A-W/0009/2025
Anregung der Bezirksvertretung West an den Rat der Stadt Münster:
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Originalantrag
6924 Zeichen
A - v I oco er I 20 !1 5 Fraktion in der Bezirksvertretung Münster-West BÜNDNIS90 DIE GRÜNEN GAL MÜNSTER Fraktion in der BV West An den Bezirksbürgermeister des Stadtbezirkcr-- - - - - - - - - - - Münster-West STADT MÜNSTER Herrn Stephan Brinktrine - 2, APR. 2025 Pantaleonplatz 7 48161 Münster Amt für Bürger- u. Ratsservice Bezirksverwaltunq West Anregung der Bezirksvertretung West an den Rat der Stadt Münster: Änderung der Planung der Berichtsvorlage V/0406/2024 Von-Esmarch-Straße - Umsetzung eines Unfallkommissionsbeschlusses Überplanung des Kreisverkehres hin zu einer signalisierten Kreuzung 01. April 2025 Der Rat möge beschließen: 1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Sicherheit am Kreisel Von-Esmarch-Straße kurzfristig durch die Verstärkung und Ergänzung der bisher geplanten und getroffenen Maßnahmen zu erhöhen. 2. Die Planung gemäß Berichtsvorlage V/0406/2024, hin zu einer signalisierten Kreuzung, wird gestoppt. 3. Die Verwaltung beauftragt die Brilon, Bondzio, Weiser Ingenieurgesellschaft mbH mit einer Aktualisierung ihres gutachterlichen Schlussberichts aus dem Jahr 2020 zur Umgestaltung des Kreisverkehrs Von-Esmarch-Straße vor dem Hintergrund der aktuellen baulichen Entwicklungen im Münsteraner Westen. Das Gutachten wird den zuständigen Gremien vor der Vorlage einer entsprechenden Beschlussvorlage vorgestellt. Begründung: Zu 1.: Die Erhöhung der Sicherheit für Radfahrende und Fußgängerinnen ist für uns das zentrale Anliegen an diesem Knotenpunkt. Wen.n die Unfalllage seit Jahren hoch ist, muss jetzt kurzfristig nachgebessert werden. Die derzeitig kaum erkennbaren Haifischzähne und schwach ausgeprägten Rüttelstreifen wirken nicht hinreichend und sollten durch zusätzliche Maßnahmen ergänzt werden, wie Temporeduzierung, Beschilderung, Aufpflasterungen oder Plateau-Kissen, ggf. markierte Verkleinerung von Kurvenradien etc. Zu 2.: Sowohl verfahrenstechnische als auch politische Gründe sprechen gegen die vorgelegte Überplanung des Knotenpunkts. - 1/3 - Zum einen überschreitet die Unfallkommission mit einem so weitreichenden Planungsbeschluss ohne politische Befassung die Rechte des Rates in seiner Zuständigkeit bzw. die fachliche Zuständigkeit des Ausschusses für Mobilität und Tiefbau gemäß Zuständigkeitsordnung. Der Unfallkommission obliegt es lediglich einzuschätzen, ob eine Maßnahme eine Unfallhäufungsstelle entschärfen kann. Nach juristischer Einschätzung stellen wir folglich die Auslegung des NRW-Erlasses zum Kompetenzbereich der Unfallkommission infrage. Die Planung eines Knotens mit je drei Abbiegespurstreifen stellt aus unserer Sicht zum anderen einen verkehrspolitischen Rückschritt dar und entspricht dem früheren Ideal einer autogerechten Stadt. Die Leistungsfähigkeit des MIV wird in den Vordergrund gestellt, und der Rad- und Fußverkehr werden deutlich ausbremst. Die Planung vermitt elt einmal mehr die Botschaft, die Sicherheit des Rad- und Fußverkehrs könne nur hergestellt werden, wenn deren Priorisierung abgeschafft wird. Eine Verschlechterung der Qualitätsstufe (QSV) des Radverkehrs von „A" auf „D" für 24 h pro Tag ist nicht akzeptabel, zumal nicht: die Entschärfung der Unfallhäufigkeit der Grund für die neuerliche Überplanung ist, sondern die Leistungsfähigkeit des Knotens für den MIV. Dass eine Überplanung des Kreisverkehrs gemäß den gutachterlichen Empfehlungen des Büros Brilon Bondzio Weiser (BBW) aus dem Jahr 2019 dies erfüllt, hatte die Unfallkommission bereits im Januar 2020 beschlossen. Dass 2022 die entsprechende Planung zurückgenommen und stattdessen die Planung einer lichtsignalisierten Kreuzung beschlossen wurde: ist also nicht durch die Unfalllage begründet, sondern durch neuerliche Verkehrsprognosen, die das Ziel hatten, die Leistungsfähigkeit des Knotens für den MIV zu ermitt eln. Diese Prognosen sind aus folgenden Gründen als Begründung für den LSA-Knoten grundsätzlich infrage zu stellen: • Die Microsimulationen von lnrosLackner SE vom 21.06.24 berechnen bei der Bestaridsanalyse des KVP (Planfall 0) eine QSV von „E" mit einer durchschnittlichen Wartezeit von Kfz von 61,6 Sekunden. Praxisbeobachtungen aus Studienprojekten der FH Münster belegen allerdings die Leistunqsfähiqkeit des Kreisverkehrs nicht nur zur morgendlichen Spitzenzeit. Weiterhin kommen Berechnungen der Hochschule nach HBS auf eine QSV von mindestens „B" in der Spitzenzeit, die sich in den nachfolgenden Stunden (22 von 24 h) durch das selbstregelnde Prinzip eines Kreisverkehres auf durchgängig „A" für alle Verkehrsteilnehmer verbessern. Weiterhin ergeben die Microsimulationen in der derzeitigen Situation z.B. an der Roxeler Straße durchschnitt liche Staulängen von 66,03 m (max. 211,78 m) irn Planfall 0, die in der Praxis weder beobachtbar noch realistisch sind. Von morgendlichen oder nachmittäglichen Spitzenzeiten auf 24h zu schließen, ist nicht möglich. • Die Simulationen zur Leistungsfähigkeit des Kreisverkehrs betrachten diesen im aktuellen Bestand und nicht auf Basis der empfohlenen Umbaumaßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit von BBW in einen geschützten Kreisverkehr (u.a. einer Absetzung der Radweqequerunqen), denen die Unfallkommission bereits in 2020 zugestimmt hatte. Der getrennte Wartebereich für abbiegende Autos verbessert nicht nur signifikant den unfallkritischen Blickkontakt und -winkel zwischen Auto- und Radfahrenden. Er verhindert auch einen Rückstau im Kreisverkehr und erhöht somit auch dessen Leistungsfähigkeit für den MIV. Dies wurde im Vergleich der Varianten nicht berücksichtigt. • Die Verkehrsprognosen beziehen sich auf eine mögliche Entwicklung der Verkehre durch die „Urbanen Wissensquartiere". Dabei wird die aktuelle verkehrliche Situation unabhängig vom Masterplan Mobilität 2035+ und den dort empfohlenen Maßnahmen fortgeschrieben. Zu 3.: Angesichts der geäußerten Zweifel an den Prognosen zur Begründung für einen LSA-Knoten sowie dem verfahrenstechnischen Vorgehen der Verwaltung und der Unfallkommission soll den zuständigen Gremien eine Beschlussvorlage zur verkehrssicheren Gestaltung des Knotens vorgelegt werden. Diese Planung soll auf Grundlage der E-Klima 2022 erfolgen, die die Sicherheit des Rad und Fußverkehrs fördert und deren bisherige Leichtigkeit beibehält. Vorher soll die Verwaltung eine Aktualisierung des Gutachtens der lng.-Ges. Brilon Bondzio Weiser in Auftrag geben. Es ist zu prüfen, ob die baulichen Entwicklungen im Münsteraner Westen tatsächlich eine andere Lösung als einen Kreisverkehr erforderlich machen oder ob ein Kreisverkehr auch zunehmende Verkehrsmengen aufnehmen kann. Gezeichnet: Für die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen/GAL Anke Pallas, Fraktionssprecherin Kai Bleker Karina Kuschewski Elmar Post. Dr. Hedwig Wening Josef Freitag Für die Fraktion der SPD Elke Kraut-Kleinschmidt, Fraktionsvorsitzende Alexander Bliefernich Stephan Brinktrine
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungOrte (2)
- Von-Esmarch-Straße
- Roxeler Straße
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- A-W/0009/2025
- Typ
- Antrag an die BV West
- Datum
- 02.04.2025
- Erstellt
- 02.04.2025 09:13