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2010/0479

Stiftungen

Magistratsvorlage 27.10.2010

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2010/0479

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2010/0479

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Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
03.11.2010 
an den Magistrat 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung: 
Dezernat I  an die Stadtverordnetenversammlung 
   OBW zur Befassung 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
   zur abschließenden Beschluss-        
fassung Fachausschuss 
 
Amt: Hauptamt 
Behandlung in  
öffentl. Sitzung 
Ja 
 
Nein 
 
 OBW bei abschl. Beschluss-
fassung Magistrat 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
Internetfähig     
Verteiler: 
 
 
Vorlage-Nr. 2010/0479  
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
  
 
 
Betreff: Stiftungen 
 
Vorlage vom: 27.10.2010 
 
Beschlussvorschlag: 
 
Der Magistrat nimmt Kenntnis von der Übersicht über die Inhalte und die Bearbeitungsstände der 
unselbstständigen Stiftungen der Wissenschaftsstadt Darmstadt und leitet den Bericht der Stadt-
verordnetenversammlung zur Kenntnisnahme weiter. 
 
 
Anlagen: Übersicht Stiftungen 
 
Datenschutzrelevante Anlage:  
 
Beschluss des Magistrats vom

2 
... 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 27. Oktober 2010  
 
 
Die Stadtverordnetenversammlung hat am 18. März 2010 die Verwaltung beauftragt, einen Überblick 
über die bestehenden Stiftungen für gemeinnützige Zwecke zu erstellen und aufzulisten, wie hoch der 
jeweilige Kapitalstamm und die Ausschüttungen sind und wer von den bisherigen Zahlungen profitiert 
hat. Darüber hinaus ist darzustellen, welche dieser Stiftungen noch in die Bürgerstiftung überführt 
werden soll. Es soll auch aufgezeigt werden, wie sichergestellt ist, dass der jeweilige, in der 
Stiftungssatzung rechtlich benannte Stiftungszweck in der Bürgerstiftung weitergeführt wird und dass 
die Überwachung dieser jeweiligen Stiftungszwecke in einer demokratisch, legitimierten und 
satzungstechnisch transparenten Art und Weise vollzogen werden kann, die die Darmstädter 
Bürgergesellschaft repräsentiert. 
 
Das Stiftungsmanagement wurde Mitte 2008 in die Zuständigkeit des Hauptamtes – Allgemeine 
Verwaltungsabteilung – übertragen. Da dort zu diesem Zeitpunkt ein Arbeitsschwerpunkt darin lag, der 
Bürgerstiftung Darmstadt zu helfen, ihre Satzung umzustellen und aus dieser Bürgerstiftung 
Darmstadt eine reine Kapitalstiftung zu gestalten, wurden in der ersten Bearbeitungsphase die 
unselbstständigen Stiftungen der Wissenschaftsstadt Darmstadt rein verwaltungstechnisch 
weitergeführt. Bei einigen Stiftungen zeigte es sich, dass die ursprünglichen Absichten der Stifter nicht 
mehr oder nur sehr schwer umzusetzen waren. Satzungsänderungen oder Satzungsanpassungen 
wären notwendig geworden, wobei bei einigen Stiftungen die ursprüngliche Zielsetzung der Stifter 
heute nicht mehr umsetzbar ist. Von daher wurde vorgeschlagen, und im Zusammenhang mit der 
Neuausrichtung der Bürgerstiftung Darmstadt von den Gremien auch so vorgegeben, die 
unselbstständigen Stiftungen sukzessive aufzulösen und das Kapital in die Bürgerstiftung zu 
übertragen. 
 
Zum Zeitpunkt der Aufgabenübertragung an das Hauptamt hatte die Wissenschaftsstadt Darmstadt 15 
unselbstständige Stiftungen, wobei es bei einer Stiftung um eine Immobilienüberlassung ging, 
während die anderen Stiftungen im wesentlichen über Stiftungskapital verfügte, mit dessen 
Erträgnissen der Stifterwille umgesetzt werden sollte. Es handelt sich im Einzelnen um 
 
1. Darmstädter Stiftung für Wohltätigkeitszwecke 
2. Liesel-Fischer-Stiftung 
3. Philipp-Diehl-Stiftung 
4. Gustav und Hilde-Feick-Stiftung 
5. Darmstädter Stiftung für Stipendien 
6. Otto-Schmitz-Stift ung 
7. Dr. Hermann-Schmitz-Stiftung 
8. Alfred-Schmitz-Stiftung 
9. Purgold-Stiftung 
10. Walter und Ottilie-Klefenz-Stiftung 
11. Emma-Hallwachs-Stiftung 
12. Philipp-Gispert-Stiftung 
13. Bundschu-Stiftung 
14. Friedrich-Apel-Stiftung 
15. Dr. Wilhelmine-Christine-Richtzenhain-Stiftung 
 
Die Verwaltung hat aus arbeitstechnischer Sicht für jede dieser Stiftungen ein so genanntes 
Datenblatt angelegt, die über die inhaltliche Struktur der jeweiligen Stiftungen Auskunft gibt, den 
Kapitalstamm und die jeweiligen Erlöse ausweist und zum Teil die historische Entwicklung der 
jeweiligen Stiftungen beleuchtet. Diese 15 Datenblätter liegen als Anlage dieser Vorlage bei. Die 
Datenblätter weisen auch aus, wem die Zuwendungen aus den Stiftungen zugute gekommen und wie 
die jeweiligen Bearbeitungsstände sind. Auch die jeweilige Kostenstelle im Haushalt ist angegeben. 
 
Die Stiftungen 1 bis 4 sind noch in städtischer Verwaltung, die übrigen Stiftungen 5 bis 14 sind auf der 
Grundlage der entsprechenden Gremienbeschlüsse aufgelöst und in das Stiftungskapital der 
Bürgerstiftung Darmstadt zugewendet. Die Dr. Wilhelmine-Christine-Richtzenhain-Stiftung wurde 
bereits durch entsprechende Gremienbeschlüsse als unselbstständige Stiftung aufgelöst, wobei das 
Gebäude dem im Testament von Frau Dr. Richtzenhain definierten Zweck weiterhin erhalten bleibt. 
Die Verwaltung des Hauses liegt beim Eigenbetrieb IDA.

3 
... 
Die Stiftungen 1 bis 3 sollen noch aufgelöst und in die Bürgerstiftung übertragen werden. Hier bedarf 
es allerdings noch einiger Abstimmungsgespräche, wobei die Verwaltung die Veräußerung des in der 
Liesel-Fischer-Stiftung eingebundenen Gebäudes in der Frankfurter Straße abwartet, weil in die 
Bürgerstiftung nur Kapital übertragen werden soll. Die Übertragung der Gustav und Hilde-Feick-
Stiftung wurde zurückgestellt, um den vorgetragenen Einwendungen des Nachbarschaftsheimes 
Darmstadt e.V., dem die Erträgnisse zufließen, zu entsprechen. 
 
Für jede einzelne Stiftung, die in die Bürgerstiftung übertragen würde, wurde der Bürgerstiftung 
Darmstadt aufgetragen, folgende Auflagen zu erfüllen und dies schriftlich zu bestätigen: 
 
1. Die Bürgerstiftung Darmstadt muss in ihrem jährlichen Wirtschafts- oder Finanzplan ausweisen, 
dass die seitherige Mittelverwendung vorgemerkt und eingeplant ist. 
 
2. Eine verbindliche Erklärung gegeben werden muss, dass die Stiftung ohne jede zeitliche 
Befristung den ursprünglichen Stifterwillen weiterführt. 
 
3. Die verpflichtende Erklärung, dass bei Mittelabflüssen jeweils auf die ursprüngliche Stiftung 
hinzuweisen ist. 
 
4. Der Wissenschaftsstadt Darmstadt ist jährlich ein entsprechender Jahresbericht vorzulegen. 
 
5. Die Bürgerstiftung Darmstadt verpflichtet sich, entweder das Revisionsamt der Wissen-
schaftsstadt Darmstadt mit der Prüfung der Jahresrechnung zu beauftragen oder zu-mindest ein 
Prüfrecht einzuräumen bis hin zur Gestattung der überörtlichen Prüfung. Die Bürgerstiftung 
Darmstadt hat all diese Punkte bestätigt. Das Kuratorium der Stiftung hat bereits beschlossen, das 
Revisionsamt der Wissenschaftsstadt Darmstadt mit den Jahresprüfungen zu beauftragen. 
 
Die demokratische Legitimation der Überwachung dieser jeweiligen Stiftungszwecke in der 
Bürgerstiftung Darmstadt ist satzungstechnisch hinterlegt. Die Satzung steht inzwischen den 
Fraktionen zur Verfügung (zur Verfügung gestellt im Haupt- und Finanzausschuss am 11. März 2010). 
Die Bürgerstiftung ist eine selbstständige Stiftung und entzieht sich von daher der direkten 
Einflussnahme durch die Wissenschaftsstadt Darmstadt, da sie der Stiftungsauf-sicht beim 
Regierungspräsidium und der steuerrechtlichen Überwachung durch das Finanzamt Darmstadt 
unterliegt. Die Wissenschaftsstadt Darmstadt hat satzungsgemäß Einfluss in die Bürgerstiftung über 
das satzungstechnisch eingeräumte Entsendungsrecht in den Stiftungsvorstand und in das 
Stiftungskuratorium. Über die Einbringung des Kapitals aus den unselbstständigen Stiftungen ist die 
Wissenschaftsstadt Darmstadt derzeit der Hauptstifter und damit dauernd in der Stifterversammlung 
vertreten. Durch die Einbindung von Vertretern der Wissenschaftsstadt Darmstadt in alle drei 
Stiftungsorgane der Bürgerstiftung Darmstadt sind hinreichend Einwirkungsmöglichkeiten auf die 
Stiftungsverwaltung gegeben.  
 
 
Darmstadt, den 27. Oktober 2010 
10 do-pf 
 
 
Dezernent I       Dezernent II 
 
 
 
Walter Hoffmann      Wolfgang Glenz 
Oberbürgermeister      Bürgermeister und Stadtkämmerer 
 
Anlagen

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28212 Zeichen

Inhalt  Darmstädter Stiftung für Wohltätigkeitszwecke  U 1 
 
Die Stiftung wurde am 20. September 1954 von der Stadt Darmstadt errichtet. Die durch die 
Währungsumstellung eingetretenen Vermögensverluste der unten aufgeführten Stiftungen 
machten, um dem Willen der Stifter zu entsprechen, eine Zusammenlegung erforderlich. Die 
Satzung wurde am 09. Oktober 1984 den aktuellen Erfordernissen der Abgabenordnung 
angepaßt. 
 
Zweck der Stiftung ist die zusätzliche Unterstützung hilfsbedürftiger, in Darmstadt ansässiger 
Gemeindeangehöriger. 
Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch Förderung der Mildtätigkeit. 
(§ 1 der Satzung vom 9.10.1984) 
 
Mit Schenkungsvertrag vom 13.10.1987, geschlossen zwischen Oberbürgermeister Günther 
Metzger und Stadtkämmerer Otto Blöcker mit Frau Thea Tünger, sind der Stiftung Geldmittel 
in Höhe von rd. 300.000 DM zugewachsen. 
 
Dauerbelastung: Grabpflege rd. 700,00 € jährlich 
 
Kostenstelle 010-023-1100 
 
Stiftungsvermögen zum 31.12.2009  417.889,82 € 
Jahresrendite 2009        rund  16.000,00 € 
 
Freistellungsbescheid Finanzamt Darmstadt 23.09.2008 
 
In diese Stiftung ist die ehemalige Dr. Fischer-Stiftung aufgegangen. Die Zinsen aus den 136 Vermögens-
Anteilen stehen dem Klinikum Darmstadt zu. 
 
In diese Stiftung wurden mit Stiftungssatzung vom 20. September 1954 folgende Stiftungen 
verschmolzen: 
1. Darmstädter Stiftung für allgemeine Wohltätigkeit 
2. Darmstädter Stiftung für Kranke, Erholungsbedürftige und Genesende 
3. Darmstädter Stiftung für Holzbeschaffung 
4. Darmstädter Stiftung zur Unterstützung von Handwerkern 
5. Darmstädter Stiftung für die Insassen der Altersheime 
6. Darmstädter Stiftung für das Stadtkrankenhaus, seine Einrichtungen und bedürftige 
Patienten aus Darmstadt 
7. Darmstädter Stiftung für besondere mildtätige Zwecke 
8. Weusthoff-Lauckardt-Mosher-Stiftung 
9. Merck-Stiftung 
10. Heyl-Stiftung 
11. Vogel-Hauser-Stiftung 
12. Diefenbach-Stiftung 
13. Georg-Stiftung 
14. Dr. August Fischer-Stiftung 
15. Ein Viertel des Vermögens der Künzel-Stiftung 
16. Stamm-Stiftung 
 
Zuwendungen pauschal an Sozialverwaltung für Maßnahmen wie Reiten für Behinderte, 
Unterstützung Werkstätten für Behinderte, Mietzuschuß Darmstädter Tafel, Unterstützung 
bedürftiger Personen, Zuschuß Stadtbus Wildwasser.

Inhalt   Liesel Fischer-Stiftung    U 2 
 
Die Stadt Darmstadt richtete mit Satzung vom 14. Mai 1969 aus dem Vermögen der Frau 
Elisabeth genannt Liesel Fischer (geborene Schmidt) eine Stiftung ein. Die Stiftungssatzung 
wurde am 09. 10.1984 den aktuellen Bestimmungen der Abgabenordnung angepaßt. 
 
Zweck ist die Förderung von bedürftigen Darmstädter Waisenkindern, Halbwaisen und 
Kindern aus gestörten Familien. Die Unterstützung geschieht durch Sachleistungen, sonstige 
einmalige Beihilfen und durch Unterstützung in der Berufsausbildung. 
 
Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch Förderung der Jugendpflege und 
Jugendfürsorge. 
 
(§ 1 der Satzung vom 9.10.1984, ursprüngliche Satzung vom 12. März 1969) 
 
Frau Fischer hat mit Vertrag vom 14. September 1966 der Stadt das Grundstück Frankfurter Straße 52 überlassen 
mit der Maßgabe, dass der Reinertrag für die Zwecke , die in der Stiftungssatzung nun hinterlegt sind, zu 
verwenden ist. Die Stadtverordnetenversammlung hat dem am 24. November 1966 zugestimmt. 
 
In diesem Übergabevertrag  mit Auflassung ist unter Ziffer 9. ausgeführt, dass der Stadt ausdrücklich zur 
Auflage gemacht wird, den gesamten Reinertrag des übergebenen Anwesens zur Förderung von bedürftigen 
Waisenkindern usw. zu verwenden ist. Die Stadt erkennt diese Auflage an und verpflichtet sich der Übergeberin 
und deren Rechtsnachfolgern gegenüber diese gewissenhaft zu erfüllen. Die nicht unerheblichen Aufwendungen 
für die Gebäudeunterhaltung, die verlorenen bzw. reduzierten Mieteinnahmen wegen Eigeninvestitionen der 
Mieter hat diese Zielsetzung erheblich erschwert. Dem Stifterwillen somit am ehesten entspricht die 
Umwandlung in eine reine Kapitalstiftung. 
 
Die Stiftung wurde eingerichtet mit Satzung vom 14.5.1969. Frau Elisabeth genannt Liesel Fischer geb. Schmidt, 
verstorben am 23. Januar 1969, hat der Stadt Darmstadt ihr Vermögen nebst ihrem Haus Frankfurter Straße 52 
übertragen. 
 
Dauerbelastung: Gebäudeunterhaltung und Betriebskosten 
 
Kostenstelle 010-023-1200 
Stiftungsvermögen zum 31.12.2009   44.183,08 € 
Jahresrendite rund       1.100,00 € 
Jährliche Miteinnahmen rund    21.000,00 € 
 
Wert Grundstück Frankfurter Straße 52  153.387,56 € 
Wert Gebäude Frankfurter Straße 52                  4,00 € 
 
Freistellungsbescheid Finanzamt Darmstadt 02.10.2008 
 
Die Beschlußfassung des Magistrats vom 19.11.2008 (Vorlage-Nr. 2008/0483; 
Magistratsbeschluß-Nr. 595), die Immobilie zu veräußern, um die Stiftung dann als reine 
Kapitalstiftung zu führen, wurde bislang nicht umgesetzt. 
 
Zuwendungen für Schulgeldübernahme, Schülerbetreuung durch ASB, Kleiderzuschuß und 
Zuschuß für Projekt „Petra“

Inhalt   Philipp Diehl-Stiftung   U 3 
 
Durch Testament hat der am 25. 10.1957 in Frankfurt/Main verstorbene Philipp Diehl der 
Stadt Darmstadt sein Vermögen zugewendet, die entsprechend seines letzten Willens die 
„Philipp Diehl-Stiftung am 12. Mai 1959 errichtete. Am 09.10.1984 wurde die 
Stiftungssatzung den aktuellen Anforderungen der Abgabenordnung angepaßt. 
 
Zweck ist die zusätzliche Unterstützung bedürftiger gefährdeter Kinder Darmstädter Bürger, 
um sie einen geeigneten Beruf erlernen zu lassen. 
 
Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch Förderung der Bildung und 
Erziehung. 
 
 
 
(§ 1 der Satzung vom 9.10.1984) 
 
 
 
Kostenstelle 010-023-1150 
Stiftungsvermögen zum 31.12.2009  1.250.326,11 € 
Jahresrendite 2009   rund      18.000,00 € 
 
 
 
 
Freistellungsbescheid Finanzamt Darmstadt 24.09.2008 
 
 
 
 
Zuwendungen Hochschule Darmstadt für Projekt geschlechtsspezifische Prävention in 
städtischen Kindertagesstätten, Nachhilfekostenersatz, Schulgeldübernahme.

Inhalt   Gustav- und Hilde Feick-Stiftung  U 4 
 
Die ursprüngliche Stiftungssatzung datiert unterm 02. Februar 1978, wurde dann am  
09. Oktober 1984 den aktuellen Erfordernissen der Abgabenordnung angepaßt und schließlich 
am 29. November 2001 neu gefaßt. 
 
 
Die Stiftung wird zugunsten des Nachbarschaftsheimes Darmstadt geführt. 
 
Zweck der Stiftung nach § 1 Absatz 2 der Satzung in der Fassung vom 29. 11. 2001 ist die 
Unterstützung des Nachbarschaftsheimes Darmstadt e. V. 
 
Die Stiftungsverwaltung obliegt dem Stadtkämmerer. Geschäftsführendes Organ der Stiftung 
ist der Verwaltungsrat, der aus dem Oberbürgermeister, dem für das Nachbarschaftsheim 
zuständigen Dezernenten und einem dritten Mitglied, das vom IHK-Präsidenten aus dem 
Kreis der leitenden Angestellten der in Darmstadt ansässigen drei Großbanken (Deutsche 
Bank, Dresdner Bank, Commerzbank berufen wird. Hinsichtlich der Vermögensverwaltung 
und der Anlage des Stiftungskapitals sind detaillierte Regelungen in § 4 der Satzung 
getroffen.  
 
Bei Stiftungsauflösung fällt das Vermögen an das Nachbarschaftsheim Darmstadt e. V. Sollte 
dies nicht zu realisieren sein, geht das Vermögen an die Bodelschwinghschen Anstalten in 
Bethel bei Bielefeld. 
 
Der Vorstand hat einstimmig beschlossen, nur noch in Dringlichkeitsangelegenheiten 
zusammenzutreten. Ansonsten läuft das Abstimmungsverfahren im Umlaufbeschluß, dies 
auch unter dem Aspekt, dass zwei Drittel der Erträge an das Nachbarschaftsheim gehen und 
ein Drittel der Rücklage zugeführt wird. 
 
Kostenstelle: 010-023-1230 
Stiftungsvermögen zum 31.12.2009  206.089,95 € 
Jahresrendite 2009    rund     5.000,00 € 
 
Freistellungsbescheid Finanzamt Darmstadt 02.10.2008 
 
 
Der Magistrat hat in seiner Sitzung am 03. Februar 2010 die „Auflösung“ der Stiftung mit 
dem Ziel der Kapitalüberführung in die Bürgerstiftung Darmstadt“ beschlossen. Die 
Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 18.03.2010 die Vorlage zurückgestellt. 
Der Magistrat hat wegen der vorgetragenen Bedenken des Nachbarschaftsheimes e. V. seine 
Vorlage mit Beschluß vom 18. August 2010 zurückgezogen. 
Die Stiftung bleibt bis auf Weiteres als unselbständige Stiftung in der Betreuung durch die 
Wissenschaftsstadt Darmstadt. 
 
 
 
Zuwendungen an das Nachbarschaftsheim gemäß der Satzung.

Inhalt   Darmstädter Stiftung für Stipendien   U 5 
 
 
Zweck der Stiftung ist die Zuwendung von Stipendien an hilfsbedürftige Knaben und 
Mädchen von in Darmstadt ansässigen Gemeindeangehörigen. 
 
 
Satzung vom 09. Oktober 1984 
 
Stiftungsvermögen zum 31.12.2009          29.910,48 € 
Jahresrendite 2009    rund   1.000,00 € 
 
 
Kostenstelle 010-023-1110 
 
Freistellungsbescheid Finanzamt Darmstadt 22.09.2008 nicht erteilt 
 
 
 
Die Stadtverordnetenversammlung hat am 04.02.2010 den Magistratsbeschluß vom 
16.12.2009 zur Auflösung der Stiftung mit dem Ziel der Mittelübertragung auf die 
Bürgerstiftung Darmstadt bestätigt. Die Mittel sind auf die Bürgerstiftung übertragen. 
 
Zuwendungen für Jugend forscht, Betreuung und Förderung lernbehinderter Schüler, Zuschuß 
Klassenfahrt Graupner-Schule, Zuschuß für Vorbereitung des Abiturs eines Schülers in 
schwierigen Familienverhältnissen.

Inhalt   Otto Schmitz-Stiftung   U 6 
 
Geheimrat Dr. Hermann Schmitz (geboren am 01.01.1881 in Essen, gestorben am 08.10.1960 
in Darmstadt, Waldfriedhof, Familiengrab R 2 A Nr. 1) hat mit Schreiben vom 01. Oktober 
1937 der Liebig-Oberrealschule in Darmstadt Deutsche Reichsbahn-Vorzugsaktien zur 
Verfügung gestellt, aus deren Dividenten jährlich eine Schülerfreistelle eingerichtet und mit 
den restlichen Erträgnissen bedürftige Schüler unterstützt werden sollten. Damit wollte er das 
Andenken an seinen Bruder Otto (geboren 21. Mai 1884 in Essen) wachhalten, der im Ersten 
Weltkrieg als Angehöriger des Infanterie-Regiments 95 als Landsturmgefreiter am 04. Juni 
1916 in Coburg fiel. Deshalb soll am Todestag jährlich ein Kranz auf dem Familiengrab auf 
dem Waldfriedhof, zu zahlen aus den Zinserträgen, niedergelegt werden. 
 
Mit der Einführung der Schulgeldfreiheit in Hessen war der bisherige Stiftungszweck zum 
Teil gegenstandslos geworden. Wie bei der Alfred Schmitz-Stiftung wurde von der Stadt 
Darmstadt formal eine Stiftung errichtet, die Verwaltung der Erträgnisse aber in die Hände 
der Schulleitung gelegt. 
 
 
Zweck ist die Gewährung von Beihilfen und Unterstützungen an bedürftige Schüler und 
Schülerinnen der Justus-Liebig-Schule. 
 
Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch Förderung der Bildung und 
Erziehung. 
 
 
(§ 1 der Satzung vom 9.10.1984) 
 
Die Stiftung wurde eingerichtet mit Satzung vom 7.3.1960. 
 
 
Kostenstelle 010-023-1170 
 
Stiftungsvermögen zum 31.12.2009  210.557,64 € 
Jahresrendite 2009   rund       11.000,00 € 
 
 
 
Siehe auch Geheimrat Dr. Hermann Schmitz-Stiftung und Alfred Schmitz Stiftung. 
 
 
Stiftungsauflösung mit dem Ziel der Finanzübertragung auf die Bürgerstiftung Darmstadt 
wurde durch den Magistrat am 03.03.2010 beschlossen, die Stadtverordnetenversammlung hat 
am 22.04.2010 den Beschluß bestätigt. Die Mittel wurden auf die Bürgerstiftung übertragen. 
 
 
Zuwendung satzungsgemäß an die Justus-Liebig-Schule

Inhalt   Dr. Hermann Schmitz-Stiftung   U 7 
 
Geheimrat Dr. Hermann Schmitz (geboren am 01.01.1881 in Essen, gestorben am 08.10.1960 
in Darmstadt, Waldfriedhof, Familiengrab R 2 A Nr. 1). 
 
 
Zweck ist die Zuwendung von Unterstützungen an hilfsbedürftige Kriegshinterbliebene und 
Kriegsinvaliden in Darmstadt.  
 
Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch Förderung der Kriegsopfer. 
 
 
(§1 der Satzung vom 9.10.1984) 
 
 
 
Die Stiftung beruht aus der Zusammenlegung der 
¾ Darmstädter Stiftung für Kriegsbeschädigte und Kriegshinterbliebene 
¾ Geheimrat Dr. Hermann Schmitz-Stiftung 
am 20.09.1954. Notwendig wurde dies wegen der durch die Währungsumstellung eingetretenen 
Vermögensverluste, damit dem willen der Stifter weiter entsprochen werden konnte 
 
Kostenstelle 010-023-1120 
 
Stiftungsvermögen zum 31.12.2009  617.156,51 € 
Jahresrendite 2009    rund       32.500,00 € 
 
 
Freistellungsbescheid Finanzamt Darmstadt 01.10.2008 
 
 
 
 
Aufgelöst gemäß Beschluß des Magistrats vom 11. November 2009, bestätigt mit Beschluß 
der Stadtverordnetenversammlung vom 17.12.2009. Die Mittel sind auf die Bürgerstiftung 
Darmstadt übertragen. 
 
Siehe auch Alfred Schmitz-Stiftung und Otto Schmitz-Stiftung. 
 
 
 
Zuwendung an verschiedene bedürftige Personen im Sinne der Satzung.

Inhalt      Alfred Schmitz-Stiftung   U 8 
 
Geheimrat Dr. Hermann Schmitz (geboren am 01.01.1881 in Essen, gestorben am 08.10.1960 
in Darmstadt, Waldfriedhof, Familiengrab R 2 A Nr. 1)hat mit Schreiben vom 26. April 1928 
die Alfred Schmitz-Stiftung an der Liebig-Oberrealschule in Darmstadt eingerichtet. Damit 
wollte er das Andenken an seinen Bruder Alfred (geboren am 17. August 1893 in Essen) 
wachhalten, der an dieser Schule unterrichtet wurde und im Ersten Weltkrieg als Angehöriger 
des Leibgarde-Infanterie-Regimets 115 als Leutnant der 1. Kompanie am  
23. Februar 1916 in Douaumond vor Verdun fiel. Deshalb soll am Todestag jährlich ein 
Kranz auf dem Familiengrab auf dem Waldfriedhof, zu zahlen aus den Zinserträgen, 
niedergelegt werden. 
 
Der Stifter gab vor, das von den Zinsen jährlich eine Schülerfreistelle eingerichtet wird und 
mit den restlichen Zinsen bedürftige Schüler unterstützt werden sollen. 
 
Mit der Einführung der Schulgeldfreiheit in Hessen war der bisherige Stiftungszweck zum 
Teil gegenstandslos geworden. Die Schulleitung bat die Stadt Darmstadt, die inzwischen auf 
der Grundlage des § 30 des Schulkostengesetzes vom 10.07.1953 in die vermögensrechtlichen 
Pflichten und Rechte des bisherigen Schulträgers eingetreten ist, die Verwaltung der Stiftung 
bei der Schulleitung zu belassen. Dies sei auch vom Stifter so gewünscht. Der Stadtkämmerer 
hat dem unterm 07.08.1956 zugestimmt mit der Maßgabe, jährlich zum Ende eines 
Rechnungsjahres einen Bericht zukommen zu lassen aus dem ersichtlich ist, wie die Erträge 
der Stiftung verwendet wurden. 
 
Mit Beschluß der Stadtverordnetenversammlung vom 25. Februar 1960 wurde dann formal 
eine unselbständige Stiftung eingerichtet, deren Satzung dann am 09. Oktober 1984 denn 
veränderten rechtlichen Vorgaben der Abgabenordnung angepaßt wurde. 
 
Zweck ist die Gewährung von Beihilfen und Unterstützung an bedürftige Schüler und 
Schülerinnen der Justus-Liebig-Schule. 
Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch Förderung der Bildung und 
Erziehung. 
(§ 1 der Satzung vom 9.10.1984) 
 
Die Stiftung wurde errichtet mit Satzung vom 7.3.1960. 
 
Kostenstelle 010-023-1180 
 
Stiftungsvermögen zum 31.12.2009  307.057,37 € 
Jahresrendite 2009    rund       16.000,00 € 
 
Freistellungsbescheid Finanzamt Darmstadt 02.10.2008 
 
Siehe auch Otto Schmitz-Stiftung und Geheimrat Dr. Hermann Schmitz-Stiftung. 
 
Die Stiftung ist als unselbständige Stiftung aufgelöst und in die Bürgerstiftung unter 
Beibehaltung des Stiftungszweckes überführt (Magistratsbeschluß vom 24- Februar 2010 und 
Beschluß der Stadtverordnetenversammlung vom 18. März 2010). Die Mittel sind auf die 
Bürgerstiftung Darmstadt übertragen. 
 
Zuwendung satzungsgemäß an die Justus-Liebig-Schule

Inhalt   Purgold-Stiftung    U 9 
 
 
Zweck ist die Zuwendung von Mitteln für die Verschönerung und Ausgestaltung städtischer 
öffentlicher Anlagen sowie die Errichtung von Schutzhütten und für die Anbringung von 
Weg- und Ortsbezeichnungstafeln in der Umgebung der Stadt. 
 
Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die Förderung der Heimatpflege. 
 
 
(§ 1 der Satzung vom 9.10.1984) 
 
Purgold-Stiftung nach Friedrich Ludwig Ernst Purgold 
 
 
 
 
Die Stiftung beruht auf der Zusammenlegung der 
¾ Purgold-Stiftung 
¾ Döring-Stiftung 
 
am 20.9.1954. 
 
 
 
Kostenstelle 010-023-1140 
 
Stiftungsvermögen zum 31.12.2009  5.843,85 € 
Jahresrendite 2009   rund        200,00 € 
 
 
Freistellungsbescheid Finanzamt Darmstadt 22.09.2008 
 
Aufgelöst gemäß Beschluß der Stadtverordnetenversammlung vom 17.12.2009, bestätigt 
durch die Stadtverordnetenversammlung am 17. Dezember 2009. Die Mittel sind auf die 
Bürgerstiftung übertragen.  
 
 
Zuschuß in Höhe von 200 € an Grünflächenamt.

Inhalt   Walter und Ottilie Klefenz-Stiftung  U 10 
 
Die Eheleute Walter Klefenz und Ottilie geborene Jost haben mit Testament vom 30. 12. 1959 
der Stadt Darmstadt Mittel zugewendet, mit denen diese am 26. Juni 1999 eine unselbständige 
Stiftung errichtete. Da der ursprüngliche Stiftungszweck zu eng gefasst war, der 
angesprochene Personenkreis in der Regel gesetzliche Unterstützungsansprüche hatte, wurde 
den Auflagen des Finanzamtes entsprochen und die Satzung am 26. Juli 2005 aktualisiert und 
auf Hinweis der Finanzamtes Darmstadt unterm 31. August 2005 noch einmal redaktionell 
überarbeitet. 
 
Zweck der Stiftung ist die zusätzliche Unterstützung und Förderung Jugendlicher aus 
Darmstadt in der Ausbildung, sei es in der Schule, zum Studium jeder Art oder jeder 
sonstigen Ausbildung. Der Satzungszweck wird verwirklicht durch Zuwendungen an 
hilfsbedürftige Personen im Sinne des § 53 der Abgabenordnung. 
 
 
Kostenstelle 010-023-1240 
 
Stiftungsvermögen zum 31.12.2009  138.025,31 € 
Jahresrendite 2009   rund         7.400,00 € 
 
 
 
Nichtveranlagungsbescheinigung Finanzamt Darmstadt vom 12.11.2008 (für 2009 bis 2011). 
 
 
 
Magistratsbeschluß zur Auflösung vom 21.04.2010, bestätigt durch Beschluß der 
Stadtverordnetenversammlung vom 27.05.2010. Die Mittel sind auf die Bürgerstiftung 
übertragen. 
 
Zuwendungen an Martin-Behaim-Schule für Modellprojekt Selbstverantwortung plus, mit 
Zusagen für die Jahre 2010 und 2011.

Inhalt   Emma Hallwachs-Stiftung   U 11 
 
Die Krankenschwester Emma Hallwachs (geboren am 17. Juni 1869 in Pressburg) hat unterm 
09. April 1948 notariell folgende Veranlassung von Todeswegen verfügt: 
a) ein Drittel des Erbteils geht an das Ludwig-Georgs-Gymnasium in Darmstadt mit der 
Auflage, das Erbteil in Wertpapieren bei der Dresdner Bank, Filiale Darmstadt, angelegt 
zu lassen und aus den Zinsen des Kapitals alljährlich befürftigen Kindern unentgeltlich 
Landschul- oder sonstigen Erholungsurlaub zu gewähren. 
b) Zwei Drittel gehen an die evangelische Martinsgemeinde mit der gleichen 
Anlagenauflage; aus den Zinsen sollen alljährlich bedürftigen älteren Personen aus der 
Martins- oder anderen evangelischen Gemeinden der Stadt Darmstadt unentgeltlich den 
Winterbrand zu liefern. 
Um die Direktion des Gymnasiums zu entlasten, übertrug sie die Mittelverwaltung auf den 
Vorstand des Vereins „Ludwig-Georgs-Gymnasium Darmstadt e. V.“, der es sich zur 
Aufgabe machte, bedürftigen Schülern insbesondere ehemaliger Angehöriger des LGG und 
des Neuen Gymnasiums und von in beiden Weltkriegen Gefallenen, den Besuch des 
Gymnasiums zu ermöglichen oder zu erleichtern. Gedacht ist an Einrichtungen und 
Veranstaltungen, die möglichst vielen Schülern zugute kommen, z. B. Erneuerung der 
Bibliothek, Erleichterung von Schülerwanderungen, festlichen Veranstaltungen und 
Ermöglichung des Aufenthalts in Landheimen. 
 
Mit Schreiben vom 03. Juni 1957 teilte der Kämmereileiter dem Vereinsvorsitzenden mit, 
dass vorbehaltlich einer anderen Regelung die Stadt damit einverstanden ist, dass die 
Vermögensverwaltung beim Verein belassen bleibt mit der Auflage, dass die Gelder gemäß 
Testament verwendet werden. Jeweils zum Ende eines Rechnungsjahres ist entsprechend zu 
berichten. 
 
Mit Datum vom 02.11.1959 wurde dann förmlich eine unselbständige Stiftung bei der Stadt 
Darmstadt eingerichtet, die ab dann auch die Verwendung der Stiftungserträgnisse der 
Entscheidung des Magistrats der Stadt Darmstadt übertrug. Die Satzung wurde am 09.10.1984 
den aktuellen abgaberechtlichen Bedingungen angepaßt. 
 
Zweck ist die Gewährung von Beihilfen und Unterstützungen an bedürftige Schüler und 
Schülerinnen des Ludwig-Georgs-Gymnasiums. 
 
Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch Förderung der Jugendpflege und 
Jugendfürsorge. 
 
(§ 1 der Satzung vom 9.10.1984) 
Die Stifterin war Krankenschwester Emma Hallwachs, die sich dem Alice-Frauenverein verbunden fühlte; 
Stiftungserrichtung war der 2.11.1959. 
 
Kostenstelle 010-023-1160 
 
Stiftungsvermögen zum 31.12.2009  10.104,93 € 
Jahresrendite 2009   rund        250,00 € 
 
 
Freistellungsbescheid Finanzamt Darmstadt 22.09.2008 
 
Professor Dipl.-Ing. Dr. phil. Karl Rühl, gestorben am 01. August 1973 in Kassel, hat ein 
Testament hinterlassen, welches am 10.08.1973 eröffnet worden ist und mit dem 1/10 seines

Inhalt   Philipp Gisbert-Stiftung   U 12 
 
Am 24. Mai 1977 errichtete die Stadt Darmstadt aus dem Vermögen des Baumeisters Philipp 
Gisbert (geboren am 14. April 1889 in Gabsheim, gestorben am 23. März 1985 in Darmstadt), 
das dieser der Stadt Darmstadt als Schenkung vermachte, errichtete sie am 24. Mai 1977 die 
„Philipp Gisbert-Stiftung“. Am 09. Oktober 1984 wurde die Satzung den aktuellen 
Bestimmungen der Abgabenordnung angepaßt. 
 
Zweck ist die Aus- und Fortbildung behinderter Kinder und Erwachsener. 
 
Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch Förderung der Bildung und 
Erziehung. 
 
 
(§ 1 der Satzung vom 9.10.1984) 
 
 
 
 
 
Die Stiftung wurde errichtet mit Satzung vom 24.5.1977. 
 
 
Die Eheleute Gisbert haben in ihrem Testament verfügt, dass die Erlöse des Vermögens je zur 
Hälfte für körperbehinderte Kinder aus Darmstadt und für die Gestaltung von 
Weihnachtsfeiern in städtischen Kindergärten verwendet werden sollen. Die 
Stiftungssatzung müßte diesem Willen angepaßt werden.  
 
Aus dem Testament heraus ergibt sich außerdem die Pflicht der Grabpflege. 
 
 
Kostenstelle 010-023-1220 
 
Stiftungsvermögen zum 31.12.2009  551.170,14 € 
Jahresrendite 2009   rund       12.500,00 € 
 
 
Freistellungsbescheid Finanzamt Darmstadt 02.10.2008 
 
 
Magistratsbeschluß zur Auflösung vom 21.04.2010, bestätigt durch Beschluß der 
Stadtverordnetenversammlung vom 27.05.2010. Die Mittel sind auf die Bürgerstiftung 
übertragen. 
 
Zuwendungen für Zuschuß Klassenfahrt für behinderte Kinder, Lebenshilfe für geistig 
Behinderte.

Inhalt   Bundschu-Stiftung    U 13 
 
Aus dem Vermächtnis der am 12. Juni 1964 in Darmstadt verstorbenen Margarete Bundschu 
wurde gemäß deren letztem Willen von der Stadt Darmstadt am 26. 10. 1964 die „Bundschu-
Stiftung“ errichtet. Zweck sollte die persönliche Unterstützung von bedürftigen Insassen der 
städtischen Altersheime Ohlystift, Emilstraße und Eberstadt sein. In erster Linie soll diesen 
alten Leuten zu ihren Geburtstagen mit einer Geldzuwendung eine Freude bereitet werden. 
Die Satzung wurde am 23. Februar 1965 leicht modifiziert (hinsichtlich der 
Mittelverwendung bei Auflösung) und am 09. Oktober 1984 erneut geändert, um sie den 
aktuellen Vorgaben der Abgabenordnung anzupassen. 
 
Zweck ist die persönliche Unterstützung von Insassen des städtischen Altersheimes 
Emilstraße, die nach § 53 der Abgabenordnung bedürftig sind. In erster Linie soll diesen alten 
Leuten zu den Geburtstagen mit einer Geldzuwendung eine Freude bereitet werden. 
 
Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch Förderung der Altersfürsorge. 
 
 
(§ 1 der Satzung vom 9.10.1984) 
 
 
 
 
Stifterin ist Frau Margarete Bundschu. 
 
 
Kostenstelle 010-023-1190 
 
Stiftungsvermögen zum 31.12.2009  148.042,69 € 
Jahresrendite 2009   rund         1.500,00 € 
 
Die Stiftung wurde errichtet mit Satzung vom 26.10.1964 und schloß neben der Emilstraße noch Ohlystift und 
Eberstadt ein. Die Satzung wurde am 23.2.1965 den Gemeinnützigkeitsbestimmungen angepaßt. 
 
Freistellungsbescheid Finanzamt Darmstadt 02.10.2008 
 
 
Zuwendung an Alten- und Pflegeheim Emilstraße und Lilienpalais der  
Klinikum Darmstadt gGmbH im Sinne der Satzung. 
 
 
Der Magistrat hat am 14. April 2010 die Auflösung der Stiftung beschlossen, die 
Stadtverordnetenversammlung hat diesen Beschluß bestätigt am 27. Mai 2010. Die Mittel sind 
auf die Bürgerstiftung übertragen.

Inhalt   Friedrich Apel-Stiftung   U 14 
 
Stiftungszweck ist die Förderung der Kinderheime und der sonstigen Kinderfürsorge in der 
Stadt Darmstadt. 
 
Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch Förderung der Jugendpflege und 
Jugendfürsorge. 
 
 
(§ 1 der Satzung vom 9.10.1984) 
 
 
 
 
Die Stiftung entstand aus der Zusammenlegung 
¾ Darmstädter Stiftung für Kinderheime und Kinderfürsorge 
¾ Winkler’sche Familien Stiftung 
¾ Georg Peter Poth-Stiftung 
¾ Stiftung eines Fürsorge- und Kinderheimes 
 
am 20.9.1954. 
 
 
 
Kostenstelle 010-023-1130 
 
Stiftungsvermögen zum 31.12.2009  750.370,11 € 
Jahresrendite 2009   rund       18.000,00 € 
 
 
Freistellungsbescheid Finanzamt Darmstadt 22.09.2008 
 
 
Auflösung mit dem Ziel des Finanztransfers in die Darmstädter Bürgerstiftung ist 
abgeschlossen. Grundlage ist der Magistratsbeschluß vom 27. Januar 2010. Die 
Stadtverordnetenversammlung – ausschuß für Familie, Kinderbetreuung und Sport hat am  
02. März 2010 Kenntnis genommen. Die Mittel sind auf die Bürgerstiftung übertragen. 
 
 
 
Zuwendung an Amt 52 für verschiedene Projekte in Kindertagesstätten.

Dr.-Wilhelmine-Christine-Richtzenhain-Stiftung                       U 15 
 
Frau Dr. med. W. Christine Richtzenhain, * 15.01.1898,  hat mit Testament vom 17. 
Dezember 1974 unter anderem ihr Haus Alexandraweg 28, das sogenannte Olbrichhaus, 
einschließlich des Brunnen der Stadt Darmstadt für einen wissenschaftlichen, kulturellen, der 
Friedensarbeit gewidmeten Zweck gemeinnütziger Art gestiftet. Bedingungen: Ihre Schwester 
Theresia Baumann geb. Schneider, * 24.3.1902, soll solange sie lebt und es will, im Haus 
wohnen bleiben und das Familiengrab soll durch die Stadt Darmstadt einer einfachen Pflege 
unterzogen werden. 
Ihr und ihres Mannes Bild sollen als Stifter im Haus aufgehängt bleiben. 
 
Frau Dr. Richtzenhain ist am 26.03.1975 verstorben 
 
Mit Magistratsbeschluß vom 23.10.1975 hat die Stadt die Stiftung angenommen, die 
Stadtverordnetenversammlung hat dem am 03.12.1975 zugestimmt. Mit Satzung vom  
03. Dezember 1975 wurde eine unselbständige Stiftung eingerichtet. Mit Bescheinigung vom 
15.01.1976 hat das Finanzamt Darmstadt die Gemeinnützigkeit der Stiftung anerkannt. 
 
Mit Magistratsbeschluß vom 02.08.1978 wurde das Haus Alexandraweg 28 mietfrei dem in 
Gründung befindlichen Deutschen Poleninstitut e. V. überlassen inklusive Betreuung durch 
einen Hausmeister. Die Stadtverordnetenversammlung hat am 02.11.1978 diesen Beschluß 
bestätigt. 
 
Mit Magistratsbeschluß vom 31.10.1984 wurde die Stiftung, wie übrigens außer der 
Bundschu-Stiftung auch alle weiteren unselbständigen Stiftungen, aus steuerlichen Gründen 
neu gefaßt. Am Satzungszweck hat sich nichts geändert. 
 
Frau Theresia Baumann ist am 21.12.1991 verstorben. Das Gartenamt hat am 06.05.1992 dem 
Nachlaßverwalter Willy Spengler mitgeteilt, daß die Stadt Darmstadt den Pflegevertrag mit 
der Firma Onken, der bis 2008 geschlossen war, verlängert hat bis zum Jahr 2020. Nach 
Ablauf dieser Pflegeverpflichtung wird die Grabstätte (Waldfriedhof L 3c Grab Nr. 2) ohne 
weitere Benachrichtigung eingezogen. 
 
Das Finanzamt Darmstadt hat am 23.08.1994 nach der Geschäftstätigkeit der Stiftung gefragt. 
Dem wurde mit Schreiben der Kämmerei vom 29.08.1994 entgegnet, daß die Stiftung nur aus 
einem Haus besteht, das dem Deutschen Poleninstitut überlassen wurde und keine 
Geschäftstätigkeit ausgeübt wird. Die Löschung der Stiftung soll vollzogen werden. Dem hat 
das Finanzamt am 01.09.1994 zunächst widersprochen, wohl in Unkenntnis darüber, daß es 
sich um eine unselbständige Stiftung handelt und die Beteiligung des Regierungspräsidenten 
nicht erforderlich ist. Nachdem die Kämmerei dies mit Schreiben vom 08.09.1994 aufklärte, 
hat das Finanzamt Darmstadt mit Bescheid vom 28.09.1994 die Stiftung im steuerrechtlichen 
Sinne gelöscht. 
 
Weder Magistrat noch Stadtverordnetenversammlung hatten die unselbständige Stiftung 
aufgehoben.  
 
Aufgelöst gemäß Beschluß des Magistrats vom 25. November 2009, den die  
Stadtverordnetenversammlung am 17.12.2009 bestätigt hat. Die Immobilie geht in den 
Zuständigkeitsbereich IDA über; der testamentarische Wille ist zu erhalten.

Beratungsverlauf (3)

TOP 590
TOP 21
TOP 37

Orte (3)

  • Frankfurter Straße 52
  • Emilstraße
  • Alexandraweg 28

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
2010/0479
Typ
Magistratsvorlage
Datum
27.10.2010
Erstellt
29.09.2026 00:00