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AN/0012/2024

Radfahrstreifen bzw. Fahrradschutzstreifen auf dem Bayenthalgürtel

Antrag nach § 3 BV2 (SPD) 09.01.2024

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen), Sitzung am 22.01.2024, TOP 8.2.2

Antrag nach § 3 (SPD BV2)

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Antrag nach § 3 (SPD BV2)

2388 Zeichen

SPD-Fraktion  
Rathaus Rodenkirchen  
Industriestraße 161 – Haus 1 
50999 Köln 
Tel.: 0221 -221-92303 
Email: spd -bv2@stadt-koeln.de 
 Gleichlautend: 
Herrn Bezirksbürgermeister Frau 
Oberbürgermeisterin 
Manfred Giesen Henriette Reker 
Industriestr. 161 – Haus 1 Hist. Rathaus 
50999 Köln 50667 Köln 
Eingang beim Bezirksbürgermeister:  
AN/0012/2024 
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 22.01.2024 
 
Radfahrstreifen bzw. Fahrradschutzstreifen auf dem Bayenthalgürtel 
Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, 
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
die SPD-Fraktion bittet den folgenden Antrag auf die Tagesordnung der Sitzung der 
Bezirksvertretung Rodenkirchen am 22.01.2024 zu setzen. 
Die Bezirksvertretung bittet die Verwaltung der Stadt Köln, die seit 2019 
beschlossene und beim „Runden Tisch für Radverkehr“ diskutierte Radfahrstreifen 
bzw. den Schutzstreifen - zu Lasten einer Fahrspur für den motorisierten Verkehr - 
zu planen (AN0723/2019).  
Bei der stadtbahnbaubedingten Neugestaltung des Kreuzungsbereiches Bonner 
Straße / Gürtel muss die ausreichend breite Radfahrstreifen bzw. der Schutzstreifen 
berücksichtigt werden. 
Die Verwaltung wird ebenfalls gebeten, die Vorplanung der 2019 beschlossenen 
Radführung auf dem Bayenthalgürtel in der nächsten regulären Sitzung am 11. März 
2024 mündlich vorzustellen. 
Begründung: 
Vor fast fünf Jahren beschloss die Bezirksvertretung Rodenkirchen, eine Fahrspur des 
Bayenthalgürtels in einen Radfahrstreifen oder eine Schutzstreifen umzuwandeln.  
Dieser Antrag wurde mehrfach beim „Runden Tisch für Radverkehr“ diskutiert.

- 2 - 
Inzwischen ist der Radweg parallel zum Gehweg entwidmet und die Radfahrer müssen auf 
der Fahrbahn für motorisierten Verkehr fahren.  
Aktuell beginnt stellenweise im Kreuzungsbereich Bonner Straße / Gürtel der Endausbau 
der Verkehrsflächen. Erkennbar ist anhand der bereits verlegten Bordsteine, dass 
Radwegeführung auf den bereits entwidmeten Radweg (neben dem Gehweg) geleitet wird.  
Damit es bei der beschlossenen Radführung auf dem Bayenthalgürtel nicht zu teuren 
Rückbaumaßnahmen kommt, ist für den Kreuzungsbereich Bonner Straße / Gürtel die 
Ausführungsplanung unmittelbar erforderlich. Für den weiteren Verlauf muss zumindest die 
Vorplanung erstellt werden. 
Gez. Dr. Jörg Klusemann gez. Timon Marland

Beratungsverlauf (1)

22.01.2024 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 8.2.2 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: mit Änderungen empfohlen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0012/2024
Typ
Antrag nach § 3 BV2 (SPD)
Datum
09.01.2024
Erstellt
08.01.2024 20:59