2658/2017
Anfrage der FDP-Fraktion in der BV 2
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
2986 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/51/51/1 AN/1082/2017 Vorlagen-Nummer 2658/2017 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) Anfrage der FDP-Fraktion in der BV 2 ; hier: Neubau einer Kita auf der städt. Liegenschaft "Zitronenfalterstr." im Sürther Feld, Rodenkirchen Die FDP – Fraktion bittet die nachstehende Anfrage auf die Tagesordnung der Bezirksvertretungs- sitzung am 18.09.2017 zu setzen. Im 2. Bauabschnitt des B-Planes Nr. 71380/03 – Sürther Feld im Stadtbezirk Rodenkirchen ist auf der städtischen Liegenschaft, Gemarkung Rondorf-Land, Flur 17, Flurstück 1627, Größe 1200 qm, die Errichtung einer 3-gruppigen Kindertagesstätte geplant. Der Rat der Stadt Köln hat zu diesem Zweck am 22.09.2016 den Verkauf des o.g. Grundstückstücks an den punktebesten Anbieter eines Investorenwettbewerbs beschlossen .Nr.1801/2016. Bis zum 31.07.2017 sind an der Zitronenfalterstraße/Sürther Feldallee keinerlei Aktivitäten für den Baubeginn der Kindertageseinrichtung festzustellen. Da die WohnBebauung im 2. Bauabschnitt des Sürther Feldes in diesem Jahr 2017 weitgehend ab- geschlossen werden wird, besteht eine große Nachfrage nach Kitaplätzen von den Neubürgern des Baugebietes. Die FDP-Fraktion stellt zu diesem Sachverhalt folgende Fragen: 1. Wann ist mit dem Baubeginn und der Fertigstellung des Neubaus der Kindertages- einrichtung durch den Grundstückserwerber zu rechnen? 2. Was hat zu dem verzögerten Baubeginn des Kita-Gebäudes geführt? 3. Sind in den Grundstücksverkaufsverträgen Fristen für die Fertigstellung des Kita-Neubaus vereinbart, um parallel zum Wohnungsbau den gesetzlichen Anspruch auf einen Kitaplatz für die Kinder der Neubürger des „Sürther Feldes“ sicherzustellen? 4. Gibt es für die Nachfrage nach Kitaplätzen aus dem Neubaugebiet „Sürther Feld“ alternative Platzangebote für die Kinder in zumutbarer Entfernung? Die Verwaltung nimmt zu den Fragen wie folgt Stellung: 1. Zwischenzeitlich wurde eine Baugenehmigung für das Vorhaben erteilt. Der Eigentümer sucht derzeit im Wege einer Ausschreibung einen Generalunternehmer zur Durchführung des Vor- habens. Mit dem Baubeginn wird noch in diesem Jahr gerechnet, Fertigstellung soll im Herbst 2018 sein. 2. Der notarielle Kaufvertrag wurde am 29.11.2016 beurkundet, an diesem Tag ging der Besitz des Grundstückes an den Erwerber über. Im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens wa- ren umfangreiche Klärungen notwendig. 3. In dem Kaufvertrag ist grundsätzlich eine Frist von 2 Jahren ab Grundstücksübergang bis zur 2 Fertigstellung des Neubaus verankert. Verzögerungen, die sich durch zu klärende baurechtliche Fragen ergeben, gehen nicht zu Lasten des Erwerbers und verlängern die Frist entsprechend. 4. Im Umkreis von ca. 2 Km befinden sich mehrere Kindergarteneinrichtungen, u.a. an der Feld- hamsterstr., Sürther Str. 200, Heinrichstr. 43, Saarstr. 45.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2658/2017
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 12.10.2017
- Erstellt
- 28.08.2017 09:02