A-W/0020/2015
Verkehrsberuhigung auf der Osthofstraße - Aufstellung eines stationären Geschwindigkeits-Displays
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Stellungnahme der Verwaltung
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A-W[ 0G 20/2045 Stadt Münster Amt für Bürger- und Raigservice 26.10.2015 32 83 32 23 7100/H - BV West Herr Gudorf An die Bezirksvertretung Münster-West BER ‚Dezement I Hem OKT. 20 Herrn Stadtrat Heuer ee 27. über 33.24 - Frau Remmers Die SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Münster-West beantragt, auf der Osthofstraße neben der Verkehrsinsel in Höhe der Einmündung Sendener Stiege ein stationäres Dialog- Display aufzustellen. Hierbei wird Bezug genommen: auf das mobile Display, das zuvor an dieser Stelle stand. i Mit dem als Anlage beigefügten Schreiben vom 18.05.2015 wurde die Bezirksvertretung Münster-West über das Ergebnis der in dem mobilen Dialog-Display gespeicherten Messer- gebnisse informiert. Eine fachliche Empfehlung zur Aufstellung einer ortsfesten Anlage konnte aufgrund des eher niedrigen Geschwindigkeitsniveaus nicht ausgesprochen werden. In der Sitzung der Bezirksvertretung Münster-West am 28.05.2015 bestand Einvernehmen darüber, vor einer Entscheidung über die Aufstellung eines Dialog-Displays noch zusätzlich eine Messung mit einem Seitenradarmessgerät durchzuführen und die Ergebnisse zunächst abzuwarten. Daraufhin wurde durch die Verwaltung ein Seitenradarmessgerät auf der Osthofstraße zur ° Ermittlung des Geschwindigkeitsniveaus aufgestellt. Die Installation des Radarmessgerätes erfolgte in Höhe der Bushaltestelle „Sendener Stiege“ (stadtauswärts). Hier stehen die Mas- ten der Straßenbeleuchtung aüsreichend nah am Fahrbahnrand, so dass eine Montage des Gerätes möglich ist und der Verkehr in beiden Fahrtrichtungen erfasst werden kann. Die Messung erfolgte vom 23.09. bis 02.10.2015. Die Ergebnisse sind als Anlage beigefügt. Wie bereits bekannt, lässt sich das allgemeine Geschwindigkeitsniveau anhand der als V85 be- zeichneten Geschwindigkeit ermitteln. Dabei handelt es sich um die Geschwindigkeit, die von 85 Prozent der Verkehrsteilnehmer/innen nicht überschritten wird. Im vorliegenden Fall beträgt die V85 in stadtauswärtiger Richtung 58 km/h. In stadteinwärtiger Richtung wurde eine V85 von 57 km/h ermittelt. Bei einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h kann das Geschwindigkeitsniveau als leicht erhöht bezeichnet werden. Vergleicht man das Ergebnis der zweiten Messung mit der Auswertung des mobilen Dialog-Displays (V85 von 48 km/h), scheint das Display für. den stadteinwärts fahrenden Verkehr eine leichte verkehrsbe- ruhigende Wirkung entfaltet zu haben. Bei einem Votum der Bezirksvertretung zugunsten eines ortsfesten Dialog-Displays würde die Beschaffung und Aufstellung über das städtische Tiefbauamt erfolgen. Zudem müsste die Maßnahme aus Mitteln der Bezirksvertretung finanziert werden. Schulze-Wer: Anlagen: - Schreiben vom 18.05.2015 - Messergebnisse Osthofstraße, 23.09. - 02.10.2015 32 23 7100/H - BV West j j . " 18.05.2015 Herr Gudorf . j 32 83 An die Bezirksvertretung Münster-West über Herrn Stadtrat Heuer über 33.24 - Frau Remmers Die SPD-Fraktion. in der Bezirksvertretung Münster-West beantragt, auf der Osthofstraße neben der Verkehrsinsel in Höhe der Einmündung Sendener Stiege ein stationäres Dialog- Display aufzustellen. Hierbei wird Bezug genommen auf das mobile Display, das zuvor an dieser Stelle stand. Die Aufstellung der mobilen Anlage wurde im Rahmen eines Ortstermins mit Vertretern der CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Münster-West angeregt. Grundsätzlich dienen die Messergebnisse eines mobilen Displays der Prüfung, ob sich der jeweilige Standort zur Auf- stellung eines ortsfesten Dialog-Displays eignet. Da im städtischen Haushalt keine Mittel für die Aufstellung ortsfester Dialog-Displays vorhanden sind und diese somit von den Bezirks- vertretungen zu finanzieren wären, fällt auch die Entscheidungsbefugnis in die alleinige Zu- ständigkeit der jeweiligen Bezirksvertretung. Die Verwaltung unterstützt die Bezirksvertrete- rinnen und Bezirksvertreter in. ihrer Entscheidung über die Anschaffung ortsfester Dialog- Displays, in dem sie. nach Auswertung der Messergebnisse eine fachliche Empfehlung aus- spricht. : Das mobile Dialog-Display stand vom 16.10.2014 bis 27.02.2015 auf der Osthofstraße in Fahrtrichtung ortseinwärts hinter der Einmündung Sendener Stiege. Die zulässige Höchst- geschwindigkeit beträgt 50 km/h. Nachfolgend werden die als Anlage beigefügten Messer- gebnisse des Displays sowie deren Bewertung durch die Arbeitsgruppe für Verkehrsfragen (AfV) - ein Gremium bestehend aus den mit Verkehrsfragen betrauten Fachämtern der Verwaltung, der Polizei und den Verkehrsbetrieben der Stadtwerke — vorgestellt: Pro Fahr- 2 zeug werden zwei Messungen durchgeführt. Die Messung der Eintrittsgeschwindigkeit wird . ca. 70 m vor der Anlage durchgeführt, während die Messung der Austrittsgeschwindigkeit unmittelbar vor dem Display erfolgt. Anhand der durchschnittlichen Differenz zwischen der Ein- und Austrittsgeschwindigkeit lässt sich die verkehrsberuhigende Wirkung ablesen. Bei der Eintrittsgeschwindigkeit wurde .eine V85 von 55 km/h ermittelt. Das bedeutet, dass 85 Prozent der Verkehrsteilnehmer/innen nicht schneller als 55 km/h fahren. Bei der Austritts- geschwindigkeit wurde eine V85 von 48 km/h ermittelt. Die Verminderung der V85 beträgt demnach 7 km/h. Bei der durchschnittlichen Geschwindigkeit beträgt die Verringerung 5,5 km/h. Grundsätzlich entfaltet ein Dialog-Display an dieser Stelle daher die gewünschte verkehrsbe- ruhigende Wirkung. Dabei ist jedoch zu beachten, dass bereits die Eintrittsgeschwindigkeit mit 55 km/h insgesamt ein eher angemessenes Geschwindigkeitsniveau erkennen lässt. Hinsichtlich der Kosten für die Anschaffung und Aufstellung eines ortsfesten Dialog-Displays in Höhe von rund 9.000 Euro (in Abhängigkeit der erforderlichen Tiefbauarbeiten) konnte die AfV daher keine fachliche Empfehlung für eine ortsfeste Anlage aussprechen. Der Bezirksvertretung. Münster-West verbleibt jedoch die Entscheidungskompetenz zum Einsatz des Dialog-Displays. Bei einem Votum der Bezirksvertretung zugunsten eines orts- - festen Dialog-Displays würde die Beschaffung und Aufstellung über die Verwaltung (Tief- bauamt) erfolgen. Die Finanzierung der Maßnahme müsste über die Bezirksvertretung lau- fen. Schulze-W
Originalantrag
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SPD – Fraktion in der Bezirksvertretung Münster – West Herrn Bezirksbürgermeister des Stadtbezirks Münster – West Herrn Stephan Brinktrine Pantaleonplatz 7 48161 Münster Verkehrsberuhigung auf der Osthofstraße Die Bezirksvertretung möge beschließen: Auf der Osthofstraße wird neben der Verkehrsinsel in Höhe der Sendener Stiege ein stationäres Geschwindigkeits – Display aufgestellt. Begründung: An dieser Stelle war für eine bestimmte Zeit bereits ein mobiles Display mit den Hinweisen „langsam fahren“ und „Danke“ aufgestellt, das die aus Richtung Senden kommenden Fahrzeuge an die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit – 50 km / h – erinnert. Diese wird zwar mit entsprechender Beschilderung schon vor der Sendener Stiege angekündigt, gleichwohl halten sich viele Autofahrer nicht daran. Daher ist an dieser Stelle ist ein besonderer Hinweis notwendig, weil hier die Einfahrten in die Wohngebiete an der Sendener Stiege sowie über den Langekamp für Haus Wiek liegen. Dazu kommen Radfahrer, und Fußgänger sowie die Haltestelle der Stadtbuslinie 15. Um diese besondere Gefahrenstelle sicherer zu machen, muss hier ein Geschwindigkeits – Display fest installiert werden. Gezeichnet: Kraut – Kleinschmidt Kretzschmar Köster Schmitz Brinktrine
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (3)
- Osthofstraße
- Sendener Stiege
- Haus Wiek
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Details
- Aktenzeichen
- A-W/0020/2015
- Typ
- Antrag an die BV West
- Datum
- 15.04.2015
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37