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3131/2022

Freigabe Kulturförderabgabe, Zuschuss für das "Jubiläumsjahr Kölner Karneval" für den Gemeinnützige Gesellschaft des Kölner Karnevals mbH (Festkomitee)

Beschlussvorlage Ausschuss 14.10.2022

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Nächste Beratung: Finanzausschuss, Sitzung am 31.10.2022, TOP 10.17

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

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Beschlussvorlage Ausschuss

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Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

801 Zeichen

Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung 
Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die 
Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Klicken Sie dazu bitte in das nachfolgende 
Feld, wählen Sie eine der drei Varianten aus und machen Sie die entsprechenden Angaben. 
 
Eine Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben. 
Gibt es gesetzliche Vorgaben zur Ausgestaltung der Beteiligung? 
Gibt es gesetzliche Vorgaben zur Ausgestaltung der Beteiligung?  
 
 
Kontakt 
OB/2 Referat für Strategische Steuerung 
Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung 
Brückenstraße 5-11 
50667 Köln 
Telefon: 0221 – 221 25044 
E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de 
Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung

Beschlussvorlage Ausschuss

7287 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VII/4518 
 
Vorlagen-Nummer 
 3131/2022 
Freigabedatum 14.10.2022 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Freigabe Kulturförderabgabe, Zuschuss für das "Jubiläumsjahr Kölner Karneval" für den 
Gemeinnützige Gesellschaft des Kölner Karnevals mbH (Festkomitee)  
Beschlussorgan 
Finanzausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
1. Der Ausschuss für Kunst und Kultur beschließt die Verwendung der Mittel in Höhe von 250.000 
EUR für die Bezuschussung von vier Projekten zum Jubiläumsjahr „200 Jahre Kölner Karneval“ 
des „Festkomitee Kölner Karneval“. 
 
Die Mittel stehen im Haushaltsjahr 2022, Teilergebnisplan 0408 – Kölnisches Stadtmuseum, 
Teilplanzeile 15 - Transferaufwendungen als Zuschuss für vier Projekte des Festkomitees Kölner 
Karneval“ zur Verfügung. 
 
2. Der Finanzausschuss beschließt die Freigabe der Mittel in Höhe von 250.000 EUR für die Bezu-
schussung von Projekten zum Jubiläumsjahr „200 Jahre Kölner Karneval“ des „Festkomitee Köl-
ner Karneval“. 
 
 
Ausschuss Kunst und Kultur 25.10.2022 
Finanzausschuss 31.10.2022

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme       250.000 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Im Zuge der Haushaltsplananmeldungen 2022 wurde beschlossen, verschiedenen Vereinen des Kölner 
Karnevals aus Mitteln der Kulturförderabgabe insgesamt 500.000 EUR für das Jubiläumsjahr „200 Jahre 
Kölner Karneval“ einmalig zu gewähren. Die geförderten Vereine gründeten sich alle im Jahr 1823 und 
feiern mit einem Jubiläumsprogramm das 200 jährige Bestehen.  
An das Festkomitee Kölner Karneval sollen 250.000 EUR als Zuschuss für folgende Projekte für das 
Jubiläumsjahr Kölner Karneval gezahlt werden: 
Jubiläumsbuch „200 Jahre Karneval“, Gemeinschaftsprojekt mit 
den Roten Funken 
35.000 EUR 
Verlängerung des Rosenmontagszuges / Jubiläumsweg 70.000 EUR 
Kostüme für den Festzug 40.000 EUR 
Jubiläums-Fahnenwimpel zum 200. Jubiläum des Festkomitee 
Kölner Karenval 
10.000 EUR 
Jubiläumsorden zum 200. Jubiläum des Festkomitee Kölner Kar-
neval 
40.000 EUR 
Schriftzug ALAAF 55.000 EUR 
 
Jubiläumsbuch gemeinsam mit den Roten Funken 
Im Rahmen des Jubiläumsjahres entsteht ein gemeinschaftliches Jubiläumsbuch des Kölsche Funke rut-

3 
wieß vun 1823 e.V. mit dem Festkomitee des Kölner Karnevals von 1823 e.V.  
Es handelt sich um eine gut lesbare populärwissenschaftliche Publikation zu „200 Jahre Karneval in 
Köln“, die Sachverhalte kontrovers darstellt und Diskussionsgrundlage über das Jubiläum hinaus sein 
möchte. Das Buch möchte die Geschichte des Karnevals von vielen Seiten betrachten und geht dabei 
von der Gegenwart zurück in die Vergangenheit. Aussagekräftige Abbildungen unterstützen die Texte. 
Es wird keine Aneinanderreihung von Ereignissen oder Fakten geben, sondern ausgewählte Themen 
und neue Fragestellungen ziehen sich durch die Publikation, wie zum Beispiel: „Wie viel Volksfest ist 
drin?“ „Wie politisch ist/war der Kölner Karneval?“„Karneval tut gut - Wie sozial ist der KK?“ und „Was ist 
der Kölner Karneval - selbstkritische Betrachtung?“. Ergänzend ist ein Zeitstrahl mit historischen Ereig-
nissen und Höhepunkten aus 200 Jahren Kölner Karneval geplant. 
 
Rosenmontagszug / Jubiläumsweg 
Mit dem 200. Jubiläum des Kölner Karnevals wird der Kölner Rosenmontagszug erstmals auch auf der 
rechtsrheinischen Seite zu sehen sein. Startpunkt wird an Rosenmontag 2023 der Deutzer Bahnhof auf 
der Schäl Sick sein. Über die Deutzer Freiheit geht es dann auf die Deutzer Brücke Richtung Altstadt. 
Die Zugteilnehmer*innen und Besucher*innen erleben den Zoch vor dem wunderbaren Rheinpanorama 
und mit dem Kölner Dom im Hintergrund. Das werden einzigartige Bilder, die dem Kölner Rosenmon-
tagszug einen großartigen zusätzlichen Höhepunkt bescheren werden. Zugleich wird symbolisch die 
Brücke zwischen den linksrheinischen und den rechtsrheinischen Jecken geschlagen, denn der Karne-
val lebt ja in allen kölschen Veedeln. Linksrheinisch behält der Rosenmontagszug rund 85 Prozent sei-
ner altbekannten Strecke und verlängert sich voraussichtlich nur um rund 100 Meter. Durch die Altstadt 
geht es am Dom vorbei, über die Kölner Ringe und schließlich die Severinstraße hinunter Richtung 
Clodwigplatz, der sonst als Startpunkt für den Zoch dient. Als Aufstellbereich ist das Areal rund um die 
Kölner Messe vorgesehen. Der Tanzbrunnen bietet zudem ausreichend Platz, die wartenden Zugteil-
nehmer*innen aufzunehmen. Bedingt durch die längere Wegstrecke, insbesondere durch die Überque-
rung des Rheins über die Deutzer Brücke sind zusätzliche Planungen und ein Mehraufwand berücksich-
tigt. Außerdem müssen neue und zusätzliche Kostüme zur Begleitung des Jubiläumszuges am Rosen-
montag 2023 hergestellt werden. 
 
Jubiläums-Fahnenwimpel zum 200. Jubiläum des Festkomitee Kölner Karneval 
Im Zuge des 200-jährigen Jubiläums erhalten alle angeschlossenen Gesellschaften zur Session 
2022/2023 einen Jubiläums-Fahnenwimpel. Dieser Wimpel wird während der Auftaktveranstaltung am 
25. November 2022 in einem feierlichen Rahmen an jede Gesellschaft überreicht und zusätzlich an die 
jeweilige Standarte der einzelnen Gesellschaft mittels Karabiner befestigt. Mit dem Jubiläums-
Fahnenwimpel soll an die lange Tradition und an das 200. Jubiläum des Festkomitee Kölner Karneval 
erinnert werden. 
 
Jubiläumsorden zum 200. Jubiläum des Festkomitee Kölner Karneval 
Ergänzend wird zum 200-jährigen Jubiläum ein spezieller Orden angefertigt. Dieser Orden soll Men-
schen überreicht werden, die den Karneval in einer besonderen Weise unterstützt haben. Zu 95 Prozent 
lebt der Karneval vom Ehrenamt. Mit diesem Jubiläumsorden sollen die Menschen geehrt werden, die im 
Rampenlicht und mitunter auch im Vorborgenen aktiv sind und insgesamt das soziale Engagement her-
ausstellen. 
 
Schriftzug ALAAF 
Mit dem Schriftzug sollen alle Kölner*innen und alle Besucher*innen der Stadt jeglichen Alters ange-
sprochen werden. Der Schriftzug dient als Identifikation, Hotspot, Photo-Point, Aktionsstandort und als 
langfristiges Wahrzeichen. Im Jubiläumjahr 2023 ist geplant, diesen Schriftzug an verschiedenen Stand-
orten, wie z.B. Neumarkt, Roncalli-Platz, Mediapark zu platzieren. Im Jahr 2024 soll mit der Stadt ge-
meinsam entschieden werden, wo der Schriftzug dauerhaft platziert werden kann. 
 
Nach dem Beschluss der beiden Ausschüsse werden die Mittel an den Verein ausgezahlt. 
Die Freigabe des Zuschusses bedarf der Zustimmung des Ausschusses für Kunst und Kultur und des 
Finanzausschusses.

Beratungsverlauf (2)

25.10.2022 Ausschuss Kunst und Kultur
TOP 4.9 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
31.10.2022 Finanzausschuss
TOP 10.17 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3131/2022
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
14.10.2022
Erstellt
22.09.2022 13:16