V/0369/2016
Standortbeschluss für eine Flüchtlingseinrichtung an der Dülmener Straße 9, Albachten
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Beschlussvorlage
8851 Zeichen
V/0369/2016
DER OBERBÜRGERMEISTER
Sozialamt
Betrifft
Standortbeschluss für eine Flüchtlingseinrichtung an der Dülmener Straße 9, Albachten
Beratungsfolge
01.06.2016 Integrationsrat Vorberatung
08.06.2016 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung
14.06.2016 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung
15.06.2016 Ausschuss für Liegenschaften, Wirtschaft und strategisches
Flächenmanagement Vorberatung
15.06.2016 Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit,
Verbraucherschutz und Arbeitsförderung Vorberatung
16.06.2016 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen Vorberatung
16.06.2016 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung
21.06.2016 Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung und
E-Government Vorberatung
28.06.2016 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung
29.06.2016 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
29.06.2016 Rat Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
1. Am Standort Dülmener Straße 9, Stadtbezirk West, Stadtteil Albachten, wird eine temporäre
Flüchtlingseinrichtung für bis zu ca. 55 Personen eingerichtet.
2. Das Gebäude wird durch einen Investor angekauft und zur Nutzung als Flüchtlingseinric htung
hergerichtet. Es wird von der Stadt Münster angemietet und mit den notwendigen Mobiliar sowie
den erforderlichen beweglichen Einrichtungsgegenständen ausgestattet. Für die A nmietung der
Einrichtung wird eine gesonderte Vorlage erstellt.
3. Die persönliche Betreuung dieser Flüchtlingseinrichtung wird gemäß des Ratsbeschlusses zur
Vorlage V/0909/2015/1 vorrangig an einen geeigneten freien Träger vergeben. Dabei wird der
übliche Betreuungsschlüssel von jeweils ½ Vollzeitäquivalent (VZÄ) für Sozialarbeit und Hau s-
dienst für die ca. 50 Plätze zugrunde gelegt. Sofern eine Betreuung durch freie Träger nicht
zweckmäßig oder realisierbar is t, sind ab Inbetriebnahme der Flüchtlingseinrichtung dem B e-
treuungsschlüssel entsprechend zusätzliche städtische Mitarbeiter/ -innen im Bereich von Soz i-
alarbeit und Hausdienst zeitnah einzusetzen.
Vorlagen-Nr.:
V/0369/2016
Auskunft erteilt:
Frau Schulte-Sienbeck
Ruf:
492-5998
E-Mail:
Schulte-Sienbeck@stadt-
muenster.de
Datum:
25.05.2016
Öffentliche Beschlussvorlage
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4. Mit Inbetriebnahme des Standortes werden freizeitpädagogisc he Angebote für Kinder und J u-
gendliche entsprechend der dazu in städtischen Flüchtlingseinrichtungen etablierten Angebote
durch Träger der offenen Kinder- und Jugendarbeit eingerichtet.
II. Finanzielle Auswirkungen:
Die veranschlagten Auszahlungen und Aufwendungen für Mobiliar und Einrichtungsgegenstä nde der
Gebäude entsprechen dem üblichen Standard der städtischen Flüchtlingseinrichtungen.
Die laufenden Personalaufwendungen sind zunächst für einen B etrieb in städtischer Regie auf der
Basis der durchschnittlichen städtischen Personalkosten für die jeweils vorgesehene Eingruppi erung
ermittelt. Die Mittel sollen vorrangig für Betreuungsleistungen freier Träger eingesetzt werden, wenn
entsprechendes Interesse besteht und einrichtungsbezogen Vereinbarungen - orientiert am kalkulier-
ten städtischen Aufwand - getroffen werden können.
Für die freizeitpädagogischen Angebote für Kinder und Jugendliche ist je Einrichtung mit Aufwendun-
gen in Höhe von 11.000 € jährlich zu rechnen. Bei einer unterjährigen Betriebsau fnahme wird der
Betrag entsprechend reduziert.
Für die Umsetzung der Maßnahmen entstehen folgende überplanmäßige Haushaltsbelastungen:
Teilergebnisplan
Nr. Bezeichnung Haush.-
jahr
Betrag
€
Bemerkungen
Produktgruppe 0502 Sicherung des
Lebensunterhalts
Zeile 15 Transferaufwendungen 2016 ./. Zuschüsse an
freie Träger;
Integrationshilfen 2017 ff. 54.530
Produktgruppe 0603 Jugendsozialarbeit
Zeile 16 Sonstige ordentliche
Aufwendungen 2016 ./. Freizeitpäd.
Angebote
2017 ff. 11.000
Insgesamt: 2017 65.530
Teilfinanzplan
Nr. Bezeichnung Haush.-
jahr
Betrag
€
Bemerkungen
Produktgruppe 0502 Sicherung des
Lebensunterhalts
Investitions-
maßnahme
0020 Einrichtung Asylbewerber/
Flüchtlinge
Auszahlungen für den Erwerb von bewegli-
chem Anlagevermögen 2016 57.130 Mobiliar/
Einrichtung
Insgesamt: 2016 57.130
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Es wird angestrebt, die im laufenden Jahr entstehenden zusätzlichen Aufwendungen und invest iven
Auszahlungen im Gesamthaushalt aufzufangen. Der Rat stimmt den hierzu erforderlich we rdenden
Umschichtungen über das Instrument der über - bzw. außerplanmäßigen Mittelbereitste llung nach
§ 83 GO NRW zu. Die endgültige Deckung ist durch eine Nachtragssatzung herbeizuführen.
Begründung:
1. Ausgangslage:
Mit Stand vom 30.04.2016 lebten in den städtischen Flüchtlingseinrichtungen 3.994 Menschen. Die
Landesnotunterkünfte waren mit 757 Personen (von 1.636 Plätzen) belegt, so dass insgesamt in
Münster rund 4.750 Flüchtlinge in Einrichtungen untergebracht waren.
Insgesamt sind seit Jahresbeginn 540 geflüchtete Menschen nach Münster gekommen, der größte
Teil davon im Januar. Seit der zweiten Februarwoche erfolgen nur noch vereinzelte Zuweisungen. Im
März sind 25 Flüchtlinge zugezogen, im April 9.
Dies entspricht auch dem Trend in NRW. Hier kommen derzeit insgesamt sehr viel weniger Flüchtlin-
ge an als noch zu Jahresbeginn. So wurden über das sogenannte EASY-System in der ersten Kalen-
derwoche 2016 noch fast 6.700 Flüchtlinge erfasst, in der 16. Kalenderwoche nur noch rund 760.
Ursächlich ist insbesondere die Schließung der sogenannten Balkanroute. Darüber hi naus erhalten
aber auch verstärkt solche Kommunen Zuweisungen, die ihre Aufnahmequote bislang deutlich nicht
erfüllt haben.
Für die weitere Entwicklung der Zuweisungszahlen kann noch keine Prognose abgegeben werden.
Aktuell ist davon auszugehen, dass in den kommenden Wochen nur wenige Zuweisungen erfolgen
werden. Die Stadt stellt sich aber darauf ein, dass die Zuzüge im Laufe des Jahres wieder anste igen
werden.
Da der größte Teil der Unterbringungskapazitäten nur befristet zur Verfügung steht (wie die viele n
BImA-Immobilien oder auch umgenutzte Verwaltungs- und Gewerbeimmobilien) müssen auch weiter-
hin Unterbringungskapazitäten erschlossen werden, allein um die bestehenden Platz -Kapazitäten zu
erhalten.
2. Herrichtung eines Gebäudes an der Dülmener Straße 9 als Flüchtlingseinrichtung:
Das zentral in Albachten liegende Gebäude wird derzeit als Hotel und Gaststätte genutzt. Ein Inves-
tor hat sein Interesse an einem Ankauf des Objektes und der Herrichtung als Flüchtlingsei nrichtung
bekundet. Die Stadt Münster könnte diese für einen Zeitraum von ca. sechs Jahren anmieten.
Mit vergleichsweise geringem Aufwand könnten in dem Gebäude vier Wohnungen für ca. 30 Pers o-
nen in den Obergeschossen hergerichtet werden. Im Erdgeschoss könnten nach Umbaumaßna h-
men vier weitere Wohnungen für insgesamt ca. 25 Personen entstehen.
Der Standort wäre für die Unterbringung von Flüchtlingsfamilien sehr gut geeignet. Er zeichnet sich
insbesondere durch eine integrierte Lage im Ortskern aus. Alle erforderlichen Infrastrukturangebote
sind fußläufig zu erreichen.
In Abhängigkeit von einer Belegung der neuen Flüchtlingseinrichtung mit Familien können neue Be-
darfe in der Kindertagesbetreuung sowie für den Schulbesuch ausgelöst werden, die durch die beste-
henden Angebote nicht gedeckt werden können. Örtliche Kindertageseinrichtungen sowie die Grund-
schule sind bereits voll ausgelastet. Die Verwaltung wird daher bei Bedarf die Einrichtung eines sog.
Brückenangebotes (siehe Beschlusspunkt 2.2.3 der Vorlage V/0009/2016) organisieren und einen
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Transfer von schulpflichtigen Kindern in andere Schulen prüfen.
Aufgrund des nach wie vor bestehenden Bedarfs an mittelfristigen Unterbringungskapazitäten und der
zunehmend schwierigen Suche nach Grundstücken zur Errichtung von Flüchtlingseinrichtungen sollte
auf dieses Mietangebot nicht verzichtet werden.
In Albachten werden derzeit zwei Einrichtungen für die Unterbringung von Flüchtlingen mit insg e-
samt 72 Plätzen genutzt: Eine dauerhafte Einrichtung an der Dülmener Straße mit 50 Plätzen sowie
eine temporäre Einrichtung an der Osthofstraße mit 22 Plätzen. Der Anteil der Unterbringungsplätze
an der Bevölkerung liegt mit 1,1 % unter dem gesamtstädtischen Durchschnitt.
Bereits geplant ist die Errichtung einer dauerhaften Einrichtung am Standort Hohe Geist. Hier ist
eine Realisierung allerdings erst langfristig, voraussichtlich nicht vor dem Jahr 2020, möglich.
Vor diesem Hintergrund erscheint die Inbetriebnahme einer weiteren Flüchtlingseinrichtung in A l-
bachten sehr gut vertretbar.
I.V.
gez.
Cornelia Wilkens
Stadträtin
Beratungsverlauf (11)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungBeschluss: von der Tagesordnung abgesetzt
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungBeschluss: von der Tagesordnung abgesetzt
Zur SitzungBeschluss: von der Tagesordnung abgesetzt
Zur SitzungBeschluss: vertagt
Zur SitzungOrte (3)
- Dülmener Straße 9
- Osthofstraße
- Hohe Geist
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- V/0369/2016
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 25.05.2016
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37