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1629/2019

Antwort auf eine Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates hier: "Bürger im Bezirk vor Gentrifizierung schützen"

Beantwortung einer Anfrage (BV) 09.05.2019

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen), Sitzung am 13.05.2019, TOP 7.2.2.1

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

2180 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VI/15/151 
151/1 
Vorlagen-Nummer 
 1629/2019 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 13.05.2019 
 
Antwort auf eine Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates  
hier: "Bürger im Bezirk vor Gentrifizierung schützen" 
 
1. Plant die Verwaltung derzeit den Schutz von Quartieren nach dem Vorbild der Stegerwaldsied-
lung, auch auf den Bezirk Rodenkirchen auszuweiten? 
−Wenn ja, um welche Quartiere, Straßen, oder Stadtteile handelt es dich? 
−Wenn nein, warum nicht? 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Für das Gebiet der Stegerwald-Siedlung besteht eine Soziale Erhaltungssatzung gem. § 172. 
Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB. 
 
Von der Verwaltung wurde eine stadtweite Voruntersuchung erarbeitet, anhand derer Gebiete 
mit möglichem Handlungsbedarf für den Einsatz Sozialer Erhaltungssatzungen (Verdachtsge-
biete) identifiziert werden. Die erstmals 2015 durchgeführte stadtweite Voruntersuchung wurde 
von der Verwaltung methodisch weiterentwickelt. 
 
Die Ergebnisse der Voruntersuchung 2018 sind in der verwaltungsinternen Abstimmung und 
sollen in Form einer Ratsvorlage vor der Sommerpause in die politische Beratung gegeben 
werden. Neben der Benennung der identifizierten Verdachtsgebiete sind die zusätzlichen erfor-
derlichen personellen und finanziellen Ressourcen aufgeschlüsselt, um die notwendigen Schrit-
te zur Vorbereitung, Erarbeitung und Umsetzung Sozialer Erhaltungssatzungen durchführen zu 
können. Ohne zusätzliches Personal kann das Instrument nicht vermehrt eingesetzt werden. 
2. Ist auch im Bezirk Rodenkirchen geplant, Mieter in bestimmten Quartieren durch eine spezielle 
„Erhaltungs-Satzung“ nach Münchner Vorbild zu schützen? 
 
−Wenn ja, welche Quartiere/Straßen im Bezirk werden dabei in Betracht gezogen? 
 
−Wenn nein, warum nicht? 
 
−Welche finanziellen Folgen hätte das dann für die Stadt? 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Es wird davon ausgegangen, dass hier ebenfalls das Instrument der Sozialen Erhaltungssat-
zung gem. § 172. Abs. 1 Satz 1. Nr. 2 BauGB gemeint ist und deshalb auf die Antwort zu 1. 
verwiesen.

Beratungsverlauf (1)

13.05.2019 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 7.2.2.1 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1629/2019
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
09.05.2019
Erstellt
08.05.2019 09:16