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2658/2017

Anfrage der FDP-Fraktion in der BV 2

Beantwortung einer Anfrage (BV) 12.10.2017

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen), Sitzung am 16.10.2017, TOP 7.1.2

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

2986 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
IV/51/51/1 
AN/1082/2017 
Vorlagen-Nummer 
 2658/2017 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)  
 
Anfrage der FDP-Fraktion in der BV 2 ; 
hier: Neubau einer Kita auf der städt. Liegenschaft "Zitronenfalterstr." im Sürther Feld, 
Rodenkirchen 
Die FDP – Fraktion bittet die nachstehende Anfrage auf die Tagesordnung der Bezirksvertretungs-
sitzung am 18.09.2017 zu setzen. 
 
Im 2. Bauabschnitt des B-Planes Nr. 71380/03 – Sürther Feld im Stadtbezirk Rodenkirchen ist auf der 
städtischen Liegenschaft, Gemarkung Rondorf-Land, Flur 17, Flurstück 1627,  
Größe 1200 qm, die Errichtung einer 3-gruppigen Kindertagesstätte geplant. 
Der Rat der Stadt Köln hat zu diesem Zweck am 22.09.2016 den Verkauf des o.g. Grundstückstücks 
an den punktebesten Anbieter eines Investorenwettbewerbs beschlossen .Nr.1801/2016. 
Bis zum 31.07.2017 sind an der Zitronenfalterstraße/Sürther Feldallee keinerlei Aktivitäten für den 
Baubeginn der Kindertageseinrichtung festzustellen. 
Da die WohnBebauung im 2. Bauabschnitt des Sürther Feldes in diesem Jahr 2017 weitgehend ab-
geschlossen werden wird, besteht eine große Nachfrage nach Kitaplätzen von den Neubürgern des 
Baugebietes. 
 
Die FDP-Fraktion stellt zu diesem Sachverhalt folgende Fragen: 
1. Wann ist mit dem Baubeginn und der Fertigstellung des Neubaus der Kindertages-
einrichtung durch den Grundstückserwerber zu rechnen? 
2. Was hat zu dem verzögerten Baubeginn des Kita-Gebäudes geführt? 
3. Sind in den Grundstücksverkaufsverträgen Fristen für die Fertigstellung des Kita-Neubaus 
vereinbart, um parallel zum Wohnungsbau den gesetzlichen Anspruch auf einen Kitaplatz für 
die Kinder der Neubürger des „Sürther Feldes“ sicherzustellen? 
4. Gibt es für die Nachfrage nach Kitaplätzen aus dem Neubaugebiet „Sürther Feld“ alternative 
Platzangebote für die Kinder in zumutbarer Entfernung? 
 
 
Die Verwaltung nimmt zu den Fragen wie folgt Stellung: 
 
1. Zwischenzeitlich wurde eine Baugenehmigung für das Vorhaben erteilt. Der Eigentümer sucht 
derzeit im Wege einer Ausschreibung einen Generalunternehmer zur Durchführung des Vor-
habens. 
Mit dem Baubeginn wird noch in diesem Jahr gerechnet, Fertigstellung soll im Herbst 2018 
sein. 
 
2. Der notarielle Kaufvertrag wurde am 29.11.2016 beurkundet, an diesem Tag ging der Besitz 
des Grundstückes an den Erwerber über. Im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens wa-
ren umfangreiche Klärungen notwendig. 
 
3. In dem Kaufvertrag ist grundsätzlich eine Frist von 2 Jahren ab Grundstücksübergang bis zur

2 
 
Fertigstellung des Neubaus verankert. 
Verzögerungen, die sich durch zu klärende baurechtliche Fragen ergeben, gehen nicht zu 
Lasten des Erwerbers und verlängern die Frist entsprechend. 
 
4. Im Umkreis von ca. 2 Km befinden sich mehrere Kindergarteneinrichtungen, u.a. an der Feld-
hamsterstr., Sürther Str. 200, Heinrichstr. 43, Saarstr. 45.

Beratungsverlauf (1)

16.10.2017 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 7.1.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2658/2017
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
12.10.2017
Erstellt
28.08.2017 09:02