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3859/2024

Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der Volt-Fraktion vom 02.12.2024: Sachstand Dienstvereinbarung Antidiskriminierung (AN/1671/2024)

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 16.12.2024

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Nächste Beratung: Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales, Sitzung am 03.02.2025

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

4232 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
OB/16/161 
 
Vorlagen-Nummer 05.12.2024 
 3859/2024 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / In-
ternationales 16.12.2024 
 
Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der Volt-Fraktion vom 02.12.2024: Sachstand 
Dienstvereinbarung Antidiskriminierung (AN/1671/2024) 
Zusammenfassung in einfacher Sprache: 
Die Volt-Fraktion hat im Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / In-
ternationales Fragen zur geplanten Richtlinie gegen Diskriminierung in der Stadtverwaltung 
gestellt. Damit soll geregelt werden, dass Mitarbeitende nicht schlechter behandelt werden als 
andere. 
 
Die Politik möchte wissen, warum es noch dauert, bis es diese Regelung gibt und wann diese 
kommen soll. Die Verwaltung antwortet, dass viele städtische Stellen an der Fertigstellung ar-
beiten, da vieles zu klären ist. Bald wird die Regelung fertig sein.  
Die Politik möchte auch wissen, ob es ein Risiko gibt und was dagegen getan werden kann, 
wenn die Fertigstellung noch länger dauert. Die Verwaltung antwortet, dass kein Risiko be-
steht, da sich die Mitarbeitenden auch heute schon an eine Stelle in der Verwaltung wenden 
können, wenn sie sich beschweren möchten. Die Verwaltung sagt auch, dass die neue Rege-
lung ein wichtiger Teil der gesamten Arbeit gegen Ungleichbehandlung von Menschen ist. 
 
Beantwortung: 
 
 
Die Volt-Fraktion hat im Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / In-
ternationales am 02.12.2024 folgende schriftliche Anfrage (AN/1671/2024) gestellt:  
 
Die Dienstvereinbarung Antidiskriminierung zur Gewährleistung des Gleichbehandlungsgrund-
satzes und Diskriminierungsverbots aus Art. 3 Abs. 3 GG durch die Kölner Stadtverwaltung 
konnte bisher wider Erwarten nicht fertiggestellt und implementiert werden.  
 
Vor diesem Hintergrund bitten wir um die Beantwortung folgender Fragen: 
1. Warum verzögert sich die Finalisierung der Dienstvereinbarung Antidiskriminierung? 
2. Wann wird die Dienstvereinbarung Antidiskriminierung fertiggestellt? 
Antwort der Verwaltung zu 1 und 2: 
Die Erarbeitung eines verbindlichen Regelwerks im Umgang mit Diskriminierung, das über die 
im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) gesetzten Maßnahmen hinausgeht, bedarf 
einer umfassenden verwaltungsinternen Abstimmung zwischen verschiedenen Ämtern. Ziel ist 
es, ein Regelwerk zu erarbeiten, das den Bedarfen der Mitarbeitenden der Stadtverwaltung 
gerecht wird. Ein konkretes Datum kann nicht genannt werden, die Finalisierung eines ver-
bindlichen Regelwerks erfolgt aber kurzfristig.

2 
 
3. Welche Risikofaktoren bestehen, die einer Fertigstellung zum geplanten Datum entge-
genstehen könnten? 
4. Welche Maßnahmen unternimmt die Verwaltung, um diese Risikofaktoren zu minimie-
ren bzw. auszuschalten? 
Antwort der Verwaltung zu 3 und 4: 
Es wurde seitens der Verwaltung kein festes Datum für die Fertigstellung benannt. Die Ver-
waltung arbeitet im Rahmen ihrer Ressourcen an der Erarbeitung des Regelwerks im Umgang 
mit Diskriminierung. Risiken bestehen nicht, da die gesetzliche Beschwerdestelle nach dem 
AGG bereits besteht.  
5. Teilt die Verwaltung die Auffassung, dass die Dienstvereinbarung Antidiskriminierung 
ein wichtiger Bestandteil der kommunalen Antirassismus- und Antidiskriminierungsar-
beit ist? 
Antwort der Verwaltung zu 5: 
Ja. Die Stadt Köln als Arbeitgeberin setzt bereits seit 2017 ein umfassendes Diversity Ma-
nagement um, das auch den Aspekt Antidiskriminierung und Antirassismus in Form von Mitar-
beitendenschulungen, Organisationsentwicklung von Dienststellen und Informationsveranstal-
tungen beinhaltet. Darüber hinaus ist die Stadt Köln in nationalen und internationalen Netz-
werken zu diesem Thema aktiv, u.a. der Charta der Vielfalt, dem Rainbow Cities Network oder 
der European City Coalition Against Racism (ECCAR). In Zuge dessen hat sich die Stadt auch 
verpflichtet, das 10-Punkte-Programm ECCAR umzusetzen (0632/2021 und 2910/2024). Auch 
der Aufbau eines des Kölner Diskriminierungsmonitoring (0232/2023 und 3704/2024) trägt zur 
kommunalen Antirassismus- und Antidiskriminierungsarbeit bei.  
 
Gez. Reker

Beratungsverlauf (1)

03.02.2025 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales
Kenntnisnahme (Mitteilung)

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3859/2024
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
16.12.2024
Erstellt
02.12.2024 12:14