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A-W/0009/2025

Anregung der Bezirksvertretung West an den Rat der Stadt Münster:

Antrag an die BV West 02.04.2025

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-West, Sitzung am 10.04.2025, TOP 7.7

Originalantrag

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Originalantrag

6924 Zeichen

A - v I oco er I 20 !1 5 
Fraktion in der 
Bezirksvertretung 
Münster-West 
BÜNDNIS90 
DIE GRÜNEN GAL MÜNSTER 
Fraktion in der BV West 
An den Bezirksbürgermeister des Stadtbezirkcr-- - - - - - - - - - - 
Münster-West STADT MÜNSTER 
Herrn Stephan Brinktrine - 2, APR. 2025 
Pantaleonplatz 7 
48161 Münster 
Amt für Bürger- u. Ratsservice 
Bezirksverwaltunq West 
Anregung der Bezirksvertretung West an den Rat der Stadt Münster: 
Änderung der Planung der Berichtsvorlage V/0406/2024 
Von-Esmarch-Straße - Umsetzung eines Unfallkommissionsbeschlusses 
Überplanung des Kreisverkehres hin zu einer signalisierten Kreuzung 
01. April 2025 
Der Rat möge beschließen: 
1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Sicherheit am Kreisel Von-Esmarch-Straße kurzfristig durch die 
Verstärkung und Ergänzung der bisher geplanten und getroffenen Maßnahmen zu erhöhen. 
2. Die Planung gemäß Berichtsvorlage V/0406/2024, hin zu einer signalisierten Kreuzung, wird gestoppt. 
3. Die Verwaltung beauftragt die Brilon, Bondzio, Weiser Ingenieurgesellschaft mbH mit einer Aktualisierung 
ihres gutachterlichen Schlussberichts aus dem Jahr 2020 zur Umgestaltung des Kreisverkehrs 
Von-Esmarch-Straße vor dem Hintergrund der aktuellen baulichen Entwicklungen im Münsteraner 
Westen. Das Gutachten wird den zuständigen Gremien vor der Vorlage einer entsprechenden 
Beschlussvorlage vorgestellt. 
Begründung: 
Zu 1.: Die Erhöhung der Sicherheit für Radfahrende und Fußgängerinnen ist für uns das zentrale Anliegen 
an diesem Knotenpunkt. Wen.n die Unfalllage seit Jahren hoch ist, muss jetzt kurzfristig 
nachgebessert werden. Die derzeitig kaum erkennbaren Haifischzähne und schwach ausgeprägten 
Rüttelstreifen wirken nicht hinreichend und sollten durch zusätzliche Maßnahmen ergänzt werden, 
wie Temporeduzierung, Beschilderung, Aufpflasterungen oder Plateau-Kissen, ggf. markierte 
Verkleinerung von Kurvenradien etc. 
Zu 2.: Sowohl verfahrenstechnische als auch politische Gründe sprechen gegen die vorgelegte 
Überplanung des Knotenpunkts. 
- 1/3 -

Zum einen überschreitet die Unfallkommission mit einem so weitreichenden Planungsbeschluss 
ohne politische Befassung die Rechte des Rates in seiner Zuständigkeit bzw. die fachliche 
Zuständigkeit des Ausschusses für Mobilität und Tiefbau gemäß Zuständigkeitsordnung. Der 
Unfallkommission obliegt es lediglich einzuschätzen, ob eine Maßnahme eine Unfallhäufungsstelle 
entschärfen kann. Nach juristischer Einschätzung stellen wir folglich die Auslegung des 
NRW-Erlasses zum Kompetenzbereich der Unfallkommission infrage. 
Die Planung eines Knotens mit je drei Abbiegespurstreifen stellt aus unserer Sicht zum anderen 
einen verkehrspolitischen Rückschritt dar und entspricht dem früheren Ideal einer autogerechten 
Stadt. Die Leistungsfähigkeit des MIV wird in den Vordergrund gestellt, und der Rad- und 
Fußverkehr werden deutlich ausbremst. Die Planung vermitt elt einmal mehr die Botschaft, die 
Sicherheit des Rad- und Fußverkehrs könne nur hergestellt werden, wenn deren Priorisierung 
abgeschafft wird. Eine Verschlechterung der Qualitätsstufe (QSV) des Radverkehrs von „A" auf „D" 
für 24 h pro Tag ist nicht akzeptabel, zumal nicht: die Entschärfung der Unfallhäufigkeit der Grund 
für die neuerliche Überplanung ist, sondern die Leistungsfähigkeit des Knotens für den MIV. Dass 
eine Überplanung des Kreisverkehrs gemäß den gutachterlichen Empfehlungen des Büros Brilon 
Bondzio Weiser (BBW) aus dem Jahr 2019 dies erfüllt, hatte die Unfallkommission bereits im Januar 
2020 beschlossen. 
Dass 2022 die entsprechende Planung zurückgenommen und stattdessen die Planung einer 
lichtsignalisierten Kreuzung beschlossen wurde: ist also nicht durch die Unfalllage begründet, 
sondern durch neuerliche Verkehrsprognosen, die das Ziel hatten, die Leistungsfähigkeit des 
Knotens für den MIV zu ermitt eln. 
Diese Prognosen sind aus folgenden Gründen als Begründung für den LSA-Knoten grundsätzlich 
infrage zu stellen: 
• Die Microsimulationen von lnrosLackner SE vom 21.06.24 berechnen bei der Bestaridsanalyse 
des KVP (Planfall 0) eine QSV von „E" mit einer durchschnittlichen Wartezeit von Kfz von 
61,6 Sekunden. Praxisbeobachtungen aus Studienprojekten der FH Münster belegen 
allerdings die Leistunqsfähiqkeit des Kreisverkehrs nicht nur zur morgendlichen Spitzenzeit. 
Weiterhin kommen Berechnungen der Hochschule nach HBS auf eine QSV von mindestens „B" 
in der Spitzenzeit, die sich in den nachfolgenden Stunden (22 von 24 h) durch das 
selbstregelnde Prinzip eines Kreisverkehres auf durchgängig „A" für alle Verkehrsteilnehmer 
verbessern. Weiterhin ergeben die Microsimulationen in der derzeitigen Situation z.B. an der 
Roxeler Straße durchschnitt liche Staulängen von 66,03 m (max. 211,78 m) irn Planfall 0, die in

der Praxis weder beobachtbar noch realistisch sind. Von morgendlichen oder 
nachmittäglichen Spitzenzeiten auf 24h zu schließen, ist nicht möglich. 
• Die Simulationen zur Leistungsfähigkeit des Kreisverkehrs betrachten diesen im aktuellen 
Bestand und nicht auf Basis der empfohlenen Umbaumaßnahmen zur Erhöhung der 
Verkehrssicherheit von BBW in einen geschützten Kreisverkehr (u.a. einer Absetzung der 
Radweqequerunqen), denen die Unfallkommission bereits in 2020 zugestimmt hatte. Der 
getrennte Wartebereich für abbiegende Autos verbessert nicht nur signifikant den 
unfallkritischen Blickkontakt und -winkel zwischen Auto- und Radfahrenden. Er verhindert 
auch einen Rückstau im Kreisverkehr und erhöht somit auch dessen Leistungsfähigkeit für 
den MIV. Dies wurde im Vergleich der Varianten nicht berücksichtigt. 
• Die Verkehrsprognosen beziehen sich auf eine mögliche Entwicklung der Verkehre durch die 
„Urbanen Wissensquartiere". Dabei wird die aktuelle verkehrliche Situation unabhängig vom 
Masterplan Mobilität 2035+ und den dort empfohlenen Maßnahmen fortgeschrieben. 
Zu 3.: Angesichts der geäußerten Zweifel an den Prognosen zur Begründung für einen LSA-Knoten sowie 
dem verfahrenstechnischen Vorgehen der Verwaltung und der Unfallkommission soll den 
zuständigen Gremien eine Beschlussvorlage zur verkehrssicheren Gestaltung des Knotens vorgelegt 
werden. Diese Planung soll auf Grundlage der E-Klima 2022 erfolgen, die die Sicherheit des Rad­ 
und Fußverkehrs fördert und deren bisherige Leichtigkeit beibehält. 
Vorher soll die Verwaltung eine Aktualisierung des Gutachtens der lng.-Ges. Brilon Bondzio Weiser in 
Auftrag geben. Es ist zu prüfen, ob die baulichen Entwicklungen im Münsteraner Westen tatsächlich 
eine andere Lösung als einen Kreisverkehr erforderlich machen oder ob ein Kreisverkehr auch 
zunehmende Verkehrsmengen aufnehmen kann. 
Gezeichnet: 
Für die Fraktion von 
Bündnis 90/Die Grünen/GAL 
Anke Pallas, Fraktionssprecherin 
Kai Bleker 
Karina Kuschewski 
Elmar Post. 
Dr. Hedwig Wening 
Josef Freitag 
Für die Fraktion der 
SPD 
Elke Kraut-Kleinschmidt, Fraktionsvorsitzende 
Alexander Bliefernich 
Stephan Brinktrine

Beratungsverlauf (1)

10.04.2025 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 7.7 Antrag Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Von-Esmarch-Straße
  • Roxeler Straße

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Details

Aktenzeichen
A-W/0009/2025
Typ
Antrag an die BV West
Datum
02.04.2025
Erstellt
02.04.2025 09:13