2337/2018
Projektverlängerung - Koordinierung der Bildungsangebote für Neuzugewanderte
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Zwischenbericht Bildungskoordination
9556 Zeichen
Stadt Köln GZ: Zwischenbericht FKZ: 01KB16389 PT-Bearb.: Weckemann Laufzeit des Vorhabens: 01.01.2017 - 30.06.2019 Berichtszeitraum: 01.05.2017-31.12.2017 Stadt Köln 50605 Köln Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. (DLR), DLR-Projektträger Bildungsforschung Heinrich-Konen-Straße 1 53227 Bonn Vorhaben Koordination der Bildungsangebote für Neuzugewanderte 1. Aufzählung der wichtigsten wissenschaftlich-technischen Ergebnisse und anderer wesentlicher Ereignisse Zu Beginn des Projekts wurde eine Steuerungsgruppe für das Projekt aufgebaut. Die Steuerungsgruppe tagte erst zweiwöchig, im weiteren Verlauf monatlich. An der Steuerungsgruppe sind folgende Dienststellen beteiligt: Kommunales Integrationszentrum (KI), Regionales Bildungsbüro (RBB), Regionale Bildungslandschaft (RBL), Ausländerbehörde – Fachgruppe Integration und Stabsstelle Flüchtlingskoordination. Zusätzlich sieht die Geschäftsordnung vor, dass bei Bedarf weitere Expert*innen eingeladen werden. Die Zusammenarbeit innerhalb der Steuerungsgruppe ist durch ihre Geschäftsordnung geregelt. Aufgaben der Steuerungsgruppe sind die fachliche Leitung der Bikos, die Steuerung und die nachhaltige Absicherung der Ergebnisse. Zudem wurde mit den Beigeordneten der Dezernate IV (Bildung, Jugend und Sport) und V (Soziales, Integration und Umwelt) ein regelmäßiges Treffen (ca. vierteljährlich) vereinbart, um über den Arbeitsstand im Projekt und wichtige Ergebnisse zu informieren. Folgenden Gremien und AKs sind das Projekt und die Arbeit der Bikos im Jahr 2017 vorgestellt worden: Lenkungskreis RBL, Kommunales Bündnis für Arbeit, Leitungsgruppe Integration, AK der Interkulturellen Zentren (IKZ) der Stadt Köln, Netzwerk Deutsch, Politische Gremien, v.a. Integrationsrat, Ausschuss Schule und Weiterbildung, Jugendhilfeausschuss, Ausschuss Soziales und Senioren, Wirtschaftsausschuss und Netzwerk Chance+, Jugendkooperation, AK Politik der Willkommensinitiativen, Netzwerk KAUSA, AK vernetzte Beratung. Im Lenkungskreis RBL und in der Leitungsgruppe Integration berichten die Bikos anlassbezogen über aktuelle Themen im Projekt. Die Leitungsgruppe Integration ist ein neu gegründetes Gremium, an dem untere Schulaufsicht, Schulsozialarbeit, RBB und KI zur besseren Abstimmung der gemeinsamen Arbeit beteiligt sind. Um Transparenz über die Bildungsangebote zu schaffen, haben die Bikos eine Übersicht über Angebote für Neuzugewanderte im Alter von 16-25 Jahren erstellt. Darin verzeichnet sind Angebote, die in Köln vorgehalten werden mit ihren ausländerrechtlichen Beschränkungen. Diese Übersicht wurde, ebenso wie eine Übersicht über Gremien und AKs im Themenfeld im Rahmen einer Fachveranstaltung vorgestellt und von den Teilnehmenden überprüft und ergänzt. Auf dieser Veranstaltung ging es den Bikos nicht nur darum, Transparenz über die Bildungsangebote für die 16-25–Jährigen zu schaffen, sondern auch, die relevanten Akteure zu vernetzen, die Kooperation zu befördern und mehr über Lücken in der Bildungslandschaft und Bedarfe zu erfahren. Die Ergebnisse dieser Veranstaltung sind dann im weiteren Verlauf der Arbeit aufgegriffen und bearbeitet worden. Im Anschluss an die Veranstaltung ist eine Übersicht über die Bildungsangebote inkl. der Anbieter für die Zielgruppe entstanden, aufgrund des hohen erfolgt die Veröffentlichung im Jahr 2018. Die Bikos haben auch an der Entwicklung des „Eckpunktepapiers zur Integration neuzugewanderter Schüler*innen“ unter Federführung des ZMI (Zentrum für Mehrsprachigkeit und Integration), im Auftrag des Integrationsrats, mitgewirkt. In diesem Papier sind Handlungsempfehlungen definiert, wie die schulische Integration neuzugewanderter Schüler*innen gelingen kann. Dies wurde dem Integrationsrat am 4.12.2017 in einer Mitteilung vorgelegt. Im Projekt dient das Papier als Grundlage für die weitere Entwicklung von Standards. In 2017 haben die Bikos erste Austauschgespräche mit 10 IKZ geführt, um mehr über die Angebote, die dort vorgehalten werden, zu erfahren und von Akteur*innen der Bildungs- und Integrationsarbeit mehr über Bedarfe und Herausforderungen in der Arbeit zu erfahren. Es wird eine weitere Befragungsrunde folgen, um ein möglichst vollständiges Bild über Angebote der IKZ zu erhalten. Diese Ergebnisse werden veröffentlicht. Für die Entwicklung der Informationsplattform wurde zunächst mit den Akteuren, die bereits Bildungsangebote im Internet darstellen, konzeptionelle Gespräche geführt und ein Grobkonzept erstellt. 2. Vergleich des Stands des Vorhabens mit der ursprünglichen (bzw. mit Zustimmung des Zuwendungsgebers geänderten) Arbeits-, Zeit- und Ausgabenplanung Von Oktober 2017 bis Mitte Februar 2018 war die eine Stelle Bildungskoordination im Regionalen Bildungsbüro für mehr als vier Monate unbesetzt. Auch aus diesem Grund konnten nicht alle Ziele plangemäß erreicht werden. Es gab Verzögerungen bei der Zusammenstellung und Auswertung von Daten sowie bei der Konzeptionierung der Informationsplattform und damit zusammenhängender Arbeitsbereiche. Der Meilensteinplan wurde entsprechend angepasst. Der Prozess, ein Konzept für eine Informationsplattform für Neuzugewanderte zu entwickeln, verzögerte sich durch den Personalwechsel, so dass nicht wie geplant ab Februar 2018 mit der Umsetzung des Konzepts begonnen werden kann. Der Prozess der Standardentwicklung stellte sich als langwieriger dar, als in der Planung des Projekts zunächst antizipiert. Daher verzögern sich die Entwicklung, Abstimmung und Veröffentlichung der Standards für zwei Bildungsbereiche und die Veröffentlichung wird erst in 2018 erfolgen, der Zeitplan wurde entsprechend angepasst. Diese Verzögerungen spiegeln sich auch im überarbeiteten Projektplan (siehe Anhang) wider. Die grundlegenden Ziele im Projekt können trotz des zeitlichen Verzugs bis Projektende erreicht werden. 3. Haben sich die Aussichten für die Erreichung der Ziele des Vorhabens innerhalb des angegebenen Ausgabenzeitraums gegenüber dem ursprünglichen Antrag geändert (Begründung)? Die Aussichten für die Erreichung der Ziele des Vorhabens haben sich nicht verändert. 4. Sind inzwischen von dritter Seite Ergebnisse bekannt geworden, die für die Durchführung des Vorhabens relevant sind? ( Darstellung der aktuellen Informationsrecherchen nach Nr. 2.1 BNBest-BMBF 98) Nein, es sind keine Ergebnisse von dritter Seite bekannt geworden, die für die Durchführung des Vorhabens relevant sind. 5. Sind oder werden Änderungen in der Zielsetzung notwendig? Es sind keine Änderungen in der Zielsetzung notwendig. 6. Fortschreibung des Verwertungsplans. Dies soll soweit im Einzelfall zutreffend, Angaben zu folgenden Punkten enthalten (Geschäftsgeheimnisse des Zuwendungsempfängers brauchen nicht offenbart zu werden): a) Erfindungen, Schutzrechtsanmeldungen und erteilte Schutzrechte, die vom Zuwendungsempfänger oder von am Vorhaben Beteiligten gemacht oder in Anspruch genommen wurden sowie deren standortbezogene Verwertung (Lizenzen u.a.) und erkennbare Verwertungsmöglichkeiten, Nicht relevant. b) Wirtschaftliche Erfolgsaussichten nach Projektende (mit Zeithorizont) - z.B. auch funktionale/wirtschaftliche Vorteile gegenüber Konkurrenzlösungen, Nutzen für verschiedene Anwendergruppen/-industrien am Standort Deutschland, Umsetzungs- und Transferstrategien (Angabe sowie die Art des Vorhabens dies zulässt), Die Teilnahme am Bundesprogramm soll es der Stadt Köln ermöglichen, die Teilhabe- und Integrationschancen der Neuzugewanderten zu verbessern. Durch eine optimierte, transparente Angebotsstruktur mit besser aufeinander abgestimmten Bildungsangeboten werden die Bildungschancen der Zielgruppe erhöht. Diese verbesserten Bildungschancen wirken sich positiv auf die Beschäftigungsfähigkeit der Neuzugewanderten aus. Durch diese Erhöhung der Beschäftigungsfähigkeit ist eine Senkung der Abhängigkeit von Transferleistungen, die die Kommune andernfalls zahlen müsste, zu erwarten. c) Wissenschaftliche und/oder technische Erfolgsaussichten nach Projektende (mit Zeithorizont) - u.a. wie die geplanten Ergebnisse in anderer Weise (z.B. für öffentliche Aufgaben, Datenbanken, Netzwerke, Transferstellen etc.) genutzt werden können. Dabei ist auch eine etwaige Zusammenarbeit mit anderen Einrichtungen, Firmen, Netzwerken, Forschungsstellen u.ä. einzubeziehen, Langfristiges Ziel im Projekt ist es, für die Zielgruppe der Neuzugewanderten ein datenbasiertes Bildungsmanagement anzulegen, das im Anschluss an die Projektlaufzeit in das kommunale Bildungsmanagement einfließt. Die Zusammenarbeit mit dem Zentrum für Mehrsprachigkeit und Integration (ZMI) und Kooperationen mit der TH Köln und die Verzahnung mit der Geschäftsführung des Integrationsrates im KI und mit anderen Projekten und Programmen in RBB und KI erlauben den Transfer der Ergebnisse auch in weitere Bereiche der Kölner Bildungslandschaft hinein. d) Wissenschaftliche und wirtschaftliche Anschlussfähigkeit für eine mögliche notwendige nächste Phase bzw. die nächsten innovatorischen Schritte zur erfolgreichen Umsetzung der Ergebnisse. Ein Folgeantrag für das Projekt wird gestellt. Im Rahmen des Projekts wird Dieses bereits in relevanten Gremien bekannt gemacht, um Ziele im Projekt bereits während der Projektlaufzeit bei den Entscheidungsträger*innen zu platzieren. Die Steuerungsgruppe engagiert sich darüber hinaus für eine nachhaltige Implementierung der Arbeitsergebnisse in die Regelstrukturen, auch über das Ende der Laufzeit des Projekts hinaus. Ort und Datum Rechtsverbindliche Unterschrift und Stempel des Zuwendungsempfängers Nicht änderbare Endfassung mit der Kennung 540316-8
Beschlussvorlage Rat
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Die Oberbürgermeisterin
Dezernat, Dienststelle
V/5001/1
Vorlagen-Nummer
2337/2018
Freigabedatum 23.08.2018
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung
Betreff
Projektverlängerung - Koordinierung der Bildungsangebote für Neuzugewanderte
Beschlussorgan
Rat
Gremium Datum
Beschluss:
Der Rat beschließt, den Förderantrag zur Fortsetzung des Projekts „Kommunale Koordinierung der
Bildungsangebote für Neuzugewanderte“ aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und For-
schung (BMBF) für weitere 24 Monate als Höchstdauer der Förderung bis längstens 31.12.2021 zu
stellen.
Zur Durchführung des Projektes beschließt der Rat die Verlängerung von drei befristeten Planstellen
in der Bewertung EG 13 TVöD bis zum 31.12.2021.
Alternative:
Der Rat lehnt die fortgesetzte Durchführung des Projektes „Kommunale Koordinierung der Bildungs-
angebote für Neuzugewanderte“ ab.
Integrationsrat 04.09.2018
Ausschuss Schule und Weiterbildung 04.09.2018
Ausschuss Soziales und Senioren 06.09.2018
Wirtschaftsausschuss 06.09.2018
Jugendhilfeausschuss 13.09.2018
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 17.09.2018
Finanzausschuss 24.09.2018
Rat 27.09.2018
2
Haushaltsmäßige Auswirkungen
Nein
Ja, investiv Investitionsauszahlungen €
Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja %
Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 145.779 €
Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja 126.579 € %
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2020
a) Personalaufwendungen 247.512 €
b) Sachaufwendungen etc. 48.900 €
c) bilanzielle Abschreibungen €
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2020
a) Erträge 258.012 €
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten €
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:
a) Personalaufwendungen €
b) Sachaufwendungen etc. €
Beginn, Dauer
Begründung
Mit Bescheid vom 06.12.2016 wurde der Antrag der Stadt Köln auf Fördermittel aus dem Bundespro-
gramm „Kommunale Koordinierung der Bildungsangebote für Neuzugewanderte“ bewilligt, der Rat
der Stadt Köln hat daraufhin in seiner Sitzung am 09.01.2017 der Teilnahme der Stadt Köln am Pro-
jekt zugestimmt. Die Stellen konnten nicht zum 01.01.2017, sondern erst versetzt zwischen dem
01.05.2017 und dem 30.06.2017 besetzt werden, eine entsprechende Verschiebung der Fördermona-
te konnte beim Fördermittelgeber erreicht werden. Daher läuft das Projekt nun vom 01.05.2017 bis
zum 30.06.2019.
Im September 2017 wurde bekannt gegeben, dass das Programm um weitere zwei Jahre verlängert
wird und alle teilnehmenden Kommunen die Möglichkeit erhalten, einen Verlängerungsantrag zu stel-
len.
Mit der Verlängerung des bestehenden Programms eröffnet das Bundesministerium für Bildung und
Forschung den teilnehmenden Kommunen die Möglichkeit, die Arbeit der Bildungskoordinatorinnen
nachhaltig in den kommunalen Strukturen zu verankern und so noch stärkere Wirkung zu entfalten.
Mit der „Förderrichtlinie zur kommunalen Koordinierung der Bildungsangebote für Neuzugewanderte“
unterstützt das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) Kreise und kreisfreie Städte
bei der Vernetzung von Bildungsangeboten.
Die Aufgabe der Bildungskoordinatoren und Bildungskoordinatorinnen ist auch weiterhin der Aufbau
eines kommunalen Bildungsmanagements für Neuzugewanderte, insbesondere fortlaufend die Be-
standserhebung und Bedarfsanalyse zu den Bildungsangeboten für Neuzugewanderte in der Stadt,
Schaffung von Transparenz, Entwicklung von Kölner Standards für Bildungs- und Integrationsangebo-
te für Neuzugewanderte, Erarbeitung von Handlungsempfehlungen und Auf- und Ausbau kommuna-
ler Koordinierungs- und Gremienstrukturen mit dem Fokus auf Integration von Neuzugewanderten.
Der Mittelgeber finanziert zur Durchführung des Projektes für Köln als Kommune mit mehr als
500.000 Einwohner*innen drei Personalstellen bis maximal Entgeltgruppe EG 13 zu 100% der tat-
3
sächlich entstehenden Personalkosten bei externer befristeter Einstellung für die Dauer von maximal
jeweils 24 Monaten, im Falle der Verlängerung für insgesamt 48 Monate zuzüglich Reisekosten zu
den bundesweiten Austausch- und Fortbildungstreffen der Projektmitarbeitenden, jedoch keine Sach-
kosten.
Für den Haushalt ergeben sich folgende Änderungen:
2019 2020 20211
voraussichtliche Personalkos-
ten EG 13
(für 3 Stellen)
242.658 € 247.512 € 112.205 €
Arbeitsplatzkosten (3x 12.800
€)
38.400 € 38.400 € 17.067 €
Sachkosten (Reisekosten)
max.
10.500 € 10.500 € 4.667 €
Zwischensumme 291.558 € 296.412 € 133.939 €
Abzüglich Zuwendung BMBF 253.158 € 258.012 € 116.872 €
Mehrbedarf/Eigenanteil 38.400 € 38.400 € 17.067 €
Die Kostenerstattung erfolgt über Verwendungsnachweise (Spitzabrechnung) für eine Einstufung bis
zu EG 13 zuzüglich der programmbedingten Fahrtkosten bis zu einem Höchstbetrag von 10.500 €
p.a.
Die Finanzierung der anfallenden Sachkosten für zwei Arbeitsplätze bei V/5001 erfolgt im Rahmen
veranschlagter Mittel innerhalb Teilergebnisplan 0504 – Freiwillige Soziale Leistungen und Interkultu-
relle Hilfen.
Die Finanzierung der anfallenden Sachkosten für einen Arbeitsplatz bei IV/404 erfolgt im Rahmen
veranschlagter Mittel innerhalb Teilergebnisplan 0301 – Schulträgeraufgaben.
Da die nicht geförderten Sachkosten mit dem laufenden Budget aufgefangen werden können, ent-
steht haushaltsrechtlich kein überplanmäßiger Mehrbedarf.
Die Förderrichtlinie wird hier kurz zusammengefasst:
Ziele der Förderung sind:
die Bündelung der lokalen Kräfte und das gemeinschaftliche Zusammenwirken aller Bildungs-
akteure: systematische Einbindung der Vielzahl der vor Ort aktiven zivilgesellschaftlichen Ak-
teure – wie beispielsweise Stiftungen, ehrenamtlich organisierte Initiativen, Vereine, Verbände
– sowie der Sozialpartner, Bildungsträger, der Kirchen und Religionsgemeinschaften, der
Kammern und Unternehmens-Initiativen
die Optimierung der kommunalen Koordinierung und der ressortübergreifenden Abstimmung
der für diese Querschnittsaufgabe zuständigen Ämter und Einrichtungen innerhalb der Kom-
munalverwaltung.
Unter Berücksichtung aktueller wissenschaftlicher Standards und Entwicklungen werden die
Aufgabenfelder für die kommunalen Koordinatorinnen/Koordinatoren wie folgt festgelegt:
Fortlaufende Bestandserhebung und Bedarfsanalyse zu den Bildungsangeboten für
Neuzugewanderte
Entwicklung von Kölner Standards für Bildungs- und Integrationsangebote für
Neuzugewanderte
Transparente Aufbereitung der Bildungsangebote
1 Die Berechnung erfolgt bis 30.06.2021 bei durchgängiger Stellenbesetzung. Sollten sich hier Änderungen
ergeben, verschieben sich der Finanzbedarf und die Zuwendung durch den Projektträger entsprechend.
4
Auf- und Ausbau kommunaler Koordinierungs- und Gremienstrukturen mit dem Fokus auf das
Bildungsmanagement für die Integration von Neuzugewanderten
Auf- und Ausbau kommunaler Koordinierungs- und Gremienstrukturen mit dem Fokus auf die
Integration von Neuzugewanderten
Öffentlichkeitsarbeit und Dokumentation
Die kommunale Koordinatorin /der kommunale Koordinator …
ist in der Kommunalverwaltung an für das Thema zentraler Stelle angesiedelt
hat Schnittstellenfunktion
ist fester Ansprechpartner
koordiniert übergreifend Akteure und Bildungsangebote
arbeitet datenbasiert
Die komplexe Aufgabenstellung der Koordination und das vielseitige Aufgabenspektrum sind bei
der Stellenbesetzung sowie der Positionierung und strukturellen Anbindung innerhalb der Kom-
munalverwaltung zu berücksichtigen.
Die Vorgaben zeigen die Komplexität der Aufgabe und die hohen Anforderungen an das lokale
Konzept und nicht zuletzt an die Koordinator*innen.
Für Köln hat sich die Projektstruktur, in der das Regionale Bildungsbüro (RBB) und das Kommunale
Integrationszentrum (KI) das Projekt gemeinsam – bei Federführung durch das KI – verantworten,
bewährt. Daher sollen weiterhin eine Stelle beim RBB und zwei Stellen beim KI angebunden werden.
Die beteiligten Verwaltungsbereiche begleiten das Projekt und die Koordinator*innen weiterhin eng
durch eine effiziente Steuerungsgruppe.
Teilhabechancen der Neuzugewanderten sollen insbesondere im Bildungsbereich weiter verbessert
und sowohl die Regelsysteme als auch die weiteren haupt- und ehrenamtlichen Strukturen
unterstützt werden.
Mit der Verlängerung des Programms wird der Fördermittelgeber den hohen Anforderungen an die
Arbeit der Bildungskoordinatorinnen und Bildungskoordinatoren gerecht. Es ist deutlich geworden,
dass die Förderziele innerhalb des kurzen Zeitraums von 24 Monaten nicht vollständig erreicht
werden können. Dies trifft auch auf Köln zu. Daher ist die Verlängerung für die Stadt Köln
wünschenswert und sinnvoll. Die Fortführung des Projekts wird auch von den Bildungsakteuren vor
Ort sehr begrüßt.
Die Stadt Köln erwartet von der Weiterführung des vorliegenden Bundesprogramms die Verbesse-
rung der Teilhabechancen von neu zugewanderten Kölner*innen sowie die verbesserte Steuerung
der Entwicklung von Bildungsangeboten für Neuzugewanderte. Der bedarfsgerechte Zugang zu An-
geboten formaler, non-formaler und informeller Bildung entlang der Bildungsbiografie und entspre-
chend der Lebenslagen wird die Entwicklung der Kölner Stadtgesellschaft nachhaltig positiv beein-
flussen. Der Zusammenhalt in der Stadt wird sich durch ein Ehrenamt, das sich gut orientieren kann
und damit beständig gestärkt wird, dauerhaft verbessern.
Die Stadtverwaltung Köln hat im Projekt eine enge strukturelle und operative Zusammenarbeit er-
probt, die ämter-und dezernatsübergreifend das Thema „Integration durch Bildung als Querschnitts-
aufgabe“ koordiniert und steuert. Dieses Vorgehen hat sich bewährt und die Ergebnisse der ämter-
und dezernatsübergreifenden Zusammenarbeit können auch auf andere Bildungsbereiche übertragen
werden.
Die Weiterführung des Projekts wird für Köln als sehr gewinnbringend eingeschätzt.
Anlage
Zwischenbericht
Beratungsverlauf (8)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2337/2018
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 23.08.2018
- Erstellt
- 13.07.2018 11:49