0603/2025/1
Beantwortung mündlicher Nachfragen aus der Sitzung der Bezirksvertretung Kalk vom 15.05.2025 bezüglich des weiteren Vorgehens in Bezug auf die Hallen Kalk (Hallen 75-77)
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
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Dezernat, Dienststelle VI/26 Vorlagen-Nummer 0603/2025/1 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 8 (Kalk) 26.06.2025 Beantwortung mündlicher Nachfragen aus der Sitzung der Bezirksvertretung Kalk vom 15.05.2025 bezüglich des weiteren Vorgehens in Bezug auf die Hallen Kalk (Hallen 75- 77) In der Sitzung der Bezirksvertretung Kalk vom 15.05.2025 stellten Bezirksvertreter Fi- scher (Fraktion Die LINKE.) und Bezirksvertreter Krems (SPD-Fraktion) Fragen zum weiteren Vorgehen in Bezug auf die Hallen Kalk (Hallen 75-77): 1. Wie hoch sind die Kosten seit der ersten Abrissverfügung von vor 10 Jahren, für Besichtigungen, Abnahmen, Zäune, et cetera? 2. Wie ist der Sachstandsbericht des Markterkundungsverfahrens und welchen Vorschlag macht die Verwaltung sollte niemand gefunden werden? Antwort der Verwaltung: Zu 1.) Die Gebäudewirtschaft der Stadt Köln konnte seit 2019 Instandhaltungskosten in Höhe von rund 376.000 Euro exklusiv der angefallenen Planungskosten und der Kos- ten für Maßnahmen, die von der Kulturverwaltung beauftragt wurden, ermitteln. Zu 2.) Die Verwaltung hat mit dem Verfahren zur europaweiten Markterkundung begonnen und es verläuft nach Plan. Im Vorfeld wurden die organisatorischen und digitalen Voraussetzungen für den Markterkundungsprozess geprüft beziehungsweise vorbereitet. So wurde von der Ver- waltung ein 3D-Modell/Punktwolke der Kulturhallen erstellt und in eine marktgängige Software transformiert, sodass dieses Modell den potentiellen Interessenten zur Ver- fügung gestellt werden kann. Zudem wurden die EDV-technischen Voraussetzungen geschaffen. Die beteiligten Dienststellen, das Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster, das Amt für Recht, Vergabe und Versicherungen und das Kulturraummanagement ha- ben einen Veröffentlichungstext für die EU-Vergabeplattform TED als Vorinformation abgestimmt, die der Markterkundung dient und die durch den Submissionsdienst der Stadt Köln veröffentlicht wurde. Im Rahmen einer Markterkundung plant die Stadt Köln, im 3. Quartal 2025 Konsultationsgespräche zu führen, um sich mit potenziellen Anbieter*innen über mögliche Lösungsansätze sowie aus Marktsicht relevante Rah- menbedingungen auszutauschen. Diese dienen zur Vorbereitung eines etwaigen zu- künftigen Vergabeverfahrens. 2 In der Veröffentlichung wurde festgelegt, dass die Interessenbekundungen für die wei- tere Teilnahme an der Markterkundung bis zum 31.07.2025 erwartet wird. Zudem soll den potentiellen Interessenten*innen die Besichtigung der Kulturhallen in noch festzulegenden Zeiträumen ermöglicht werden. Dabei ist es wichtig zu wissen, dass das Ergebnis der Markterkundung nicht der Ab- schluss eines Vertrags ist, vielmehr ist diese dann auszuwerten und im Ergebnis zu entscheiden, in welchem Verfahren, die Hallen Kalk an einen Investor*in bzw. Projekt- entwickler*in vergeben werden könnten. Vorschlag „falls niemand gefunden“ wird: Wenn eine europaweite Markterkundung (Marktsondierung) zu Suche nach eine*r po- tentiellen Investor*in/Projektenwickler*in für die Kulturhallen nicht erfolgreich ist, be- deutet das im Kern, dass kein*e geeignete*r oder interessierte*r Markteilnehmer*in gefunden wurde, der die angestrebte Investition/Projektentwicklung übernehmen möchte. In diesem Fall gibt es mehrere Handlungsoptionen, abhängig von den Zielen, rechtlichen Rahmenbedingungen und politischen Spielräumen. Zunächst sollte eine Analyse der Gründe für das Scheitern erfolgen, hierbei sind ins- besondere die Fragestellungen zu beleuchten, ob die Markterkundung zu unkonkret, zu ambitioniert oder das Geschäftsmodell nicht attraktiv war. Als erster Vorschlag könnte die Anpassung der Markterkundung benannt werden. Hierbei sollten die Rahmenbedingungen überarbeitet werden, zum Beispiel längere Laufzeiten eingeräumt werden. Hierzu ist ein gezieltes Marketing einzusetzen, da die Bekanntmachung eventuell un- zureichend war. Es könnte helfen, gezielt einzelne Investoren*innen /Projektentwick- ler*innen direkt anzusprechen. Als weitere Alternative könnte die Aufteilung des Gesamtprojektes in kleinere Lose bzw. ein modularer Ansatz verfolgt werden. Das Gesamtprojekt könnte ggf. potentielle Interessenten*innen abschrecken, so dass eine Teilung in kleinere Teilprojekte, zum Beispiel indem für jede Kulturhalle ein Teilprojekt generiert wird, zu mehr Resonanz führen.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0603/2025/1
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 20.06.2025
- Erstellt
- 19.05.2025 14:48