AN/0566/2021
Ein neu definiertes Grundnetz für den Motorisierten Individualverkehr
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Sachstandsbericht Rat /Ausschuss
3301 Zeichen
Dezernat, Dienststelle
III/622
Vorlagen-Nummer
AN/0566/2021
Stand: 29.08.2025
Sachstandsbericht
Ein neu definiertes Grundnetz für den Motorisierten Individualverkehr
Beschluss:
Der Rat beauftragt die Verwaltung für den Motorisierten Individualverkehr (MIV) ein neues
Grundnetz zu definieren, mit dem Ziel, den vorhanden Straßenraum für den MIV deutlich zu
reduzieren, um dem so gewonnen Straßenraum neuen Funktionen zuzuordnen. Der MIV soll
nur noch auf diesem reduzierten Grundnetz leistungsfähig mit Priorität in die übergeordneten
Ziele wie Veedel oder Zentren fahren können. Dies soll unter folgenden Kriterien und Maßga-
ben erfolgen:
1. Basis sind die vorliegen Verkehrsbelastungszahlen, angepasst an die Ziele von KölnlnMobil
2025 und darüber hinaus: Der stadtweite Anteil des Umweltverbundes soll bis 2035 auf 75
Prozent und innerhalb der Innenstadt von über 80 Prozent auf bis zu 90 Prozent erhöht wer-
den.
2. Um eine nachvollziehbare Umsetzbarkeit zu erreichen, wird das Stadtgebiet in Korridore
eingeteilt, welche nacheinander einzeln betrachtet und bewertet werden.
3. Besonders berücksichtigt werden dabei Liefer-, Wirtschafts-, Ziel- und Quellverkehre.
4. Das Grundnetz soll die Radverkehrskonzepte berücksichtigen und sollte insbesondere dem
Gelben Netz nicht entgegenstehen oder zum Rückbau von Radinfrastruktur führen. Der ÖPNV
muss weiterhin sowohl auf dem Grundnetz als auch auf den restlichen Straßen funktionieren.
5. Die Erreichbarkeit der Innenstadt für Menschen, die auf das Auto angewiesen sind, wie z.
B. Anwohnende, Handwerkerinnen und Handwerker, Lieferverkehre, Menschen mit Behinde-
rung, Pflege- und Gesundheitsdienste bleibt erhalten.
6. Auf dem verbleibenden Grundnetz hat bis auf weiteres der MIV Priorität, auf allen anderen
Straßen der Umweltverbund. Dort ist die Leistungsfähigkeit des Fuß- und Radverkehrs maß-
geblich.
7. Verlässt der MIV das Grundnetz, kann er dort, wo es notwendig ist, untergeordnet den
Stadtraum weiter mitnutzen. Der Durchgangsverkehr der Kernstadt wird dabei auf ein notwen-
diges Maß reduziert.
8. Straßen, die nicht Teil des Grundnetzes sind, sollen als Stadträume mit Aufenthaltsqualität
weiterentwickelt werden und dabei dem neuen Anspruch an Leistungsfähigkeit oder der An-
passung an die Klimafolgen gerecht werden.
9. Die Bewertung soll durch einen Facharbeitskreis aus Verkehrsplaner*innen und weiteren
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Fachleuten erfolgen. In den Prozess sollen darüber hinaus die Industrie- und Handelskammer,
die Kreishandwerkerschaft, die Handwerkskammer, den Einzelhandelsverband, die Kölner
Verkehrsbetriebe, DEHOGA, Verkehrsverbände und ggf. weitere Institutionen eingebunden
werden.
10.Um die Umsetzbarkeit über Korridore zu prüfen, wird die Verwaltung beauftragt zunächst 3
Korridore (zwei links- und einen rechtsrheinischen) zu identifizieren und entsprechend ausge-
arbeitete Vorschläge dem Verkehrsausschuss vorzulegen.
11.Um den Bürgerinnen und Bürgern sowie der Politik Transparenz über den Umsetzungs-
stand zu ermöglichen, ist über den Fortschritt regelmäßig zu berichten.
Status in Bearbeitung
erledigt
Aktueller Bearbeitungsstand:
Mit dem Ratsbeschluss vom 13.02.2025 ist der AN/0566/2021 erledigt.
Siehe hierzu 0609/2024.
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: für das Digitale Berichtswesen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/0566/2021
- Typ
- Gem. Antrag nach § 3 (CDU)
- Datum
- 14.06.2021
- Erstellt
- 15.03.2021 09:53