Mandari Insight

2384/2018

Neubau eines Mehrfamilienhauses im öffentlich geförderten Wohnungsbau auf dem städtischen Grundstück Houdainer Str. ohne Nr., 51143 Köln-Porz - Planungsbeschluss

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 29.08.2018

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 27.09.2018, TOP 10.19

Anlage 6 Stlg Vw zur Nachfrage FA

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage Rat

· application/pdf

Ansehen

Anlage 1 Übersichtsplan

· application/pdf

Ansehen

Anlage 4 Auszug Bauausschuss 17.09.2018

· application/pdf

Ansehen

Anlage 3 Schrägluftbild

· application/pdf

Ansehen

Anlage 2 Lageplan

· application/pdf

Ansehen

Anlage 5 Auszug FA 24.09.18

· application/pdf

Ansehen

Anlage 6 Stlg Vw zur Nachfrage FA

1890 Zeichen

Ergänzende Informationen zu Vorlage 2384/2018 Houdainer Str. in Zündorf (TOP 10.19) und 
folgenden weiteren Beschlussvorlagen  
 
1129/2018 Deutzer Weg in Porz (TOP 10.7 Rat) 
0479/2018 Berliner Str. in Mülheim (TOP 10.30 Rat) 
2396/2018 Potsdamer Str. in Weiden (TOP 20.21 Rat)  
0477/2018 Kolmarer Str. in Merkenich (TOP 24.4 Rat, n.-öff. Teil, wg. Grundstücksankauf) 
 
Im Rahmen der Beratung zur Vorlage 2384/2018 in der Sitzung des Finanzausschusses vom 
24.09.2018 zeigt sich der Ausschussvorsitzende mit Bezug auf mehrere Vorlagen zu 
Bauprojekten skeptisch, ob im Amt für Wohnungswesen ausreichende Ressourcen für die 
Umsetzung der Baumaßnahmen vorhanden sind und wünscht eine schriftliche 
Stellungnahme der Verwaltung. 
 
Frau Beigeordnete Dr. Klein erläutert in der Sitzung, dass die Verwaltung davon ausgehe, 
trotz knapper Personalressourcen werde die Umsetzung der Baumaßnahmen für 
Flüchtlingsunterkünfte in dezentraler Verantwortung gelingen. Dies werde jedoch auch intern 
geprüft. 
 
Nach Rücksprache mit dem Amt für Wohnungswesen bestätigt die Verwaltung, dass 
für die Umsetzung der Baumaßnahmen ausreichende Ressourcen vorhanden sind. 
 
Im Kontext der Zuwanderung von Geflüchteten insb. im Zeitraum 2015-2016 wurde die 
Ausstattung mit Stellen und entsprechendem Personal bei V/56 forciert. Zunächst mussten 
vornehmlich temporäre Unterbringungsmaßnahmen geschaffen werden.  
Aufgrund der veränderten Rahmenbedingungen werden die zur Verfügung stehenden 
Personalressourcen nun zielgerichtet für die ebenso notwendigen mittel- bis langfristigen 
Projekte eingesetzt.  
Stellentechnisch und personell ist das Amt für Wohnungswesen in der Lage, sämtliche 
eingebrachten Bauvorhaben projektleitend abzuwickeln.  
Der Personalbedarf wird jährlich im Rahmen der Stellenplananmeldungen überprüft und 
angepasst, ggfs. auch unterjährig bei entsprechender akuter Bedarfslage.

Beschlussvorlage Rat

7983 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
V/562/4 
 
Vorlagen-Nummer 
 2384/2018 
Freigabedatum 
29.08.2018  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Neubau eines Mehrfamilienhauses im öffentlich geförderten Wohnungsbau auf dem 
städtischen Grundstück Houdainer Str. ohne Nr., 51143 Köln-Porz - Planungsbeschluss 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat beauftragt die Verwaltung, Planungen zu einem Neubau im öffentlich geförderten Woh-
nungsbau auf dem städtischen Grundstück Houdainer Str. ohne Nr., 51143 Köln-Porz, Gemarkung 
Oberzündorf, Flur 1, Flurstück 251, aufzunehmen. 
 
Hierzu wird die Verwaltung ermächtigt, auf der Basis der Honorarordnung für Architekten und Ingeni-
eure (HOAI), Fachplaner mit den Leistungsphasen 1-3 (Grundlagenermittlung, Vorplanung, Entwurfs-
planung) zu beauftragen und die notwendigen Stellungnahmen (Statik, Vermessung, Boden-und 
Schadstoffgutachten etc.) einzuholen. Die voraussichtlichen Kosten für die Planungsleistungen betra-
gen voraussichtlich rund 140.000 € brutto. 
 
Integrationsrat 04.09.2018 
Ausschuss Soziales und Senioren 06.09.2018 
Bezirksvertretung 7 (Porz) 11.09.2018 
Bauausschuss 17.09.2018 
Finanzausschuss 24.09.2018 
Rat 27.09.2018

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen   140.000 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme        € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
 
Begründung 
Ausgangslage: 
Während des hohen Zuzugs von Geflüchteten, insbesondere im Zeitraum 2015-2016, wurden im 
Rahmen der Gefahrenabwehr zunächst schnell realisierbare Bauprojekte (Mobile Wohneinheiten, 
Systembauten, ungenutzte Gewerbehallen) priorisiert abgewickelt. Längerfristig zu realisierende 
Bauprojekte, wie z.B. konventionelle Bauten (Massivbauten) wurden vor diesem Hintergrund zurück-
gestellt. Damit die Stadt Köln auf Dauer Ihre Unterbringungsverpflichtung für Geflüchtete erfüllen und 
die Versorgung mit Wohnraum für alle Kölner Bürger verbessern kann, sind derartige Maßnahmen 
aus Sicht der Verwaltung zwingend erforderlich und werden nun mit den aufgrund der entspannteren 
Unterbringungssituation zur Verfügung stehenden Kapazitäten wieder forciert.  
Die Verwaltung muss auf den zur Verfügung stehenden Flächen Wohnbaupotenziale schaffen, um 
dringend benötigte Kapazitäten an preiswertem Wohnraum für die gesamte Bevölkerung zu realisie-
ren,. Das schließt Wohnraum für Geflüchtete ein. Die Umsetzung soll im Rahmen des sozial geförder-
ten Wohnungsbaus erfolgen, da hierfür zinsgünstige Darlehen des Landes in Anspruch genommen 
werden können, für die zudem ein Tilgungsnachlass gewährt wird. Hierdurch entsteht ein größerer 
Handlungsspielraum bei der Belegung des neu geschaffenen Wohnraums, sowohl für die am Woh-
nungsmarkt Benachteiligten als auch für anerkannte Geflüchtete. 
 
Geplantes Bauvorhaben: 
Deshalb beabsichtigt die Verwaltung, auf dem Grundstück Houdainer Straße ohne Nr. die Planungen 
für einen sozial geförderten Wohnungsbau aufzunehmen um dort einerseits anerkannte Geflüchtete 
in die Bevölkerung zu integrieren und auf der anderen Seite dringend benötigten Wohnraum für ein-
kommensschwache Kölner Einwohnerinnen und Einwohner mit Wohnberechtigungsschein zu schaf-
fen. Das Objekt liegt an der Houdainer Str. ohne Nr., 51143 Köln-Porz, Gemarkung Oberzündorf, Flur 
1, Flurstück 251. 
Im Rahmen einer verwaltungsinternen Vorprüfung wurde unter Berücksichtigung der bau- und pla-

3 
nungsrechtlichen Vorgaben die Bebaubarkeit dieser städtischen Grundstücksfläche festgestellt. 
Bei dem Grundstück mit einer Größe von ca. 7.773 m² handelt sich um eine unbebaute, für landwirt-
schaftliche Nutzung verpachtete Fläche. Diese liegt nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplans 
und ist somit im Verhältnis zur Nachbarbebauung nach Maßgabe des § 34 Baugesetzbuch (BauGB) 
zu überplanen.  
In Anlehnung an die vorhandene benachbarte Bebauung soll im öffentlich geförderten Wohnungsbau 
ein Baukörper in zweigeschossiger konventioneller Bauweise mit ausgebautem Satteldach errichtet 
werden. Insgesamt können auf dem Grundstück voraussichtlich 14 barrierefreie abgeschlossene 
Wohneinheiten mit einer Gesamtwohnfläche von ca. 1100 m² gebaut werden. Im Erdgeschoss soll 
mindestens eine Wohneinheit rollstuhlgerecht geplant werden. Die Grundstücksgröße soll im Zuge 
der Planung optimal ausgenutzt werden.  
Die geschätzte Nutzungsdauer des Gebäudes ist mit 60 Jahren vorgesehen. Nach aktueller und 
prognostizierbarer Bedarfslage ist eine vollständige Auslastung des Objektes auf Dauer gewährleis-
tet. 
Für die Erstvermietung der (öffentlich geförderten) Wohnungen in Neubauobjekten wurde von der 
Verwaltung das Konzept der integrativen Belegung entwickelt. Die Wohnungen werden dabei zu ei-
nem Drittel an Wohnungssuchende mit Wohnberechtigungsschein aus dem umgebenden Stadtteil, zu 
einem Drittel an dringend Wohnungssuchende mit Zugangsbeschränkungen zum Wohnungsmarkt 
sowie zu einem Drittel an obdachlose Kölner Bürgerinnen und Bürger und geflüchtete Menschen mit 
Aufenthaltsstatus, die bisher in städtischen Einrichtungen lebten, vermittelt. Durch diese gesteuerte 
Belegung entwickelt sich eine gegenseitig stabilisierende Mieterschaft. Das Objekt, wie auch seine 
Mieterinnen und Mieter, werden gut in das Wohnumfeld integriert, die Adresse nicht stigmatisiert und 
von Beginn an akzeptierter Teil des Sozialraumes. 
Vorgehensweise: 
Im Rahmen der Grundlagenermittlung zu diesem Standort wurden bereits einige Untersuchungen 
durchgeführt, beispielsweise Bodengutachten, Voruntersuchung auf Kampfmittel, Lärmschutzgutach-
ten und Artenschutzprüfung. 
Für das weitere Vorgehen soll ein Architekturbüro mit der Vor- und Entwurfsplanung zur Neubebau-
ung beauftragt werden und ggf. weitere notwendige Stellungnahmen eingeholt werden. Zudem sind 
Planer für die technische Gebäudeausrüstung, Tragwerksplanung und Außenanlagenplanung erfor-
derlich. Die Auswahl erfolgt nach Vorschriften der Vergabeverordnung (VgV) und den Regelungen 
der Kölner Vergabeordnung (KVO).  
Die geschätzten Gesamtbaukosten für den Neubau können mit ca. 3,0 Mio. € brutto beziffert werden. 
Die Architekten- und Planungsleistungen für die Leistungsphasen 1-3 (Grundlagenermittlung, Vorpla-
nung, Entwurfsplanung) sind mit ca. 140.000 € brutto zu veranschlagen. Die Beauftragung der o.g. 
Planungsleistungen ist erforderlich, um einen konkreten Umsetzungsvorschlag einschließlich Kosten-
berechnung für das Projekt als Baubeschluss vorlegen zu können.  
Der Projektzeitraum ab der Vergabe der Planungsleistungen wird auf 30 Monate geschätzt. 
Finanzierung: 
Zur Finanzierung der erforderlichen investiven Auszahlungen in Höhe von insgesamt 140 .000 € st e-
hen für das Haushaltsjahr 2018 im Teilfinanzplan 1004 - Bereitstellung und Bewirtschaftung von 
Wohnraum, Teilplanzeile 08 - Auszahlungen für Baumaßnahmen, bei der Finanzstelle 5620 -1004-0-
5999, Flüchtlings-WH, Mittel in entsprechender Höhe zur Verfügung. 
Diese Mittel werden im Rahmen einer Sollumbuchung bei der Finanzstelle 5620-1004-7-5203, Neu-
bau Houdainer Str., bereitgestellt. 
 
Zur Dringlichkeit 
Es werden zwingend langfristige Ressourcen zur Unterbringung von Geflüchteten, sowie zum Abbau 
bzw. Ersatz von temporären Unterbringungsmaßnahmen und Beherbergungsbetrieben, benötigt. Ein 
Abwarten bis zur nächsten Ratssitzung verzögert die Planung und anschließende Fertigstellung um 
weitere zwei Monate. 
 
Anlagen

Anlage 1 Übersichtsplan

435 Zeichen

400m3002001000 Mittelpunkt: [362899,5636468]   1:10000
 
Anlage 1 Übersichtsplan
Stadtplan - orange,
Herausgeber: Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster
Die Geoinformationen sind gesetzlich geschützt und nur für den Dienstgebrauch zu verwenden. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit sind die jeweiligen
Herausgeber verantwortlich. Diese sind auch für die Genehmigung weitergehender Nutzung zuständig.
Erstellt am: 19.07.2018

Anlage 4 Auszug Bauausschuss 17.09.2018

4879 Zeichen

Anlage 4 
 
 
Geschäftsführung  
Bauausschuss 
Frau Weber 
Telefon:  (0221) 221 - 22443  
Fax       :  (0221) 221 - 24447 
E-Mail:  simone.weber@stadt-koeln.de 
Datum: 19.09.2018 
Auszug 
aus dem Entwurf der Niederschrift der 30. Sitzung des 
Bauausschusses vom 17.09.2018 
öffentlich 
5.4 Neubau eines Mehrfamilienhauses im öffentlich geförderten Woh-
nungsbau auf dem städtischen Grundstück Houdainer Str. ohne Nr., 
51143 Köln-Porz - Planungsbeschluss 
2384/2018 
Vor Eintritt in die Tagesordnung wurde zu TOP 5.4 bereits folgendes ausgeführt: 
Unter Bezugnahme auf TOP 5.4 merkt RM Henk-Hollstein an, dass das zur Rede 
stehende Grundstück in der Wohnbaupotenzialfläche Zündorf Süd liege. Dort habe 
es vor einigen Jahren ein Werkstattverfahren gegeben, welches derzeit auf Eis liege, 
da zunächst das Thema Verlängerung der Linie 7 und auch die entsprechenden ver-
kehrlichen Maßnahmen (Stichwort Umgehungsstraße) geregelt werden müssen. Sie 
erachte es als eigenwillig, wenn die Stadt Köln auf eigenen Flächen Beschlüsse, 
welche die Verwaltung sich selber auferlegt habe (nämlich das Verfahren ruhen zu 
lassen), aufweicht, indem sie dort eine Bebauung vorsieht. Dabei gehe es ihr aus-
drücklich nicht um die Prägung der Bebauung.  
Beigeordneter Greitemann erachtet das Vorhaben als einen klassischen Lücken-
schluss. Er plädiert dafür, die Vorlage auf der Tagesordnung zu belassen und schlägt 
vor, es als Auftrag mitzunehmen, dort die Fläche zu begradigen bzw. anzupassen 
und den Bereich rauszunehmen, so dass das Werkstattverfahren ohne diese Fläche 
weitergeführt werden kann. 
Frau Adams kündigt an, unter TOP 5.4 ein mit der Stadtplanung abgestimmtes 
Statement abzugeben.  
RM Henk-Hollstein erklärt, dass die CDU-Fraktion ggf. nicht an der Abstimmung teil-
nehmen wird.   
Vorsitzender Dr. Schoser übergibt die Sitzungsleitung für diesen Tagesordnungs-
punkt an seinen Stellvertreter, Herrn Brust.  
 
Frau Adams, Vertreterin des Amtes für Wohnungswesen, erklärt - nach vorangegan-

gener Abstimmung mit dem Stadtplanungsamt -, dass das zur Rede stehende 
Grundstück in der Randlage des vom Werkstattverfahren Köln Süd betroffenen Be-
reiches liegt. Allerdings liege hier eine Wohnstraße vor, rechts und links des Grund-
stücks gebe es eine Bebauung. Nach § 34 BauGB könnte hier ein genehmigungsfä-
higer Bau errichtet und ganz unabhängig davon die Weiterentwicklung der Baupo-
tenzialfläche Zündorf weiter betrachtet werden. Die Stadtplanung komme, wie bereits 
seitens des Beigeordneten dargestellt, zu dem Schluss, dass das Grundstück eine 
Baulücke darstelle. Die geplante Neubebauung passe sich an die umliegende Be-
bauung an, eine spätere Straßenführung zur untergeordneten Erschließung des 
neuen Wohngebietes sei aufgrund der Grundstückssituation nach wie vor möglich. 
Durch den geplanten Bau werde das neue Areal somit nicht behindert.  
 
SE Tempel zeigt sich verwundert angesichts der aufgeworfenen Fragestellungen, da 
dem Vorhaben (mit Ausnahme einer Stimme) fast einstimmig durch die Bezirksver-
tretung Porz zugestimmt wurde.  
 
RM Oedingen fragt nach der Gesamtzahl der geplanten Wohnungen. Frau Adams 
teilt hierzu mit, dass sich eine konkrete Zahl erst im Rahmen der zur Beschlussfas-
sung stehenden Planung feststellen lasse.  
 
RM Henk-Hollstein gibt zu bedenken, dass mit diesem Beschluss vermutlich die Tür 
für weitere Vorhaben nach § 34 BauGB geöffnet werden, obwohl das Baugebiet ei-
gentlich gestoppt sei.  
 
Stv. Vorsitzender Brust entgegnet, dass zwar die Erschließung von Zündorf Süd ge-
stoppt sei, solange die Verlängerung der Linie 7 nicht vollzogen wurde; hier gehe es 
jedoch nicht um eine neue Erschließung, sondern um eine bestehende Straße mit 
einer Baulücke.  
 
Stv. Vorsitzender Brust lässt über die Vorlage mit der Ergänzung einer „maximalen 
Ausnutzbarkeit in Bezug auf die Höhe“ abstimmen. Die CDU-Fraktion nimmt nicht an 
der Abstimmung teil.  
Ergänzter Beschluss: 
Der Bauausschuss empfiehlt dem Rat, wie folgt – mit Ergänzung - zu beschließen: 
  
Der Rat beauftragt die Verwaltung, Planungen zu einem Neubau im öffentlich geför-
derten Wohnungsbau auf dem städtischen Grundstück Houdainer Str. ohne Nr., 
51143 Köln-Porz, Gemarkung Oberzündorf, Flur 1, Flurstück 251, aufzunehmen. 
Hierzu wird die Verwaltung ermächtigt, auf der Basis der Honorarordnung für Archi-
tekten und Ingenieure (HOAI), Fachplaner mit den Leistungsphasen 1-3 (Grundla-
genermittlung, Vorplanung, Entwurfsplanung) zu beauftragen und die notwendigen 
Stellungnahmen (Statik, Vermessung, Boden-und Schadstoffgutachten etc.) einzuho-
len. Die voraussichtlichen Kosten für die Planungsleistungen betragen voraussicht-
lich rund 140.000 € brutto. 
In Bezug auf die Höhe ist eine maximale Ausnutzbarkeit anzustreben.  
  
 
Abstimmungsergebnis:  
Einstimmig zugestimmt. Anmerkung: Die CDU-Fraktion hat nicht an der Abstimmung 
teilgenommen.

Anlage 3 Schrägluftbild

490 Zeichen

80m6040200 Mittelpunkt: [362839,5636299]   1:2000
 
Anlage 3 Schrägluftbild
Hintergrundfarbe (Nutzung), Flurstücksnummer, Schrägluftbild 2014 (Westansicht)
Herausgeber: Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster
Die Geoinformationen sind gesetzlich geschützt und nur für den Dienstgebrauch zu verwenden. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit sind die jeweiligen
Herausgeber verantwortlich. Diese sind auch für die Genehmigung weitergehender Nutzung zuständig.
Erstellt am: 19.07.2018

Anlage 2 Lageplan

500 Zeichen

80m6040200 Mittelpunkt: [362870,5636303]   1:2000
 
Anlage 2 Lageplan
Hintergrundfarbe (Nutzung), Flurstücksnummer, Amtl. Basiskarte (s/w), Amtl. Basiskarte (farbig)
Herausgeber: Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster
Die Geoinformationen sind gesetzlich geschützt und nur für den Dienstgebrauch zu verwenden. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit sind die jeweiligen
Herausgeber verantwortlich. Diese sind auch für die Genehmigung weitergehender Nutzung zuständig.
Erstellt am: 19.07.2018

Anlage 5 Auszug FA 24.09.18

1175 Zeichen

Geschäftsführung  
Finanzausschuss 
Herr Müller 
Telefon:  (0221) 221-24649  
Fax       :  (0221) 221-23902 
E-Mail:  Michael.Mueller6@stadt-koeln.de 
Datum: 25.09.2018 
Auszug 
aus dem Entwurf der Niederschrift der Sitzung des 
Finanzausschusses vom 24.09.2018 
öffentlich 
12.18 Neubau eines Mehrfamilienhauses im öffentlich geförderten Woh-
nungsbau auf dem städtischen Grundstück Houdainer Str. ohne Nr., 
51143 Köln-Porz - Planungsbeschluss 
2384/2018 
Der Ausschussvorsitzende zeigt sich mit Bezug auf mehrere Vorlagen zu Bauprojek-
ten skeptisch, ob im Amt für Wohnungswesen ausreichende Ressourcen für die Um-
setzung der Baumaßnahmen vorhanden sind und wünscht eine schriftliche Stellung-
nahme der Verwaltung. 
 
Frau Beigeordnete Dr. Klein erläutert, dass die Verwaltung davon ausgehe, dass 
trotz knapper Personalressourcen die Umsetzung der Baumaßnahmen für Flücht-
lingsunterkünfte in dezentraler Verantwortung gelingen könne. Dies werde jedoch 
auch intern geprüft. 
 
RM Petelkau beantragt, die Vorlage ohne Votum in den Rat zu verweisen. 
 
Der Ausschuss ist damit einverstanden. 
 
Beschluss: 
Der Finanzausschuss verweist die Vorlage ohne Votum in den Rat.

Beratungsverlauf (6)

04.09.2018 Integrationsrat
TOP 8.5 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
06.09.2018 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 4.7 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: unter Vorbehalt beschlossen

Zur Sitzung
11.09.2018 Bezirksvertretung 7 (Porz)
TOP 7.9 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
17.09.2018 Bauausschuss
TOP 5.4 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung
24.09.2018 Finanzausschuss
TOP 12.18 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien

Zur Sitzung
27.09.2018 Rat
TOP 10.19 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2384/2018
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
29.08.2018
Erstellt
19.07.2018 09:23