1629/2019
Antwort auf eine Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates hier: "Bürger im Bezirk vor Gentrifizierung schützen"
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
2180 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/15/151 151/1 Vorlagen-Nummer 1629/2019 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 13.05.2019 Antwort auf eine Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates hier: "Bürger im Bezirk vor Gentrifizierung schützen" 1. Plant die Verwaltung derzeit den Schutz von Quartieren nach dem Vorbild der Stegerwaldsied- lung, auch auf den Bezirk Rodenkirchen auszuweiten? −Wenn ja, um welche Quartiere, Straßen, oder Stadtteile handelt es dich? −Wenn nein, warum nicht? Antwort der Verwaltung: Für das Gebiet der Stegerwald-Siedlung besteht eine Soziale Erhaltungssatzung gem. § 172. Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB. Von der Verwaltung wurde eine stadtweite Voruntersuchung erarbeitet, anhand derer Gebiete mit möglichem Handlungsbedarf für den Einsatz Sozialer Erhaltungssatzungen (Verdachtsge- biete) identifiziert werden. Die erstmals 2015 durchgeführte stadtweite Voruntersuchung wurde von der Verwaltung methodisch weiterentwickelt. Die Ergebnisse der Voruntersuchung 2018 sind in der verwaltungsinternen Abstimmung und sollen in Form einer Ratsvorlage vor der Sommerpause in die politische Beratung gegeben werden. Neben der Benennung der identifizierten Verdachtsgebiete sind die zusätzlichen erfor- derlichen personellen und finanziellen Ressourcen aufgeschlüsselt, um die notwendigen Schrit- te zur Vorbereitung, Erarbeitung und Umsetzung Sozialer Erhaltungssatzungen durchführen zu können. Ohne zusätzliches Personal kann das Instrument nicht vermehrt eingesetzt werden. 2. Ist auch im Bezirk Rodenkirchen geplant, Mieter in bestimmten Quartieren durch eine spezielle „Erhaltungs-Satzung“ nach Münchner Vorbild zu schützen? −Wenn ja, welche Quartiere/Straßen im Bezirk werden dabei in Betracht gezogen? −Wenn nein, warum nicht? −Welche finanziellen Folgen hätte das dann für die Stadt? Antwort der Verwaltung: Es wird davon ausgegangen, dass hier ebenfalls das Instrument der Sozialen Erhaltungssat- zung gem. § 172. Abs. 1 Satz 1. Nr. 2 BauGB gemeint ist und deshalb auf die Antwort zu 1. verwiesen.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1629/2019
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 09.05.2019
- Erstellt
- 08.05.2019 09:16