V/0601/2007
Tätigkeitsbericht der Heimaufsicht für die Jahre 2005 und 2006
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Anlage Tätigkeitsbericht 2005/2006
66822 Zeichen
Heimaufsicht 2005 - 2006
1
Heimaufsicht Tätigkeitsbericht für die Jahre
2005 - 2006
Heimaufsicht 2005 - 2006
Herausgeberin: Stadt Münster
Redaktion: Dirk Zurloh – Heimaufsicht
Juli 2007, 400
2
Heimaufsicht 2005 - 2006
Vorwort
Sehr geehrte Damen und Herren,
abweichend von der bisher jährlichen Berichterstattung hat die Heim-
aufsicht im Sozialamt der Stadt Münster ihren Tätigkeitsbericht nun
erstmalig entsprechend den Vorgaben des Heimgesetzes für einen
Zweijahreszeitraum (2005 – 2006) erstellt. Er umfasst die Entwick-
lungen in den Einrichtungen, die Prüfungen und Feststellungen der
Heimaufsicht sowie einen Ausblick.
Bürgerinnen und Bürger Münsters, politisch Verantwortliche, Fach-
leute aus den betroffenen Dienstleistungsbereichen und andere Inte-
ressierte sollen durch den Bericht die Möglichkeit haben, sich einen
Überblick über das Leistungsgefüge der Einrichtungen, über die Prüf-
und Beratungsintensität der Heimaufsicht als mitverantwortliche Be-
hörde und über einige Rahmenbedingungen zu verschaffen, wie sie
momentan für die Angebote in der stationären Pflege oder im Bereich
der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen maßgebend
sind.
Neben seiner Weitergabe an die politischen Gremien und entspre-
chender Informationen der Medien wird der Bericht im Internet der
Stadt Münster veröffentlicht und kann unter der Adresse:
www.muenster.de/stadt/sozialamt/ eingesehen werden (unter ‚Publi-
kationen’).
Bereits in der Vergangenheit waren Tätigkeitsberichte der Heimauf-
sicht des Sozialamtes der Stadt Münster nie ausschließlich defizitori-
entiert. Diese Tradition soll auch mit diesem Bericht fortgesetzt wer-
den, um damit die verantwortungsvolle und überaus hoch engagierte
Arbeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Einrichtungen zu
würdigen, die sie täglich für die Pflegebedürftigen und die Menschen
mit Behinderungen in unserer Stadt erbringen.
Leider kann man in einem Bericht nur schwer die tägliche Geduld von
Pflegemitarbeiter/-innen, mit der sie demenziell erkrankte Mitbürge-
rinnen und Mitbürgern betreuen, über die Sorgen, die sich Mitarbeite-
rinnen und Mitarbeiter über die Gesundheit ihrer Bewohner/-innen
machen, über die häufige Sterbebegleitung, die geleistet wird, oder
über emotionale Belastungen, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
bei der Betreuung von psychisch Erkrankten oder Schwerstmehr-
fachbehinderten aushalten müssen, aufzeigen.
3
Heimaufsicht 2005 - 2006
Ich möchte allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Einrich-
tungen sowie den Heim- und Pflegedienstleitungen für ihre Ar-
beit danken.
Den pflegebedürftigen Menschen und den Menschen mit Behin-
derungen sowie deren Angehörigen spreche ich meinen beson-
deren Dank für die vertrauensvolle Zusammenarbeit mit der
Heimaufsicht aus.
Im Juli 2007
Michael Willamowski
Leiter des Sozialamts
4
Heimaufsicht 2005 - 2006
Inhalt Seite
1. Strukturelle Entwicklungen im Bereich der Heime 6
2. Gesetzliche Rahmenbedingungen im Heimrecht 11
3. Heime und Heimplätze, die der Heimaufsicht unterliegen 12
4. Bewohnerstruktur in den Einrichtungen 15
5. Personalausstattung in den Einrichtungen 17
6. Heimmitwirkung und Projekt ‚Heimbeiräte stärken’ 20
7. Prüfungen durch die Heimaufsicht und Beschwerden 22
8. Positive und negative Prüfergebnisse; Maßnahmen bei Mängeln
24
9. Weitere Aktivitäten der Heimaufsicht 31
10. Ausblick – neue Landesheimgesetzgebung 31
11. Fazit 33
5
Heimaufsicht 2005 - 2006
1. Strukturelle Entwicklungen im Bereich der Heime
Vollstationäre Pflegeeinrichtungen:
Änderung von
Angebotsstrukturen
Neben einer zahlenmäßigen Ausweitung der Pflegeeinrichtungen
(s. hierzu Abschnitt 3) gibt es in einzelnen Pflegeeinrichtungen
Veränderungen der Angebotsstrukturen bzw. der Konzepte. Bei-
spielhaft sei auf das s. g. Hausgemeinschaftskonzept verwiesen.
In kleineren Wohngruppen wird speziell für Bewohnerinnen und
Bewohner mit Demenzerkrankungen eine Betreuungsform ange-
boten, bei der durch ständig präsente Mitarbeiter/-innen im Auf-
enthaltsbereich, durch Beteiligung von Bewohner/-innen an den
anfallenden Aufgaben (Wäsche, Haushalt; natürlich entsprechend
den Fähigkeiten und der Motivation) und durch eine entsprechend
gestaltete Wohnlichkeit versucht wird, den Alltag so ‚normal’ wie
möglich gemeinsam zu leben. Mitarbeiter/-innen sind im Umgang
mit dementen Bewohner/-innen besonders geschult, Mahlzeiten
werden nicht vollständig in zentralen Küchen vorbereitet und Pfle-
ge steht nicht, wie sonst oft üblich, im absoluten Vordergrund.
Eine neue Einrichtung betreibt dieses Hausgemeinschaftskonzept
seit ihrer Eröffnung im April 2005 in jeder ihrer drei Etagen. Nahe-
zu das gesamte Budget, welches dem Haus für hauswirtschaftli-
che Aufgaben zur Verfügung steht, wird nicht in zentral eingesetz-
tes Personal investiert (z. B. Küche oder Reinigungskräfte). Statt-
dessen wird geschultes Personal beschäftigt, welches zum einen
in der jeweiligen Etage ständig präsent und dadurch für die Be-
wohner/-innen in der Etage immer ansprechbar ist und welches
zum anderen die notwendigen Arbeiten mit Beteiligung der Be-
wohner/-innen durchführt. Mit Ausnahme der Warmspeisen an-
lässlich des Mittagessens versorgen sich die Hausgemeinschaften
selbständig, Einzelnes wird noch selbständig eingekauft, Nach-
tisch, Salate und Kuchen bereitet jede Gruppe vor. Auch bei der
Reinigung der Wäsche helfen die Bewohnerinnen und Bewohner
im Rahmen ihrer Möglichkeiten regelmäßig mit.
Schaffung von
neuen
Konzepten
Ähnliches hat eine stationäre Pflegeeinrichtung in einem separa-
ten Bauteil für einen kleinen Teil ihrer Bewohnerinnen und Be-
wohner umgesetzt. Mitarbeiter/-innen mit therapeutischen Profes-
sionen werden in dem Bereich eingesetzt, die Begleitung und Ta-
gesgestaltung der Bewohnerinnen und Bewohner ist sehr intensiv
und dementengerecht. Kerninhalt dieser Konzeptionen ist der Ver-
such, einen möglichst ‚normalen’ Alltag gemeinsam mit den Be-
wohnerinnen und Bewohnern zu gestalten.
Im Berichtszeitraum wurden in drei Häusern umfangreiche Moder-
nisierungs- und Umbaumaßnahmen abgeschlossen. Der gesetz-
lich geforderte Standard des Pflegegesetzes NW und der Allge-
meinen FörderpflegeVO konnte damit mehr als deutlich erreicht
werden, was die langfristige Möglichkeit der Refinanzierung von
investiven Kosten mit Hilfe des Pflegewohngeldes entsprechend
den aktuellen rechtlichen Rahmenbedingungen sichert. Mit diesen
Modernisierung durch
Umbaumaßnahmen nach
Vorgabe des Pflegegesetzes
NW
6
Heimaufsicht 2005 - 2006
Maßnahmen ist neben der Erfüllung gesetzlicher Erfordernisse vor
allem eine deutliche Verbesserung der qualitativen Wohnstan-
dards für die Bewohnerinnen und Bewohner verbunden. Zimmer
sind größer geworden, der eigene barrierefreie Sanitärbereich ist
überwiegender Standard, maximal für zwei Personen, und die
Häuser sind insgesamt hell und innenarchitektonisch ansprechend
gestaltet.
Planungen für Anpassungsmaßnahmen wurden in einem weiteren
Haus zum Ende des Jahres 2006 abgeschlossen und befinden
sich zum Zeitpunkt der Berichterstellung bereits in der Realisie-
rungsphase. Ein anderer Träger schafft aktuell einen Ersatzneu-
bau, um die Qualitätskriterien vom Land NRW zu erfüllen und die
Inbetriebnahme ist noch für das Jahr 2007 vorgesehen. Die Ab-
stimmung der dafür erforderlichen Planungen war ein Bestandteil
der beratenden Arbeit der Heimaufsicht im Berichtszeitraum.
Wie bereits durch die Pflegeplanung des Sozialdezernates an ver-
schiedenen Stellen dokumentiert wurde, gibt es diverse potentielle
Investoren und Betreiber für weitere vollstationäre Pflegeeinrich-
tungen in Münster. An vorbereitenden Planungsgesprächen ist die
Heimaufsicht vielfach beteiligt, um bei Bedarf unmittelbar auf bau-
liche oder konzeptionelle Fragestellungen Einfluss nehmen zu
können. Die nach Pflegegesetz NW erforderlichen Abstimmungs-
bescheinigungen bzw. späteren Feststellungsbescheide werden in
Münster durch die Heimaufsicht ausgefertigt.
Neubau weiterer
Pflegeeinrichtungen
geplant
Kurzzeitpflegeeinrichtungen:
Insbesondere die Kurzzeitpflegeeinrichtungen in Münster haben in
den vergangenen beiden Jahren die Auswirkungen von zwei Ein-
flussfaktoren erfahren, die sich auch weiterhin fortsetzen werden.
Die Einführung der Fallpauschalen (DRG’s) in den Krankenhäu-
sern hat dazu geführt, dass Bürgerinnen und Bürger vermehrt auf
die Leistungen von Kurzzeitpflegeeinrichtungen im Anschluss an
einen Krankenhausaufenthalt angewiesen sind. Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter der aufnehmenden Kurzzeitpflegen berichten da-
von, dass sehr hohe Hilfebedarfe nach erfolgten Operationen und
Erkrankungen bestehen und dass auftretende Komplikationen
häufiger eine Rückverlegung ins Krankenhaus erforderlich ma-
chen, als dies früher der Fall war. Oft ist auch nicht sofort abseh-
bar, ob nach dem Aufenthalt in einer Kurzzeitpflege überhaupt ei-
ne Rückkehr in die eigene Häuslichkeit möglich oder eine dauer-
stationäre Pflege und Betreuung erforderlich ist.
Annahme des Kurzzeit-
pflegeangebotes
Ein weiterer Einflussfaktor ist das wachsende Angebot von vollsta-
tionären Pflegeplätzen in Münster. Während Häuser, die Kurzzeit-
pflege anbieten, früher regelmäßig mit Gästen belegt waren, die
auf einen Dauerpflegeplatz warteten, ist heute bei rechtzeitiger
Anmeldung aus dem Krankenhaus heraus oder spätestens wenige
Tage nach der Entlassung ein Heimplatz verfügbar.
7
In der Folge haben sich die Fluktuationen in den Kurzzeitpflege-
einrichtungen massiv erhöht. Ständig gibt es Neuanmeldungen,
Einzüge, kurzfristige Auszüge oder Absagen. Im Einzelfall ist es
möglich, dass die Bewohnerinnen und Bewohner innerhalb einer
Hohe Fluktuation
Heimaufsicht 2005 - 2006
Woche bis zur Hälfte oder mehr wechseln. Hieraus resultiert ein
kaum messbares Belastungspotential für die Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter, die ständig neu herausfinden müssen, welche Ge-
wohnheiten und Hilfebedarfe die einzelnen Bewohnerinnen und
Bewohner haben. Wiederholt muss versucht werden, beim Erbrin-
gen der Pflegeleistung nicht distanziert zu wirken, sondern sich
emotional auf das Befinden der Betroffenen einzulassen. Stark
gestiegene Fluktuationen bedingen zeitgleich einen erhöhten Be-
ratungs- und Informationsbedarf auf Seiten der Angehörigen.
Nicht unerwartet haben diese Fluktuationen auch erhebliche Aus-
wirkungen auf die Wirtschaftlichkeit von Einrichtungen der Kurz-
zeitpflege. Die von Kostenträgern in Vergütungsvereinbarungen
kalkulierte Auslastungsquote kann oft nur schwer erreicht werden,
eine Vollauslastung ist in der Regel nur in Urlaubszeiten möglich.
Tagespflegeeinrichtungen:
Die Tagespflegeeinrichtungen haben seit Jahren eine besondere
Bedeutung für die Umsetzung des Grundsatzes ‚Ambulant vor
stationär’. Oft wird es erst durch sie für Berufstätige oder andere
Pflegende möglich, die ambulante Betreuung der Pflegebedürfti-
gen in der eigenen Häuslichkeit sicherzustellen.
Praktische Probleme ergeben sich für die Betroffenen derzeit in
der Finanzierung der Tagespflege. So reichen die monatlichen
Leistungsansprüche der Pflegeversicherung, soweit überhaupt
Pflegestufe 1 erreicht wird, immer nur für einige Tage eines Mo-
nats aus. Je nach Pflegestufe sind dabei allerdings sehr deutliche
Unterschiede festzustellen. Hinzu kommt die Anrechnung von in
Anspruch genommenen Leistungen auf die Pflegesachleistungen
oder das Pflegegeld. Schnell ist also das persönlich zur Verfügung
stehende Budget, welches die Pflegeversicherung finanziert, aus-
geschöpft.
Möglicherweise besteht genau an dieser Stelle im Rahmen der
anstehenden Pflegeversicherungsreform die Möglichkeit der
Nachbesserung.
In welchem Umfang finanzielle Anreize kausal eine längere
Betreuung im ambulanten Setting ermöglichen, kann immer nur
schwer abgeschätzt werden. Damit ist auch nicht vorhersagbar, ob
evtl. Veränderungen im Leistungsrecht, und dort vor allem im Be-
reich der Tagespflegeeinrichtungen, eine positive Auswirkung auf
die Auslastung der Anbieter hätte.
Hospize:
Die ganzheitlichen Leistungen der Hospize sind bundesweit von
Betroffenen, Angehörigen und Fachleuten anerkannt. Problema-
tisch gestaltet sich trotz aller Etablierung nach wie vor ihre Finan-
zierung.
Die von Hospizen in aller Regel vorgehaltenen personellen und
sächlichen Ressourcen sind nicht mit den vereinbarten Entgelten
8
Heimaufsicht 2005 - 2006
einschl. des vertraglich vorgesehenen Eigenanteils (10 % des
Pflegesatzes) der Träger zu finanzieren. In der Praxis bringen da-
Finanzierung durch
hohes Spendenauf-
kommen her die Anbieter von Hospizen häufig einen Anteil von 20 % und
mehr vom Gesamtbudget durch Spenden auf. Spenden von Be-
wohnerinnen und Bewohnern bzw. deren Angehörigen kollidieren
jedoch je nach Zeitpunkt der Spende inhaltlich mit den Vorgaben
des Heimgesetzes. In diesem Punkt bedarf es daher dringend ei-
ner gesetzlichen Neuregelung.
Des Weiteren bedarf es einer zwischen Anbietern und Kostenträ-
gern abgestimmten Definition von Quantität und Qualität des Per-
sonals, welches für die stationäre Hospizarbeit benötigt wird. Auf
solch einer gemeinsamen Ausgangsbasis wäre dann eine verläss-
liche Vergütungskalkulation für beide Vertragspartner möglich.
Einrichtungen im Bereich der Eingliederungshilfe
Die steigenden Kosten und Fallzahlen im Bereich der Eingliede-
rungshilfe für Menschen mit Behinderungen werden seit längerem
insbesondere von den Kostenträgern intensiv beobachtet und dis-
kutiert. Ursächlich ist dabei in großen Teilen die Entwicklung der
Alterspyramide der Menschen mit Behinderung. Mit dem Ziel, den
weiteren Kostenanstieg zumindest nachhaltig abzubremsen, ist im
Berichtszeitraum von beiden Landschaftsverbänden mit der Anbie-
terseite die s. g. Rahmenzielvereinbarung abgeschlossen worden.
Kerninhalt ist ein jeweils individuell zu verhandelnder Platzzahlab-
bau bei jedem stationären Leistungsanbieter zugunsten der ambu-
lanten Betreuung durch entsprechende Dienste (der prozentual
einen Mindestwert erreichen soll).
Rahmenzielvereinbarung
zum Abbau von stationären
Betreuungsplätzen
Erste Verhandlungen sind in Münster geführt worden, strukturell
vorbereitende Veränderungen sind in Teilen bereits umgesetzt.
Wesentliches Veränderungspotential besteht nach wie vor in den
größeren zentralen Einrichtungen. Verantwortliche versuchen da-
her beständig, neue dezentrale Wohnobjekte zu finden, in die klei-
ne bis kleinere Wohngruppen mit entsprechender Betreuung um-
ziehen können. Zugleich sind die Kapazitäten für die ambulanten
Betreuungsmöglichkeiten deutlich ausgebaut worden.
Kleinere Wohngruppen
werden geschaffen
Die Heimaufsicht beobachtet bei den verschiedenen beteiligten
Akteuren insbesondere die Interessen der betroffenen Bewohne-
rinnen und Bewohner. Die zweifellos vorhandene Mittelknappheit
öffentlicher Leistungsträger darf nicht dazu führen, dass zwingend
notwendige Betreuungsbedarfe den Betroffenen nicht zur Verfü-
gung stehen oder ihnen die Rückkehr in stationäre Betreuungs-
strukturen trotz anerkanntem Bedarf verwehrt werden.
Wohnqualität
verbessert
So konnten beispielsweise in einer Wohnstätte gegen Ende des
Berichtszeitraumes umfangreiche Modernisierungsmaßnahmen
abgeschlossen werden, nach denen den Bewohnerinnen und Be-
wohnern nun nur noch Einzelzimmer zur Verfügung stehen, dabei
überwiegend mit eigenem barrierefreiem Sanitärbereich. Wohn-
gruppen umfassen nun nur noch maximal 6 Bewohner/-innen und
es wurden umfangreiche Vorkehrungen für zunehmende, häufig
9
Heimaufsicht 2005 - 2006
altersbedingte Pflegebedarfe getroffen (z. B. Pflegebäder, automati-
sche Türantriebe, Gestaltung von Küchen und anderen Räumen).
Auch andere Träger haben vorhandene Räumlichkeiten modernisiert
und aktuellen Bedarfen angepasst.
Aktuelle Entwicklungen greifen Ideen mit größerer Flexibilität auf. So
werden in einem Gebäude ambulante und stationäre Betreuungs-
strukturen geschaffen, die es späteren Nutzerinnen oder Nutzern
ermöglichen wird, bedarfsgerecht je nach Betreuungsnotwendigkeit
zu wechseln ohne zugleich das komplette Umfeld verlassen zu müs-
sen. Stabilität und Verlässlichkeit im Hilfesystem wird dadurch für die
Betroffenen erwartet, langfristig natürlich auch eine geringere Betreu-
ungsintensität mit vermindertem Kostenaufwand.
Flexibilität in den
Betreuungsstrukturen
Die Veränderungen in der Altersstruktur der Bewohnerinnen und Be-
wohner von Einrichtungen der Eingliederungshilfe bedingen, wie
oben bereits angedeutet, je nach Zusammensetzung einzelner Be-
wohnergruppen neben dem pädagogisch therapeutischem Bedarf
eine Zunahme von pflegerischen bzw. behandlungspflegerischen
Bedarfen. Nicht immer steht zu jeder Zeit entsprechendes Pflege-
fachpersonal zur Verfügung, welches schließlich für den nicht zu ver-
nachlässigenden Teil der pädagogischen Betreuung nicht ausrei-
chend qualifiziert wäre.
Zunahme von pflegerischer und
behandlungspflegerischer
Bedarfe durch
Alterungsprozesse
In NRW ist daher in einer gemeinsamen Arbeitsgruppe aus Vertre-
tern von Heimaufsichten und der Freien Wohlfahrtspflege (Behinder-
tenhilfe) eine s. g. Rahmenempfehlung ‚Behandlungspflege in statio-
nären Einrichtungen der Behindertenhilfe’ entwickelt worden. Darin
werden Empfehlungen, Anforderungen und Handlungsleitlinien für
die Delegation von behandlungspflegerischen Aufgaben an Beschäf-
tigte aufgezeigt, die nicht Pflegefachkräfte sind. Die Umsetzung die-
ser Rahmenempfehlung wird in Münster von der Heimaufsicht positiv
begrüßt, da Handlungsabläufe nun transparent gestaltet, Verantwort-
lichkeiten bewusst übernommen und entsprechende Schulungen auf
aktuellem Wissensstand initiiert werden.
10
Heimaufsicht 2005 - 2006
2. Gesetzliche Rahmenbedingungen im Heimrecht
Die für die Zukunft des Heimrechtes maßgebliche Entscheidung
wurde im Rahmen der Föderalismusreform mit der Verabschie-
dung des Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes mit Wirkung
vom 01.09.2006 getroffen. Damit wird den Bundesländern die Ge-
setzgebungskompetenz für das Heimrecht übertragen. Dass Land
Nordrhein-Westfalen wird von diesem Recht Gebrauch machen.
Momentan ist ein Wirksamwerden eines Landesheimgesetzes für
den 01.01.2009 vorgesehen, weiteres findet sich hierzu unter
Punkt 10 dieses Berichtes. Bis zum In-Kraft-Treten eines Landes-
gesetzes bleibt das bisherige Heimgesetz mit seinen Inhalten wirk-
sam.
Heimrecht auf
Länder übertragen
Durch die jeweils individuellen Vergütungsverhandlungen der Al-
tenpflegeeinrichtungen sind im Zeitraum des Berichtes Zug um
Zug die im Grundsatzausschuss Pflege vereinbarten Vorgaben
und Rahmenbedingungen für die Bewohnerinnen und Bewohner
wirksam geworden, die vollständig mit einer Sonde ernährt wer-
den. Das BGH-Urteil vom 22.01.2004 wird durch die im Einzelfall
zu vereinbarende Reduzierung des Unterkunfts- und Verpfle-
gungskostenanteils um 14,5 % folgerichtig umgesetzt. Rechtliche
Nachfragen von Betroffenen haben sich mit Einführung der NRW-
einheitlichen Berechnungspraxis nahezu vollständig reduziert.
Der Rahmenvertrag gem. § 75 Abs. 1 SGB XI zur Tagespflege ist
zum 01.12.2006 in Kraft getreten. Wesentliche Auswirkungen auf
das Heimrecht haben sich jedoch nicht ergeben. Eine zur Rechts-
klarheit beitragende Regelung zu Fahrtkosten ist nicht aufgenom-
men worden, Angebot und Nachfrage werden hier, wie in der Ver-
gangenheit, die Preise gestalten.
Rahmenvertrag zur
Tagespflege
verabschiedet
11
Heimaufsicht 2005 - 2006
3. Heime und Heimplätze, die der Heimaufsicht unterliegen
Mit Stichtag vom 31.12.2006 werden auf dem Stadtgebiet von
Münster insgesamt 121 Einrichtungen bzw. Einrichtungsteile der
Alten- und Behindertenhilfe beraten und geprüft. Zum Ende des
Jahres 2005 waren es noch 110, im Jahr davor 109 Einrichtungen
bzw. Einrichtungsteile. Diese verteilen sich auf die unterschiedli-
chen Einrichtungsarten wie folgt:
26 26
3 3
11 11
47 51
66
8 8
2 22 2
0
10
20
30
40
50
60
2003 2004
Einrichtungen in der Stadt Münster
2826
12
1414
61
52
65 77
22 22
0
10
20
30
40
50
60
70
2005 2006
Alten- u. Pflegeheime Altenwohnungen
Wohnstätten f. Menschen m. Beh. Wohngruppen, AWG's, Dez. Stat. EW
Kurzzeitpflege Tagespflege
Hospize Einr. zur Medizinischen Rehabilitation
12
Heimaufsicht 2005 - 2006
Im Berichtszeitraum sind insgesamt drei stationäre Altenpflegeein-
richtungen neu eröffnet worden. Es handelt sich hierbei um das
Meyer-Suhrheinrich-Haus, das Haus Franziska und das Senioren-
zentrum Münster-Gievenbeck. Für ein kleines Haus, eine Einrich-
tung für Ordensschwestern in der Wichernstraße, wurde in dieser
Zeit der Versorgungsvertrag nach dem SGB XI zurückgegeben und
die Betreuung der Bewohnerinnen ambulant sichergestellt.
Kapazitäts-
veränderungen im
Altenpflegebereich
Die Schließung des privat geführten Asternhauses im ersten Quar-
tal des Jahres 2005 begründet die Reduzierung des Tagespflege-
und Kurzzeitpflegeangebotes um jeweils eine Einrichtung während
dann im letzten Quartal 2006 in Gievenbeck von der Arbeiterwohl-
fahrt eine Kurzzeitpflegeeinrichtung mit 15 Plätzen in Betrieb ge-
nommen wurde.
Für die deutlich gestiegene Anzahl von Einrichtungsteilen für Men-
schen mit Behinderungen sind die kleiner und immer zahlreicher
werdenden dezentralen Wohnangebote ursächlich, mit deren Hilfe
integrative, stadtteilorientierte Wohn- und Betreuungsangebote für
Betroffene geschaffen werden. Eine Erweiterung des Aufgabenbe-
reichs ergab sich durch die Anwendung des Heimgesetzes auf den
Langzeitbereich vom Wohnnest der Lebenshilfe und durch einen
Prüfauftrag auf Teile des Christopherus- bzw. Kettelerheimes.
Dezentrale
Betreuungsangebote
für Menschen mit
Behinderungen
Das Platzangebot aller in Münster dem Heimgesetz unterliegenden
Einrichtungen ist im Vergleich der Jahre 2004 und 2005 nahezu
konstant geblieben (3759 in 2004 und 3779 in 2005), hat dann aber
durch die Ausweitung im stationären Pflegebereich eine deutliche
Steigerung auf insgesamt 3933 Plätze am 31.12.2006 erfahren. Die
Verteilung und Entwicklung der Platzkapazitäten zeigen die folgen-
den Statistiken:
Heimplätze in Münster
2121
329 329
103 95122 122
16 1638 38
2106
712 716
297 329
0
500
1000
1500
2000
2500
2003 2004
13
Heimaufsicht 2005 - 2006
2301
266 261
83 98107 107
16 1638 38
2163
751 740
355 372
0
500
1000
1500
2000
2500
2005 2006
Alten- u. Pflegeheime Altenwohnungen
Wohnstätten f. Menschen m. Beh. Wohngruppen, AWG's, Dez. St. EW.
Kurzzeitpflege Tagespflege
Hospize Einr. zur Medizinischen Rehabilitation
Zwischenzeitlich werden knapp über 2500 Plätze in der voll- und teil-
stationären Pflege für pflegebedürftige Bürgerinnen und Bürger in
Münster angeboten. Dies sind fast 170 Plätze mehr als zum maßge-
benden Zeitpunkt des letzten Tätigkeitsberichtes. Der stationäre
Betreuungsbereich für Menschen mit Behinderungen hat sich inzwi-
schen von gut 1050 Plätzen (Bericht 2004) auf nunmehr 1112 Plätze
erhöht. Die Ursachen sind den vorangegangenen Absätzen zu ent-
nehmen.
Konkrete Planungsvorhaben wurden der Heimaufsicht bereits für die
Weißenburgstr. von den Johannitern, für das Grundstück am Pott-
kamp, voraussichtlich durch die Senatorgruppe betrieben, und für die
von-Vinke-Str. (ehemaliges Landesversorgungsamt) vorgestellt. Haus-
größen bzw. Platzzahlen in der vom Landesgesetzgeber vorgesehe-
nen Größenordnung in Höhe von etwa 80 Plätzen je Einrichtung las-
sen eine entsprechende Ausweitung des Angebotes in der Stadt
Münster erwarten. Hinzu kommt eine Platzzahlerweiterung des LWL-
Pflegezentrums um 20 Plätze (von bisher 60 auf 80), dessen Realisie-
rung im Laufe des Jahres 2007 abgeschlossen sein dürfte. Mittelfristig
werden damit etwa 260 vollstationäre Pflegeplätze zusätzlich angebo-
ten.
Weitere
Neubauplanungen für
Altenpflegeeinrichtungen
14
Heimaufsicht 2005 - 2006
Ob und ggf. welche Erweiterungen des Pflege- und Betreuungs-
angebotes in naher Zukunft zusätzlich in Münster umgesetzt wer-
den, entscheiden potentielle Investoren selbst nach eigener Markt-
beobachtung. Die Heimaufsicht regt hierbei gemeinsam mit der
Sozialplanung eine sehr kritische Bewertung an, da nur durch eine
ausreichende Auslastung der Häuser die notwenige Wirtschaft-
lichkeit für den Betrieb erreicht werden kann. Wie sich im Wettbe-
werb langjährig am Markt befindliche Einrichtungen gegenüber
neuen Anbietern behaupten, wird zu beobachten sein.
4. Bewohnerstruktur in den Einrichtungen
Seit Einführung der Pflegeversicherung werden stichtagsbezogen
die Daten zur Bewohnerstruktur in den Alten- und Pflegeheimen
erhoben. Zwischenzeitlich ist dies auf den Beginn eines jeden
Quartals ausgedehnt worden. Dadurch konnte in den vergange-
nen Jahren eine hohe Konstanz bei den Anteilen in den unter-
schiedlichen Pflegestufen festgestellt werden. Tendenziell ist die
Anzahl der Bewohnerinnen und Bewohner, die keine Pflegestufe
haben (Pflegestufe 0) weiterhin rückläufig und hat zum Ende des
Jahres 2006 ohne Aufrundung erstmals die 10-%-Marke unter-
schritten (9,8 %).
Konstanz der
Pflegestufenverteilung
in der Altenpflege –
Pflegestufe 0 weiter
rückläufig.
Die folgenden Säulen mit Eintragung der absoluten Werte sowie
prozentualer Darstellung verdeutlichen die v. g. Entwicklung sehr
anschaulich:
Bewohnerstruktur Alten- und Pflegeheime
214
310
270 231 217 221
814651 680 683 728
853808 870 886 866
303 306 304 311
0%
10%
20%
30%
40%
50%
60%
70%
80%
90%
100%
Ende '02 Ende '03 Ende '04 Ende '05 Ende '06
Stufe 3
Stufe 2
Stufe 1
Stufe 0
15
Heimaufsicht 2005 - 2006
Durch Addition der einzelnen Werte in beiden Berichtsjahren lässt
sich für das Ende des Jahres 2005 feststellen, dass 2126 Plätze
der Pflegeeinrichtungen von 2163 am Stichtag belegt waren, also
an dem Stichtag 37 frei waren. Zum Ende des Jahres 2006 lebten
2191 Menschen mit Pflegebedarf in den Einrichtungen bei einer
Kapazität von 2301 Wohn- und Pflegeplätzen. Ursächlich für diese
geringere Auslastung ist die relativ kurz vor dem Stichtag liegende
Neueröffnung des Hauses in Gievenbeck. Die dortige Kapazität
von 81 vollstationären Plätzen war bei weitem noch nicht ausge-
schöpft, so dass sich die Anzahl der freien Plätze in den übrigen
Häusern mit der Anzahl aus dem Vorjahr durchaus vergleichen
lässt.
Auslastung durch
erweitertes Platzangebot
geringer
Die Zugehörigkeit der Nutzerinnen und Nutzer von Kurzzeit- und
Tagespflegeeinrichtungen sowie von Hospizen zu Pflegestufen
wird bei den jährlichen Überprüfungen erfragt, hat aufgrund von
Auslastungsschwankungen, unterschiedlicher Anzahl von Nut-
zungstagen in der Tagespflege und ohnehin fester Personalstruk-
turen kaum einen Einfluss auf personalbemessende Faktoren.
Umfangreiche Datensammlungen und Auswertungen werden von
der Heimaufsicht für diese Einrichtungen daher nicht durchgeführt.
Die in Münster von den Anbietern stationärer Eingliederungshilfe
betreuten Bürgerinnen und Bürger sind in Abhängigkeit von ihrer
psychischen Behinderung oder von ihren Lernschwierigkeiten di-
versen Leistungstypen mit unterschiedlichen Hilfebedarfsgruppen
zugeordnet. Die jeweils aktuelle Betreuungsstruktur wird ebenfalls
bei den jährlichen Prüfungen erfragt, erfährt jedoch keine ab-
schließende Datensammlung durch die städt. Heimaufsicht. Diese
sind den überörtlichen Kostenträgern im Rahmen der Leistungs-,
Vergütungs- und Qualitätsvereinbaren vorbehalten.
16
Heimaufsicht 2005 - 2006
5. Personalausstattung in den Einrichtungen:
Die Personalausstattung in den Einrichtungen, vor allem in den
Pflegeeinrichtungen, ist die wohl am intensivsten diskutierte Frage
bei Angehörigen, in Heimbeiräten, bei Mitarbeiter/-innen, Träger-
verantwortlichen und nicht zuletzt in der Öffentlichkeit. Diese Grö-
ße hat eine entscheidende Bedeutung für alle Tätigkeiten und
Betreuungsleistungen, die für die Bewohner/-innen erbracht wer-
den müssen. Die Arbeitszufriedenheit der Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter dürfte ebenso von ihr abhängen wie in Teilen der Kran-
kenstand in den Teams. Wiederholt wird von Betroffenen und An-
gehörigen geäußert, dass der Einsatz von mehr Pflegekräften in
Wohnbereichen wünschenswert wäre.
Tatsächlich gibt es nach wie vor kein valides Bemessungssystem
für die Personalmengen im Pflegebereich. Dazu haben auch die
von Bund und vom Land NRW geförderten Referenzmodelle zur
Förderung der qualitätsgesicherten Weiterentwicklung in der voll-
stationären Pflege in den Jahren 2004 – 2006 nichts Neues bei-
tragen können. Mitursächlich ist dabei nicht nur die sich wiederho-
lende Diskussion über die Kosten der Pflege, insbesondere in den
Einrichtungen, sondern vor allem die nicht zufriedenstellend be-
antwortete Frage, was überhaupt als Pflegebedarf mit welcher
zeitlichen und qualitativen Bemessung anerkannt werden soll.
Kein Personal-
bemessungssystem
vorhanden
Um trotzdem eine gewisse Prüfbarkeit der personellen Ausstat-
tung in den Alten- und Pflegeeinrichtungen zu erreichen gibt es
nur die Fachkraftquote nach der Heimpersonalverordnung. Diese
legt fest, dass mind. 50 % des in der Betreuung insgesamt einge-
setzten Personals Fachkräfte sein müssen.
Zur ständigen Überprüfung erhebt die Heimaufsicht in Münster zu
Beginn eines jeden Quartals und bei den regelmäßigen und/oder
anlassbezogenen Prüfungen die jeweils für die Betreuung be-
schäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einschließlich ihrer
Qualifikation und des arbeitsvertraglich vereinbarten Stundenum-
fangs. Zusammengefasst für alle vollstationären Einrichtungen
konnte sowohl in 2005 als auch in 2006 eine durchschnittliche
Fachkraftquote von 68 % ermittelt werden. Sie überstieg damit die
des Vorjahres (64,5 %) recht deutlich. Ergänzt werden muss an
dieser Stelle, dass in beiden Berichtsjahren die minimale Fach-
kraftquote von 50 % in jeder Einrichtung zu jedem Zeitpunkt der
Erhebungen überschritten wurde. Die Bildung von Durchschnitts-
werten verfälscht insoweit das Bild von einzelnen Häusern nicht,
wenngleich die Pflegeeinrichtungen natürlich unterschiedliche An-
teile von Fachkräften einsetzen.
Fachkraftquote deutlich
höher als durch
Heimgesetz
gefordert
Auch in den anderen Einrichtungsarten wird die Fachkraftquote als
ein Qualitätskriterium erfasst. Die konkret ermittelten Werte je Ein-
richtungsart können der folgenden Tabelle entnommen werden:
17
Heimaufsicht 2005 - 2006
Fachkraftquoten aller Einrichtungsformen
64,5
93,1
73,2
68,0
94,9 93,5 93,7
75,770,6
93,9
75,880,6
93,794,2
68,2
0,00
10,00
20,00
30,00
40,00
50,00
60,00
70,00
80,00
90,00
100,00
Alten-
un
d Pfl
egeeinr.
Kurzzeit
pfl
eg
e
Tagespflege
Hosp
ize
Behinderten
einrichtungen
2004 2005 2006
Bei den Fachkraftquoten in den verschiedenen Einrichtungsformen
fällt die überaus große Kontinuität auf, vor allem bei den Alten- und
Pflegeeinrichtungen sowie den Behinderteneinrichtungen, die
schließlich fast 95 % des beschäftigten Personals ausmachen. Bei
der im Gegensatz dazu recht geringen Personalmenge, z. B. in den
Tagespflegeeinrichtungen, haben kleinere personelle Veränderungen
entsprechend größere Auswirkungen auf die Quote. Festzuhalten
bleibt aber, dass in Münster alle Einrichtungen bzw. Träger das von
der Heimpersonalverordnung vorgeschriebene Fachpersonal jeder-
zeit in ausreichender anteiliger Menge vom Gesamtpersonal während
des Berichtszeitraumes vorgehalten haben.
Seit einigen Jahren führt die Heimaufsicht neben der Ermittlung der
zuvor beschriebenen Fachkraftquote ständig Vergleichsberechnun-
gen für die Personalmengen in Alten- und Pflegeeinrichtungen durch.
Hierbei werden die je Haus individuell vorhandenen Bewohnerstruk-
turen mit den s. g. Orientierungswerten (also mit Werten, die für eine
bestimmte Menge von Bewohner/-innen mit entsprechender Pflege-
stufe eine gewisse Menge von Personal vorsehen) ins Verhältnis
zueinander gesetzt und anschließend mit dem tatsächlich vorhande-
nen Personal verglichen. Ergebnis dieser Berechnungen ist jeweils
die Feststellung, ob eine Pflegeeinrichtung aktuell das Pflege- und
Betreuungspersonal vorhält, was die Kostenträger in Abhängigkeit
von den jeweiligen Bewohnerstrukturen/Pflegestufen refinanzieren.
18
Heimaufsicht 2005 - 2006
Die Orientierungswerte sind dabei von den Verhandlungsführern
in Nordrhein-Westfalen festgesetzt worden.
Bei gleichzeitiger Berücksichtigung des üblicherweise verhandel-
ten Personals für die soziale Betreuung der Bewohnerinnen und
Bewohner errechnet sich zum Ende des Jahres 2005 mit Hilfe der
Orientierungswerte und der tatsächlichen Bewohnerstruktur ein
Gesamtsoll von
778,3 Stellen für die Pflege und Betreuung. Die
Träger haben demgegenüber 813,2 besetzte Stellen für diesen
Bereich gemeldet, übertreffen das Soll also um gut 35 Stellen. Ur-
sächlich sind z. T. Häuser, die aufgrund ihrer besonderen Bewoh-
nerstruktur üblicherweise nicht mit den durchschnittlichen Orientie-
rungswerten berücksichtigt werden und daher im Durchschnitt
auch überproportional Personal im Verhältnis zu anderen Einrich-
tungen vorhalten. Mit verantwortlich ist aber auch nahezu jedes
Haus, da in aller Regel der Soll-Wert immer mindestens leicht ü-
berschritten wird. Weitere Ursache ist die Kalkulation auf der Basis
der tatsächlich belegten Plätze. Wäre eine Vollauslastung aller
Einrichtungen Kalkulationsgrundlage würde sich das Personalsoll
noch leicht erhöhen und die Differenz reduzieren. Schließlich ist
die tatsächliche Personalmenge für solch eine Vollauslastung be-
rechnet.
Beschäftigtes Personal
entspricht voll den
vergüteten
Personalmengen
Für den Stichtag zum Ende des Jahres 2006 gilt ähnliches. Einem
Stellensoll für Pflege und Betreuung in Höhe von 795,4 Stellen
stehen 835,4 besetzte Stellen gegenüber. Das Ist übersteigt das
Soll also um gut 40 Stellen in Münster. Deutlich wird an diesen
Zahlen auch, dass die Einrichtungen den Umfang der besetzten
Stellen aufgrund des erweiterten Pflegeplatzangebotes angepasst
haben.
Aus beiden Kontrollberechnungen, die, wie erwähnt, für jedes
Haus mehrfach je Jahr gemacht werden, ergibt sich, dass in
Münster die Träger das Personal auch tatsächlich vorhalten, wel-
ches von den Bewohnerinnen und Bewohnern einschl. der öffent-
lichen Kostenträger über die Pflegesätze finanziert wird.
Keine Diskrepanz
zwischen
Personalmeldungen und
tatsächlich eingesetztem
Personal
Darüber hinaus sind der Vergleich des gemeldeten Personals mit
lt. Dienstplan eingesetzten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern fester
Bestandteil aller heimaufsichtlichen Begehungen. Geringfügige
Abweichungen konnten dabei in der Vergangenheit immer von
den Verantwortlichen geklärt werden.
19
Heimaufsicht 2005 - 2006
6. Heimmitwirkung und Projekt ‚Heimbeiräte stärken’:
Die gesetzlich legitimierte Heimmitwirkung ist zentrales Element
für die direkte Einflussnahme der Bewohnerinnen und Bewohner
auf Entscheidungen der Heimleitungen und Trägervertreter. Nach
wie vor wird vielfach gefordert, dass das bislang bestehende Mit-
wirkungsrecht auf ein Mitbestimmungs recht für die im Heim Le-
benden erweitert wird. Zahlreiche positive Beispiele aus der Praxis
dokumentieren jedoch, dass eine aktiv gestaltete Heimbeiratarbeit
bei entsprechender Akzeptanz auf Seiten der im Heim Verantwort-
lichen prägend für das gesamte Miteinander in den Einrichtungen
sein kann, Bewohnerinnen und Bewohner über ihr Gremium also
sehr wohl Einfluss nehmen.
Die Heimaufsicht der Stadt Münster begleitet Heimbeiräte sowohl
im Bereich der Altenpflege als auch im Bereich der Behinderten-
einrichtungen seit vielen Jahren in zahlreichen Kontakten. In die-
sen Gesprächen wurde häufig deutlich, dass das Interesse der
Betroffenen, sich mit den vom Gesetzgeber vorgesehenen The-
men (z. B. Entgeltverhandlungen, Qualitätssicherung usw.) zu
beschäftigen, von Heimbeirat zu Heimbeirat sehr unterschiedlich
sein kann. Maßgebend sind hierbei Lebenserfahrungen, frühere
berufliche Kontakte und Interessen, geistige Fähigkeiten und an-
dere Rahmenbedingungen. Bewohnerinnen und Bewohner mit
Lernschwierigkeiten haben ein anderes Verhältnis zu finanziellen
Dingen als dies z. B. die Bewohner/-innen einer Seniorenwohnan-
lage haben, die dem Heimgesetz unterliegt. Wer aber will und vor
allem, wer muss bewerten, wie gehaltvoll die Arbeit von Heimbei-
räten tatsächlich ist? Kommt es stattdessen nicht entscheidend
darauf an, dass die Gewählten selbst ihre Schwerpunkte in der
Mitwirkung setzen können?
Während die Wahl von Heimbeiräten in Einrichtungen der Behin-
dertenhilfe nach wie vor recht gut gelingt ist es in den Altenpflege-
einrichtungen nicht immer leicht, eine ausreichende Anzahl von
Kandidaten zu finden. Zum einen sind viele an Demenz erkrankte
Bewohner/-innen nicht in der Lage, ein solches Amt zu überneh-
men, andererseits sind viele in ihrer letzten Lebensphase oft nicht
mehr dazu bereit. Außenstehende sollten aber keinesfalls davon
ausgehen, dass nur noch demente Bewohner/-innen in den Ein-
richtungen leben und sie daher ihre Interessen nicht wahrnehmen
können. Menschen mit Muskelerkrankungen, mit Parkinson oder
anderen Krankheitsbildern sind sehr wohl in der Lage, Meinungen
von Mitbewohnern zu sammeln, an entscheidender Stelle vorzu-
tragen und dadurch den Mitwirkungsgedanken im Heim zu leben.
Aktive Heimmitwirkung
gelingt in der Altenpflege nur
mit großen Anstrengungen
Zum Ende des Jahres 2006 kann festgehalten werden, dass in
Münster in allen Einrichtungen der Behindertenhilfe Heimbeiräte
gewählt und aktiv sind. Teilweise werden sie dabei durch Begleite-
rinnen und Begleiter unterstützt. In Kurzzeitpflege- oder Tages-
pflegeeinrichtungen ist die Mitwirkung entweder über die Bestel-
lung von Heimfürsprechern oder durch die aktive Teilnahme von
Heimbeiräte in allen
Einrichtungen der
Behindertenhilfe
20
Heimaufsicht 2005 - 2006
Bewohnern/Gästen im Heimbeirat (bei Verbundeinrichtungen) ge-
sichert.
Bei den Altenpflegeeinrichtungen sind zwei Heimfürsprecher be-
stellt, in einem Haus war noch kein Heimbeirat aufgrund der Bele-
gungssituation nach Inbetriebnahme gewählt und in drei Einrich-
tungen zuzüglich einer Tagespflege wird als Alternative mit Zu-
stimmung der Heimaufsicht die regelmäßig durchgeführte Angehö-
rigen- und Bewohnerversammlung als Mitwirkungsmöglichkeit
praktiziert. Erfahrungen mit dieser Form der Mitwirkung sind bis-
lang positiv, da über sie in der Regel eine größere Beteiligung er-
reicht werden kann. Allerdings finden Sitzungen nicht immer so
häufig statt wie dies bei kleineren Gremien der Fall ist. In allen an-
deren Alten- und Pflegeheimen sind Heimbeiräte tätig und neh-
men die gesetzlichen Interessen der Bewohnerinnen und Bewoh-
ner wahr.
Überwiegend gewählte
Heimbeiräte in der
Altenpflege, nur wenige
Ersatzgremien
Zum Ende des Berichtsjahres 2006 konnten nach längerer Anlauf-
zeit die konzeptionellen Vorarbeiten für das Projekt ‚Heimbeiräte
stärken’ abgeschlossen werden. Die Umsetzung läuft noch und
wird durch die Heimaufsicht weiterhin intensiv begleitet.
Ziel des Projektes auf Initiative der Arbeitsgemeinschaft der Heim-
beiräte und mit Unterstützung der Seniorenvertretung Münster
sowie der Stiftungsverwaltung ist die Gewinnung von Ehrenamtli-
chen, die Heimbeiräte von Altenpflegeeinrichtungen durch regel-
mäßige Kontakte in ihrer Arbeit unterstützen und den Beiratmit-
gliedern in Gesprächen mit Heimleitungen oder Trägervertretern
aktiv zur Seite stehen. Eine gewisse Nähe zu s. g. Multiplikatoren-
projekten, die von anderen Bundesländern auch finanziell geför-
dert werden, ist unverkennbar und gewollt. Einem ersten Aufruf
sind zahlreiche Bürgerinnen und Bürger gefolgt, haben umfangrei-
che Fortbildungen absolviert und aktuell läuft die Phase der kon-
kreten Vermittlung der ehrenamtlich Interessierten an die Heimbei-
räte.
Unterstützung von
Heimbeiräten in der
Altenpflege durch
Ehrenamtliche
Mit Blick auf die gesetzlichen Vorhaben der Landesregierung im
Heimbereich sollte überlegt werden, wie das Wahlverfahren deutlich
vereinfacht werden kann. Ein erster Schritt in die richtige Richtung
war sicherlich die Möglichkeit der Wahl eines Heimbeirates im
Rahmen einer Bewohnerversammlung, als dies 2002 durch die No-
vellierung der Heimmitwirkungsverordnung eingeführt wurde.
21
Heimaufsicht 2005 - 2006
7. Prüfungen durch die Heimaufsicht und Beschwerden
In den vergangenen Jahren sind die Überwachungen der Einrichtun-
gen durch die Heimaufsicht kontinuierlich intensiviert worden. Damit
wird der Vorgabe des Gesetzes, jede Einrichtung mindestens ein Mal
je Jahr zu überwachen, Rechnung getragen. Prüfgrundsatz ist aber
nach wie vor die Wahrung der Verhältnismäßigkeit. So werden kleine
Einrichtungsteile, also z. B. Außenwohngruppen mit einigen Bewoh-
ner/-innen oder dezentrale stationäre Einzelwohnangebote, nicht
jährlich überprüft. Altenpflegeheime, Wohnstätten für Menschen mit
Behinderungen sowie Tages- und Kurzzeitpflegeeinrichtungen und
Hospize werden jedes Jahr kontrolliert.
Die Verteilung der in 2005 insgesamt durchgeführten 92 Prüfbesuche
und die 102 Kontrollen in 2006 ergeben sich aus dem folgenden
Schaubild. Gleichzeitig wird die Intensivierung der Prüfaktivitäten
insbesondere bei den wiederkehrenden Prüfungen im Vergleich zu
den beiden Vorjahren deutlich (58 Kontrollen in 2003 und 80 in
2004):
Deutliche Steigerung der
Prüffrequenz
74
15 13
61
24
7
55
17 832
23
3
0
10
20
30
40
50
60
70
80
wiederkehr
end
anlassbezoge
n
Inbe
triebna
hm
e
2003
2004
2005
2006
Prüfbesuche 2003 - 2006
22
Heimaufsicht 2005 - 2006
Der überwiegende Teil der wiederkehrenden Prüfungen ist bislang
mit kurzfristiger Ankündigung durchgeführt worden. Seit dem Jahr
2007 wird routinemäßig bis zur Hälfte unangekündigt geprüft.
Anders verhält es sich mit den anlassbezogenen Kontrollen. Von
24 im Jahr 2005 wurden 12, also gut die Hälfte unangekündigt
durchgeführt, im Jahr 2006 waren 14 der 15 Überprüfungen nicht
angemeldet, also fast 100 %.
Keine Schwankungen in
der Anzahl der
Beschwerden
Bei genauerer Betrachtung der anlassbedingten Prüfungen muss
zunächst erläutert werden, dass einzelne Beschwerden je nach
Inhalt der mehrfachen Überprüfung bedürfen. Zudem ist es nicht
ausgeschlossen, dass Beschwerdeführer fast identische Be-
schwerdeinhalte mehrfach vortragen. Dies ist insbesondere bei
Kritik an der Personalausstattung oder beim persönlichen Umgang
mit Bewohnerinnen und Bewohnern der Fall. Konkret verbergen
sich im Jahr 2005 hinter den 24 Anlassprüfungen 16 verschiedene
Beschwerden. In 2006 waren es bei den 15 anlassbedingten Kon-
trollen insgesamt 12 Einzelbeschwerden. Der Vergleich mit 2004
(16 Beschwerden, die eine Kontrolle erforderlich machten) zeigt,
dass keine außergewöhnlichen Schwankungen festzustellen sind.
Jedes Jahr sind im Übrigen zwei Beschwerden von Bewohner/-
innen aus Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen vorge-
tragen worden, der andere und damit überwiegende Teil kommt
nach wie vor von Angehörigen aus dem Bereich der Altenpflege.
Beschwerdeinhalte
vielfältig
Die Beschwerdeinhalte haben weiterhin Schwerpunkte in Bereichen
der Personalausstattung, dem Essen und der Hygiene in Bewoh-
nerzimmern. Wie in Vorjahren werden aber auch das persönliche
Miteinander mit den Bewohner/-innen, der pädagogische Umgang
mit Bewohner/-innen in Einrichtungen der Behindertenhilfe, der
Umgang mit weglaufgefährdeten Bewohner/-innen oder auch die
Temperaturen in Bewohnerzimmern zu warmen Jahreszeiten ge-
nannt. Prüfergebnisse sowohl der anlassbezogenen als auch der
Routinekontrollen werden im folgenden Abschnitt dargestellt.
23
Heimaufsicht 2005 - 2006
8. Positive und negative Prüfergebnisse / Maßnahmen bei
Mängeln
Bei einer möglichen Vollauslastung aller stationären und teilstatio-
nären Einrichtungen in Münster werden, wie oben erwähnt, zu-
künftig fast 4000 Bürgerinnen und Bürger von zahlreichen Mitar-
beiterinnen und Mitarbeitern betreut. Vielfach geht es hierbei um
sehr individuelle und persönliche Hilfeleistungen, die nicht ohne
weiteres mit anderen Dienstleistungen, z. B. der Beratung beim
Autokauf oder der Hilfestellung beim Ausfüllen eines Antrages
verglichen werden können. Hinzu kommt in vielen Situationen das
Abhängigsein von der Hilfe anderer und vor allem im Altenpflege-
bereich der Umgang mit dem eigenen Tod.
Aus diesen Aspekten wird schnell deutlich, von welch entschei-
dender Bedeutung der gemeinsame vertrauensvolle Umgang von
Bewohner/-innen und Mitarbeiter/-innen ist, welchen Einfluss
Sympathien oder Antipathien auf das Wohlbefinden bekommen
können und welche Bedeutung in solch einem Leistungssegment
eigene Erwartungen oder Erwartungen von Angehörigen erhalten.
Entscheidenden Einfluss kann zudem die eigene Lebenszufrie-
denheit auf die Qualität bekommen, die Betreuungsbedürftige in
Einrichtungen empfinden. Nicht weniger wichtig sind die persönli-
che Einstellung aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und die
Grundhaltung, mit der sie den Bedürftigen begegnen und wie sie
deren Betreuung erbringen.
Objektive Prüfungskriterien
weichen oftmals von
subjektiven Erwartungen ab
Diese grundsätzlichen Erläuterungen veranschaulichen, in welch
sensiblem Bereich die Heimaufsicht Qualität prüfen und sichern
muss, während es keinen abschließend definierten Qualitätsbegriff
mit einheitlichen Prüfkriterien gibt. Bestimmte strukturelle Rah-
menbedingungen sind zwar geregelt, auch diverse fachliche Stan-
dards bestehen zum Teil seit vielen Jahren und werden regelmä-
ßig aktualisiert. Trotzdem ist damit nicht ausgeschlossen, dass z.
B. bei der Morgenpflege ein Handgriff beim Aufrichten nicht ge-
lingt, dass der Bewohnerin das Parfüm der Mitarbeiterin sehr un-
angenehm ist, weil sie damit bestimmte Erinnerungen verbindet
oder dass sich ein Bewohner mit Lernschwierigkeiten durch die
ihm in der Gruppe übertragenen Aufgaben überfordert fühlt.
Bei Betrachtung des Gesamtumfangs und der Art aller in den Hei-
men erbrachten Leistungen wird deutlich, dass zu keinem Zeit-
punkt eine vollständige Überwachung gewährleistet werden kann,
auch nicht bei weiter intensivierten Kontrollen durch Behörden und
anderen Prüfinstitutionen. So wird auch erklärlich, warum objektive
Prüfergebnisse, soweit sie feststellbar sind, nicht zwingend mit
den subjektiven Eindrücken der Bewohnerinnen und Bewohner
bzw. ihrer Vertretungsberechtigten übereinstimmen müssen.
24
Heimaufsicht 2005 - 2006
Die folgenden Feststellungen können für die in Münster vorgetra-
genen Beschwerden und Kontrollen sowie der Routineprüfungen
ausgeführt werden:
Personalausstattung
Wesentliche Prüfergebnisse zur Personalausstattung können dem
5. Abschnitt entnommen werden. Die Kontrollen einzelner Dienst-
pläne ergaben, dass nicht immer eine kontinuierliche Sicherstel-
lung der Betreuung durch Fachkräfte erfolgt bzw. in den Plänen
dokumentiert ist. Es erfolgt also nicht immer lückenlos eine Über-
gabe von Fachkraft zu Fachkraft beim Wechsel des Personals in
der Mittagszeit o. ä. Grundsätzlich ist aber festzuhalten, dass in al-
len Einrichtungen jederzeit Fachkräfte anwesend sind, auch des
Nachts.
Gewünscht bzw. eingefordert wird häufig eine bessere Besetzung
der Nachtwachen im Pflegebereich. Kostenträger verhandeln mit
den Einrichtungen jedoch keine Anzahl von Nachtwachen sondern
nur Personalbudgets im Rahmen der oben erwähnten Orientie-
rungswerte. Stärken also Träger den Nachtdienst im Rahmen ihrer
Organisationshoheit geht dies in der Regel unmittelbar zu Lasten
der Tagdienstbesetzungen.
Essensqualität
Kaum ein Themenbereich regt bei Kontakten mit Bewohnerinnen
und Bewohnern mehr zur Diskussion an als das Essen. Die unter-
schiedlichsten Meinungen zur Auswahl der Speisen, ihrer Zu-
sammensetzung, ihrer Zubereitung, zum Garzustand oder den
Temperaturen werden regelmäßig sehr rege im Einzelgespräch
oder auch vom Heimbeirat vorgetragen. Schließlich treffen die un-
terschiedlichsten persönlichen Vorlieben, Zubereitungsarten und
regionalen Herkunftsgebiete der Bewohner/-innen aufeinander.
Nicht zu vernachlässigen sind die individuellen ggf. krankheitsbe-
dingten Bedürfnisse an die Ernährung (Diät, Lebensmittelallergien
und Unverträglichkeiten, passierte Kost, hochkalorische Nahrung
usw.).
Im Ergebnis kann es den Verantwortlichen kaum gelingen, dass
alle immer zu jeder Zeit mit dem Essen zufrieden sind. Ein in den
Heimen in Münster in aller Regel bestehender intensiver Aus-
tausch zwischen Bewohner/-innen und Küchenverantwortlichen
trägt dazu bei, dass Wünsche vorgetragen und Unzufriedenheiten
beseitigt werden können.
In einer Einrichtung konnte durch Intervention der Heimaufsicht
mit dem verantwortlichen Träger erreicht werden, dass dieser die
25
Heimaufsicht 2005 - 2006
bisher üblichen Thermoporten, in denen das warme Essen in die
Wohnbereiche transportiert wird, gegen Thermoporten
ausgetauscht hat, die über eine zusätzliche elektrische Beheizung
verfügen. Nicht ausreichend warmes Essen zum Zeitpunkt der
Einnahme ist damit nun ausgeschlossen.
Ein heute üblicher Standard nicht nur in der Altenpflege in Münster
ist es, dass Bewohner/-innen vom Pflegepersonal oder besonde-
ren Servicekräften z. B. zum Frühstück oder Abendessen ver-
schiedene Brotsorten, Aufstriche und Getränke angeboten wer-
den. Bewohner/-innen können frei wählen, nachnehmen, zu Zeiten
frühstücken, die sie selbst vorgeben usw. Auch beim Mittagessen
bestehen Möglichkeiten der Auswahl zwischen verschiedenen
Gerichten oder zumindest einzelnen Komponenten.
Im Ergebnis bleibt festzuhalten, dass trotz aller Diskussionen ein
sicherlich hoher Qualitätsstandard beim Essen in den Einrichtun-
gen erreicht ist. Im Einzelfall durch die Heimaufsicht gegen Entgelt
eingenommene Speisen im Zusammenhang mit Routineprüfungen
haben dies bislang bestätigt.
Sauberkeit, Hygiene
Aufgrund von einzelnen Beschwerden durchgeführte unangekün-
digte Kontrollen, z. T. dabei in Zusammenarbeit mit den Gesund-
heitsaufsehern des Gesundheitsamtes, haben keine größeren
Mängel aufgezeigt. Stattdessen wurde eher die überwiegend sehr
positive Meinung der Bewohnerinnen und Bewohner bestätigt, die
sie in zahlreichen Kontakten zur Sauberkeit und Hygiene geäußert
haben.
Der Gesamteindruck ist in allen Häusern in aller Regel gut auch
wenn es in einzelnen Wohnbereichen bei inkontinenten Bewoh-
ner/-innen kurzzeitig manchmal zu Geruchsbeeinträchtigungen
kommen kann. Nach Durchführung der Grundpflege sind diese
Beeinträchtigungen regelmäßig beseitigt.
Temperaturen in Heimen
Anlässlich von kritischen Nachfragen zu Temperaturen in Heimen
wurden sowohl kurzzeitige als auch Langzeitmessungen durchge-
führt. Im Ergebnis konnte bei den Stichproben festgestellt werden,
dass in Häusern ohne Außenverschattung die Temperaturen im
Hochsommer höher sind, als dies bei Häusern der Fall ist, die ü-
ber eine entsprechende Verschattung verfügen und diese auch
aktiv nutzen. Wesentlich bei der Temperaturentwicklung in den
Häusern sind daneben das Lüftungsverhalten der Bewohner/-
26
Heimaufsicht 2005 - 2006
innen und der Mitarbeiter/-innen, vor allem in der Nacht, wenn sich
die Temperaturen abkühlen.
Bei den Messungen erlebte die Heimaufsicht das sehr unter-
schiedliche Wärmeempfinden der Bewohnerinnen und Bewohner.
Während es einigen deutlich zu warm ist, tragen andere weiterhin
ihre Strickjacke oder decken sich im Bett hoch zu. Daraus eine
maximal zulässige Temperatur abzuleiten gelingt nur unzurei-
chend.
Äußerst schwierig gestaltet sich auch die rechtliche Bewertung.
Weder im speziellen Heimrecht noch in allgemeinen bauordnungs-
rechtlichen Vorschriften sind konkrete Vorgaben für spezielle Son-
nenschutzmaßnahmen enthalten. Vor allem sind keine Höchst-
temperaturen vorgesehen, die nicht überschritten werden dürfen.
Lediglich im Bereich des Arbeitsschutzes findet sich eine Rege-
lung, wonach am Arbeitsplatz üblicherweise nicht mehr als 26 °C
überschritten werden sollen. Diese Regelung kommt allerdings
dann nicht zur Anwendung, wenn die Außentemperaturen deutlich
über diesem Wert liegen.
Im Ergebnis gelingt es daher nicht, durch behördliche Auflagen die
Installation von Außenverschattungen oder anderen Kühlmöglich-
keiten durchzusetzen. Gleichwohl haben bereits viele Häuser ent-
sprechende bauliche Standards umgesetzt, mobile Klimageräte
beschafft, um z. B. einzelne Räumlichkeiten zum Aufenthalt herun-
terkühlen zu können u. ä. Die Heimaufsicht hat allen Einrichtungen
im Rahmen der Beratung entsprechende Empfehlungen übermit-
telt, welche bei Sommerhitze von Leitungskräften und Personal
zum Erhalt der Gesundheit der Bewohner/-innen beachtet werden
sollten. Zudem werden alle Träger, die neue Einrichtungen errich-
ten wollen, dringlich auf diese Problematik mit der Bitte hingewie-
sen, für maximalen Sonnen- und Wärmeschutz zu sorgen.
Fixierungen, Stürze, Weglauftendenzen, Sicherungsmöglich-
keiten
Bei den Prüfungen konnte festgestellt werden, dass die Einrich-
tungen durchgeführte freiheitsbeschränkende Maßnahmen vom
Gericht genehmigen lassen, soweit die Betroffenen selbst nicht
mehr zustimmen können. Eine außergewöhnlich hohe Anzahl von
Fixierungen ist nicht feststellbar. Stattdessen gewann die Heim-
aufsicht den Eindruck, dass sie nur dann angewendet werden,
wenn dies zur Sicherheit der Bewohnerinnen und Bewohner zwin-
gend erforderlich ist.
Von anderen möglichen Sicherungsmöglichkeiten, z. B. Türwäch-
tern an Notausgangstüren wird im erforderlichen Umfang
Gebrauch gemacht. Trotzdem können die Verantwortlichen nicht
lückenlos sicherstellen, dass sich verwirrte Bewohner/-innen aus
27
Heimaufsicht 2005 - 2006
dem Haus entfernen. Mit Blick auf den Bewegungsdrang der Be-
troffenen ist dies auch zu akzeptieren.
So kommt es in allen Häusern, vor allem der Altenpflege, hin und
wieder zu Stürzen, meist mit keinen oder nur geringen Folgen.
Hiergegen wenden sich im Einzelfall Beschwerden von Angehöri-
gen. So nachvollziehbar der Wunsch nach Sicherheit für die Be-
troffenen ist, so wichtig erscheint es der Heimaufsicht, Bewohner/-
innen ihr Recht auf Selbstbestimmung und freie Fortbewegung im
hohen Alter zu erhalten. Allerdings müssen im Fall eines Sturzes
immer die notwendigen diagnostischen Maßnahmen eingeleitet
werden, um gesundheitliche Beeinträchtigungen auszuschließen.
Wartezeiten beim Hilferuf
Hin und wieder wird von Bewohnerinnen und Bewohnern oder
deren Angehörigen kritisiert, dass Wartezeiten bis zum Eintreffen
von Personal nach Auslösen des Hilferufes zu lang sind. In einer
konkreten Einzelbeschwerde konnte dies durch die per PC hinter-
legte Rufaufzeichnung überprüft werden. Darin wird sowohl die
Zeit des Hilferufes als auch der Zeitpunkt erfasst, zu dem die Mit-
arbeiter/-innen beim Eintreffen im Zimmer ihre Anwesenheit durch
Tastendruck bestätigen.
In der Auswertung konnte festgestellt werden, dass Mitarbeiter/-
innen fast ausnahmslos innerhalb von max. 5 Minuten im Zimmer
beim Beschwerdeführer waren. Nur in sehr seltenen Fällen konnte
die Wartezeit mehr als 10 Minuten betragen. Bei einer Bewertung
dieser Wartezeit ist immer zu bedenken, dass Mitarbeiter/-innen in
der Regel in anderen Pflegesituationen bei Mitbewohner/-innen
sind und dort die Pflegehandlungen nicht ohne weiteres unterbre-
chen können.
Die Heimaufsicht hält die v. g. Wartezeiten mit Blick auf die aktuel-
le Personalausstattung der Einrichtungen und die Bedürftigkeit der
Bewohner/-innen für tolerabel. Zu beachten ist auch, dass nicht
alle Häuser über solch eine Rufaufzeichnung verfügen und eine so
detaillierte Kontrolle oft nicht möglich ist.
Bewegung
Von Angehörigen oft gewünscht, von Mitarbeiter/-innen vielleicht
zu selten angeboten und von Bewohner/-innen nicht immer ange-
nommen – so lässt sich der Beschwerdeaspekt ‚Bewegung’ um-
schreiben. Im Gespräch mit allen am Heimleben Beteiligten wird
oft deutlich, dass hier Erwartungen und Leistbares nicht überein-
stimmen. Wünschenswert wären daher in den Einrichtungen der
Pflege mehr Ehrenamtliche, die die notwendige Zeit für die Be-
wohner/-innen haben.
28
Heimaufsicht 2005 - 2006
Auffallend ist aber auch, dass manchmal die Erwartungen der Be-
wohner/-innen von denen ihrer Angehörigen abweichen. So be-
richten und dokumentieren Mitarbeiter/-innen von Bewohnerinnen
und Bewohnern, die angebotene Bewegung ablehnen – weil sie
sich an dem Tag nicht gut fühlen, die Gelenke so schmerzen usw.
Trinken, Trinkverhalten
Die Heimaufsicht hat die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Ein-
richtungen in Münster innerhalb des Berichtszeitraumes in aller
Regel als hochsensibel für die Flüssigkeitsaufnahme der Bewoh-
ner/-innen erlebt. Vielfach wird im Alltag, soweit notwendig, ver-
sucht, jede Trinkmenge in Dokumentationen zu erfassen. Dass
dies bei zahlreichen Bewohner/-innen eines Wohnbereiches mit
Fehlern behaftet sein kann, dürfte nicht überraschen.
Tatsächlich gibt es insbesondere bei zunehmend dementen Be-
wohner/-innen das Problem, bei ihnen ein ausreichendes Trink-
verhalten anzuregen. Schluckstörungen und andere Erkrankungen
erschweren dies parallel. In der Folge wird vielfach über Infusio-
nen zusätzlich Flüssigkeit zugeführt.
Trotzdem kommt es bei Anlegung medizinischer Maßstäbe, z. B.
anlässlich von Krankenhausaufenthalten, zur Diagnose einer Aus-
trocknung. Nach Auffassung der städt. Heimaufsicht wird dies
auch nie ganz zu vermeiden sein wenn das Selbstbestimmungs-
recht der Bewohner/-innen respektiert wird und sie nicht gegen ih-
ren Willen quasi zwangsweise mit Flüssigkeit versorgt werden.
Schließlich wirken sich auch andere Erkrankungen auf das Trink-
verhalten aus, die durch Medikamente nicht vollständig unter-
drückt werden können.
Fördern und Fordern
Vor allem im Bereich der Menschen mit Behinderungen sollen die
Bewohnerinnen und Bewohner durch die Betreuer gefördert und
gefordert werden, damit sie neue selbständigere Fähigkeiten er-
lernen oder zumindest eine Verschlechterung der Behinderung
kompensieren können. Nicht immer leicht ist es dabei, die richti-
gen Anreize zu geben bzw. die Betroffenen zu motivieren.
Konsequenzen für bestimmtes Handeln oder Verhalten sind daher
notwendig, führen im Einzelfall aber auch zur Unzufriedenheit. Die
Heimaufsicht hat sich in Einzelfällen wiederholt die konkreten Um-
stände sowohl von Betroffenen und Mitarbeiter/-innen erläutern
lassen, sich dabei über die vorliegenden Erkrankungen und die
daraus resultierenden Beeinträchtigungen informiert und anschlie-
29
Heimaufsicht 2005 - 2006
ßend im Dialog mit den Beteiligten versucht, eine Basis für deren
weitere Zusammenarbeit zu finden. Nicht immer ist diese auf Dau-
er tragfähig und bedarf der erneuten Anpassung.
Mängel in der Pflege-/Betreuungsplanung sowie der Pflege-
und Betreuungsdokumentation
Bereits für 2004 hat die Heimaufsicht berichtet, dass es in den v.
g. Bereichen Mängel in den Einrichtungen gibt. Dies hat sich im
jetzigen Berichtszeitraum fortgesetzt, allerdings mit weiterhin ab-
nehmender Tendenz.
Einige Einrichtungen bedienen sich im Altenpflegebereich zwi-
schenzeitlich der s. g. Tagesstrukturplanung, also einer Pflegepla-
nung, die sich am Tagesablauf der Bewohner/-innen orientiert und
die individuell zu leistenden Unterstützungsmaßnahmen aufführt.
Diese Form der Planung ist aus dem Entbürokratisierungsgedan-
ken entstanden, führt aber nur bedingt zu einer Zeitersparnis für
die Mitarbeiter/-innen im Rahmen der Dokumentation. Die Doku-
mentation per PC wird zunehmend angewendet und zeigt sehr
gute Entwicklungen.
Verbesserungen bedarf es besonders bei der Kontrolle bzw. Ü-
berprüfung des Pflege- bzw. Betreuungsverlaufs. Veränderungen
beim Pflege- oder Betreuungsbedarf verlangen regelmäßig eine
Anpassung der Leistungen durch die Mitarbeiter/-innen. Hier sind
leider noch deutliche Lücken feststellbar. Wiederholte Beratungen
und Hinweise zeigen noch nicht immer die erhoffte Wirkung. Eine
zwangsweise Umsetzung verspricht jedoch keinen Erfolg, da Mit-
arbeiter den Sinn dieser Erfordernisse verstehen müssen.
Dies deckt sich mit den Prüfungsergebnissen des MDK in den
Altenpflegeeinrichtungen. Hierzu ist festzuhalten, dass in Münster
bislang bei keiner/m der begutachteten Bewohnerinnen und Be-
wohner gefährliche Pflegesituationen festgestellt wurden. Dies
unterstreicht das hohe Qualitätsniveau der Einrichtungen in Müns-
ter.
30
Heimaufsicht 2005 - 2006
9. Weitere Aktivitäten der Heimaufsicht
Neben der bereits beschriebenen Beteiligung im Projekt ‚Heimbei-
räte stärken’ war die Heimaufsicht u. a. an einer Arbeitsgruppe zur
Entwicklung von Qualitätsstandards für Hausgemeinschaften be-
teiligt. Abschließende Ergebnisse werden hierzu in der Pflegekon-
ferenz in 2007 verabschiedet.
Auf Anregung der Ambulanten Dienste e. V. beteiligte sich die
Heimaufsicht im Sozialamt der Stadt Münster als Mitveranstalter
für die Lesung und Diskussion mit Markus Breitscheidel, dem Au-
tor des Buches ‚Abgezockt und Todgepflegt’. Die Veranstaltung
fand im vollständig gefüllten Rathaussaal Ende August 2006 statt.
Auf Einladung der Landtagspräsidentin nahm Herr Dirk Zurloh am
13.12.2006 an der öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Ar-
beit, Gesundheit und Soziales zur Thematik des ‚Heimgesetzes
und Entbürokratisierung in der Pflege’ teil. Zuvor wurde dem Aus-
schuss eine umfangreiche Stellungnahme zum Fragenkatalog der
Fraktionen zugeleitet.
10. Ausblick – neue Landesheimgesetzgebung
Durch die Entscheidung der Föderalismuskommission, das Heim-
recht auf die Länder zu übertragen, sind weitreichende Verände-
rungen zu erwarten. Dies lässt sich aus den Eckpunkten erken-
nen, die die Landesregierung am 27.03.2007 beschlossen hat. Die
folgenden größeren Problembereiche, die das Landesgesetz einer
Lösung zuführen möchte, lassen sich derzeit beschreiben:
Normalität und Entbürokratisierung
Die Interessen der Bewohnerinnen und Bewohner sollen in den
Mittelpunkt gestellt werden. Alle notwendigen Anforderungen sol-
len sich dabei an einem normalen Alltagsleben orientieren. Über-
zogene hygienische, bauliche, personelle Anforderungen usw. sol-
len dadurch vermieden werden und zu einer umfassenden Entbü-
rokratisierung beitragen.
Anwendungsbereich
Seit langer Zeit bestehen große Unsicherheiten, ob ambulant be-
treute Hausgemeinschaften dem HeimG unterliegen oder nicht. Im
neuen Landesheimgesetz soll der Anwendungsbereich klar defi-
31
Heimaufsicht 2005 - 2006
niert werden und selbstbestimmte Wohnformen dabei entspre-
chend ausgrenzen.
Aufgabenwahrnehmung der Heimaufsichten, Zusammenarbeit mit
anderen Prüfinstitutionen
Vielerorts werden tatsächliche und inhaltliche Doppelprüfungen
durch verschiedene Prüfinstanzen beklagt. Das neue Recht soll
Aufgaben klar voneinander abgrenzen, vergleichbare Prüfergeb-
nisse schaffen und eine einheitliche Rechtsanwendung garantie-
ren. Hierzu wird von der Landesregierung favorisiert, dass Heim-
aufsicht zukünftig als Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung
auf die Kommunen übertragen wird (statt bisher als Selbstverwal-
tungsangelegenheit) und damit verbindliche Prüfraster und Bewer-
tungskorridore vorgegeben werden. Möglicherweise können da-
durch hausindividuelle Eigenschaften nicht mehr immer berück-
sichtigt werden. Heimaufsicht soll weiterhin beraten und sich
zugleich auf die ordnungsrechtliche Gefahrenabwehr konzentrie-
ren.
Personal
Die Zahl und die Qualifikation der Mitarbeiter/-innen sollen am
Hilfebedarf der Bewohnerinnen und Bewohner ausgerichtet wer-
den. Eine qualitativ und quantitativ definierte Fachkraftquote soll
landesgesetzlich neu geregelt werden.
Bauliche Rahmenbedingungen
Bauliche Rahmenbedingungen sollen so weit wie möglich redu-
ziert werden bzw. bereits vorhandene landesrechtliche Rahmen-
bedingungen (z. B. Landespflegerecht) werden als ausreichend
angesehen. Gerade in diesem Bereich soll aber auch versucht
werden, den Grundsatz der ‚Normalität’ umzusetzen (s. Kranken-
hausbauverordnung, Brandschutz u. ä.).
Nach einer ersten Auftaktveranstaltung im Juni 2006 beginnt in Kür-
ze in Arbeitsgruppen die fachliche Diskussion über die v. g. The-
menfelder. Eine Umsetzung eines neuen Gesetzes soll dann bis
Anfang 2009 erreicht werden. 32
Heimaufsicht 2005 - 2006
11. Fazit:
Erneut hat sich nach Auffassung der städt. Heimaufsicht im Sozi-
alamt bestätigt, dass die in Münster am Markt befindlichen Einrich-
tungen eine qualitativ hochwertige und für die Bürger/-innen wert-
volle Pflege- und Betreuungsarbeit leisten.
Dabei wird nicht verkannt, dass äußerst knappe Personalressour-
cen täglich gemanagt werden müssen und damit manchmal Er-
wartungen von Betroffenen enttäuscht werden. Gesetzliche Stan-
dards wie die Fachkraftquote werden in Münster aber jederzeit er-
füllt und häufig sogar deutlich überschritten. Refinanziertes Perso-
nal wird vorgehalten.
Die Anzahl der Beschwerden ist konstant geblieben und bei den
anlassbezogenen Prüfungen konnten keine wesentlichen Ver-
säumnisse von Mitarbeiter/-innen oder anderen Verantwortlichen
ermittelt werden. Vielfach unterscheiden sich hier Erwartungen
und tatsächlich Leistbares.
Die Prüfungsintensität ist zum wiederholten Mal gesteigert wor-
den, allerdings sind die Ergebnisse die gleichen geblieben. Den
Mitarbeitern der Heimaufsicht ist bewusst, dass nicht jeder Fehler
in der Betreuung vor Ort ausgeschlossen werden kann, schon gar
nicht bei immer knapper werdenden Ressourcen. Daher wird es
umso wichtiger werden, die gefahrgeneigten Bereiche jederzeit
kritisch zu beobachten und bei Bedarf die notwendigen Gegen-
maßnahmen einzuleiten.
Die Heimaufsicht ist davon überzeugt, dass viele Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter in Münster bei nicht nur optimalen Rahmenbedin-
gungen täglich für die Bewohnerinnen und Bewohnern in den Ein-
richtungen eine gute und bedarfsgerechte Pflege und Betreuung
leisten.
33
Berichtsvorlage
2354 Zeichen
V/0601/2007 DER OBERBÜRGERMEISTER Sozialamt Betrifft Tätigkeitsbericht der Heimaufsicht für die Jahre 2005 und 2006 Beratungsfolge 16.08.2007 Kommission zur Förderung der Integration von Menschen mit Behinderungen Bericht 21.08.2007 Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung Bericht Bericht: Abweichend von der bisher jährlichen Berichters tattung hat die Heimaufsicht im Sozialamt den Tätigkeitsbericht nun erstmalig entsprechend den Vorgaben des Heimgesetzes für einen Zwei- jahreszeitraum (2005 – 2006) erstellt. Er gibt ei nen Überblick über die aktuellen stationären und teilstationären Versorgungsmöglichkeiten in Münster, über personelle Standards der Einrichtun- gen, über die Beratungs- und Prüftätigkeiten der Heimaufsicht sowie die dabei gewonnenen Er- kenntnisse. Im Bereich der vollstationären Altenhilfe sind insbesondere in 2006 Kapazitätsausweitungen zu verzeichnen gewesen, weitere werden in den nächsten Jahren erwartet. Die Versorgung und Betreuung der Bürgerinnen und Bürger Münsters in den Einrichtungen ist durch einen nach wie vor sehr hohen Fachkraftanteil in allen Einrichtungsbereichen gekennzeichnet. Gesetzlich vorge- schriebene Mindeststandards (Fachkraftquote 50 %) werden sowohl im Durchschnitt von allen Einrichtungen als auch von allen einzelnen Häuser deutlich überschritten. Auch konnte festge- stellt werden, dass Träger zu jeder Zeit das Personal vorhalten, welches über die Vergütungssät- ze refinanziert wird. Die Anzahl von Beschwerden hat in beiden Berichtsjahren gegenüber den Vorjahren keine grö- ßeren Schwankungen erlebt und die Beschwerdeinhalte sind vergleichbar geblieben. Die Be- schwerden sind für die Heimaufsicht nicht immer leicht zu objektivieren. Bei erneut deutlich ge- steigerter Prüfintensität sind keine gravierenden die Bewohnerinnen und Bewohner gefährden- den Mängel festgestellt worden. Die Heimaufsicht ist daher davon überzeugt, dass in den zahlreichen Einrichtungen in Münster täglich eine gute und bedarfsgerechte Pflege und Betreuung für die Bürgerinnen und Bürger ge- leistet wird. In Vertretung Thomas Paal Anlage: Stadtrat Tätigkeitsbericht Vorlagen-Nr.: V/0601/2007 Auskunft erteilt: Herr Zurloh Ruf: 492 50 28 E-Mail: ZurlohD@stadt-muenster.de Datum: 31.07.2007 Öffentliche Berichtsvorlage
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (2)
- Wichernstraße
- Weißenburgstraße
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0601/2007
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 31.07.2007
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37