AN/0566/2021
Ein neu definiertes Grundnetz für den Motorisierten Individualverkehr
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Gem. Antrag nach § 3 (CDU)
4994 Zeichen
Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen
CDU-Fraktion
VOLT-Fraktion
An die Vorsitzende des
Rates der Stadt Köln
Frau Oberbürgermeisterin
Henriette Reker
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 14.06.2021
AN/0566/2021
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates
Gremium Datum der Sitzung
Rat 24.06.2021
Ein neu definiertes Grundnetz für den Motorisierten Individualverkehr
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,
bitte setzen Sie folgenden Antrag auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Rates am
24.06.2021:
Beschluss:
Der Rat beauftragt die Verwaltung für den Motorisierten Individualverkehr (MIV) ein neues
Grundnetz zu definieren, mit dem Ziel, den vorhanden Straßenraum für den MIV deutlich zu
reduzieren, um dem so gewonnen Straßenraum neuen Funktionen zuzuordnen. Der MIV soll
nur noch auf diesem reduzierten Grundnetz leistungsfähig mit Priorität in die übergeordneten
Ziele wie Veedel oder Zentren fahren können. Dies soll unter folgenden Kriterien und Maß-
gaben erfolgen:
1. Basis sind die vorliegen Verkehrsbelastungszahlen, angepasst an die Ziele von
KölnlnMobil 2025 und darüber hinaus: Der stadtweite Anteil des Umweltverbun-
des soll bis 2035 auf 75 Prozent und innerhalb der Innenstadt von über 80 Pro-
zent auf bis zu 90 Prozent erhöht werden.
2. Um eine nachvollziehbare Umsetzbarkeit zu erreichen, wird das Stadtgebiet in
Korridore eingeteilt, welche nacheinander einzeln betrachtet und bewertet wer-
den.
3. Besonders berücksichtigt werden dabei Liefer-, Wirtschafts-, Ziel- und Quellver-
kehre.
4. Das Grundnetz soll die Radverkehrskonzepte berücksichtigen und sollte insbeson-
dere dem Gelben Netz nicht entgegenstehen oder zum Rückbau von Radinfra-
struktur führen. Der ÖPNV muss weiterhin sowohl auf dem Grundnetz als auch
auf den restlichen Straßen funktionieren.
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5. Die Erreichbarkeit der Innenstadt für Menschen, die auf das Auto angewiesen
sind, wie z. B. Anwohnende, Handwerkerinnen und Handwerker, Lieferverkehre,
Menschen mit Behinderung, Pflege- und Gesundheitsdienste bleibt erhalten.
6. Auf dem verbleibenden Grundnetz hat bis auf weiteres der MIV Priorität, auf allen
anderen Straßen der Umweltverbund. Dort ist die Leistungsfähigkeit des Fuß- und
Radverkehrs maßgeblich.
7. Verlässt der MIV das Grundnetz, kann er dort, wo es notwendig ist, untergeord-
net den Stadtraum weiter mitnutzen. Der Durchgangsverkehr der Kernstadt wird
dabei auf ein notwendiges Maß reduziert.
8. Straßen, die nicht Teil des Grundnetzes sind, sollen als Stadträume mit Aufent-
haltsqualität weiterentwickelt werden und dabei dem neuen Anspruch an Leis-
tungsfähigkeit oder der Anpassung an die Klimafolgen gerecht werden.
9. Die Bewertung soll durch einen Facharbeitskreis aus Verkehrsplaner*innen und
weiteren Fachleuten erfolgen. In den Prozess sollen darüber hinaus die Industrie-
und Handelskammer, die Kreishandwerkerschaft, die Handwerkskammer, den
Einzelhandelsverband, die Kölner Verkehrsbetriebe, die DEHOGA, Verkehrsver-
bände und ggf. weitere Institutionen eingebunden werden.
10. Um die Umsetzbarkeit über Korridore zu prüfen, wird die Verwaltung beauftragt
zunächst 3 Korridore (zwei links- und einen rechtsrheinischen) zu identifizieren
und entsprechend ausgearbeitete Vorschläge dem Verkehrsausschuss vorzulegen.
11. Um den Bürgerinnen und Bürgern sowie der Politik Transparenz über den Umset-
zungsstand zu ermöglichen, ist über den Fortschritt regelmäßig zu berichten.
Begründung:
Städte wie Köln stehen vor einer besonderen Herausforderung. Sie müssen als Wachstums-
region eine moderne, leistungsfähige Mobilität erhalten und gleichzeitig die Ziele für den
Klimaschutz und die Luftreinhaltung erreichen.
Köln setzt dabei auf seine Leitziele aus dem Mobilitätskonzept Köln 2025: Durch die gezielte
Stärkung des ÖPNV, der Förderung des Fahrrades und verbesserten Zugang zu weiteren
umweltverträglichen Fortbewegungsformen (z.B. Car-Sharing) im Personen- und Güterver-
kehr wollen wir attraktive Alternativen für das Autofahren anbieten.
Durch Digitalisierung der Verkehrsinfrastruktur soll der Verkehrsfluss optimiert und Stauun-
gen vermieden werden.
Um auch das Umland besser anzubinden wird im Rahmen einer Nachhaltigen Urbanen Mobi-
litätsplanung der Mix der verschiedenen Verkehrsträger neu ausgerichtet. Ziel soll es sei, den
Umweltverbund zu stärken. Gleichzeitig wollen wir den urbanen Raum aufwerten, um die
Innenstadt zu beleben und vor Verödung zu schützen.
Um diesen Prozess zu forcieren wollen wir daher definieren, welchen (Straßen-) Raum wir für
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den notwendigen MIV brauchen. So sollen künftig schneller Stadträume für eine entspre-
chende Aufwertung oder bessere Nutzung identifiziert werden.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Lino Hammer gez. Niklas Kienitz
(Grüne-Fraktionsgeschäftsführer) (CDU-Fraktionsgeschäftsführer)
gez. Lucas Sickmöller
(VOLT-Fraktionsgeschäftsführer)
Sachstandsbericht Rat /Ausschuss
3301 Zeichen
Dezernat, Dienststelle
III/622
Vorlagen-Nummer
AN/0566/2021
Stand: 29.08.2025
Sachstandsbericht
Ein neu definiertes Grundnetz für den Motorisierten Individualverkehr
Beschluss:
Der Rat beauftragt die Verwaltung für den Motorisierten Individualverkehr (MIV) ein neues
Grundnetz zu definieren, mit dem Ziel, den vorhanden Straßenraum für den MIV deutlich zu
reduzieren, um dem so gewonnen Straßenraum neuen Funktionen zuzuordnen. Der MIV soll
nur noch auf diesem reduzierten Grundnetz leistungsfähig mit Priorität in die übergeordneten
Ziele wie Veedel oder Zentren fahren können. Dies soll unter folgenden Kriterien und Maßga-
ben erfolgen:
1. Basis sind die vorliegen Verkehrsbelastungszahlen, angepasst an die Ziele von KölnlnMobil
2025 und darüber hinaus: Der stadtweite Anteil des Umweltverbundes soll bis 2035 auf 75
Prozent und innerhalb der Innenstadt von über 80 Prozent auf bis zu 90 Prozent erhöht wer-
den.
2. Um eine nachvollziehbare Umsetzbarkeit zu erreichen, wird das Stadtgebiet in Korridore
eingeteilt, welche nacheinander einzeln betrachtet und bewertet werden.
3. Besonders berücksichtigt werden dabei Liefer-, Wirtschafts-, Ziel- und Quellverkehre.
4. Das Grundnetz soll die Radverkehrskonzepte berücksichtigen und sollte insbesondere dem
Gelben Netz nicht entgegenstehen oder zum Rückbau von Radinfrastruktur führen. Der ÖPNV
muss weiterhin sowohl auf dem Grundnetz als auch auf den restlichen Straßen funktionieren.
5. Die Erreichbarkeit der Innenstadt für Menschen, die auf das Auto angewiesen sind, wie z.
B. Anwohnende, Handwerkerinnen und Handwerker, Lieferverkehre, Menschen mit Behinde-
rung, Pflege- und Gesundheitsdienste bleibt erhalten.
6. Auf dem verbleibenden Grundnetz hat bis auf weiteres der MIV Priorität, auf allen anderen
Straßen der Umweltverbund. Dort ist die Leistungsfähigkeit des Fuß- und Radverkehrs maß-
geblich.
7. Verlässt der MIV das Grundnetz, kann er dort, wo es notwendig ist, untergeordnet den
Stadtraum weiter mitnutzen. Der Durchgangsverkehr der Kernstadt wird dabei auf ein notwen-
diges Maß reduziert.
8. Straßen, die nicht Teil des Grundnetzes sind, sollen als Stadträume mit Aufenthaltsqualität
weiterentwickelt werden und dabei dem neuen Anspruch an Leistungsfähigkeit oder der An-
passung an die Klimafolgen gerecht werden.
9. Die Bewertung soll durch einen Facharbeitskreis aus Verkehrsplaner*innen und weiteren
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Fachleuten erfolgen. In den Prozess sollen darüber hinaus die Industrie- und Handelskammer,
die Kreishandwerkerschaft, die Handwerkskammer, den Einzelhandelsverband, die Kölner
Verkehrsbetriebe, DEHOGA, Verkehrsverbände und ggf. weitere Institutionen eingebunden
werden.
10.Um die Umsetzbarkeit über Korridore zu prüfen, wird die Verwaltung beauftragt zunächst 3
Korridore (zwei links- und einen rechtsrheinischen) zu identifizieren und entsprechend ausge-
arbeitete Vorschläge dem Verkehrsausschuss vorzulegen.
11.Um den Bürgerinnen und Bürgern sowie der Politik Transparenz über den Umsetzungs-
stand zu ermöglichen, ist über den Fortschritt regelmäßig zu berichten.
Status in Bearbeitung
erledigt
Aktueller Bearbeitungsstand:
Mit dem Ratsbeschluss vom 13.02.2025 ist der AN/0566/2021 erledigt.
Siehe hierzu 0609/2024.
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: für das Digitale Berichtswesen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/0566/2021
- Typ
- Gem. Antrag nach § 3 (CDU)
- Datum
- 14.06.2021
- Erstellt
- 15.03.2021 09:53