1574/2023
Sicherstellung von bürgerschaftlichem Engagement und Einwohner*innenbeteiligung
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Mitteilung BV
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Dezernat, Dienststelle OB/OB-2 Vorlagen-Nummer 1574/2023 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 8 (Kalk) 24.08.2023 Sicherstellung von bürgerschaftlichem Engagement und Einwohner*innenbeteiligung hier: Beschluss der Bezirksvertretung Kalk vom 26.01.2023 (AN/0167/2023) Die Bezirksvertretung Kalk hat die Verwaltung beauftragt, mit den Sozialraumkoordina- tor*innen im Stadtbezirk Kalk zu klären, a) wie bürgerschaftliches Engagement und Einwohner*innenbeteiligung in Höhenberg, Vingst, Humboldt/Gremberg, Kalk, Ostheim und Neubrück bereits über die Sozial- raumkoordination (SRK) abgedeckt wird; b) wie das unter a) genannte Angebot durch die SRK ausgeweitet werden kann; c) wie das unter a) genannte Angebot sichergestellt werden kann; d) wie sichergestellt wird, dass mündliche und schriftliche Stellungnahmen die Mitarbei- ter*innen in das städtische System eingepflegt und entsprechend weitergeleitet wer- den sowie der Öffnungszeitrahmen vom Vormittag bis in den späten Nachmittag vor- gehalten werden kann. Darüber hinaus hat die Bezirksvertretung Kalk die Verwaltung beauftragt, - die Möglichkeit der zugehenden Beratung mit mobilen Ständen und Anlaufstationen in den einzelnen Veedeln zu prüfen; - zu prüfen, welche Möglichkeiten seitens der Verwaltung bestehen, bürgerschaftliches Engagement und Einwohner*innenbeteiligung für die nicht durch eine SRK abgedeck- ten Veedel sicherzustellen. Dabei sind die Errichtung von Beteiligungsbüros in den Ortszentren sowie die zugehende Beratung mit mobilen Ständen und Anlaufstationen zu berücksichtigen; - die Ergebnisse der Gespräche in einem Fachgespräch mit entsprechenden Hand- lungsempfehlungen spätestens im 2. Quartal 2023 vorzustellen; - eine laufende Evaluation durchzuführen, um Erkenntnisse auch für andere Bezirke zu gewinnen. Am 15.03.2023 hat dazu ein Austausch zwischen der SRK Kalk, der Geschäftsstelle „Le- benswerte Veedel – Bürger- und Sozialraumorientierung in Köln“ sowie dem Kooperativen Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung stattgefunden. Der Austausch hat gezeigt, dass es einer grundsätzlichen Unterscheidung verschiedener An- lässe bedarf: 2 1. Beteiligungsmöglichkeiten zu einer Planung und Maßnahme, die Gegenstand ei- ner Verwaltungsvorlage sind = anlassbezogene Beteiligung Seit 2021 gelten die Qualitätsstandards und Leitlinien für Öffentlichkeitsbeteiligung auch für die Bezirksvertretung Kalk. Alle Beschlussvorlagen, bei denen die Bezirksver- tretung das Entscheidungsgremium ist, müssen seitdem um eine Einschätzung für o- der gegen eine Öffentlichkeitsbeteiligung, mit entsprechender Begründung, ergänzt werden. Wird eine Öffentlichkeitsbeteiligung beschlossen, werden die Formate passgenau zu den Zielgruppen und Zielen der Beteiligung konzipiert und in einem Beteiligungskon- zept festgehalten. Dies können zum Beispiel aufsuchende Beteiligungsformate sein, wo die Bürger*innen vor Ort (zum Beispiel auf einem Marktplatz) mit mobilen Elemen- ten, wie zum Beispiel dem MeinungsMobil, aufgesucht werden oder digitale Formate auf dem Beteiligungsportal www.meinungfuer.koeln. In der Regel bieten sich crossme- diale Formate, also mindestens eine Kombination aus digitalen und Präsenz-Formaten an. Bestandteil der Systematischen Öffentlichkeitsbeteiligung ist auch, dass das Beteili- gungskonzept für ein Vorhaben von dem Gremium beschlossen wird, das auch die Verwaltungsvorlage beschließt. Damit hat in dem Fall die Bezirksvertretung Kalk stets die Möglichkeit, auf den geplanten Beteiligungsprozess einzuwirken und dabei den im Antrag genannten Aspekten die erforderliche Aufmerksamkeit zu geben. Einen ähnlich großen Einfluss kann die Bezirksvertretung auch auf Vorhaben nehmen, in denen sie als vorberatendes Gremium fungiert, wenn sie in dieser Rolle dem Ent- scheidungsgremium eine Beteiligung analog zu den Leitlinien für Öffentlichkeitsbeteili- gungen empfiehlt und in der Umsetzung auch das betreffende Beteiligungskonzept vorberatend behandelt. Für die Projekte und die Umsetzung der Beteiligung sind stets die Fachämter federfüh- rend verantwortlich und können durch das Kooperative Büro für Öffentlichkeitsbeteili- gung unterstützt werden. Dieses berät zum Beispiel beim Zielgruppen- und Multiplika- tor*innen-Management. Zu den Multiplikator*innen zählen neben den Sozialraumkoor- dinator*innen, je nach Anlass, auch andere professionelle Vertreter*innen von Einrich- tungen/Angeboten und Diensten vor Ort wie zum Beispiel Bürger*innenzentren und Begegnungsstätten, Beratungsangebote, Kitas, Schulen. Jene werden zu Planungs- workshops bei raumbezogenen Vorhaben, in denen die Öffentlichkeitsbeteiligung ge- plant wird, jeweils eingeladen und unterstützen bei der Kommunikation und Bewer- bung der Beteiligungsmöglichkeit, indem sie Hinweise zu weiteren Multiplikator*innen und Schlüsselakteur*innen vor Ort geben und Kontakte herstellen. Fazit: Für die Beteiligung zu konkreten Vorlagen der Verwaltung mit unmittelbarer Be- deutung für den Stadtbezirk Kalk steht ein breites Handlungs- und Entscheidungs- spektrum zur Verfügung, damit passgenau zum Vorhaben betroffene Zielgruppen zur Beteiligung angesprochen, aktiviert und unterstützt werden. 2. Generelle Information über Beteiligungs- und Teilhabemöglichkeiten = anlass- freie Information Im Stadtbezirk Kalk besteht eine breite und vielfältige Struktur mit Angeboten zur Be- teiligung und Teilhabe. So werden bereits viele Aktivitäten im Bezirk Kalk angeboten, mit denen den Kalker*innen Beteiligung ermöglicht wird. Beispielhaft zu nennen sind: - Stadtteilzeitungen z. B. in Ostheim und Neubrück: Offenes Redaktionsteam und Mög- lichkeit, Artikel einzureichen 3 - SZ International: Begleitetes und unterstütztes Schreiben und Veröffentlichen von Arti- keln in einer nicht-deutschen Sprache in den beiden Stadtteilzeitungen - Stadtteilkonferenzen in den vier Sozialraumgebieten (Kalk, Humboldt/Gremberg, Hö- henberg/Vingst, Ostheim und Neubrück) - Marktstand z. B. mit dem Bürgerverein Neubrück und unterschiedlichen Akteur*innen 2x im Monat am Donnerstagvormittag - Kreativwettbewerb zur Gesundheitswoche für Kinder „Was hält mich gesund“ - die Sozialraumseite https://ostheim-neubrueck.sozialraumkoordination.koeln/ - aktivierende Befragung 2022 zur Lebenswelt von Migrantinnen nach Corona in Ostheim und Neubrück mit der TH Köln und Integrationsagenturen - Organisation und Präsenz auf Stadtteilfesten (Frühlingsfest Buchheimer Weg, Adel- heitiade, etc.), teilweise mit eigenem Stand für Anliegen von Bewohner*innen - das Büro der Sozialraumkoordination in Neubrück, das für Bewohner*innen offen ist, auch wenn es keine festen Sprechstunden gibt - das „Rote Sofa“, das mobil im Stadtbezirk eingesetzt wird und Raum bietet, Fragen zu stellen, Anträge auszufüllen und auf Probleme im Veedel aufmerksam zu machen (https://kalk.sozialraumkoordination.koeln/3204.html). Darüber hinaus gab es in der Vergangenheit bzw. gibt es dauerhaft zum Beispiel folgende Möglichkeiten für eine anlassfreie Information und Beteiligung im Bezirk Kalk: - Starke Veedel - Starkes Köln - Verfügungsfond mit Beratung durch Quartiersma- nagement - Bürgervereine im Bezirk Kalk - Aktivierende Befragung Gernsheimer Straße im Rahmen von Zuhause im Veedel - Offene Beratung Kalker Laden, in welcher idealerweise einmal wöchentlich eine Sprechstunde der SRK stattfindet (https://www.kinderschutzbund- koeln.de/angebot/offene-beratung-kalker-laden/). Insgesamt ist die Vielzahl und Unterschiedlichkeit der Angebote zu Beteiligung und Teilhabe als Systemstärke einzuschätzen, um Menschen in unterschiedlichen Situationen und mit un- terschiedlichen Perspektiven niedrigschwellig zur Verfügung zu stehen. Jeder Versuch, diese vielfältige Landschaft und die Informationen und Impulse daraus durch eine übergreifende Stelle oder Struktur zu koordinieren oder zu kanalisieren, hat voraussichtlich hinsichtlich Zeit, Klarheit und Wirtschaftlichkeit mehr Nachteile als Vorteile. Jedoch verstehen sich die Sozial- raumkoordinationen im Bezirk Kalk grundsätzlich als Ansprechstelle für Kalker*innen – auch um Synergien verschiedener Beteiligungen zu fördern und zu nutzen sowie übergreifende Themen und Aspekte an Verwaltung und Politik im Bezirk Kalk heranzutragen. Begrenzt wird dies natürlich durch die insgesamt zur Verfügung stehenden Ressourcen (aktuell vier Vollzeit- stellen). Zusätzlich steht der Bezirksvertretung Kalk die Möglichkeit offen, diese breite Landschaft im Rahmen zeitlich begrenzter Aktionen zur Förderung von Beteiligung und Teilhabe zu nutzen. Dabei sollten aus Sicht der oben genannten Gesprächsteilnehmenden zwei Erfolgsfaktoren beachtet werden: - Je stärker und unmittelbarer ein Thema oder Vorhaben die Menschen in einem ab- grenzbaren Quartier oder Sozialraumgebiet betrifft, desto größer sind die Potenziale zur Aktivierung von Beteiligung und Teilhabe. - Jede Aktion mit Beteiligungs- und Teilhabemöglichkeiten erfordert von Beginn an ein klares Erwartungsmanagement. Generelle „Wünsch-dir-was“-Formate, die absehbar zu keinem Ergebnis führen, sind kontraproduktiv für eine erfolgreiche Beteiligungskul- tur und unbedingt zu vermeiden. Daher ist eine intensive Abstimmung zwischen Politik 4 und Verwaltung hinsichtlich der Verwendung und Umsetzung von Beteiligungsforma- ten in zeitlicher und sachlicher Hinsicht von großer Bedeutung. Fazit: Der Bezirk Kalk verfügt über eine breite Angebotslandschaft für Beteiligung und Teilha- be für unterschiedliche Themen, Situationen und auch Zielgruppen. Sie kann bedarfsgerecht durch gezielte und zwischen Politik und Verwaltung abgestimmte Aktionen zu möglichst kon- kreten Themen und Vorhaben innerhalb des Stadtbezirks genutzt werden. Die Verwaltung bittet die Bezirksvertretung Kalk um Prüfung, ob auf dieser Grundlage dem Antrag Rechnung getragen wird oder ob und zu welchem Inhalt ein Fachgespräch noch erfor- derlich erscheint. Gez. Reker
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (2)
- Gernsheimer Straße
- Buchheimer Weg
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Details
- Aktenzeichen
- 1574/2023
- Typ
- Mitteilung BV
- Datum
- 22.05.2023
- Erstellt
- 10.05.2023 15:32