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2337/2018

Projektverlängerung - Koordinierung der Bildungsangebote für Neuzugewanderte

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 23.08.2018

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Zwischenbericht Bildungskoordination

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Beschlussvorlage Rat

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Zwischenbericht Bildungskoordination

9556 Zeichen

Stadt Köln
GZ:
Zwischenbericht
FKZ: 01KB16389 PT-Bearb.: Weckemann
Laufzeit des Vorhabens: 01.01.2017 - 30.06.2019
Berichtszeitraum: 01.05.2017-31.12.2017
Stadt Köln
50605 Köln
Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. (DLR),
DLR-Projektträger
Bildungsforschung
Heinrich-Konen-Straße 1
53227 Bonn
Vorhaben
Koordination der Bildungsangebote für Neuzugewanderte
1. Aufzählung der wichtigsten wissenschaftlich-technischen Ergebnisse und anderer
wesentlicher Ereignisse
Zu Beginn des Projekts wurde eine Steuerungsgruppe für das Projekt aufgebaut. Die
Steuerungsgruppe tagte erst zweiwöchig, im weiteren Verlauf monatlich. An der Steuerungsgruppe
sind folgende Dienststellen beteiligt: Kommunales Integrationszentrum (KI), Regionales
Bildungsbüro (RBB), Regionale Bildungslandschaft (RBL), Ausländerbehörde – Fachgruppe
Integration und Stabsstelle Flüchtlingskoordination. Zusätzlich sieht die Geschäftsordnung vor,
dass bei Bedarf weitere Expert*innen eingeladen werden.
Die Zusammenarbeit innerhalb der Steuerungsgruppe ist durch ihre Geschäftsordnung geregelt.
Aufgaben der Steuerungsgruppe sind die fachliche Leitung der Bikos, die Steuerung und die
nachhaltige Absicherung der Ergebnisse.
Zudem wurde mit den Beigeordneten der Dezernate IV (Bildung, Jugend und Sport) und V
(Soziales, Integration und Umwelt) ein regelmäßiges Treffen (ca. vierteljährlich) vereinbart, um
über den Arbeitsstand im Projekt und wichtige Ergebnisse zu informieren.
Folgenden Gremien und AKs sind das Projekt und die Arbeit der Bikos im Jahr 2017 vorgestellt
worden: Lenkungskreis RBL, Kommunales Bündnis für Arbeit, Leitungsgruppe Integration, AK der
Interkulturellen Zentren (IKZ) der Stadt Köln, Netzwerk Deutsch, Politische Gremien, v.a.
Integrationsrat, Ausschuss Schule und Weiterbildung, Jugendhilfeausschuss, Ausschuss Soziales
und Senioren, Wirtschaftsausschuss und Netzwerk Chance+, Jugendkooperation, AK Politik der
Willkommensinitiativen, Netzwerk KAUSA, AK vernetzte Beratung.
Im Lenkungskreis RBL und in der Leitungsgruppe Integration berichten die Bikos anlassbezogen
über aktuelle Themen im Projekt. Die Leitungsgruppe Integration ist ein neu gegründetes
Gremium, an dem untere Schulaufsicht, Schulsozialarbeit, RBB und KI zur besseren Abstimmung
der gemeinsamen Arbeit beteiligt sind.
Um Transparenz über die Bildungsangebote zu schaffen, haben die Bikos eine Übersicht über
Angebote für Neuzugewanderte im Alter von 16-25 Jahren erstellt. Darin verzeichnet sind
Angebote, die in Köln vorgehalten werden mit ihren ausländerrechtlichen Beschränkungen. Diese
Übersicht wurde, ebenso wie eine Übersicht über Gremien und AKs im Themenfeld im Rahmen
einer Fachveranstaltung vorgestellt und von den Teilnehmenden überprüft und ergänzt.
Auf dieser Veranstaltung ging es den Bikos nicht nur darum, Transparenz über die
Bildungsangebote für die 16-25–Jährigen zu schaffen, sondern auch, die relevanten Akteure zu
vernetzen, die Kooperation zu befördern und mehr über Lücken in der Bildungslandschaft und
Bedarfe zu erfahren. Die Ergebnisse dieser Veranstaltung sind dann im weiteren Verlauf der Arbeit
aufgegriffen und bearbeitet worden.
Im Anschluss an die Veranstaltung ist eine Übersicht über die Bildungsangebote inkl. der Anbieter
für die Zielgruppe entstanden, aufgrund des hohen erfolgt die Veröffentlichung im Jahr 2018.
Die Bikos haben auch an der Entwicklung des „Eckpunktepapiers zur Integration

neuzugewanderter Schüler*innen“ unter Federführung des ZMI (Zentrum für Mehrsprachigkeit und
Integration), im Auftrag des Integrationsrats, mitgewirkt. In diesem Papier sind
Handlungsempfehlungen definiert, wie die schulische Integration neuzugewanderter Schüler*innen
gelingen kann. Dies wurde dem Integrationsrat am 4.12.2017 in einer Mitteilung vorgelegt. Im
Projekt dient das Papier als Grundlage für die weitere Entwicklung von Standards.
In 2017 haben die Bikos erste Austauschgespräche mit 10 IKZ geführt, um mehr über die
Angebote, die dort vorgehalten werden, zu erfahren und von Akteur*innen der Bildungs- und
Integrationsarbeit mehr über Bedarfe und Herausforderungen in der Arbeit zu erfahren. Es wird
eine weitere Befragungsrunde folgen, um ein möglichst vollständiges Bild über Angebote der IKZ
zu erhalten. Diese Ergebnisse werden veröffentlicht.
Für die Entwicklung der Informationsplattform wurde zunächst mit den Akteuren, die bereits
Bildungsangebote im Internet darstellen, konzeptionelle Gespräche geführt und ein Grobkonzept
erstellt.
2. Vergleich des Stands des Vorhabens mit der ursprünglichen (bzw. mit Zustimmung des
Zuwendungsgebers geänderten) Arbeits-, Zeit- und Ausgabenplanung
Von Oktober 2017 bis Mitte Februar 2018 war die eine Stelle Bildungskoordination im Regionalen
Bildungsbüro für mehr als vier Monate unbesetzt. Auch aus diesem Grund konnten nicht alle Ziele
plangemäß erreicht werden. Es gab Verzögerungen bei der Zusammenstellung und Auswertung
von Daten sowie bei der Konzeptionierung der Informationsplattform und damit
zusammenhängender Arbeitsbereiche. Der Meilensteinplan wurde entsprechend angepasst.
Der Prozess, ein Konzept für eine Informationsplattform für Neuzugewanderte zu entwickeln,
verzögerte sich durch den Personalwechsel, so dass nicht wie geplant ab Februar 2018 mit der
Umsetzung des Konzepts begonnen werden kann.
Der Prozess der Standardentwicklung stellte sich als langwieriger dar, als in der Planung des
Projekts zunächst antizipiert. Daher verzögern sich die Entwicklung, Abstimmung und
Veröffentlichung der Standards für zwei Bildungsbereiche und die Veröffentlichung wird erst in
2018 erfolgen, der Zeitplan wurde entsprechend angepasst.
Diese Verzögerungen spiegeln sich auch im überarbeiteten Projektplan (siehe Anhang) wider. Die
grundlegenden Ziele im Projekt können trotz des zeitlichen Verzugs bis Projektende erreicht
werden.
3. Haben sich die Aussichten für die Erreichung der Ziele des Vorhabens innerhalb des
angegebenen Ausgabenzeitraums gegenüber dem ursprünglichen Antrag geändert
(Begründung)?
Die Aussichten für die Erreichung der Ziele des Vorhabens haben sich nicht verändert.
4. Sind inzwischen von dritter Seite Ergebnisse bekannt geworden, die für die Durchführung
des Vorhabens relevant sind? ( Darstellung der aktuellen Informationsrecherchen nach Nr.
2.1 BNBest-BMBF 98)
Nein, es sind keine Ergebnisse von dritter Seite bekannt geworden, die für die Durchführung des
Vorhabens relevant sind.
5. Sind oder werden Änderungen in der Zielsetzung notwendig?
Es sind keine Änderungen in der Zielsetzung notwendig.
6. Fortschreibung des Verwertungsplans. Dies soll soweit im Einzelfall zutreffend, Angaben zu
folgenden Punkten enthalten (Geschäftsgeheimnisse des Zuwendungsempfängers
brauchen nicht offenbart zu werden):
a) Erfindungen, Schutzrechtsanmeldungen und erteilte Schutzrechte, die vom
Zuwendungsempfänger oder von am Vorhaben Beteiligten gemacht oder in Anspruch
genommen wurden sowie deren standortbezogene Verwertung (Lizenzen u.a.) und
erkennbare Verwertungsmöglichkeiten,
Nicht relevant.
b) Wirtschaftliche Erfolgsaussichten nach Projektende (mit Zeithorizont) - z.B. auch
funktionale/wirtschaftliche Vorteile gegenüber Konkurrenzlösungen, Nutzen für
verschiedene Anwendergruppen/-industrien am Standort Deutschland, Umsetzungs- und
Transferstrategien (Angabe sowie die Art des Vorhabens dies zulässt),
Die Teilnahme am Bundesprogramm soll es der Stadt Köln ermöglichen, die Teilhabe- und

Integrationschancen der Neuzugewanderten zu verbessern. Durch eine optimierte, transparente
Angebotsstruktur mit besser aufeinander abgestimmten Bildungsangeboten werden die
Bildungschancen der Zielgruppe erhöht. Diese verbesserten Bildungschancen wirken sich
positiv auf die Beschäftigungsfähigkeit der Neuzugewanderten aus.
Durch diese Erhöhung der Beschäftigungsfähigkeit ist eine Senkung der Abhängigkeit von
Transferleistungen, die die Kommune andernfalls zahlen müsste, zu erwarten.
c) Wissenschaftliche und/oder technische Erfolgsaussichten nach Projektende (mit
Zeithorizont) - u.a. wie die geplanten Ergebnisse in anderer Weise (z.B. für öffentliche
Aufgaben, Datenbanken, Netzwerke, Transferstellen etc.) genutzt werden können. Dabei
ist auch eine etwaige Zusammenarbeit mit anderen Einrichtungen, Firmen, Netzwerken,
Forschungsstellen u.ä. einzubeziehen,
Langfristiges Ziel im Projekt ist es, für die Zielgruppe der Neuzugewanderten ein datenbasiertes
Bildungsmanagement anzulegen, das im Anschluss an die Projektlaufzeit in das kommunale
Bildungsmanagement einfließt.
Die Zusammenarbeit mit dem Zentrum für Mehrsprachigkeit und Integration (ZMI) und
Kooperationen mit der TH Köln und die Verzahnung mit der Geschäftsführung des
Integrationsrates im KI und mit anderen Projekten und Programmen in RBB und KI erlauben
den Transfer der Ergebnisse auch in weitere Bereiche der Kölner Bildungslandschaft hinein.
d) Wissenschaftliche und wirtschaftliche Anschlussfähigkeit für eine mögliche notwendige
nächste Phase bzw. die nächsten innovatorischen Schritte zur erfolgreichen Umsetzung
der Ergebnisse.
Ein Folgeantrag für das Projekt wird gestellt.
Im Rahmen des Projekts wird Dieses bereits in relevanten Gremien bekannt gemacht, um Ziele
im Projekt bereits während der Projektlaufzeit bei den Entscheidungsträger*innen zu platzieren.
Die Steuerungsgruppe engagiert sich darüber hinaus für eine nachhaltige Implementierung der
Arbeitsergebnisse in die Regelstrukturen, auch über das Ende der Laufzeit des Projekts hinaus.
Ort und Datum Rechtsverbindliche Unterschrift und Stempel des
Zuwendungsempfängers
Nicht änderbare Endfassung mit der Kennung 540316-8

Beschlussvorlage Rat

10161 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
V/5001/1 
 
Vorlagen-Nummer 
 2337/2018 
Freigabedatum  23.08.2018 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Projektverlängerung - Koordinierung der Bildungsangebote für Neuzugewanderte 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat beschließt, den Förderantrag zur Fortsetzung des Projekts „Kommunale Koordinierung der 
Bildungsangebote für Neuzugewanderte“ aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und For-
schung (BMBF) für weitere 24 Monate als Höchstdauer der Förderung bis längstens 31.12.2021 zu 
stellen. 
Zur Durchführung des Projektes beschließt der Rat die Verlängerung von drei befristeten Planstellen 
in der Bewertung EG 13 TVöD bis zum 31.12.2021. 
 
Alternative: 
Der Rat lehnt die fortgesetzte Durchführung des Projektes „Kommunale Koordinierung der Bildungs-
angebote für Neuzugewanderte“ ab.  
 
 
Integrationsrat 04.09.2018 
Ausschuss Schule und Weiterbildung 04.09.2018 
Ausschuss Soziales und Senioren 06.09.2018 
Wirtschaftsausschuss 06.09.2018 
Jugendhilfeausschuss 13.09.2018 
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 17.09.2018 
Finanzausschuss 24.09.2018 
Rat 27.09.2018

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  145.779 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja 126.579 €      % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2020 
a) Personalaufwendungen    247.512  € 
b) Sachaufwendungen etc.    48.900 € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2020 
a) Erträge    258.012 € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
 
Begründung 
Mit Bescheid vom 06.12.2016 wurde der Antrag der Stadt Köln auf Fördermittel aus dem Bundespro-
gramm „Kommunale Koordinierung der Bildungsangebote für Neuzugewanderte“ bewilligt, der Rat 
der Stadt Köln hat daraufhin in seiner Sitzung am 09.01.2017 der Teilnahme der Stadt Köln am Pro-
jekt zugestimmt. Die Stellen konnten nicht zum 01.01.2017, sondern erst versetzt zwischen dem 
01.05.2017 und dem 30.06.2017 besetzt werden, eine entsprechende Verschiebung der Fördermona-
te konnte beim Fördermittelgeber erreicht werden. Daher läuft das Projekt nun vom 01.05.2017 bis 
zum 30.06.2019.  
 
Im September 2017 wurde bekannt gegeben, dass das Programm um weitere zwei Jahre verlängert 
wird und alle teilnehmenden Kommunen die Möglichkeit erhalten, einen Verlängerungsantrag zu stel-
len.   
Mit der Verlängerung des bestehenden Programms eröffnet das Bundesministerium für Bildung und 
Forschung den teilnehmenden Kommunen die Möglichkeit, die Arbeit der Bildungskoordinatorinnen 
nachhaltig in den kommunalen Strukturen zu verankern und so noch stärkere Wirkung zu entfalten.     
   
Mit der „Förderrichtlinie zur kommunalen Koordinierung der Bildungsangebote für Neuzugewanderte“ 
unterstützt das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) Kreise und kreisfreie Städte 
bei der Vernetzung von Bildungsangeboten.  
Die Aufgabe der Bildungskoordinatoren und Bildungskoordinatorinnen ist auch weiterhin der Aufbau 
eines kommunalen Bildungsmanagements für Neuzugewanderte, insbesondere fortlaufend die Be-
standserhebung und Bedarfsanalyse zu den Bildungsangeboten für Neuzugewanderte in der Stadt, 
Schaffung von Transparenz, Entwicklung von Kölner Standards für Bildungs- und Integrationsangebo-
te für Neuzugewanderte, Erarbeitung von Handlungsempfehlungen und Auf- und Ausbau kommuna-
ler Koordinierungs- und Gremienstrukturen mit dem Fokus auf Integration von Neuzugewanderten. 
 
Der Mittelgeber finanziert zur Durchführung des Projektes für Köln als Kommune mit mehr als 
500.000 Einwohner*innen drei Personalstellen bis maximal Entgeltgruppe EG 13 zu 100% der tat-

3 
sächlich entstehenden Personalkosten bei externer befristeter Einstellung für die Dauer von maximal 
jeweils 24 Monaten, im Falle der Verlängerung für insgesamt 48 Monate zuzüglich Reisekosten zu 
den bundesweiten Austausch- und Fortbildungstreffen der Projektmitarbeitenden, jedoch keine Sach-
kosten. 
 
 
Für den Haushalt ergeben sich folgende Änderungen:  
 
 2019 2020 20211  
voraussichtliche Personalkos-
ten EG 13  
(für 3 Stellen) 
242.658 € 247.512 € 112.205 € 
Arbeitsplatzkosten (3x 12.800 
€) 
38.400 € 38.400 € 17.067 € 
Sachkosten (Reisekosten) 
max. 
10.500 €  10.500 €  4.667 € 
Zwischensumme 291.558 € 296.412 € 133.939 € 
Abzüglich Zuwendung BMBF 253.158 € 258.012 € 116.872 € 
Mehrbedarf/Eigenanteil   38.400 € 38.400 € 17.067 € 
 
Die Kostenerstattung erfolgt über Verwendungsnachweise (Spitzabrechnung) für eine Einstufung bis 
zu EG 13 zuzüglich der programmbedingten Fahrtkosten bis zu einem Höchstbetrag von 10.500 € 
p.a.   
Die Finanzierung der anfallenden Sachkosten für zwei Arbeitsplätze bei V/5001 erfolgt im Rahmen 
veranschlagter Mittel innerhalb Teilergebnisplan 0504 – Freiwillige Soziale Leistungen und Interkultu-
relle Hilfen.  
 
Die Finanzierung der anfallenden Sachkosten für einen Arbeitsplatz bei IV/404 erfolgt im Rahmen 
veranschlagter Mittel innerhalb Teilergebnisplan 0301 – Schulträgeraufgaben. 
Da die nicht geförderten Sachkosten mit dem laufenden Budget aufgefangen werden können, ent-
steht haushaltsrechtlich kein überplanmäßiger Mehrbedarf. 
Die Förderrichtlinie wird hier kurz zusammengefasst: 
Ziele der Förderung sind: 
 die Bündelung der lokalen Kräfte und das gemeinschaftliche Zusammenwirken aller Bildungs-
akteure: systematische Einbindung der Vielzahl der vor Ort aktiven zivilgesellschaftlichen Ak-
teure – wie beispielsweise Stiftungen, ehrenamtlich organisierte Initiativen, Vereine, Verbände 
– sowie der Sozialpartner, Bildungsträger, der Kirchen und Religionsgemeinschaften, der 
Kammern und Unternehmens-Initiativen 
 die Optimierung der kommunalen Koordinierung und der ressortübergreifenden Abstimmung 
der für diese Querschnittsaufgabe zuständigen Ämter und Einrichtungen innerhalb der Kom-
munalverwaltung. 
 
Unter Berücksichtung aktueller wissenschaftlicher Standards und Entwicklungen werden die 
Aufgabenfelder für die kommunalen Koordinatorinnen/Koordinatoren wie folgt festgelegt: 
 Fortlaufende Bestandserhebung und Bedarfsanalyse zu den Bildungsangeboten für 
Neuzugewanderte 
 Entwicklung von Kölner Standards für Bildungs- und Integrationsangebote für 
Neuzugewanderte 
 Transparente Aufbereitung der Bildungsangebote 
                                                 
1 Die Berechnung erfolgt bis 30.06.2021 bei durchgängiger Stellenbesetzung. Sollten sich hier Änderungen 
ergeben, verschieben sich der Finanzbedarf und die Zuwendung durch den Projektträger entsprechend.

4 
 Auf- und Ausbau kommunaler Koordinierungs- und Gremienstrukturen mit dem Fokus auf das 
Bildungsmanagement für die Integration von Neuzugewanderten 
 Auf- und Ausbau kommunaler Koordinierungs- und Gremienstrukturen mit dem Fokus auf die 
Integration von Neuzugewanderten 
 Öffentlichkeitsarbeit und Dokumentation 
 
Die kommunale Koordinatorin /der kommunale Koordinator … 
 ist in der Kommunalverwaltung an für das Thema zentraler Stelle angesiedelt 
 hat Schnittstellenfunktion 
 ist fester Ansprechpartner 
 koordiniert übergreifend Akteure und Bildungsangebote 
 arbeitet datenbasiert 
Die komplexe Aufgabenstellung der Koordination und das vielseitige Aufgabenspektrum sind bei 
der Stellenbesetzung sowie der Positionierung und strukturellen Anbindung innerhalb der Kom-
munalverwaltung zu berücksichtigen. 
Die Vorgaben zeigen die Komplexität der Aufgabe und die hohen Anforderungen an das lokale 
Konzept und nicht zuletzt an die Koordinator*innen. 
Für Köln hat sich die Projektstruktur, in der das Regionale Bildungsbüro (RBB) und das Kommunale 
Integrationszentrum (KI) das Projekt gemeinsam – bei Federführung durch das KI – verantworten, 
bewährt. Daher sollen weiterhin eine Stelle beim RBB und zwei Stellen beim KI angebunden werden.  
Die beteiligten Verwaltungsbereiche begleiten das Projekt und die Koordinator*innen weiterhin eng 
durch eine effiziente Steuerungsgruppe. 
Teilhabechancen der Neuzugewanderten sollen insbesondere im Bildungsbereich weiter verbessert 
und sowohl die Regelsysteme als auch die weiteren haupt- und ehrenamtlichen Strukturen  
unterstützt werden. 
Mit der Verlängerung des Programms wird der Fördermittelgeber den hohen Anforderungen an die 
Arbeit der Bildungskoordinatorinnen und Bildungskoordinatoren gerecht. Es ist deutlich geworden, 
dass die Förderziele innerhalb des kurzen Zeitraums von 24 Monaten nicht vollständig erreicht 
werden können. Dies trifft auch auf Köln zu. Daher ist die Verlängerung für die Stadt Köln 
wünschenswert und sinnvoll. Die Fortführung des Projekts wird auch von den Bildungsakteuren vor 
Ort sehr begrüßt. 
Die Stadt Köln erwartet von der Weiterführung des vorliegenden Bundesprogramms die Verbesse-
rung der Teilhabechancen von neu zugewanderten Kölner*innen sowie die verbesserte Steuerung 
der Entwicklung von Bildungsangeboten für Neuzugewanderte. Der bedarfsgerechte Zugang zu An-
geboten formaler, non-formaler und informeller Bildung entlang der Bildungsbiografie und entspre-
chend der Lebenslagen wird die Entwicklung der Kölner Stadtgesellschaft nachhaltig positiv beein-
flussen. Der Zusammenhalt in der Stadt wird sich durch ein Ehrenamt, das sich gut orientieren kann 
und damit beständig gestärkt wird, dauerhaft verbessern. 
Die Stadtverwaltung Köln hat im Projekt eine enge strukturelle und operative Zusammenarbeit er-
probt, die ämter-und dezernatsübergreifend das Thema „Integration durch Bildung als Querschnitts-
aufgabe“ koordiniert und steuert. Dieses Vorgehen hat sich bewährt und die Ergebnisse der ämter- 
und dezernatsübergreifenden Zusammenarbeit können auch auf andere Bildungsbereiche übertragen 
werden. 
Die Weiterführung des Projekts wird für Köln als sehr gewinnbringend eingeschätzt.  
 
 
Anlage 
Zwischenbericht

Beratungsverlauf (8)

04.09.2018 Ausschuss Schule und Weiterbildung
TOP 4.6 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
04.09.2018 Integrationsrat
TOP 8.1 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
06.09.2018 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 4.3 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
06.09.2018 Wirtschaftsausschuss
TOP 6.2 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
13.09.2018 Jugendhilfeausschuss
TOP 4.6 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
17.09.2018 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales
TOP 10.2 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
24.09.2018 Finanzausschuss
TOP 12.13 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
27.09.2018 Rat
TOP 10.17 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2337/2018
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
23.08.2018
Erstellt
13.07.2018 11:49