2384/2018
Neubau eines Mehrfamilienhauses im öffentlich geförderten Wohnungsbau auf dem städtischen Grundstück Houdainer Str. ohne Nr., 51143 Köln-Porz - Planungsbeschluss
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Anlage 5 Auszug FA 24.09.18
1175 Zeichen
Geschäftsführung Finanzausschuss Herr Müller Telefon: (0221) 221-24649 Fax : (0221) 221-23902 E-Mail: Michael.Mueller6@stadt-koeln.de Datum: 25.09.2018 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der Sitzung des Finanzausschusses vom 24.09.2018 öffentlich 12.18 Neubau eines Mehrfamilienhauses im öffentlich geförderten Woh- nungsbau auf dem städtischen Grundstück Houdainer Str. ohne Nr., 51143 Köln-Porz - Planungsbeschluss 2384/2018 Der Ausschussvorsitzende zeigt sich mit Bezug auf mehrere Vorlagen zu Bauprojek- ten skeptisch, ob im Amt für Wohnungswesen ausreichende Ressourcen für die Um- setzung der Baumaßnahmen vorhanden sind und wünscht eine schriftliche Stellung- nahme der Verwaltung. Frau Beigeordnete Dr. Klein erläutert, dass die Verwaltung davon ausgehe, dass trotz knapper Personalressourcen die Umsetzung der Baumaßnahmen für Flücht- lingsunterkünfte in dezentraler Verantwortung gelingen könne. Dies werde jedoch auch intern geprüft. RM Petelkau beantragt, die Vorlage ohne Votum in den Rat zu verweisen. Der Ausschuss ist damit einverstanden. Beschluss: Der Finanzausschuss verweist die Vorlage ohne Votum in den Rat.
Beschlussvorlage Rat
7983 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/562/4 Vorlagen-Nummer 2384/2018 Freigabedatum 29.08.2018 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Neubau eines Mehrfamilienhauses im öffentlich geförderten Wohnungsbau auf dem städtischen Grundstück Houdainer Str. ohne Nr., 51143 Köln-Porz - Planungsbeschluss Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat beauftragt die Verwaltung, Planungen zu einem Neubau im öffentlich geförderten Woh- nungsbau auf dem städtischen Grundstück Houdainer Str. ohne Nr., 51143 Köln-Porz, Gemarkung Oberzündorf, Flur 1, Flurstück 251, aufzunehmen. Hierzu wird die Verwaltung ermächtigt, auf der Basis der Honorarordnung für Architekten und Ingeni- eure (HOAI), Fachplaner mit den Leistungsphasen 1-3 (Grundlagenermittlung, Vorplanung, Entwurfs- planung) zu beauftragen und die notwendigen Stellungnahmen (Statik, Vermessung, Boden-und Schadstoffgutachten etc.) einzuholen. Die voraussichtlichen Kosten für die Planungsleistungen betra- gen voraussichtlich rund 140.000 € brutto. Integrationsrat 04.09.2018 Ausschuss Soziales und Senioren 06.09.2018 Bezirksvertretung 7 (Porz) 11.09.2018 Bauausschuss 17.09.2018 Finanzausschuss 24.09.2018 Rat 27.09.2018 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen 140.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Begründung Ausgangslage: Während des hohen Zuzugs von Geflüchteten, insbesondere im Zeitraum 2015-2016, wurden im Rahmen der Gefahrenabwehr zunächst schnell realisierbare Bauprojekte (Mobile Wohneinheiten, Systembauten, ungenutzte Gewerbehallen) priorisiert abgewickelt. Längerfristig zu realisierende Bauprojekte, wie z.B. konventionelle Bauten (Massivbauten) wurden vor diesem Hintergrund zurück- gestellt. Damit die Stadt Köln auf Dauer Ihre Unterbringungsverpflichtung für Geflüchtete erfüllen und die Versorgung mit Wohnraum für alle Kölner Bürger verbessern kann, sind derartige Maßnahmen aus Sicht der Verwaltung zwingend erforderlich und werden nun mit den aufgrund der entspannteren Unterbringungssituation zur Verfügung stehenden Kapazitäten wieder forciert. Die Verwaltung muss auf den zur Verfügung stehenden Flächen Wohnbaupotenziale schaffen, um dringend benötigte Kapazitäten an preiswertem Wohnraum für die gesamte Bevölkerung zu realisie- ren,. Das schließt Wohnraum für Geflüchtete ein. Die Umsetzung soll im Rahmen des sozial geförder- ten Wohnungsbaus erfolgen, da hierfür zinsgünstige Darlehen des Landes in Anspruch genommen werden können, für die zudem ein Tilgungsnachlass gewährt wird. Hierdurch entsteht ein größerer Handlungsspielraum bei der Belegung des neu geschaffenen Wohnraums, sowohl für die am Woh- nungsmarkt Benachteiligten als auch für anerkannte Geflüchtete. Geplantes Bauvorhaben: Deshalb beabsichtigt die Verwaltung, auf dem Grundstück Houdainer Straße ohne Nr. die Planungen für einen sozial geförderten Wohnungsbau aufzunehmen um dort einerseits anerkannte Geflüchtete in die Bevölkerung zu integrieren und auf der anderen Seite dringend benötigten Wohnraum für ein- kommensschwache Kölner Einwohnerinnen und Einwohner mit Wohnberechtigungsschein zu schaf- fen. Das Objekt liegt an der Houdainer Str. ohne Nr., 51143 Köln-Porz, Gemarkung Oberzündorf, Flur 1, Flurstück 251. Im Rahmen einer verwaltungsinternen Vorprüfung wurde unter Berücksichtigung der bau- und pla- 3 nungsrechtlichen Vorgaben die Bebaubarkeit dieser städtischen Grundstücksfläche festgestellt. Bei dem Grundstück mit einer Größe von ca. 7.773 m² handelt sich um eine unbebaute, für landwirt- schaftliche Nutzung verpachtete Fläche. Diese liegt nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplans und ist somit im Verhältnis zur Nachbarbebauung nach Maßgabe des § 34 Baugesetzbuch (BauGB) zu überplanen. In Anlehnung an die vorhandene benachbarte Bebauung soll im öffentlich geförderten Wohnungsbau ein Baukörper in zweigeschossiger konventioneller Bauweise mit ausgebautem Satteldach errichtet werden. Insgesamt können auf dem Grundstück voraussichtlich 14 barrierefreie abgeschlossene Wohneinheiten mit einer Gesamtwohnfläche von ca. 1100 m² gebaut werden. Im Erdgeschoss soll mindestens eine Wohneinheit rollstuhlgerecht geplant werden. Die Grundstücksgröße soll im Zuge der Planung optimal ausgenutzt werden. Die geschätzte Nutzungsdauer des Gebäudes ist mit 60 Jahren vorgesehen. Nach aktueller und prognostizierbarer Bedarfslage ist eine vollständige Auslastung des Objektes auf Dauer gewährleis- tet. Für die Erstvermietung der (öffentlich geförderten) Wohnungen in Neubauobjekten wurde von der Verwaltung das Konzept der integrativen Belegung entwickelt. Die Wohnungen werden dabei zu ei- nem Drittel an Wohnungssuchende mit Wohnberechtigungsschein aus dem umgebenden Stadtteil, zu einem Drittel an dringend Wohnungssuchende mit Zugangsbeschränkungen zum Wohnungsmarkt sowie zu einem Drittel an obdachlose Kölner Bürgerinnen und Bürger und geflüchtete Menschen mit Aufenthaltsstatus, die bisher in städtischen Einrichtungen lebten, vermittelt. Durch diese gesteuerte Belegung entwickelt sich eine gegenseitig stabilisierende Mieterschaft. Das Objekt, wie auch seine Mieterinnen und Mieter, werden gut in das Wohnumfeld integriert, die Adresse nicht stigmatisiert und von Beginn an akzeptierter Teil des Sozialraumes. Vorgehensweise: Im Rahmen der Grundlagenermittlung zu diesem Standort wurden bereits einige Untersuchungen durchgeführt, beispielsweise Bodengutachten, Voruntersuchung auf Kampfmittel, Lärmschutzgutach- ten und Artenschutzprüfung. Für das weitere Vorgehen soll ein Architekturbüro mit der Vor- und Entwurfsplanung zur Neubebau- ung beauftragt werden und ggf. weitere notwendige Stellungnahmen eingeholt werden. Zudem sind Planer für die technische Gebäudeausrüstung, Tragwerksplanung und Außenanlagenplanung erfor- derlich. Die Auswahl erfolgt nach Vorschriften der Vergabeverordnung (VgV) und den Regelungen der Kölner Vergabeordnung (KVO). Die geschätzten Gesamtbaukosten für den Neubau können mit ca. 3,0 Mio. € brutto beziffert werden. Die Architekten- und Planungsleistungen für die Leistungsphasen 1-3 (Grundlagenermittlung, Vorpla- nung, Entwurfsplanung) sind mit ca. 140.000 € brutto zu veranschlagen. Die Beauftragung der o.g. Planungsleistungen ist erforderlich, um einen konkreten Umsetzungsvorschlag einschließlich Kosten- berechnung für das Projekt als Baubeschluss vorlegen zu können. Der Projektzeitraum ab der Vergabe der Planungsleistungen wird auf 30 Monate geschätzt. Finanzierung: Zur Finanzierung der erforderlichen investiven Auszahlungen in Höhe von insgesamt 140 .000 € st e- hen für das Haushaltsjahr 2018 im Teilfinanzplan 1004 - Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum, Teilplanzeile 08 - Auszahlungen für Baumaßnahmen, bei der Finanzstelle 5620 -1004-0- 5999, Flüchtlings-WH, Mittel in entsprechender Höhe zur Verfügung. Diese Mittel werden im Rahmen einer Sollumbuchung bei der Finanzstelle 5620-1004-7-5203, Neu- bau Houdainer Str., bereitgestellt. Zur Dringlichkeit Es werden zwingend langfristige Ressourcen zur Unterbringung von Geflüchteten, sowie zum Abbau bzw. Ersatz von temporären Unterbringungsmaßnahmen und Beherbergungsbetrieben, benötigt. Ein Abwarten bis zur nächsten Ratssitzung verzögert die Planung und anschließende Fertigstellung um weitere zwei Monate. Anlagen
Anlage 6 Stlg Vw zur Nachfrage FA
1890 Zeichen
Ergänzende Informationen zu Vorlage 2384/2018 Houdainer Str. in Zündorf (TOP 10.19) und folgenden weiteren Beschlussvorlagen 1129/2018 Deutzer Weg in Porz (TOP 10.7 Rat) 0479/2018 Berliner Str. in Mülheim (TOP 10.30 Rat) 2396/2018 Potsdamer Str. in Weiden (TOP 20.21 Rat) 0477/2018 Kolmarer Str. in Merkenich (TOP 24.4 Rat, n.-öff. Teil, wg. Grundstücksankauf) Im Rahmen der Beratung zur Vorlage 2384/2018 in der Sitzung des Finanzausschusses vom 24.09.2018 zeigt sich der Ausschussvorsitzende mit Bezug auf mehrere Vorlagen zu Bauprojekten skeptisch, ob im Amt für Wohnungswesen ausreichende Ressourcen für die Umsetzung der Baumaßnahmen vorhanden sind und wünscht eine schriftliche Stellungnahme der Verwaltung. Frau Beigeordnete Dr. Klein erläutert in der Sitzung, dass die Verwaltung davon ausgehe, trotz knapper Personalressourcen werde die Umsetzung der Baumaßnahmen für Flüchtlingsunterkünfte in dezentraler Verantwortung gelingen. Dies werde jedoch auch intern geprüft. Nach Rücksprache mit dem Amt für Wohnungswesen bestätigt die Verwaltung, dass für die Umsetzung der Baumaßnahmen ausreichende Ressourcen vorhanden sind. Im Kontext der Zuwanderung von Geflüchteten insb. im Zeitraum 2015-2016 wurde die Ausstattung mit Stellen und entsprechendem Personal bei V/56 forciert. Zunächst mussten vornehmlich temporäre Unterbringungsmaßnahmen geschaffen werden. Aufgrund der veränderten Rahmenbedingungen werden die zur Verfügung stehenden Personalressourcen nun zielgerichtet für die ebenso notwendigen mittel- bis langfristigen Projekte eingesetzt. Stellentechnisch und personell ist das Amt für Wohnungswesen in der Lage, sämtliche eingebrachten Bauvorhaben projektleitend abzuwickeln. Der Personalbedarf wird jährlich im Rahmen der Stellenplananmeldungen überprüft und angepasst, ggfs. auch unterjährig bei entsprechender akuter Bedarfslage.
Anlage 1 Übersichtsplan
435 Zeichen
400m3002001000 Mittelpunkt: [362899,5636468] 1:10000 Anlage 1 Übersichtsplan Stadtplan - orange, Herausgeber: Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster Die Geoinformationen sind gesetzlich geschützt und nur für den Dienstgebrauch zu verwenden. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit sind die jeweiligen Herausgeber verantwortlich. Diese sind auch für die Genehmigung weitergehender Nutzung zuständig. Erstellt am: 19.07.2018
Anlage 4 Auszug Bauausschuss 17.09.2018
4879 Zeichen
Anlage 4 Geschäftsführung Bauausschuss Frau Weber Telefon: (0221) 221 - 22443 Fax : (0221) 221 - 24447 E-Mail: simone.weber@stadt-koeln.de Datum: 19.09.2018 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der 30. Sitzung des Bauausschusses vom 17.09.2018 öffentlich 5.4 Neubau eines Mehrfamilienhauses im öffentlich geförderten Woh- nungsbau auf dem städtischen Grundstück Houdainer Str. ohne Nr., 51143 Köln-Porz - Planungsbeschluss 2384/2018 Vor Eintritt in die Tagesordnung wurde zu TOP 5.4 bereits folgendes ausgeführt: Unter Bezugnahme auf TOP 5.4 merkt RM Henk-Hollstein an, dass das zur Rede stehende Grundstück in der Wohnbaupotenzialfläche Zündorf Süd liege. Dort habe es vor einigen Jahren ein Werkstattverfahren gegeben, welches derzeit auf Eis liege, da zunächst das Thema Verlängerung der Linie 7 und auch die entsprechenden ver- kehrlichen Maßnahmen (Stichwort Umgehungsstraße) geregelt werden müssen. Sie erachte es als eigenwillig, wenn die Stadt Köln auf eigenen Flächen Beschlüsse, welche die Verwaltung sich selber auferlegt habe (nämlich das Verfahren ruhen zu lassen), aufweicht, indem sie dort eine Bebauung vorsieht. Dabei gehe es ihr aus- drücklich nicht um die Prägung der Bebauung. Beigeordneter Greitemann erachtet das Vorhaben als einen klassischen Lücken- schluss. Er plädiert dafür, die Vorlage auf der Tagesordnung zu belassen und schlägt vor, es als Auftrag mitzunehmen, dort die Fläche zu begradigen bzw. anzupassen und den Bereich rauszunehmen, so dass das Werkstattverfahren ohne diese Fläche weitergeführt werden kann. Frau Adams kündigt an, unter TOP 5.4 ein mit der Stadtplanung abgestimmtes Statement abzugeben. RM Henk-Hollstein erklärt, dass die CDU-Fraktion ggf. nicht an der Abstimmung teil- nehmen wird. Vorsitzender Dr. Schoser übergibt die Sitzungsleitung für diesen Tagesordnungs- punkt an seinen Stellvertreter, Herrn Brust. Frau Adams, Vertreterin des Amtes für Wohnungswesen, erklärt - nach vorangegan- gener Abstimmung mit dem Stadtplanungsamt -, dass das zur Rede stehende Grundstück in der Randlage des vom Werkstattverfahren Köln Süd betroffenen Be- reiches liegt. Allerdings liege hier eine Wohnstraße vor, rechts und links des Grund- stücks gebe es eine Bebauung. Nach § 34 BauGB könnte hier ein genehmigungsfä- higer Bau errichtet und ganz unabhängig davon die Weiterentwicklung der Baupo- tenzialfläche Zündorf weiter betrachtet werden. Die Stadtplanung komme, wie bereits seitens des Beigeordneten dargestellt, zu dem Schluss, dass das Grundstück eine Baulücke darstelle. Die geplante Neubebauung passe sich an die umliegende Be- bauung an, eine spätere Straßenführung zur untergeordneten Erschließung des neuen Wohngebietes sei aufgrund der Grundstückssituation nach wie vor möglich. Durch den geplanten Bau werde das neue Areal somit nicht behindert. SE Tempel zeigt sich verwundert angesichts der aufgeworfenen Fragestellungen, da dem Vorhaben (mit Ausnahme einer Stimme) fast einstimmig durch die Bezirksver- tretung Porz zugestimmt wurde. RM Oedingen fragt nach der Gesamtzahl der geplanten Wohnungen. Frau Adams teilt hierzu mit, dass sich eine konkrete Zahl erst im Rahmen der zur Beschlussfas- sung stehenden Planung feststellen lasse. RM Henk-Hollstein gibt zu bedenken, dass mit diesem Beschluss vermutlich die Tür für weitere Vorhaben nach § 34 BauGB geöffnet werden, obwohl das Baugebiet ei- gentlich gestoppt sei. Stv. Vorsitzender Brust entgegnet, dass zwar die Erschließung von Zündorf Süd ge- stoppt sei, solange die Verlängerung der Linie 7 nicht vollzogen wurde; hier gehe es jedoch nicht um eine neue Erschließung, sondern um eine bestehende Straße mit einer Baulücke. Stv. Vorsitzender Brust lässt über die Vorlage mit der Ergänzung einer „maximalen Ausnutzbarkeit in Bezug auf die Höhe“ abstimmen. Die CDU-Fraktion nimmt nicht an der Abstimmung teil. Ergänzter Beschluss: Der Bauausschuss empfiehlt dem Rat, wie folgt – mit Ergänzung - zu beschließen: Der Rat beauftragt die Verwaltung, Planungen zu einem Neubau im öffentlich geför- derten Wohnungsbau auf dem städtischen Grundstück Houdainer Str. ohne Nr., 51143 Köln-Porz, Gemarkung Oberzündorf, Flur 1, Flurstück 251, aufzunehmen. Hierzu wird die Verwaltung ermächtigt, auf der Basis der Honorarordnung für Archi- tekten und Ingenieure (HOAI), Fachplaner mit den Leistungsphasen 1-3 (Grundla- genermittlung, Vorplanung, Entwurfsplanung) zu beauftragen und die notwendigen Stellungnahmen (Statik, Vermessung, Boden-und Schadstoffgutachten etc.) einzuho- len. Die voraussichtlichen Kosten für die Planungsleistungen betragen voraussicht- lich rund 140.000 € brutto. In Bezug auf die Höhe ist eine maximale Ausnutzbarkeit anzustreben. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt. Anmerkung: Die CDU-Fraktion hat nicht an der Abstimmung teilgenommen.
Anlage 3 Schrägluftbild
490 Zeichen
80m6040200 Mittelpunkt: [362839,5636299] 1:2000 Anlage 3 Schrägluftbild Hintergrundfarbe (Nutzung), Flurstücksnummer, Schrägluftbild 2014 (Westansicht) Herausgeber: Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster Die Geoinformationen sind gesetzlich geschützt und nur für den Dienstgebrauch zu verwenden. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit sind die jeweiligen Herausgeber verantwortlich. Diese sind auch für die Genehmigung weitergehender Nutzung zuständig. Erstellt am: 19.07.2018
Anlage 2 Lageplan
500 Zeichen
80m6040200 Mittelpunkt: [362870,5636303] 1:2000 Anlage 2 Lageplan Hintergrundfarbe (Nutzung), Flurstücksnummer, Amtl. Basiskarte (s/w), Amtl. Basiskarte (farbig) Herausgeber: Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster Die Geoinformationen sind gesetzlich geschützt und nur für den Dienstgebrauch zu verwenden. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit sind die jeweiligen Herausgeber verantwortlich. Diese sind auch für die Genehmigung weitergehender Nutzung zuständig. Erstellt am: 19.07.2018
Beratungsverlauf (6)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: unter Vorbehalt beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungBeschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2384/2018
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 29.08.2018
- Erstellt
- 19.07.2018 09:23