V/0791/2005
Baumaßnahmen der SSB-Mitgliedsvereine
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Beschlussvorlage
5906 Zeichen
DER OBERBÜRGERMEISTER Sportamt Betrifft Baumaßnahmen der SSB-Mitgliedsvereine Hier: förderungsunschädlicher vorzeitiger Baubeginn für SC Gremmendorf 1946 e. V. Beratungsfolge 18.10.2005 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung 20.10.2005 Sportausschuss Entscheidung Beschlussvorschlag: Sachentscheidung: 1. Die Stadt Münster genehmigt SC Gremmendorf 1946 e. V. den förderungsunschädlichen vorzeiti- gen Baubeginn für die Sanierung von sieben Tennisplätzen. 2. Die Stadt Münster genehmigt SC Gremmendorf 1946 e. V. den förderungsunschädlichen vorzeiti- gen Baubeginn unter den folgenden Vorbehalten: 2.1 Die Genehmigung lässt die parlamentarische Beratung bzw. Beschlussfassung der Stadt Münster über den Baukostenzuschuss unbeeinflusst, den SC Gremmendorf 1946 e. V. am 20.08.2005 be- antragte. 2.2 SC Gremmendorf 1946 e. V. wird sich eigenverantwortlich und sachbezogen um die mögliche Förderung anderer Stellen bemühen und sich effektiv in deren Verfahren einbringen. 2.3 SC Gremmendorf 1946 e. V. wird bei der sachgemäßen, fachgerechten Durchführung und Finan- zierung der geplanten Sanierung einschlägige Standards und Vorschriften einhalten. Er wird sich über Abweichungen davon so rechtzeitig mit der Stadt Münster abstimmen, dass ein fachbezoge- ner Austausch möglich ist. 3. Die Stadt Münster wird über den Baukostenzuschuss aus Sportfördermitteln, den SC Gremmen- dorf 1946 e. V. beantragte, im Rahmen der Sportförderrichtlinie entscheiden. Kosten/Folgekosten Es wird zur Kenntnis genommen, dass durch die Beschlüsse gemäß Beschlussvorschlag Ziffer 1. und 2. für die Stadt Münster weder unmittelbare noch mittelbare Kosten entstehen werden. Vorlagen-Nr.: V/0791/2005 Auskunft erteilt: Frau Klein Ruf: 492 52 11 E-Mail: Barbara.Klein@stadt-muenster.de Datum: 11.10.2005 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - Begründung: A. Sportförderung nach der Sportförderrichtlinie der Stadt Münster Die Stadt Münster kann nach ihrer Sportförderrich tlinie die SSB-Mitgliedsvereine aus dem Sportetat fördern. Der Sportverein, der zu einer Baum aßnahme städtische Sportförderung beantragt, muss mit dem Baubeginn bis zur Entscheidung der Stadt Münster über seinen Zuschussantrag warten. Startet der Verein die Maßnahme ohne städtische Erlaubnis vor der Antragsentscheidung, ist die Förderung aus dem städtischen Sportetat ausgeschlossen. Genehmigt der Sportausschuss dem Sportverein den förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn, darf der Sportverein nach seinem Zeitplan handeln, während das Verfahren zur Antragsentscheidung weiterläuft. Die Genehmigung des förderungsun- schädlichen vorzeitigen Baubeginns fördert ohne Zwang zur Zuschussgewährung für die Stadt Müns- ter die zügige Umsetzung von Vereinsbaumaßnahmen. B. Die Tennisplatzsanierung von SC Gremmendorf 1946 e. V. SC Gremmendorf 1946 e. V. führt Am Hohen Ufer eine Tennisanlage mit 7 Plätzen, die für den ord- nungsgemäßen Spielbetrieb grundlegend saniert werden müssen. Den Aufwand für die Sanierung der Spieldecken, Linierungen mit Vor-/Nacharbeiten (Ab-/Aufbau der Tore, Zäune, Pfosten) schätzt der Verein auf 60.000 €. Dazu beantragte er am 20.08.04 städtische Sportförderung. Die Sportverwal- tung prüfte im Vorfeld, wie sich die Mitgliederzahlen im SC Gremmendorf entwickelt haben. Nach Angaben des Vereins stellt sich folgende positive Entwicklung dar: Jahr Mitglieder Tennisabt. Jahr Mitglieder Tennisabt. Jahr Mitglieder Tennisabt. Jahr Mitglieder Tennisabt. Jahr 30.09 Mitglieder Tennisabt. 1990 296 1995 316 2000 319 2003 311 2005 . 360 C. Baubeginn und städtische Förderung Die Stadt Münster wird voraussichtlich ab Sommer 2006 über die beantragte Sportförderung ent- scheiden, SC Gremmendorf 1946 e. V. möchte die Sanierung zur nächsten Spielzeit, im Frühjahr 2006 abschließen. Er darf die Plätze grundsätzlich erst sanieren, wenn der Sportausschuss über den Zuschussantrag entschieden hat; es sei denn, er genehmigt den förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn. Das Sportamt unterstützt den Antrag von SC Gremmendorf 1946 e. V. zum förderung- sunschädlichen vorzeitigen Baubeginn. Zur Vorbereitung der Beschlussvorschläge prüfte es mit posi- tivem Ergebnis, dass alle Voraussetzungen der Sportförderrichtlinie erfüllt sind. Der Sportausschuss entscheidet zunächst über den förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn, danach über die beantragte Sportförderung. Die Genehmigung des förderungsunschädlichen vorzei- tigen Baubeginns führt nicht automatisch zur beantragten Zuschussgewährung. Das städtische Zu- schussverfahren läuft unabhängig vom Verfahren zum Baubeginn. Das Sportamt wies SC Gremmen- dorf ausdrücklich darauf hin. Der Vereinsvorstand wird nach der Ausschussentscheidung schriftlich bestätigen, dass er diese Regelung zur Kenntnis genommen hat. Das Sportamt wird die Sanierung im weiteren Verfahren mit Blick auf den sportfachlich angemesse- nen Aufwand prüfen. Für eine evtl. Förderung wird später nur der Aufwand berücksichtigt werden, der zur Sicherung der funktionalen Anforderungen erforderlich ist. Die Sanierung muss sach- und fachge- recht durchgeführt werden, damit sich der Einsatz von Vereinsgeld und evtl. städtischer Sportförde- rung bezahlt machen kann. SC Gremmendorf 1946 e. V. wird sich rechtzeitig mit dem Sportamt über Abweichungen von Standards/ Vorschriften abstimmen bzw. zur Bauausführung beraten. D. Weitere Fördermöglichkeiten Evtl. fördern andere Einrichtungen die geplante Sanierung (LSB, Fachverband, Bund) und entlasten damit die Vereinskasse bzw. – im Falle einer städtischen Förderung – den Münsteraner Sportetat. Die Förderkriterien anderer Stellen muss SC Gremmendorf 1946 e. V. selbständig ermitteln und beach- ten. Das Sportamt unterstützt den Verein bei Bedarf im Zuschussverfahren. I. V. Gez. Dr. Hanke Stadträtin
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (1)
- Am Hohen Ufer
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0791/2005
- Typ
- Vorlage
- Datum
- 29.09.2005
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37