3135/2023
NRW-Tag 2024 mit Sommerkonzert der Landesregierung 2024
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Anlage 4 - Ergänzung
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/ 2 Durchführung des 2020 pandemiebedingt ausgefallenen NRW-Tages in 2024 und der damit verbundenen Veranstaltung des Sommerkonzertes der Landes- regierung 2024 in Köln hier: Anlage 4: Ergänzung der Vorlage In der Sitzung des Finanzausschusses am 23.10.2023 wurde die Verwaltung aufge- fordert, die Beschlussvorlage zur Durchführung des NRW-Tages 2024 zu ergänzen. Der Ausschuss bat bis zur Ratssitzung am 26.10.2023 um eine Erläuterung, wie die bei der Beschlussfassung zur Durchführung des NRW-Tages 2020 in der Sitzung des Rates der Stadt Köln am 21.05.2019 festgelegten ergänzenden Maßgaben, im aktuellen Konzept berücksichtigt wurden. 2019 beschloss der Rat der Stadt Köln drei Themenschwerpunkte als Ergänzung zu den in der Ursprungskonzeption erwähnten inhaltlichen Punkten: Vielfalt Mobilität Nachhaltigkeit. Dies Themenschwerpunkte sollen auch 2024 beim NRW-Tag umfassend berücksich- tigt werden. Vielfalt: In der Konzeption für den NRW-Tag 2024 sollen neben dem Ehrenamtstag auch mit dem vom Rat der Stadt Köln 2022 beschlossenen Kölner Fest der Demokratie zwei gesellschaftlich und politisch höchst relevante Themen aufgenommen und breiten Raum gegeben werden. Dabei soll sich nach aktuellen Planungen auch Köln als Gastgeberin mit ihrer Breite von Vereinen, Institutionen und gesellschaftlichen Grup- pen und dem breiten ehrenamtlichen Engagement präsentieren. Partizipation, Awa- reness, Inklusion und vor allen Dingen Diversität sind dabei entscheidende Kriterien bei der Zusammenarbeit mit den künftigen Partnern*innen auf allen Ebenen. Ebenso auf den Bühnen soll ein vielfältiges, buntes Programm umgesetzt und prominent prä- sentiert werden. Die genauen Themenschwerpunkte werden in den kommenden Mo- naten erarbeitet. Mobilität: Generell sind die Mobilitätsplanungen aus dem Jahr 2020 für die Umsetzung des NRW-Tages 2024 nicht nutzbar. Hintergrund ist vor allem die Tatsache, dass der NRW-Tag im kommenden Jahr nicht wie 2020 geplant an bzw. auf mehreren öffentli- chen Plätzen, Grünflächen und Straßen stattfindet, sondern mit dem Rheinauhafen - 2 - und den daran anschließenden Teilen der zu sperrenden Rheinuferstraße, eine zent- rale Lokalität für die Durchführung gefunden wurde. Dies Konzentration sorgt bereits dafür, dass die Verkehrsbeeinträchtigungen für den ÖPNV sowie den Individualver- kehr geringgehalten werden können. Gleichzeitig ist die gute Anbindung an öffentli- che Verkehrsmittel ein Argument für den Rheinauhafen gewesen mit dem positiven Effekt, dass der Wechsel zwischen verschiedenen Veranstaltungsorten im Vergleich zu den Planungen 2020 entfällt. Auch das führt zu veränderten Anforderung im Be- reich Mobilität. Die 2020 geforderte Kopplung des NRW-Tages mit dem fahrscheinlo- sen Tag 2020 bei dem die KVB einen ticketfreien Tag am Tag des NRW-Tages hätte durchführen sollen, kann daher nicht ohne Weiteres auf 2024 übertragen werden und ist derzeit auch aufgrund der zentralen Veranstaltungsfläche nicht vorgesehen. Nachhaltigkeit: Bereits 2020 sollte das Thema Umwelt-, Klimaschutz und Nachhaltigkeit breiten Raum in den programmatischen Planungen einnehmen. Im Rahmen der Themen- meilen soll auch 2024 regionalen und überregionalen Vereinen, Verbänden und sonstigen Institutionen die Möglichkeit gegeben werden, ihre Projekte im Rahmen des NRW-Tages zu präsentieren. Mit einem umfassenden Programm- und Informati- onsangebot soll auch das Bewusstsein für diese bedeutsamen Themen weiter ge- stärkt werden. Bereits bei der Veranstaltungsplanung werden bei Ausschreibungen und Vergaben Umwelt-, Klimaschutz und Nachhaltigkeit beachtet, u.a. mit konkreten Vorgaben für Mehrwegkonzept, Müllvermeidung oder regionalen Warenangeboten. Das noch vom Rat der Stadt Köln zu beschließende Zero Waste-Konzept soll dabei ebenfalls berücksichtigt werden, um das Ziel für mehr Abfallvermeidung als Zero Waste-Stadt zu erreichen.
Anlage 3 - Stellungnahme RPA NRW-Tag 2024
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14 .10.2023 141/3 Dez. OB 01/02 Ausrichtung des NRW Tages in Köln vom 16.08. bis 18.08.2024 voraussichtlicher Auftragswert 1.720.000 Euro brutto/ 1.445.378 Euro netto Vorlage 3135/2023, Bedarfsprüfungsnummer 141/39/02/23 Sehr geehrte Damen und Herren, die oben genannte Vorlage liegt 14/Rechnungsprüfungsamt zur Stellungnahme vor. Sie beabsichtigen die Ausrichtung des NRW Tages mit Verknüpfung eines mehrtägi- gen Bürgerfestes, bei dem neben dem Sommerkonzert der Landesregierung, Lan- desthemen und der Landespräsentation auch städtische Anliegen durch Veranstal- tungen gewürdigt und zum Ausdruck gebracht werden sollen. Die Programm- und Kostenplanung der Gesamtveranstaltung des NRW Tages ba- siert auf einer Projektkalkulation, die aufgrund von Erfahrungs- und Vergleichswerten aus ähnlichen Events entwickelt werden konnte. Die einzelnen Positionen der Kalku- lation können dem Grunde nach nachvollzogen werden, da es sich dabei um regel- mäßige Bestandteile im Bereich von Veranstaltungen handelt. Die kalkulierte Höhe der einzelnen Positionen wird wegen des frühen Stadiums der Planung und der zu erwartenden Dynamik innerhalb der Umsetzung zur Kenntnis genommen. Auf eine gesicherte Gesamtfinanzierung der Maßnahme ist zu achten. Bezogen auf die geplante Einnahmeerzielung durch Sponsoring, sind die Allgemei- nen Rahmenbedingungen für Sponsoringleistungen im Bereich der Stadtverwaltung Köln zu beachten, ebenso wie die geltenden Vergabevorschriften. Mit freundlichen Grüßen 20
Anlage 5 - (Vorab-)Auszug aus der Sitzung des Rates vom 26.10.2023_TOP 10.19
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Geschäftsführung Rat Frau Eurich Telefon: (0221) 221 22061 Fax: (0221) 221 26570 E-Mail: annika.eurich@stadt-koeln.de Datum: 30.10.2023 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der 28. Sitzung des Rates vom 26.10.2023 öffentlich 10.19 Durchführung des 2020 pandemiebedingt ausgefallenen NRW-Tages in 2024 und der damit verbundenen Veranstaltung des Sommerkonzertes der Landesregierung 2024 in Köln 3135/2023 Änderungsantrag von RM Zimmermann (GUT Köln) AN/1878/2023 Änderungsantrag der SPD-Fraktion AN/1889/2023 Mündlicher Änderungsantrag der Volt-Fraktion, „Köln“ im Antrag von RM Zimmermann durch „NRW“ zu ersetzen Der Beschluss erfolgt vorbehaltlich der Zustimmung der Bezirksvertretung In- nenstadt I. Abstimmung über den Änderungsantrag der SPD -Fraktion: Beschluss: Der Rat stimmt der Durchführung und dem vorgestellten Veranstaltungskonzept zur Nachholung des 2020 pandemiebedingt ausgefallenen Kölner NRW-Tages vom 16. bis zum 18.08.2024 und der damit verbundenen Veranstaltung des Sommerkonzertes der Landesregierung am 17.08.2024 in Köln zu, sofern das Land NRW die Gesamt- kosten trägt. Sollte das Land NRW die Kostenübernahme verweigern oder nur zu einer Teilkosten- übernahme bereit sein, verzichtet die Stadt Köln auf die Durchführung. Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktionen SPD, AfD und Die FRAKTION abge- lehnt. II. Punkweise Abstimmung über den geänderten Änderungsantrag von RM Zimmermann (Beschlusspunkte 1-2, Beschlusspunkt 3 hat sich erledigt) Beschluss: Nach Absatz 1 des Beschlusstextes der Vorlage 3135/2023 werden folgende Absätze eingefügt: 1. Die Organisation des NRW-Tages erfolgt nach den UN-Zielen für Nachhaltig- keit, zu denen sich der Rat bereits 2017 bekannt hat. Die Veranstaltung wird somit ein „Zero-Waste“-Konzept verfolgen und klimaneutral ausgerichtet. So- wohl das gastronomische Angebot als auch weitere Beschaffungen, die für den NRW-Tag benötigt werden, orientieren sich an den Kriterien des Fair -Trades und dem Gebot der CO2- und Müllvermeidung. Bevorzugt sind Waren und Dienstleistungen aus dem regionalen Umfeld, beziehungsweise aus dem regio- nalen Umfeld NRWs zu beziehen. 2. Die Verwaltung wird gebeten sich bei den Verkehrsverbünden und dem Land NRW für einen „fahrscheinlosen Tag“ innerhalb NRWs, und einer günstigen An- reise mit dem SPNV nach Köln einzusetzen. 3. Bei der Wahl der Veranstaltungsorte ist auf eine Entlastung der Innenstadt zu achten, die Berücksichtigung weiterer Stadtbezirke durch die Stabsstelle Event ist wünschenswert. Abstimmungsergebnis: 1. Abstimmungsergebnis zu Beschlusspunkt 1: Mehrheitlich mit den Stimmen der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, CDU, FDP, Volt und Die FRAKTION sowie den Stimmen der Ratsgruppe KLIMA FREUNDE und von RM Zimmermann (GUT Köln) zugestimmt. 2. Abstimmungsergebnis zu Beschlusspunkt 2 (mit der Änderung „NRW“ statt „Köln“) Mehrheitlich mit den Stimmen der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, CDU, FDP, Volt und Die FRAKTION sowie den Stimmen der Ratsgruppe KLIMA FREUNDE und von RM Zimmermann (GUT Köln) zugestimmt. III. Abstimmung über die Vorlage in der so geänderten Fassung Beschluss: Der Rat stimmt der Durchführung und dem vorgestellten Veranstaltungskonzept zur Nachholung des 2020 pandemiebedingt ausgefallenen Kölner NRW-Tages vom 16. bis zum 18.08.2024 und der damit verbundenen Veranstaltung des Sommerkon- zertes der Landesregierung am 17.08.2024 in Köln zu. Er erkennt den Bedarf in Höhe von 1.720.000 € an und beschließt gleichzeitig über- planmäßige Aufwendungen in Höhe von 660.000 € im Teilergebnisplan des Amtes der Oberbürgermeisterin in der Produktgruppe 0101, Politische Gremien, Verwaltungsfüh- rung und internationale Angelegenheiten, in Teilplanzeile 16, Sonstige ordentliche Aufwendungen, im Haushaltsjahr 2024. Die Deckung erfolgt in gleicher Höhe durch Wenigeraufwendungen im Teilergebnisplan des Amtes für Soziales, Arbeit und Senio- ren, in der Produktgruppe 0507, Betrieb, Unterhaltung und Förderung von Bürgerhäu- sern und -zentren, in der Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistun- gen, ebenfalls im Haushaltsjahr 2024. Die Organisation des NRW-Tages erfolgt nach den UN-Zielen für Nachhaltigkeit, zu denen sich der Rat bereits 2017 bekannt hat. Die Veranstaltung w ird somit ein „Zero- Waste“-Konzept verfolgen und klimaneutral ausgerichtet. Sow ohl das gastronomische Angebot als auch w eitere Beschaffungen, die für den NRW-Tag benötigt w erden, ori- entieren sich an den Kriterien des Fair-Trades und dem Gebot der CO2- und Müllver- meidung. Bevorzugt sind Waren und Dienstleistungen aus dem regionalen Umfeld, beziehungsw eise aus dem regionalen Umfeld NRWs zu beziehen. Die Verw altung w ird gebeten sich bei den Verkehrsverbünden und dem Land NRW für einen „fahrscheinlosen Tag“ innerhalb NRWs, und einer günstigen Anreise mit dem SPNV nach Köln einzusetzen. Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktionen SPD, Die Linke. und AfD zuge- stimmt. __________ Anmerkung: RM Zimmermann erklärt Ziffer 3 seines Änderungsantrags für erledigt. Den mündli- chen Änderungsantrag von RM Froh macht sich RM Zimmermann zu eigen.
Beschlussvorlage Rat
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Dezernat, Dienststelle OB/01/02 Vorlagen-Nummer 3135/2023 Freigabedatum 19.10.2023 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Durchführung des 2020 pandemiebedingt ausgefallenen NRW-Tages in 2024 und der damit verbundenen Veranstaltung des Sommerkonzertes der Landesregierung 2024 in Köln Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat stimmt der Durchführung und dem vorgestellten Veranstaltungskonzept zur Nachho- lung des 2020 pandemiebedingt ausgefallenen Kölner NRW-Tages vom 16. bis zum 18.08.2024 und der damit verbundenen Veranstaltung des Sommerkonzertes der Landesre- gierung am 17.08.2024 in Köln zu. Er erkennt den Bedarf in Höhe von 1.720.000 € an und beschließt gleichzeitig überplanmä- ßige Aufwendungen in Höhe von 660.000 € im Teilergebnisplan des Amtes der Oberbürger- meisterin in der Produktgruppe 0101, Politische Gremien, Verwaltungsführung und internatio- nale Angelegenheiten, in Teilplanzeile 16, Sonstige ordentliche Aufwendungen, im Haushalts- jahr 2024. Die Deckung erfolgt in gleicher Höhe durch Wenigeraufwendungen im Teilergebnis- plan des Amtes für Soziales, Arbeit und Senioren, in der Produktgruppe 0507, Betrieb, Unter- haltung und Förderung von Bürgerhäusern und -zentren, in der Teilplanzeile 13, Aufwendun- gen für Sach- und Dienstleistungen, ebenfalls im Haushaltsjahr 2024. Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 19.10.2023 Finanzausschuss 23.10.2023 Rat 26.10.2023 07.12.2023 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 1.720.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja siehe An- lage % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Ausgangslage Seit 2006 findet in wechselnden Städten Nordrhein-Westfalens – anlässlich der Gründung des Landes am 23.08.1946 – der sogenannte „NRW-Tag“ statt. Die Auswahl der Austragungs- städte erfolgt dabei üblicherweise auf der Grundlage eines Bewerbungsverfahrens, zu dem das Land NRW in regelmäßigen Zeitabständen aufruft. Die Bewerbungen werden an den Mi- nisterpräsidenten gerichtet, die Auswahl trifft das Landeskabinett. Die Stadt Köln hatte sich für die Austragung des NRW-Tages in 2010 beworben, die Bewer- bung dann jedoch zugunsten der Stadt Bonn zurückgezogen. Bonn führte in der Folge das NRW-Fest als Teil des Deutschlandfestes am Tag der Deutschen Einheit durch. Nachfolgend fanden die NRW-Tage in Detmold (2012), Bielefeld (2014), Düsseldorf (2016) und Essen (2018) statt. Das Besucheraufkommen an den drei Veranstaltungstagen erstreckte sich gemäß den entsprechenden Verlautbarungen von Land und Stadt und je nach Größe der 3 Austragungsstadt von 200.000 (Detmold)) über 600.000 (Düsseldorf) bis zu 800.000 Perso- nen (Bonn). Im Rahmen des letzten Bewerbungsverfahrens, das für die Jahre 2016, 2018 und 2020 aufge- legt wurde, hatte sich für 2020 keine Stadt beworben. Aus diesem Grunde wurde Köln seitens des Landes gebeten, eine Bewerbung als Austragungsstadt für eben dieses Jahr zu prüfen, auch insbesondere vor dem Hintergrund des 75-jähirgen Landesjubiläums im Jahr 2021, wel- ches bei der Realisierung eine große Rolle spielen sollte. Nach Zustimmung des Rates (NRW Tag 2020 - Vorlage 0386/2019) hatte Köln sich beworben und den Zuschlag als Ausrichterin 2020 erhalten. Die laufenden Vorbereitungen mussten abgebrochen werden, als der Bund und die Länder im April 2020 zur Eindämmung des Corona Virus ein Verbot zur Durchführung von Großveran- staltungen beschlossen. Seither hat kein NRW-Tag mehr stattgefunden. Die Staatskanzlei hat nun angeregt, den ausgefallenen Nordrhein-Westfalen-Tag wieder zu begehen und im August 2024 in Köln nachzuholen. Es fanden bereits erste informelle Vorge- spräche auf Arbeitsebene mit der Staatskanzlei NRW statt, bei denen die Erwartungen und Rahmenbedingungen des Landes für die Planung der Veranstaltung in Köln vorgestellt wur- den. Nach den Sondierungen wandte sich Ministerpräsident Hendrik Wüst in einem Schreiben (An- lage 2) an Oberbürgermeisterin Henriette Reker und brachte darin zum Ausdruck, dass er sich über die Durchführung des NRW-Tages 2024 in Köln und im Rahmen dessen um die Austra- gung des traditionellen Sommerkonzertes der Landesregierung 2024 in Köln sehr freuen würde. Auf dieser Grundlage wurde eine erste Konzeptskizze für eine Nachholung des 2020 ausge- fallenen Kölner NRW-Tages erstellt. Sie benennt einerseits die ausgewählten Veranstaltungs- flächen und die dafür vorgesehenen Programmpunkte. Zum anderen beschreibt sie die für die Umsetzung des NRW-Festes erforderliche Organisationsstruktur. Ergänzt werden diese Aus- führungen um den ersten Entwurf einer Projektkalkulation, aus dem sich die zu erwartenden Auswirkungen auf den städtischen Haushalt ableiten lassen. Berücksichtigt wurde eine Anpassung der Konzeption dahingehend, dass im Jahr 2024 kein besonderes Landesjubiläum im Rahmen des NRW-Tages abgebildet werden muss und daher die damaligen Planungen für den avisierten NRW-Tag 2020 größtenteils nicht wiederverwen- det werden können. Auch die Preissteigerungen der letzten Jahre und die veränderte Haus- haltslage wurden in der Konzeption berücksichtigt und die Planungen entsprechend ange- passt. Im Rahmen des NRW-Tages 2024 sollen neben dem thematischen Schwerpunkt als High- lights mit der Integration des Ehrenamtstages und der Umsetzung des vom Rat im August 2022 beschlossenen Kölner Festes der Demokratie (AN/1530/2022) zwei gesellschaftlich und politisch höchst relevante Themen aufgenommen und diesen breiten Raum gegeben wer- den. Sommerkonzert des Ministerpräsidenten Das erste „Sommerkonzert der Landesregierung“ wurde 1985 vom damaligen Ministerpräsi- denten Johannes Rau initiiert. Es fand auf Schloss Augustusburg in Brühl statt. Die Veranstal- tungsorte der seither regelmäßig stattfindenden Open-Air-Konzerte klassischer Musik wech- seln. 2021 fand es beispielsweise am Wasserschloss Nordkirchen statt, 2022 vor dem Kaiser- palais Bad Oeynhausen. Die diesjährige Ausgabe wurde am 12.08.2023 auf dem Katschhof in Aachen, dem Platz zwischen dem Aachener Dom und dem gotischen Rathaus, durchgeführt. 4 Der WDR überträgt diese repräsentativen Veranstaltungen, zu denen alle Bürger‘*innen vom Ministerpräsidenten eingeladen sind, live im Fernsehen sowie im Hörfunk. Terminierung des NRW-Tages in Verbindung mit dem Sommerkonzert des Ministerpräsiden- ten 2024 Unter Berücksichtigung der Nähe zum Landesgeburtstag, dem 23. August, und der Verfügbar- keit von geeigneten Veranstaltungsflächen soll der NRW-Tag vom 16.-18.08.2024 stattfinden. Durch den gewählten Termin wird darüber hinaus eine parallele Austragung zur Gamescom Messe für Computer- und Videospiele (23.-24.08.2024) vermieden. Mit der Durchführung des NRW-Tages vom 16.-18.08.2024 ist die Veranstaltung des Som- merkonzertes des Ministerpräsidenten, das fest auf den 17.08.2024 terminiert ist, in Köln ver- bunden. Veranstaltungsflächen Der Rheinauhafen inklusive der Flächen des Platzes um das Schokoladenmuseum bietet ei- nen repräsentativen Rahmen für den NRW-Tag. Die Lage am Rhein ist eine einladende Ku- lisse für die unterschiedlichen Module. Mit der Rheinuferstraße kann die Veranstaltungsfläche darüber hinaus erweitert und so genügend Flächen für die Umsetzung des Bürgerfestes be- reitgestellt werden. Voraussetzung für die potentielle Nutzung der Rheinuferstraße ist, dass der Verkehr insbesondere über die Deutzer Brücke sowie die Severinsbrücke als zentrale Ver- kehrsachsen in Ost-West-Richtung sowie zur Anbindung der Koelnmesse nicht beeinträchtigt wird. Ebenso darf der Linienverkehr der KVB AG (Linie 16) nicht beeinträchtigt werden, was eine Nutzung der Rheinuferstraße südlich der Einmündung des Ubierrings ausschließt. Neben Bühnenstandorten dienen die verfügbaren Flächen vornehmlich der Präsentation der verschiedenen Themenbereiche. Diese erfolgt überwiegend in Zelten, Ständen, Infotrucks o- der ähnlichem. Ergänzt wird die Präsentation durch kleine Bühnen, auf denen Themenpräsen- tationen, Diskussionen und künstlerische Beiträge stattfinden können. Die konkrete Planung und Positionierung der Bühnen erfolgt unter enger Einbindung eines bzw. einer entsprechen- den Gutachter*in, so dass die Einhaltung der einschlägigen Immissionsrichtwerte links- und rechtsrheinisch gewährleistet wird. In Abhängigkeit von dem Beteiligungsgrad weiterer Institutionen und den damit einhergehen- den zusätzlichen Programmangeboten, können weitere Veranstaltungsflächen hinzukommen (Außenflächen, Plätze, Straßenabschnitte, aber auch Innenräume, Ausstellungsbereiche etc.). Die Planungen im Rheinauhafen und aller ggf. ergänzenden Flächen werden vorbehaltlich der noch ausstehenden sicherheitstechnischen Überprüfung durch entsprechende Fachdienstleis- ter fortgeführt. Die Bürger*innen werden auf verschiedenen Kommunikationswegen umfangreich und frühzei- tig über eventuelle Verkehrslenkungserfordernisse informiert. Die Maßnahmen werden in ei- nem Verkehrslenkungsplan dargestellt. Veranstaltungsfläche Sommerkonzert Der Roncalliplatz mit seiner beeindruckenden Kulisse des Doms ist der charakteristische Köl- ner Platz und eine herausragende Veranstaltungsfläche für hochkarätige Kulturveranstaltun- gen. Der Platz ist prädestiniert für die Durchführung des Sommerkonzertes der Landesregie- 5 rung, das live im Abendprogramm des WDR übertragen wird. Das exklusive Konzert klassi- scher Musik, würde mit seiner überregionalen Strahlkraft von hier aus das Image der Stadt Köln als Kulturstadt untermauern und somit auch der Widmung des Roncalliplatzes im Verga- bekonzept für Veranstaltungen auf zentralen Plätzen der Kölner Innenstadt entsprechen. Das Vergabekonzept für Veranstaltungen auf zentralen Plätzen der Kölner Innenstadt enthält für den Roncalliplatz die platzspezifische Auflage, dass zwischen den einzelnen Veranstaltun- gen zwei veranstaltungsfreie Wochenenden liegen müssen. Für das Jahr 2024 liegt der Ver- waltung bereits ein Antrag der ELHartz Promotion GmbH für die Fortführung der Konzertreihe „Weltstars auf dem Roncalliplatz“ mit drei geplanten Konzerten im Zeitraum vom 31.07.2024 bis 03.08.2024 vor. Aufgrund der Durchführung des „Sommerkonzertes der Landesregierung“ am 17.08.2024 wurde die Konzertreihe „Weltstars auf dem Roncalliplatz“ in Absprache mit dem Veranstalter um eine Woche nach vorne verlegt. Dadurch wird die Vorgabe von zwei ver- anstaltungsfreien Wochenenden eingehalten. Planung der „NRW-Tag-spezifischen Veranstaltungsmodule“ Für die Module, die in der bisherigen Historie des NRW-Tages gleichsam als obligatorische Bestandteile gelten, könnte sich nachfolgender Programmablauf anbieten. Die dabei vorge- nommene Zuordnung der einzelnen Module ist dabei lediglich als eine erste Vorüberlegung zu verstehen. Der tatsächliche Platzbedarf ergibt sich insbesondere aus dem Beteiligungsumfang der Aussteller, der aktuell noch nicht prognostizierbar ist. Freitag, 16.08.2024 Programmpunkt Ort Beginn der Veranstaltung Tagung des Landeskabinetts und Eintragung in das Goldene Buch noch zu definieren nachmittags Öffentliche Auftaktveranstaltung - Konzert Rheinauhafen; große Bühne abends Samstag, 17.08.2024 Programmpunkt Ort Beginn der Veranstaltung Interreligiöser Friedensgruß Rheinauhafen, große Bühne vormittags Offizielle Eröffnung des NRW-Tages durch den Ministerpräsidenten und die Oberbürger- meisterin Rheinauhafen, große Bühne vormittags Rundgang des Ministerpräsidenten und der Oberbürgermeisterin gesamtes Veranstaltungsareal vormittags „Sommerkonzert der Landesregierung Nordrhein-Westfalen 2024“ Roncalliplatz abends Gemeinsamer Empfang der Landesregierung und der Stadt Köln Schokoladen-mu- seum nachmittags / abends Darüber hinaus an ganztägig an beiden Tagen, Samstag, 17.08.2023 und Sonntag, 18.08.2024 Programmpunkt Ort Programm der Landesbühne / Forum Politikum Rheinauhafen, Bühne 6 Präsentation der Landesressorts Rheinauhafen, Ländermeile Selbstdarstellung der lokalen Wirtschaft Rheinauhafen „Blaulichtmeile“ (Polizei, Feuerwehr, THW, Rettungs- kräfte, Bundeswehr etc.) ggf. Freifläche Oberländer Werft Präsentation von Vereinen, Institutionen und ehrenamtli- chen Initiativen Rheinauhafen Kinder- und Jugendprogramm Rheinauhafen Kulturprogramm inkl. Musikprogramm Rheinauhafen auf verschiede- nen Bühnen Präsentation anderer Regionen und Kommunen Nord- rhein-Westfalens (und ggf. Partnerregionen) Rheinauhafen Abwechslungsreiches und anspruchsvolles Gastronomie- konzept unter Berücksichtigung einer familienfreundli- chen Preisgestaltung Rheinauhafen Planung weiterer Programmmodule Über diese „obligatorischen Module“ hinaus sind weitere Themenschwerpunkte vorstellbar, die im Rahmen des NRW-Tages mittels einer gesonderten Ausstellung bzw. einer „Infotain- ment“-Präsentation einem größeren Publikum präsentiert werden können. Durch die direkte Lage am Rhein, dem größten Fluss des Landes und eine der verkehrs- reichsten Wasserstraßen der Welt, bietet sich der Fokus auf das Thema „Rhein, Wasser und/oder Schifffahrt / Strom durch NRW“ an. Ebenso steht der Rheinauhafen mit seiner Entwicklung vom Industriehafen zum neunen Stadtviertel mit Wohn-, Büro-, Dienstleistungs- und Gewerbegebiet für Wandel und ein gelungenes Projekt der Stadtentwicklung. 75 Jahre Grundgesetz - Mit der Unterzeichnung des Grundgesetzes in Bonn wurde am 23. Mai 1949 die Bundesrepublik Deutschland gegründet. Demokratie sollte ein zusätzlicher The- menschwerpunkt sein. Die bloße Existenz von demokratischen Institutionen reicht für eine funktionierende Demokratie nicht aus, zusätzlich muss die Bürgerschaft demokratische Werte vertreten. Verschiedene Programmpunkte eines integrierten Demokratiefestes können im Rahmen des NRW-Tages zur Bewusstmachung beitragen. Solche Themenschwerpunkte sollten sowohl dezernatsübergreifend als auch unter Einbin- dung diverser institutionsübergreifender Projekte und Arbeitskreise sondiert und festgelegt werden. Einzubeziehen wären verschiedene Institutionen wie etwa der Landtag NRW, die Hochschulen bzw. die Wissenschaftsrunde, DLR, Region Köln Bonn e. V., städtische Gesell- schaften, Kammern, ausgewählte Verbände und institutionsübergreifende Initiativen. Unter Beteiligung dieser externen Institutionen und Unternehmen wären im weiteren Verlauf konkrete Präsentations-/Ausstellungsprojekte in entsprechenden Arbeitskreisen zu konzipie- ren und umzusetzen. Flächenbereiche Aus den obligatorischen und optionalen Elementen ergeben sich verschiedene Bereiche die jeweils zusammenhängend im Rheinauhafen bespielt werden. Ländermeile Ausstellungsbereich für die Präsentation der Landesregierung, des Landtages und der großen Stiftungen. Präsentation der Stadt Köln und der Region Ausstellungsbereich für Ämter der Stadt Köln, stadtnahe Gesellschaften, Landkreise und 7 kreisfreie Städte des Landes NRW, Metropolregion Rheinland e.V., Tourismus NRW e.V., Landschaftsverband Rheinland und Landschaftsverband Westfalen-Lippe und andere mehr. Ehrenamtstag Zahlreiche Organisationen, Projekte, Einrichtungen und Initiativen aus ganz Köln präsentieren ihr Engagement und stehen zum Austausch zur Verfügung. Besucher*innen erleben hautnah, wie lebendig und vielfältig das Ehrenamt in Köln ist. Blaulichtmeile Präsentationsbereich für Blaulichtorganisationen aus NRW und Köln (z.B. THW, DRK, Poli- zei). Sponsoringflächen Wie im Leitfaden für die Ausrichtung eines NRW-Tages verankert, soll das Bürgerfest neben Mitteln des Landes und der Kommune durch Standgebühren und Sponsorenbeiträge finan- ziert werden. Die Flächenvermarktung hat sich bereits bei vorhergegangenen Events als taug- liches Instrument erwiesen und bietet sich auch hier an. Mithilfe einer externen Agentur sollen Ausstellungsflächen im Rheinauhafen Unternehmen, Verbänden, Vereinen und Institutionen zur Selbstpräsentation entgeltlich angeboten werden. Die so erzielten Einnahmen sollen die städtischen Ausgaben entsprechend reduzieren. Außerdem entsteht so ein attraktiver Bereich für die Besucherinnen und Besucher indem interessante Produkte, Ideen und Institutionen präsentiert werden können. Bühnen Die oben genannten Bereiche werden durch Bühnen ergänzt. Auf den größeren Freiflächen des Rheinauhafens bzw. der Rheinuferstraße werden neben einer Hauptbühne und einer Bühne mittlerer Größe bei Bedarf weitere Bühnen platziert. Die Bespielung erfolgt neben dem Programm des Landes und der Stadt Köln durch diverse Bühnenbeiträge mit kulturell unterschiedlichen Schwerpunkten und einigen künstlerischen Highlights. Organisatorische Aufgaben der Austragungsstadt Dem Anforderungskatalog des Landes entsprechend, obliegen der Ausrichterstadt folgende Aufgaben: - Technische/infrastrukturelle/logistische Gesamtplanung und Umsetzung, inkl. Sicher- heits-, Verkehrs- und Besucherleitkonzept - Einrichtung eines ständigen Projektbüros bis zum Abschluss des NRW-Tages - Konstituierung einer Steuerungsgruppe mit Vertretern von Stadt und Land - Konstituierung einer Projektgruppe der Ordnungs- und Sicherheitsbehörden - Berücksichtigung der Vorgaben des Orientierungsrahmens für die Sicherheit von Großveranstaltungen im Freien des Landes NRW Das vorgegebene Aufgabenspektrum des Projektbüros umfasst folgende Tätigkeiten: - Umsetzung des inhaltlichen Programms - Projektmarketing und Pressearbeit - Einbindung von Einzelhandel, Tourismuseinrichtungen und Gastronomiebetrieben - Das Stellen gesetzlich vorgeschriebener Anträge - Erstellung des Sicherheitskonzeptes und Abstimmung mit den zuständigen Fachäm- tern und Behörden Der Personalbedarf für die Ausrichtung des NRW-Tags in Köln lässt sich zum jetzigen Zeit- punkt noch nicht abschließend spezifizieren. Die Aufgaben können größtenteils seitens der 8 Stabsstelle Events, Film und Fernsehen im Amt der Oberbürgermeisterin übernommen wer- den, allerdings einhergehend mit einer entsprechenden Veränderung der dortigen Projekt-Pri- orisierung. Darüber hinaus ist die Unterstützung der Stabsstelle Events durch eine oder mehrere entspre- chende Veranstaltungsagenturen erforderlich, u. a. mit Blick auf die Erstellung eines umfang- reichen Sicherheitskonzeptes sowie hinsichtlich der Unterstützung bei diversen organisatori- schen Aufgaben. Demzufolge ist für die Beauftragung entsprechender externer Agenturen eine kalkulatorische Schätzgroße berücksichtigt. Die Ausrichterstadt hat zudem ein Koordinierungsgremium mit Vertretern der Stadt und des Landes sowie allen Beteiligten Behörden/Institutionen einzurichten, innerhalb derer das Si- cherheitskonzept des NRW-Tags kontinuierlich abgestimmt wird. Finanzierung Um den potentiellen Rahmen für die Ausrichtung des NRW-Tages in Köln besser abschätzen zu können, wurde eine Projektkalkulation erstellt (Anlage 1). Die dabei ausgewiesenen Be- träge orientieren sich an Erfahrungswerten, die einerseits mit Blick auf frühere Austragungs- stätten, anderseits mit Blick auf ähnliche Veranstaltungen/Formate an den betreffenden Flä- chen in der Stadt generiert wurden. Die ermittelten Aufwendungen in Höhe von 1.720.000 € reduzieren sich um zu erwartete Er- träge in Höhe von 1.060.000 € woraus sich ein durch die Stadt Köln zu finanzierender Betrag in Höhe von 660.000 € ergibt. Die Finanzierung des städtischen Eigenanteils in Höhe von 660.000 € im Haushaltsjahr 2024 erfolgt aus dem Teilergebnisplan des Amtes der Oberbürgermeisterin in der Produktgruppe 0101, Politische Gremien, Verwaltungsführung und internationale Angelegenheiten, in Teil- planzeile 16, Sonstige ordentliche Aufwendungen. Die überplanmäßige Deckung erfolgt aus dem Teilergebnisplan des Amtes für Soziales, Arbeit und Senioren aus der Produktgruppe 0507, Betrieb, Unterhaltung und Förderung von Bürgerhäusern und -zentren, in der Teilplan- zeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen. In diesem Bereich ist bereits jetzt be- kannt, dass sich für 2024 geplante Baumaßnahmen aufgrund der stark beanspruchten Kapa- zitäten der Bauwirtschaft verzögern werden. In Abhängigkeit von der im weiteren Verlauf und gemeinsam mit dem Land vorzunehmenden Feinkonzeptionierung ist eine Veränderung der einzelnen Kostenpositionen möglich. Auch sollte sich die Konzeptionierung danach ausrichten, dass weitere Kooperationspartner oder Sponsoren möglichst zahlreich gewonnen werden. Diese tragen letztlich zu einer Reduzierung des städtischen Finanzierungsbedarfs bei. Weitere Schritte Sobald die Zustimmung des Rates vorliegt, erfolgt in enger Zusammenarbeit mit der Staats- kanzlei nach der Einrichtung des bereits benannten Projektbüros die programmliche und örtli- che Feinplanung. Die Verwaltung wird in regelmäßigen Abständen die zuständigen Ausschüsse der Stadt Köln sowie die Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) über den aktuellen Planungsstand informieren. Begründung der Dringlichkeit: Aufgrund der für die Umsetzung notwendigen Planungszeiten ist eine Entscheidung des Ra- 9 tes im Oktober zwingend erforderlich. Technik, Bühnen und weiteres Veranstaltungse- quipment müssen noch im Herbst ausgeschrieben und zeitnah beauftragt werden. Das An- schreiben des Ministerpräsidenten (siehe Anlage 2) erreichte die Verwaltung Mitte September, daraufhin wurden erste Verhandlungen geführt und die Vorabplanungen konkretisiert. Die komplexe Vorplanung für die Umsetzung des NRW-Tages sowie des Sommerkonzerts der Landesregierung, wofür u.a. die Konzertreihe „Weltstars auf dem Roncalliplatz“ in Absprache mit dem Veranstalter um eine Woche verschoben sowie die Veranstaltungsflächen reserviert werden mussten, benötigten einen zeitlichen Vorlauf, der dazu führte, dass die Vorlage nicht unter Einhaltung aller Fristen eingebracht werden konnte. Anlagen Anlage 1 - Projektkalkulation NRW Tag 2024 Anlage 2 - Schreiben des Ministerpräsidenten
Anlage 6, Auszug BV 1 (Innenstadt) vom 23.11.2023
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Geschäftsführung Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) Frau Brohl Telefon: (0221) 221-91709 E-Mail: Andrea.brohl@stadt-koeln.de Datum: 27.11.2023 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der 23. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt vom 23.11.2023 öffentlich 3.1 Durchführung des 2020 pandemiebedingt ausgefallenen NRW-Tages in 2024 und der damit verbundenen Veranstaltung des Sommerkonzertes der Landesregierung 2024 in Köln 3135/2023 I. Änderungsantrag B90/Die Grünen Die Bezirksvertretung Innenstadt lehnt die Wenigeraufwendungen im Teilergebnisplan des Amtes für Soziales, Arbeit und Senioren, in der Produktgruppe 0507, Betrieb, Un- terhaltung und Förderung von Bürgerhäusern und -zentren, in der Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen im Haushaltsjahr 2024 ab und bittet die Verwaltung, hier eine alternative Gegenfinanzierung vorzuschlagen und die Finanzie- rung der in den kommenden Jahren anstehenden Baumaßnahmen in diesem Bereich sicherzustellen. II. Geänderte Beschlussvorlage auf Grundlage des Ratsbeschlusses (Anlage5): Der Rat stimmt der Durchführung und dem vorgestellten Veranstaltungskonzept zur Nachholung des 2020 pandemiebedingt ausgefallenen Kölner NRW-Tages vom 16. bis zum 18.08.2024 und der damit verbundenen Veranstaltung des Sommerkon- zertes der Landesregierung am 17.08.2024 in Köln zu. Er erkennt den Bedarf in Höhe von 1.720.000 € an und beschließt gleichzeitig über- planmäßige Aufwendungen in Höhe von 660.000 € im Teilergebnisplan des Amtes der Oberbürgermeisterin in der Produktgruppe 0101, Politische Gremien, Verwaltungsfüh- rung und internationale Angelegenheiten, in Teilplanzeile 16, Sonstige ordentliche Aufwendungen, im Haushaltsjahr 2024. Die Deckung erfolgt in gleicher Höhe durch Wenigeraufwendungen im Teilergebnisplan des Amtes für Soziales, Arbeit und Senio- ren, in der Produktgruppe 0507, Betrieb, Unterhaltung und Förderung von Bürgerhäu- sern und -zentren, in der Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistun- gen, ebenfalls im Haushaltsjahr 2024. Die Organisation des NRW-Tages erfolgt nach den UN-Zielen für Nachhaltigkeit, zu denen sich der Rat bereits 2017 bekannt hat. Die Veranstaltung wird somit ein „Zero-Waste“-Konzept verfolgen und klimaneutral ausgerichtet. Sowohl das gastronomische Angebot als auch weitere Beschaffungen, die für den NRW-Tag benötigt werden, orientieren sich an den Kriterien des Fair-Trades und dem Ge- bot der CO2- und Müllvermeidung. Bevorzugt sind Waren und Dienstleistungen aus dem regionalen Umfeld, beziehungsweise aus dem regionalen Umfeld NRWs zu beziehen. Die Verwaltung wird gebeten sich bei den Verkehrsverbünden und dem Land NRW für einen „fahrscheinlosen Tag“ innerhalb NRWs, und einer günstigen An- reise mit dem SPNV nach Köln einzusetzen. Die Bezirksvertretung Innenstadt lehnt die Wenigeraufwendungen im Teilergeb- nisplan des Amtes für Soziales, Arbeit und Senioren, in der Produktgruppe 0507, Betrieb, Unterhaltung und Förderung von Bürgerhäusern und -zentren, in der Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen im Haus- haltsjahr 2024 ab und bittet die Verwaltung, hier eine alternative Gegenfinanzie- rung vorzuschlagen und die Finanzierung der in den kommenden Jahren anste- henden Baumaßnahmen in diesem Bereich sicherzustellen. Abstimmung zu I (Änderungsantrag B90/die Grünen). Abstimmungsergebnis: Mit Stimmenmehrheit von B90/Die Grünen, Die Linke und KlimaFreunde gegen CDU und FDP bei Enthaltung SPD zugestimmt. Abstimmung zu II (geänderte Beschlussvorlage). Abstimmungsergebnis: Mit Stimmenmehrheit von B90/Die Grünen (6) gegen die Stimmen von SPD (2) und Die Linke (2) bei Enthaltung von CDU, FDP und Klima- Freunde zugestimmt. (Frau Kosubek war bei der Abstimmung nicht anwesend.)
Anlage 2 - Schreiben des Ministerpräsidenten
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Der Ministerpräsident des Landes Nordrhein-Westfalen Oberbürgermeisterin der Stadt Köln Frau Henriette Reker Historisches Rathaus 50667 Köln it September 2023 Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, rund um den 23. August, den Geburtstag des Landes-Nordrhein- Westfalen, feiern wir alle zwei Jahre den Nordrhein-Westfalen-Tag als informatives und zugleich fröhlich-ausgelassenes; Bürgerfest. Wegen der Corona-Pandemie konnte der Nordrhein-Westfalen-Tag 2022 nicht stattfinden und musste 2020 wenige Wochen vorher abgesagt werden. Damals sollte er in Köln stattfinden und die gemeinsamen Planungen von Stadt und Land waren schon weit fortgeschritten. Nachdem die Corona-Pandemie zum Glück soweit überwunden ist, dass Großveranstaltungen wieder durchführbar sind, würde es mich sehr freuen, wenn wir den abgesagten Nordrhein-Westfalen-Tag in Köln im kommenden Jahr nachholen könnten. Gerne würden wir das mit dem traditionellen Sommerkonzert der Landesregierung verbinden und dieses kulturelle Highlight am selben Wochenende ebenfalls in Köln veranstalten. Unsere beiden Häuser haben einen möglichen Rahmen in Bezug auf die Terminierung und das Veranstaltungsgelände bereits vorsondiert. Es würde mich sehr freuen, wenn die Idee Ihre Zustimmung und die der Stadt Köln finden würde und wir die Planung weiter vorantreiben können. Mit freundlichen Grüßen Hendrik Wüst MdL Horionplatz 1 40213 Düsseldorf Telefon 0211 837-01 ministerpraesident@stk.nrw.de Anlage 2
Anlage 7 Stellungnahme der Verwaltung zum Beschluss der BV1 vom 28.11.2023
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Anlage 7 zur Vorlage 3135/2023 Informationen zum „fahrscheinlosen Tag“ Der Rat hat in seiner Sitzung vom 26.10.2023 die Verwaltung beauftragt, sich bei den Verkehrsverbünden und dem Land NRW für einen „fahrscheinlosen Tag“ innerhalb NRWs und einer günstigen Anreise mit dem SPNV nach Köln einzusetzen. Die Verwaltung hat bereits ein entsprechendes Gespräch mit den Kölner Verkehrsbetrieben geführt. Daraufhin prüft die KVB derzeit in den entsprechenden Gremien des Verkehrsverbunds Rhein-Sieg (VRS), der die regionalen und lokalen Verkehrsangebote koordiniert, ob eine Umsetzung eines „fahrscheinlosen Tages“ im Rahmen des NRW-Tages 2024 im VRS-Tarifgebiet realisiert werden kann. Dazu muss eine Zustimmung der im VRS organisierten Verkehrsunternehmen des Verbundraumes erfolgen. Darüber hinaus wird in den entsprechenden Gremien auf Ebene des Landes Nordrhein-Westfalen ebenfalls diskutiert, ob eine landesweite Umsetzung zu ermöglichen ist. Die Verwaltung wird die Politik über den Fortgang nach Abschluss der entsprechenden Beratungen informieren. Anhörung der Bezirksvertretung Innenstadt Die Bezirksvertretung Innenstadt hat der Beschlussvorlage im Rahmen ihrer Anhörung in ihrer Sitzung am 23.11.2023 mit folgender Änderung zugestimmt (siehe Anlage 6): Die Bezirksvertretung Innenstadt lehnt die Wenigeraufw endungen im Teilergebnisplan des Amtes für Soziales, Arbeit und Senioren, in der Produktgruppe 0507, Betrieb, Unterhaltung und Förderung von Bürgerhäusern und -zentren, in der Teilplanzeile 13, Aufw endungen für Sach- und Dienstleistungen im Haushaltsjahr 2024 ab und bittet die Verw altung, hier eine alternative Gegenfinanzierung vorzuschlagen und die Finanzierung der in den kommenden Jahren anstehenden Baumaßnahmen in diesem Bereich sicherzustellen. Stellungnahme der Verwaltung: Wie in der Begründung der Vorlage ausgeführt (Seite 8, Finanzierung), ist bereits abzusehen, dass es im Bereich der Bürgerhäuser und -zentren im nächsten Jahr aufgrund der stark beanspruchten Kapazitäten der Bauwirtschaft zu Verzögerungen bei geplante Baumaßnahmen kommen wird. Entsprechend empfiehlt die Verwaltung dem Rat, seinen Beschluss aus der Ratssitzung am 26.10.2023 zu bestätigen (siehe Anlage 5).
Anlage 1 - Projektkalkulation NRW-Tag 2024
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Anlage 1
KOSTEN
Standortbezogene Kosten Brutto
Bühne / Technik 54.000,00 €
Infrastruktur / Sicherheit 37.000,00 €
Programmkosten 120.000,00 €
Standort 1 (TBA) Gesamt 211.000,00 €
Bühne / Technik 29.000,00 €
Infrastruktur / Sicherheit 35.000,00 €
Programmkosten 39.000,00 €
Standort 2 (TBA) Gesamt 103.000,00 €
Bühne / Technik 25.000,00 €
Infrastruktur / Sicherheit 71.000,00 €
Programmkosten 104.000,00 €
Standort 3 (TBA) Gesamt 200.000,00 €
Bühne / Technik 24.000,00 €
Infrastruktur / Sicherheit 35.000,00 €
Programmkosten 26.000,00 €
Standort 4 (TBA) Gesamt 85.000,00 €
Sperrkonzept 60.000,00 €
Infrastruktur / Sicherheit 15.000,00 €
Standort 5 (TBA) Gesamt 75.000,00 €
Zelte 123.000,00 €
Infrastruktur / Sicherheit 177.000,00 €
Rheinauhafen Gesamt 300.000,00 €
974.000,00 €
Übergreifende Kosten Brutto
179.000,00 €
59.000,00 €
Agentur Sicherheit 71.000,00 €
Agentur Grafik 24.000,00 €
30.000,00 €
120.000,00 €
6.000,00 €
29.000,00 €
178.000,00 €
50.000,00 €
746.000,00 €
1.720.000,00 €
EINNAHMEN
Einnahmen Brutto
Zuschuss Land 300.000,00 €
Anteilige Kostenübernahme Land 200.000,00 €
Gastro / Food 100.000,00 €
Einnahmen durch Zeltvermietung 150.000,00 €
Sponsoring 300.000,00 €
Budget Ehrenamtstag (FABE) 10.000,00 €
1.060.000,00 €
660.000,00 €
Bühne Kölner Ehrenamtstag
Summe standortbezogene Kosten
Summe übergreifende Kosten
Oragnisation & Kommunikation/Öffentlichkeitsarbeit Sommerkonzert des MP
Kalkulation NRW-TAG 2024
große Bühne
Umsetzung Beschluss
"Tag der Demokratie"
Landesbühne NRW
Bühne / Technik
Eigenanteil Stadt Köln
EINNAHMEN GESAMT
Blaulichtmeile
Veranstaltungsfläche
Kommunikationstechnik (Funken)
Versicherung (Haftpflicht / Elektronik)
Puffer (10 %)
KOSTEN GESAMT
Agentur Orga / Umsetzung
Agentur Rahmenvertrag / Bühnenbespielung
Deko / Fahnen
Werbung
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Zur SitzungBeschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3135/2023
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 27.11.2023
- Erstellt
- 29.09.2023 16:25