A-W/0021/2015
Bahnhof Roxel: Zuwegung vom Nottulner Landweg
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Originalantrag
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SPD-Fraktion in der BV West Herrn Bezirksbürgermeister des Stadtbezirks Münster – West Herrn Stephan Brinktrine Pantaleonplatz 7 48161 Münster Bahnhof Roxel: Zuwegung vom Nottulner Landweg Die Bezirksvertretung Münster-West möge beschließen: Die Verwaltung der Stadt Münster wird beauftragt, die Möglichkeit zu prüfen, eine Zuwegung für Fußgänger und Radfahrer zum Haltepunkt Bahnhof Roxel vom Nottulner Landweg aus zu errichten. Begründung: Eine weitere Zuwegung für würde eine verbesserte Anbindung des Bahnhaltepunktes an die Gewerbegebiete am Nottulner Landweg ermöglichen und Pendlern als auch Roxeler Bürgern aus den östlichen Bereichen des Stadtteils eine zeitsparende und sichere Alternative bieten, den Bahnhof zu erreichen. Gezeichnet: Kraut–Kleinschmidt Kretzschmar Köster Schmitz Brinktrine
Stellungnahme Stellungnahme der Verwaltung
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A-w [o0aA [2045 61.42.0014 30.11.2015 Frau Sowa . 6159 Amt für Bürger- und Ratsservice 7; rare Le OR Bezirksvertretung Münster-West STADT MÜNSTER Bezirksverwaltung West Ein. 3, DEZ.S0 =9. DEZ. 2015 Über Herrn Stadtdirektor Schultheiß Amt für Bürger: u. Ratsservioo „Bahnhof Röxel: Zuwegung vom Nottulner Landwe Antrag Ifd. Nr. A-W/0021/2015 der SPD-Fraktion der Bezirksvertretung Münster-Wost vom 15.04.2015, (Anlage 1) Mit dem o. g. Antrag der SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Münster-West wurde die Verwaltung gebeten zu prüfen, ob die Errichtung einer Zuwegung für Fußgänger und Rad- fahrer zum Haltepunkt Bahnhof Roxel vom Nottulner Landweg aus möglich ist. Eine weitere Zuwegung zum Bahnhaltepunkt würde für Pendler als auch Roxeler Bürger eine zeitsparende und sichere Alternative bieten: Die verkehrliche Erschließung des Haltepunktes Roxel erfolgt heute für den Kfz-Verkehr und Fuß- und Radverkehr nur über die Pienersallee. Die Verwaltung hat die Möglichkeit der Anlage eines Geh- und Radweges zwischen dem .. Nottulner Landweg und dem neuen Haltepunkt Roxel geprüft (Anlage 2). Der geplante gemeinsame Geh- und Radweg wurde in einer Breite von 3,50 m geprüft. Von dem Nottulner Landweg kommend, verläuft der Geh- und Radweg zunächst entlang der Grundstücksgrenze der städtischen Fläche, Flur- Nr.:175 und wird über das vorhande- ne Gewässer zum Haltepunkt geführt. Die geplante Zuwegung soll zur Minimierung von Unterhaltungsaufwendungen in bitumi- nöser Bauweise ausgebaut werden. Eine Beleuchtung des Weges muss ebenfalls berück- sichtigt werden. Das vorhandene Gewässer muss demensprechend verrohrt werden. Der geplante Geh- und Radweg müsste über eine seitliche Mulde entwässert werden. Für die Entwässerungsmulde ist ein 1,50 m breiter Streifen parallel zur geplanten Zuwegung er- forderlich, wodurch sich eine erforderliche Gesamtbreite von 4,50 m ergeben würde. Die Planung würde einen Eingriff in Natur und Landschaft ($ 14 BNatSchG) verursachen. Für etwaige Eingriffe in Natur und Landschaft sind in diesem Fall Ausgleichsmaßnahmen erforderlich. Kosten: Laut Kostenschätzung müssen für den geplanten Geh- und Radweg ca. 195.000 € veran- schlagt werden. : Fazit: Nach Abwägung der Belange aller Beteiligten kommt die Verwaltung zu dem Ergebnis, dass die Anlage eines Geh- und Radweges angesichts der erheblichen Kosten, des Ein- griffs in Natur und Landschaft und des nicht nennenswerten Wegersparnisses von 250 m unverhältnismäßig ist und deshalb nicht weiter verfolgt werden sollte. Aus grünordnerischer Sicht steht längerfristig, bei entsprechender baulicher Entwicklung des nordöstlich an den Haltepunkt angrenzenden Areals, die verbesserte Anbindung der Wohnbauflächen nördlich des Meckelbaches an den Bahnhaltepunkt im Vordergrund. In diesem Zuge könnte auch das Gewerbegebiet am Nottulner Landweg mit angebunden werden. Der Bebauungsplan Nr. 498 sieht eine entsprechende Anbindung für Fußgänger und Radfahrer in Verlängerung der Fraunhoferstraße vor, die weiterhin verfolgt werden sollte. Der o. g. Antrag wird damit als erledigt angesehen. . Christian I Anlage
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (3)
- Pienersallee
- Nottulner Landweg
- Fraunhoferstraße
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Details
- Aktenzeichen
- A-W/0021/2015
- Typ
- Antrag an die BV West
- Datum
- 15.04.2015
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37