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V/0369/2016

Standortbeschluss für eine Flüchtlingseinrichtung an der Dülmener Straße 9, Albachten

Vorlagen 25.05.2016

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Nächste Beratung: Ausschuss für Schule und Weiterbildung, Sitzung am 28.06.2016, TOP 18

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

8851 Zeichen

V/0369/2016 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Sozialamt 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Standortbeschluss für eine Flüchtlingseinrichtung an der Dülmener Straße 9, Albachten 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
01.06.2016 Integrationsrat Vorberatung 
08.06.2016 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung 
14.06.2016 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung 
15.06.2016 Ausschuss für Liegenschaften, Wirtschaft und strategisches  
 Flächenmanagement Vorberatung 
15.06.2016 Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit,  
 Verbraucherschutz und Arbeitsförderung Vorberatung 
16.06.2016 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen Vorberatung 
16.06.2016 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 
21.06.2016 Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung und  
 E-Government Vorberatung 
28.06.2016 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung 
29.06.2016 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
29.06.2016 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Am Standort Dülmener Straße 9, Stadtbezirk West, Stadtteil Albachten, wird eine temporäre 
Flüchtlingseinrichtung für bis zu ca. 55 Personen eingerichtet. 
 
2. Das Gebäude wird durch einen Investor angekauft und zur Nutzung als Flüchtlingseinric htung 
hergerichtet. Es wird von der Stadt Münster angemietet und mit den notwendigen Mobiliar sowie 
den erforderlichen beweglichen Einrichtungsgegenständen ausgestattet. Für die A nmietung der 
Einrichtung wird eine gesonderte Vorlage erstellt. 
 
3. Die persönliche Betreuung dieser Flüchtlingseinrichtung wird gemäß des Ratsbeschlusses zur 
Vorlage V/0909/2015/1 vorrangig an einen geeigneten  freien Träger vergeben. Dabei wird der 
übliche Betreuungsschlüssel von jeweils ½ Vollzeitäquivalent (VZÄ) für Sozialarbeit und Hau s-
dienst für die ca. 50 Plätze zugrunde gelegt. Sofern eine Betreuung durch freie Träger nicht 
zweckmäßig oder realisierbar is t, sind ab Inbetriebnahme der Flüchtlingseinrichtung dem B e-
treuungsschlüssel entsprechend zusätzliche städtische Mitarbeiter/ -innen im Bereich von Soz i-
alarbeit und Hausdienst zeitnah einzusetzen. 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0369/2016 
Auskunft erteilt: 
Frau Schulte-Sienbeck 
Ruf: 
492-5998 
E-Mail: 
Schulte-Sienbeck@stadt-
muenster.de  
Datum: 
25.05.2016 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0369/2016 
4. Mit Inbetriebnahme des Standortes werden freizeitpädagogisc he Angebote für Kinder und J u-
gendliche entsprechend der dazu in städtischen Flüchtlingseinrichtungen etablierten Angebote 
durch Träger der offenen Kinder- und Jugendarbeit eingerichtet.   
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Die veranschlagten Auszahlungen und Aufwendungen für Mobiliar und Einrichtungsgegenstä nde der 
Gebäude entsprechen dem üblichen Standard der städtischen Flüchtlingseinrichtungen. 
 
Die laufenden Personalaufwendungen sind zunächst für einen B etrieb in städtischer Regie auf der 
Basis der durchschnittlichen städtischen Personalkosten für die jeweils vorgesehene Eingruppi erung 
ermittelt. Die Mittel sollen vorrangig für Betreuungsleistungen freier Träger eingesetzt werden, wenn 
entsprechendes Interesse besteht und einrichtungsbezogen Vereinbarungen  - orientiert am kalkulier-
ten städtischen Aufwand - getroffen werden können. 
 
Für die freizeitpädagogischen Angebote für Kinder und Jugendliche ist je Einrichtung mit Aufwendun-
gen in Höhe von 11.000 € jährlich zu rechnen. Bei einer unterjährigen Betriebsau fnahme wird der 
Betrag entsprechend reduziert. 
 
Für die Umsetzung der Maßnahmen entstehen folgende überplanmäßige Haushaltsbelastungen: 
 
Teilergebnisplan 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 0502 Sicherung des  
Lebensunterhalts 
   
Zeile 15 Transferaufwendungen 2016 ./. Zuschüsse an 
freie Träger; 
Integrationshilfen    2017 ff. 54.530 
      
Produktgruppe 0603 Jugendsozialarbeit    
Zeile 16 Sonstige ordentliche  
Aufwendungen 2016 ./. Freizeitpäd.  
Angebote 
   2017 ff. 11.000 
Insgesamt:   2017 65.530  
 
Teilfinanzplan 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 0502 Sicherung des  
Lebensunterhalts 
   
Investitions-
maßnahme 
0020 Einrichtung Asylbewerber/ 
Flüchtlinge 
   
Auszahlungen  für den Erwerb von bewegli-
chem Anlagevermögen 2016 57.130 Mobiliar/ 
Einrichtung 
Insgesamt:   2016 57.130

- 3 - 
V/0369/2016 
 
Es wird angestrebt, die im laufenden Jahr entstehenden zusätzlichen Aufwendungen und invest iven 
Auszahlungen im Gesamthaushalt aufzufangen. Der Rat stimmt den hierzu erforderlich we rdenden 
Umschichtungen über das Instrument der über - bzw. außerplanmäßigen Mittelbereitste llung nach 
§ 83 GO NRW zu. Die endgültige Deckung ist durch eine Nachtragssatzung herbeizuführen. 
 
 
Begründung: 
 
1. Ausgangslage: 
 
Mit Stand vom 30.04.2016 lebten in den städtischen Flüchtlingseinrichtungen  3.994 Menschen. Die 
Landesnotunterkünfte waren mit 757 Personen (von 1.636 Plätzen) belegt, so dass insgesamt in 
Münster rund 4.750 Flüchtlinge in Einrichtungen untergebracht waren. 
 
Insgesamt sind seit Jahresbeginn 540 geflüchtete Menschen nach Münster gekommen, der größte 
Teil davon im Januar. Seit der zweiten Februarwoche erfolgen nur noch vereinzelte Zuweisungen. Im 
März sind 25 Flüchtlinge zugezogen, im April 9. 
 
Dies entspricht auch dem Trend in NRW. Hier kommen derzeit insgesamt sehr viel weniger Flüchtlin-
ge an als noch zu Jahresbeginn. So wurden über das sogenannte EASY-System in der ersten Kalen-
derwoche 2016 noch fast 6.700 Flüchtlinge erfasst, in der 16. Kalenderwoche nur noch rund  760. 
Ursächlich ist insbesondere die Schließung der sogenannten Balkanroute. Darüber hi naus erhalten 
aber auch verstärkt solche Kommunen Zuweisungen, die ihre Aufnahmequote bislang deutlich nicht 
erfüllt haben. 
 
Für die weitere Entwicklung der Zuweisungszahlen kann noch keine Prognose abgegeben werden. 
Aktuell ist davon auszugehen, dass in den kommenden Wochen nur wenige Zuweisungen erfolgen 
werden. Die Stadt stellt sich aber darauf ein, dass die Zuzüge im Laufe des Jahres wieder anste igen 
werden.  
 
Da der größte Teil der Unterbringungskapazitäten nur befristet zur Verfügung steht (wie die viele n 
BImA-Immobilien oder auch umgenutzte Verwaltungs- und Gewerbeimmobilien) müssen auch weiter-
hin Unterbringungskapazitäten erschlossen werden, allein um die bestehenden Platz -Kapazitäten zu 
erhalten.  
 
 
2. Herrichtung eines Gebäudes an der Dülmener Straße 9 als Flüchtlingseinrichtung: 
 
Das zentral in Albachten liegende Gebäude wird derzeit als Hotel und Gaststätte genutzt. Ein Inves-
tor hat sein Interesse an einem Ankauf des Objektes und der Herrichtung als Flüchtlingsei nrichtung 
bekundet. Die Stadt Münster könnte diese für einen Zeitraum von ca. sechs Jahren anmieten. 
 
Mit vergleichsweise geringem Aufwand könnten in dem Gebäude vier Wohnungen für ca. 30 Pers o-
nen in den Obergeschossen hergerichtet werden. Im Erdgeschoss könnten nach Umbaumaßna h-
men vier weitere Wohnungen für insgesamt ca. 25 Personen entstehen.  
 
Der Standort wäre für die Unterbringung von Flüchtlingsfamilien sehr gut geeignet. Er zeichnet sich 
insbesondere durch eine integrierte Lage im Ortskern aus. Alle erforderlichen Infrastrukturangebote 
sind fußläufig zu erreichen. 
 
In Abhängigkeit von einer Belegung der neuen Flüchtlingseinrichtung mit Familien können neue Be-
darfe in der Kindertagesbetreuung sowie für den Schulbesuch ausgelöst werden, die durch die beste-
henden Angebote nicht gedeckt werden können. Örtliche Kindertageseinrichtungen sowie die Grund-
schule sind bereits voll ausgelastet. Die Verwaltung wird daher bei Bedarf die Einrichtung eines sog. 
Brückenangebotes (siehe Beschlusspunkt 2.2.3 der Vorlage V/0009/2016) organisieren und einen

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V/0369/2016 
Transfer von schulpflichtigen Kindern in andere Schulen prüfen. 
 
Aufgrund des nach wie vor bestehenden Bedarfs an mittelfristigen Unterbringungskapazitäten und der 
zunehmend schwierigen Suche nach Grundstücken zur Errichtung von Flüchtlingseinrichtungen sollte 
auf dieses Mietangebot nicht verzichtet werden. 
 
In Albachten werden derzeit zwei Einrichtungen für die Unterbringung von Flüchtlingen mit insg e-
samt 72 Plätzen genutzt: Eine dauerhafte Einrichtung an der Dülmener Straße mit 50 Plätzen sowie 
eine temporäre Einrichtung an der Osthofstraße mit 22 Plätzen. Der Anteil der Unterbringungsplätze 
an der Bevölkerung liegt mit 1,1 % unter dem gesamtstädtischen Durchschnitt. 
 
Bereits geplant ist die Errichtung einer dauerhaften Einrichtung am Standort Hohe Geist. Hier ist 
eine Realisierung allerdings erst langfristig, voraussichtlich nicht vor dem Jahr 2020, möglich. 
 
Vor diesem Hintergrund erscheint die Inbetriebnahme einer weiteren Flüchtlingseinrichtung in A l-
bachten sehr gut vertretbar. 
 
 
I.V. 
 
gez. 
 
Cornelia Wilkens 
Stadträtin

Beratungsverlauf (11)

01.06.2016 Integrationsrat
TOP 2.4 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
08.06.2016 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien
TOP 9 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
14.06.2016 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen
TOP 5.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
15.06.2016 Ausschuss für Liegenschaften, Wirtschaft und strategisches Flächenmanagement
TOP 4.3 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
15.06.2016 Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung
TOP 8 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: von der Tagesordnung abgesetzt

Zur Sitzung
16.06.2016 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen
TOP 6.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
16.06.2016 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 7.7 Anhörung Entscheidung

Beschluss: von der Tagesordnung abgesetzt

Zur Sitzung
21.06.2016 Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung und E-Government
TOP 2 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: von der Tagesordnung abgesetzt

Zur Sitzung
28.06.2016 Ausschuss für Schule und Weiterbildung
TOP 18 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: vertagt

Zur Sitzung
Entscheidung
Vorberatung

Orte (3)

  • Dülmener Straße 9
  • Osthofstraße
  • Hohe Geist

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Details

Aktenzeichen
V/0369/2016
Typ
Vorlagen
Datum
25.05.2016
Erstellt
06.10.2020 14:37