Ein neu definiertes Grundnetz für den Motorisierten Individualverkehr
Gem. Antrag nach § 3 (CDU) AN/0566/2021 vom 14.06.2021
Stand: Am 31.12.2025 im Verkehrsausschuss beraten. Ergebnis: für das Digitale Berichtswesen.
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Gem. Antrag nach § 3 (CDU)
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Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen CDU-Fraktion VOLT-Fraktion An die Vorsitzende des Rates der Stadt Köln Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 14.06.2021 AN/0566/2021 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Rat 24.06.2021 Ein neu definiertes Grundnetz für den Motorisierten Individualverkehr Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, bitte setzen Sie folgenden Antrag auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Rates am 24.06.2021: Beschluss: Der Rat beauftragt die Verwaltung für den Motorisierten Individualverkehr (MIV) ein neues Grundnetz zu definieren, mit dem Ziel, den vorhanden Straßenraum für den MIV deutlich zu reduzieren, um dem so gewonnen Straßenraum neuen Funktionen zuzuordnen. Der MIV soll nur noch auf diesem reduzierten Grundnetz leistungsfähig mit Priorität in die übergeordneten Ziele wie Veedel oder Zentren fahren können. Dies soll unter folgenden Kriterien und Maß- gaben erfolgen: 1. Basis sind die vorliegen Verkehrsbelastungszahlen, angepasst an die Ziele von KölnlnMobil 2025 und darüber hinaus: Der stadtweite Anteil des Umweltverbun- des soll bis 2035 auf 75 Prozent und innerhalb der Innenstadt von über 80 Pro- zent auf bis zu 90 Prozent erhöht werden. 2. Um eine nachvollziehbare Umsetzbarkeit zu erreichen, wird das Stadtgebiet in Korridore eingeteilt, welche nacheinander einzeln betrachtet und bewertet wer- den. 3. Besonders berücksichtigt werden dabei Liefer-, Wirtschafts-, Ziel- und Quellver- kehre. 4. Das Grundnetz soll die Radverkehrskonzepte berücksichtigen und sollte insbeson- dere dem Gelben Netz nicht entgegenstehen oder zum Rückbau von Radinfra- struktur führen. Der ÖPNV muss weiterhin sowohl auf dem Grundnetz als auch auf den restlichen Straßen funktionieren. - 2 - 5. Die Erreichbarkeit der Innenstadt für Menschen, die auf das Auto angewiesen sind, wie z. B. Anwohnende, Handwerkerinnen und Handwerker, Lieferverkehre, Menschen mit Behinderung, Pflege- und Gesundheitsdienste bleibt erhalten. 6. Auf dem verbleibenden Grundnetz hat bis auf weiteres der MIV Priorität, auf allen anderen Straßen der Umweltverbund. Dort ist die Leistungsfähigkeit des Fuß- und Radverkehrs maßgeblich. 7. Verlässt der MIV das Grundnetz, kann er dort, wo es notwendig ist, untergeord- net den Stadtraum weiter mitnutzen. Der Durchgangsverkehr der Kernstadt wird dabei auf ein notwendiges Maß reduziert. 8. Straßen, die nicht Teil des Grundnetzes sind, sollen als Stadträume mit Aufent- haltsqualität weiterentwickelt werden und dabei dem neuen Anspruch an Leis- tungsfähigkeit oder der Anpassung an die Klimafolgen gerecht werden. 9. Die Bewertung soll durch einen Facharbeitskreis aus Verkehrsplaner*innen und weiteren Fachleuten erfolgen. In den Prozess sollen darüber hinaus die Industrie- und Handelskammer, die Kreishandwerkerschaft, die Handwerkskammer, den Einzelhandelsverband, die Kölner Verkehrsbetriebe, die DEHOGA, Verkehrsver- bände und ggf. weitere Institutionen eingebunden werden. 10. Um die Umsetzbarkeit über Korridore zu prüfen, wird die Verwaltung beauftragt zunächst 3 Korridore (zwei links- und einen rechtsrheinischen) zu identifizieren und entsprechend ausgearbeitete Vorschläge dem Verkehrsausschuss vorzulegen. 11. Um den Bürgerinnen und Bürgern sowie der Politik Transparenz über den Umset- zungsstand zu ermöglichen, ist über den Fortschritt regelmäßig zu berichten. Begründung: Städte wie Köln stehen vor einer besonderen Herausforderung. Sie müssen als Wachstums- region eine moderne, leistungsfähige Mobilität erhalten und gleichzeitig die Ziele für den Klimaschutz und die Luftreinhaltung erreichen. Köln setzt dabei auf seine Leitziele aus dem Mobilitätskonzept Köln 2025: Durch die gezielte Stärkung des ÖPNV, der Förderung des Fahrrades und verbesserten Zugang zu weiteren umweltverträglichen Fortbewegungsformen (z.B. Car-Sharing) im Personen- und Güterver- kehr wollen wir attraktive Alternativen für das Autofahren anbieten. Durch Digitalisierung der Verkehrsinfrastruktur soll der Verkehrsfluss optimiert und Stauun- gen vermieden werden. Um auch das Umland besser anzubinden wird im Rahmen einer Nachhaltigen Urbanen Mobi- litätsplanung der Mix der verschiedenen Verkehrsträger neu ausgerichtet. Ziel soll es sei, den Umweltverbund zu stärken. Gleichzeitig wollen wir den urbanen Raum aufwerten, um die Innenstadt zu beleben und vor Verödung zu schützen. Um diesen Prozess zu forcieren wollen wir daher definieren, welchen (Straßen-) Raum wir für - 3 - den notwendigen MIV brauchen. So sollen künftig schneller Stadträume für eine entspre- chende Aufwertung oder bessere Nutzung identifiziert werden. Mit freundlichen Grüßen gez. Lino Hammer gez. Niklas Kienitz (Grüne-Fraktionsgeschäftsführer) (CDU-Fraktionsgeschäftsführer) gez. Lucas Sickmöller (VOLT-Fraktionsgeschäftsführer) -
Sachstandsbericht Rat /Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle III/622 Vorlagen-Nummer AN/0566/2021 Stand: 29.08.2025 Sachstandsbericht Ein neu definiertes Grundnetz für den Motorisierten Individualverkehr Beschluss: Der Rat beauftragt die Verwaltung für den Motorisierten Individualverkehr (MIV) ein neues Grundnetz zu definieren, mit dem Ziel, den vorhanden Straßenraum für den MIV deutlich zu reduzieren, um dem so gewonnen Straßenraum neuen Funktionen zuzuordnen. Der MIV soll nur noch auf diesem reduzierten Grundnetz leistungsfähig mit Priorität in die übergeordneten Ziele wie Veedel oder Zentren fahren können. Dies soll unter folgenden Kriterien und Maßga- ben erfolgen: 1. Basis sind die vorliegen Verkehrsbelastungszahlen, angepasst an die Ziele von KölnlnMobil 2025 und darüber hinaus: Der stadtweite Anteil des Umweltverbundes soll bis 2035 auf 75 Prozent und innerhalb der Innenstadt von über 80 Prozent auf bis zu 90 Prozent erhöht wer- den. 2. Um eine nachvollziehbare Umsetzbarkeit zu erreichen, wird das Stadtgebiet in Korridore eingeteilt, welche nacheinander einzeln betrachtet und bewertet werden. 3. Besonders berücksichtigt werden dabei Liefer-, Wirtschafts-, Ziel- und Quellverkehre. 4. Das Grundnetz soll die Radverkehrskonzepte berücksichtigen und sollte insbesondere dem Gelben Netz nicht entgegenstehen oder zum Rückbau von Radinfrastruktur führen. Der ÖPNV muss weiterhin sowohl auf dem Grundnetz als auch auf den restlichen Straßen funktionieren. 5. Die Erreichbarkeit der Innenstadt für Menschen, die auf das Auto angewiesen sind, wie z. B. Anwohnende, Handwerkerinnen und Handwerker, Lieferverkehre, Menschen mit Behinde- rung, Pflege- und Gesundheitsdienste bleibt erhalten. 6. Auf dem verbleibenden Grundnetz hat bis auf weiteres der MIV Priorität, auf allen anderen Straßen der Umweltverbund. Dort ist die Leistungsfähigkeit des Fuß- und Radverkehrs maß- geblich. 7. Verlässt der MIV das Grundnetz, kann er dort, wo es notwendig ist, untergeordnet den Stadtraum weiter mitnutzen. Der Durchgangsverkehr der Kernstadt wird dabei auf ein notwen- diges Maß reduziert. 8. Straßen, die nicht Teil des Grundnetzes sind, sollen als Stadträume mit Aufenthaltsqualität weiterentwickelt werden und dabei dem neuen Anspruch an Leistungsfähigkeit oder der An- passung an die Klimafolgen gerecht werden. 9. Die Bewertung soll durch einen Facharbeitskreis aus Verkehrsplaner*innen und weiteren 2 Fachleuten erfolgen. In den Prozess sollen darüber hinaus die Industrie- und Handelskammer, die Kreishandwerkerschaft, die Handwerkskammer, den Einzelhandelsverband, die Kölner Verkehrsbetriebe, DEHOGA, Verkehrsverbände und ggf. weitere Institutionen eingebunden werden. 10.Um die Umsetzbarkeit über Korridore zu prüfen, wird die Verwaltung beauftragt zunächst 3 Korridore (zwei links- und einen rechtsrheinischen) zu identifizieren und entsprechend ausge- arbeitete Vorschläge dem Verkehrsausschuss vorzulegen. 11.Um den Bürgerinnen und Bürgern sowie der Politik Transparenz über den Umsetzungs- stand zu ermöglichen, ist über den Fortschritt regelmäßig zu berichten. Status in Bearbeitung erledigt Aktueller Bearbeitungsstand: Mit dem Ratsbeschluss vom 13.02.2025 ist der AN/0566/2021 erledigt. Siehe hierzu 0609/2024.
Beratungsverlauf
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31.12.2025 zuletzt
TOP 1.3, Vorberatung (Fachausschuss). Ergebnis: für das Digitale Berichtswesen
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