V/0419/2010
Umstellung der Sperrgutabfuhr auf ein Abrufsystem
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Beschlussvorlage
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V/0419/2010 DER OBERBÜRGERMEISTER Abfallwirtschaftsbetriebe Münster Betrifft Umstellung der Sperrgutabfuhr auf ein Abrufsystem Beratungsfolge 23.06.2010 Werksausschuss der Abfallwirtschaftsbetriebe Vorberatung 07.07.2010 Hauptausschuss Vorberatung 07.07.2010 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Aufgrund der positiven Erfahrungen mit dem in 2008 eingeführten Abholsystem für die Elektro- großgerätesammlung auf Anforderung durch die Bürgerinnen und Bürger wird zur Erhöhung der Stadtsauberkeit auch für die übrige Sperrgutsammlung ein gebührenfreies Anforderungssystem ergänzt und eine Wertstofftonnensammlung eingeführt. Hierbei bleibt der Servicegrad für die Bür- ger erhalten. Die regelmäßige 4-wöchentliche Grünabfallsammlung bleibt als 4-wöchentliche Regelabfuhr un- verändert bestehen. Die AWM werden ermächtigt, die notwendigen satzungsrechtlichen Regelungen vorzubereiten und die erforderlichen administrativen Vorkehrungen ein schließlich einer intensiven Öffentlichkeitsar- beit für den Beginn einer Sperrgutsammlung auf Abruf und der sukzessiven Einführung einer Wert- stofftonne ab dem 01.01.2011 zu treffen. II. Kosten/Folgekosten Es wird zur Kenntnis genommen, dass im Bereich der Abfuhrlogistik keine zusätzlichen Kosten anfallen, da sowohl Personal- als auch Fahrzeugbestand keine Änderung erfahren. Dauerhaft wird eine Senkung der Kosten im Logistikbereich angestrebt. Im Bereich der Verwaltung wird es in der Einführungsphase bedingt durch die Abwicklung der Abholung mittels Abruf-/Kartensystem ggf. eine geringe Kostensteigerung geben. Diese wird durch die Einsparung im Logistikbereich aufge- fangen. III. Finanzierung/Mittelbereitstellung Die o. g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: Abdeckung durch Gebühren Vorlagen-Nr.: V/0419/2010 Auskunft erteilt: Herr Walterbusch Ruf: 60 52 22 E-Mail: walterbusch@awm.stadt- muenster.de Datum: 07.06.2010 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0419/2010 Begründung: Ausgangslage Seit vielen Jahren wird in der Stadt Münster die Sperrgutabfuhr im Rahmen einer periodischen Abfuhr durchgeführt. Das Stadtgebiet ist in insgesamt 20 Bezirke eingeteilt, denen ein entspre- chender Entsorgungstag zugeordnet ist (vom 1. Montag im Monat bis 4. Freitag im Monat). Somit erfolgt die Abfuhr an 20 Tagen im Monat. Bei dem bisher praktizierten 4-wöchentlichen Regelabfuhr-System für die Sperrgutsammlung sind in den letzten Jahren vermehrt sehr nachteilige Auswirkungen für die Stadtsauberkeit bis hin zur Beeinträchtigung bzw. Gefährdung des Fuß- und Radwegeverkehrs mit der Folge eines erhöhten Reinigungsaufwandes in der AWM-Stadtreinigung festzustellen: 1. Die entsprechenden Entsorgungstage werden zunehmend weniger eingehalten: Statt wie vorgeschrieben, den Sperrmüll am Abend vor der Abfuhr bzw. am Abfuhrtag bis morgens um 7 Uhr vor der Haustür bereitzustellen, wird von Bürgern inzwischen häufig beklagt, dass von anderen Bewohnern Sperrgut schon mehrere Tage, in Ferienzeiten bis zu 2 Wochen vor dem Abfuhrtermin, herausgestellt wird. In der Folge treten vermehrt Verunreinigungen durch spielende Kinder, Sperrgutsammler und auch Tiere auf. Zusätzlich wird überproporti- onal häufig in den Monaten, in denen ein Wochentag ein fünftes Mal vorhanden ist, Sperr- gut ohne Abfuhrtermin herausgestellt. 2. Des Weiteren sind inzwischen bei vielen, auch gewerblichen Sperrgutsammlern die Ab- fuhrbezirke der AWM bekannt. Dies führt dazu, dass am Vorabend der Sperrgutabfuhr bis in die Nachtstunden ein regelrechter „Sperrgutsuch- und -sammeltourismus“ mit Mopeds bis hin zu Kleintransportern in den Abfuhrbezirken stattfindet. Bereitgestelltes Sperrgut wird durchsucht und auseinandergezogen, die Straßen werden verunreinigt und einige abgefah- rene Sperrgutteile finden sich dann im gesamten Stadtgebiet wieder. Zahlreiche Bürgerbe- schwerden hierüber gehen regelmäßig bei den AWM ein. 3. Durch das Durchsuchen und Vorsortieren wird der Sperrmüll um die anteiligen Wertstoffe beraubt, welche den AWM hiermit verloren gehen. Hintergrund für diese sog. Vorsortierung ist die positive Erlössituation bei der Sekundärrohstoffvermarktung, insbesondere im Be- reich Metalle und Altholz. Für die AWM führt dieses jedoch zu Einnahmeverlusten und da- durch zu einer Mehrbelastung für den Gebührenzahler der Stadt Münster. 4. Öffentliche Grünflächen und Baumscheiben werden in großem Umfang durch sehr große Sperrgutmengen belastet, die zunehmend auch von Menschen aus Bereichen außerhalb von Münster umfangreich „ergänzt“ werden. Hier spielt einerseits häufig die Anonymität dieser Flächen eine negative Rolle, andererseits aber auch die Tatsache, dass in den Um- landgemeinden Münsters die Nutzung von Recyclinghöfen und Sperrgutsammlungen weni- ger komfortabel und überdies kostenpflichtig sind. 5. Schließlich ist festzuhalten, dass aufgrund der in Münster sehr verbreiteten kleinen 35-l-, 60-l- und 90 -l- Abfallsammelgefäße zunehmend kleinere Abfallstücke und Abfälle heraus- gestellt werden, die nicht zur Sperrgutabfuhr gehören. Diese können und werden dann bei der Sperrgutabfuhr nicht mitgenommen und bleiben oft, da sich dann anschließend nie- mand verantwortlich fühlt, im Straßenraum und auf Grünflächen liegen. Letztendlich müs- sen dann die AWM mit erhöhtem Arbeitsaufwand eine Nachreinigung durchführen. Nach- folgende Bilder verdeutlichen diese Probleme exemplarisch: - 3 - V/0419/2010 - 4 - V/0419/2010 Die vorgenannten Entwicklungen und Probleme wurden auch von den Bürgern in Münster erkannt. Entsprechende Forderungen an die AWM, diese „ausufernde“ Sperrgutsammlung abzuschaffen, häufen sich und führten bei den AWM zu der Überlegung, die jetzige Regelabfuhr auf den Prüf- stand zu stellen und nach einer Alternativlösung zu suchen. Hinzuweisen ist an dieser Stelle darauf, dass die AWM eine der wenigen Betriebe in Deutschland sind, die ein solches System anbieten. Zuletzt wurde auch in der Nachbarstadt Osnabrück aus den gleichen Gründen die Regelsperrgutsammlung aufgegeben. Handlungsvorschlag Aufgrund der positiven Erfahrungen in anderen Städten schlagen die AWM eine Umstellung der derzeitigen 4-wöchentlichen Regelsperrgutabfuhr auf ein sog. „Abrufsystem“ vor. Bereits zum 01.01.2008 wurde von den AWM im Bereich der Abfuhr der Elektrogroßgeräte die bisherige periodische Sperrgutabfuhr durch eine Abfuhr mittels eines sog. „Abrufsystems“ ersetzt. Hierbei fordert der Kunde mittels Karte, per Fax, per Mail oder per Internetformular eine Abfuhr an. Er bekommt dann per Karte einen Termin in der Regel innerhalb der nächsten 14 Tage genannt, - 5 - V/0419/2010 an dem die Geräte abgeholt werden. Auslöser dieser Umstellung waren auch hier die oben ge- schilderten Problemlagen. Nach nunmehr 28 Monaten können die AWM ein ausschließlich positives Fazit ziehen. Die Prob- lematik des Fledderns hat sich verringert und das nicht termingerechte Herausstellen ist stark zu- rück gegangen. Ebenso werden kaum noch Geräte, die nicht zur Elektrogroßgeräteabfuhr gehö- ren, herausgestellt. Diese positiven Aspekte sind im Bereich der übrigen Sperrgutabfuhr auch zu erzielen. Die Sperr- gutanforderungen sollen zukünftig ebenfalls per Karte, per Fax, per Mail oder per Internetvordruck möglich sein. Umsetzung Logistik Hinsichtlich der Einführung der Sperrgutabfuhr ist die Logistik anzupassen. Die bisherigen festen Abfuhrbezirke sind aufzulösen und es sind (intern) neue flexible/bedarfsgerechte Bezirke zu bilden, die eine optimale DV-gestützte Tourenplanung ermöglichen. Durch die anforderungsabhängige Neubildung der Bezirke ist es darüber hinaus möglich, Sperrgutbezirke und Reinigungsreviere so abzustimmen, dass sichergestellt ist, dass spätes tens zwei Tage nach der Sperrgutabfuhr eine Straßenreinigung erfolgt. Dies führt zusätzlich zu einem nachhaltig saubereren Stadtbild. Bezüglich der Großwohnanlagen, an denen oft sehr große Mengen an Sperrgut anfallen, sind ge- sonderte, mit den Wohnungsbauunternehmen abgestimmte Sperrguttermine vorgesehen. Die AWM nutzen hierbei die guten Kontakte zur Wohnungswirtschaft, um so für die Wohnungswirt- schaft optimale Lösungen anzubieten. Ferner ist es vorgesehen, einen kostenpflichtigen sog. „Sperrgutexpressservice“ einzuführen. Hierbei wird sichergestellt, dass an Werktagen (montags bis freitags) vom Kunden angemeldetes Sperrgut innerhalb von 24 Stunden abgeholt wird. Kundenbetreuung Durch die Einführung der Sperrgutabfuhr auf Abruf ist eine direktere und umfassendere Kunden- betreuung und –beratung möglich. Dadurch, dass jeder Kunde eine Terminbestätigung mittels Postkarte erhält, ist es möglich, die Sperrguteile zu deklarieren, die bei der Sperrgutabfuhr mitge- nommen werden, bzw. den Kunden darüber zu informieren, wenn Teile angemeldet worden sind, welche im Rahmen der Sperrgutabfuhr nicht mitgenommen werden, um so zusätzliche Abfallabla- gerungen zu vermeiden. Ziel dieser Information ist es, die Sperrgutabfuhr auf die zugelassenen grobstückigen, d.h. nicht abfallnormgefäß-gängigen Stückgrößen zu beschränken. Möbel, Matratzen, Elektrogroßgeräte, etc. werden selbstverständlich weiterhin kostenfrei abgeholt. Kleinteilige Abfälle wie in den v.g. Bildern gut zu erkennen, also Pflanztöpfe, Fahrradsattel, Lack- dosen, Kartons, Besteckteile usw. gehören schon heute definitiv nicht in die Sperrgutssammlung, sondern in eine ausreichend groß dimensionierte Restabfalltonne. Schadstoffe werden in die Sammelstationen auf den Recyclinghöfen kostenfrei entgegengenom- men. Durch das Ziel der AWM, jedem Kunden einen Sperrguttermin innerhalb von 14 Tagen nach der Sperrgutanmeldung anzubieten, werden lange Wartezeiten für den Kunden bis zum nächsten Sperrguttermin entfallen. In dringenden Fällen sei auf den kostenpflichtigen „Sperrgutexpressservi- ce“ verwiesen. - 6 - V/0419/2010 Da zudem jedem Kunden die Möglichkeit gegeben wird, im Jahr maximal 12 Sperrgutabfuhren anzumelden, bleibt der Servicegrad erhalten, da auc h bereits im jetzigen System bis zu 12 Abfuh- ren im Jahr stattfinden. Zusätzlicher Baustein: Wertstofftonne Einhergehend mit der Umstellung der Sperrgutabfuhr ist seitens der AWM vorgesehen, zum 01.01.2011 eine Wertstofftonne für trockene Wertstoffe, wie es sie bis 1994 (Einführung Gelber Sack/Gelbe Tonne) bereits über mehrere Jahre für gewerbliche Kunden schon gegeben hat, einzu- führen und innerhalb von drei Jahren flächendeckend im Stadtgebiet anzubieten. Wenn man die steigenden Anteile kleinstückiger Abfallablagerungen in der Sperrgutsammlung betrachtet, liegt der Schluss nah, dass in den Haushalten noch ein erhöhter Bedarf besteht, tro- ckene wertstoffhaltige Abfälle aus Kunststoff, Metall, Holz, u.a., aber auch Elektrokleingeräte (wie z. B. Toaster, Haartrockner, Tischlampen etc) einer geordneten Abfallsammlung zuzuführen. Sowohl in der Sperrgutsammlung als auch in den Gelben Tonne und Säcken befinden sich erheb- liche Anteile von kleinstückigen sogenannten „stoffgleichen Nichtverpackungen“. Das sind Abfälle, die nicht als Verkaufsverpackungen („Grüner Punkt“) lizensiert sind, aber häufig von den Bürgern in Unkenntnis oder durchaus auch bewusst in die Gelben Säcke gegeben oder eben mangels Al- ternative zum Sperrgut dazugelegt werden. Zwischen 30 und 50% der eingesammelten Mengen aus dem Gelben Sack bzw. der Gelben Ton- ne sind Fehlwürfe dieser Art – insgesamt also zwischen 3000 – 5000 Tonnen jährlich. Vorsichtig geschätzt bestehen inzwischen rd. 25 - 40% unseres Münsteraner Sperrgutes ebenfalls aus wertstoffhaltigen Materialien, wie z.B. auf den v.g. Bildern die Besteckteile, die kleinen Holz- teile, die Pflanztöpfe, Gießkannen, Eimer, Spielzeuge etc. aus Kunststoff und Metall, sowie viele andere Produkte des täglichen Lebens mehr – insgesamt rd. 1500 – 2500 Tonnen jährlich. Hinzu kommen die bereits erwähnten Elektrokleingeräte. Daher wird von den AWM zur Ergänzung einer zukünftigen anforderungsgebunden Abfuhr des grobstückigen Sperrmülls vorgeschlagen, in den Jahren 2011 bis 2013 entsprechende satzungs- geregelte Wertstoffsammelgefäße in einer Größe von bis zu 1.100 Litern einzuführen. In einem ersten wenig kostenaufwändigen Schritt sollen die bereits im Eigentum der AWM befindli- chen gelben Behälter (rd. 2000 Stück von jeweils 1,1 m³ Größe), die noch bis zum Ende der Lauf- zeit des aktuellen Vertrages (31.12.2010) für die Sammlung von Verkaufsverpackungen an die Fa. REMONDIS vermietet sind, ab dem 01.01.2011 durch geeignete Kennzeichnung/Aufkleber für eine erweiterte Wertstoffsammlung deklariert werden. Für die Sortierung der eingesammelten Wertstoffe steht im ersten Schritt ggf. die MBRA Münster als technisch geeignete Anlage zur Verfügung. In Abhängigkeit von der zukünftig erzielbaren Sammlungsqualität und mit dem Aufbau ähnlic her Sammelsysteme in anderen Städten und Ge- meinden ist aber zu erwarten, dass auch Sortieranlagen mit weniger komplexer Technologie und geringeren Sortierkosten genutzt werden können. Der Rat der Stadt Dortmund hat im Mai dieses Jahres die Einführung einer Wertstofftonne zum 1.1.2011 beschlossen. Ebenso werden die Städte Berlin und Hamburg eine Wertstofftonne einfüh- ren. Die Stadt München hat eine entsprechende Absichtserklärung abgegeben. Die kommunalen Spitzenverbände empfehlen den Städten und Gemeinden, die Einführung ergänzender eigener Wertstoffsammelsysteme zu prüfen. Der aktuell vorliegende Entwurf der Bundesregierung für eine Novellierung des Abfallrechts sieht in Ausführung der Europäischen Abfallrahmenrichtlinie solche Wertstofferfassungen vor. - 7 - V/0419/2010 Die rechtliche Zulässigkeit einer solchen kommunalen Wertstoffsammlung ergibt sich sowohl aus dem z. Zt. gültigen Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz, steht aber nach einer von 10 nordrhein- westfälischen Städten gemeinsam beauftragten rechtlichen Begutachtung der Sozietät GGSC aus Berlin/Köln auch im Konsens mit der absehbaren Novellierung des deutschen Abfallrechts. Fazit Die Umstellung der Sperrgutabfuhr auf ein Abrufsystem wird die Sauberkeit des Stadtbildes deut- lich verbessern und eine weitergehende Erfassung der einzelnen wertstoffhaltigen Abfallfraktionen ermöglichen. Darüber hinaus wird mit der Kombination von Abrufservice und Wertstofftonne direkt vor der Haus- tür der Kundenservice weiter erhöht. Die AWM gehen davon aus, dass die Einführung der Kombination Abrufservice und Wertstofftonne dauerhaft kostenneutral erfolgen wird. I.V. gez. Bickeböller Stadtkämmerin
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: zurückgezogen
Zur SitzungDetails
- Vorlagen-Nr.
- V/0419/2010
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 07.06.2010
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37