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V/0601/2007

Tätigkeitsbericht der Heimaufsicht für die Jahre 2005 und 2006

Vorlagen 31.07.2007

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Anlage Tätigkeitsbericht 2005/2006

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Anlage Tätigkeitsbericht 2005/2006

66822 Zeichen

Heimaufsicht 2005 - 2006 
 
 
 
 
 
 
     
 
 
 
 
 
 
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Heimaufsicht      Tätigkeitsbericht für die Jahre 
 
 
      2005 - 2006

Heimaufsicht 2005 - 2006 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Herausgeberin:  Stadt Münster 
Redaktion:  Dirk Zurloh – Heimaufsicht  
Juli 2007, 400
2

Heimaufsicht 2005 - 2006 
 
 
Vorwort 
 
Sehr geehrte Damen und Herren,  
 
 
abweichend von der bisher jährlichen Berichterstattung hat die Heim-
aufsicht im Sozialamt der Stadt Münster ihren Tätigkeitsbericht nun 
erstmalig entsprechend den Vorgaben des Heimgesetzes für einen 
Zweijahreszeitraum (2005 – 2006) erstellt. Er umfasst die Entwick-
lungen in den Einrichtungen, die Prüfungen und Feststellungen der 
Heimaufsicht sowie einen Ausblick.  
 
 
Bürgerinnen und Bürger Münsters, politisch Verantwortliche, Fach-
leute aus den betroffenen Dienstleistungsbereichen und andere Inte-
ressierte sollen durch den Bericht die Möglichkeit haben, sich einen 
Überblick über das Leistungsgefüge der Einrichtungen, über die Prüf- 
und Beratungsintensität der Heimaufsicht als mitverantwortliche Be-
hörde und über einige Rahmenbedingungen zu verschaffen, wie sie 
momentan für die Angebote in der stationären Pflege oder im Bereich 
der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen maßgebend 
sind.  
 
 
Neben seiner Weitergabe an die politischen Gremien und entspre-
chender Informationen der Medien wird der Bericht im Internet der 
Stadt Münster veröffentlicht und kann unter der Adresse: 
www.muenster.de/stadt/sozialamt/ eingesehen werden (unter ‚Publi-
kationen’).  
 
 
Bereits in der Vergangenheit waren Tätigkeitsberichte der Heimauf-
sicht des Sozialamtes der Stadt Münster nie ausschließlich defizitori-
entiert. Diese Tradition soll auch mit diesem Bericht fortgesetzt wer-
den, um damit die verantwortungsvolle und überaus hoch engagierte 
Arbeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Einrichtungen zu 
würdigen, die sie täglich für die Pflegebedürftigen und die Menschen 
mit Behinderungen in unserer Stadt erbringen.   
 
 
Leider kann man in einem Bericht nur schwer die tägliche Geduld von 
Pflegemitarbeiter/-innen, mit der sie demenziell erkrankte Mitbürge-
rinnen und Mitbürgern betreuen, über die Sorgen, die sich Mitarbeite-
rinnen und Mitarbeiter über die Gesundheit ihrer Bewohner/-innen 
machen, über die häufige Sterbebegleitung, die geleistet wird, oder 
über emotionale Belastungen, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter 
bei der Betreuung von psychisch Erkrankten oder Schwerstmehr-
fachbehinderten aushalten müssen, aufzeigen. 
 
 
3

Heimaufsicht 2005 - 2006 
 
Ich möchte allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Einrich-
tungen sowie den Heim- und Pflegedienstleitungen  für ihre Ar-
beit danken. 
 
Den pflegebedürftigen Menschen und den Menschen mit Behin-
derungen sowie deren Angehörigen spreche ich meinen beson-
deren Dank für die vertrauensvolle Zusammenarbeit mit der 
Heimaufsicht aus.  
 
 
  
 
         
 Im Juli 2007 
 
 
Michael Willamowski 
Leiter des Sozialamts 
4

Heimaufsicht 2005 - 2006 
 
Inhalt Seite 
 
1. Strukturelle Entwicklungen im Bereich der Heime  6 
2. Gesetzliche Rahmenbedingungen im Heimrecht  11   
3. Heime und Heimplätze, die der Heimaufsicht unterliegen  12 
4. Bewohnerstruktur in den Einrichtungen  15 
5. Personalausstattung in den Einrichtungen  17 
6. Heimmitwirkung und Projekt ‚Heimbeiräte stärken’  20 
7. Prüfungen durch die Heimaufsicht und Beschwerden   22 
8. Positive und negative Prüfergebnisse; Maßnahmen bei Mängeln  
  24 
9. Weitere Aktivitäten der Heimaufsicht  31 
10. Ausblick – neue Landesheimgesetzgebung  31 
11. Fazit  33 
5

Heimaufsicht 2005 - 2006 
 
1.   Strukturelle Entwicklungen im Bereich der Heime 
 
Vollstationäre Pflegeeinrichtungen:  
 
Änderung von 
Angebotsstrukturen 
Neben einer zahlenmäßigen Ausweitung der Pflegeeinrichtungen 
(s. hierzu Abschnitt 3) gibt es in einzelnen Pflegeeinrichtungen 
Veränderungen der Angebotsstrukturen bzw. der Konzepte. Bei-
spielhaft sei auf das s. g. Hausgemeinschaftskonzept verwiesen. 
In kleineren Wohngruppen wird speziell für Bewohnerinnen und 
Bewohner mit Demenzerkrankungen eine Betreuungsform ange-
boten, bei der durch ständig präsente Mitarbeiter/-innen im Auf-
enthaltsbereich, durch Beteiligung von Bewohner/-innen an den 
anfallenden Aufgaben (Wäsche, Haushalt; natürlich entsprechend 
den Fähigkeiten und der Motivation) und durch eine entsprechend 
gestaltete Wohnlichkeit versucht wird, den Alltag so ‚normal’ wie 
möglich gemeinsam zu leben. Mitarbeiter/-innen sind im Umgang 
mit dementen Bewohner/-innen besonders geschult, Mahlzeiten 
werden nicht vollständig in zentralen Küchen vorbereitet und Pfle-
ge steht nicht, wie sonst oft üblich, im absoluten Vordergrund.  
 
Eine neue Einrichtung betreibt dieses Hausgemeinschaftskonzept    
seit ihrer Eröffnung im April 2005 in jeder ihrer drei Etagen. Nahe-
zu das gesamte Budget, welches dem Haus für hauswirtschaftli-
che Aufgaben zur Verfügung steht, wird nicht in zentral eingesetz-
tes Personal investiert (z. B. Küche oder Reinigungskräfte). Statt-
dessen wird geschultes Personal beschäftigt, welches zum einen 
in der jeweiligen Etage ständig präsent und dadurch für die Be-
wohner/-innen in der Etage immer ansprechbar ist und welches 
zum anderen die notwendigen Arbeiten mit Beteiligung der Be-
wohner/-innen durchführt. Mit Ausnahme der Warmspeisen an-
lässlich des Mittagessens versorgen sich die Hausgemeinschaften 
selbständig, Einzelnes wird noch selbständig eingekauft, Nach-
tisch, Salate und Kuchen bereitet jede Gruppe vor. Auch bei der 
Reinigung der Wäsche helfen die Bewohnerinnen und Bewohner 
im Rahmen ihrer Möglichkeiten regelmäßig mit.  
Schaffung von 
neuen  
Konzepten 
 
Ähnliches hat eine stationäre Pflegeeinrichtung in einem separa-
ten Bauteil für einen kleinen Teil ihrer Bewohnerinnen und Be-
wohner umgesetzt. Mitarbeiter/-innen mit therapeutischen Profes-
sionen werden in dem Bereich eingesetzt, die Begleitung und Ta-
gesgestaltung der Bewohnerinnen und Bewohner ist sehr intensiv 
und dementengerecht. Kerninhalt dieser Konzeptionen ist der Ver-
such, einen möglichst ‚normalen’ Alltag gemeinsam mit den Be-
wohnerinnen und Bewohnern zu gestalten. 
 
Im Berichtszeitraum wurden in drei Häusern umfangreiche Moder-
nisierungs- und Umbaumaßnahmen abgeschlossen. Der gesetz-
lich geforderte Standard des Pflegegesetzes NW und der Allge-
meinen FörderpflegeVO konnte damit mehr als deutlich erreicht 
werden, was die langfristige Möglichkeit der Refinanzierung von 
investiven Kosten mit Hilfe des Pflegewohngeldes entsprechend 
den aktuellen rechtlichen Rahmenbedingungen sichert. Mit diesen 
Modernisierung durch 
Umbaumaßnahmen nach  
Vorgabe des Pflegegesetzes 
NW 
 
6

Heimaufsicht 2005 - 2006 
 
Maßnahmen ist neben der Erfüllung gesetzlicher Erfordernisse vor 
allem eine deutliche Verbesserung der qualitativen Wohnstan-
dards für die Bewohnerinnen und Bewohner verbunden. Zimmer 
sind größer geworden, der eigene barrierefreie Sanitärbereich ist 
überwiegender Standard, maximal für zwei Personen, und die 
Häuser sind insgesamt hell und innenarchitektonisch ansprechend 
gestaltet.  
 
Planungen für Anpassungsmaßnahmen wurden in einem weiteren 
Haus zum Ende des Jahres 2006 abgeschlossen und befinden 
sich zum Zeitpunkt der Berichterstellung bereits in der Realisie-
rungsphase. Ein anderer Träger schafft aktuell einen Ersatzneu-
bau, um die Qualitätskriterien vom Land NRW zu erfüllen und die 
Inbetriebnahme ist noch für das Jahr 2007 vorgesehen. Die Ab-
stimmung der dafür erforderlichen Planungen war ein Bestandteil 
der beratenden Arbeit der Heimaufsicht im Berichtszeitraum.  
 
Wie bereits durch die Pflegeplanung des Sozialdezernates an ver-
schiedenen Stellen dokumentiert wurde, gibt es diverse potentielle 
Investoren und Betreiber für weitere vollstationäre Pflegeeinrich-
tungen in Münster. An vorbereitenden Planungsgesprächen ist die 
Heimaufsicht vielfach beteiligt, um bei Bedarf unmittelbar auf bau-
liche oder konzeptionelle Fragestellungen Einfluss nehmen zu 
können. Die nach Pflegegesetz NW erforderlichen Abstimmungs-
bescheinigungen bzw. späteren Feststellungsbescheide werden in 
Münster durch die Heimaufsicht ausgefertigt.  
Neubau weiterer     
Pflegeeinrichtungen  
geplant 
 
Kurzzeitpflegeeinrichtungen:  
 
Insbesondere die Kurzzeitpflegeeinrichtungen in Münster haben in 
den vergangenen beiden Jahren die Auswirkungen von zwei Ein-
flussfaktoren erfahren, die sich auch weiterhin fortsetzen werden. 
Die Einführung der Fallpauschalen (DRG’s) in den Krankenhäu-
sern hat dazu geführt, dass Bürgerinnen und Bürger vermehrt auf 
die Leistungen von Kurzzeitpflegeeinrichtungen im Anschluss an 
einen Krankenhausaufenthalt angewiesen sind. Mitarbeiterinnen 
und Mitarbeiter der aufnehmenden Kurzzeitpflegen berichten da-
von, dass sehr hohe Hilfebedarfe nach erfolgten Operationen und 
Erkrankungen bestehen und dass auftretende Komplikationen 
häufiger eine Rückverlegung ins Krankenhaus erforderlich ma-
chen, als dies früher der Fall war. Oft ist auch nicht sofort abseh-
bar, ob nach dem Aufenthalt in einer Kurzzeitpflege überhaupt ei-
ne Rückkehr in die eigene Häuslichkeit möglich oder eine dauer-
stationäre Pflege und Betreuung erforderlich ist.  
Annahme des Kurzzeit-
pflegeangebotes 
 
Ein weiterer Einflussfaktor ist das wachsende Angebot von vollsta-
tionären Pflegeplätzen in Münster. Während Häuser, die Kurzzeit-
pflege anbieten, früher regelmäßig mit Gästen belegt waren, die 
auf einen Dauerpflegeplatz warteten, ist heute bei rechtzeitiger 
Anmeldung aus dem Krankenhaus heraus oder spätestens wenige 
Tage nach der Entlassung ein Heimplatz verfügbar. 
 
7
In der Folge haben sich die Fluktuationen in den Kurzzeitpflege-
einrichtungen massiv erhöht. Ständig gibt es Neuanmeldungen, 
Einzüge, kurzfristige Auszüge oder Absagen. Im Einzelfall ist es 
möglich, dass die Bewohnerinnen und Bewohner innerhalb einer 
Hohe Fluktuation

Heimaufsicht 2005 - 2006 
 
Woche bis zur Hälfte oder mehr wechseln. Hieraus resultiert ein 
kaum messbares Belastungspotential für die Mitarbeiterinnen und 
Mitarbeiter, die ständig neu herausfinden müssen, welche Ge-
wohnheiten und Hilfebedarfe die einzelnen Bewohnerinnen und 
Bewohner haben. Wiederholt muss versucht werden, beim Erbrin-
gen der Pflegeleistung nicht distanziert zu wirken, sondern sich 
emotional auf das Befinden der Betroffenen einzulassen. Stark 
gestiegene Fluktuationen bedingen zeitgleich einen erhöhten Be-
ratungs- und Informationsbedarf auf Seiten der Angehörigen.  
 
Nicht unerwartet haben diese Fluktuationen auch erhebliche Aus-
wirkungen auf die Wirtschaftlichkeit von Einrichtungen der Kurz-
zeitpflege. Die von Kostenträgern in Vergütungsvereinbarungen 
kalkulierte Auslastungsquote kann oft nur schwer erreicht werden, 
eine Vollauslastung ist in der Regel nur in Urlaubszeiten möglich.  
 
Tagespflegeeinrichtungen:  
 
Die Tagespflegeeinrichtungen haben seit Jahren eine besondere 
Bedeutung für die Umsetzung des Grundsatzes ‚Ambulant vor 
stationär’. Oft wird es erst durch sie für Berufstätige oder andere 
Pflegende möglich, die ambulante Betreuung der Pflegebedürfti-
gen in der eigenen Häuslichkeit sicherzustellen.  
 
Praktische Probleme ergeben sich für die Betroffenen derzeit in 
der Finanzierung der Tagespflege. So reichen die monatlichen 
Leistungsansprüche der Pflegeversicherung, soweit überhaupt 
Pflegestufe 1 erreicht wird, immer nur für einige Tage eines Mo-
nats aus. Je nach Pflegestufe sind dabei allerdings sehr deutliche 
Unterschiede festzustellen. Hinzu kommt die Anrechnung von in 
Anspruch genommenen Leistungen auf die Pflegesachleistungen 
oder das Pflegegeld. Schnell ist also das persönlich zur Verfügung 
stehende Budget, welches die Pflegeversicherung finanziert, aus-
geschöpft.  
Möglicherweise besteht genau an dieser Stelle im Rahmen der 
anstehenden Pflegeversicherungsreform die Möglichkeit der 
Nachbesserung.   
 
In welchem Umfang finanzielle Anreize kausal eine längere 
Betreuung im ambulanten Setting ermöglichen, kann immer nur 
schwer abgeschätzt werden. Damit ist auch nicht vorhersagbar, ob 
evtl. Veränderungen im Leistungsrecht, und dort vor allem im Be-
reich der Tagespflegeeinrichtungen, eine positive Auswirkung auf 
die Auslastung der Anbieter hätte.  
 
Hospize:  
 
Die ganzheitlichen Leistungen der Hospize sind bundesweit von 
Betroffenen, Angehörigen und Fachleuten anerkannt. Problema-
tisch gestaltet sich trotz aller Etablierung nach wie vor ihre Finan-
zierung. 
 
Die von Hospizen in aller Regel vorgehaltenen personellen und 
sächlichen Ressourcen sind nicht mit den vereinbarten Entgelten 
8

Heimaufsicht 2005 - 2006 
 
einschl. des vertraglich vorgesehenen Eigenanteils (10 % des 
Pflegesatzes) der Träger zu finanzieren. In der Praxis bringen da- 
Finanzierung durch 
hohes Spendenauf-
kommen her die Anbieter von Hospizen häufig einen Anteil von 20 % und 
mehr vom Gesamtbudget durch Spenden auf. Spenden von Be-
wohnerinnen und Bewohnern bzw. deren Angehörigen kollidieren 
jedoch je nach Zeitpunkt der Spende inhaltlich mit den Vorgaben 
des Heimgesetzes. In diesem Punkt bedarf es daher dringend ei-
ner gesetzlichen Neuregelung.  
 
Des Weiteren bedarf es einer zwischen Anbietern und Kostenträ-
gern abgestimmten Definition von Quantität und Qualität des Per-
sonals, welches für die stationäre Hospizarbeit benötigt wird. Auf 
solch einer gemeinsamen Ausgangsbasis wäre dann eine verläss-
liche Vergütungskalkulation für beide Vertragspartner möglich.  
 
Einrichtungen im Bereich der Eingliederungshilfe 
 
Die steigenden Kosten und Fallzahlen im Bereich der Eingliede-
rungshilfe für Menschen mit Behinderungen werden seit längerem 
insbesondere von den Kostenträgern intensiv beobachtet und dis-
kutiert. Ursächlich ist dabei in großen Teilen die Entwicklung der 
Alterspyramide der Menschen mit Behinderung. Mit dem Ziel, den 
weiteren Kostenanstieg zumindest nachhaltig abzubremsen, ist im 
Berichtszeitraum von beiden Landschaftsverbänden mit der Anbie-
terseite die s. g. Rahmenzielvereinbarung abgeschlossen worden. 
Kerninhalt ist ein jeweils individuell zu verhandelnder Platzzahlab-
bau bei jedem stationären Leistungsanbieter zugunsten der ambu-
lanten Betreuung durch entsprechende Dienste (der prozentual 
einen Mindestwert erreichen soll).  
Rahmenzielvereinbarung 
zum Abbau von stationären 
Betreuungsplätzen 
 
Erste Verhandlungen sind in Münster geführt worden, strukturell 
vorbereitende Veränderungen sind in Teilen bereits umgesetzt. 
 
Wesentliches Veränderungspotential besteht nach wie vor in den 
größeren zentralen Einrichtungen. Verantwortliche versuchen da-
her beständig, neue dezentrale Wohnobjekte zu finden, in die klei-
ne bis kleinere Wohngruppen mit entsprechender Betreuung um-
ziehen können. Zugleich sind die Kapazitäten für die ambulanten 
Betreuungsmöglichkeiten deutlich ausgebaut worden.  
Kleinere Wohngruppen 
werden geschaffen 
 
Die Heimaufsicht beobachtet bei den verschiedenen beteiligten 
Akteuren insbesondere die Interessen der betroffenen Bewohne-
rinnen und Bewohner. Die zweifellos vorhandene Mittelknappheit 
öffentlicher Leistungsträger darf nicht dazu führen, dass zwingend 
notwendige Betreuungsbedarfe den Betroffenen nicht zur Verfü-
gung stehen oder ihnen die Rückkehr in stationäre Betreuungs-
strukturen trotz anerkanntem Bedarf verwehrt werden.                                           
Wohnqualität  
verbessert 
 
So konnten beispielsweise in einer Wohnstätte gegen Ende des 
Berichtszeitraumes umfangreiche Modernisierungsmaßnahmen 
abgeschlossen werden, nach denen den Bewohnerinnen und Be-
wohnern nun nur noch Einzelzimmer zur Verfügung stehen, dabei 
überwiegend mit eigenem barrierefreiem Sanitärbereich. Wohn-
gruppen umfassen nun nur noch maximal 6 Bewohner/-innen und 
es wurden umfangreiche Vorkehrungen für zunehmende, häufig 
9

Heimaufsicht 2005 - 2006 
 
altersbedingte Pflegebedarfe getroffen (z. B. Pflegebäder, automati-
sche Türantriebe, Gestaltung von Küchen und anderen Räumen). 
Auch andere Träger haben vorhandene Räumlichkeiten modernisiert 
und aktuellen Bedarfen angepasst.                                                                   
 
Aktuelle Entwicklungen greifen Ideen mit größerer Flexibilität auf. So 
werden in einem Gebäude ambulante und stationäre Betreuungs-
strukturen geschaffen, die es späteren Nutzerinnen oder Nutzern 
ermöglichen wird, bedarfsgerecht je nach Betreuungsnotwendigkeit 
zu wechseln ohne zugleich das komplette Umfeld verlassen zu müs-
sen. Stabilität und Verlässlichkeit im Hilfesystem wird dadurch für die 
Betroffenen erwartet, langfristig natürlich auch eine geringere Betreu-
ungsintensität mit vermindertem Kostenaufwand.  
Flexibilität in den
Betreuungsstrukturen 
 
Die Veränderungen in der Altersstruktur der Bewohnerinnen und Be-
wohner von Einrichtungen der Eingliederungshilfe bedingen, wie  
oben bereits angedeutet, je nach Zusammensetzung einzelner Be-
wohnergruppen neben dem pädagogisch therapeutischem Bedarf 
eine Zunahme von pflegerischen bzw. behandlungspflegerischen 
Bedarfen. Nicht immer steht zu jeder Zeit entsprechendes Pflege-
fachpersonal zur Verfügung, welches schließlich für den nicht zu ver-
nachlässigenden Teil der pädagogischen Betreuung nicht ausrei-
chend qualifiziert wäre. 
Zunahme von pflegerischer und 
behandlungspflegerischer  
Bedarfe durch  
Alterungsprozesse 
 
In NRW ist daher in einer gemeinsamen Arbeitsgruppe aus Vertre-
tern von Heimaufsichten und der Freien Wohlfahrtspflege (Behinder-
tenhilfe) eine s. g. Rahmenempfehlung ‚Behandlungspflege in statio-
nären Einrichtungen der Behindertenhilfe’ entwickelt worden. Darin 
werden Empfehlungen, Anforderungen und Handlungsleitlinien für 
die Delegation von behandlungspflegerischen Aufgaben an Beschäf-
tigte aufgezeigt, die nicht Pflegefachkräfte sind. Die Umsetzung die-
ser Rahmenempfehlung wird in Münster von der Heimaufsicht positiv 
begrüßt, da Handlungsabläufe nun transparent gestaltet, Verantwort-
lichkeiten bewusst übernommen und entsprechende Schulungen auf 
aktuellem Wissensstand initiiert werden. 
10

Heimaufsicht 2005 - 2006 
 
2.   Gesetzliche Rahmenbedingungen im Heimrecht 
 
Die für die Zukunft des Heimrechtes maßgebliche Entscheidung 
wurde im Rahmen der Föderalismusreform mit der Verabschie-
dung des Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes mit Wirkung 
vom 01.09.2006 getroffen. Damit wird den Bundesländern die Ge-
setzgebungskompetenz für das Heimrecht übertragen. Dass Land 
Nordrhein-Westfalen wird von diesem Recht Gebrauch machen. 
Momentan ist ein Wirksamwerden eines Landesheimgesetzes für 
den 01.01.2009 vorgesehen, weiteres findet sich hierzu unter 
Punkt 10 dieses Berichtes. Bis zum In-Kraft-Treten eines Landes-
gesetzes bleibt das bisherige Heimgesetz mit seinen Inhalten wirk-
sam.  
Heimrecht auf  
Länder übertragen 
 
Durch die jeweils individuellen Vergütungsverhandlungen der Al-
tenpflegeeinrichtungen sind im Zeitraum des Berichtes Zug um 
Zug die im Grundsatzausschuss Pflege vereinbarten Vorgaben 
und Rahmenbedingungen für die Bewohnerinnen und Bewohner 
wirksam geworden, die vollständig mit einer Sonde ernährt wer-
den. Das BGH-Urteil vom 22.01.2004 wird durch die im Einzelfall 
zu vereinbarende Reduzierung des Unterkunfts- und Verpfle-
gungskostenanteils um 14,5 % folgerichtig umgesetzt. Rechtliche 
Nachfragen von Betroffenen haben sich mit Einführung der NRW-
einheitlichen Berechnungspraxis nahezu vollständig reduziert.  
 
Der Rahmenvertrag gem. § 75 Abs. 1 SGB  XI zur Tagespflege ist 
zum 01.12.2006 in Kraft getreten. Wesentliche Auswirkungen auf 
das Heimrecht haben sich jedoch nicht ergeben. Eine zur Rechts-
klarheit beitragende Regelung zu Fahrtkosten ist nicht aufgenom-
men worden, Angebot und Nachfrage werden hier, wie in der Ver-
gangenheit, die Preise gestalten. 
Rahmenvertrag zur 
Tagespflege  
verabschiedet 
 
 
 
11

Heimaufsicht 2005 - 2006 
 
3.   Heime und Heimplätze, die der Heimaufsicht unterliegen 
 
Mit Stichtag vom 31.12.2006 werden auf dem Stadtgebiet von 
Münster insgesamt 121 Einrichtungen bzw. Einrichtungsteile der 
Alten- und Behindertenhilfe beraten und geprüft. Zum Ende des 
Jahres 2005 waren es noch 110, im Jahr davor 109 Einrichtungen 
bzw. Einrichtungsteile. Diese verteilen sich auf die unterschiedli-
chen Einrichtungsarten wie folgt:  
26 26
3 3
11 11
47 51
66
8 8
2 22 2
0
10
20
30
40
50
60
2003 2004
Einrichtungen in der Stadt Münster
2826
12
1414
61
52
65 77
22 22
0
10
20
30
40
50
60
70
2005 2006
Alten- u. Pflegeheime Altenwohnungen
Wohnstätten f. Menschen m. Beh. Wohngruppen, AWG's, Dez. Stat. EW
Kurzzeitpflege Tagespflege
Hospize Einr. zur Medizinischen Rehabilitation
 
 
12

Heimaufsicht 2005 - 2006 
 
Im Berichtszeitraum sind insgesamt drei stationäre Altenpflegeein-
richtungen neu eröffnet worden. Es handelt sich hierbei um das 
Meyer-Suhrheinrich-Haus, das Haus Franziska und das Senioren-
zentrum Münster-Gievenbeck. Für ein kleines Haus, eine Einrich-
tung für Ordensschwestern in der Wichernstraße, wurde in dieser 
Zeit der Versorgungsvertrag nach dem SGB XI zurückgegeben und 
die Betreuung der Bewohnerinnen ambulant sichergestellt.  
Kapazitäts-
veränderungen im  
Altenpflegebereich 
 
Die Schließung des privat geführten Asternhauses im ersten Quar-
tal des Jahres 2005 begründet die Reduzierung des Tagespflege- 
und Kurzzeitpflegeangebotes um jeweils eine Einrichtung während 
dann im letzten Quartal 2006 in Gievenbeck von der Arbeiterwohl-
fahrt eine Kurzzeitpflegeeinrichtung mit 15 Plätzen in Betrieb ge-
nommen wurde.  
 
Für die deutlich gestiegene Anzahl von Einrichtungsteilen für Men-
schen mit Behinderungen sind die kleiner und immer zahlreicher 
werdenden dezentralen Wohnangebote ursächlich, mit deren Hilfe 
integrative, stadtteilorientierte Wohn- und Betreuungsangebote für 
Betroffene geschaffen werden. Eine Erweiterung des Aufgabenbe-
reichs ergab sich durch die Anwendung des Heimgesetzes auf den 
Langzeitbereich vom Wohnnest der Lebenshilfe und durch einen 
Prüfauftrag auf Teile des Christopherus- bzw. Kettelerheimes. 
Dezentrale  
Betreuungsangebote 
für Menschen mit  
Behinderungen 
 
Das Platzangebot aller in Münster dem Heimgesetz unterliegenden 
Einrichtungen ist im Vergleich der Jahre 2004 und 2005 nahezu 
konstant geblieben (3759 in 2004 und 3779 in 2005), hat dann aber 
durch die Ausweitung im stationären Pflegebereich eine deutliche 
Steigerung auf insgesamt 3933 Plätze am 31.12.2006 erfahren. Die 
Verteilung und Entwicklung der Platzkapazitäten zeigen die folgen-
den Statistiken:  
Heimplätze in Münster
2121
329 329
103 95122 122
16 1638 38
2106
712 716
297 329
0
500
1000
1500
2000
2500
2003 2004
 
13

Heimaufsicht 2005 - 2006 
 
2301
266 261
83 98107 107
16 1638 38
2163
751 740
355 372
0
500
1000
1500
2000
2500
2005 2006
Alten- u. Pflegeheime Altenwohnungen
Wohnstätten f. Menschen m. Beh. Wohngruppen, AWG's, Dez. St. EW.
Kurzzeitpflege Tagespflege
Hospize Einr. zur Medizinischen Rehabilitation
 
 
Zwischenzeitlich werden knapp über 2500 Plätze in der voll- und teil-
stationären Pflege für pflegebedürftige Bürgerinnen und Bürger in 
Münster angeboten. Dies sind fast 170 Plätze mehr als zum maßge-
benden Zeitpunkt des letzten Tätigkeitsberichtes. Der stationäre 
Betreuungsbereich für Menschen mit Behinderungen hat sich inzwi-
schen von gut 1050 Plätzen (Bericht 2004) auf nunmehr 1112 Plätze 
erhöht. Die Ursachen sind den vorangegangenen Absätzen zu ent-
nehmen.  
 
Konkrete Planungsvorhaben wurden der Heimaufsicht bereits für die 
Weißenburgstr. von den Johannitern, für das Grundstück am Pott-
kamp, voraussichtlich durch die Senatorgruppe betrieben, und für die 
von-Vinke-Str. (ehemaliges Landesversorgungsamt) vorgestellt. Haus-
größen bzw. Platzzahlen in der vom Landesgesetzgeber vorgesehe-
nen Größenordnung in Höhe von etwa 80 Plätzen je Einrichtung las-
sen eine entsprechende Ausweitung des Angebotes in der Stadt 
Münster erwarten. Hinzu kommt eine Platzzahlerweiterung des LWL-
Pflegezentrums um 20 Plätze (von bisher 60 auf 80), dessen Realisie-
rung im Laufe des Jahres 2007 abgeschlossen sein dürfte. Mittelfristig 
werden damit etwa 260 vollstationäre Pflegeplätze zusätzlich angebo-
ten.  
Weitere  
Neubauplanungen für  
Altenpflegeeinrichtungen 
14

Heimaufsicht 2005 - 2006 
 
Ob und ggf. welche Erweiterungen des Pflege- und Betreuungs-
angebotes in naher Zukunft zusätzlich in Münster umgesetzt wer-
den, entscheiden potentielle Investoren selbst nach eigener Markt-
beobachtung. Die Heimaufsicht regt hierbei gemeinsam mit der 
Sozialplanung eine sehr kritische Bewertung an, da nur durch eine 
ausreichende Auslastung der Häuser die notwenige Wirtschaft-
lichkeit für den Betrieb erreicht werden kann. Wie sich im Wettbe-
werb langjährig am Markt befindliche Einrichtungen gegenüber 
neuen Anbietern behaupten, wird zu beobachten sein. 
 
 
 
 
4.   Bewohnerstruktur in den Einrichtungen 
 
Seit Einführung der Pflegeversicherung werden stichtagsbezogen 
die Daten zur Bewohnerstruktur in den Alten- und Pflegeheimen 
erhoben. Zwischenzeitlich ist dies auf den Beginn eines jeden 
Quartals ausgedehnt worden. Dadurch konnte in den vergange-
nen Jahren eine hohe Konstanz bei den Anteilen in den unter-
schiedlichen Pflegestufen festgestellt werden. Tendenziell ist die 
Anzahl der Bewohnerinnen und Bewohner, die keine Pflegestufe 
haben (Pflegestufe 0) weiterhin rückläufig und hat zum Ende des 
Jahres 2006 ohne Aufrundung erstmals die 10-%-Marke unter-
schritten (9,8 %).  
Konstanz der  
Pflegestufenverteilung 
in der Altenpflege –  
Pflegestufe 0 weiter  
rückläufig. 
 
Die folgenden Säulen mit Eintragung der absoluten Werte sowie 
prozentualer Darstellung verdeutlichen die v. g. Entwicklung sehr 
anschaulich:  
 
Bewohnerstruktur Alten- und Pflegeheime
214
310
270 231 217 221
814651 680 683 728
853808 870 886 866
303 306 304 311
0%
10%
20%
30%
40%
50%
60%
70%
80%
90%
100%
Ende '02 Ende '03 Ende '04 Ende '05 Ende '06
 
 
Stufe 3 
 
 
 
 
 
Stufe 2 
 
 
 
 
 
Stufe 1 
 
 
 
Stufe 0 
 
15

Heimaufsicht 2005 - 2006 
 
Durch Addition der einzelnen Werte in beiden Berichtsjahren lässt 
sich für das Ende des Jahres 2005 feststellen, dass 2126 Plätze 
der Pflegeeinrichtungen von 2163 am Stichtag belegt waren, also 
an dem Stichtag 37 frei waren. Zum Ende des Jahres 2006 lebten 
2191 Menschen mit Pflegebedarf in den Einrichtungen bei einer 
Kapazität von 2301 Wohn- und Pflegeplätzen. Ursächlich für diese 
geringere Auslastung ist die relativ kurz vor dem Stichtag liegende 
Neueröffnung des Hauses in Gievenbeck. Die dortige Kapazität 
von 81 vollstationären Plätzen war bei weitem noch nicht ausge-
schöpft, so dass sich die Anzahl der freien Plätze in den übrigen 
Häusern mit der Anzahl aus dem Vorjahr durchaus vergleichen 
lässt.  
Auslastung durch 
erweitertes Platzangebot  
geringer 
 
Die Zugehörigkeit der Nutzerinnen und Nutzer von Kurzzeit- und 
Tagespflegeeinrichtungen sowie von Hospizen zu Pflegestufen 
wird bei den jährlichen Überprüfungen erfragt, hat aufgrund von 
Auslastungsschwankungen, unterschiedlicher Anzahl von Nut-
zungstagen in der Tagespflege und ohnehin fester Personalstruk-
turen kaum einen Einfluss auf personalbemessende Faktoren. 
Umfangreiche Datensammlungen und Auswertungen werden von 
der Heimaufsicht für diese Einrichtungen daher nicht durchgeführt.  
 
Die in Münster von den Anbietern stationärer Eingliederungshilfe 
betreuten Bürgerinnen und Bürger sind in Abhängigkeit von ihrer 
psychischen Behinderung oder von ihren Lernschwierigkeiten di-
versen Leistungstypen mit unterschiedlichen Hilfebedarfsgruppen 
zugeordnet. Die jeweils aktuelle Betreuungsstruktur wird ebenfalls 
bei den jährlichen Prüfungen erfragt, erfährt jedoch keine ab-
schließende Datensammlung durch die städt. Heimaufsicht. Diese 
sind den überörtlichen Kostenträgern im Rahmen der Leistungs-, 
Vergütungs- und Qualitätsvereinbaren vorbehalten. 
16

Heimaufsicht 2005 - 2006 
 
5.   Personalausstattung in den Einrichtungen:  
 
Die Personalausstattung in den Einrichtungen, vor allem in den 
Pflegeeinrichtungen, ist die wohl am intensivsten diskutierte Frage 
bei Angehörigen, in Heimbeiräten, bei Mitarbeiter/-innen, Träger-
verantwortlichen und nicht zuletzt in der Öffentlichkeit. Diese Grö-
ße hat eine entscheidende Bedeutung für alle Tätigkeiten und 
Betreuungsleistungen, die für die Bewohner/-innen erbracht wer-
den müssen. Die Arbeitszufriedenheit der Mitarbeiterinnen und 
Mitarbeiter dürfte ebenso von ihr abhängen wie in Teilen der Kran-
kenstand in den Teams. Wiederholt wird von Betroffenen und An-
gehörigen geäußert, dass der Einsatz von mehr Pflegekräften in 
Wohnbereichen wünschenswert wäre. 
 
Tatsächlich gibt es nach wie vor kein valides Bemessungssystem 
für die Personalmengen im Pflegebereich. Dazu haben auch die 
von Bund und vom Land NRW geförderten Referenzmodelle zur 
Förderung der qualitätsgesicherten Weiterentwicklung in der voll-
stationären Pflege in den Jahren 2004 – 2006 nichts Neues bei-
tragen können. Mitursächlich ist dabei nicht nur die sich wiederho-
lende Diskussion über die Kosten der Pflege, insbesondere in den 
Einrichtungen, sondern vor allem die nicht zufriedenstellend be-
antwortete Frage, was überhaupt als Pflegebedarf mit welcher 
zeitlichen und qualitativen Bemessung anerkannt werden soll.  
Kein Personal-
bemessungssystem  
vorhanden
 
Um trotzdem eine gewisse Prüfbarkeit der personellen Ausstat-
tung in den Alten- und Pflegeeinrichtungen zu erreichen gibt es 
nur die Fachkraftquote nach der Heimpersonalverordnung. Diese 
legt fest, dass mind. 50 % des in der Betreuung insgesamt einge-
setzten Personals Fachkräfte sein müssen.  
 
Zur ständigen Überprüfung erhebt die Heimaufsicht in Münster zu 
Beginn eines jeden Quartals und bei den regelmäßigen und/oder 
anlassbezogenen Prüfungen die jeweils für die Betreuung be-
schäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einschließlich ihrer 
Qualifikation und des arbeitsvertraglich vereinbarten Stundenum-
fangs. Zusammengefasst für alle vollstationären Einrichtungen 
konnte sowohl in 2005 als auch in 2006 eine durchschnittliche 
Fachkraftquote von 68 % ermittelt werden. Sie überstieg damit die 
des Vorjahres (64,5 %) recht deutlich. Ergänzt werden muss an 
dieser Stelle, dass in beiden Berichtsjahren die minimale Fach-
kraftquote von 50 % in jeder Einrichtung zu jedem Zeitpunkt der 
Erhebungen überschritten wurde. Die Bildung von Durchschnitts-
werten verfälscht insoweit das Bild von einzelnen Häusern nicht, 
wenngleich die Pflegeeinrichtungen natürlich unterschiedliche An-
teile von Fachkräften einsetzen.  
Fachkraftquote deutlich 
höher als durch  
Heimgesetz 
gefordert 
 
Auch in den anderen Einrichtungsarten wird die Fachkraftquote als 
ein Qualitätskriterium erfasst. Die konkret ermittelten Werte je Ein-
richtungsart können der folgenden Tabelle entnommen werden:  
17

Heimaufsicht 2005 - 2006 
 
 
 
 
Fachkraftquoten aller Einrichtungsformen
64,5
93,1
73,2
68,0
94,9 93,5 93,7
75,770,6
93,9
75,880,6
93,794,2
68,2
0,00
10,00
20,00
30,00
40,00
50,00
60,00
70,00
80,00
90,00
100,00
Alten- 
un
d Pfl
egeeinr.
Kurzzeit
pfl
eg
e
Tagespflege
Hosp
ize
Behinderten
einrichtungen
2004 2005 2006
Bei den Fachkraftquoten in den verschiedenen Einrichtungsformen 
fällt die überaus große Kontinuität auf, vor allem bei den Alten- und 
Pflegeeinrichtungen sowie den Behinderteneinrichtungen, die 
schließlich fast 95 % des beschäftigten Personals ausmachen. Bei 
der im Gegensatz dazu recht geringen Personalmenge, z. B. in den 
Tagespflegeeinrichtungen, haben kleinere personelle Veränderungen 
entsprechend größere Auswirkungen auf die Quote. Festzuhalten 
bleibt aber, dass in Münster alle Einrichtungen bzw. Träger das von 
der Heimpersonalverordnung vorgeschriebene Fachpersonal jeder-
zeit in ausreichender anteiliger Menge vom Gesamtpersonal während 
des Berichtszeitraumes vorgehalten haben.  
 
Seit einigen Jahren führt die Heimaufsicht neben der Ermittlung der 
zuvor beschriebenen Fachkraftquote ständig Vergleichsberechnun-
gen für die Personalmengen in Alten- und Pflegeeinrichtungen durch. 
Hierbei werden die je Haus individuell vorhandenen Bewohnerstruk-
turen mit den s. g. Orientierungswerten (also mit Werten, die für eine 
bestimmte Menge von Bewohner/-innen mit entsprechender Pflege-
stufe eine gewisse Menge von Personal vorsehen) ins Verhältnis 
zueinander gesetzt und anschließend mit dem tatsächlich vorhande-
nen Personal verglichen. Ergebnis dieser Berechnungen ist jeweils 
die Feststellung, ob eine Pflegeeinrichtung aktuell das Pflege- und 
Betreuungspersonal vorhält, was die Kostenträger in Abhängigkeit 
von den jeweiligen Bewohnerstrukturen/Pflegestufen refinanzieren. 
18

Heimaufsicht 2005 - 2006 
 
Die Orientierungswerte sind dabei von den Verhandlungsführern 
in Nordrhein-Westfalen festgesetzt worden.  
 
Bei gleichzeitiger Berücksichtigung des üblicherweise verhandel-
ten Personals für die soziale Betreuung der Bewohnerinnen und 
Bewohner errechnet sich zum Ende des Jahres 2005 mit Hilfe der 
Orientierungswerte und der tatsächlichen Bewohnerstruktur ein 
Gesamtsoll von 
778,3 Stellen für die Pflege und Betreuung. Die 
Träger haben demgegenüber 813,2 besetzte Stellen für diesen 
Bereich gemeldet, übertreffen das Soll also um gut 35 Stellen. Ur-
sächlich sind z. T. Häuser, die aufgrund ihrer besonderen Bewoh-
nerstruktur üblicherweise nicht mit den durchschnittlichen Orientie-
rungswerten berücksichtigt werden und daher im Durchschnitt 
auch überproportional Personal im Verhältnis zu anderen Einrich-
tungen vorhalten. Mit verantwortlich ist aber auch nahezu jedes 
Haus, da in aller Regel der Soll-Wert immer mindestens leicht ü-
berschritten wird. Weitere Ursache ist die Kalkulation auf der Basis 
der tatsächlich belegten Plätze. Wäre eine Vollauslastung aller 
Einrichtungen Kalkulationsgrundlage würde sich das Personalsoll 
noch leicht erhöhen und die Differenz reduzieren. Schließlich ist 
die tatsächliche Personalmenge für solch eine Vollauslastung be-
rechnet. 
 
Beschäftigtes Personal 
entspricht voll den  
vergüteten  
Personalmengen 
Für den Stichtag zum Ende des Jahres 2006 gilt ähnliches. Einem 
Stellensoll für Pflege und Betreuung in Höhe von 795,4 Stellen 
stehen 835,4 besetzte Stellen gegenüber. Das Ist übersteigt das 
Soll also um gut 40 Stellen in Münster. Deutlich wird an diesen 
Zahlen auch, dass die Einrichtungen den Umfang der besetzten 
Stellen aufgrund des erweiterten Pflegeplatzangebotes angepasst 
haben. 
 
Aus beiden Kontrollberechnungen, die, wie erwähnt, für jedes 
Haus mehrfach je Jahr gemacht werden, ergibt sich, dass in 
Münster die Träger das Personal auch tatsächlich vorhalten, wel-
ches von den Bewohnerinnen und Bewohnern einschl. der öffent-
lichen Kostenträger über die Pflegesätze finanziert wird.   
 
Keine Diskrepanz  
zwischen  
Personalmeldungen und 
tatsächlich eingesetztem 
Personal 
Darüber hinaus sind der Vergleich des gemeldeten Personals mit 
lt. Dienstplan eingesetzten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern fester 
Bestandteil aller heimaufsichtlichen Begehungen. Geringfügige 
Abweichungen konnten dabei in der Vergangenheit immer von 
den Verantwortlichen geklärt werden. 
19

Heimaufsicht 2005 - 2006 
 
6.   Heimmitwirkung und Projekt ‚Heimbeiräte stärken’: 
 
Die gesetzlich legitimierte Heimmitwirkung ist zentrales Element 
für die direkte Einflussnahme der Bewohnerinnen und Bewohner 
auf Entscheidungen der Heimleitungen und Trägervertreter. Nach 
wie vor wird vielfach gefordert, dass das bislang bestehende Mit-
wirkungsrecht auf ein Mitbestimmungs recht für die im Heim Le-
benden erweitert wird. Zahlreiche positive Beispiele aus der Praxis 
dokumentieren jedoch, dass eine aktiv gestaltete Heimbeiratarbeit 
bei entsprechender Akzeptanz auf Seiten der im Heim Verantwort-
lichen prägend für das gesamte Miteinander in den Einrichtungen  
sein kann, Bewohnerinnen und Bewohner über ihr Gremium also 
sehr wohl Einfluss nehmen.                                                  
 
Die Heimaufsicht der Stadt Münster begleitet Heimbeiräte sowohl 
im Bereich der Altenpflege als auch im Bereich der Behinderten-
einrichtungen seit vielen Jahren in zahlreichen Kontakten. In die-
sen Gesprächen wurde häufig deutlich, dass das Interesse der 
Betroffenen, sich mit den vom Gesetzgeber vorgesehenen The-
men (z. B. Entgeltverhandlungen, Qualitätssicherung usw.) zu 
beschäftigen, von Heimbeirat zu Heimbeirat sehr unterschiedlich 
sein kann. Maßgebend sind hierbei Lebenserfahrungen, frühere 
berufliche Kontakte und Interessen, geistige Fähigkeiten und an-
dere Rahmenbedingungen. Bewohnerinnen und Bewohner mit 
Lernschwierigkeiten haben ein anderes Verhältnis zu finanziellen 
Dingen als dies z. B. die Bewohner/-innen einer Seniorenwohnan-
lage haben, die dem Heimgesetz unterliegt. Wer aber will und vor 
allem, wer muss bewerten, wie gehaltvoll die Arbeit von Heimbei-
räten tatsächlich ist? Kommt es stattdessen nicht entscheidend 
darauf an, dass die Gewählten selbst ihre Schwerpunkte in der 
Mitwirkung setzen können? 
 
Während die Wahl von Heimbeiräten in Einrichtungen der Behin-
dertenhilfe nach wie vor recht gut gelingt ist es in den Altenpflege-
einrichtungen nicht immer leicht, eine ausreichende Anzahl von 
Kandidaten zu finden. Zum einen sind viele an Demenz erkrankte 
Bewohner/-innen nicht in der Lage, ein solches Amt zu überneh-
men, andererseits sind viele in ihrer letzten Lebensphase oft nicht 
mehr dazu bereit. Außenstehende sollten aber keinesfalls davon 
ausgehen, dass nur noch demente Bewohner/-innen in den Ein-
richtungen leben und sie daher ihre Interessen nicht wahrnehmen 
können. Menschen mit Muskelerkrankungen, mit Parkinson oder 
anderen Krankheitsbildern sind sehr wohl in der Lage, Meinungen 
von Mitbewohnern zu sammeln, an entscheidender Stelle vorzu-
tragen und dadurch den Mitwirkungsgedanken im Heim zu leben.   
Aktive Heimmitwirkung 
gelingt in der Altenpflege nur 
mit großen Anstrengungen 
 
Zum Ende des Jahres 2006 kann festgehalten werden, dass in 
Münster in allen Einrichtungen der Behindertenhilfe Heimbeiräte 
gewählt und aktiv sind. Teilweise werden sie dabei durch Begleite-
rinnen und Begleiter unterstützt. In Kurzzeitpflege- oder Tages-
pflegeeinrichtungen ist die Mitwirkung entweder über die Bestel-
lung von Heimfürsprechern oder durch die aktive Teilnahme von 
Heimbeiräte in allen 
Einrichtungen der  
Behindertenhilfe 
20

Heimaufsicht 2005 - 2006 
 
Bewohnern/Gästen im Heimbeirat (bei Verbundeinrichtungen) ge-
sichert.  
 
Bei den Altenpflegeeinrichtungen sind zwei Heimfürsprecher be-
stellt, in einem Haus war noch kein Heimbeirat aufgrund der Bele-
gungssituation nach Inbetriebnahme gewählt und in drei Einrich-
tungen zuzüglich einer Tagespflege wird als Alternative mit Zu-
stimmung der Heimaufsicht die regelmäßig durchgeführte Angehö-
rigen- und Bewohnerversammlung als Mitwirkungsmöglichkeit 
praktiziert. Erfahrungen mit dieser Form der Mitwirkung sind bis-
lang positiv, da über sie in der Regel eine größere Beteiligung er-
reicht werden kann. Allerdings finden Sitzungen nicht immer so 
häufig statt wie dies bei kleineren Gremien der Fall ist. In allen an-
deren Alten- und Pflegeheimen sind Heimbeiräte tätig und neh-
men die gesetzlichen Interessen der Bewohnerinnen und Bewoh-
ner wahr.  
Überwiegend gewählte 
Heimbeiräte in der  
Altenpflege, nur wenige  
Ersatzgremien 
 
Zum Ende des Berichtsjahres 2006 konnten nach längerer Anlauf-
zeit die konzeptionellen Vorarbeiten für das Projekt ‚Heimbeiräte 
stärken’ abgeschlossen werden. Die Umsetzung läuft noch und 
wird durch die Heimaufsicht weiterhin intensiv begleitet.  
 
Ziel des Projektes auf Initiative der Arbeitsgemeinschaft der Heim-
beiräte und mit Unterstützung der Seniorenvertretung Münster 
sowie der Stiftungsverwaltung ist die Gewinnung von Ehrenamtli-
chen, die Heimbeiräte von Altenpflegeeinrichtungen durch regel-
mäßige Kontakte in ihrer Arbeit unterstützen und den Beiratmit-
gliedern in Gesprächen mit Heimleitungen oder Trägervertretern 
aktiv zur Seite stehen. Eine gewisse Nähe zu s. g. Multiplikatoren-
projekten, die von anderen Bundesländern auch finanziell geför-
dert werden, ist unverkennbar und gewollt. Einem ersten Aufruf 
sind zahlreiche Bürgerinnen und Bürger gefolgt, haben umfangrei-
che Fortbildungen absolviert und aktuell läuft die Phase der kon-
kreten Vermittlung der ehrenamtlich Interessierten an die Heimbei-
räte. 
Unterstützung von  
Heimbeiräten in der  
Altenpflege durch  
Ehrenamtliche 
 
Mit Blick auf die gesetzlichen Vorhaben der Landesregierung im 
Heimbereich sollte überlegt werden, wie das Wahlverfahren deutlich 
vereinfacht werden kann. Ein erster Schritt in die richtige Richtung 
war sicherlich die Möglichkeit der Wahl eines Heimbeirates im 
Rahmen einer Bewohnerversammlung, als dies 2002 durch die No-
vellierung der Heimmitwirkungsverordnung eingeführt wurde.  
21

Heimaufsicht 2005 - 2006 
 
7.   Prüfungen durch die Heimaufsicht und Beschwerden 
 
In den vergangenen Jahren sind die Überwachungen der Einrichtun-
gen durch die Heimaufsicht kontinuierlich intensiviert worden. Damit 
wird der Vorgabe des Gesetzes, jede Einrichtung mindestens ein Mal 
je Jahr zu überwachen, Rechnung getragen. Prüfgrundsatz ist aber 
nach wie vor die Wahrung der Verhältnismäßigkeit. So werden kleine 
Einrichtungsteile, also z. B. Außenwohngruppen mit einigen Bewoh-
ner/-innen oder dezentrale stationäre Einzelwohnangebote, nicht 
jährlich überprüft. Altenpflegeheime, Wohnstätten für Menschen mit 
Behinderungen sowie Tages- und Kurzzeitpflegeeinrichtungen und 
Hospize werden jedes Jahr kontrolliert. 
 
Die Verteilung der in 2005 insgesamt durchgeführten 92 Prüfbesuche 
und die 102 Kontrollen in 2006 ergeben sich aus dem folgenden 
Schaubild. Gleichzeitig wird die Intensivierung der Prüfaktivitäten 
insbesondere bei den wiederkehrenden Prüfungen im Vergleich zu 
den beiden Vorjahren deutlich (58 Kontrollen in 2003 und 80 in 
2004): 
Deutliche Steigerung der
Prüffrequenz 
74
15 13
61
24
7
55
17 832
23
3
0
10
20
30
40
50
60
70
80
wiederkehr
end
anlassbezoge
n
Inbe
triebna
hm
e
2003
2004
2005
2006
Prüfbesuche 2003 - 2006
 
22

Heimaufsicht 2005 - 2006 
 
Der überwiegende Teil der wiederkehrenden Prüfungen ist bislang 
mit kurzfristiger Ankündigung durchgeführt worden. Seit dem Jahr 
2007 wird routinemäßig bis zur Hälfte unangekündigt geprüft.  
 
Anders verhält es sich mit den anlassbezogenen Kontrollen. Von 
24 im Jahr 2005 wurden 12, also gut die Hälfte unangekündigt 
durchgeführt, im Jahr 2006 waren 14 der 15 Überprüfungen nicht 
angemeldet, also fast 100 %. 
 
Keine Schwankungen in 
der Anzahl der  
Beschwerden 
Bei genauerer Betrachtung der anlassbedingten Prüfungen muss 
zunächst erläutert werden, dass einzelne Beschwerden je nach 
Inhalt der mehrfachen Überprüfung bedürfen. Zudem ist es nicht 
ausgeschlossen, dass Beschwerdeführer fast identische Be-
schwerdeinhalte mehrfach vortragen. Dies ist insbesondere bei 
Kritik an der Personalausstattung oder beim persönlichen Umgang 
mit Bewohnerinnen und Bewohnern der Fall. Konkret verbergen 
sich im Jahr 2005 hinter den 24 Anlassprüfungen 16 verschiedene 
Beschwerden. In 2006 waren es bei den 15 anlassbedingten Kon-
trollen insgesamt 12 Einzelbeschwerden. Der Vergleich mit 2004 
(16 Beschwerden, die eine Kontrolle erforderlich machten) zeigt, 
dass keine außergewöhnlichen Schwankungen festzustellen sind. 
Jedes Jahr sind im Übrigen zwei Beschwerden von Bewohner/-
innen aus Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen vorge-
tragen worden, der andere und damit überwiegende Teil kommt 
nach wie vor von Angehörigen aus dem Bereich der Altenpflege. 
 
Beschwerdeinhalte  
vielfältig 
Die Beschwerdeinhalte haben weiterhin Schwerpunkte in Bereichen 
der Personalausstattung, dem Essen und der Hygiene in Bewoh-
nerzimmern. Wie in Vorjahren werden aber auch das persönliche 
Miteinander mit den Bewohner/-innen, der pädagogische Umgang 
mit Bewohner/-innen in Einrichtungen der Behindertenhilfe, der 
Umgang mit weglaufgefährdeten Bewohner/-innen oder auch die 
Temperaturen in Bewohnerzimmern zu warmen Jahreszeiten ge-
nannt. Prüfergebnisse sowohl der anlassbezogenen als auch der 
Routinekontrollen werden im folgenden Abschnitt dargestellt. 
23

Heimaufsicht 2005 - 2006 
 
8.    Positive und negative Prüfergebnisse / Maßnahmen bei 
       Mängeln 
 
Bei einer möglichen Vollauslastung aller stationären und teilstatio-
nären Einrichtungen in Münster werden, wie oben erwähnt, zu-
künftig fast 4000 Bürgerinnen und Bürger von zahlreichen Mitar-
beiterinnen und Mitarbeitern betreut. Vielfach geht es hierbei um 
sehr individuelle und persönliche Hilfeleistungen, die nicht ohne 
weiteres mit anderen Dienstleistungen, z. B. der Beratung beim 
Autokauf oder der Hilfestellung beim Ausfüllen eines Antrages 
verglichen werden können. Hinzu kommt in vielen Situationen das 
Abhängigsein von der Hilfe anderer und vor allem im Altenpflege-
bereich der Umgang mit dem eigenen Tod.  
 
Aus diesen Aspekten wird schnell deutlich, von welch entschei-
dender Bedeutung der gemeinsame vertrauensvolle Umgang von 
Bewohner/-innen und Mitarbeiter/-innen ist, welchen Einfluss 
Sympathien oder Antipathien auf das Wohlbefinden bekommen 
können und welche Bedeutung in solch einem Leistungssegment 
eigene Erwartungen oder Erwartungen von Angehörigen erhalten. 
Entscheidenden Einfluss kann zudem die eigene Lebenszufrie-
denheit auf die Qualität bekommen, die Betreuungsbedürftige in 
Einrichtungen empfinden. Nicht weniger wichtig sind die persönli-
che Einstellung aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und die 
Grundhaltung, mit der sie den Bedürftigen begegnen und wie sie 
deren Betreuung erbringen.  
Objektive Prüfungskriterien 
weichen oftmals von  
subjektiven Erwartungen ab 
 
 
Diese grundsätzlichen Erläuterungen veranschaulichen, in welch 
sensiblem Bereich die Heimaufsicht Qualität prüfen und sichern 
muss, während es keinen abschließend definierten Qualitätsbegriff 
mit einheitlichen Prüfkriterien gibt. Bestimmte strukturelle Rah-
menbedingungen sind zwar geregelt, auch diverse fachliche Stan-
dards bestehen zum Teil seit vielen Jahren und werden regelmä-
ßig aktualisiert. Trotzdem ist damit nicht ausgeschlossen, dass z. 
B. bei der Morgenpflege ein Handgriff beim Aufrichten nicht ge-
lingt, dass der Bewohnerin das Parfüm der Mitarbeiterin sehr un-
angenehm ist, weil sie damit bestimmte Erinnerungen verbindet 
oder dass sich ein Bewohner mit Lernschwierigkeiten durch die 
ihm in der Gruppe übertragenen Aufgaben überfordert fühlt.  
 
Bei Betrachtung des Gesamtumfangs und der Art aller in den Hei-
men erbrachten Leistungen wird deutlich, dass zu keinem Zeit-
punkt eine vollständige Überwachung gewährleistet werden kann, 
auch nicht bei weiter intensivierten Kontrollen durch Behörden und 
anderen Prüfinstitutionen. So wird auch erklärlich, warum objektive 
Prüfergebnisse, soweit sie feststellbar sind, nicht zwingend mit 
den subjektiven Eindrücken der Bewohnerinnen und Bewohner 
bzw. ihrer Vertretungsberechtigten übereinstimmen müssen.  
 
24

Heimaufsicht 2005 - 2006 
 
Die folgenden Feststellungen können für die in Münster vorgetra-
genen Beschwerden und Kontrollen sowie der Routineprüfungen 
ausgeführt werden:  
 
Personalausstattung 
 
Wesentliche Prüfergebnisse zur Personalausstattung können dem 
5. Abschnitt entnommen werden. Die Kontrollen einzelner Dienst-
pläne ergaben, dass nicht immer eine kontinuierliche Sicherstel-
lung der Betreuung durch Fachkräfte erfolgt bzw. in den Plänen 
dokumentiert ist. Es erfolgt also nicht immer lückenlos eine Über-
gabe von Fachkraft zu Fachkraft beim Wechsel des Personals in 
der Mittagszeit o. ä. Grundsätzlich ist aber festzuhalten, dass in al-
len Einrichtungen jederzeit Fachkräfte anwesend sind, auch des 
Nachts. 
 
Gewünscht bzw. eingefordert wird häufig eine bessere Besetzung 
der Nachtwachen im Pflegebereich. Kostenträger verhandeln mit 
den Einrichtungen jedoch keine Anzahl von Nachtwachen sondern 
nur Personalbudgets im Rahmen der oben erwähnten Orientie-
rungswerte. Stärken also Träger den Nachtdienst im Rahmen ihrer 
Organisationshoheit geht dies in der Regel unmittelbar zu Lasten 
der Tagdienstbesetzungen.  
 
Essensqualität 
 
Kaum ein Themenbereich regt bei Kontakten mit Bewohnerinnen 
und Bewohnern mehr zur Diskussion an als das Essen. Die unter-
schiedlichsten Meinungen zur Auswahl der Speisen, ihrer Zu-
sammensetzung, ihrer Zubereitung, zum Garzustand oder den 
Temperaturen werden regelmäßig sehr rege im Einzelgespräch 
oder auch vom Heimbeirat vorgetragen. Schließlich treffen die un-
terschiedlichsten persönlichen Vorlieben, Zubereitungsarten und 
regionalen Herkunftsgebiete der Bewohner/-innen aufeinander. 
Nicht zu vernachlässigen sind die individuellen ggf. krankheitsbe-
dingten Bedürfnisse an die Ernährung (Diät, Lebensmittelallergien 
und Unverträglichkeiten, passierte Kost, hochkalorische Nahrung 
usw.). 
 
Im Ergebnis kann es den Verantwortlichen kaum gelingen, dass 
alle immer zu jeder Zeit mit dem Essen zufrieden sind. Ein in den 
Heimen in Münster in aller Regel bestehender intensiver Aus-
tausch zwischen Bewohner/-innen und Küchenverantwortlichen 
trägt dazu bei, dass Wünsche vorgetragen und Unzufriedenheiten 
beseitigt werden können. 
 
In einer Einrichtung konnte durch Intervention der Heimaufsicht 
mit dem verantwortlichen Träger erreicht werden, dass dieser die 
25

Heimaufsicht 2005 - 2006 
 
bisher üblichen Thermoporten, in denen das warme Essen in die 
Wohnbereiche transportiert wird, gegen Thermoporten  
ausgetauscht hat, die über eine zusätzliche elektrische Beheizung 
verfügen. Nicht ausreichend warmes Essen zum Zeitpunkt der 
Einnahme ist damit nun ausgeschlossen. 
 
Ein heute üblicher Standard nicht nur in der Altenpflege in Münster 
ist es, dass Bewohner/-innen vom Pflegepersonal oder besonde-
ren Servicekräften z. B. zum Frühstück oder Abendessen ver-
schiedene Brotsorten, Aufstriche und Getränke angeboten wer-
den. Bewohner/-innen können frei wählen, nachnehmen, zu Zeiten 
frühstücken, die sie selbst vorgeben usw. Auch beim Mittagessen 
bestehen Möglichkeiten der Auswahl zwischen verschiedenen 
Gerichten oder zumindest einzelnen Komponenten.  
 
Im Ergebnis bleibt festzuhalten, dass trotz aller Diskussionen ein 
sicherlich hoher Qualitätsstandard beim Essen in den Einrichtun-
gen erreicht ist. Im Einzelfall durch die Heimaufsicht gegen Entgelt 
eingenommene Speisen im Zusammenhang mit Routineprüfungen 
haben dies bislang bestätigt.  
 
Sauberkeit, Hygiene 
 
Aufgrund von einzelnen Beschwerden durchgeführte unangekün-
digte Kontrollen, z. T. dabei in Zusammenarbeit mit den Gesund-
heitsaufsehern des Gesundheitsamtes, haben keine größeren 
Mängel aufgezeigt. Stattdessen wurde eher die überwiegend sehr 
positive Meinung der Bewohnerinnen und Bewohner bestätigt, die 
sie in zahlreichen Kontakten zur Sauberkeit und Hygiene geäußert 
haben.  
 
Der Gesamteindruck ist in allen Häusern in aller Regel gut auch 
wenn es in einzelnen Wohnbereichen bei inkontinenten Bewoh-
ner/-innen kurzzeitig manchmal zu Geruchsbeeinträchtigungen 
kommen kann. Nach Durchführung der Grundpflege sind diese 
Beeinträchtigungen regelmäßig beseitigt. 
 
Temperaturen in Heimen 
 
Anlässlich von kritischen Nachfragen zu Temperaturen in Heimen 
wurden sowohl kurzzeitige als auch Langzeitmessungen durchge-
führt. Im Ergebnis konnte bei den Stichproben festgestellt werden, 
dass in Häusern ohne Außenverschattung die Temperaturen im 
Hochsommer höher sind, als dies bei Häusern der Fall ist, die ü-
ber eine entsprechende Verschattung verfügen und diese auch 
aktiv nutzen. Wesentlich bei der Temperaturentwicklung in den 
Häusern sind daneben das Lüftungsverhalten der Bewohner/-
26

Heimaufsicht 2005 - 2006 
 
innen und der Mitarbeiter/-innen, vor allem in der Nacht, wenn sich 
die Temperaturen abkühlen.  
 
Bei den Messungen erlebte die Heimaufsicht das sehr unter-
schiedliche Wärmeempfinden der Bewohnerinnen und Bewohner. 
Während es einigen deutlich zu warm ist, tragen andere weiterhin 
ihre Strickjacke oder decken sich im Bett hoch zu. Daraus eine 
maximal zulässige Temperatur abzuleiten gelingt nur unzurei-
chend. 
  
Äußerst schwierig gestaltet sich auch die rechtliche Bewertung. 
Weder im speziellen Heimrecht noch in allgemeinen bauordnungs-
rechtlichen Vorschriften sind konkrete Vorgaben für spezielle Son-
nenschutzmaßnahmen enthalten. Vor allem sind keine Höchst-
temperaturen vorgesehen, die nicht überschritten werden dürfen. 
Lediglich im Bereich des Arbeitsschutzes findet sich eine Rege-
lung, wonach am Arbeitsplatz üblicherweise nicht mehr als 26 °C 
überschritten werden sollen. Diese Regelung kommt allerdings 
dann nicht zur Anwendung, wenn die Außentemperaturen deutlich 
über diesem Wert liegen.  
 
Im Ergebnis gelingt es daher nicht, durch behördliche Auflagen die 
Installation von Außenverschattungen oder anderen Kühlmöglich-
keiten durchzusetzen. Gleichwohl haben bereits viele Häuser ent-
sprechende bauliche Standards umgesetzt, mobile Klimageräte 
beschafft, um z. B. einzelne Räumlichkeiten zum Aufenthalt herun-
terkühlen zu können u. ä. Die Heimaufsicht hat allen Einrichtungen 
im Rahmen der Beratung entsprechende Empfehlungen übermit-
telt, welche bei Sommerhitze von Leitungskräften und Personal 
zum Erhalt der Gesundheit der Bewohner/-innen beachtet werden 
sollten. Zudem werden alle Träger, die neue Einrichtungen errich-
ten wollen, dringlich auf diese Problematik mit der Bitte hingewie-
sen, für maximalen Sonnen- und Wärmeschutz zu sorgen.  
 
Fixierungen, Stürze, Weglauftendenzen, Sicherungsmöglich-
keiten 
 
Bei den Prüfungen konnte festgestellt werden, dass die Einrich-
tungen durchgeführte freiheitsbeschränkende Maßnahmen vom 
Gericht genehmigen lassen, soweit die Betroffenen selbst nicht 
mehr zustimmen können. Eine außergewöhnlich hohe Anzahl von 
Fixierungen ist nicht feststellbar. Stattdessen gewann die Heim-
aufsicht den Eindruck, dass sie nur dann angewendet werden, 
wenn dies zur Sicherheit der Bewohnerinnen und Bewohner zwin-
gend erforderlich ist.  
 
Von anderen möglichen Sicherungsmöglichkeiten, z. B. Türwäch-
tern an Notausgangstüren wird im erforderlichen Umfang 
Gebrauch gemacht. Trotzdem können die Verantwortlichen nicht 
lückenlos sicherstellen, dass sich verwirrte Bewohner/-innen aus 
27

Heimaufsicht 2005 - 2006 
 
dem Haus entfernen. Mit Blick auf den Bewegungsdrang der Be-
troffenen ist dies auch zu akzeptieren.  
 
So kommt es in allen Häusern, vor allem der Altenpflege, hin und 
wieder zu Stürzen, meist mit keinen oder nur geringen Folgen. 
Hiergegen wenden sich im Einzelfall Beschwerden von Angehöri-
gen. So nachvollziehbar der Wunsch nach Sicherheit für die Be-
troffenen ist, so wichtig erscheint es der Heimaufsicht, Bewohner/-
innen ihr Recht auf Selbstbestimmung und freie Fortbewegung im 
hohen Alter zu erhalten. Allerdings müssen im Fall eines Sturzes 
immer die notwendigen diagnostischen Maßnahmen eingeleitet 
werden, um gesundheitliche Beeinträchtigungen auszuschließen. 
  
Wartezeiten beim Hilferuf 
 
Hin und wieder wird von Bewohnerinnen und Bewohnern oder 
deren Angehörigen kritisiert, dass Wartezeiten bis zum Eintreffen 
von Personal nach Auslösen des Hilferufes zu lang sind. In einer 
konkreten Einzelbeschwerde konnte dies durch die per PC hinter-
legte Rufaufzeichnung überprüft werden. Darin wird sowohl die 
Zeit des Hilferufes als auch der Zeitpunkt erfasst, zu dem die Mit-
arbeiter/-innen beim Eintreffen im Zimmer ihre Anwesenheit durch 
Tastendruck bestätigen.  
 
In der Auswertung konnte festgestellt werden, dass Mitarbeiter/-
innen fast ausnahmslos innerhalb von max. 5 Minuten im Zimmer 
beim Beschwerdeführer waren. Nur in sehr seltenen Fällen konnte 
die Wartezeit mehr als 10 Minuten betragen. Bei einer Bewertung 
dieser Wartezeit ist immer zu bedenken, dass Mitarbeiter/-innen in 
der Regel in anderen Pflegesituationen bei Mitbewohner/-innen 
sind und dort die Pflegehandlungen nicht ohne weiteres unterbre-
chen können.  
 
Die Heimaufsicht hält die v. g. Wartezeiten mit Blick auf die aktuel-
le Personalausstattung der Einrichtungen und die Bedürftigkeit der 
Bewohner/-innen für tolerabel. Zu beachten ist auch, dass nicht 
alle Häuser über solch eine Rufaufzeichnung verfügen und eine so 
detaillierte Kontrolle oft nicht möglich ist.  
 
Bewegung 
 
Von Angehörigen oft gewünscht, von Mitarbeiter/-innen vielleicht 
zu selten angeboten und von Bewohner/-innen nicht immer ange-
nommen – so lässt sich der Beschwerdeaspekt ‚Bewegung’ um-
schreiben. Im Gespräch mit allen am Heimleben Beteiligten wird 
oft deutlich, dass hier Erwartungen und Leistbares nicht überein-
stimmen. Wünschenswert wären daher in den Einrichtungen der 
Pflege mehr Ehrenamtliche, die die notwendige Zeit für die Be-
wohner/-innen haben.  
28

Heimaufsicht 2005 - 2006 
 
 
 
Auffallend ist aber auch, dass manchmal die Erwartungen der Be-
wohner/-innen von denen ihrer Angehörigen abweichen. So be-
richten und dokumentieren Mitarbeiter/-innen von Bewohnerinnen 
und Bewohnern, die angebotene Bewegung ablehnen – weil sie 
sich an dem Tag nicht gut fühlen, die Gelenke so schmerzen usw. 
 
Trinken, Trinkverhalten 
 
Die Heimaufsicht hat die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Ein-
richtungen in Münster innerhalb des Berichtszeitraumes in aller 
Regel als hochsensibel für die Flüssigkeitsaufnahme der Bewoh-
ner/-innen erlebt. Vielfach wird im Alltag, soweit notwendig, ver-
sucht, jede Trinkmenge in Dokumentationen zu erfassen. Dass 
dies bei zahlreichen Bewohner/-innen eines Wohnbereiches mit 
Fehlern behaftet sein kann, dürfte nicht überraschen. 
 
Tatsächlich gibt es insbesondere bei zunehmend dementen Be-
wohner/-innen das Problem, bei ihnen ein ausreichendes Trink-
verhalten anzuregen. Schluckstörungen und andere Erkrankungen 
erschweren dies parallel. In der Folge wird vielfach über Infusio-
nen zusätzlich Flüssigkeit zugeführt.   
 
Trotzdem kommt es bei Anlegung medizinischer Maßstäbe, z. B. 
anlässlich von Krankenhausaufenthalten, zur Diagnose einer Aus-
trocknung. Nach Auffassung der städt. Heimaufsicht wird dies 
auch nie ganz zu vermeiden sein wenn das Selbstbestimmungs-
recht der Bewohner/-innen respektiert wird und sie nicht gegen ih-
ren Willen quasi zwangsweise mit Flüssigkeit versorgt werden. 
Schließlich wirken sich auch andere Erkrankungen auf das Trink-
verhalten aus, die durch Medikamente nicht vollständig unter-
drückt werden können.  
 
Fördern und Fordern 
 
Vor allem im Bereich der Menschen mit Behinderungen sollen die 
Bewohnerinnen und Bewohner durch die Betreuer gefördert und 
gefordert werden, damit sie neue selbständigere Fähigkeiten er-
lernen oder zumindest eine Verschlechterung der Behinderung 
kompensieren können. Nicht immer leicht ist es dabei, die richti-
gen Anreize zu geben bzw. die Betroffenen zu motivieren.  
 
Konsequenzen für bestimmtes Handeln oder Verhalten sind daher 
notwendig, führen im Einzelfall aber auch zur Unzufriedenheit. Die 
Heimaufsicht hat sich in Einzelfällen wiederholt die konkreten Um-
stände sowohl von Betroffenen und Mitarbeiter/-innen erläutern 
lassen, sich dabei über die vorliegenden Erkrankungen und die 
daraus resultierenden Beeinträchtigungen informiert und anschlie-
29

Heimaufsicht 2005 - 2006 
 
ßend im Dialog mit den Beteiligten versucht, eine Basis für deren 
weitere Zusammenarbeit zu finden. Nicht immer ist diese auf Dau-
er tragfähig und bedarf der erneuten Anpassung. 
 
Mängel in der Pflege-/Betreuungsplanung sowie der Pflege- 
und Betreuungsdokumentation 
 
Bereits für 2004 hat die Heimaufsicht berichtet, dass es in den v. 
g. Bereichen Mängel in den Einrichtungen gibt. Dies hat sich im 
jetzigen Berichtszeitraum fortgesetzt, allerdings mit weiterhin ab-
nehmender Tendenz.  
 
Einige Einrichtungen bedienen sich im Altenpflegebereich zwi-
schenzeitlich der s. g. Tagesstrukturplanung, also einer Pflegepla-
nung, die sich am Tagesablauf der Bewohner/-innen orientiert und 
die individuell zu leistenden Unterstützungsmaßnahmen aufführt. 
Diese Form der Planung ist aus dem Entbürokratisierungsgedan-
ken entstanden, führt aber nur bedingt zu einer Zeitersparnis für 
die Mitarbeiter/-innen im Rahmen der Dokumentation. Die Doku-
mentation per PC wird zunehmend angewendet und zeigt sehr 
gute Entwicklungen.  
 
Verbesserungen bedarf es besonders bei der Kontrolle bzw. Ü-
berprüfung des Pflege- bzw. Betreuungsverlaufs. Veränderungen 
beim Pflege- oder Betreuungsbedarf verlangen regelmäßig eine 
Anpassung der Leistungen durch die Mitarbeiter/-innen. Hier sind 
leider noch deutliche Lücken feststellbar. Wiederholte Beratungen 
und Hinweise zeigen noch nicht immer die erhoffte Wirkung. Eine 
zwangsweise Umsetzung verspricht jedoch keinen Erfolg, da Mit-
arbeiter den Sinn dieser Erfordernisse verstehen müssen.  
 
Dies deckt sich mit den Prüfungsergebnissen des MDK in den 
Altenpflegeeinrichtungen. Hierzu ist festzuhalten, dass in Münster 
bislang bei keiner/m der begutachteten Bewohnerinnen und Be-
wohner gefährliche Pflegesituationen festgestellt wurden. Dies 
unterstreicht das hohe Qualitätsniveau der Einrichtungen in Müns-
ter. 
30

Heimaufsicht 2005 - 2006 
 
9.    Weitere Aktivitäten der Heimaufsicht 
 
Neben der bereits beschriebenen Beteiligung im Projekt ‚Heimbei-
räte stärken’ war die Heimaufsicht u. a. an einer Arbeitsgruppe zur 
Entwicklung von Qualitätsstandards für Hausgemeinschaften be-
teiligt. Abschließende Ergebnisse werden hierzu in der Pflegekon-
ferenz in 2007 verabschiedet. 
 
Auf Anregung der Ambulanten Dienste e. V. beteiligte sich die 
Heimaufsicht im Sozialamt der Stadt Münster als Mitveranstalter 
für die Lesung und Diskussion mit Markus Breitscheidel, dem Au-
tor des Buches ‚Abgezockt und Todgepflegt’. Die Veranstaltung 
fand im vollständig gefüllten Rathaussaal Ende August 2006 statt. 
 
Auf Einladung der Landtagspräsidentin nahm Herr Dirk Zurloh am 
13.12.2006 an der öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Ar-
beit, Gesundheit und Soziales zur Thematik des ‚Heimgesetzes 
und Entbürokratisierung in der Pflege’ teil. Zuvor wurde dem Aus-
schuss eine umfangreiche Stellungnahme zum Fragenkatalog der 
Fraktionen zugeleitet. 
 
 
10.    Ausblick – neue Landesheimgesetzgebung   
 
Durch die Entscheidung der Föderalismuskommission, das Heim-
recht auf die Länder zu übertragen, sind weitreichende Verände-
rungen zu erwarten. Dies lässt sich aus den Eckpunkten erken-
nen, die die Landesregierung am 27.03.2007 beschlossen hat. Die 
folgenden größeren Problembereiche, die das Landesgesetz einer 
Lösung zuführen möchte, lassen sich derzeit beschreiben:  
 
Normalität und Entbürokratisierung 
 
Die Interessen der Bewohnerinnen und Bewohner sollen in den 
Mittelpunkt gestellt werden. Alle notwendigen Anforderungen sol-
len sich dabei an einem normalen Alltagsleben orientieren. Über-
zogene hygienische, bauliche, personelle Anforderungen usw. sol-
len dadurch vermieden werden und zu einer umfassenden Entbü-
rokratisierung beitragen.  
 
Anwendungsbereich  
 
Seit langer Zeit bestehen große Unsicherheiten, ob ambulant be-
treute Hausgemeinschaften dem HeimG unterliegen oder nicht. Im 
neuen Landesheimgesetz soll der Anwendungsbereich klar defi- 
31

Heimaufsicht 2005 - 2006 
 
niert werden und selbstbestimmte Wohnformen dabei entspre-
chend ausgrenzen.  
 
Aufgabenwahrnehmung der Heimaufsichten, Zusammenarbeit mit 
anderen Prüfinstitutionen 
 
Vielerorts werden tatsächliche und inhaltliche Doppelprüfungen 
durch verschiedene Prüfinstanzen beklagt. Das neue Recht soll 
Aufgaben klar voneinander abgrenzen, vergleichbare Prüfergeb-
nisse schaffen und eine einheitliche Rechtsanwendung garantie-
ren. Hierzu wird von der Landesregierung favorisiert, dass Heim-
aufsicht zukünftig als Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung 
auf die Kommunen übertragen wird (statt bisher als Selbstverwal-
tungsangelegenheit) und damit verbindliche Prüfraster und Bewer-
tungskorridore vorgegeben werden. Möglicherweise können da-
durch hausindividuelle Eigenschaften nicht mehr immer berück-
sichtigt werden. Heimaufsicht soll weiterhin beraten und sich 
zugleich auf die ordnungsrechtliche Gefahrenabwehr konzentrie-
ren.  
 
Personal 
 
Die Zahl und die Qualifikation der Mitarbeiter/-innen sollen am 
Hilfebedarf der Bewohnerinnen und Bewohner ausgerichtet wer-
den. Eine qualitativ und quantitativ definierte Fachkraftquote soll 
landesgesetzlich neu geregelt werden.  
 
Bauliche Rahmenbedingungen 
 
Bauliche Rahmenbedingungen sollen so weit wie möglich redu-
ziert werden bzw. bereits vorhandene landesrechtliche Rahmen-
bedingungen (z. B. Landespflegerecht) werden als ausreichend 
angesehen. Gerade in diesem Bereich soll aber auch versucht 
werden, den Grundsatz der ‚Normalität’ umzusetzen (s. Kranken-
hausbauverordnung, Brandschutz u. ä.). 
 
Nach einer ersten Auftaktveranstaltung im Juni 2006 beginnt in Kür-
ze in Arbeitsgruppen die fachliche Diskussion über die v. g. The-
menfelder. Eine Umsetzung eines neuen Gesetzes soll dann bis 
Anfang 2009 erreicht werden. 32

Heimaufsicht 2005 - 2006 
 
11.   Fazit:  
 
Erneut hat sich nach Auffassung der städt. Heimaufsicht im Sozi-
alamt bestätigt, dass die in Münster am Markt befindlichen Einrich-
tungen eine qualitativ hochwertige und für die Bürger/-innen wert-
volle Pflege- und Betreuungsarbeit leisten.  
 
Dabei wird nicht verkannt, dass äußerst knappe Personalressour-
cen täglich gemanagt werden müssen und damit manchmal Er-
wartungen von Betroffenen enttäuscht werden. Gesetzliche Stan-
dards wie die Fachkraftquote werden in Münster aber jederzeit er-
füllt und häufig sogar deutlich überschritten. Refinanziertes Perso-
nal wird vorgehalten.  
 
Die Anzahl der Beschwerden ist konstant geblieben und bei den 
anlassbezogenen Prüfungen konnten keine wesentlichen Ver-
säumnisse von Mitarbeiter/-innen oder anderen Verantwortlichen 
ermittelt werden. Vielfach unterscheiden sich hier Erwartungen 
und tatsächlich Leistbares.  
 
Die Prüfungsintensität ist zum wiederholten Mal gesteigert wor-
den, allerdings sind die Ergebnisse die gleichen geblieben. Den 
Mitarbeitern der Heimaufsicht ist bewusst, dass nicht jeder Fehler 
in der Betreuung vor Ort ausgeschlossen werden kann, schon gar 
nicht bei immer knapper werdenden Ressourcen. Daher wird es 
umso wichtiger werden, die gefahrgeneigten Bereiche jederzeit 
kritisch zu beobachten und bei Bedarf die notwendigen Gegen-
maßnahmen einzuleiten. 
 
Die Heimaufsicht ist davon überzeugt, dass viele Mitarbeiterinnen 
und Mitarbeiter in Münster bei nicht nur optimalen Rahmenbedin-
gungen täglich für die Bewohnerinnen und Bewohnern in den Ein-
richtungen eine gute und bedarfsgerechte Pflege und Betreuung 
leisten. 
 
 
33

Berichtsvorlage

2354 Zeichen

V/0601/2007 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Sozialamt 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Tätigkeitsbericht der Heimaufsicht für die Jahre 2005 und 2006 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
16.08.2007 Kommission zur Förderung der Integration von Menschen mit Behinderungen Bericht
21.08.2007 Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung Bericht 
 
Bericht: 
 
Abweichend von der bisher jährlichen Berichters tattung hat die Heimaufsicht im Sozialamt den 
Tätigkeitsbericht nun erstmalig entsprechend den Vorgaben des Heimgesetzes für einen Zwei-
jahreszeitraum (2005 – 2006) erstellt. Er gibt ei nen Überblick über die aktuellen stationären und 
teilstationären Versorgungsmöglichkeiten in Münster, über personelle Standards der Einrichtun-
gen, über die Beratungs- und Prüftätigkeiten der Heimaufsicht sowie die dabei gewonnenen Er-
kenntnisse.  
 
Im Bereich der vollstationären Altenhilfe sind insbesondere in 2006 Kapazitätsausweitungen zu 
verzeichnen gewesen, weitere werden in den nächsten Jahren erwartet. Die Versorgung und 
Betreuung der Bürgerinnen und Bürger Münsters in den Einrichtungen ist durch einen nach wie 
vor sehr hohen Fachkraftanteil in allen Einrichtungsbereichen gekennzeichnet. Gesetzlich vorge-
schriebene Mindeststandards (Fachkraftquote 50 %) werden sowohl im Durchschnitt von allen 
Einrichtungen als auch von allen einzelnen Häuser deutlich überschritten. Auch konnte festge-
stellt werden, dass Träger zu jeder Zeit das Personal vorhalten, welches über die Vergütungssät-
ze refinanziert wird. 
 
Die Anzahl von Beschwerden hat in beiden Berichtsjahren gegenüber den Vorjahren keine grö-
ßeren Schwankungen erlebt und die Beschwerdeinhalte sind vergleichbar geblieben. Die Be-
schwerden sind für die Heimaufsicht nicht immer leicht zu objektivieren. Bei erneut deutlich ge-
steigerter Prüfintensität sind keine gravierenden die Bewohnerinnen und Bewohner gefährden-
den Mängel festgestellt worden. 
 
Die Heimaufsicht ist daher davon überzeugt, dass in den zahlreichen Einrichtungen in Münster 
täglich eine gute und bedarfsgerechte Pflege und Betreuung für die Bürgerinnen und Bürger ge-
leistet wird.  
 
In Vertretung 
 
 
Thomas Paal Anlage: 
Stadtrat Tätigkeitsbericht 
  
Vorlagen-Nr.: 
V/0601/2007 
Auskunft erteilt: 
Herr  Zurloh 
Ruf: 
492 50 28 
E-Mail: 
ZurlohD@stadt-muenster.de 
Datum: 
31.07.2007 
Öffentliche Berichtsvorlage

Beratungsverlauf (2)

16.08.2007 Kommission zur Förderung der Integration von Menschen mit Behinderungen
TOP 4 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
21.08.2007 Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung
TOP 7 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Wichernstraße
  • Weißenburgstraße

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
V/0601/2007
Typ
Vorlagen
Datum
31.07.2007
Erstellt
06.10.2020 14:37