3131/2022
Freigabe Kulturförderabgabe, Zuschuss für das "Jubiläumsjahr Kölner Karneval" für den Gemeinnützige Gesellschaft des Kölner Karnevals mbH (Festkomitee)
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Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung
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Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Klicken Sie dazu bitte in das nachfolgende Feld, wählen Sie eine der drei Varianten aus und machen Sie die entsprechenden Angaben. Eine Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben. Gibt es gesetzliche Vorgaben zur Ausgestaltung der Beteiligung? Gibt es gesetzliche Vorgaben zur Ausgestaltung der Beteiligung? Kontakt OB/2 Referat für Strategische Steuerung Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung Brückenstraße 5-11 50667 Köln Telefon: 0221 – 221 25044 E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung
Beschlussvorlage Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle VII/4518 Vorlagen-Nummer 3131/2022 Freigabedatum 14.10.2022 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Freigabe Kulturförderabgabe, Zuschuss für das "Jubiläumsjahr Kölner Karneval" für den Gemeinnützige Gesellschaft des Kölner Karnevals mbH (Festkomitee) Beschlussorgan Finanzausschuss Gremium Datum Beschluss: 1. Der Ausschuss für Kunst und Kultur beschließt die Verwendung der Mittel in Höhe von 250.000 EUR für die Bezuschussung von vier Projekten zum Jubiläumsjahr „200 Jahre Kölner Karneval“ des „Festkomitee Kölner Karneval“. Die Mittel stehen im Haushaltsjahr 2022, Teilergebnisplan 0408 – Kölnisches Stadtmuseum, Teilplanzeile 15 - Transferaufwendungen als Zuschuss für vier Projekte des Festkomitees Kölner Karneval“ zur Verfügung. 2. Der Finanzausschuss beschließt die Freigabe der Mittel in Höhe von 250.000 EUR für die Bezu- schussung von Projekten zum Jubiläumsjahr „200 Jahre Kölner Karneval“ des „Festkomitee Köl- ner Karneval“. Ausschuss Kunst und Kultur 25.10.2022 Finanzausschuss 31.10.2022 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 250.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Im Zuge der Haushaltsplananmeldungen 2022 wurde beschlossen, verschiedenen Vereinen des Kölner Karnevals aus Mitteln der Kulturförderabgabe insgesamt 500.000 EUR für das Jubiläumsjahr „200 Jahre Kölner Karneval“ einmalig zu gewähren. Die geförderten Vereine gründeten sich alle im Jahr 1823 und feiern mit einem Jubiläumsprogramm das 200 jährige Bestehen. An das Festkomitee Kölner Karneval sollen 250.000 EUR als Zuschuss für folgende Projekte für das Jubiläumsjahr Kölner Karneval gezahlt werden: Jubiläumsbuch „200 Jahre Karneval“, Gemeinschaftsprojekt mit den Roten Funken 35.000 EUR Verlängerung des Rosenmontagszuges / Jubiläumsweg 70.000 EUR Kostüme für den Festzug 40.000 EUR Jubiläums-Fahnenwimpel zum 200. Jubiläum des Festkomitee Kölner Karenval 10.000 EUR Jubiläumsorden zum 200. Jubiläum des Festkomitee Kölner Kar- neval 40.000 EUR Schriftzug ALAAF 55.000 EUR Jubiläumsbuch gemeinsam mit den Roten Funken Im Rahmen des Jubiläumsjahres entsteht ein gemeinschaftliches Jubiläumsbuch des Kölsche Funke rut- 3 wieß vun 1823 e.V. mit dem Festkomitee des Kölner Karnevals von 1823 e.V. Es handelt sich um eine gut lesbare populärwissenschaftliche Publikation zu „200 Jahre Karneval in Köln“, die Sachverhalte kontrovers darstellt und Diskussionsgrundlage über das Jubiläum hinaus sein möchte. Das Buch möchte die Geschichte des Karnevals von vielen Seiten betrachten und geht dabei von der Gegenwart zurück in die Vergangenheit. Aussagekräftige Abbildungen unterstützen die Texte. Es wird keine Aneinanderreihung von Ereignissen oder Fakten geben, sondern ausgewählte Themen und neue Fragestellungen ziehen sich durch die Publikation, wie zum Beispiel: „Wie viel Volksfest ist drin?“ „Wie politisch ist/war der Kölner Karneval?“„Karneval tut gut - Wie sozial ist der KK?“ und „Was ist der Kölner Karneval - selbstkritische Betrachtung?“. Ergänzend ist ein Zeitstrahl mit historischen Ereig- nissen und Höhepunkten aus 200 Jahren Kölner Karneval geplant. Rosenmontagszug / Jubiläumsweg Mit dem 200. Jubiläum des Kölner Karnevals wird der Kölner Rosenmontagszug erstmals auch auf der rechtsrheinischen Seite zu sehen sein. Startpunkt wird an Rosenmontag 2023 der Deutzer Bahnhof auf der Schäl Sick sein. Über die Deutzer Freiheit geht es dann auf die Deutzer Brücke Richtung Altstadt. Die Zugteilnehmer*innen und Besucher*innen erleben den Zoch vor dem wunderbaren Rheinpanorama und mit dem Kölner Dom im Hintergrund. Das werden einzigartige Bilder, die dem Kölner Rosenmon- tagszug einen großartigen zusätzlichen Höhepunkt bescheren werden. Zugleich wird symbolisch die Brücke zwischen den linksrheinischen und den rechtsrheinischen Jecken geschlagen, denn der Karne- val lebt ja in allen kölschen Veedeln. Linksrheinisch behält der Rosenmontagszug rund 85 Prozent sei- ner altbekannten Strecke und verlängert sich voraussichtlich nur um rund 100 Meter. Durch die Altstadt geht es am Dom vorbei, über die Kölner Ringe und schließlich die Severinstraße hinunter Richtung Clodwigplatz, der sonst als Startpunkt für den Zoch dient. Als Aufstellbereich ist das Areal rund um die Kölner Messe vorgesehen. Der Tanzbrunnen bietet zudem ausreichend Platz, die wartenden Zugteil- nehmer*innen aufzunehmen. Bedingt durch die längere Wegstrecke, insbesondere durch die Überque- rung des Rheins über die Deutzer Brücke sind zusätzliche Planungen und ein Mehraufwand berücksich- tigt. Außerdem müssen neue und zusätzliche Kostüme zur Begleitung des Jubiläumszuges am Rosen- montag 2023 hergestellt werden. Jubiläums-Fahnenwimpel zum 200. Jubiläum des Festkomitee Kölner Karneval Im Zuge des 200-jährigen Jubiläums erhalten alle angeschlossenen Gesellschaften zur Session 2022/2023 einen Jubiläums-Fahnenwimpel. Dieser Wimpel wird während der Auftaktveranstaltung am 25. November 2022 in einem feierlichen Rahmen an jede Gesellschaft überreicht und zusätzlich an die jeweilige Standarte der einzelnen Gesellschaft mittels Karabiner befestigt. Mit dem Jubiläums- Fahnenwimpel soll an die lange Tradition und an das 200. Jubiläum des Festkomitee Kölner Karneval erinnert werden. Jubiläumsorden zum 200. Jubiläum des Festkomitee Kölner Karneval Ergänzend wird zum 200-jährigen Jubiläum ein spezieller Orden angefertigt. Dieser Orden soll Men- schen überreicht werden, die den Karneval in einer besonderen Weise unterstützt haben. Zu 95 Prozent lebt der Karneval vom Ehrenamt. Mit diesem Jubiläumsorden sollen die Menschen geehrt werden, die im Rampenlicht und mitunter auch im Vorborgenen aktiv sind und insgesamt das soziale Engagement her- ausstellen. Schriftzug ALAAF Mit dem Schriftzug sollen alle Kölner*innen und alle Besucher*innen der Stadt jeglichen Alters ange- sprochen werden. Der Schriftzug dient als Identifikation, Hotspot, Photo-Point, Aktionsstandort und als langfristiges Wahrzeichen. Im Jubiläumjahr 2023 ist geplant, diesen Schriftzug an verschiedenen Stand- orten, wie z.B. Neumarkt, Roncalli-Platz, Mediapark zu platzieren. Im Jahr 2024 soll mit der Stadt ge- meinsam entschieden werden, wo der Schriftzug dauerhaft platziert werden kann. Nach dem Beschluss der beiden Ausschüsse werden die Mittel an den Verein ausgezahlt. Die Freigabe des Zuschusses bedarf der Zustimmung des Ausschusses für Kunst und Kultur und des Finanzausschusses.
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3131/2022
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 14.10.2022
- Erstellt
- 22.09.2022 13:16