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V/0508/2005

Straßenbenennung Helweger Esch und Avendruper Straße

Vorlage 03.06.2005

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Ost, Sitzung am 08.09.2005, TOP 2.1

Übersichtsplan

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Ansehen

Schreiben-vom-28.06.2004

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Beschlussvorlage

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Schreiben-vom-28.06.2004

3819 Zeichen

Bernd Herweg Münster,den 28.06.2004
Hoove 9
48157 Münster

“ Stadt Münster
Amt für Bürgerangelegenheiten

betrift: Straßenbezeichnung „Helweger Esch“

Sehr geehrte Frau Klimek, sehr geehrte Frau Groh,

nach Einsicht in meine Unterlagen über den Vorgang Straßenbezeichnung „Helweger Esch“,
aus dem Jahre 1982 möchte ich hiermit eine Stellungnahme zu dem Schreiben und dem
persöhnliches Telefongespräch mit dem früheren Stadtheimatpfleger Herrn Dr. phil.
Böckenholt abgeben.

Wie Herr Dr. Böckenholt in seinem Schreiben anmerkte, ist es wichtig abzuklären, ob die
Straße nach dem Hof Herweg oder nach dem Flurstück, welches sich an dieser Straße befin-
det,benannt wurde. Das Flurstück trägt seit Altersher den Namen „Herweger Esch“ und das
schon vor dem Bau der Eisenbahnlinie, da sich die Flurbezeichnung auf beiden Seiten der
Bahnlinie wiederfindet. Nicht nur das Flurstück, sondern auch der ehemalige Kotten des
Hofes Herweg, befindet sich an diesem Straßenzug. (Siehe Anlage) Das Flurstück „Herweger
Esch“ befindet sich auch heute noch in seiner Lage auf dem Hofflurstück Herweg und
keinesfalls, wie in dem Schreiben behauptet, in einer abseitigen Lage. Der Acker, der dieses
Flurstück überzieht, kann auch heute noch über diese Straße angefahren werden. In seiner
Stellungnahme behauptet Herr Dr. Böckenholt der Helweger Esch gehörte nicht zum Hof
Herweg, sondern zu unterschiedlichen Höfen. Das es sich bei der Bezeichnung „Helweger
Esch“ um eine unzutreffende Bezeichnung handelt, da es „Herweger Esch“ heißt, kann ich
anhand von Katasterunterlagen beweisen. Daraus ersieht man auch das der Esch immer zum
Hof Herweg gehörte. (Siehe Anlage)

In dem damaligen Telefongespräch deutete Herr Dr. Böckenholt an, das Flurstück wäre

nach dem Hof Helweg benannt, als Nachweis sandte er eine Karte zu, auf dem der Hof
Herweg irrtümlicher Weise so benannt wurde. Auf meinen Hinweis, der Hof wäre schon
Urkundlich im 14. Jahrhundert mit „Herwech“ ( Siehe Anlage) bezeichnet worden und auch
zu der Zeit, aus der die Karte stammt, im Besitz der Familie Herweg gewesen( Siehe Anlage),
reagierte er ablehnend. Seine Worten waren sinngemäß: „Die Karte kann nicht falsch sein!Sie
geht die Straßenbezeichnung nichts an, da sie kein Grundstück an der Straße liegen haben und
es käme sowieso nicht in Frage die Straßenbezeichnung zu ändern.“

In seiner Stellungnahme bedient sich Herr Dr. Böckenholt des öfteren mit Satzabschnitten
wie; „allen Anschein nach“, „existiert haben muß darauf deutet“, oder auch „gehörte wahr-
scheinlich “, ich erlaube mir den Hinweis auf einen eher hypotetischen Carakter dieser Aus-
sagen. Es kann zwar sein das hel- und her- etymologisch eng beieinander liegen, oder

das es sich bei Herweg und Helweg um Synonyme handelt die häufiger mal ausgetauscht

wurden, nur die in der Anlage beigefügten Kopien von Urkunden und Karten vom Hof

Herweg sagen klar und deutlich aus, das dort nicht „ häufiger mal was ausgetauscht wurde“,

und in starkem Traditionsbewußtsein immer am Namen festgehalten wurde.

Allein aus diesem Grunde engagiere ich mich so stark in dieser Angelegenheit, weil auch
ich nicht zulassen will das mal soeben aus einem her- ein hel- oder aus einem „Herweger

“ Esch“ ein „Helweger Esch“ gemacht wird.

Ich bin nicht der Meinung das Historiker oder Sprachforscher eingeschaltet werden müssen,

da der Sachverhalt wohl vollkommen klar sein dürfte, sondern unsere „Volksvertreter-innen“

mögen diese Angelegenheit mit viel Menschenverstand bitte noch einmal neu beraten.

Ich möchte mich ausdrücklich bei Ihnen Frau Klimek bedanken, das sie sich für mein An-
liegen so schnell und unbürokratisch eingesetzt haben.

Mit freundlichen Grüßen!

Anlagen: 1. Karte „Herwegkotten“
2. Katasterunterlagen
3. Urkunde
4. Übersichtskarte Kirchspiel Handorf
5.3 Auszüge Kirchenbücher Pfarrei Handorf

Beschlussvorlage

4861 Zeichen

DER OBERBÜRGERMEISTER 
Vermessungs- und Katasteramt 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Straßenbenennung Helweger Esch und Avendruper Straße 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
08.09.2005 Bezirksvertretung Münster-Ost Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
Sachentscheidung: 
1. Der Straßenname Helweger Esch bleibt unverändert bestehen. Der Verlauf des Wirtschaftswe-
ges Helweger Esch ist im beiliegenden Übersichtsplan gelb dargestellt. 
2. Das Schreiben von Herrn Bernd Herweg vom 28.06.2004 ist damit erledigt. 
3. Der Straßenname des östlichen Teilstücks der Avendruper Straße wird aufgehoben. Das Teil-
stück wird dadurch ein Feldweg ohne Straßennamen. Es ist im Übersichtsplan grün dargestellt.  
4. Am Abzweig Helweger Esch/Dorbaumstraße wird ein Hinweisschild auf die Zufahrt zur A-
vendruper Straße aufgestellt. 
 
 
 
Kosten/Folgekosten 
 
Es entstehen keine Kosten und keine Folgekosten.  
 
Mittelbereitstellung/Finanzierung 
 
Keine 
 
Befristung 
Keine 
 
 
Begründung: 
Zu 1. und 2.: 
Mit dem Schreiben vom 28.06.2004 bat Herr Bernd Herweg die Bezirksvertretung Münster-Ost um 
einen Beschluss zur Umbenennung der Straße Helweger Esch in Herweger Esch. Er fügte Kopien 
von Urkunden aus der Erbhöferolle und Kirchenbüchern bei, in denen die Bezeichnung Herweger 
Esch als Flurname genannt ist.  
Vorlagen-Nr.: 
V/0508/2005 
Auskunft erteilt: 
Herr  Zimmermann 
Ruf: 
492 62 42 
E-Mail: 
Zimmerma@stadt-muenster.de  
Datum: 
03.06.2005 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
Weitere Recherchen ergaben folgendes: 
• Im Archiv des Vermessungs- und Katasteram tes befinden sich Übersichtskarten des preußi-
schen Urkatasters von 1828, auf denen die Ackerflächen „Helweger Esch“ genannt werden. 
• In der Urkarte selbst steht die Flurbezeichnung Helweger Esch, viele Eigentümerangaben in 
dieser Karte lauteten auf Theodor Helweg mit Korrektur in roter Tusche: „l“ ist gestrichen und 
als „r“ korrigiert. Die Flurbezeichnung ist jedoch nicht korrigiert. 
• Im Übersichts-Handriss von 1830 ist der heutige Hof Herweg mit Helweg bezeichnet. 
Auf Anfrage beim Staatsarchiv Münster antwortete Dr. Kreucher am 22.09.2004: 
Unter „Hellweg (von mittelniederdeutsch „helwech“ – lichter Weg) versteht man eine Kö-
nigsstraße oder Heerstraße (auch Herweg). „Hel(l)weger Esch“ bedeutet demnach eine Feld-
flur an einer großen Straße und hat damit die gleiche Bedeutung wie „Heerweger Esch“. 
Auf Anfrage bei der Kommission für Mundart- und Namenforschung in Westfalen antwortete 
Prof. Dr. Taubken: 
Das Wort Helweg kommt im ganzen Westfalen vor; das Wort Herweg häufiger im südlichen 
Westfalen. Es gibt sehr viele Varianten in Sprache und Schreibung für den gleichen Begriff. 
In der Willkom-Schatzung des Jahres 1498, einer Steuererhebung für den Fürstbischof in 
Münster, sind alle Personen im Bistum Münster über 12 Jahren aufgeführt. In der Liste für 
Handorf ist der Name Herwech (mit „ch“) schon genannt. 
In der Stellungnahme vom 04.01.2005 teilt das Stadtar chiv, Amtsleiter Prof. Dr. Jakobi mit, das 
Wort Herweg sei sicher älter als Helweg, beide Namen seien überliefert. Das Anliegen des Herrn 
Herweg sei nachvollziehbar. Er schlägt vor, dem Antrag nachzukommen. 
Die Worte Helweg und Herweg sind im Westfälischen Flurnamenatlas der Kommission für Mund-
art- und Namenforschung in Westfalen, Band 3, Seite 295 erläutert. Es sind früh- und hochmittelal-
terliche Bezeichnungen für überörtliche Straßen, für Fernverbindungen. Das Vorkommen und die 
vielfältigen Varianten der Worte sind im Flurnamenatlas belegt. 
Fasst man alle Stellungnahmen zusammen, bleibt festzustellen, dass die Bezeichnung „Helweger 
Esch“ nicht falsch ist, dass aber auch eine Benennung in „Herweger Esch“ möglich wäre, wenn ein 
Bezug zum Hof Herweg beabsichtigt wäre. Aus diesem Grund wurden die vier Grundstückseigen-
tümer am Helweger Esch mit Schreiben vom 28.02.2005 über den Antrag auf Umbenennung in-
formiert und gefragt, ob sie mit einer evtl. Umbenennung einverstanden wären. Die vier Grund-
stückseigentümer haben mitgeteilt, sie seien mit einer Umbenennung nicht einverstanden. Daher 
schlägt die Verwaltung vor, eine Umbenennung nicht vorzunehmen.  
Zu 3. und 4.
: 
Im Zusammenhang mit der Frage der Umbenennung ist bekannt geworden, dass PKW- aber auch 
LKW-Fahrer, die den Hof Vornholt, Avendruper Straße 37 finden wollen, häufig versuchen die Zu-
fahrt von der Dorbaumstraße durch den Feldweg (im Übersichtsplan grün) zu benutzen. Der Feld-
weg ist für Kfz-Verkehr nicht geeignet. Nach der Aufhebung des Straßennamens für dieses Teil-
stück soll die Beschilderung geändert und der Verkehr über die Straße Helweger Esch geleitet 
werden. Damit ist für die Zukunft auch ausgeschlossen, dass Kfz von Navigationssystemen über 
den Feldweg geleitet werden. 
 
I.V. 
gez.

- 3 - 
Joksch 
Stadtbaurat 
 
Anlagen: 
Übersichtsplan M. 1 : 5.000 
Schreiben Bernd Herweg vom 28.06.2004

Beratungsverlauf (1)

08.09.2005 Bezirksvertretung Münster-Ost
TOP 2.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (4)

  • Avendruper Straße 37
  • Dorbaumstraße
  • Helweger Esch
  • Hoove 9

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0508/2005
Typ
Vorlage
Datum
03.06.2005
Erstellt
06.10.2020 14:37