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1581/2025

Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der Fraktion Die Linke aus der Sitzung der Bezirksvertretung Mülheim vom 12.05.2025 (AN/0548/2025) betreffend "Mähen der Wiesen am Flittarder Deich"

Beantwortung einer Anfrage (BV) 30.05.2025

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 9 (Mülheim), Sitzung am 23.06.2025, TOP 7.1.5

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

3441 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VIII/67/671/1 
 
Vorlagen-Nummer 
 1581/2025 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 23.06.2025 
 
Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der Fraktion Die Linke aus der Sitzung der 
Bezirksvertretung Mülheim vom 12.05.2025 (AN/0548/2025) betreffend "Mähen der 
Wiesen am Flittarder Deich" 
Die Linke bittet um die Beantwortung der folgenden Fragen: 
 
1. Gehören die Wiesen des Flittarder Deichs zum Naturschutzgebiet der Flittarder 
Rheinaue, wenn nein, warum nicht? 
 
2. Erhalten die Firmen, die für das Mähen verantwortlich sind, Anweisungen wann und 
wie zu mähen ist und wenn nein warum nicht? 
 
3. Falls es Anweisungen geben sollte, von wem stammen dieselben, wie lauten sie 
und sind ökologische Aspekte fester Bestandteil? 
 
4. Warum wird die Empfehlung von Naturschutzverbänden, das erste Mähen von Wie-
sen in Naturschutzgebieten frühestens Ende Mai erfolgen zu lassen nicht nachge-
kommen? 
 
5. Wird das Mähen entlang der gesamten Länge des Flittarder Deichs in gleicher Art 
und Weise ausgeführt oder gibt es im Bereich Richtung Bayerwerk eine andere 
Vorgehensweise und wie sieht diese aus? 
 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Zu 1: Die Wiesen des Deichs sind Teil des Naturschutzgebiets N 10 „Flittarder Rhein-
aue“. Die östliche Grenze des Naturschutzgebiets verläuft am landseitigen Fuß des 
Rheindamms.  
 
Zu 2 und 3: Die beauftragte Firma erhält Vorgaben zur Mahd sowie zu den Mahdzeit-
punkten. Diese Vorgaben basieren auf dem Schutz- und Bewirtschaftungskonzept für

2 
 
das Naturschutzgebiet. Sie stellen einen Kompromiss zwischen den Vorgaben der Be-
zirksregierung Köln, als Deichaufsichtsbehörde, zur Pflege des Deichs und den natur-
schutzfachlichen Vorgaben dar. Die Vorgaben wurden zwischen dem Amt für Land-
schaftspflege und Grünflächen, der Unteren Naturschutzbehörde und der Bezirksre-
gierung Köln abgestimmt und lauten wie folgt: 
 
 zweischürige Mahd des Deichs mittels Balkenmäher 
 das Mahdgut soll mindestens drei Tage bis zum Abräumen auf der Fläche ver-
bleiben 
 Mahdzeitpunkte landseitiger Deich: Mitte Mai und Anfang September 
 Mahdzeitpunkte wasserseitige Deichflanke: ab Mitte Juni und Anfang August 
 
Hintergrund für die zeitliche versetzte Mahd der Deichflanken ist die Berücksichtigung 
von Hochwasserschutzfunktionen und naturschutzfachlichen Vorgaben. Aufgrund von 
Vorgaben der Bezirksregierung Köln zur Wahrung von Hochwasserschutzfunktionen 
erfolgt die Mahd des Deichs in Teilen bereits im Mai. Naturschutzfachliche Anforde-
rungen sollen durch den späteren Mahdzeitpunkt erfüllt werden. Eine Mahd ab Mitte 
Juni soll die Entwicklung zu einer Salbei-Glatthafer-Wiese auf der wasserseitigen 
Deichflanke unterstützen. 
 
Zu 4: Bedauerlicherweise wurden die oben genannten, abgestimmten Vorgaben zu 
den Mahdzeitpunkten nicht in vollem Umfang an den Unternehmer weitergegeben. 
Dadurch erfolgte beim ersten Schnitt 2025 keine versetzte Mahd. Außerdem wurden 
entgegen der Vorgaben die Wiesen des Deichs bereits Anfang Mai gemäht. Es wird 
geprüft, wie die zu frühe Mahd geahndet werden kann. 
Dem Unternehmer wurden in der Zwischenzeit alle Vorgaben zur versetzten Mahd 
übermittelt. Für die kommenden Mahdzeiträume sind Kontrollen zur Einhaltung der 
Vorgaben geplant. 
 
Zu 5: Die oben genannten Vorgaben gelten einheitlich für die gesamte Länge des 
Flittarder Deichs.

Beratungsverlauf (1)

23.06.2025 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
TOP 7.1.5 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

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Details

Aktenzeichen
1581/2025
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
30.05.2025
Erstellt
20.05.2025 15:20