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AN/1723/2019

"Vervollständigung der Fußgängerinfrastruktur" - Umsetzung des alten Luftreinhalteplanes in seiner Fortschreibung aus dem Jahr 2012

Die Linke. Anfrage nach § 4 09.12.2019

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Nächste Beratung: Verkehrsausschuss, Sitzung am 21.01.2020, TOP 5.2.1

Linke Anfrage nach § 4

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Linke Anfrage nach § 4

2596 Zeichen

Rathaus, Spanischer Bau  
 50667 Köln 
Postanschrift:  
Postfach 103564 · 50475 Köln  
Tel: 0221/221 -27840 · Fax: 0221/221-27841  
E-mail: DieLinke@stadt-koeln.de 
Fraktionsvorstand  
 
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 09.12.2019 
AN/1723/2019 
Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Verkehrsausschuss 21.01.2020 
 
"Vervollständigung der Fußgängerinfrastruktur" - Umsetzung des alten Luftreinhalteplanes 
in seiner Fortschreibung aus dem Jahr 2012 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin Reker, 
sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender Wolter, 
die Fraktion DIE LINKE bittet um die Aufnahme der folgenden Anfrage in die Tagesordnung des 
nächsten Verkehrsausschusses: 
Der neue Luftreinhalteplan (LRP) ist seit dem 01.04.19 in Kraft. In ihm wurde eine Vielzahl von 
Maßnahmen festgelegt, um die Immissionswerte zu reduzieren. Bereits der frühere 
Luftreinhalteplan in seiner Fortschreibung von 2012 sah eine Vielzahl von Maßnahmen zugunsten 
des Fußgänger- und Radverkehrs vor. 
Offenbar wurden jedoch einige dieser Maßnahmen in den sieben Jahren seit Inkraftreten des 
Luftreinhalteplans nicht vollständig umgesetzt. Dabei schreibt die Bezirksregierung derartigen 
Maßnahmen auch im aktuellen Luftreinhalteplan eine hohe Bedeutung zu. 
Ganz besonders ist uns hierbei die Maßnahme „V9 Vervollständigung der Fußgängerinfrastruktur“ 
aufgefallen. Diese Maßnahme sah „Anforderungsampeln für den Fußgängerverkehr“ nur noch für 
den Fall vor, „wenn der Fußgänger mit Betätigung der Anforderungstaste unmittelbar in den 
Umlauf eingreifen kann“ und die Fußgänger auch ohne Anforderung grün erhalten, sobald der 
„parallele Autoverkehr fahren darf“. Unserer Beobachtung nach bedarf es jedoch an einer Vielzahl 
von Lichtsignalanlagen innerhalb des Stadtgebietes immer noch der speziellen Anforderung einer 
Grünphase für den Fußgänger und Radverkehr. 
Wir bitten daher um die Beantwortung der folgenden Fragen: 
1) Wie viele Lichtsignalanlagen an wie vielen Kreuzungen wurden bisher im Sinne des 
vorhergehenden Luftreinhalteplanes umgestellt? 
2) An wie vielen Ampeln und Kreuzungsanlagen im Kölner Stadtgebiet ist dies bisher noch 
nicht geschehen? 
3) Warum wurden die unter Punkt 2 benannten Ampeln noch nicht umgestellt?

4) Gibt es seitens der Verwaltung einen Zeitplan zur Umstellung der noch ausstehenden 
Lichtsignalanlagen und wie sieht dieser aus? 
5) Sofern es den unter Punkt 4 angesprochenen Zeitplan nicht gibt: Wie begründet die 
Verwaltung dieses? 
Mit freundlichen Grüßen 
gez. 
Michael Weisenstein 
Geschäftsführer 
Fraktion DIE LINKE

Beratungsverlauf (1)

21.01.2020 Verkehrsausschuss
TOP 5.2.1 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: Sache ist erledigt

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Details

Aktenzeichen
AN/1723/2019
Typ
Die Linke. Anfrage nach § 4
Datum
09.12.2019
Erstellt
09.12.2019 14:39