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3639/2022

Bedarfsfeststellungsbeschluss zur Vergabe von Leistungen für den Themenbereich Sicherheit im Rahmen der Vorbereitung und Durchführung der Fußball EM 2024

Beschlussvorlage Ausschuss 25.11.2022

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2022_11_11 UEFA EURO 2024 Bedarfprüfung_Sicherheitskonzept

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Anlage_Stellungnahme 14

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Beschlussvorlage Ausschuss

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2022_11_11 UEFA EURO 2024 Bedarfprüfung_Sicherheitskonzept

4304 Zeichen

IV
52
522
14
Erstellung eines Sicherheitskonzeptes zur UEFA EURO 2024 
hier: Bedarfsprüfung
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
die Stadt Köln hat sich bereits im Jahr 2017, zur Austragung der Fußball Europameis­
terschaft 2024 beworben. Am 27. September 2018 ist die Entscheidung zur Austra­
gung der UEFA EURO 2024 in Deutschland gefallen. Die Stadt Köln ist eine von 
zehn gastgebenden Städten der UEFA EURO 2024. Bereits im nationalen Bewer­
bungsverfahren wurden umfangreiche Garantien und Erklärungen vonseiten der 
Stadt Köln abgegeben. Darauf basierend wurden „Leitfäden“ und „Tournament Re­
quirements“ durch die UEFA erstellt und verbindlich durch die Städte angenommen. 
Die seinerzeit eingegangen vertraglichen Verpflichtungen sehen unter anderem vor, 
für die Ausrichtung der UEFA EURO 2024 ein sog. Host-City Konzept zu erstellen. 
Dieses wird am Ende beschreiben, wie die Stadt Köln die UEFA EURO 2024 organi­
siert und durchführt. Dazu gehört auch die Erstellung eines Sicherheitskonzeptes 
und einer daraus resultierenden Maßnahmenplanung für z. Bsp. Straßensperrungen, 
Fantrennungen, Sicherheits- und Notfallzonen, Meetingpoints für die Fans der antre­
tenden Mannschaften etc. - vor dem Hintergrund allen Besuchern und Einwohnern in 
Köln eine sichere UEFA EURO 2024 zu ermöglichen. Dabei werden alle sicherheits­
relevanten Dienststellen und Behörden einbezogen und die erforderlichen sicher­
heitstechnischen Maßnahmen und Zuständigkeiten definiert. Sekundäres Ziel des 
Sicherheitskonzeptes ist es ebenfalls, die erforderlichen Maßnahmen im Rahmen der 
Möglichkeiten auf Nachhaltigkeit zu prüfen und umweltorientierte Maßnahmen zu 
entwickeln und zu berücksichtigen.
Die Erstellung des Sicherheitskonzeptes beginnt 2023 und endet spätestens im Juni 
2024 - unmittelbar vor Beginn der UEFA EURO 2024. Eine Erstellung des Konzep­
tes durch vorhandenes Personal ist leider nicht möglich, da die personellen Kapazitä­
ten bereits jetzt erschöpft sind. Die Einstellung von befristetem zusätzlichem Perso­
nal ist angesichts des kurzen Zeitraumes und der aktuellen Marktlage für Fachkräfte 
in diesem Bereich ebenfalls nicht zielführend.
Vor diesem Hintergrund beabsichtigt 52 in Abstimmung mit Amt 32 zunächst die Lie­
ferungen und Leistungen (AP1) zur Erstellung des Sicherheitskonzeptes und zu ei­
nem späteren Zeitpunkt die daraus resultierenden erforderlichen begleitenden Maß­
nahmen (Durchführung und Sicherstellung des Sicherheitskonzeptes) extern zu ver­
geben. Das geschätzte Gesamtvolumen wird aktuell mitca. 1.500.000 Euro brutto 
beziffert. 1
Die Kosten für die oben beschriebenen Leistungen werden wie folgt abgeschätzt und 
verteilen sich auf die Jahre 2023 -2024. Aufgrund der vorhandenen Erfahrungen im
/2

-2-
Bereich von Sicherheitsfragen bei Großevents erfolgten die Kosteneinschätzung und 
die Ermittlung der Stundensätze in Abstimmung mit 32. Die genaue Verteilung der 
Kosten für AP2 und AP3 sind erst nach / bzw. im Rahmen der Entwicklung des Si­
cherheitskonzeptes durch die Gutachtenden konkretisierbar. Auf Grund der zu bewäl­
tigenden Aufgaben die mit der Wahrnehmung der Planung und der darauf folgenden 
Durchführung des Sicherheitskonzeptes einhergehen, ist eine Vergabe der genann­
ten Aufgabenbereiche an eine*n zukünftige^ Bewerberin sinnvoll und erstrebens­
wert.
Leistungen Kosten Mittelabfluss
AP1 Entwicklung des Sicherheitskon­
zeptes - Beratung und Erstellung 300.000 € im Ifd. Jahr 2023
AP2 Umsetzung der Sicherheitsmaß­
nahmen 900.000 € 2024
AP3 Umsetzung notwendiger Zusatz­
maßnahmen abhängig von Spiel­
paarungen
300.000 €
2024
Gesamt 1.500.000 €
52 fungiert im Rahmen der Erstellung bzw. der kommenden Ausschreibung als koor­
dinierende und mittelbereitstellende Stelle. Die inhaltlichen Vorgaben zu den Veran­
staltungsorten und Planungen zur Umsetzung des Events erfolgen in enger Abstim­
mung zwischen 52 und 32. Dabei bewertet 32 in Zusammenarbeit mit dem Koordinie­
rungsgremium für Großveranstaltungen das erstellte Konzept in fachlicher Hinsicht. 
Die Ausschreibung erfolgt nach Beschlussfassung über 1000-10.
Mittel für die Maßnahme stehen bei FiPo 5200.574.2900.0, P55005100312 in ausrei­
chender Höhe zur Verfügung.
Ich bitte um Zustimmung bzw. Anerkennung der Bedarfsprüfung
Mit freundlichen (Srüßen
Robert Voigtsberger
Anlagen

Anlage_Stellungnahme 14

981 Zeichen

14   .11.2022 
 
 
52 
 
UEFA EURO 2024, Erstellung eines Sicherheitskonzeptes 
voraussichtlicher Auftragswert 1.500.000 Euro brutto, 1.260.504 Euro netto 
Bedarfsprüfungs-Nr. 141-39-08-22 
 
Sehr geehrte Damen und Herren, 
die weiteren Maßnahmen zur Umsetzung des von der Stadt Köln mit dem Deutschen Fußball 
Bund (DFB) in 2018 geschlossenen Host City Vertrags zur UEFA EURO 2024 verlangen die 
Erstellung eines Sicherheitskonzeptes, entsprechend der aufgestellten Turnieranforderungen 
(Tournament Requirements). 
Unter dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung schließe ich mich dem Ergebnis der 
Bedarfsprüfung unter der oben genannten Nummer an. 
Die Möglichkeit der gemeinsamen Vergabe der einzelnen Arbeitspakete ist mit 30, Amt für 
Recht, Vergabe und Versicherung vergaberechtssicher abzustimmen. 
Unter Beachtung der Wertgrenze ist nach der Zuständigkeitsordnung ein Bedarfsstellungs-
beschluss des zuständigen Ausschusses einzuholen. 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
22

Beschlussvorlage Ausschuss

6971 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
IV/52/522 
 
Vorlagen-Nummer 
 3639/2022 
Freigabedatum 25.11.2022 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Bedarfsfeststellungsbeschluss zur Vergabe von Leistungen für den Themenbereich Sicherheit im 
Rahmen der Vorbereitung und Durchführung der Fußball EM 2024  
Beschlussorgan 
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 
Gremium Datum 
 
Der Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen/Vergabe/Internationales erkennt den Bedarf 
zur Vergabe von Lieferungen und Leistungen für die Erstellung des Sicherheitskonzeptes mit anschlie-
ßender Umsetzung zur Vorbereitung und Durchführung der Fußball EM 2024 vorbehaltlich der Vorbera-
tungen im Finanz- und Sportausschuss an und beauftragt die Verwaltung, das entsprechende Vergabe-
verfahren einzuleiten. 
 
Die voraussichtlichen Kosten für das Sicherheitskonzept, die Umsetzung des Konzeptes sowie die dar-
aus resultierenden Maßnahmen betragen 1.500.000,- € Brutto. 
 
Im Haushaltsplan 2023/2024 sind im Teilergebnisplan 0801 - Sportförderung/Unterhaltung von Sportstät-
ten, Teilplanzeile 16 - Sonstige ordentliche Aufwendungen - Aufwandsermächtigungen für das Sicher-
heitskonzept und deren Umsetzung im Rahmen der Austragung der Euro 2024 in Höhe von 0,3 Mio. € in 
2023 und 1,2 Mio. € in 2024 veranschlagt. 
 
Der Beschluss erfolgt unter Vorbehalt des Inkrafttretens der Haushaltssatzung 2023/2024. 
 
 
Alternative: 
 
keine 
 
 
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 28.11.2022 
Sportausschuss 01.12.2022 
Finanzausschuss 05.12.2022

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  1.500.000€ 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Hintergrund 
 
Die Stadt Köln hat sich bereits im Jahr 2017 zur Austragung der Fußball Europameisterschaft 2024 be-
worben. Am 27. September 2018 ist die Entscheidung zur Austragung der UEFA EURO 2024 in 
Deutschland gefallen. Die Stadt Köln ist eine von zehn gastgebenden Städten der UEFA EURO 2024. 
Bereits im nationalen Bewerbungsverfahren wurden umfangreiche Garantien und Erklärungen vonseiten 
der Stadt Köln abgegeben. Darauf basierend wurden „Leitfäden“ und „Tournament Requirements“ durch 
die UEFA erstellt und verbindlich durch die Städte angenommen. Die seinerzeit eingegangen vertragli-
chen Verpflichtungen sehen unter anderem vor, für die Ausrichtung der UEFA EURO 2024 ein sog. 
Host-City Konzept zu erstellen. Dieses wird am Ende beschreiben, wie die Stadt Köln die UEFA EURO 
2024 organisiert und durchführt. 
 
Konkretes Vorhaben 
 
Zur Vorbereitung und zur Durchführung des Events sind verschiedene Aktivitäten im Themenbereich 
Sicherheit erforderlich, die von der Stadtverwaltung nicht in Eigenleistung erbracht werden können. Dies 
macht die Vergabe von Leistungen erforderlich. 
 
Dazu gehört auch die Erstellung eines Sicherheitskonzeptes und einer daraus resultierenden Maßnah-
menplanung für z. B. Straßensperrungen, Fantrennungen, Sicherheits- und Notfallzonen, Meetingpoints

3 
für die Fans der antretenden Mannschaften etc. – vor dem Hintergrund, allen Besucher*innen und Ein-
wohner*innen in Köln eine sichere UEFA EURO 2024 zu ermöglichen. 
 
Zur Erstellung des von der EURO 2024 GmbH geforderten Sicherheitskonzeptes sind gutachterliche 
Leistungen sowie die Durchführung von Workshops inklusive der Moderation dieser erforderlich. Bereits 
Mitte 2023 muss der 2. Entwurf des Sicherheitskonzeptes eingereicht werden, sowie der finale Entwurf 
2024 und die Endfassung unmittelbar vor der Europameisterschaft. 
 
Vor diesem Hintergrund beabsichtigt 52 in Abstimmung mit Amt 32 zunächst die Lieferungen und Leis-
tung (AP1) zur Erstellung des Sicherheitskonzeptes und zu einem späteren Zeitpunkt die daraus resul-
tierenden erforderlichen begleitenden Maßnahmen (Durchführung und Sicherstellung des Sicherheits-
konzeptes) extern zu vergeben. Das geschätzte Gesamtvolumen wird aktuell mit ca. 1.500.000 Euro 
brutto beziffert. 
 
Die Kosten für die oben beschriebenen Leistungen werden wie folgt abgeschätzt und verteilen sich auf 
die Jahre 2023 – 2024. Aufgrund der vorhandenen Erfahrungen im Bereich von Sicherheitsfragen bei 
Großevents erfolgten die Kosteneinschätzung und die Ermittlung der Stundensätze in Abstimmung mit 
32. Die genaue Verteilung der Kosten für AP2 und AP3 sind erst nach / bzw. im Rahmen der Entwick-
lung des Sicherheitskonzeptes durch die Gutachtenden konkretisierbar. Auf Grund der zu bewältigenden 
Aufgaben die mit der Wahrnehmung der Planung und der darauf folgenden Durchführung des Sicher-
heitskonzeptes einhergehen, ist eine Vergabe für die beiden der genannten Aufgabenbereiche an eine*n 
zukünftige*n Bewerber*in sinnvoll und erstrebenswert. 
 
Leistungen Kosten Mittelabfluss 
AP1 Entwicklung des Sicherheitskon-
zeptes – Beratung und Erstellung 300.000 € im lfd. Jahr 2023 
AP2 Umsetzung der Sicherheitsmaß-
nahmen 900.000 € 2024 
AP3 Umsetzung notwendiger Zusatz-
maßnahmen abhängig von Spiel-
paarungen 
300.000 € 
2024 
Gesamt  1.500.000 €  
 
 
Finanzierung 
 
Für das Gutachten / Sicherheitskonzept stehen im Haushaltsplan 2023/2024, vorbehaltlich des Inkraft-
tretens der Haushaltssatzung 2023/2024, im Teilergebnisplan 0801 - Sportförderung/Unterhaltung von 
Sportstätten, Teilplanzeile 16 - Sonstige ordentliche Aufwendungen - Aufwandsermächtigungen für das 
Sicherheitskonzept, sowie die Umsetzung des Konzeptes im Rahmen der Austragung der Euro 2024 in 
Höhe von 300.000 € in 2023 und 1,2 Mio. € in 2024 zur Verfügung. 
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
Es ist erklärtes Ziel der EURO 2024 GmbH und der Verwaltung, in allen Bereichen im Rahmen der 
Durchführung der UEFA EURO 2024 nachhaltiger und umweltschonender zu werden. Im Sicherheits-
konzept sind somit die erforderlichen Maßnahmen im Rahmen der Möglichkeiten auf Nachhaltigkeit zu 
prüfen und umweltorientierte Maßnahmen zu entwickeln und zu berücksichtigen. 
 
 
Grund für die Verfristung:  
 
Die Vorlage muss zwingend noch in diesem Sitzungslauf entschieden werden, da sich sonst die 
Ausschreibung und Auftragsvergabe soweit verzögern, dass die fristgerechte Entwicklung des 
Sicherheitskonzeptes nicht mehr gewährleistet ist.

Beratungsverlauf (3)

28.11.2022 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales
TOP 10.18 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien

Zur Sitzung
01.12.2022 Sportausschuss
TOP 4.2 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
05.12.2022 Finanzausschuss
TOP 10.33 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3639/2022
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
25.11.2022
Erstellt
28.10.2022 12:55