2466/2021
Halle Süd DE zur Trinkwassersanierung
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Dringlichkeitsvorlage Bezirksvertretung
5341 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/52/520/3 Vorlagen-Nummer 2466/2021 Freigabedatum Dringlichkeitsentscheidung und Genehmigung zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Entscheidung durch die Bezirksbürgermeisterin bzw. den Bezirksbürgermeister und ein Mitglied der Bezirksvertretung gemäß § 36 Absatz 5, Satz 2 GO NRW und Genehmigung durch die Bezirksvertre- tung Betreff Sporthalle Süd Sanierung der Trinkwasserleitung nach Feststellung einer Legionellenbelastung -Baubeschluss- Gremium Datum Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 06.09.2021 Begründung für die Dringlichkeit: Nach der Prüfung der Trinkwasserleitungen wurde eine Legionellenbelastung in Teilbereichen der Sporthalle Süd festgestellt. Nachdem diverse Maßnahmen (Spülungen) zu keinen wesentlichen Ver- besserungen der Legionellenbelastung führten, wurde durch die Beschaffung von Mikrofiltern der Sportbetrieb aufrechterhalten und gleichzeitig die Kosten für eine Sanierung der betroffenen Leitun- gen ermittelt. Nachdem nunmehr die Kosten durch die Gebäudewirtschaft ermittelt wurden, ist eine kurzfristige Sanierung der entsprechenden Leitungen erforderlich. Aus Gesundheits- und Kosten- gründen kann dabei nicht die nächste turnusmäßige Sitzung der Bezirksvertretung Rodenkirchen ab- gewartet werden. Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen beauftragt die Verwaltung mit der kurzfristen Erneuerung der Trinkwasserleitungen im Untergeschoss der Sporthalle Süd mit voraussichtlichen Gesamtkosten in Höhe von 100.520,00 €. Entsprechende Aufwandsermächtigungen stehen im Teilergebnisplan 0801 Sportförderung/Unterhaltung von Sportstätten, Teilplanzeile 13, „Aufwendungen für Sach- und Dienst- leistungen“ im Haushaltsjahr 2021 zur Verfügung. Datum Abstimmungsergebnis Unterschrift Unterschrift 15.07.2021 Gez. Giesen Gez. Schykowski 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 100.520 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Im Rahmen der jährlichen Überprüfung der Trinkwasseranlagen in der Sporthalle Süd im Sportpark Süd wurden erhöhte Werte einer Legionellenbelastung festgestellt. Daraufhin wurde in Abstimmung mit dem Gesundheitsamt eine Gefährdungsanalyse durchgeführt. Als Ergebnis dieser wurde eine automatische Spülung für die betroffenen Bereiche eingebaut und zusätzlich in den betroffenen Be- reichen Mikrofilter, die in der Lage sind, die Bakterien herauszufiltern, auf den Duschköpfen installiert. Gleichzeitig wurde in Abstimmung mit dem Gutachter ein Austausch der betroffenen Trinkwasserlei- tungen geplant und die dafür notwendigen Kosten ermittelt. Nunmehr ist bekannt, dass die notwendi- gen Arbeiten Kosten in Höhe von 100.520,- € verursachen. Nachdem das Ergebnis der Kostenermitt- lung nunmehr vorliegt, beabsichtigt die Verwaltung umgehend die Trinkwasserleitungen in den be- troffenen Bereichen auszutauschen. Damit werden einerseits die Ursachen für die Legionellenbelas- tung beseitigt und anderseits die erheblichen Kosten für die regelmäßig zu tauschenden Mikrofilter (ca. 4.000 €/Monat) vermieden. Aufgrund der mittlerweile wieder umfangreichen Nutzung sowohl des Hallenbereichs als auch des Umkleidebereichs für den Außensport sind die Arbeiten unbedingt erforderlich, um den weiteren Sportbetrieb sowohl der Halle als auch des Außenbereichs zu gewährleisten. 3 Finanzierung: Zur Finanzierung der Maßnahme stehen im Haushaltsplan 2020/2021, Teilergebnisplan 0801 Sport- förderung/Unterhaltung von Sportstätten, Teilplanzeile 13, „Aufwendungen für Sach- und Dienstleis- tungen“ im Haushaltsjahr 2021 Aufwandsermächtigungen in entsprechender Höhe zur Verfügung. Stellungnahme zur Dringlichkeit und zur Bewirtschaftung während der Corona-Krise: Die Vorgaben zur Haushaltsbewirtschaftung im Rahmen der Corona-Krise, gemäß Schreiben von II/20/202 vom 25.03.2020, wurden geprüft und beachtet. Begründung der Dringlichkeit: Nachdem die Legionellenbelastung festgestellt wurde, fanden umfangreiche Spülungen der betroffe- nen Bereiche statt und nachdem diese nicht den gewünschten Erfolg hatten, wurden die Duschen im betroffenen Bereich mit Mikrofiltern ausgestattet. Außerdem wurden gleichzeitig die Kosten für eine Leitungserneuerung im betroffenen Bereich ermittelt. Nachdem nunmehr die Kosten für die Leitungs- erneuerung festgestellt wurden, ist eine kurzfristige Sanierung der entsprechenden Leitungen vorge- sehen. Aus Gesundheits- und Kostengründen kann dabei nicht die nächste turnusmäßige Sitzung der Bezirksvertretung Rodenkirchen abgewartet werden.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2466/2021
- Typ
- Dringlichkeitsvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 15.07.2021
- Erstellt
- 30.06.2021 16:39