1581/2025
Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der Fraktion Die Linke aus der Sitzung der Bezirksvertretung Mülheim vom 12.05.2025 (AN/0548/2025) betreffend "Mähen der Wiesen am Flittarder Deich"
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
3441 Zeichen
Dezernat, Dienststelle VIII/67/671/1 Vorlagen-Nummer 1581/2025 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 23.06.2025 Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der Fraktion Die Linke aus der Sitzung der Bezirksvertretung Mülheim vom 12.05.2025 (AN/0548/2025) betreffend "Mähen der Wiesen am Flittarder Deich" Die Linke bittet um die Beantwortung der folgenden Fragen: 1. Gehören die Wiesen des Flittarder Deichs zum Naturschutzgebiet der Flittarder Rheinaue, wenn nein, warum nicht? 2. Erhalten die Firmen, die für das Mähen verantwortlich sind, Anweisungen wann und wie zu mähen ist und wenn nein warum nicht? 3. Falls es Anweisungen geben sollte, von wem stammen dieselben, wie lauten sie und sind ökologische Aspekte fester Bestandteil? 4. Warum wird die Empfehlung von Naturschutzverbänden, das erste Mähen von Wie- sen in Naturschutzgebieten frühestens Ende Mai erfolgen zu lassen nicht nachge- kommen? 5. Wird das Mähen entlang der gesamten Länge des Flittarder Deichs in gleicher Art und Weise ausgeführt oder gibt es im Bereich Richtung Bayerwerk eine andere Vorgehensweise und wie sieht diese aus? Antwort der Verwaltung: Zu 1: Die Wiesen des Deichs sind Teil des Naturschutzgebiets N 10 „Flittarder Rhein- aue“. Die östliche Grenze des Naturschutzgebiets verläuft am landseitigen Fuß des Rheindamms. Zu 2 und 3: Die beauftragte Firma erhält Vorgaben zur Mahd sowie zu den Mahdzeit- punkten. Diese Vorgaben basieren auf dem Schutz- und Bewirtschaftungskonzept für 2 das Naturschutzgebiet. Sie stellen einen Kompromiss zwischen den Vorgaben der Be- zirksregierung Köln, als Deichaufsichtsbehörde, zur Pflege des Deichs und den natur- schutzfachlichen Vorgaben dar. Die Vorgaben wurden zwischen dem Amt für Land- schaftspflege und Grünflächen, der Unteren Naturschutzbehörde und der Bezirksre- gierung Köln abgestimmt und lauten wie folgt: zweischürige Mahd des Deichs mittels Balkenmäher das Mahdgut soll mindestens drei Tage bis zum Abräumen auf der Fläche ver- bleiben Mahdzeitpunkte landseitiger Deich: Mitte Mai und Anfang September Mahdzeitpunkte wasserseitige Deichflanke: ab Mitte Juni und Anfang August Hintergrund für die zeitliche versetzte Mahd der Deichflanken ist die Berücksichtigung von Hochwasserschutzfunktionen und naturschutzfachlichen Vorgaben. Aufgrund von Vorgaben der Bezirksregierung Köln zur Wahrung von Hochwasserschutzfunktionen erfolgt die Mahd des Deichs in Teilen bereits im Mai. Naturschutzfachliche Anforde- rungen sollen durch den späteren Mahdzeitpunkt erfüllt werden. Eine Mahd ab Mitte Juni soll die Entwicklung zu einer Salbei-Glatthafer-Wiese auf der wasserseitigen Deichflanke unterstützen. Zu 4: Bedauerlicherweise wurden die oben genannten, abgestimmten Vorgaben zu den Mahdzeitpunkten nicht in vollem Umfang an den Unternehmer weitergegeben. Dadurch erfolgte beim ersten Schnitt 2025 keine versetzte Mahd. Außerdem wurden entgegen der Vorgaben die Wiesen des Deichs bereits Anfang Mai gemäht. Es wird geprüft, wie die zu frühe Mahd geahndet werden kann. Dem Unternehmer wurden in der Zwischenzeit alle Vorgaben zur versetzten Mahd übermittelt. Für die kommenden Mahdzeiträume sind Kontrollen zur Einhaltung der Vorgaben geplant. Zu 5: Die oben genannten Vorgaben gelten einheitlich für die gesamte Länge des Flittarder Deichs.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1581/2025
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 30.05.2025
- Erstellt
- 20.05.2025 15:20