2010/0479
Stiftungen
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2010/0479
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Magistratsvorlage Eingang Magistrats- geschäftsstelle: 03.11.2010 an den Magistrat zur Kenntnis zur Beschlussfassung Beteiligt vor Magistratsbeschlussfassung: Dezernat I an die Stadtverordnetenversammlung OBW zur Befassung zur Kenntnis zur Beschlussfassung zur abschließenden Beschluss- fassung Fachausschuss Amt: Hauptamt Behandlung in öffentl. Sitzung Ja Nein OBW bei abschl. Beschluss- fassung Magistrat Ja Nein Internetfähig Verteiler: Vorlage-Nr. 2010/0479 Magistratsbeschluss-Nr. Betreff: Stiftungen Vorlage vom: 27.10.2010 Beschlussvorschlag: Der Magistrat nimmt Kenntnis von der Übersicht über die Inhalte und die Bearbeitungsstände der unselbstständigen Stiftungen der Wissenschaftsstadt Darmstadt und leitet den Bericht der Stadt- verordnetenversammlung zur Kenntnisnahme weiter. Anlagen: Übersicht Stiftungen Datenschutzrelevante Anlage: Beschluss des Magistrats vom 2 ... Begründung zur Magistratsvorlage vom 27. Oktober 2010 Die Stadtverordnetenversammlung hat am 18. März 2010 die Verwaltung beauftragt, einen Überblick über die bestehenden Stiftungen für gemeinnützige Zwecke zu erstellen und aufzulisten, wie hoch der jeweilige Kapitalstamm und die Ausschüttungen sind und wer von den bisherigen Zahlungen profitiert hat. Darüber hinaus ist darzustellen, welche dieser Stiftungen noch in die Bürgerstiftung überführt werden soll. Es soll auch aufgezeigt werden, wie sichergestellt ist, dass der jeweilige, in der Stiftungssatzung rechtlich benannte Stiftungszweck in der Bürgerstiftung weitergeführt wird und dass die Überwachung dieser jeweiligen Stiftungszwecke in einer demokratisch, legitimierten und satzungstechnisch transparenten Art und Weise vollzogen werden kann, die die Darmstädter Bürgergesellschaft repräsentiert. Das Stiftungsmanagement wurde Mitte 2008 in die Zuständigkeit des Hauptamtes – Allgemeine Verwaltungsabteilung – übertragen. Da dort zu diesem Zeitpunkt ein Arbeitsschwerpunkt darin lag, der Bürgerstiftung Darmstadt zu helfen, ihre Satzung umzustellen und aus dieser Bürgerstiftung Darmstadt eine reine Kapitalstiftung zu gestalten, wurden in der ersten Bearbeitungsphase die unselbstständigen Stiftungen der Wissenschaftsstadt Darmstadt rein verwaltungstechnisch weitergeführt. Bei einigen Stiftungen zeigte es sich, dass die ursprünglichen Absichten der Stifter nicht mehr oder nur sehr schwer umzusetzen waren. Satzungsänderungen oder Satzungsanpassungen wären notwendig geworden, wobei bei einigen Stiftungen die ursprüngliche Zielsetzung der Stifter heute nicht mehr umsetzbar ist. Von daher wurde vorgeschlagen, und im Zusammenhang mit der Neuausrichtung der Bürgerstiftung Darmstadt von den Gremien auch so vorgegeben, die unselbstständigen Stiftungen sukzessive aufzulösen und das Kapital in die Bürgerstiftung zu übertragen. Zum Zeitpunkt der Aufgabenübertragung an das Hauptamt hatte die Wissenschaftsstadt Darmstadt 15 unselbstständige Stiftungen, wobei es bei einer Stiftung um eine Immobilienüberlassung ging, während die anderen Stiftungen im wesentlichen über Stiftungskapital verfügte, mit dessen Erträgnissen der Stifterwille umgesetzt werden sollte. Es handelt sich im Einzelnen um 1. Darmstädter Stiftung für Wohltätigkeitszwecke 2. Liesel-Fischer-Stiftung 3. Philipp-Diehl-Stiftung 4. Gustav und Hilde-Feick-Stiftung 5. Darmstädter Stiftung für Stipendien 6. Otto-Schmitz-Stift ung 7. Dr. Hermann-Schmitz-Stiftung 8. Alfred-Schmitz-Stiftung 9. Purgold-Stiftung 10. Walter und Ottilie-Klefenz-Stiftung 11. Emma-Hallwachs-Stiftung 12. Philipp-Gispert-Stiftung 13. Bundschu-Stiftung 14. Friedrich-Apel-Stiftung 15. Dr. Wilhelmine-Christine-Richtzenhain-Stiftung Die Verwaltung hat aus arbeitstechnischer Sicht für jede dieser Stiftungen ein so genanntes Datenblatt angelegt, die über die inhaltliche Struktur der jeweiligen Stiftungen Auskunft gibt, den Kapitalstamm und die jeweiligen Erlöse ausweist und zum Teil die historische Entwicklung der jeweiligen Stiftungen beleuchtet. Diese 15 Datenblätter liegen als Anlage dieser Vorlage bei. Die Datenblätter weisen auch aus, wem die Zuwendungen aus den Stiftungen zugute gekommen und wie die jeweiligen Bearbeitungsstände sind. Auch die jeweilige Kostenstelle im Haushalt ist angegeben. Die Stiftungen 1 bis 4 sind noch in städtischer Verwaltung, die übrigen Stiftungen 5 bis 14 sind auf der Grundlage der entsprechenden Gremienbeschlüsse aufgelöst und in das Stiftungskapital der Bürgerstiftung Darmstadt zugewendet. Die Dr. Wilhelmine-Christine-Richtzenhain-Stiftung wurde bereits durch entsprechende Gremienbeschlüsse als unselbstständige Stiftung aufgelöst, wobei das Gebäude dem im Testament von Frau Dr. Richtzenhain definierten Zweck weiterhin erhalten bleibt. Die Verwaltung des Hauses liegt beim Eigenbetrieb IDA. 3 ... Die Stiftungen 1 bis 3 sollen noch aufgelöst und in die Bürgerstiftung übertragen werden. Hier bedarf es allerdings noch einiger Abstimmungsgespräche, wobei die Verwaltung die Veräußerung des in der Liesel-Fischer-Stiftung eingebundenen Gebäudes in der Frankfurter Straße abwartet, weil in die Bürgerstiftung nur Kapital übertragen werden soll. Die Übertragung der Gustav und Hilde-Feick- Stiftung wurde zurückgestellt, um den vorgetragenen Einwendungen des Nachbarschaftsheimes Darmstadt e.V., dem die Erträgnisse zufließen, zu entsprechen. Für jede einzelne Stiftung, die in die Bürgerstiftung übertragen würde, wurde der Bürgerstiftung Darmstadt aufgetragen, folgende Auflagen zu erfüllen und dies schriftlich zu bestätigen: 1. Die Bürgerstiftung Darmstadt muss in ihrem jährlichen Wirtschafts- oder Finanzplan ausweisen, dass die seitherige Mittelverwendung vorgemerkt und eingeplant ist. 2. Eine verbindliche Erklärung gegeben werden muss, dass die Stiftung ohne jede zeitliche Befristung den ursprünglichen Stifterwillen weiterführt. 3. Die verpflichtende Erklärung, dass bei Mittelabflüssen jeweils auf die ursprüngliche Stiftung hinzuweisen ist. 4. Der Wissenschaftsstadt Darmstadt ist jährlich ein entsprechender Jahresbericht vorzulegen. 5. Die Bürgerstiftung Darmstadt verpflichtet sich, entweder das Revisionsamt der Wissen- schaftsstadt Darmstadt mit der Prüfung der Jahresrechnung zu beauftragen oder zu-mindest ein Prüfrecht einzuräumen bis hin zur Gestattung der überörtlichen Prüfung. Die Bürgerstiftung Darmstadt hat all diese Punkte bestätigt. Das Kuratorium der Stiftung hat bereits beschlossen, das Revisionsamt der Wissenschaftsstadt Darmstadt mit den Jahresprüfungen zu beauftragen. Die demokratische Legitimation der Überwachung dieser jeweiligen Stiftungszwecke in der Bürgerstiftung Darmstadt ist satzungstechnisch hinterlegt. Die Satzung steht inzwischen den Fraktionen zur Verfügung (zur Verfügung gestellt im Haupt- und Finanzausschuss am 11. März 2010). Die Bürgerstiftung ist eine selbstständige Stiftung und entzieht sich von daher der direkten Einflussnahme durch die Wissenschaftsstadt Darmstadt, da sie der Stiftungsauf-sicht beim Regierungspräsidium und der steuerrechtlichen Überwachung durch das Finanzamt Darmstadt unterliegt. Die Wissenschaftsstadt Darmstadt hat satzungsgemäß Einfluss in die Bürgerstiftung über das satzungstechnisch eingeräumte Entsendungsrecht in den Stiftungsvorstand und in das Stiftungskuratorium. Über die Einbringung des Kapitals aus den unselbstständigen Stiftungen ist die Wissenschaftsstadt Darmstadt derzeit der Hauptstifter und damit dauernd in der Stifterversammlung vertreten. Durch die Einbindung von Vertretern der Wissenschaftsstadt Darmstadt in alle drei Stiftungsorgane der Bürgerstiftung Darmstadt sind hinreichend Einwirkungsmöglichkeiten auf die Stiftungsverwaltung gegeben. Darmstadt, den 27. Oktober 2010 10 do-pf Dezernent I Dezernent II Walter Hoffmann Wolfgang Glenz Oberbürgermeister Bürgermeister und Stadtkämmerer Anlagen
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Inhalt Darmstädter Stiftung für Wohltätigkeitszwecke U 1 Die Stiftung wurde am 20. September 1954 von der Stadt Darmstadt errichtet. Die durch die Währungsumstellung eingetretenen Vermögensverluste der unten aufgeführten Stiftungen machten, um dem Willen der Stifter zu entsprechen, eine Zusammenlegung erforderlich. Die Satzung wurde am 09. Oktober 1984 den aktuellen Erfordernissen der Abgabenordnung angepaßt. Zweck der Stiftung ist die zusätzliche Unterstützung hilfsbedürftiger, in Darmstadt ansässiger Gemeindeangehöriger. Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch Förderung der Mildtätigkeit. (§ 1 der Satzung vom 9.10.1984) Mit Schenkungsvertrag vom 13.10.1987, geschlossen zwischen Oberbürgermeister Günther Metzger und Stadtkämmerer Otto Blöcker mit Frau Thea Tünger, sind der Stiftung Geldmittel in Höhe von rd. 300.000 DM zugewachsen. Dauerbelastung: Grabpflege rd. 700,00 € jährlich Kostenstelle 010-023-1100 Stiftungsvermögen zum 31.12.2009 417.889,82 € Jahresrendite 2009 rund 16.000,00 € Freistellungsbescheid Finanzamt Darmstadt 23.09.2008 In diese Stiftung ist die ehemalige Dr. Fischer-Stiftung aufgegangen. Die Zinsen aus den 136 Vermögens- Anteilen stehen dem Klinikum Darmstadt zu. In diese Stiftung wurden mit Stiftungssatzung vom 20. September 1954 folgende Stiftungen verschmolzen: 1. Darmstädter Stiftung für allgemeine Wohltätigkeit 2. Darmstädter Stiftung für Kranke, Erholungsbedürftige und Genesende 3. Darmstädter Stiftung für Holzbeschaffung 4. Darmstädter Stiftung zur Unterstützung von Handwerkern 5. Darmstädter Stiftung für die Insassen der Altersheime 6. Darmstädter Stiftung für das Stadtkrankenhaus, seine Einrichtungen und bedürftige Patienten aus Darmstadt 7. Darmstädter Stiftung für besondere mildtätige Zwecke 8. Weusthoff-Lauckardt-Mosher-Stiftung 9. Merck-Stiftung 10. Heyl-Stiftung 11. Vogel-Hauser-Stiftung 12. Diefenbach-Stiftung 13. Georg-Stiftung 14. Dr. August Fischer-Stiftung 15. Ein Viertel des Vermögens der Künzel-Stiftung 16. Stamm-Stiftung Zuwendungen pauschal an Sozialverwaltung für Maßnahmen wie Reiten für Behinderte, Unterstützung Werkstätten für Behinderte, Mietzuschuß Darmstädter Tafel, Unterstützung bedürftiger Personen, Zuschuß Stadtbus Wildwasser. Inhalt Liesel Fischer-Stiftung U 2 Die Stadt Darmstadt richtete mit Satzung vom 14. Mai 1969 aus dem Vermögen der Frau Elisabeth genannt Liesel Fischer (geborene Schmidt) eine Stiftung ein. Die Stiftungssatzung wurde am 09. 10.1984 den aktuellen Bestimmungen der Abgabenordnung angepaßt. Zweck ist die Förderung von bedürftigen Darmstädter Waisenkindern, Halbwaisen und Kindern aus gestörten Familien. Die Unterstützung geschieht durch Sachleistungen, sonstige einmalige Beihilfen und durch Unterstützung in der Berufsausbildung. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch Förderung der Jugendpflege und Jugendfürsorge. (§ 1 der Satzung vom 9.10.1984, ursprüngliche Satzung vom 12. März 1969) Frau Fischer hat mit Vertrag vom 14. September 1966 der Stadt das Grundstück Frankfurter Straße 52 überlassen mit der Maßgabe, dass der Reinertrag für die Zwecke , die in der Stiftungssatzung nun hinterlegt sind, zu verwenden ist. Die Stadtverordnetenversammlung hat dem am 24. November 1966 zugestimmt. In diesem Übergabevertrag mit Auflassung ist unter Ziffer 9. ausgeführt, dass der Stadt ausdrücklich zur Auflage gemacht wird, den gesamten Reinertrag des übergebenen Anwesens zur Förderung von bedürftigen Waisenkindern usw. zu verwenden ist. Die Stadt erkennt diese Auflage an und verpflichtet sich der Übergeberin und deren Rechtsnachfolgern gegenüber diese gewissenhaft zu erfüllen. Die nicht unerheblichen Aufwendungen für die Gebäudeunterhaltung, die verlorenen bzw. reduzierten Mieteinnahmen wegen Eigeninvestitionen der Mieter hat diese Zielsetzung erheblich erschwert. Dem Stifterwillen somit am ehesten entspricht die Umwandlung in eine reine Kapitalstiftung. Die Stiftung wurde eingerichtet mit Satzung vom 14.5.1969. Frau Elisabeth genannt Liesel Fischer geb. Schmidt, verstorben am 23. Januar 1969, hat der Stadt Darmstadt ihr Vermögen nebst ihrem Haus Frankfurter Straße 52 übertragen. Dauerbelastung: Gebäudeunterhaltung und Betriebskosten Kostenstelle 010-023-1200 Stiftungsvermögen zum 31.12.2009 44.183,08 € Jahresrendite rund 1.100,00 € Jährliche Miteinnahmen rund 21.000,00 € Wert Grundstück Frankfurter Straße 52 153.387,56 € Wert Gebäude Frankfurter Straße 52 4,00 € Freistellungsbescheid Finanzamt Darmstadt 02.10.2008 Die Beschlußfassung des Magistrats vom 19.11.2008 (Vorlage-Nr. 2008/0483; Magistratsbeschluß-Nr. 595), die Immobilie zu veräußern, um die Stiftung dann als reine Kapitalstiftung zu führen, wurde bislang nicht umgesetzt. Zuwendungen für Schulgeldübernahme, Schülerbetreuung durch ASB, Kleiderzuschuß und Zuschuß für Projekt „Petra“ Inhalt Philipp Diehl-Stiftung U 3 Durch Testament hat der am 25. 10.1957 in Frankfurt/Main verstorbene Philipp Diehl der Stadt Darmstadt sein Vermögen zugewendet, die entsprechend seines letzten Willens die „Philipp Diehl-Stiftung am 12. Mai 1959 errichtete. Am 09.10.1984 wurde die Stiftungssatzung den aktuellen Anforderungen der Abgabenordnung angepaßt. Zweck ist die zusätzliche Unterstützung bedürftiger gefährdeter Kinder Darmstädter Bürger, um sie einen geeigneten Beruf erlernen zu lassen. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch Förderung der Bildung und Erziehung. (§ 1 der Satzung vom 9.10.1984) Kostenstelle 010-023-1150 Stiftungsvermögen zum 31.12.2009 1.250.326,11 € Jahresrendite 2009 rund 18.000,00 € Freistellungsbescheid Finanzamt Darmstadt 24.09.2008 Zuwendungen Hochschule Darmstadt für Projekt geschlechtsspezifische Prävention in städtischen Kindertagesstätten, Nachhilfekostenersatz, Schulgeldübernahme. Inhalt Gustav- und Hilde Feick-Stiftung U 4 Die ursprüngliche Stiftungssatzung datiert unterm 02. Februar 1978, wurde dann am 09. Oktober 1984 den aktuellen Erfordernissen der Abgabenordnung angepaßt und schließlich am 29. November 2001 neu gefaßt. Die Stiftung wird zugunsten des Nachbarschaftsheimes Darmstadt geführt. Zweck der Stiftung nach § 1 Absatz 2 der Satzung in der Fassung vom 29. 11. 2001 ist die Unterstützung des Nachbarschaftsheimes Darmstadt e. V. Die Stiftungsverwaltung obliegt dem Stadtkämmerer. Geschäftsführendes Organ der Stiftung ist der Verwaltungsrat, der aus dem Oberbürgermeister, dem für das Nachbarschaftsheim zuständigen Dezernenten und einem dritten Mitglied, das vom IHK-Präsidenten aus dem Kreis der leitenden Angestellten der in Darmstadt ansässigen drei Großbanken (Deutsche Bank, Dresdner Bank, Commerzbank berufen wird. Hinsichtlich der Vermögensverwaltung und der Anlage des Stiftungskapitals sind detaillierte Regelungen in § 4 der Satzung getroffen. Bei Stiftungsauflösung fällt das Vermögen an das Nachbarschaftsheim Darmstadt e. V. Sollte dies nicht zu realisieren sein, geht das Vermögen an die Bodelschwinghschen Anstalten in Bethel bei Bielefeld. Der Vorstand hat einstimmig beschlossen, nur noch in Dringlichkeitsangelegenheiten zusammenzutreten. Ansonsten läuft das Abstimmungsverfahren im Umlaufbeschluß, dies auch unter dem Aspekt, dass zwei Drittel der Erträge an das Nachbarschaftsheim gehen und ein Drittel der Rücklage zugeführt wird. Kostenstelle: 010-023-1230 Stiftungsvermögen zum 31.12.2009 206.089,95 € Jahresrendite 2009 rund 5.000,00 € Freistellungsbescheid Finanzamt Darmstadt 02.10.2008 Der Magistrat hat in seiner Sitzung am 03. Februar 2010 die „Auflösung“ der Stiftung mit dem Ziel der Kapitalüberführung in die Bürgerstiftung Darmstadt“ beschlossen. Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 18.03.2010 die Vorlage zurückgestellt. Der Magistrat hat wegen der vorgetragenen Bedenken des Nachbarschaftsheimes e. V. seine Vorlage mit Beschluß vom 18. August 2010 zurückgezogen. Die Stiftung bleibt bis auf Weiteres als unselbständige Stiftung in der Betreuung durch die Wissenschaftsstadt Darmstadt. Zuwendungen an das Nachbarschaftsheim gemäß der Satzung. Inhalt Darmstädter Stiftung für Stipendien U 5 Zweck der Stiftung ist die Zuwendung von Stipendien an hilfsbedürftige Knaben und Mädchen von in Darmstadt ansässigen Gemeindeangehörigen. Satzung vom 09. Oktober 1984 Stiftungsvermögen zum 31.12.2009 29.910,48 € Jahresrendite 2009 rund 1.000,00 € Kostenstelle 010-023-1110 Freistellungsbescheid Finanzamt Darmstadt 22.09.2008 nicht erteilt Die Stadtverordnetenversammlung hat am 04.02.2010 den Magistratsbeschluß vom 16.12.2009 zur Auflösung der Stiftung mit dem Ziel der Mittelübertragung auf die Bürgerstiftung Darmstadt bestätigt. Die Mittel sind auf die Bürgerstiftung übertragen. Zuwendungen für Jugend forscht, Betreuung und Förderung lernbehinderter Schüler, Zuschuß Klassenfahrt Graupner-Schule, Zuschuß für Vorbereitung des Abiturs eines Schülers in schwierigen Familienverhältnissen. Inhalt Otto Schmitz-Stiftung U 6 Geheimrat Dr. Hermann Schmitz (geboren am 01.01.1881 in Essen, gestorben am 08.10.1960 in Darmstadt, Waldfriedhof, Familiengrab R 2 A Nr. 1) hat mit Schreiben vom 01. Oktober 1937 der Liebig-Oberrealschule in Darmstadt Deutsche Reichsbahn-Vorzugsaktien zur Verfügung gestellt, aus deren Dividenten jährlich eine Schülerfreistelle eingerichtet und mit den restlichen Erträgnissen bedürftige Schüler unterstützt werden sollten. Damit wollte er das Andenken an seinen Bruder Otto (geboren 21. Mai 1884 in Essen) wachhalten, der im Ersten Weltkrieg als Angehöriger des Infanterie-Regiments 95 als Landsturmgefreiter am 04. Juni 1916 in Coburg fiel. Deshalb soll am Todestag jährlich ein Kranz auf dem Familiengrab auf dem Waldfriedhof, zu zahlen aus den Zinserträgen, niedergelegt werden. Mit der Einführung der Schulgeldfreiheit in Hessen war der bisherige Stiftungszweck zum Teil gegenstandslos geworden. Wie bei der Alfred Schmitz-Stiftung wurde von der Stadt Darmstadt formal eine Stiftung errichtet, die Verwaltung der Erträgnisse aber in die Hände der Schulleitung gelegt. Zweck ist die Gewährung von Beihilfen und Unterstützungen an bedürftige Schüler und Schülerinnen der Justus-Liebig-Schule. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch Förderung der Bildung und Erziehung. (§ 1 der Satzung vom 9.10.1984) Die Stiftung wurde eingerichtet mit Satzung vom 7.3.1960. Kostenstelle 010-023-1170 Stiftungsvermögen zum 31.12.2009 210.557,64 € Jahresrendite 2009 rund 11.000,00 € Siehe auch Geheimrat Dr. Hermann Schmitz-Stiftung und Alfred Schmitz Stiftung. Stiftungsauflösung mit dem Ziel der Finanzübertragung auf die Bürgerstiftung Darmstadt wurde durch den Magistrat am 03.03.2010 beschlossen, die Stadtverordnetenversammlung hat am 22.04.2010 den Beschluß bestätigt. Die Mittel wurden auf die Bürgerstiftung übertragen. Zuwendung satzungsgemäß an die Justus-Liebig-Schule Inhalt Dr. Hermann Schmitz-Stiftung U 7 Geheimrat Dr. Hermann Schmitz (geboren am 01.01.1881 in Essen, gestorben am 08.10.1960 in Darmstadt, Waldfriedhof, Familiengrab R 2 A Nr. 1). Zweck ist die Zuwendung von Unterstützungen an hilfsbedürftige Kriegshinterbliebene und Kriegsinvaliden in Darmstadt. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch Förderung der Kriegsopfer. (§1 der Satzung vom 9.10.1984) Die Stiftung beruht aus der Zusammenlegung der ¾ Darmstädter Stiftung für Kriegsbeschädigte und Kriegshinterbliebene ¾ Geheimrat Dr. Hermann Schmitz-Stiftung am 20.09.1954. Notwendig wurde dies wegen der durch die Währungsumstellung eingetretenen Vermögensverluste, damit dem willen der Stifter weiter entsprochen werden konnte Kostenstelle 010-023-1120 Stiftungsvermögen zum 31.12.2009 617.156,51 € Jahresrendite 2009 rund 32.500,00 € Freistellungsbescheid Finanzamt Darmstadt 01.10.2008 Aufgelöst gemäß Beschluß des Magistrats vom 11. November 2009, bestätigt mit Beschluß der Stadtverordnetenversammlung vom 17.12.2009. Die Mittel sind auf die Bürgerstiftung Darmstadt übertragen. Siehe auch Alfred Schmitz-Stiftung und Otto Schmitz-Stiftung. Zuwendung an verschiedene bedürftige Personen im Sinne der Satzung. Inhalt Alfred Schmitz-Stiftung U 8 Geheimrat Dr. Hermann Schmitz (geboren am 01.01.1881 in Essen, gestorben am 08.10.1960 in Darmstadt, Waldfriedhof, Familiengrab R 2 A Nr. 1)hat mit Schreiben vom 26. April 1928 die Alfred Schmitz-Stiftung an der Liebig-Oberrealschule in Darmstadt eingerichtet. Damit wollte er das Andenken an seinen Bruder Alfred (geboren am 17. August 1893 in Essen) wachhalten, der an dieser Schule unterrichtet wurde und im Ersten Weltkrieg als Angehöriger des Leibgarde-Infanterie-Regimets 115 als Leutnant der 1. Kompanie am 23. Februar 1916 in Douaumond vor Verdun fiel. Deshalb soll am Todestag jährlich ein Kranz auf dem Familiengrab auf dem Waldfriedhof, zu zahlen aus den Zinserträgen, niedergelegt werden. Der Stifter gab vor, das von den Zinsen jährlich eine Schülerfreistelle eingerichtet wird und mit den restlichen Zinsen bedürftige Schüler unterstützt werden sollen. Mit der Einführung der Schulgeldfreiheit in Hessen war der bisherige Stiftungszweck zum Teil gegenstandslos geworden. Die Schulleitung bat die Stadt Darmstadt, die inzwischen auf der Grundlage des § 30 des Schulkostengesetzes vom 10.07.1953 in die vermögensrechtlichen Pflichten und Rechte des bisherigen Schulträgers eingetreten ist, die Verwaltung der Stiftung bei der Schulleitung zu belassen. Dies sei auch vom Stifter so gewünscht. Der Stadtkämmerer hat dem unterm 07.08.1956 zugestimmt mit der Maßgabe, jährlich zum Ende eines Rechnungsjahres einen Bericht zukommen zu lassen aus dem ersichtlich ist, wie die Erträge der Stiftung verwendet wurden. Mit Beschluß der Stadtverordnetenversammlung vom 25. Februar 1960 wurde dann formal eine unselbständige Stiftung eingerichtet, deren Satzung dann am 09. Oktober 1984 denn veränderten rechtlichen Vorgaben der Abgabenordnung angepaßt wurde. Zweck ist die Gewährung von Beihilfen und Unterstützung an bedürftige Schüler und Schülerinnen der Justus-Liebig-Schule. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch Förderung der Bildung und Erziehung. (§ 1 der Satzung vom 9.10.1984) Die Stiftung wurde errichtet mit Satzung vom 7.3.1960. Kostenstelle 010-023-1180 Stiftungsvermögen zum 31.12.2009 307.057,37 € Jahresrendite 2009 rund 16.000,00 € Freistellungsbescheid Finanzamt Darmstadt 02.10.2008 Siehe auch Otto Schmitz-Stiftung und Geheimrat Dr. Hermann Schmitz-Stiftung. Die Stiftung ist als unselbständige Stiftung aufgelöst und in die Bürgerstiftung unter Beibehaltung des Stiftungszweckes überführt (Magistratsbeschluß vom 24- Februar 2010 und Beschluß der Stadtverordnetenversammlung vom 18. März 2010). Die Mittel sind auf die Bürgerstiftung Darmstadt übertragen. Zuwendung satzungsgemäß an die Justus-Liebig-Schule Inhalt Purgold-Stiftung U 9 Zweck ist die Zuwendung von Mitteln für die Verschönerung und Ausgestaltung städtischer öffentlicher Anlagen sowie die Errichtung von Schutzhütten und für die Anbringung von Weg- und Ortsbezeichnungstafeln in der Umgebung der Stadt. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die Förderung der Heimatpflege. (§ 1 der Satzung vom 9.10.1984) Purgold-Stiftung nach Friedrich Ludwig Ernst Purgold Die Stiftung beruht auf der Zusammenlegung der ¾ Purgold-Stiftung ¾ Döring-Stiftung am 20.9.1954. Kostenstelle 010-023-1140 Stiftungsvermögen zum 31.12.2009 5.843,85 € Jahresrendite 2009 rund 200,00 € Freistellungsbescheid Finanzamt Darmstadt 22.09.2008 Aufgelöst gemäß Beschluß der Stadtverordnetenversammlung vom 17.12.2009, bestätigt durch die Stadtverordnetenversammlung am 17. Dezember 2009. Die Mittel sind auf die Bürgerstiftung übertragen. Zuschuß in Höhe von 200 € an Grünflächenamt. Inhalt Walter und Ottilie Klefenz-Stiftung U 10 Die Eheleute Walter Klefenz und Ottilie geborene Jost haben mit Testament vom 30. 12. 1959 der Stadt Darmstadt Mittel zugewendet, mit denen diese am 26. Juni 1999 eine unselbständige Stiftung errichtete. Da der ursprüngliche Stiftungszweck zu eng gefasst war, der angesprochene Personenkreis in der Regel gesetzliche Unterstützungsansprüche hatte, wurde den Auflagen des Finanzamtes entsprochen und die Satzung am 26. Juli 2005 aktualisiert und auf Hinweis der Finanzamtes Darmstadt unterm 31. August 2005 noch einmal redaktionell überarbeitet. Zweck der Stiftung ist die zusätzliche Unterstützung und Förderung Jugendlicher aus Darmstadt in der Ausbildung, sei es in der Schule, zum Studium jeder Art oder jeder sonstigen Ausbildung. Der Satzungszweck wird verwirklicht durch Zuwendungen an hilfsbedürftige Personen im Sinne des § 53 der Abgabenordnung. Kostenstelle 010-023-1240 Stiftungsvermögen zum 31.12.2009 138.025,31 € Jahresrendite 2009 rund 7.400,00 € Nichtveranlagungsbescheinigung Finanzamt Darmstadt vom 12.11.2008 (für 2009 bis 2011). Magistratsbeschluß zur Auflösung vom 21.04.2010, bestätigt durch Beschluß der Stadtverordnetenversammlung vom 27.05.2010. Die Mittel sind auf die Bürgerstiftung übertragen. Zuwendungen an Martin-Behaim-Schule für Modellprojekt Selbstverantwortung plus, mit Zusagen für die Jahre 2010 und 2011. Inhalt Emma Hallwachs-Stiftung U 11 Die Krankenschwester Emma Hallwachs (geboren am 17. Juni 1869 in Pressburg) hat unterm 09. April 1948 notariell folgende Veranlassung von Todeswegen verfügt: a) ein Drittel des Erbteils geht an das Ludwig-Georgs-Gymnasium in Darmstadt mit der Auflage, das Erbteil in Wertpapieren bei der Dresdner Bank, Filiale Darmstadt, angelegt zu lassen und aus den Zinsen des Kapitals alljährlich befürftigen Kindern unentgeltlich Landschul- oder sonstigen Erholungsurlaub zu gewähren. b) Zwei Drittel gehen an die evangelische Martinsgemeinde mit der gleichen Anlagenauflage; aus den Zinsen sollen alljährlich bedürftigen älteren Personen aus der Martins- oder anderen evangelischen Gemeinden der Stadt Darmstadt unentgeltlich den Winterbrand zu liefern. Um die Direktion des Gymnasiums zu entlasten, übertrug sie die Mittelverwaltung auf den Vorstand des Vereins „Ludwig-Georgs-Gymnasium Darmstadt e. V.“, der es sich zur Aufgabe machte, bedürftigen Schülern insbesondere ehemaliger Angehöriger des LGG und des Neuen Gymnasiums und von in beiden Weltkriegen Gefallenen, den Besuch des Gymnasiums zu ermöglichen oder zu erleichtern. Gedacht ist an Einrichtungen und Veranstaltungen, die möglichst vielen Schülern zugute kommen, z. B. Erneuerung der Bibliothek, Erleichterung von Schülerwanderungen, festlichen Veranstaltungen und Ermöglichung des Aufenthalts in Landheimen. Mit Schreiben vom 03. Juni 1957 teilte der Kämmereileiter dem Vereinsvorsitzenden mit, dass vorbehaltlich einer anderen Regelung die Stadt damit einverstanden ist, dass die Vermögensverwaltung beim Verein belassen bleibt mit der Auflage, dass die Gelder gemäß Testament verwendet werden. Jeweils zum Ende eines Rechnungsjahres ist entsprechend zu berichten. Mit Datum vom 02.11.1959 wurde dann förmlich eine unselbständige Stiftung bei der Stadt Darmstadt eingerichtet, die ab dann auch die Verwendung der Stiftungserträgnisse der Entscheidung des Magistrats der Stadt Darmstadt übertrug. Die Satzung wurde am 09.10.1984 den aktuellen abgaberechtlichen Bedingungen angepaßt. Zweck ist die Gewährung von Beihilfen und Unterstützungen an bedürftige Schüler und Schülerinnen des Ludwig-Georgs-Gymnasiums. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch Förderung der Jugendpflege und Jugendfürsorge. (§ 1 der Satzung vom 9.10.1984) Die Stifterin war Krankenschwester Emma Hallwachs, die sich dem Alice-Frauenverein verbunden fühlte; Stiftungserrichtung war der 2.11.1959. Kostenstelle 010-023-1160 Stiftungsvermögen zum 31.12.2009 10.104,93 € Jahresrendite 2009 rund 250,00 € Freistellungsbescheid Finanzamt Darmstadt 22.09.2008 Professor Dipl.-Ing. Dr. phil. Karl Rühl, gestorben am 01. August 1973 in Kassel, hat ein Testament hinterlassen, welches am 10.08.1973 eröffnet worden ist und mit dem 1/10 seines Inhalt Philipp Gisbert-Stiftung U 12 Am 24. Mai 1977 errichtete die Stadt Darmstadt aus dem Vermögen des Baumeisters Philipp Gisbert (geboren am 14. April 1889 in Gabsheim, gestorben am 23. März 1985 in Darmstadt), das dieser der Stadt Darmstadt als Schenkung vermachte, errichtete sie am 24. Mai 1977 die „Philipp Gisbert-Stiftung“. Am 09. Oktober 1984 wurde die Satzung den aktuellen Bestimmungen der Abgabenordnung angepaßt. Zweck ist die Aus- und Fortbildung behinderter Kinder und Erwachsener. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch Förderung der Bildung und Erziehung. (§ 1 der Satzung vom 9.10.1984) Die Stiftung wurde errichtet mit Satzung vom 24.5.1977. Die Eheleute Gisbert haben in ihrem Testament verfügt, dass die Erlöse des Vermögens je zur Hälfte für körperbehinderte Kinder aus Darmstadt und für die Gestaltung von Weihnachtsfeiern in städtischen Kindergärten verwendet werden sollen. Die Stiftungssatzung müßte diesem Willen angepaßt werden. Aus dem Testament heraus ergibt sich außerdem die Pflicht der Grabpflege. Kostenstelle 010-023-1220 Stiftungsvermögen zum 31.12.2009 551.170,14 € Jahresrendite 2009 rund 12.500,00 € Freistellungsbescheid Finanzamt Darmstadt 02.10.2008 Magistratsbeschluß zur Auflösung vom 21.04.2010, bestätigt durch Beschluß der Stadtverordnetenversammlung vom 27.05.2010. Die Mittel sind auf die Bürgerstiftung übertragen. Zuwendungen für Zuschuß Klassenfahrt für behinderte Kinder, Lebenshilfe für geistig Behinderte. Inhalt Bundschu-Stiftung U 13 Aus dem Vermächtnis der am 12. Juni 1964 in Darmstadt verstorbenen Margarete Bundschu wurde gemäß deren letztem Willen von der Stadt Darmstadt am 26. 10. 1964 die „Bundschu- Stiftung“ errichtet. Zweck sollte die persönliche Unterstützung von bedürftigen Insassen der städtischen Altersheime Ohlystift, Emilstraße und Eberstadt sein. In erster Linie soll diesen alten Leuten zu ihren Geburtstagen mit einer Geldzuwendung eine Freude bereitet werden. Die Satzung wurde am 23. Februar 1965 leicht modifiziert (hinsichtlich der Mittelverwendung bei Auflösung) und am 09. Oktober 1984 erneut geändert, um sie den aktuellen Vorgaben der Abgabenordnung anzupassen. Zweck ist die persönliche Unterstützung von Insassen des städtischen Altersheimes Emilstraße, die nach § 53 der Abgabenordnung bedürftig sind. In erster Linie soll diesen alten Leuten zu den Geburtstagen mit einer Geldzuwendung eine Freude bereitet werden. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch Förderung der Altersfürsorge. (§ 1 der Satzung vom 9.10.1984) Stifterin ist Frau Margarete Bundschu. Kostenstelle 010-023-1190 Stiftungsvermögen zum 31.12.2009 148.042,69 € Jahresrendite 2009 rund 1.500,00 € Die Stiftung wurde errichtet mit Satzung vom 26.10.1964 und schloß neben der Emilstraße noch Ohlystift und Eberstadt ein. Die Satzung wurde am 23.2.1965 den Gemeinnützigkeitsbestimmungen angepaßt. Freistellungsbescheid Finanzamt Darmstadt 02.10.2008 Zuwendung an Alten- und Pflegeheim Emilstraße und Lilienpalais der Klinikum Darmstadt gGmbH im Sinne der Satzung. Der Magistrat hat am 14. April 2010 die Auflösung der Stiftung beschlossen, die Stadtverordnetenversammlung hat diesen Beschluß bestätigt am 27. Mai 2010. Die Mittel sind auf die Bürgerstiftung übertragen. Inhalt Friedrich Apel-Stiftung U 14 Stiftungszweck ist die Förderung der Kinderheime und der sonstigen Kinderfürsorge in der Stadt Darmstadt. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch Förderung der Jugendpflege und Jugendfürsorge. (§ 1 der Satzung vom 9.10.1984) Die Stiftung entstand aus der Zusammenlegung ¾ Darmstädter Stiftung für Kinderheime und Kinderfürsorge ¾ Winkler’sche Familien Stiftung ¾ Georg Peter Poth-Stiftung ¾ Stiftung eines Fürsorge- und Kinderheimes am 20.9.1954. Kostenstelle 010-023-1130 Stiftungsvermögen zum 31.12.2009 750.370,11 € Jahresrendite 2009 rund 18.000,00 € Freistellungsbescheid Finanzamt Darmstadt 22.09.2008 Auflösung mit dem Ziel des Finanztransfers in die Darmstädter Bürgerstiftung ist abgeschlossen. Grundlage ist der Magistratsbeschluß vom 27. Januar 2010. Die Stadtverordnetenversammlung – ausschuß für Familie, Kinderbetreuung und Sport hat am 02. März 2010 Kenntnis genommen. Die Mittel sind auf die Bürgerstiftung übertragen. Zuwendung an Amt 52 für verschiedene Projekte in Kindertagesstätten. Dr.-Wilhelmine-Christine-Richtzenhain-Stiftung U 15 Frau Dr. med. W. Christine Richtzenhain, * 15.01.1898, hat mit Testament vom 17. Dezember 1974 unter anderem ihr Haus Alexandraweg 28, das sogenannte Olbrichhaus, einschließlich des Brunnen der Stadt Darmstadt für einen wissenschaftlichen, kulturellen, der Friedensarbeit gewidmeten Zweck gemeinnütziger Art gestiftet. Bedingungen: Ihre Schwester Theresia Baumann geb. Schneider, * 24.3.1902, soll solange sie lebt und es will, im Haus wohnen bleiben und das Familiengrab soll durch die Stadt Darmstadt einer einfachen Pflege unterzogen werden. Ihr und ihres Mannes Bild sollen als Stifter im Haus aufgehängt bleiben. Frau Dr. Richtzenhain ist am 26.03.1975 verstorben Mit Magistratsbeschluß vom 23.10.1975 hat die Stadt die Stiftung angenommen, die Stadtverordnetenversammlung hat dem am 03.12.1975 zugestimmt. Mit Satzung vom 03. Dezember 1975 wurde eine unselbständige Stiftung eingerichtet. Mit Bescheinigung vom 15.01.1976 hat das Finanzamt Darmstadt die Gemeinnützigkeit der Stiftung anerkannt. Mit Magistratsbeschluß vom 02.08.1978 wurde das Haus Alexandraweg 28 mietfrei dem in Gründung befindlichen Deutschen Poleninstitut e. V. überlassen inklusive Betreuung durch einen Hausmeister. Die Stadtverordnetenversammlung hat am 02.11.1978 diesen Beschluß bestätigt. Mit Magistratsbeschluß vom 31.10.1984 wurde die Stiftung, wie übrigens außer der Bundschu-Stiftung auch alle weiteren unselbständigen Stiftungen, aus steuerlichen Gründen neu gefaßt. Am Satzungszweck hat sich nichts geändert. Frau Theresia Baumann ist am 21.12.1991 verstorben. Das Gartenamt hat am 06.05.1992 dem Nachlaßverwalter Willy Spengler mitgeteilt, daß die Stadt Darmstadt den Pflegevertrag mit der Firma Onken, der bis 2008 geschlossen war, verlängert hat bis zum Jahr 2020. Nach Ablauf dieser Pflegeverpflichtung wird die Grabstätte (Waldfriedhof L 3c Grab Nr. 2) ohne weitere Benachrichtigung eingezogen. Das Finanzamt Darmstadt hat am 23.08.1994 nach der Geschäftstätigkeit der Stiftung gefragt. Dem wurde mit Schreiben der Kämmerei vom 29.08.1994 entgegnet, daß die Stiftung nur aus einem Haus besteht, das dem Deutschen Poleninstitut überlassen wurde und keine Geschäftstätigkeit ausgeübt wird. Die Löschung der Stiftung soll vollzogen werden. Dem hat das Finanzamt am 01.09.1994 zunächst widersprochen, wohl in Unkenntnis darüber, daß es sich um eine unselbständige Stiftung handelt und die Beteiligung des Regierungspräsidenten nicht erforderlich ist. Nachdem die Kämmerei dies mit Schreiben vom 08.09.1994 aufklärte, hat das Finanzamt Darmstadt mit Bescheid vom 28.09.1994 die Stiftung im steuerrechtlichen Sinne gelöscht. Weder Magistrat noch Stadtverordnetenversammlung hatten die unselbständige Stiftung aufgehoben. Aufgelöst gemäß Beschluß des Magistrats vom 25. November 2009, den die Stadtverordnetenversammlung am 17.12.2009 bestätigt hat. Die Immobilie geht in den Zuständigkeitsbereich IDA über; der testamentarische Wille ist zu erhalten.
Beratungsverlauf (3)
Orte (3)
- Frankfurter Straße 52
- Emilstraße
- Alexandraweg 28
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Details
- Vorlagen-Nr.
- 2010/0479
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 27.10.2010
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00