V/0096/2015
Umplanung der Hüfferstraße / Gerichtsstraße im Abschnitt zwischen der Robert-Koch-Straße und Schlossplatz
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Anlage 1
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Beschlussvorlage
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V/0096/2015 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung Betrifft Umplanung der Hüfferstraße / Gerichtsstraße im Abschnitt zwischen der Robert-Koch-Straße und Schlossplatz Planungsbeschluss Beratungsfolge 14.04.2015 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 30.04.2015 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Der Planung zum Umbau der Hüfferstraße / Gerichtsstraße wird auf der Grundlage des Lageplans vom August 2013 / Januar 2014 (Anlage 2 Blatt 1 und 2, Reduktionsvariante) zugestimmt. II. Kosten/Folgekosten: Es wird zur Kenntnis genommen, dass für die o. g. Maßnahme Kosten von ca. 420 .000 € entste- hen werden. III. Finanzielle Auswirkungen: Eine Finanzierung ist laut Haushaltsplan 2015 ab 2016 vorgesehen. Es ist zurzeit fraglich, ob die Maßnahme förderfähig ist/wird. Die erforderlichen Mittel für die Reduktionsvariante werden im Teil finanzplan nachstehender Pro- duktgruppe wie folgt bereitgestellt: Teilfinanzplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 1201 Bereitstellung von Verkehrsfl ä- chen und –anlagen * Bemerkung: Investitions- maßnahme 4190 Hüfferstraße 2016 240.000 Auszahlungen 2016 420.000 Vorlagen-Nr.: V/0096/2015 Auskunft erteilt: Herr Böhme Ruf: 492 61 56 E-Mail: Boehme@stadt-muenster.de Datum: 26.02.2015 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0096/2015 Saldo 420.000 * Bemerkung: Zur HH -Aufstellung 2016 wird die Gerichtsstraße mit einbezogen und die Investit i- onsmaßnahme in Hüfferstraße / Gerichtsstraße umbenannt. Der Ansatz wird dementsprechend auf 420.000 € für 2016 erhöht. Die gesamte Baumaßnahme löst keine Beiträge nach dem KAG oder BauGB aus. Begründung: Anlass: Bei der Begehung der Nebenanlagen im Zuge der Radrevision, wurden in der Hüfferstraße und der Gerichtsstraße erhebliche Mängel in den R adverkehrsanlagen festgestellt. Die Radwege entspr e- chen nicht den geforderten Mindeststandards für benutzungspflichtige Radverkehrsanlagen. Z u- sätzlich sind im Knotenpunkt Hüfferstraße / Badestraße die Radfahrbeziehungen nicht eindeutig erkennbar, da die Promenade an dieser Stelle versetzt ist. Als weiterer Mangel kommt noch hinzu, dass in der Gerichtsstraße zwischen dem Gehweg und dem Radweg eine Stolperkante vorhanden ist. Diese Gründe geben Anlass die Hüfferstraße und die Gerichtsstraße umzuplanen, um ins ge- samt eine sicherere und bessere Verkehrsführung herzustellen. Bei der Hüfferstraße / Gerichtsstraße handelt es sich um eine Gemeindestraße mit überbezirkl i- cher Bedeutung. Diese liegt im Vorbehaltsnetz und ist mit ca. 10.000 Kfz/24 h belastet. Im Netz hat die Hüfferstraße / Gerichtsstraße eine Verbindungsfunktion zwischen dem I. Tangentenring (Schlossplatz) und dem II. Tangentenring (Rishon -Le-Zion-Ring). Stadteinwärts hat sie eine Z u- bringerfunktion in der Weiterführung über die Universitätsstraße. Sie ver bindet alle innerstädt i- schen universitären Einrichtungen mit den im westlichen Anschluss an der Hüfferstraße li egenden Universitätskliniken und dem Komplex des Zentralklinikums. Sie ist eine Hauptachse für den Ra d- verkehr mit 689 Radfahrern in der Zeit von 13:00 bis 14:00 Uhr. Zwischen dem Schlossplatz und der Himmelreichallee wird der Straßenabschnitt von vier Buslinien befahren. Ab der Himmelreichallee in stadtauswärtiger Richtung kommt noch eine Buslinie hinzu. Diese fünf Buslinien (11, 12, 13, 14 und 22) dienen der Erschließung der westlichen Stad tteile. Insgesamt nutzen 12 bzw. 15 Busse pro Stunde die Hüfferstraße / Gerichtsstraße. Die Taktrate aller Buslinien liegt zwischen zwei und zehn Minuten. Die zu planende Strecke ist überwiegend einseitig bebaut (Südseite). Auf der Nordseite liegt der Schlossgarten mit dem Schlossgraben. Der Radweg in der Hüfferstraße hat auf beiden Seiten lediglich eine nutzbare Breite von ca. 0,75 m. Laut ERA (Empfehlungen für Radverkehrsanlagen) beträgt die Regelbreite von Radwegen 2,00 m. Die Gehwege sind ebenfalls mit ca. 1,0 m bis 1,50 m zu schmal bemessen. Die Breite des S i- cherheitsstreifens zwischen dem Radweg und der Fahrbahn beträgt größtenteils ca. 0,70 m. Ledig- lich im Teilstück zwischen der Robert-Koch-Straße und der Himmelreichallee sind auf der Südseite Parkbuchten angelegt (2,0 m breit). In der Gerichtsstraße sind Poller zw ischen dem Gehweg und dem Radweg angeordnet, die ein verkehrswidriges Parken verhindern. Dies hat erhebliche Ei n- schränkungen und Sicherheitsrisiken für Radfahrer zur Folge. Der Fahrbahnquerschnitt beträgt ca. 6,50 m. Planungsansatz: Der vorhandene Gesamtquerschnitt der Hüfferstraße zwischen dem denkmalgeschützten Schloss- graben und der Bebauung lässt eine Separierung der Fußgänger, Radfahrer und Kraftfahrzeuge mit den erforderl ichen Breiten nicht zu. Die Verkehrsbelastung von 614 Kfz in der Zeit von 16:00 bis 17:00 Uhr kann in der Tabelle der ERA in den Belastungsbereich II eingeordnet werden. Dieser Bereich liegt zwischen einer harten (z.B. ein R adweg oder ein Radfahrstreifen) und einer weichen Trennung (z.B. Mischverkehr auf der Fahrbahn) von Radverkehr und Kfz-Verkehr. - 3 - V/0096/2015 Im Zuge der Planung wurden insgesamt 7 Varianten entwickelt und mit den fachberührten Diens t- stellen diskutiert. Als Ergebnis die ses intensiven Entwicklungs- und Abwägungsprozesses werden hiermit zwei Varianten vorgestellt. Planung: Ausbauvariante Hüfferstraße (Anlage 1, Blatt 1): Am 11.05.2011 fand eine Zählung der Fußgänger und Radfahrer auf der Hüfferstraße statt. Bei dieser wurde deutlich, dass die Nebenanlagen zum größten Teil von den Radfahrern genutzt we r- den. Es wird auch erkennbar, dass der nördliche Gehweg von den Fußgängern seltener genutzt wird als der südliche. Laut der ERA (Ausgabe 2010) ist auf Grund der hohen Anzah l der Radfahrer und der geringen, vorhandenen Breite der Nebenanlagen, eine gemeinsame Führung mit dem Fußgänger ausg e- schlossen. Daher wird auf der Nordseite zwischen der Badestraße und der Robert -Koch-Straße der Gehweg aufgehoben und die Breite dem Radweg zugeschlagen. Dadurch entsteht ein reiner Radweg mit einer Breite von ca. 2,50 m inkl. Sicherheitsstreifen. Um die Hecke zu schonen wird die Lage des vorhandenen Kantensteines nicht verändert. Auf der Südseite bekommt der Radfahrer einen Schutzstreifen von 1,50 m Breite. Dieser ist ein Teil der Fahrbahn und darf nur im Bedarfsfall von Kraftfahrzeugen befahren werden. Die Restfah r- bahnbreite beträgt 6,0 m. Damit ist ein Begegnen zwischen Pkw und Lkw möglich ohne den Schutzstreifen zu befahren. Bei Begegnun gen zwischen Bus und Lkw muss der jeweilige Ve r- kehrsteilnehmer auf den Schutzstreifen ausweichen. Für diese Lösung muss auf der Südseite der Bordstein zu Lasten des Radweges ve rsetzt werden, was mit hohen Baukosten verbunden ist. Beim Gehweg findet eine minimale Verbreiterung auf ca. 2,50 m statt. Gegenüber der Einmündung der Himmelreichallee wird der Bordstein abgesenkt, um ein A bfahren vom Radweg bzw. ein Auffahren auf diesen zu ermöglichen. An dieser Stelle sind Leitl inien, eine Haltlinie und ein kleine s Radsignal geplant. Die vorhandene Fußgängerfurt über die Hüfferstraße wird zurückgebaut. Im südlichen Abschnitt zwischen der Robert -Koch-Straße und der Himmelreichallee soll die Par k- bucht komplett und der Gehweg auf 2,0 m zurückgebaut werden. Dadurch entsteht die Möglichkeit den Radweg auf 1,60 m zuzüglich 0,5 m Sicherheitsstreifen zu verbreitern. Die vorhandenen Bä u- me müssen entfernt werden. In Höhe Hüfferstraße Haus -Nr. 27 befindet sich die Bushaltestelle “Hüfferstiftung“ die wie oben beschrieben von vielen Buslinien angefahren und Fahrgasttechnisch gut frequentiert wird. In der Nähe sind die Fachhochschule Münster und der Zentralfriedhof angesiedelt, die ebenfalls gut b e- sucht werden. Auf Grund dessen wurde die Querung über die Hüfferstraße überplant u nd sicherer gestaltet. Die Querung wird mit einer Fußgängerampel ausgestattet, die eine Betriebszeit von 6:00 bis 22:00 Uhr haben wird (22:00 bis 6:00 Uhr schlafend). Damit auf der nördlichen Seite für die Querenden eine Aufstellfläche angeboten werden kann, wird die vorhandene Bordsteinführung zur Lasten der Fahrbahn und der Mittelinsel versetzt. Der Knotenpunkt Hüfferstraße / Badestraße ist ein bedeutender Verknüpfungspunkt mit der ä u- ßerst stark vom Fahrradverkehr frequentierten Promenade. In der Planung wird durch das Verset- zen des Bordsteins (Rückbau der Badestraße) genügend Platz geschaffen, um den parallel la u- fenden Ge hweg entlang der Promenade bis zur Hüfferstraße zu verlängern. Die Radfahrer aus südlicher Richtung erhalten einen separaten Aufstellbe reich, einen Taster und ein eigenes Signal. Das Queren der Hüfferstraße wird durch eine breite Radfahrerfurt (3,0 m) deutlich gemacht. Diese und die nördliche Furt sind in beide Richtungen befahrbar und werden rot eingefärbt. Für den linksabbiegenden Radfahrer aus der Gerichtsstraße wird eine Aufstelltasche markiert und ein Ta s- ter vorgesehen. Die Signalschaltung muss auf die Belange des Radverkehrs angepasst werden. Durch den Rückbau der Badestraße entfallen drei Stellplätze. - 4 - V/0096/2015 Ausbauvariante Gerichtsstraße (Anlage 1, Blatt 2): Die vorhandene Stolperkante zwischen dem Radweg und dem Gehweg wird zurück gebaut. Gleichzeitig werden die südlichen Nebenanlagen erneuert. Der Abschnitt des Radweges vor Haus- Nr. 2 wird zu Lasten der Fahrbahn verbreitert. Erstmalig wird ein Sicherheitsstreifen hergestellt. Die vorhandenen Pfosten werden entfernt. Auf der nördlichen Seite wird der Radweg an zwei Ste l- len “Rot“ durchgepflastert. Reduktionsvariante Hüfferstraße (Anlage 2, Blatt 1): Diese Variante sorgt mit minimalem Aufwand für eine schnelle Verbesserung. Die Umbaukosten werden so niedrig wie möglich gehalten. Das erhöht die Chance, dass der Umbau in absehbarer Zeit umgesetzt wird. Auf der Nordseite wird ebenfalls, durch das Umpflastern des Gehweges, ein reiner Radweg e r- stellt. Der vorhandene Kantenstein, der nördliche Bordstein sowie der Sicherheitsstreifen verble i- ben an ihrer jetzigen Position. Dadurch werden die Baukosten erheblich reduziert. Die Fußgänger aus dem Schlossgarten (Höhe Haus -Nr. 4) werden auf die südliche Seite geleitet. Dabei soll in Zukunft eine Fußgängerlichtsignalanlage helfen. Diese befindet sich im Schlafmodus und wird nur bei Bedarf aktiv. Der südliche Abschnitt zwischen der Robert -Koch-Straße und der Himmelreichallee, der Einmü n- dungsbereich Badestraße, der Einmündungsbereich Himmelreichallee und die geplante LSA vor der Hüfferstiftung entsprechen der Ausbauvariante. Reduktionsvariante Gerichtsstraße (Anlage 2, Blatt 2): Die vorhandene Stolperkante wird zurück gebaut. Der Radweg in diesem Bereich wird an den vor- handenen Gehweg angeglichen und vor Haus Nr. 2 zu Lasten des Gehwegs minimal verbre itert. Erstmalig wird ein Sicherheitsstreifen hergestellt. Die Poller zwischen dem Gehweg und dem Ra d- weg werden entfernt. Auf der nördlichen Seite wird der R adweg an zwei Stellen “Rot“ durchg e- pflastert. Fazit: Durch diese umfangreichen Umbaumaßnahmen können auf diesem für Radfahrer so wichtigen Abschnitt wesentliche Verbesserungen im Sinne der Verkehrssicherheit, der Verkehrsabwicklung und Erschließung für alle Verkehrsarten erzielt werden. Die Ausbauvariante der Hüfferstraße (Anlage 1, Blatt 1) mit dem geplanten Schutzstreifen stellt nicht nur eine Verbesserung für den Radfahrer dar, sondern auch der Fußgänger erhält dadurch einen reinen Gehweg, auf dem er gefahrlos flanieren kann. Auf Grund der vielen Radfahrer auf der Hüfferstraße, dem großen Anteil an ÖPNV und der geplanten Fahrbahnbreite von 6,0 m kann es zu Verzögerungen im Busverkehr kommen. Da die Geschwindigkeit dem Radfahrer angepasst werden muss, falls ein Überholen auf langer Strecke nicht möglich ist. Dieses Manko sollte neben den Vorteilen ebenfalls erwähnt werden. Da bei der Reduktionsvariante der Hüfferstraße und der Gerichtsstraße (Anlage 2, Blatt 1 und 2) die aktuelle Bordsteinführung nicht verändert wird, entfallen erhebliche Kosten für die Regulierung der Fahrbahn und Entwässerung. Durch das Entfernen der vorhandenen Poller in der Gerichtstr a- ße wird die Sicherheit für den Radfahrer verbessert. - 5 - V/0096/2015 Auf Grund der angespannten Haushaltslage und der oben genannten Vor - und Nachteile schlägt die Verwaltung die Reduktionsvariante zur Umsetzung vor. Diese Variante ist zwar keine optimale Lösung, aber sie verbessert gleichwohl die Situation für alle Verkehrsteilnehmer erheblich. Kosten/Finanzierung: Die Gesamtkosten für die bauliche Maßnahme der Ausbauvariante (Anlage 1, Blatt 1 und 2) betra- gen ca. 808.000 €. Die Gesamtkosten für die Reduktionsvariante (Anlage 2, Blatt 1 und 2) liegen bei ca. 420.000 €. Die Umsetzung der Maßnahme ist für 2016 vorgesehen. i.V. gez. Schultheiß Stadtdirektor Anlagen: Anlage 1: Ausbauvariante (Blatt 1 und 2) Anlage 2: Reduktionsvariante (Blatt 1 und 2)
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- Promenade
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Details
- Aktenzeichen
- V/0096/2015
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 26.02.2015
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37