AN/0012/2024
Radfahrstreifen bzw. Fahrradschutzstreifen auf dem Bayenthalgürtel
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Antrag nach § 3 (SPD BV2)
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SPD-Fraktion Rathaus Rodenkirchen Industriestraße 161 – Haus 1 50999 Köln Tel.: 0221 -221-92303 Email: spd -bv2@stadt-koeln.de Gleichlautend: Herrn Bezirksbürgermeister Frau Oberbürgermeisterin Manfred Giesen Henriette Reker Industriestr. 161 – Haus 1 Hist. Rathaus 50999 Köln 50667 Köln Eingang beim Bezirksbürgermeister: AN/0012/2024 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 22.01.2024 Radfahrstreifen bzw. Fahrradschutzstreifen auf dem Bayenthalgürtel Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, die SPD-Fraktion bittet den folgenden Antrag auf die Tagesordnung der Sitzung der Bezirksvertretung Rodenkirchen am 22.01.2024 zu setzen. Die Bezirksvertretung bittet die Verwaltung der Stadt Köln, die seit 2019 beschlossene und beim „Runden Tisch für Radverkehr“ diskutierte Radfahrstreifen bzw. den Schutzstreifen - zu Lasten einer Fahrspur für den motorisierten Verkehr - zu planen (AN0723/2019). Bei der stadtbahnbaubedingten Neugestaltung des Kreuzungsbereiches Bonner Straße / Gürtel muss die ausreichend breite Radfahrstreifen bzw. der Schutzstreifen berücksichtigt werden. Die Verwaltung wird ebenfalls gebeten, die Vorplanung der 2019 beschlossenen Radführung auf dem Bayenthalgürtel in der nächsten regulären Sitzung am 11. März 2024 mündlich vorzustellen. Begründung: Vor fast fünf Jahren beschloss die Bezirksvertretung Rodenkirchen, eine Fahrspur des Bayenthalgürtels in einen Radfahrstreifen oder eine Schutzstreifen umzuwandeln. Dieser Antrag wurde mehrfach beim „Runden Tisch für Radverkehr“ diskutiert. - 2 - Inzwischen ist der Radweg parallel zum Gehweg entwidmet und die Radfahrer müssen auf der Fahrbahn für motorisierten Verkehr fahren. Aktuell beginnt stellenweise im Kreuzungsbereich Bonner Straße / Gürtel der Endausbau der Verkehrsflächen. Erkennbar ist anhand der bereits verlegten Bordsteine, dass Radwegeführung auf den bereits entwidmeten Radweg (neben dem Gehweg) geleitet wird. Damit es bei der beschlossenen Radführung auf dem Bayenthalgürtel nicht zu teuren Rückbaumaßnahmen kommt, ist für den Kreuzungsbereich Bonner Straße / Gürtel die Ausführungsplanung unmittelbar erforderlich. Für den weiteren Verlauf muss zumindest die Vorplanung erstellt werden. Gez. Dr. Jörg Klusemann gez. Timon Marland
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: mit Änderungen empfohlen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/0012/2024
- Typ
- Antrag nach § 3 BV2 (SPD)
- Datum
- 09.01.2024
- Erstellt
- 08.01.2024 20:59