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AN/0566/2021

Ein neu definiertes Grundnetz für den Motorisierten Individualverkehr

Gem. Antrag nach § 3 (CDU) 14.06.2021

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Nächste Beratung: Verkehrsausschuss, Sitzung am 31.12.2025, TOP 1.3

Gem. Antrag nach § 3 (CDU)

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Sachstandsbericht Rat /Ausschuss

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Sachstandsbericht Rat /Ausschuss

3301 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III/622 
 
 
Vorlagen-Nummer 
AN/0566/2021
Stand: 29.08.2025 
Sachstandsbericht  
Ein neu definiertes Grundnetz für den Motorisierten Individualverkehr 
Beschluss:  
 
Der Rat beauftragt die Verwaltung für den Motorisierten Individualverkehr (MIV) ein neues 
Grundnetz zu definieren, mit dem Ziel, den vorhanden Straßenraum für den MIV deutlich zu 
reduzieren, um dem so gewonnen Straßenraum neuen Funktionen zuzuordnen. Der MIV soll 
nur noch auf diesem reduzierten Grundnetz leistungsfähig mit Priorität in die übergeordneten 
Ziele wie Veedel oder Zentren fahren können. Dies soll unter folgenden Kriterien und Maßga-
ben erfolgen:  
 
1. Basis sind die vorliegen Verkehrsbelastungszahlen, angepasst an die Ziele von KölnlnMobil 
2025 und darüber hinaus: Der stadtweite Anteil des Umweltverbundes soll bis 2035 auf 75 
Prozent und innerhalb der Innenstadt von über 80 Prozent auf bis zu 90 Prozent erhöht wer-
den.  
 
2. Um eine nachvollziehbare Umsetzbarkeit zu erreichen, wird das Stadtgebiet in Korridore 
eingeteilt, welche nacheinander einzeln betrachtet und bewertet werden.  
 
3. Besonders berücksichtigt werden dabei Liefer-, Wirtschafts-, Ziel- und Quellverkehre.  
 
4. Das Grundnetz soll die Radverkehrskonzepte berücksichtigen und sollte insbesondere dem 
Gelben Netz nicht entgegenstehen oder zum Rückbau von Radinfrastruktur führen. Der ÖPNV 
muss weiterhin sowohl auf dem Grundnetz als auch auf den restlichen Straßen funktionieren.  
 
5. Die Erreichbarkeit der Innenstadt für Menschen, die auf das Auto angewiesen sind, wie z. 
B. Anwohnende, Handwerkerinnen und Handwerker, Lieferverkehre, Menschen mit Behinde-
rung, Pflege- und Gesundheitsdienste bleibt erhalten.  
 
6. Auf dem verbleibenden Grundnetz hat bis auf weiteres der MIV Priorität, auf allen anderen 
Straßen der Umweltverbund. Dort ist die Leistungsfähigkeit des Fuß- und Radverkehrs maß-
geblich.  
 
7. Verlässt der MIV das Grundnetz, kann er dort, wo es notwendig ist, untergeordnet den 
Stadtraum weiter mitnutzen. Der Durchgangsverkehr der Kernstadt wird dabei auf ein notwen-
diges Maß reduziert.  
 
8. Straßen, die nicht Teil des Grundnetzes sind, sollen als Stadträume mit Aufenthaltsqualität 
weiterentwickelt werden und dabei dem neuen Anspruch an Leistungsfähigkeit oder der An-
passung an die Klimafolgen gerecht werden.  
 
9. Die Bewertung soll durch einen Facharbeitskreis aus Verkehrsplaner*innen und weiteren

2 
 
Fachleuten erfolgen. In den Prozess sollen darüber hinaus die Industrie- und Handelskammer, 
die Kreishandwerkerschaft, die Handwerkskammer, den Einzelhandelsverband, die Kölner 
Verkehrsbetriebe, DEHOGA, Verkehrsverbände und ggf. weitere Institutionen eingebunden 
werden.  
 
10.Um die Umsetzbarkeit über Korridore zu prüfen, wird die Verwaltung beauftragt zunächst 3 
Korridore (zwei links- und einen rechtsrheinischen) zu identifizieren und entsprechend ausge-
arbeitete Vorschläge dem Verkehrsausschuss vorzulegen.  
 
11.Um den Bürgerinnen und Bürgern sowie der Politik Transparenz über den Umsetzungs-
stand zu ermöglichen, ist über den Fortschritt regelmäßig zu berichten. 
 
 
 
Status    in Bearbeitung 
 
    erledigt 
 
 
Aktueller Bearbeitungsstand: 
Mit dem Ratsbeschluss vom 13.02.2025 ist der AN/0566/2021 erledigt. 
Siehe hierzu 0609/2024.

Beratungsverlauf (2)

24.06.2021 Rat
TOP 3.1.20 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
31.12.2025 Verkehrsausschuss
TOP 1.3 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: für das Digitale Berichtswesen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0566/2021
Typ
Gem. Antrag nach § 3 (CDU)
Datum
14.06.2021
Erstellt
15.03.2021 09:53