V/0508/2005
Straßenbenennung Helweger Esch und Avendruper Straße
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Schreiben-vom-28.06.2004
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Bernd Herweg Münster,den 28.06.2004 Hoove 9 48157 Münster “ Stadt Münster Amt für Bürgerangelegenheiten betrift: Straßenbezeichnung „Helweger Esch“ Sehr geehrte Frau Klimek, sehr geehrte Frau Groh, nach Einsicht in meine Unterlagen über den Vorgang Straßenbezeichnung „Helweger Esch“, aus dem Jahre 1982 möchte ich hiermit eine Stellungnahme zu dem Schreiben und dem persöhnliches Telefongespräch mit dem früheren Stadtheimatpfleger Herrn Dr. phil. Böckenholt abgeben. Wie Herr Dr. Böckenholt in seinem Schreiben anmerkte, ist es wichtig abzuklären, ob die Straße nach dem Hof Herweg oder nach dem Flurstück, welches sich an dieser Straße befin- det,benannt wurde. Das Flurstück trägt seit Altersher den Namen „Herweger Esch“ und das schon vor dem Bau der Eisenbahnlinie, da sich die Flurbezeichnung auf beiden Seiten der Bahnlinie wiederfindet. Nicht nur das Flurstück, sondern auch der ehemalige Kotten des Hofes Herweg, befindet sich an diesem Straßenzug. (Siehe Anlage) Das Flurstück „Herweger Esch“ befindet sich auch heute noch in seiner Lage auf dem Hofflurstück Herweg und keinesfalls, wie in dem Schreiben behauptet, in einer abseitigen Lage. Der Acker, der dieses Flurstück überzieht, kann auch heute noch über diese Straße angefahren werden. In seiner Stellungnahme behauptet Herr Dr. Böckenholt der Helweger Esch gehörte nicht zum Hof Herweg, sondern zu unterschiedlichen Höfen. Das es sich bei der Bezeichnung „Helweger Esch“ um eine unzutreffende Bezeichnung handelt, da es „Herweger Esch“ heißt, kann ich anhand von Katasterunterlagen beweisen. Daraus ersieht man auch das der Esch immer zum Hof Herweg gehörte. (Siehe Anlage) In dem damaligen Telefongespräch deutete Herr Dr. Böckenholt an, das Flurstück wäre nach dem Hof Helweg benannt, als Nachweis sandte er eine Karte zu, auf dem der Hof Herweg irrtümlicher Weise so benannt wurde. Auf meinen Hinweis, der Hof wäre schon Urkundlich im 14. Jahrhundert mit „Herwech“ ( Siehe Anlage) bezeichnet worden und auch zu der Zeit, aus der die Karte stammt, im Besitz der Familie Herweg gewesen( Siehe Anlage), reagierte er ablehnend. Seine Worten waren sinngemäß: „Die Karte kann nicht falsch sein!Sie geht die Straßenbezeichnung nichts an, da sie kein Grundstück an der Straße liegen haben und es käme sowieso nicht in Frage die Straßenbezeichnung zu ändern.“ In seiner Stellungnahme bedient sich Herr Dr. Böckenholt des öfteren mit Satzabschnitten wie; „allen Anschein nach“, „existiert haben muß darauf deutet“, oder auch „gehörte wahr- scheinlich “, ich erlaube mir den Hinweis auf einen eher hypotetischen Carakter dieser Aus- sagen. Es kann zwar sein das hel- und her- etymologisch eng beieinander liegen, oder das es sich bei Herweg und Helweg um Synonyme handelt die häufiger mal ausgetauscht wurden, nur die in der Anlage beigefügten Kopien von Urkunden und Karten vom Hof Herweg sagen klar und deutlich aus, das dort nicht „ häufiger mal was ausgetauscht wurde“, und in starkem Traditionsbewußtsein immer am Namen festgehalten wurde. Allein aus diesem Grunde engagiere ich mich so stark in dieser Angelegenheit, weil auch ich nicht zulassen will das mal soeben aus einem her- ein hel- oder aus einem „Herweger “ Esch“ ein „Helweger Esch“ gemacht wird. Ich bin nicht der Meinung das Historiker oder Sprachforscher eingeschaltet werden müssen, da der Sachverhalt wohl vollkommen klar sein dürfte, sondern unsere „Volksvertreter-innen“ mögen diese Angelegenheit mit viel Menschenverstand bitte noch einmal neu beraten. Ich möchte mich ausdrücklich bei Ihnen Frau Klimek bedanken, das sie sich für mein An- liegen so schnell und unbürokratisch eingesetzt haben. Mit freundlichen Grüßen! Anlagen: 1. Karte „Herwegkotten“ 2. Katasterunterlagen 3. Urkunde 4. Übersichtskarte Kirchspiel Handorf 5.3 Auszüge Kirchenbücher Pfarrei Handorf
Beschlussvorlage
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DER OBERBÜRGERMEISTER Vermessungs- und Katasteramt Betrifft Straßenbenennung Helweger Esch und Avendruper Straße Beratungsfolge 08.09.2005 Bezirksvertretung Münster-Ost Entscheidung Beschlussvorschlag: Sachentscheidung: 1. Der Straßenname Helweger Esch bleibt unverändert bestehen. Der Verlauf des Wirtschaftswe- ges Helweger Esch ist im beiliegenden Übersichtsplan gelb dargestellt. 2. Das Schreiben von Herrn Bernd Herweg vom 28.06.2004 ist damit erledigt. 3. Der Straßenname des östlichen Teilstücks der Avendruper Straße wird aufgehoben. Das Teil- stück wird dadurch ein Feldweg ohne Straßennamen. Es ist im Übersichtsplan grün dargestellt. 4. Am Abzweig Helweger Esch/Dorbaumstraße wird ein Hinweisschild auf die Zufahrt zur A- vendruper Straße aufgestellt. Kosten/Folgekosten Es entstehen keine Kosten und keine Folgekosten. Mittelbereitstellung/Finanzierung Keine Befristung Keine Begründung: Zu 1. und 2.: Mit dem Schreiben vom 28.06.2004 bat Herr Bernd Herweg die Bezirksvertretung Münster-Ost um einen Beschluss zur Umbenennung der Straße Helweger Esch in Herweger Esch. Er fügte Kopien von Urkunden aus der Erbhöferolle und Kirchenbüchern bei, in denen die Bezeichnung Herweger Esch als Flurname genannt ist. Vorlagen-Nr.: V/0508/2005 Auskunft erteilt: Herr Zimmermann Ruf: 492 62 42 E-Mail: Zimmerma@stadt-muenster.de Datum: 03.06.2005 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - Weitere Recherchen ergaben folgendes: • Im Archiv des Vermessungs- und Katasteram tes befinden sich Übersichtskarten des preußi- schen Urkatasters von 1828, auf denen die Ackerflächen „Helweger Esch“ genannt werden. • In der Urkarte selbst steht die Flurbezeichnung Helweger Esch, viele Eigentümerangaben in dieser Karte lauteten auf Theodor Helweg mit Korrektur in roter Tusche: „l“ ist gestrichen und als „r“ korrigiert. Die Flurbezeichnung ist jedoch nicht korrigiert. • Im Übersichts-Handriss von 1830 ist der heutige Hof Herweg mit Helweg bezeichnet. Auf Anfrage beim Staatsarchiv Münster antwortete Dr. Kreucher am 22.09.2004: Unter „Hellweg (von mittelniederdeutsch „helwech“ – lichter Weg) versteht man eine Kö- nigsstraße oder Heerstraße (auch Herweg). „Hel(l)weger Esch“ bedeutet demnach eine Feld- flur an einer großen Straße und hat damit die gleiche Bedeutung wie „Heerweger Esch“. Auf Anfrage bei der Kommission für Mundart- und Namenforschung in Westfalen antwortete Prof. Dr. Taubken: Das Wort Helweg kommt im ganzen Westfalen vor; das Wort Herweg häufiger im südlichen Westfalen. Es gibt sehr viele Varianten in Sprache und Schreibung für den gleichen Begriff. In der Willkom-Schatzung des Jahres 1498, einer Steuererhebung für den Fürstbischof in Münster, sind alle Personen im Bistum Münster über 12 Jahren aufgeführt. In der Liste für Handorf ist der Name Herwech (mit „ch“) schon genannt. In der Stellungnahme vom 04.01.2005 teilt das Stadtar chiv, Amtsleiter Prof. Dr. Jakobi mit, das Wort Herweg sei sicher älter als Helweg, beide Namen seien überliefert. Das Anliegen des Herrn Herweg sei nachvollziehbar. Er schlägt vor, dem Antrag nachzukommen. Die Worte Helweg und Herweg sind im Westfälischen Flurnamenatlas der Kommission für Mund- art- und Namenforschung in Westfalen, Band 3, Seite 295 erläutert. Es sind früh- und hochmittelal- terliche Bezeichnungen für überörtliche Straßen, für Fernverbindungen. Das Vorkommen und die vielfältigen Varianten der Worte sind im Flurnamenatlas belegt. Fasst man alle Stellungnahmen zusammen, bleibt festzustellen, dass die Bezeichnung „Helweger Esch“ nicht falsch ist, dass aber auch eine Benennung in „Herweger Esch“ möglich wäre, wenn ein Bezug zum Hof Herweg beabsichtigt wäre. Aus diesem Grund wurden die vier Grundstückseigen- tümer am Helweger Esch mit Schreiben vom 28.02.2005 über den Antrag auf Umbenennung in- formiert und gefragt, ob sie mit einer evtl. Umbenennung einverstanden wären. Die vier Grund- stückseigentümer haben mitgeteilt, sie seien mit einer Umbenennung nicht einverstanden. Daher schlägt die Verwaltung vor, eine Umbenennung nicht vorzunehmen. Zu 3. und 4. : Im Zusammenhang mit der Frage der Umbenennung ist bekannt geworden, dass PKW- aber auch LKW-Fahrer, die den Hof Vornholt, Avendruper Straße 37 finden wollen, häufig versuchen die Zu- fahrt von der Dorbaumstraße durch den Feldweg (im Übersichtsplan grün) zu benutzen. Der Feld- weg ist für Kfz-Verkehr nicht geeignet. Nach der Aufhebung des Straßennamens für dieses Teil- stück soll die Beschilderung geändert und der Verkehr über die Straße Helweger Esch geleitet werden. Damit ist für die Zukunft auch ausgeschlossen, dass Kfz von Navigationssystemen über den Feldweg geleitet werden. I.V. gez. - 3 - Joksch Stadtbaurat Anlagen: Übersichtsplan M. 1 : 5.000 Schreiben Bernd Herweg vom 28.06.2004
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (4)
- Avendruper Straße 37
- Dorbaumstraße
- Helweger Esch
- Hoove 9
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0508/2005
- Typ
- Vorlage
- Datum
- 03.06.2005
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37