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SPOA/040/2025

Zuschuss an den GSV Golf-Sport-Verein Düsseldorf e.V.

Beschlussvorlage 05.06.2025

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Nächste Beratung: Sportausschuss, Sitzung am 25.06.2025, TOP 14

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

3849 Zeichen

SPOA/040/2025 
 
 X  öffentlich      nicht öffentlich   
Beschlussvorlage 
Betrifft: 
Zuschuss an den GSV Golf-Sport-Verein Düsseldorf e.V. 
Fachbereich: 
52 - Sportamt     
 
Dezernentin / Dezernent: 
Stadtdirektor Burkhard Hintzsche      
 
Beratungsfolge: 
Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität 
Sportausschuss 25.06.2025 Entscheidung 
 
Beschlussdarstellung: 
 
Der Sportausschuss beschließt die Gewährung des nachfolgend aufgeführten 
Zuschusses: 
 
Verein GSV Golf-Sport-Verein Düsseldorf e.V. 
Maßnahme Golfsportanlage „Auf der Lausward 51“/Installation 
einer Photovoltaikanlage 
Profitcenter/Konto/Maßnahme  42 424 04 /78170100/ 7.90000278 
Bezeichnung Zuschüsse für Investitionen an Vereine 
Zuschuss bis zu 49.194,00 EUR 
 
Die Bewilligung des Zuschusses erfolgt zweckgebunden an den Sportverein. 
 
 
 
Sachdarstellung: 
 
Investitionskostenzuschüsse in den letzten fünf Jahren 
Jahr Maßnahme/Anschaffung Zuschuss 
2024 Golfsportanlage "Auf der Lausward" 51"/ Erneuerung 
Driving-Range-Zaun 
7.638 EUR

Seite 2 
Mitgliederstatistik                                    2025 Anteil  2024 Anteil  2023 Anteil 
Gesamt: 693  596  691  
männlich: 484  415  480  
weiblich: 209  181  211  
divers 0  0  ./. ./. 
keine Angabe 0  0  ./. ./. 
Jugendliche  
(0-18 Jahre): 
59 8% 64 11% 59 9% 
männlich: 50 7% 47 8% 40 6% 
weiblich: 9 1% 17 3% 19 3% 
divers 0 0% 0 0% ./. ./. 
keine Angabe 0 0% 0 0% ./. ./. 
 
Der Golf-Sport-Verein Düsseldorf e.V. (GSV) ist per langfristigem Pachtvertrag auf 
der ehemals städtischen Golfsportanlage „Auf der Lausward 51“ in Düsseldorf-Hafen 
ansässig. Für das Clubhaus besteht ein langfristig vertraglich festgelegtes 
Erbbaurecht. Es handelt sich hierbei um die erste öffentliche Golfsportanlage 
Deutschlands. Zur Nutzung des 9-Loch-Platzes wird nach wie vor keine 
Vereinsmitgliedschaft, sondern lediglich die entsprechende Platzreife benötigt.  
 
Derzeit liegt der Stromverbrauch für die Golfanlage bei ca. 44.000 kWh. Um hier 
Energieverbrauch und Stromkosten einzusparen und vor allem zur Verringerung des 
CO2-Ausstoßes plant der GSV die Installation einer Photovoltaikanlage. Hierzu 
werden auf einer Dachfläche von ca. 200m² insgesamt 104 bifiziale Solarmodule mit 
einer Gesamtleistung von über 45 kWp (Kilowatt-Peak) montiert. Des Weiteren 
werden zwei Speichermodule mit einer Dauerleistung von je 28 kW, zusammen also 
56 kW, installiert. Insgesamt ist eine nutzbare Leistung von bis zu 80 kW möglich. 
Zum Umfang gehören außerdem noch ein Hybrid-Wechselrichter sowie eine digitale 
Steuerungseinheit. Neben der eigentlichen Installation fallen noch weitere elektrische 
Anschlüsse, Dacharbeiten sowie die notwendige Gerüsterstellung an.  
 
Die zuschussfähigen Gesamtkosten belaufen sich auf 98.389,85 EUR.  
 
Nach den vom Sportausschuss beschlossenen Richtlinien für die Gewährung von 
Zuschüssen an Düsseldorfer Sportvereine können Maßnahmen mit besonderer 
ökologischer bzw. energetischer Bedeutung mit bis zu 50% der Kosten für 
Fremdleistungen gefördert werden. Über die Gewährung entscheidet jeweils der 
Sportausschuss im Einzelfall. 
Grundsätzlich führt der durch Solartechnik emissionsfrei produzierte Strom zu einer 
geringeren Abhängigkeit von externen Energieträgern, insbesondere fossilen 
Brennstoffen. Neben der damit einhergehenden Kostenersparnis ergeben sich 
insbesondere positive Umwelt- und vor allem Klimaschutzeffekte. Auf diese Weise 
leistet der GSV einen Beitrag zur angestrebten Klimaneutralität in Düsseldorf. Die 
Gewährung eines erhöhten Zuschusses ist somit vertretbar und angemessen.  
 
Der städtische Zuschuss wird zur Sicherstellung der Gesamtfinanzierung benötigt. 
 
Es ergibt sich folgender Finanzierungsplan: 
 
Zuschussfähige Gesamtkosten 98.389,85 EUR 
./. städtischer Zuschuss für Fremdleistungen von bis zu 50% 49.194,00 EUR 
Vereinsanteil 49.195,85 EUR

Beratungsverlauf (1)

25.06.2025 Sportausschuss
TOP 14 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

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Details

Aktenzeichen
SPOA/040/2025
Typ
Beschlussvorlage
Datum
05.06.2025
Erstellt
04.06.2025 10:05