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0603/2025/1

Beantwortung mündlicher Nachfragen aus der Sitzung der Bezirksvertretung Kalk vom 15.05.2025 bezüglich des weiteren Vorgehens in Bezug auf die Hallen Kalk (Hallen 75-77)

Beantwortung einer Anfrage (BV) 20.06.2025

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 8 (Kalk), Sitzung am 26.06.2025, TOP 9.1.2

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

4464 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VI/26 
 
Vorlagen-Nummer 
 0603/2025/1 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 26.06.2025 
 
Beantwortung mündlicher Nachfragen aus der Sitzung der Bezirksvertretung Kalk vom 
15.05.2025 bezüglich des weiteren Vorgehens in Bezug auf die Hallen Kalk (Hallen 75-
77) 
In der Sitzung der Bezirksvertretung Kalk vom 15.05.2025 stellten Bezirksvertreter Fi-
scher (Fraktion Die LINKE.) und Bezirksvertreter Krems (SPD-Fraktion) Fragen zum 
weiteren Vorgehen in Bezug auf die Hallen Kalk (Hallen 75-77):  
1. Wie hoch sind die Kosten seit der ersten Abrissverfügung von vor 10 Jahren, 
für Besichtigungen, Abnahmen, Zäune, et cetera?  
2. Wie ist der Sachstandsbericht des Markterkundungsverfahrens und welchen 
Vorschlag macht die Verwaltung sollte niemand gefunden werden? 
 
Antwort der Verwaltung: 
Zu 1.) 
Die Gebäudewirtschaft der Stadt Köln konnte seit 2019 Instandhaltungskosten in 
Höhe von rund 376.000 Euro exklusiv der angefallenen Planungskosten und der Kos-
ten für Maßnahmen, die von der Kulturverwaltung beauftragt wurden, ermitteln. 
 
Zu 2.) 
Die Verwaltung hat mit dem Verfahren zur europaweiten Markterkundung begonnen 
und es verläuft nach Plan. 
Im Vorfeld wurden die organisatorischen und digitalen Voraussetzungen für den 
Markterkundungsprozess geprüft beziehungsweise vorbereitet. So wurde von der Ver-
waltung ein 3D-Modell/Punktwolke der Kulturhallen erstellt und in eine marktgängige 
Software transformiert, sodass dieses Modell den potentiellen Interessenten zur Ver-
fügung gestellt werden kann. Zudem wurden die EDV-technischen Voraussetzungen 
geschaffen. 
Die beteiligten Dienststellen, das Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster, 
das Amt für Recht, Vergabe und Versicherungen und das Kulturraummanagement ha-
ben einen Veröffentlichungstext für die EU-Vergabeplattform TED als Vorinformation 
abgestimmt, die der Markterkundung dient und die durch den Submissionsdienst der 
Stadt Köln veröffentlicht wurde. Im Rahmen einer Markterkundung plant die Stadt 
Köln, im 3. Quartal 2025 Konsultationsgespräche zu führen, um sich mit potenziellen 
Anbieter*innen über mögliche Lösungsansätze sowie aus Marktsicht relevante Rah-
menbedingungen auszutauschen. Diese dienen zur Vorbereitung eines etwaigen zu-
künftigen Vergabeverfahrens.

2 
 
In der Veröffentlichung wurde festgelegt, dass die Interessenbekundungen für die wei-
tere Teilnahme an der Markterkundung bis zum 31.07.2025 erwartet wird.  
Zudem soll den potentiellen Interessenten*innen die Besichtigung der Kulturhallen in 
noch festzulegenden Zeiträumen ermöglicht werden.  
Dabei ist es wichtig zu wissen, dass das Ergebnis der Markterkundung nicht der Ab-
schluss eines Vertrags ist, vielmehr ist diese dann auszuwerten und im Ergebnis zu 
entscheiden, in welchem Verfahren, die Hallen Kalk an einen Investor*in bzw. Projekt-
entwickler*in vergeben werden könnten. 
 
Vorschlag „falls niemand gefunden“ wird: 
Wenn eine europaweite Markterkundung (Marktsondierung) zu Suche nach eine*r po-
tentiellen Investor*in/Projektenwickler*in für die Kulturhallen nicht erfolgreich ist, be-
deutet das im Kern, dass kein*e geeignete*r oder interessierte*r Markteilnehmer*in 
gefunden wurde, der die angestrebte Investition/Projektentwicklung übernehmen 
möchte. In diesem Fall gibt es mehrere Handlungsoptionen, abhängig von den Zielen, 
rechtlichen Rahmenbedingungen und politischen Spielräumen. 
Zunächst sollte eine Analyse der Gründe für das Scheitern erfolgen, hierbei sind ins-
besondere die Fragestellungen zu beleuchten, ob die Markterkundung zu unkonkret, 
zu ambitioniert oder das Geschäftsmodell nicht attraktiv war. 
Als erster Vorschlag könnte die Anpassung der Markterkundung benannt werden. 
Hierbei sollten die Rahmenbedingungen überarbeitet werden, zum Beispiel längere 
Laufzeiten eingeräumt werden. 
Hierzu ist ein gezieltes Marketing einzusetzen, da die Bekanntmachung eventuell un-
zureichend war. Es könnte helfen, gezielt einzelne Investoren*innen /Projektentwick-
ler*innen direkt anzusprechen.  
Als weitere Alternative könnte die Aufteilung des Gesamtprojektes in kleinere Lose 
bzw. ein modularer Ansatz verfolgt werden. Das Gesamtprojekt könnte ggf. potentielle 
Interessenten*innen abschrecken, so dass eine Teilung in kleinere Teilprojekte, zum 
Beispiel indem für jede Kulturhalle ein Teilprojekt generiert wird, zu mehr Resonanz 
führen.

Beratungsverlauf (1)

26.06.2025 Bezirksvertretung 8 (Kalk)
TOP 9.1.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0603/2025/1
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
20.06.2025
Erstellt
19.05.2025 14:48