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V/0791/2005

Baumaßnahmen der SSB-Mitgliedsvereine

Vorlage 29.09.2005

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Nächste Beratung: Sportausschuss, Sitzung am 20.10.2005, TOP 3.4

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

5906 Zeichen

DER OBERBÜRGERMEISTER 
Sportamt 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Baumaßnahmen der SSB-Mitgliedsvereine 
Hier: förderungsunschädlicher vorzeitiger Baubeginn für SC Gremmendorf 1946 e. V. 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
18.10.2005 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung 
20.10.2005 Sportausschuss Entscheidung
 
Beschlussvorschlag: 
Sachentscheidung: 
 
1. Die Stadt Münster genehmigt SC Gremmendorf 1946 e. V. den förderungsunschädlichen vorzeiti-
gen Baubeginn für die Sanierung von sieben Tennisplätzen.  
 
2. Die Stadt Münster genehmigt SC Gremmendorf 1946 e. V. den förderungsunschädlichen vorzeiti-
gen Baubeginn unter den folgenden Vorbehalten: 
 
2.1 Die Genehmigung lässt die parlamentarische Beratung bzw. Beschlussfassung der Stadt Münster 
über den Baukostenzuschuss unbeeinflusst, den SC Gremmendorf 1946 e. V. am 20.08.2005 be-
antragte. 
 
2.2 SC Gremmendorf 1946 e. V. wird sich eigenverantwortlich und sachbezogen um die mögliche 
Förderung anderer Stellen bemühen und sich effektiv in deren Verfahren einbringen. 
 
2.3 SC Gremmendorf 1946 e. V. wird bei der sachgemäßen, fachgerechten Durchführung und Finan-
zierung der geplanten Sanierung einschlägige Standards und Vorschriften einhalten. Er wird sich 
über Abweichungen davon so rechtzeitig mit der Stadt Münster abstimmen, dass ein fachbezoge-
ner Austausch möglich ist. 
 
3. Die Stadt Münster wird über den Baukostenzuschuss aus Sportfördermitteln, den SC Gremmen-
dorf 1946 e. V. beantragte, im Rahmen der Sportförderrichtlinie entscheiden. 
 
Kosten/Folgekosten 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass durch die Beschlüsse gemäß Beschlussvorschlag Ziffer 1. und 
2. für die Stadt Münster weder unmittelbare noch mittelbare Kosten entstehen werden. 
 
 
 
 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
V/0791/2005 
Auskunft erteilt: 
Frau  Klein 
Ruf: 
492 52 11 
E-Mail: 
Barbara.Klein@stadt-muenster.de  
Datum: 
11.10.2005 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
Begründung: 
 
A. Sportförderung nach der Sportförderrichtlinie der Stadt Münster 
Die Stadt Münster kann nach ihrer Sportförderrich tlinie die SSB-Mitgliedsvereine aus dem Sportetat 
fördern. Der Sportverein, der zu einer Baum aßnahme städtische Sportförderung beantragt, muss mit 
dem Baubeginn bis zur Entscheidung der Stadt Münster über seinen Zuschussantrag warten. Startet 
der Verein die Maßnahme ohne städtische Erlaubnis vor der Antragsentscheidung, ist die Förderung 
aus dem städtischen Sportetat ausgeschlossen. Genehmigt der Sportausschuss dem Sportverein den 
förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn, darf der Sportverein nach seinem Zeitplan handeln, 
während das Verfahren zur Antragsentscheidung weiterläuft. Die Genehmigung des förderungsun-
schädlichen vorzeitigen Baubeginns fördert ohne Zwang zur Zuschussgewährung für die Stadt Müns-
ter die zügige Umsetzung von Vereinsbaumaßnahmen.  
 
B. Die Tennisplatzsanierung von SC Gremmendorf 1946 e. V.  
SC Gremmendorf 1946 e. V. führt Am Hohen Ufer eine Tennisanlage mit 7 Plätzen, die für den ord-
nungsgemäßen Spielbetrieb grundlegend saniert werden müssen. Den Aufwand für die Sanierung 
der Spieldecken, Linierungen mit Vor-/Nacharbeiten (Ab-/Aufbau der Tore, Zäune, Pfosten) schätzt 
der Verein auf 60.000 €. Dazu beantragte er am 20.08.04 städtische Sportförderung. Die Sportverwal-
tung prüfte im Vorfeld, wie sich die Mitgliederzahlen im SC Gremmendorf entwickelt haben. Nach 
Angaben des Vereins stellt sich folgende positive Entwicklung dar: 
 
Jahr Mitglieder 
Tennisabt.  
Jahr Mitglieder 
Tennisabt. 
Jahr Mitglieder 
Tennisabt. 
Jahr Mitglieder 
Tennisabt. 
Jahr 
30.09 
Mitglieder 
Tennisabt. 
1990 296 1995 316 2000 319  2003 311 2005 . 360 
 
C. Baubeginn und städtische Förderung  
Die Stadt Münster wird voraussichtlich ab Sommer 2006 über die beantragte Sportförderung ent-
scheiden, SC Gremmendorf 1946 e. V. möchte die Sanierung zur nächsten Spielzeit, im Frühjahr 
2006 abschließen. Er darf die Plätze grundsätzlich erst sanieren, wenn der Sportausschuss über den 
Zuschussantrag entschieden hat; es sei denn, er genehmigt den förderungsunschädlichen vorzeitigen 
Baubeginn. Das Sportamt unterstützt den Antrag von SC Gremmendorf 1946 e. V. zum förderung-
sunschädlichen vorzeitigen Baubeginn. Zur Vorbereitung der Beschlussvorschläge prüfte es mit posi-
tivem Ergebnis, dass alle Voraussetzungen der Sportförderrichtlinie erfüllt sind. 
 
Der Sportausschuss entscheidet zunächst über den förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn, 
danach über die beantragte Sportförderung. Die Genehmigung des förderungsunschädlichen vorzei-
tigen Baubeginns führt nicht automatisch zur beantragten Zuschussgewährung. Das städtische Zu-
schussverfahren läuft unabhängig vom Verfahren zum Baubeginn. Das Sportamt wies SC Gremmen-
dorf ausdrücklich darauf hin. Der Vereinsvorstand wird nach der Ausschussentscheidung schriftlich 
bestätigen, dass er diese Regelung zur Kenntnis genommen hat. 
 
Das Sportamt wird die Sanierung im weiteren Verfahren mit Blick auf den sportfachlich angemesse-
nen Aufwand prüfen. Für eine evtl. Förderung wird später nur der Aufwand berücksichtigt werden, der 
zur Sicherung der funktionalen Anforderungen erforderlich ist. Die Sanierung muss sach- und fachge-
recht durchgeführt werden, damit sich der Einsatz von Vereinsgeld und evtl. städtischer Sportförde-
rung bezahlt machen kann. SC Gremmendorf 1946 e. V. wird sich rechtzeitig mit dem Sportamt über 
Abweichungen von Standards/ Vorschriften abstimmen bzw. zur Bauausführung beraten.  
 
D. Weitere Fördermöglichkeiten 
Evtl. fördern andere Einrichtungen die geplante Sanierung (LSB, Fachverband, Bund) und entlasten 
damit die Vereinskasse bzw. – im Falle einer städtischen Förderung – den Münsteraner Sportetat. Die 
Förderkriterien anderer Stellen muss SC Gremmendorf 1946 e. V. selbständig ermitteln und beach-
ten. Das Sportamt unterstützt den Verein bei Bedarf im Zuschussverfahren. 
 
I. V.  
Gez. 
Dr. Hanke 
Stadträtin

Beratungsverlauf (2)

18.10.2005 Bezirksvertretung Münster-Südost
TOP 2.7 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
20.10.2005 Sportausschuss
TOP 3.4 Entscheidung
Zur Sitzung

Orte (1)

  • Am Hohen Ufer

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0791/2005
Typ
Vorlage
Datum
29.09.2005
Erstellt
06.10.2020 14:37