3859/2024
Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der Volt-Fraktion vom 02.12.2024: Sachstand Dienstvereinbarung Antidiskriminierung (AN/1671/2024)
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
4232 Zeichen
Dezernat, Dienststelle OB/16/161 Vorlagen-Nummer 05.12.2024 3859/2024 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / In- ternationales 16.12.2024 Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der Volt-Fraktion vom 02.12.2024: Sachstand Dienstvereinbarung Antidiskriminierung (AN/1671/2024) Zusammenfassung in einfacher Sprache: Die Volt-Fraktion hat im Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / In- ternationales Fragen zur geplanten Richtlinie gegen Diskriminierung in der Stadtverwaltung gestellt. Damit soll geregelt werden, dass Mitarbeitende nicht schlechter behandelt werden als andere. Die Politik möchte wissen, warum es noch dauert, bis es diese Regelung gibt und wann diese kommen soll. Die Verwaltung antwortet, dass viele städtische Stellen an der Fertigstellung ar- beiten, da vieles zu klären ist. Bald wird die Regelung fertig sein. Die Politik möchte auch wissen, ob es ein Risiko gibt und was dagegen getan werden kann, wenn die Fertigstellung noch länger dauert. Die Verwaltung antwortet, dass kein Risiko be- steht, da sich die Mitarbeitenden auch heute schon an eine Stelle in der Verwaltung wenden können, wenn sie sich beschweren möchten. Die Verwaltung sagt auch, dass die neue Rege- lung ein wichtiger Teil der gesamten Arbeit gegen Ungleichbehandlung von Menschen ist. Beantwortung: Die Volt-Fraktion hat im Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / In- ternationales am 02.12.2024 folgende schriftliche Anfrage (AN/1671/2024) gestellt: Die Dienstvereinbarung Antidiskriminierung zur Gewährleistung des Gleichbehandlungsgrund- satzes und Diskriminierungsverbots aus Art. 3 Abs. 3 GG durch die Kölner Stadtverwaltung konnte bisher wider Erwarten nicht fertiggestellt und implementiert werden. Vor diesem Hintergrund bitten wir um die Beantwortung folgender Fragen: 1. Warum verzögert sich die Finalisierung der Dienstvereinbarung Antidiskriminierung? 2. Wann wird die Dienstvereinbarung Antidiskriminierung fertiggestellt? Antwort der Verwaltung zu 1 und 2: Die Erarbeitung eines verbindlichen Regelwerks im Umgang mit Diskriminierung, das über die im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) gesetzten Maßnahmen hinausgeht, bedarf einer umfassenden verwaltungsinternen Abstimmung zwischen verschiedenen Ämtern. Ziel ist es, ein Regelwerk zu erarbeiten, das den Bedarfen der Mitarbeitenden der Stadtverwaltung gerecht wird. Ein konkretes Datum kann nicht genannt werden, die Finalisierung eines ver- bindlichen Regelwerks erfolgt aber kurzfristig. 2 3. Welche Risikofaktoren bestehen, die einer Fertigstellung zum geplanten Datum entge- genstehen könnten? 4. Welche Maßnahmen unternimmt die Verwaltung, um diese Risikofaktoren zu minimie- ren bzw. auszuschalten? Antwort der Verwaltung zu 3 und 4: Es wurde seitens der Verwaltung kein festes Datum für die Fertigstellung benannt. Die Ver- waltung arbeitet im Rahmen ihrer Ressourcen an der Erarbeitung des Regelwerks im Umgang mit Diskriminierung. Risiken bestehen nicht, da die gesetzliche Beschwerdestelle nach dem AGG bereits besteht. 5. Teilt die Verwaltung die Auffassung, dass die Dienstvereinbarung Antidiskriminierung ein wichtiger Bestandteil der kommunalen Antirassismus- und Antidiskriminierungsar- beit ist? Antwort der Verwaltung zu 5: Ja. Die Stadt Köln als Arbeitgeberin setzt bereits seit 2017 ein umfassendes Diversity Ma- nagement um, das auch den Aspekt Antidiskriminierung und Antirassismus in Form von Mitar- beitendenschulungen, Organisationsentwicklung von Dienststellen und Informationsveranstal- tungen beinhaltet. Darüber hinaus ist die Stadt Köln in nationalen und internationalen Netz- werken zu diesem Thema aktiv, u.a. der Charta der Vielfalt, dem Rainbow Cities Network oder der European City Coalition Against Racism (ECCAR). In Zuge dessen hat sich die Stadt auch verpflichtet, das 10-Punkte-Programm ECCAR umzusetzen (0632/2021 und 2910/2024). Auch der Aufbau eines des Kölner Diskriminierungsmonitoring (0232/2023 und 3704/2024) trägt zur kommunalen Antirassismus- und Antidiskriminierungsarbeit bei. Gez. Reker
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3859/2024
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 16.12.2024
- Erstellt
- 02.12.2024 12:14