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0509/2024

Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der Ratsgruppe KLIMA FREUNDE & GUT vom 01.02.2024 (AN/0192/2024) betreffend "To Be or Not To Be – A Question of S U M P"

Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HA) 04.03.2024

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 21.03.2024

Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HauptA)

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Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HauptA)

5990 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III/68/681/1 
 
Vorlagen-Nummer 04.03.2024 
 0509/2024 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Rat 21.03.2024 
 
Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der Ratsgruppe KLIMA FREUNDE & GUT vom 
01.02.2024 (AN/0192/2024) betreffend "To Be or Not To Be –  A Question of S U M P" 
 
Die Ratsgruppe KLIMA FREUNDE & GUT bittet um die Beantwortung folgender Fragen:  
„Bezüglich der kommunalen SUMPs kommen derzeit bundesweit vermehrt Einschätzungen und 
Informationen auf, die Anlass zur Sorge geben könnten, dass die Emissionsreduzierung zum 
Erreichen der Klimaziele im Verkehrssektor zusammen mit den SUMPs floppt. 
Vor diesem Hintergrund stellen wir folgende Fragen zur Orientierung in der Sache für den Köl-
ner SUMP. 
Auf der Basis vergleichbarer Beispiele bundes- und auch europaweit: 
 
1. Wann ist mit der konkreten Entwicklung von Maßnahmenplänen und Szenarien für den 
Kölner SUMP zu rechnen? 
2. Werden diese Maßnahmenpläne und Szenarien nur den Personenverkehr oder auch 
den Wirtschafts- und Güterverkehr betreffen? 
3. Falls nur den Personenverkehr: in welchem Format und ab wann werden Maßnahmen-
pläne und Szenarien aus für den Wirtschafts- und Güterverkehr entwickelt? 
4. Die Ziele des Klimaschutzes im Sinne der THG-Emissionsreduzierung fußen sowohl 
auf dem Klimanotstandsbeschluss des Kölner Rates von 2019, als auch auf bundes-
deutscher Gesetzgebung (Klimaschutzgesetz), entsprechenden Urteilen des Bundes-
verfassungsgerichtes und internationalen Abkommen (Pariser Klimaschutzabkom-
men). 
5. Wie schätzt die Verwaltung das Erreichen dieser Ziele für den Verkehrssektor in Köln 
ein?“ 
 
Antwort der Verwaltung: 
Zu Frage 1)  
Der nachhaltige Mobilitätsplan wird in zwei Stufen erarbeitet. Derzeit wird die erste Stufe bear-
beitet und eine Chancen- und Mängel-Analyse der derzeitigen Mobilitätssituation erstellt. Auf

2 
 
der Basis der Analyseergebnisse wird im Jahr 2024 mithilfe verschiedener Szenarien eine 
Strategie entwickelt, mit der die Ziele, die im Rahmen des Leitbilds beschlossen wurden (vgl. 
Vorlagen-Nr. 2060/2023), erreicht werden sollen.  
In der zweiten Stufe werden konkrete Maßnahmenpakete zur Zielerreichung erarbeitet. Zu-
dem wird in einem Umsetzungsplan festgelegt, in welchem Zeitraum und mit welchen Zustän-
digkeiten, Ressourcen und Prioritäten die Maßnahmen realisiert werden sollen. Darüber hin-
aus wird bestimmt, wie die Evaluation erfolgen soll. Die zweite Stufe wird im Jahr 2025 (nach 
erfolgreicher Vergabe) starten und dann einen Zeitraum von ca. 1,5 Jahren andauern. Bereits 
laufende Maßnahmen, die der Mobilitätswende bzw. der Erfüllung der Zielbilder dienen, wer-
den nicht durch die Erarbeitung des Mobilitätsplan aufgehalten, sondern parallel realisiert.  
 
Zu Frage 2 und 3)  
Im Rahmen der Strategie- und Maßnahmenplanung des nachhaltigen Mobilitätsplans werden 
verschiedene Handlungsfelder betrachtet, darunter auch der Wirtschaftsverkehr. Dieser wird 
im Hinblick auf die großmaßstäblichen Wechselwirkungen mit den anderen Handlungsfeldern 
(bspw. Rad- und Fußverkehr, MIV, ÖV, Raumplanung) bewertet.  
Eine genauere sektorale Betrachtung der Maßnahmen von Logistik, Wirtschafts- und Güter-
verkehr wird im Rahmen des geplanten Logistikkonzeptes erfolgen. In diesem Bereich ist die 
Verwaltung in hohem Maße auf die Kooperation mit anderen Fachakteuren und der Wirtschaft 
angewiesen, da es hier besonders viele Aufgaben gibt, die nicht im unmittelbaren Einflussbe-
reich der Stadt liegen.  
 
Zu Frage 4 und 5)  
Der Rat hat beschlossen, dass die Stadt Köln bis 2035 klimaneutral werden soll (vgl. 
AN/1377/2021). Das im Rahmen der Strategieentwicklung für ein klimaneutrales Köln entwi-
ckelte Zielszenario 2035 zeigt einen möglichen Weg auf, wie die Erreichung der Klimaneutrali-
tät unter Beachtung des CO2-Restbudgets gemäß Pariser Klimaschutzabkommen in einem 
Korridor zwischen dem 1,5 Grad und 1,75 Grad-Ziel bis 2035 in Köln grundsätzlich möglich 
ist.  
Für das Handlungsfeld „Mobilität und Logistik“ ergibt sich mit den Handlungsempfehlungen im 
kommunalen Einflussbereich, Personenverkehr, Wirtschafts- und Güterverkehr und übergrei-
fenden Maßnahmen ein Minderungspotential von 23 % der gesamtstädtischen THG-Emissio-
nen.  
Insgesamt hat die Verwaltung laut Berechnungen der Gutachter Einfluss auf ca. 15 % der 
Treibhausgasminderungspotentiale. Der direkte Einflussbereich umfasst die direkten Ver-
brauchs- und Versorgungsbereiche (z. B. in der Beschaffung, Mobilität, Solarausbau, Gebäu-
debestand und Liegenschaften) sowie Regulierungsfunktionen (z.B. durch Planungs- und Ent-
scheidungshoheiten) und beträgt 3%. 12 % entfallen auf den indirekten Einflussbereich, der 
sich aus Beratungs- und Aktivierungsaktivitäten oder Anreizsystemen ergibt (z.B. Energiebe-
ratung, Förderprogramme und strategische Kommunikationspartnerschaften mit Schlüsselak-
teuren). 
In Vorlagen-Nr. 2243/2023 zum Aktionsplan Klimaschutz wird beschrieben, dass die Verwal-
tung „mit der Entwicklung des nachhaltigen Mobilitätsplans „Besser durch Köln“ (Steckbrief 8 
der Verwaltung im Handlungsfeld 4: „Mobilität und Logistik werden klimaneutral“) […] derzeit 
einen Strategieprozess […]“ koordiniert, dass diesem Prozess noch nicht vorgegriffen wurde 
und die Beiträge des Konzerns Stadt nach Abschluss des Strategieprozesses vorliegen wer-
den.  
Der nachhaltige Mobilitätsplan wird das Ziel der Klimaneutralität sowie die Maßnahmen aus 
dem Aktionsplan Klimaschutz in diesen Prozess, in dem u.a. Szenarien erörtert und Zielwerte 
definiert werden, berücksichtigen und einbinden. Da dieser Arbeitsschritt aktuell bevorsteht, 
können zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Aussagen darüber getroffen werden, welche Maß-

3 
 
nahmen erforderlich sind, um diese Ziele im Verkehrsbereich zu erreichen. Am Ende beein-
flusst auch die Bereitstellung von finanziellen und personellen Ressourcen den Zeitpunkt und 
den Grad der Zielerreichung. 
 
gez. Reker

Beratungsverlauf (1)

21.03.2024 Rat
Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

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Details

Aktenzeichen
0509/2024
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HA)
Datum
04.03.2024
Erstellt
02.02.2024 11:04