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AN/0566/2021

Ein neu definiertes Grundnetz für den Motorisierten Individualverkehr

Gem. Antrag nach § 3 (CDU) 14.06.2021

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Nächste Beratung: Verkehrsausschuss, Sitzung am 31.12.2025, TOP 1.3

Gem. Antrag nach § 3 (CDU)

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Sachstandsbericht Rat /Ausschuss

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Gem. Antrag nach § 3 (CDU)

4994 Zeichen

Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen 
CDU-Fraktion 
VOLT-Fraktion 
 
 
An die Vorsitzende des  
Rates der Stadt Köln 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
 
 
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 14.06.2021 
 
AN/0566/2021 
 
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Rat 24.06.2021 
 
Ein neu definiertes Grundnetz für den Motorisierten Individualverkehr 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
 
bitte setzen Sie folgenden Antrag auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Rates am 
24.06.2021: 
 
Beschluss: 
 
Der Rat beauftragt die Verwaltung für den Motorisierten Individualverkehr (MIV) ein neues 
Grundnetz zu definieren, mit dem Ziel, den vorhanden Straßenraum für den MIV deutlich zu 
reduzieren, um dem so gewonnen Straßenraum neuen Funktionen zuzuordnen. Der MIV soll 
nur noch auf diesem reduzierten Grundnetz leistungsfähig mit Priorität in die übergeordneten 
Ziele wie Veedel oder Zentren fahren können. Dies soll unter folgenden Kriterien und Maß-
gaben erfolgen: 
 
1. Basis sind die vorliegen Verkehrsbelastungszahlen, angepasst an die Ziele von  
KölnlnMobil 2025 und darüber hinaus: Der stadtweite Anteil des Umweltverbun-
des soll bis 2035 auf 75 Prozent und innerhalb der Innenstadt von über 80 Pro-
zent auf bis zu 90 Prozent erhöht werden. 
 
2. Um eine nachvollziehbare Umsetzbarkeit zu erreichen, wird das Stadtgebiet in 
Korridore eingeteilt, welche nacheinander einzeln betrachtet und bewertet wer-
den. 
 
3. Besonders berücksichtigt werden dabei Liefer-, Wirtschafts-, Ziel- und Quellver-
kehre.  
 
4. Das Grundnetz soll die Radverkehrskonzepte berücksichtigen und sollte insbeson-
dere dem Gelben Netz nicht entgegenstehen oder zum Rückbau von Radinfra-
struktur führen. Der ÖPNV muss weiterhin sowohl auf dem Grundnetz als auch 
auf den restlichen Straßen funktionieren.

- 2 - 
 
 
5. Die Erreichbarkeit der Innenstadt für Menschen, die auf das Auto angewiesen 
sind, wie z. B. Anwohnende, Handwerkerinnen und Handwerker, Lieferverkehre, 
Menschen mit Behinderung, Pflege- und Gesundheitsdienste bleibt erhalten.  
 
6. Auf dem verbleibenden Grundnetz hat bis auf weiteres der MIV Priorität, auf allen 
anderen Straßen der Umweltverbund. Dort ist die Leistungsfähigkeit des Fuß- und 
Radverkehrs maßgeblich.  
 
7. Verlässt der MIV das Grundnetz, kann er dort, wo es notwendig ist, untergeord-
net den Stadtraum weiter mitnutzen. Der Durchgangsverkehr der Kernstadt wird 
dabei auf ein notwendiges Maß reduziert. 
 
8. Straßen, die nicht Teil des Grundnetzes sind, sollen als Stadträume mit Aufent-
haltsqualität weiterentwickelt werden und dabei dem neuen Anspruch an Leis-
tungsfähigkeit oder der Anpassung an die Klimafolgen gerecht werden. 
 
9. Die Bewertung soll durch einen Facharbeitskreis aus Verkehrsplaner*innen und 
weiteren Fachleuten erfolgen. In den Prozess sollen darüber hinaus die Industrie- 
und Handelskammer, die Kreishandwerkerschaft, die Handwerkskammer, den 
Einzelhandelsverband, die Kölner Verkehrsbetriebe, die DEHOGA, Verkehrsver-
bände und ggf. weitere Institutionen eingebunden werden. 
 
10. Um die Umsetzbarkeit über Korridore zu prüfen, wird die Verwaltung beauftragt 
zunächst 3 Korridore (zwei links- und einen rechtsrheinischen) zu identifizieren 
und entsprechend ausgearbeitete Vorschläge dem Verkehrsausschuss vorzulegen. 
 
11. Um den Bürgerinnen und Bürgern sowie der Politik Transparenz über den Umset-
zungsstand zu ermöglichen, ist über den Fortschritt regelmäßig zu berichten. 
 
 
Begründung: 
 
Städte wie Köln stehen vor einer besonderen Herausforderung. Sie müssen als Wachstums-
region eine moderne, leistungsfähige Mobilität erhalten und gleichzeitig die Ziele für den 
Klimaschutz und die Luftreinhaltung erreichen.  
 
Köln setzt dabei auf seine Leitziele aus dem Mobilitätskonzept Köln 2025: Durch die gezielte 
Stärkung des ÖPNV, der Förderung des Fahrrades und verbesserten Zugang zu weiteren 
umweltverträglichen Fortbewegungsformen (z.B. Car-Sharing)  im Personen- und Güterver-
kehr wollen wir attraktive Alternativen für das Autofahren anbieten. 
 
Durch Digitalisierung der Verkehrsinfrastruktur soll der Verkehrsfluss optimiert und Stauun-
gen vermieden werden. 
 
Um auch das Umland besser anzubinden wird im Rahmen einer Nachhaltigen Urbanen Mobi-
litätsplanung der Mix der verschiedenen Verkehrsträger neu ausgerichtet. Ziel soll es sei, den 
Umweltverbund zu stärken. Gleichzeitig wollen wir den urbanen Raum aufwerten, um die 
Innenstadt zu beleben und vor Verödung zu schützen. 
 
Um diesen Prozess zu forcieren wollen wir daher definieren, welchen (Straßen-) Raum wir für

- 3 - 
 
den notwendigen MIV brauchen. So sollen künftig schneller Stadträume für eine entspre-
chende Aufwertung oder bessere Nutzung identifiziert werden. 
 
 
 
Mit freundlichen Grüßen 
            
gez. Lino Hammer      gez. Niklas Kienitz 
(Grüne-Fraktionsgeschäftsführer)    (CDU-Fraktionsgeschäftsführer) 
 
 
gez. Lucas Sickmöller 
(VOLT-Fraktionsgeschäftsführer)

Sachstandsbericht Rat /Ausschuss

3301 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III/622 
 
 
Vorlagen-Nummer 
AN/0566/2021
Stand: 29.08.2025 
Sachstandsbericht  
Ein neu definiertes Grundnetz für den Motorisierten Individualverkehr 
Beschluss:  
 
Der Rat beauftragt die Verwaltung für den Motorisierten Individualverkehr (MIV) ein neues 
Grundnetz zu definieren, mit dem Ziel, den vorhanden Straßenraum für den MIV deutlich zu 
reduzieren, um dem so gewonnen Straßenraum neuen Funktionen zuzuordnen. Der MIV soll 
nur noch auf diesem reduzierten Grundnetz leistungsfähig mit Priorität in die übergeordneten 
Ziele wie Veedel oder Zentren fahren können. Dies soll unter folgenden Kriterien und Maßga-
ben erfolgen:  
 
1. Basis sind die vorliegen Verkehrsbelastungszahlen, angepasst an die Ziele von KölnlnMobil 
2025 und darüber hinaus: Der stadtweite Anteil des Umweltverbundes soll bis 2035 auf 75 
Prozent und innerhalb der Innenstadt von über 80 Prozent auf bis zu 90 Prozent erhöht wer-
den.  
 
2. Um eine nachvollziehbare Umsetzbarkeit zu erreichen, wird das Stadtgebiet in Korridore 
eingeteilt, welche nacheinander einzeln betrachtet und bewertet werden.  
 
3. Besonders berücksichtigt werden dabei Liefer-, Wirtschafts-, Ziel- und Quellverkehre.  
 
4. Das Grundnetz soll die Radverkehrskonzepte berücksichtigen und sollte insbesondere dem 
Gelben Netz nicht entgegenstehen oder zum Rückbau von Radinfrastruktur führen. Der ÖPNV 
muss weiterhin sowohl auf dem Grundnetz als auch auf den restlichen Straßen funktionieren.  
 
5. Die Erreichbarkeit der Innenstadt für Menschen, die auf das Auto angewiesen sind, wie z. 
B. Anwohnende, Handwerkerinnen und Handwerker, Lieferverkehre, Menschen mit Behinde-
rung, Pflege- und Gesundheitsdienste bleibt erhalten.  
 
6. Auf dem verbleibenden Grundnetz hat bis auf weiteres der MIV Priorität, auf allen anderen 
Straßen der Umweltverbund. Dort ist die Leistungsfähigkeit des Fuß- und Radverkehrs maß-
geblich.  
 
7. Verlässt der MIV das Grundnetz, kann er dort, wo es notwendig ist, untergeordnet den 
Stadtraum weiter mitnutzen. Der Durchgangsverkehr der Kernstadt wird dabei auf ein notwen-
diges Maß reduziert.  
 
8. Straßen, die nicht Teil des Grundnetzes sind, sollen als Stadträume mit Aufenthaltsqualität 
weiterentwickelt werden und dabei dem neuen Anspruch an Leistungsfähigkeit oder der An-
passung an die Klimafolgen gerecht werden.  
 
9. Die Bewertung soll durch einen Facharbeitskreis aus Verkehrsplaner*innen und weiteren

2 
 
Fachleuten erfolgen. In den Prozess sollen darüber hinaus die Industrie- und Handelskammer, 
die Kreishandwerkerschaft, die Handwerkskammer, den Einzelhandelsverband, die Kölner 
Verkehrsbetriebe, DEHOGA, Verkehrsverbände und ggf. weitere Institutionen eingebunden 
werden.  
 
10.Um die Umsetzbarkeit über Korridore zu prüfen, wird die Verwaltung beauftragt zunächst 3 
Korridore (zwei links- und einen rechtsrheinischen) zu identifizieren und entsprechend ausge-
arbeitete Vorschläge dem Verkehrsausschuss vorzulegen.  
 
11.Um den Bürgerinnen und Bürgern sowie der Politik Transparenz über den Umsetzungs-
stand zu ermöglichen, ist über den Fortschritt regelmäßig zu berichten. 
 
 
 
Status    in Bearbeitung 
 
    erledigt 
 
 
Aktueller Bearbeitungsstand: 
Mit dem Ratsbeschluss vom 13.02.2025 ist der AN/0566/2021 erledigt. 
Siehe hierzu 0609/2024.

Beratungsverlauf (2)

24.06.2021 Rat
TOP 3.1.20 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
31.12.2025 Verkehrsausschuss
TOP 1.3 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: für das Digitale Berichtswesen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0566/2021
Typ
Gem. Antrag nach § 3 (CDU)
Datum
14.06.2021
Erstellt
15.03.2021 09:53