1974/2021
Bericht über die Entwicklung von Ausreisen und Abschiebungen ausreisepflichtiger Personen im Jahr 2020
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
3450 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/33 Vorlagen-Nummer 07.06.2021 1974/2021 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 14.06.2021 Bericht über die Entwicklung von Ausreisen und Abschiebungen ausreisepflichtiger Personen im Jahr 2020 In der Sitzung vom 26.04.2021 des Ausschusses Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales gab es Nachfragen zu 4.3 - 0661/2021 Bericht über die Entwicklung von Ausreisen und Abschiebungen ausreisepflichtiger Personen im Jahr 2020, welche die Verwaltung nachfolgend beantwortet: MdR Cremer erkundigt sich nach den freiwilligen Ausreisen und bezieht sich dabei auf die Vorlage. Es seien 182 Personen unbekannt verzogen, die zuvor in Besitz einer Duldung waren, in der Regel handele es sich dabei um freiwillige Ausreisen aus Deutschland. MdR Cremer führt fort, es seien demnach Personen ausgereist, ohne jemandem darüber in Kenntnis zu set- zen. Er erkundigt sich, wie man sich sicher sein könne, dass diese Ausreisen stattgefunden hätten und keiner untergetaucht sei. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass Personen die unbekannt verzogen gemeldet, tatsächlich untergetaucht sind. Erfahrungswerte zeigen allerdings, dass in einer Vielzahl der Fälle eine tatsächli- che Ausreise aus dem Bundesgebiet erfolgte ohne einen unmittelbaren Ausreisenachweis zu erbrin- gen. Die Erfahrungswerte begründen sich auf Feststellungen nach Wiedereinreisen oder aber in zeit- lich verzögerten Mitteilungen anderen Behörden (Grenzschutzbehörden, Auslandsvertretung in den Heimatländern etc.). Zudem sei bei den Duldungsgründen der zweit häufigste Grund: „sonstige Gründe“. Er führt weiter aus, dass es 1872 Personen und somit fast ein Drittel der geduldeten Personen seien. MdR Cremer bittet um Mitteilung um was es sich bei „sonstige Gründe“ handele. Seit November 2019 ist es sowohl gesetzlich als auch technisch möglich die Duldungsgründe detail- liert aufzuschlüsseln. Aufgrund der fehlenden Erfassungsmöglichkeiten mussten u. a. Personen - wo die Aufenthaltsbeendigung bevorsteht - dessen*deren Klageverfahren aufschiebende Wirkung nach § 80 Abs. 5 VwGO entfaltet - mit laufenden Gerichts- / Strafverfahren - im Asylfolgeverfahren - oder Familienangehörige eines*r humanitär Bleibeberechtigten oder Ausbildungs - /Beschäftigungsduldungsinhaber*in unter dem sonstigen Duldungsgrund gefasst werden. Hierfür stehen in der Erfassung nunmehr diffe- renzierte Duldungsgründe zur Verfügung. Die Umschreibung erfolgt sukzessive und individuell bei der jeweiligen Verlängerungsentscheidung. Die Anzahl der Duldungen, die unter „sonstige Gründe“ fallen, wird sich daher noch weiter verringern. 2 Allerdings werden nicht alle Duldungen, die unter „son stige Gründe“ erfasst sind, umgeschrieben. Weiterhin unter „sonstige Gründe“ gespeichert werden Duldungen, die insbesondere erteilt werden, weil - Integrationsbemühungen und damit eine mögliches Bleiberecht geprüft werden - eine Rückkehr bzw. Rückführung in da s Herkunftsland derzeit tatsächlich nicht möglich oder aufgrund von Erlass/politischer Entscheidung ausgesetzt ist, - eine aufenthaltsrechtliche Prüfung erfolgt, die nicht auf medizinische oder familiäre Gründe be- ruht (z.B. zur Arbeitsaufnahme oder Ausbildung) Gez. i.V. Blome für Dezernat I
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1974/2021
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 07.06.2021
- Erstellt
- 25.05.2021 11:29