtkunst Ebertplatz (TPZ 15 - Ebertplatz - Weiterentwicklung Interimskonzept in TPZ 13 Honorare) 531700 -45.000 € 529900 45.000 € Betreuung Fachbeirat Filmkultur (TPZ 15 - Projektförderung Filmkultur in TPZ 13 Honorare) 531700 -1.500 € 529900 1.500 € Betreuung Fachbeirat Popkultur (TPZ 15 - Projektförderderung Popkultur in TPZ 13 Honorare) 531700 -2.000 € 529900 2.000 € -74.500 € 74.500 € Gesamt -124.500 € 124.500 € Ebertplatz- Weiterentwicklung Interimskonzept Projektförderung Sonstige Kunstinitiativen
Dringlichkeitsvorlage Hauptausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VII/41 Vorlagen-Nummer 2779/2020 Freigabedatum 23.11.2020 Dringlichkeitsentscheidung und Genehmigung zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Entscheidung durch den Hauptausschuss gemäß § 60 Absatz 1, Satz 1 GO NRW und Genehmigung durch den Rat gemäß § 60 Absatz 1, Satz 5 GO NRW. Betreff Haushaltsneutrale Umschichtung von Transferaufwendungen 2020 Gremium Datum Zuständigkeit Hauptausschuss 23.11.2020 Entscheidung Rat 03.12.2020 Genehmigung (DE) Begründung der Dringlichkeit: Die finanztechnische Notwendigkeit von Umbuchungen lässt sich erst später im Jahr beurteilen, so- dass die Beschlussfassung im vorliegenden Fall für die letzte Sitzung des Ausschusses Kunst und Kultur vorgesehen war. Um die Mittel wie beschrieben für die in der Anlage genannten kulturelle Zwe- cke in 2020 einsetzen zu können, ist eine Beschlussfassung noch vor dem Jahreswechsel notwendig. Beschluss: Der Hauptschuss genehmigt die haushaltsneutrale Umschichtung von 124.500 Euro innerhalb des Teilplans 0416 – Kulturförderung aus der Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen in die Teilplanzei- le 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen mit Verwendung der Mittel gemäß der beige- fügten Anlage. Beschluss des Rates: Der Rat genehmigt gemäß § 60 Absatz 1 Satz 5 GO NW vorstehende Dringlichkeitsentscheidung des Hauptausschusses. 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 124.500 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Das Kulturamt bewirtschaftet Mittel aus unterschiedlichen Teilplanzeilen innerhalb des Teilplans 0416 – Kulturförderung. Dazu gehören die Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen, aus welcher die Zu- schüsse an Kulturbetriebe (Betriebskosten- und Projektzuschüsse) geleistet werden sowie die Teil- planzeile 13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleitung. Gemäß § 8 der Haushaltsatzung der Stadt Köln für das Haushaltsjahr 2020 ist die Mittelverwendung verbindlich, sofern in den Erläuterungen zu den Teilergebnisplänen eine Aufteilung des in Teilplanzei- le 15 – Transferaufwendungen veranschlagten Gesamtbetrages auf einzelne Zuwendungsempfän- ger/Projekte vorgenommen wurde. Für die Mittelverwendung im Teilplan 0416 – Kulturförderung sind folgende Einzelpositionen von die- ser Regelung betroffen, da aus diesen anteilig eine haushaltsneutrale Umschichtung der Mittel in fol- gender Höhe notwendig ist: Ebertplatz- Weiterentwicklung Interimskonzept - 50.000 Euro Projektförderung Sonstige Kunstinitiativen - 74.500 Euro Gesamt - 124.500 Euro 3 Im Ergebnis sollen also Mittel, welche ursprünglich für Transferaufwendungen (Zuschüsse) verbind- lich vorgesehen waren, für kulturelle Sach- und Dienstleitungen aufgewendet werden. Die haushaltsneutrale Umschichtung aus den genannten Einzelpositionen in die Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleitungen ist notwendig, um dort ein ausreichendes Budget zu gewährleisten. Die Mittel werden weiterhin zur Kulturförderung eingesetzt (siehe Anlage), diese können jedoch auf- grund ihrer Verwendung nicht als Zuschüsse ausgezahlt werden, da es sich um Ansprüche aus (Ho- norar-) Verträgen und Beauftragungen für Dienstleistungen handelt. Daher sind die Auszahlungen zwingend aus den Sachkonten der Teilplanzeile 13 zu tätigen, um die sachkontengerechte Buchung sicherzustellen. Der Zusatzaufwand in der Teilplanzeile 13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleitungen kann nicht mit den dort vorhandenen Mitteln kompensiert werden, da diese größtenteils zweckgebunden sind und für die allgemeine Bewirtschaftung benötigt werden. Anlage: tabellarische Übersicht zu den Einzelpositionen
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2779/2020
- Typ
- Eilentscheidung Hauptausschuss
- Datum
- 23.11.2020
- Erstellt
- 04.09.2020 10:39