0789/2024
Zwischenbericht zum Kommunalen Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Köln 2021-2025 und zur 3. Sitzung des Begleitgremiums zum Kommunalen Kinder- und Jugendförderplan
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Mitteilung Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle IV/512/2 Vorlagen-Nummer 07.03.2024 0789/2024 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Stadtarbeitsgemeinschaft Queerpolitik 07.03.2024 Jugendhilfeausschuss 12.03.2024 Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik 12.03.2024 Integrationsrat 16.04.2024 Ausschuss Schule und Weiterbildung 22.04.2024 Zwischenbericht zum Kommunalen Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Köln 2021- 2025 und zur 3. Sitzung des Begleitgremiums zum Kommunalen Kinder- und Jugendförderplan 1. Zwischenbericht zur Umsetzung der Maßnahmen des Kommunalen Kinder- und Ju- gendförderplanes der Stadt Köln 2021-2025 Der Kommunale Kinder- und Jugendförderplan schreibt die inhaltliche und finanzielle Ausge- staltung der Kinder- und Jugendförderung der Kommune jeweils für die Dauer der laufenden Wahlperiode des Rates fest. Hierbei regelt das Planungswerk die Förderung der in den §§ 11 bis 14 SGB VIII beschriebenen Arbeitsbereiche (Offene) Kinder- und Jugendarbeit, Jugend- verbandsarbeit, Jugendsozialarbeit sowie Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz vor Ort. Das 3. AG-KJHG-KJFöG (Kinder- und Jugendförderungsgesetz) wertet diese Bereiche der Ju- gendarbeit in der Form auf, dass Angebote der Kinder- und Jugendarbeit einer mittelfristigen Budgetbindung unterliegen und eine Verpflichtung zur Bereitstellung einer – der örtlichen Ju- gendhilfeplanung entsprechenden – Angebotspalette außerschulischer Kinder- und Jugendar- beit gesetzlich abgesichert werden sollen. Der aktuelle, vierte Kommunale Kinder- und Jugendförderplan gilt für den Zeitraum 2021 bis einschließlich 2025. Gemäß Ratsbeschluss vom 09.11.2021 (Session-Vorlage 1805/2021) wurde die Verwaltung beauftragt, zum Ende des Maßnahmenjahres 2023 einen Zwischenbe- richt zur Umsetzung des Förderplanes zu erstellen. Unter dem Titel „JA – genau. gerade. jetzt. – Bildungs- und Teilhabechancen für Kinder, Ju- gendliche und junge Erwachsene in Köln gerecht und zukunftsfähig gestalten“ sind mit Beginn des Jahres 2022 die ersten von insgesamt 26 Maßnahmen im Kinder- und Jugendförderplan aufgestellten und mit entsprechenden Finanzmitteln hinterlegten Maßnahmen gestartet. Bis Ende 2023 sind fast zwei Drittel der aufgestellten Maßnahmen erfolgreich in Umsetzung oder bereits beendet worden: 1 Räume für Kinder und Jugendliche eröffnen 2 1.1.2 ISBA (Qualitäts-)Sicherung für das Informelle Stabilisie- rende Bildungsangebot für Kinder und Jugendliche aus sozial benachteiligten Familien (ISBA) in der Offe- nen Kinder- und Jugendarbeit 1.1.3 Öffnung von Bauspielplätzen Verlässliche Öffnung von Bauspielplätzen mit Vereins - / Ehrenamtsstrukturen 1.1.4 Aktualisierung Förderprogramme Aktualisierung von Förderprogrammen und Förderrichtlinien inklusive dazugehöriger Fördersystematiken in der Kinder- und Jugendförderung fortlaufend 1.2.1 Installation von „Cultural Points“ Schaffung/Nutzung von Räumen für kulturelle Bildung insbesondere für Kinder, Jugendliche und junge Er- wachsene in benachteiligten Stadtteilen 1.2.2 Öffnung von Schulhöfen Flankierende Maßnahmen zum Modellprojekt „Öffnung von Schulhöfen“ fortlaufend 2 Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen digitale (Partizipations-)Formate anbieten 2.2 Fortbildung Digitalisierung Fortbildungsschwerpunkt Digitalisierung und Medienkompetenz fortlaufend 3 Kinder und Jugendliche vor Gefahren schützen 3.1 Gewalt -/ Jugendschutz Koordination einer Träger- und handlungsfeldübergreifenden Zusammenarbeit zur Thematik Gewalt- und Kinder-/Jugendschutz fortlaufend 4 Partizipation von Kindern und Jugendlichen ermöglichen 4.1 Fokussierungen Jugendbüro Neufokussierung der Arbeit des Kooperativen Kinder - und Jugendbüros auf den Arbeitsbereich Kinder - und Jugendinformation sowie Erweiterung um mobile An- gebote im Bereich Partizipation fortlaufend 4.2 Stärkung Jugendring Stärkung der Arbeit des Jugendrings im Kooperativen Kinder- und Jugendbüro 4.3 Kinder- und Jugendbeteiligung Strukturelle Partizipation und Partizipationsprojekte fördern fortlaufend 4.4 Kooperation JU- LEICA Verstärkung der Ausbildung ehrenamtlicher Jugendleiter*innen fortlaufend 4.5 JULEICA- Vergünstigungen Stärkung des Ehrenamtes durch Anreizsysteme fortlaufend 5 Diskriminierungsfreies Aufwachsen ermöglichen 5.1 Fachberatungsstelle anyway Einrichtung einer Fachberatungsstelle für die Träger und Einrichtungen aller Handlungsfelder der Jugend- förderung unter Berücksichtigung des Aktionsplans „Selbstverständlich unterschiedlich: Aktionsplan der Stadt Köln zur Akzeptanz sexueller und geschlechtli- cher Vielfalt“ beim Jugendzentrum anyway e.V. fortlaufend 5.2 Fachkräfte Internationale Jugendarbeit Förderung, Vernetzung und Qualifizierung von Fach- kräften im Bereich der internationalen Jugendarbeit fortlaufend 5.3 „Demokratie leben!“ Fortführung des Bundesprogrammes “Demokratie leben!“ fortlaufend 3 5.4 Kampagne Toleranz Kampagne zur Thematik „Werte, Haltung und Toleranz in der Stadtgesell- schaft“ 7 Teilhabemöglichkeit für alle Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene schaffen 7.1 Fortbildung Inklusion Qualifizierung pädagogischer Fachkräfte zur Inklusionsthematik fortlaufend 8 Gelingende Bildungsverläufe für Jugendliche und junge Erwachsene sichern 8.1.1 Jugendliche in psychischen Problemlagen Implementierung flexibler Unterstützungsangebote für die Zielgruppe der bis 27-Jährigen in psychischen Problemlagen in den Jugendwerkstätten 8.2.2 Jugendberufsagentur Rechtskreisübergreifende Kooperation in der Jugendberufsagentur Deutz fortlaufend 2. Begleitgremium zum Kommunalen Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Köln Gemäß oben genanntem Ratsbeschluss werden die Maßnahmenumsetzungen seit dem Früh- jahr 2022 von einem breit aufgestellten Begleitgremium begleitet. Dieses zielt darauf ab, die Fachexpertise einschlägiger Institutionen, der Träger der freien Jugendhilfe sowie von Ziel- gruppenvertreter*innen zur bedarfsgerechten Ausgestaltung der Planungsvorhaben zum Kin- der- und Jugendförderplan einzuholen. Zu den Sitzungen des Begleitgremiums erfolgt eine regelmäßige Berichterstattung im Jugendhilfeausschuss sowie in den weiteren zu beteiligen- den Gremien im Rahmen der kommunalen Kinder- und Jugendförderplanung. Der gegenseitige Informationsaustausch sowie der Aufbau weiterführender Vernetzungsstruk- turen über die kollegial-fachlichen Beratungsergebnisse hinaus gelten weiterhin als positive Zugewinne der Gremiumsarbeit. Das Begleitgremium hat bisher dreimal getagt, die nächste Sitzung ist für das zweite Quartal 2024 vorgesehen. Am 12.12.2023 tagte das Begleitgremium zum dritten Mal, um die bis zu diesem Zeitpunkt er- folgten Maßnahmen gemeinsam zu evaluieren. Hierzu haben die jeweiligen Trägervertre- ter*innen ihre Maßnahmen präsentiert, Zielumsetzungen bilanziert sowie eventuelle Neuaus- richtungen für das kommende Maßnahmenjahr vorgestellt. Die Konzeptentwürfe wurden durch fachliche Impulse des Gremiums ergänzt. Für die auf die Maßnahmenjahre 2022 und 2023 befristeten Maßnahmen „Installation von „Cultural Points (Kult.)“ der Träger LATIBUL Theater- & Zirkuspädagogisches Zentrum Köln und THEATER ImPuls e.V sowie „Implementierung flexibler Unterstützungsangebote für die Zielgruppe der bis 27-Jährigen in psychischen Problemlagen in den Jugendwerkstätten“, an- gesiedelt beim Träger IB West gGmbH, wurden die Abschlussevaluationen dargestellt. 3. Ausblick auf die Maßnahmen des Kommunalen Kinder- und Jugendförderplanes in den Jahren 2024 und 2025 Folgende Maßnahmenumsetzungen für 2024 ff befinden sich in Planung: 1 Räume für Kinder und Jugendliche eröffnen 1.1.1 Bezirksbezogene Angebots - und Förderplanung Weiterentwicklung und Qualitätssicherung in der Kinder- und Jugendarbeit 1.1.5 Evaluation Jugendförderung Entwicklung eines geeigneten Evaluationsinstru- mentes/Berichtswesens zur Überprüfung der 4 Wirksamkeit von Kinder - und Jugendförderung für jugendpolitische Gremien 1.2.3 Spielplatzbedarfsplanung Fortschreibung der Spielraumplanung für die Jahre 2024-2028 2 Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen digitale (Partizipations -)Formate anbieten 2.1 Medienkonzept Entwicklung eines gesamtstädtischen Medien- konzeptes für die Kinder - und Jugendförderung 6 Informationszugänge für Kinder und Jugendliche schaffen 6.1 Digitales Tool Erstellung eines digitalen Tools mit Informationen zu Freizeit-, Hilfs- und Beratungsangeboten für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene in Köln 7 Teilhabemöglichkeit für alle Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene schaffen 7.2 „Veedel Ferien Feez“ Erstellung eines trägerübergreifenden Konzeptes („Dachmarke“) zur Gestaltung von (inklusiven) Ferienangeboten in Köln 7.3 Inklusion in der OKJA Installation von Inklusion in der Offenen Kinder - und Jugendarbeit auf bezirklicher Ebene in Modellprojekten Ende des Jahres 2024 wird Verwaltung die Planungs- und Beteiligungsschiene für den fünften Kommunalen Kinder- und Jugendförderplan 2026-2030 aufstellen und in enger Abstimmung mit den Trägern der freien Jugendhilfe in die relevanten politischen Gremien einbringen. Wichtige Grundlage für die Fortschreibung des Förderplanes werden die bezirksbezogenen Bestands- und Bedarfsanalysen zur Weiterentwicklung und Qualitätssicherung in der Kinder- und Jugendförderung darstellen, welche in der Maßnahme 1.1.1 des aktuell gültigen Förder- planes festgeschrieben sind. gez. Voigtsberger
Beratungsverlauf (5)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
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Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
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Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0789/2024
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 07.03.2024
- Erstellt
- 27.02.2024 16:22